Fachbeiträge & Kommentare zu Sondernutzungsrecht

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufstellung eines Paravents... / 1 Leitsatz

Wirft ein Paravent Schatten auf Sondereigentum oder eine Fläche, die einem Sondernutzungsrecht unterliegt, kann der Berechtigte gegen den Schattenwurf vorgehen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufstellung eines Paravents... / 3 Das Problem

Zur Wohnung von Wohnungseigentümer K und der von Wohnungseigentümer B gehören jeweils eine Dachterrasse (es bestehen Sondernutzungsrechte). Die Dachterrassen grenzen aneinander und waren schon immer durch eine Trennwand voneinander abgegrenzt. Aufgrund eines Beschlusses über die "Sanierung" der Dachterrassen vom 26.4.2022 werden die Dachterrassen auf Veranlassung der Gemeins...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufstellung eines Paravents... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, K sei berechtigt, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, die auf die Abwehr von Störungen des Sondernutzungsrechts gerichtet seien, selbst geltend zu machen. Die Klage sei auch begründet. K könne die Beseitigung des Paravents verlangen. Dieser führe zu einer Beeinträchtigung des Eigentums des K. Er sei lichtundurchlässig und führe, wie Lichtbilder zeigten, z...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Garagen (Abs. 2)

Rz. 204 [Autor/Stand] Für den besonderen Fall der Wohnnutzung enthalten § 3 Abs. 2 und 3 NGrStG aus verfahrensökonomischen Gründen Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und Nebengebäude. Vgl. zu den Nebengebäuden Rz. 207. Rz. 205 [Autor/Stand] Durch § 3 Abs. 2 Satz 1 NGrStG wird verwaltungsvereinfachend geregelt, dass Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 1.1.1 Umlage nach Wohnfläche

Fehlt eine solche Vereinbarung, sind die Betriebskosten nach dem Flächenmaßstab, d. h. nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen (§ 556a Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Wohnfläche ist nach der Rechtsprechung des BGH auch bei freifinanzierten Wohnungen grundsätzlich nach den Bestimmungen zu berechnen, die bei Abschluss des Mietvertrags für den preisgebundenen Wohnraum gültig waren, d. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorkaufsrecht des Mieters / 1.1 Geltungsbereich

Hinweis Nur Wohnräume Das Vorkaufsrecht gilt nur für Wohnräume. Bei Mischräumen kommt es darauf an, in welchem Bereich der Schwerpunkt des Vertragsverhältnisses liegt. Liegt der Schwerpunkt auf der Wohnraumnutzung, besteht das Vorkaufsrecht.[1] Entscheidend ist der Inhalt des Mietvertrags; es kommt nicht darauf an, ob die Räume in der Teilungserklärung als Wohnungseigentum ode...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 1 Leitsatz

Sieht die Gemeinschaftsordnung eine objektbezogene Kostentrennung vor, so dass nur diejenigen Wohnungseigentümer, deren Sondereigentum (bzw. Sondernutzungsrecht) sich in dem jeweiligen Gebäudeteil (bzw. in dem jeweiligen separaten Gebäude) befindet, die darauf entfallenden Kosten zu tragen haben (hier: Kosten der Tiefgarage), widerspricht es in der Regel ordnungsmäßiger Verw...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 4 Die Entscheidung

Mit einem Teilerfolg! Nach der Umlagevereinbarung wären die Erhaltungskosten nur von den Wohnungseigentümern zu tragen gewesen, die berechtigt seien, einen Stellplatz zu gebrauchen. Der Umlagebeschluss weiche davon ab. Hierfür habe es gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG – wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden habe – und entgegen dem LG eine Beschlusskompetenz ge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stellplatz / 3.2 Wohnmobile auf dem Parkplatz

Häufig führt das Abstellen eines Wohnmobils auf dem zur Wohnungseigentumsanlage gehörenden Parkplatz zu Meinungsverschiedenheiten unter den Wohnungseigentümern. Stellplätze einer Wohnungseigentumsanlage dienen unstreitig zumindest dem kurzfristigen Parken von Pkws. Das Abstellen eines Wohnmobils auf der gemeinschaftlichen Hoffläche vor einem Doppelhaus stellt einen unzulässig...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stellplatz / Zusammenfassung

Begriff Ob es um die Zuordnung von Stellplätzen zu Sonder- oder Gemeinschaftseigentum, die Einräumung eines Sondernutzungsrechts, die Kostenverteilung, eigenmächtige bauliche Veränderungen oder lediglich um Gebrauchsregelungen geht, beim Thema "Stellplatz" kommt es häufig zu Streitigkeiten unter den Wohnungseigentümern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 3 Abs. 1 Satz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stellplatz / 1 Eigentumszuordnung

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 kann nach § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG auch an Außenstellplätzen Sondereigentum begründet werden. An Tiefgaragenstellplätzen konnte bereits seit einer kleinen WEG-Reform im Jahr 1973 Sondereigentum begründet werden. An Stellplätzen können auch Sondernutzungsrechte zugunsten der Wohnungseigentümer be...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stellplatz / 1.1 Übersicht: Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umwandlung von Gemeinschaft... / 2 Form

Die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum kann weder im Beschlussweg noch durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer herbeigeführt werden. Hierfür ist nach § 4 WEG vielmehr eine Einigung der Wohnungseigentümer nach § 925 Abs. 1 BGB in Form der Auflassung und der Eintragung in das Grundbuch.[1] erforderlich. Dies gilt auch für den Fall, wenn eine Fläche, an de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Stellplatz / 3.1 Stellplatznutzung

Eine Änderung der dinglichen Zuordnung der Pkw-Abstellplätze betrifft den Kernbereich des Sondereigentums und ist daher der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung entzogen.[1] So also etwa in der Teilungserklärung die Kfz-Stellplätze bestimmten einzelnen Sondereigentumseinheiten zugeordnet sind, können diese nicht durch Beschluss anderen Sondereigentumseinheiten zugeor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Einkommensteuerpflicht... / B. "Spekulationssteuer" bei Grundstücksveräußerungen

Rz. 2 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Grundstücken der Einkommensbesteuerung unterliegen, wenn diese innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Anschaffung veräußert werden. Für die Berechnung der Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist grundsätzlich das der Anschaffung oder Veräußerung zugrunde li...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Trampolin / 1.4 Sondernutzungsrecht

Ungeachtet vorausgeführter Problematik stellt sich weiter die Frage, ob die Errichtung eines Trampolins im Bereich der gemeinschaftlichen Außenfläche nicht auf die Begründung eines Sondernutzungsrechts für die nutzenden Wohnungseigentümer hinausläuft. Tatsächlich werden jedenfalls diejenigen Wohnungseigentümer, die das Trampolin nicht nutzen können und wollen, von der Benutz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Trampolin / 1.2 Nutzung und Verkehrssicherung

Ausgangspunkt der Betrachtung ist daher die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG. Hiernach ist jeder Wohnungseigentümer zum Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums nach Maßgabe des § 14 WEG berechtigt. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer dabei gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen und B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
BGH präzisiert Regeln zur Änderung der Kostenverteilung in WEG

Wohnungseigentümer können eine vereinbarte Kostenverteilung per Mehrheitsbeschluss ändern. Wann dies ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, hat der BGH präzisiert. Der BGH hat auf der Grundlage des seit der WEG-Reform 2020 geltenden Rechts in zwei Urteilen weitere Vorgaben zu den Voraussetzungen gemacht, unter denen die Wohnungseigentümer eine von einer Vereinbarung in der Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Teilungsv... / 2.2 Sondernutzungsrechte

In Teil B (oder Teil II) der Teilungserklärung sind auch die Sondernutzungsrechte im Einzelnen geregelt. Solche können z. B. an Gärten, Terrassen und anderen Freiflächen bestehen. Sondernutzungsrechte sind mit einem Sondereigentum verbunden und stehen dessen Eigentümern zu. Sie können anderen Miteigentümern, nicht jedoch außenstehenden Dritten übertragen werden. Sind Sondernu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Teilungsv... / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird entweder durch Vertrag gemäß § 3 WEG oder durch die Erklärung eines einzelnen Eigentümers gemäß § 8 WEG begründet. In beiden Fällen wird eine Urkunde, im einen Fall der Teilungsvertrag, im anderen Fall die Teilungserklärung erstellt, mittels derer die Aufteilung des Grundstücks bzw. des Gebäudes festgelegt wird. In aller Regel ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4.4 Wohnmobile auf dem Parkplatz

Häufig führt das Abstellen eines Wohnmobils auf dem zur Wohnungseigentumsanlage gehörenden Parkplatz zu Meinungsverschiedenheiten unter den Wohnungseigentümern. Stellplätze einer Wohnungseigentumsanlage dienen unstreitig zumindest dem kurzfristigen Parken von Pkws. Das Abstellen eines Wohnmobils auf der gemeinschaftlichen Hoffläche vor einem Doppelhaus stellt einen unzulässi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4.3 Einschränkung des Parkens

Bei Knappheit von Parkraum kann andererseits die Befugnis zum Parken zeitweise oder für bestimmte Fahrzeuge eingeschränkt werden.[1] Zeitliche Einschränkung Auch ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung, der die Nutzung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstücksfläche als Parkplatz so regelt, dass nicht alle Wohnungseigentümer auch während der Zeit vo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.1 Tierhaltung

Verbot der Tierhaltung Ein generelles Haustierhaltungsverbot kann nicht beschlossen werden, es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vereinbarung.[1] Allerdings kann durch einen unangefochtenen Mehrheitsbeschluss die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verboten werden, obwohl es auch hierfür einer Vereinbarung bedarf.[2] § 19 Abs. 1 WEG verleiht den Wohnungseigentümern d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen FA Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige FA, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige FA, das Lagefinanzamt,[1] die Unbede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 3 Erwerb im Rahmen einer Öffentlichen Privaten Partnerschaft (Nr. 9 a. F. bzw. Nr. 5 n. F.)

Rz. 12 Die Vorschrift des § 4 Nr. 9 GrEStG a. F. wurde angefügt durch Art. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften v. 1.9.2005 (BGBl I 2005, 2676) und gilt ab 8.9.2005. Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) – auch Public Private Partner...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 2.4 Sondernutzungsrecht

Haben die Wohnungseigentümer einem Wohnungseigentümer das Recht eingeräumt, im gemeinschaftlichen Eigentum Stehendes allein zu gebrauchen ("Sondernutzungsrecht"), darf er es allein nutzen und damit auch vermieten oder verpachten.[1] Die Nutzungen (Früchte) der einem Sondernutzungsrecht unterliegenden Flächen stehen – ist nichts anderes vereinbart – nach Sinn und Zweck abweic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 6 Faktisches Sondernutzungsrecht

Egal, ob die Wohnungseigentümer eine gemeinschaftliche Vornahmemaßnahme durch die GdWE beschließen oder einem Wohnungseigentümer eine Maßnahme der baulichen Veränderung gestatten, kann die Mehrheitsentscheidung ein faktisches Sondernutzungsrecht begründen. Praxis-Beispiel Baumaßnahmen auf gemeinschaftlichen Außenflächen Die Wohnungseigentümer beschließen mehrheitlich, in einem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 1.5 Wirkung des guten Glaubens

Da der gute Glaube zugunsten des Erwerbers wirkt, erwirbt er das fälschlich eingetragene Recht mit all seinen Bestandteilen. Praxis-Beispiel Sondernutzungsrecht Im Grundbuch ist zugunsten der Sondereigentumseinheit des veräußernden Wohnungseigentümers ein Sondernutzungsrecht eingetragen, das nie begründet wurde. Zugunsten des gutgläubigen Erwerbers gilt dieses Sondernutzungsre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten der Wo... / 1.3 Anteil an den Nutzungen

Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer, wie bereits oben in Kap. B.I.5.1.2 ausgeführt, ein Mitnutzungsrecht am gemeinschaftlichen Eigentum. Nutzungen i. d. S. sind die unmittelbaren und mittelbaren Sach- und Rechtsfrüchte (die Erträge). Jedem Wohnungseigentümer gebührt ein seinem Anteil (§§ 16 Abs. 1 Satz 2 WEG, 47 GBO) entsprechender Bruchteil – es sei denn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten der Wo... / 1.2.2 Vermietung oder Verpachtung

Mitgebrauch ist nach h. M. ferner die Vermietung oder Verpachtung im gemeinschaftlichen Eigentum stehender Flächen oder Räume.[1] Hierin liegt – dogmatisch betrachtet – allerdings kein Mitgebrauch, sondern eine Mitnutzung (= die GdWE zieht aus der Vermietung oder Verpachtung Früchte), die an die Stelle des Mitgebrauchs tritt. Wenigstens aus Gründen der Praktikabilität sollte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.1.3.2 Recht zum Gebrauch

Um einen Anspruch nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG geltend machen zu können, muss der jeweilige Wohnungseigentümer ein Recht zum Gebrauch der Gemeinschaftsfläche zum Laden seines Fahrzeugs haben. Hat er kein Recht, sein Auto im Bereich der Ladestelle abzustellen, hat er auch kein Recht auf Nutzung der vorhandenen oder zur Schaffung der nötigen Infrastruktur. Es besteht kein ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.5.2 Pflichten

Grundsätzlich sind die Wohnungseigentümer gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG gegenüber der GdWE verpflichtet, u. a. das Betreten ihres Sondereigentums zu gestatten, wenn ihnen hierdurch kein Nachteil entsteht, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht. Diese Pflicht besteht auch hinsichtlich einer etwa erforderlichen Prüfung der energetischen Gebä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 6.2 Vorteile der Zwangsverwaltung

Die Anordnung der Zwangsverwaltung hat für die GdWE eine Reihe von Vorteilen, unter anderem: Es kümmert sich eine i. d. R. kompetente Person um das Wohnungseigentum, die unter anderem für dessen Sicherheit und Versicherung sorgt. Die Verkehrspflichten für das Wohnungseigentum und für ein diesem zugeordnetes Sondernutzungsrecht werden wahrgenommen. Eine Miete wird beigetrieben o...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten der Wo... / 1.2.3 Grenzen des Mitgebrauchs

Der Mitgebrauch findet seine Grenzen in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG und damit in der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme der Wohnungseigentümer und zum ordnungsmäßigen Gebrauch.[1] Ein Mitgebrauch ist ferner ausgeschlossen, wenn an der Fläche und/oder dem Raum ein Sondernutzungsrecht besteht (dazu Kap. B.I.2.5), und unzulässig, wenn durch den Gebrauch die anderen Wohnungseige...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 7.3.1.2.4 Belastungsgegenstand

Belastungsgegenstand ist immer das Grundstück. Auch mehrere Grundstücke unterschiedlicher Eigentümer können mit einer gleichgerichteten Grunddienstbarkeit belastet werden. Grundsätzlich kann das gemeinschaftliche Grundstück auch zugunsten einer Sondereigentumseinheit mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden. Praxis-Beispiel Heizkraftwerk zur Versorgung der Sondereigentums...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.1.3.3 Nachzügler

Insbesondere beim Thema "Lademöglichkeiten" können sich Probleme mit Nachzüglern ergeben, da sich immer mehr Wohnungseigentümer, wenn nicht ein Elektro-Kfz, so doch zumindest ein Pedelec anschaffen. Kapazitätsprobleme entstehen nicht Existiert bereits eine Lademöglichkeit, sodass eine bauliche Veränderung zur Schaffung einer solchen nicht erforderlich ist, hat zunächst jeder W...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 3.2 Bestandsverzeichnis

§ 3 WGV regelt die erforderlichen Angaben im Bestandsverzeichnis. Nach § 3 Abs. 1 WGV sind im Bestandsverzeichnis in Spalte 3 einzutragen der in einem zahlenmäßigen Bruchteil ausgedrückte Miteigentumsanteil an dem Grundstück; die Bezeichnung des Grundstücks; das mit dem Miteigentumsanteil verbundene Sondereigentum und die Beschränkung des Miteigentums durch die Einräumung der z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 2.2 Dritte

Die der Gemeinschaft obliegende Verkehrssicherungspflicht kann auf einzelne Wohnungseigentümer oder Dritte übertragen werden.[1] Werden die Verkehrssicherungspflichten teilweise auf Dritte, z. B. auf Reinigungs- oder Grundstücksbetreuungsunternehmen übertragen, sind diese faktisch auch für die Verkehrssicherung verantwortlich. Denn in die ursprünglich der Gemeinschaft oblieg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 6 Zwangsverwaltung

Die GdWE kann als Gläubigerin eines Hausgeldschuldners nach § 866 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 146 ZVG die Zwangsverwaltung in dessen Wohnungseigentum betreiben. Ein Zwangsverwaltungsverfahren kommt ferner in Betracht für Grundstücksbruchteile, die im Eigentum eines Miteigentümers stehen oder als solche mit einer Forderung belastet sind, für grundstücksgleiche Rechte (z. B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.1.4.2 Videoüberwachung

Bereits nach alter Rechtslage bejahte die Rechtsprechung die Möglichkeit, den Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage mit einer Videokamera zu überwachen, wenn ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft besteht. Dies ist dann der Fall, wenn es in der Vergangenheit zu Straftaten gekommen ist und die Gemeinschaft nunmehr Straftaten gegen das Gemeinschaftseig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 7.3.2.4 Zustimmung zu Vereinbarungen

Vereinbarungen der Wohnungseigentümer können den (Nutzungs-)Wert einzelner Wohnungen durchaus mindern. So ist zur Änderung einer Vereinbarung die Zustimmung der dinglich Berechtigten analog §§ 877, 876 Satz 1 BGB stets dann erforderlich, wenn diese von der Änderung der Vereinbarung betroffen sind. Ihre Zustimmung ist nur dann nicht erforderlich, wenn nicht bloß eine wirtscha...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 1.1.4 Erstmalige Herstellung eines plangerechten Zustands

Maßnahmen zur Herstellung eines plangerechten Zustands des Gemeinschaftseigentums werden unter den Begriff der Erhaltung subsumiert. Gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG in Verbindung mit § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass das gemeinschaftliche Eigentum plangerecht hergestellt wird. Vergleichsmaßstab für den planmäßigen Zustand sind die Teilungserklär...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Speicher / Zusammenfassung

Begriff Speicherräume im Dachboden sind regelmäßig Gemeinschaftseigentum, wenn sie nicht ausdrücklich in der Teilungserklärung zum Sondereigentum bestimmt worden sind. Es ist auch möglich, an einzelnen Räumen Sondernutzungsrechte zugunsten einzelner Wohnungseigentümer zu begründen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung LG München I, Urteil v. 18.7.2013, 36 S 20429/12 WEG: ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Reklame- und Werbeeinrichtungen

Zusammenfassung Soll die im Gemeinschaftseigentum stehende Außenwand einer Wohnungseigentumsanlage insbesondere von Teileigentümern für Werbemaßnahmen genutzt werden können, so ist bereits eine Regelung über Reklame- bzw. Werbeeinrichtungen in der Gemeinschaftsordnung ratsam. Für Schaukästen sollten bei Geschäften Sondernutzungsrechte begründet werden. Enthält die Gemeinschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkon / 1 Eigentumszuordnung

Zunächst mutet es befremdlich an, den Balkon als zum Gemeinschaftseigentum gehörend zu qualifizieren, ist er doch ausschließlich über die entsprechende Wohnung zu erreichen. Trotz dieses Umstands kann der Balkon insgesamt auch nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer zum Sondereigentum erklärt werden.[1] Auch das am 1.12.2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodern...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkon / Zusammenfassung

Begriff Bei Balkonen entstehen häufig Rechtsunsicherheiten hinsichtlich seiner Eigentumszuordnung. Soweit auch die konstruktiven Elemente des Balkons unumstritten dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind, können die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen auch diesbezüglich den jeweiligen Balkoneigentümern durch einfachen Mehrheitsbeschluss auferlegt werden. Gesetze, Vorschriften un...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Videoüberwachung im Nachbar... / 4.4 Sondereigentum

Probleme können sich dann ergeben, wenn die Videoüberwachung von einem einzelnen Wohnungseigentümer installiert wird, um den Eingangsbereich zu seiner Wohnung oder den Außenbereich seines Sondereigentums zu überwachen, und er die Überwachung selbst steuert. Die Verwaltung und/oder die übrigen Wohnungseigentümer haben in diesen Fällen keine Kontrollmöglichkeiten. Solche Konfl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Lärm und Licht aus der Nach... / 4.21 Grillen im Garten/auf Balkon

Private Grillparties können den Nachbarfrieden erheblich stören: Der eine freut sich an seinem brutzelnden Steak, dem anderen stinkt der Grilldunst ganz gewaltig. Das Gesetz ist hier keine große Hilfe. Spezielle Vorschriften, die den Betrieb von Grillgeräten regeln, fehlen weitgehend. Einfacher haben es die Nachbarn in Brandenburg[1] und Nordrhein-Westfalen[2]. Es sind die ei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.2.2 Erhaltungspflicht des Sondernutzungsrechts

Werden Sondernutzungsrechte begründet, sollten dem Sondernutzungsberechtigten die Erhaltung und die Verkehrssicherung der seinem Sondernutzungsrecht unterliegenden Bereiche des Gemeinschaftseigentums in eigener Verantwortung auferlegt werden. Zwar umfasst eine derartige Regelung automatisch auch eine entsprechende alleinige Kostentragungspflicht des sondernutzungsberechtigte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.2.1 Begründung von Sondernutzungsrechten

Sondernutzungsrechte werden im Wohnungseigentumsgesetz selbst nur in § 5 Abs. 4 WEG erwähnt. Sie stellen im eigentlichen Sinn keine Gebrauchsregelungen gemäß § 19 Abs. 1 WEG dar. Wesen des Sondernutzungsrechts ist nämlich der exklusive Gebrauch eines bestimmten Bereichs des Gemeinschaftseigentums unter Ausschluss des Nutzungsrechts der anderen Wohnungseigentümer. Unabhängig ...mehr