Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbetriebsvermögen

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Aktives gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Rz. 1326 [Autor/Stand] Nicht anders als ein Einzelunternehmen kann auch ein Mitunternehmer im Rahmen seines Sonderbetriebsvermögens aktives gewillkürtes Betriebsvermögen bilden.[2] Voraussetzungen dafür sind, dass die betreffenden Wirtschaftsgüter objektiv geeignet sind, – mittelbar – dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen oder die Beteiligung des Gesellschafters an ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Aktives notwendiges Sonderbetriebsvermögen II

Rz. 1311 [Autor/Stand] Notwendiges aktives Sonderbetriebsvermögen II stellen solche Wirtschaftsgüter dar, die der Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafter-Eigentümers an der Personengesellschaft dienen.[2] Dies trifft beispielsweise zu bei den Anteilen der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH, wenn nicht die Komplementär-GmbH neben ihrer Tätigkeit als G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonderbetriebsvermögen

Schrifttum: Ammenwerth, Rechtsnachfolge im Erbfall: KG-Anteil mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBStg 2006, 166; Brandenberg, Kapitalgesellschaftsanteile als Sonderbetriebsvermögen, JbFfStR 2013/2014, S. 450; Brüggemann, § 13a ErbStG: Übertragung von Gesellschaftsanteilen ohne oder mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBstg 2018, 33; Butz/Seidl, Die unentgeltliche Übertragung von Anteil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Ammenwerth, Rechtsnachfolge im Erbfall: KG-Anteil mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBStg 2006, 166; Brandenberg, Kapitalgesellschaftsanteile als Sonderbetriebsvermögen, JbFfStR 2013/2014, S. 450; Brüggemann, § 13a ErbStG: Übertragung von Gesellschaftsanteilen ohne oder mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBstg 2018, 33; Butz/Seidl, Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an Kapit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 127 [Autor/Stand] Die in § 97 Abs. 1 BewG 1965 getroffene Regelung ging ihrem Inhalt nach auf § 26 Abs. 1 BewG 1925, § 44 Abs. 2 BewG 1931 und § 56 Abs. 1 BewG 1934 zurück. § 56 Abs. 1 BewG 1934 war durch das ÄndG-BewG 1963 in der Weise geändert worden, dass die früheren Ziff. 4 und 5 aus Abs. 1 herausgenommen und in Anpassung an § 2 Abs. 3 GewStG zu einem neuen Abs. 2 z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 15. Personengesellschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Alt. 2 BewG i.V.m. § 1a Abs. 1 KStG

Rz. 1030.1 [Autor/Stand] Art. 7 des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021[2] erweiterte den Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personenvereinigungen um die in § 1a Abs. 1 KStG aufgeführten Gesellschaften, die von ihrem dort vorgesehenen Recht Gebrauch gemacht haben, wie eine Kapitalgesellschaft der Körperschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 1472 [Autor/Stand] § 97 Abs. 1a BewG sieht für die Ermittlung des gemeinen Werts des von Todes wegen oder durch freigebige Zuwendung unter Lebenden übergehenden bzw. übertragenen Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG genannten Personengesellschaften die folgenden Schritte vor: Rz. 1473mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Rechtslage ab 1.1.2002

Rz. 1383 [Autor/Stand] Durch das StÄndG 2001 v. 20.12.2000 (vgl. Rz. 136) ist § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 BewG a.F. gestrichen worden. In der amtlichen Begründung[2] heißt es hierzu: "(Satz 3 führte) bisher dazu, dass Verbindlichkeiten zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft, die nicht durch die Gesellschafterstellung veranlasst sind und daher ertragsteuerlich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ermittlung des gemeinen Werts des Gesellschaftsvermögens/Gesamthandsvermögens

Rz. 1493 [Autor/Stand] Der gemeine Wert des Gesellschaftsvermögens (Gesamthandsvermögens) ist nach Maßgabe des § 109 Abs. 2 BewG i.d.F. von Art. 2 Nr. 8 ErbStRG v. 24.12.2008[2] zu ermitteln. Nach § 109 Abs. 2 Satz 2 BewG gilt für die Ermittlung des gemeinen Werts § 11 Abs. 2 BewG entsprechend. Danach sind die folgenden Grundsätze anzuwenden: Lässt sich der gemeine Wert eines...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1443 [Autor/Stand] Bei der Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften ist zwischen der Rechtslage vor Einführung des § 97 Abs. 1a BewG und der Rechtslage danach zu unterscheiden. Rz. 1444 [Autor/Stand] Es ist im Wesentlichen zwischen drei Zeitphasen zu unterscheiden, und zwar zwischenmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Ansprüche eines Gesellschafters aus ihm erteilten Pensionszusagen der Personengesellschaft

Rz. 1263 [Autor/Stand] Hat die Personengesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt, liegt ertragsteuerlich eine Gewinnverteilungsabrede vor, die den Gewinn der Gesellschaft nicht beeinflussen darf.[2] Für die Verpflichtung aus einer derartigen Pensionszusage ist – außer bei sog. Altzusagen vor dem 1.1.1987, bei denen ein Passivieru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 14. Mehrstöckige Personengesellschaften

Rz. 1026 [Autor/Stand] Bei einer mehrstöckigen Personengesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft, an der wiederum eine andere Personengesellschaft als Gesellschafterin, meist in Form der OHG oder KG, beteiligt ist. An der zuletzt genannten Personengesellschaft können wiederum weitere Personengesellschaften als Gesellschafter beteiligt sein. Im Rahmen der Ertr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Beispiele

Rz. 1689 [Autor/Stand] Siehe zunächst die in H B 97.4 ErbStHB 2020 abgedruckten Beispiele. Rz. 1690 [Autor/Stand] Weitere Beispiele: Praxis-Beispiel Beispiel 1 (negativer Unterschiedsbetrag i.S. von § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG; aktives und passives Sonderbetriebsvermögen): An der X-OHG sind die Gesellschafter A, B und C zu je 1/3 beteiligt. A verstirbt, sein Sohn S ist All...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Vorbemerkung

Rz. 1516 [Autor/Stand] Dem jeweiligen Gesellschafter vorab zuzurechnen sind lediglich dessen Kapitalkonto oder -konten in der Gesellschaftsbilanz (Gesamthandsbilanz). Außen vor bleibt daher das (positive oder negative) Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters aus der für ihn geführten Sonderbilanz. Hat etwa der betreffende Gesellschafter der Personengesellschaft ein (echt...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / II. Pflichtteilsverzicht

Rz. 170 Der Pflichtteilsverzicht bildet ein praktisch äußerst bedeutsames Gestaltungsmittel zur Erweiterung der Testierfreiheit des Erblassers. Gleichzeitig kann er aber auch dazu dienen, die Pflichtteilsfestigkeit lebzeitiger Verfügungen zu gewährleisten.[407] Im Regelfall, also ohne Vereinbarung irgendwelcher Beschränkungen, bewirkt der Pflichtteilsverzicht, dass dem Verzi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Gesellschafter-Forderungen und -schulden

aa) Rechtslage bis zum 31.12.2001 Rz. 1359 [Autor/Stand] Bis zum Inkrafttreten des § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG i.d.F. des StÄndG 2001 (vgl. Rz. 136) enthielt § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG einen Satz 3 mit folgendem Inhalt: "Forderungen und Schulden zwischen Gesellschaft und einem Gesellschafter sind nicht anzusetzen, soweit es sich nicht um Forderungen und Schulden aus dem regelmäß...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. § 97 Abs. 1a BewG

Rz. 51 [Autor/Stand] § 97 Abs. 1a BewG trifft Anweisungen dazu, wie der gemeine Wert eines von Todes wegen oder durch freigebige Zuwendung unter Lebenden übergegangenen bzw. übertragenen Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG genannten Personengesellschaft in Relation zu den übrigen Anteilen an dieser Gesellschaft zu ermitteln ist. Dies geschieht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Gesamtwert des von Todes wegen übergehenden bzw. durch freigebige Zuwendung unter Lebenden übertragenen Anteils an der Personengesellschaft (Abs. 1a Nr. 3

Rz. 1681 [Autor/Stand] Dieser Gesamtwert folgt aus einer (einfachen) Addition des Anteils am Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen; § 97 Abs. 1a Nr. 1 BewG) und des Werts des Sonderbetriebsvermögens (§ 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG). Rz. 1682– 1688 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Atypische stille Gesellschaft

Rz. 677 [Autor/Stand] Die stille Gesellschaft ist in den §§ 230 ff. HGB [2] geregelt. Die dortigen Vorschriften regeln das Recht der stillen Gesellschaft nur fragmentarisch. Ergänzend gelten die §§ 705 ff. BGB über die GbR. Die stille Gesellschaft erfordert den vertraglichen Zusammenschluss zwischen dem Unternehmensträger ("Inhaber des Handelsgeschäfts") und einem anderen (de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einführung

Rz. 1161 [Autor/Stand] Das steuerliche Betriebsvermögen einer Personengesellschaft besteht zum einen aus den aktiven Wirtschaftsgütern und sonstigen aktiven Ansätzen sowie den Schulden (passiven Wirtschaftsgütern) und sonstigen Abzügen, die zum gemeinschaftlichen Vermögen (Gesellschaftsvermögen; Gesamthandsvermögen) der Personenvereinigung gehören. Darüber hinaus sind in das...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / II. Abgrenzung des Unternehmens

Rz. 168 Der exakten Abgrenzung des Bewertungsobjekts (vom übrigen Vermögen des/der Inhaber) kommt bereits bei der Erhebung der für die Bewertung erforderlichen Daten besondere Bedeutung zu.[307] Maßgeblich sind dafür vor allem wirtschaftliche Kriterien. Das Ziel besteht darin, die der der übertragungsgegenständlichen unternehmerischen Einheit innewohnenden Ertragskraft zu er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Begriff des Gesellschaftsvermögens i.S.d. Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021

Rz. 1183 [Autor/Stand] Nach der ursprünglichen Konzeption des BGB und des HGB kam der Personengesellschaft, insb. deren Grundform: der GbR, keine Rechtsfähigkeit zu. Demzufolge konnte die Personengesellschaft nicht Träger eigenen Vermögens sein. Das in der Personengesellschaft (GbR) gebundene gemeinschaftliche Vermögen gehörte aus dieser Sicht – anders als etwa bei den Kapit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Gesellschafterdarlehen als "materielles" Eigenkapital der Personengesellschaft

Rz. 1631 [Autor/Stand] In aller Regel mindern Gesellschafterdarlehensverbindlichkeiten der Personengesellschaft deren Gesellschaftskapital (früher: Gesamthandskapital); der Darlehensrückzahlungsanspruch des betreffenden Gesellschafters erhöht korrespondierend dessen Sonderbetriebsvermögen (I). Rz. 1632 [Autor/Stand] Ausnahmsweise kann es sich bei einem solchen Gesellschafterd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Förster, Anschaffungsdarlehen beim Erwerb eines Anteils an einer doppelstöckigen Personengesellschaft, DB 2011, 2570; Ley, Ausgewählte Fragen und Probleme der Besteuerung doppelstöckiger Personengesellschaften, KÖSDI 2010, 17148; Ley, Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge bei doppelstöckigen Personengesellschaften, KÖSDI 2011, 17277; Pfützenreuther, Beginn des Gewerbebetriebs de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Er ergibt sich aus dem Zweck der Gesamtregelung über die Aufhebung der Privilegierung der StPfl durch die Vorschriften des Zweiten StÄndG 1971, bei denen nach § 4 Abs 1 S 5 EStG 1969 der Wert des Grund und Bodens bei der Gewinnermittlung außer Ansatz blieb. In Betracht kamen demnach Land- und Forstwirte, Kleingewerbetreibende und selbstständ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Hinzurechnung des "verbleibenden Werts" nach Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b

Rz. 1645 [Autor/Stand] Der verbleibende (positive) Unterschiedsbetrag zwischen dem (gemeinen) Wert des Gesellschaftsvermögens (Gesamthandsvermögens) und der Summe der Kapitalkonten wird gem. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG nach dem für die Gesellschaft maßgebenden "Gewinnverteilungsschlüssel" auf die Gesellschafter aufgeteilt. Eine positive Differenz drückt die Höhe der in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Rechtsentwicklung

Rz. 1201 [Autor/Stand] Die Frage, ob Wirtschaftsgüter, die den Gesellschaftern gehören und dem Betrieb der Gesellschaft dienen (Gesellschaftervermögen), in die Bewertung des Betriebs einzubeziehen waren, war seit jeher Gegenstand rechtlicher Überlegungen gewesen. Das RBewG 1931 hatte diese Frage in § 44 Abs. 2 Ziff. 3 ausdrücklich so geregelt, dass zum gewerblichen Betrieb e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Rechtslage bis zum 31.12.2001

Rz. 1359 [Autor/Stand] Bis zum Inkrafttreten des § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG i.d.F. des StÄndG 2001 (vgl. Rz. 136) enthielt § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG einen Satz 3 mit folgendem Inhalt: "Forderungen und Schulden zwischen Gesellschaft und einem Gesellschafter sind nicht anzusetzen, soweit es sich nicht um Forderungen und Schulden aus dem regelmäßigen Geschäftsverkehr zwischen de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. § 97 Abs. 1 BewG

Rz. 16 [Autor/Stand] § 97 Abs. 1 BewG regelt Bestand und Umfang des Betriebsvermögens der dort in den Ziffern 1 bis 5 des Satzes 1 im Einzelnen aufgeführten inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Rz. 17 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 BewG bilden einen Gewerbebetrieb insb. alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen Kapitalgesellschaften, Erwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Verbuchung der Entnahmen und Einlagen

Rz. 1586 [Autor/Stand] Für die Qualifizierung als Kapitalkonto soll nach der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre sprechen, dass auf dem Konto Einlagen und Entnahmen verbucht sind.[2] Allerdings hat der BFH diese Aussage in einem neueren Urteil zu Recht dahin relativiert, dass sie sich "nur auf das variable Kapitalkonto II im Zweikontenmodell beziehen" könne.[3] M.E. hä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Umfang des Gesellschaftsvermögens

Rz. 1192 [Autor/Stand] Der Umfang des Gesellschaftsvermögens ergibt sich aus § 713 BGB. Danach umfasst das Gesellschaftsvermögen die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten. Zum Gesellschaftsvermögen gehören somit alle Wirtschaftsgüter, die der Personengesellschaft zuzurechnen sin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Gewerbliches Unternehmen, das zum Gesamtgut der in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gehört

Rz. 783 [Autor/Stand] Haben die Eheleute eine Gütergemeinschaft (§§ 1415 ff. BGB) begründet und betreibt einer der Ehegatten einen Gewerbebetrieb, der zum sog. Gesamtgut der Gütergemeinschaft gehört, so ist der andere Ehegatte, obwohl in diesem Fall zivilrechtlich im Regelfall kein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Ehegatten begründet wurde, grundsätzlich Mitunternehmer d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 426 [Autor/Stand] Bei den in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG genannten Körperschaften und Vermögensmassen rechnen alle ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen. Dabei ist ohne Belang, ob die genannten Gebilde eine genuin gewerbliche Tätigkeit entfalten oder nicht; denn sie unterhalten ohne Rücksicht auf ihre tatsächliche Betätigung kraft unwiderlegbarer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1039 [Autor/Stand] Der Frage der Mitunternehmerschaft ist für die Bewertung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften erhebliche Bedeutung beizumessen. § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 forderte für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs bei einer Personengesellschaft, dass die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen waren. Dies galt auc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 16. Gesellschaften i.S.v. § 1 Abs. 1 KStG mit statuarischem Sitz im Ausland, deren Ort der Geschäftsleitung im Inland belegen ist, und die nach inländischem Gesellschaftsrecht als Personengesellschaft zu behandeln sind

Rz. 1030.36 [Autor/Stand] Zeitgleich mit der Erweiterung des Kreises der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personenvereinigungen um die zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Gesellschaften i.S.v. § 1a Abs. 1 KStG durch Art. 7 KöMoG vom 25.6.2021[2] dehnte der Gesetzgeber den Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG umfassten Personenmehrheiten du...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Übertragung einer Rücklage gem. § 6b Abs. 3 EStG auf eine KGaA

Auf Grund der gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise in § 6b EStG ist auch der Abzug eines dem Gesellschafter zuzurechnenden Veräußerungsgewinns von Anschaffungskosten und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter eines Einzel- oder Sonderbetriebsvermögens des Gesellschafters sowie in Höhe des auf den Gesellschafter entfallenden ideellen Anteils von Wirtschaftsgütern des Ge...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.4 Sonderbetriebsvermögen

Der Begriff des Mitunternehmeranteils umfasst ebenso auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Sonderbetriebsvermögen sind hierbei diejenigen Wirtschaftsgüter, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören. Wirtschaftsgüter, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören und die nicht Gesamthandsvermögen der Mitunternehmer der Personengesellsch...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.8 Junge Finanzmittel im erworbenen Sonderbetriebsvermögen

Die folgenden Zeilen sind nur auszufüllen, wenn Finanzmittel im Sonderbetriebsvermögen mitübertragen werden. Einlagen von Finanzmitteln des bisherigen Gesellschafters in das Sonderbetriebsvermögen innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Bewertungsstichtag sind in der Zeile 159 zu erfassen. In der Zeile 160 sind hingegen Entnahmen von Finanzmitteln des bisherigen Gesellschafte...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.7 Finanzmittel im erworbenen Sonderbetriebsvermögen

In den Zeilen 151 – 156 sind Angaben zu den Finanzmitteln im erworbenen Sonderbetriebsvermögen zu machen. In die Zeile 153 sind Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und andere Forderungen aufzuführen. Anzugeben sind diese mit dem gemeinen Wert. In Zeile 154 ist der gemeine Wert der Finanzmittel einzutragen, die innerhalb von zwei Jahren ab dem Bewertungsstichtag ...mehr

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Bedarfsbewertung: Erklärung... / 2.9.4 Lohnsumme bei vorhandenem Sonderbetriebsvermögen

In die Zeile 68 ist die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen aus dem übertragenen Sonderbetriebsvermögen einzutragen.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.9 Schulden im erworbenen Sonderbetriebsvermögen

Gibt es Schulden im erworbenen Sonderbetriebsvermögen, dann müssen die Zeilen 168 – 170 ausgefüllt werden. In die Zeile 168 sind die Schulden einzutragen. In die Zeile 169 gehören Schulden aus nachgeordneten Gesellschaften. Die Zeile 170 ergibt die Schulden insgesamt.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.6 Verwaltungsvermögen im erworbenen Sonderbetriebsvermögen (ohne Finanzmittel)

In den Zeilen 143 bis 150 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens im erworbenen Sonderbetriebsvermögen– aber ohne Finanzmittel – zu machen. Spaltenhinweis (immer bezogen auf Verwaltungsvermögen ohne Finanzmittel). Spalte 1: Wert des Verwaltungsvermögens; aber nur Sonderbetriebsvermögen Spalte 2: Junges Verwaltungsvermögen vom Verwaltungsvermögen aus der Spalte 1 Liegen Dr...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.11 Ermittlung der auf die übertragenen Beteiligung entfallenden Werte aus dem Sonderbetriebsvermögen

In der Zeile 181 ist der Wert des übertragenen Verwaltungsvermögens Zeile 150 Spalte 1 zu erfassen. In der Zeile 182 ist der Wert des übertragenen jungen Verwaltungsvermögens Zeile 150 Spalte 2 zu erfassen. In der Zeile 183 ist der Wert der übertragenen Finanzmittel laut Zeile 156 zu erfassen. In der Zeile 184 ist der Wert des übertragenen jungen Finanzmittel laut Zeile 166 zu ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7 Abschnitt G – Ermittlung des gemeinen Werts der Beteiligung des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Zeilen 51 bis 74)

In Zeile 52 ist der Gewinnverteilungsschlüssel des bisherigen Gesellschafters einzutragen (als Bruch), der sich aus dem Gesellschaftervertrag zum Bewertungsstichtag ergibt. Hinweis Vorabgewinne Vorabgewinne sind hierbei jedoch nicht zu berücksichtigen. In den Zeilen 53 bis 56 sind Angaben für den gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft zu machen. In die Zeil...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.12 Ermittlung der auf die übertragene Beteiligung entfallenden Werte

In die Zeile 187 Spalte 1 kommt der Wert des Verwaltungsvermögens im Gesamthandsvermögen laut Zeile 175, in Spalte 2 der Wert des Verwaltungsvermögens im Sonderbetriebsvermögen laut Zeile 181 und die Summe hiervon in die Spalte 3. In die Zeile 188 Spalte 1 kommt der Wert des jungen Verwaltungsvermögens im Gesamthandsvermögen laut Zeile 176, in Spalte 2 der Wert des jungen Ver...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.5 Abschnitt E – Angaben zum Substanzwert (Zeilen 43 bis 47)

Die Wertuntergrenze bei der Ermittlung des gemeinen Werts bildet der Substanzwert. Dies gilt unabhängig davon, ob der gemeine Wert mit einem individuellen Gutachten oder nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt wurde. Nur wenn der gemeine Wert aus Verkäufen abgeleitet wurde, findet der Substanzwert keine Anwendung. Hinweis Anlage Substanzwert Es ist die Anlage "Su...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.3 Betriebsvermögen von Personengesellschaften

In das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft ist einzubeziehen:[1] die Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze sowie die Schulden und sonstigen Abzüge, soweit sie zum Gesamthandsvermögen gehören, sowie die Wirtschaftsgüter aus den Sonderbilanzen. Hinweis Der gemeine Wert muss ermittelt werden Für die Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens eines Ge...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.5 Auswirkungen des KöMoG

§ 1a KStG sieht für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit vor, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren. Hierdurch ergeben sich auch Konsequenzen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Folgenden sollen einige praktisch bedeutsame Hinweise gegeben werden. Durch die Ausübung der Option findet bezogen auf das Gesamthandsvermögen kein ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.3 Abschnitt C – Angaben zum Gutachtenwert (Zeilen 31 bis 40)

Konnte der gemeine Wert nicht aus Verkäufen abgeleitet werden, so ist dieser unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln. Erfolgt die Wertermittlung in Ausübung des Wahlrechts im vereinfachten Ertragswertverfahren, dann ist dies in der Zeile 32 anzu...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.2 Abschnitt B – Ableitung aus Verkäufen (Zeilen 23 bis 30)

Haben innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag Verkäufe stattgefunden, sind die entsprechenden Angaben in den Zeilen 26 und 27 zu machen. Daneben sind in einer besonderen Anlage der Käufer und Verkäufer anzugeben. Stehen Käufer und Verkäufer in einem Verwandtschaftsverhältnis, so ist auch das in der Anlage bekannt zu machen. Beizufügen ist auch der Vertrag über den ...mehr