Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbetriebsvermögen

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.2 Einlage in eine Personengesellschaft

Rz. 100 Für Personengesellschaften und Einzelunternehmer ist eine zum AktG und GmbHG analoge Bestimmung über die vollständige und sofortige Leistung einer Sacheinlage nicht vorhanden, sodass grundsätzlich eine Einlagefähigkeit von Nutzungen gegeben sein könnte; allerdings gilt auch hier, dass Einlagegegenstand ausschließlich das sein kann, was als "Wirtschaftsgut individuali...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.2 "Neutrale" Wirtschaftsgüter

Rz. 100 Wirtschaftsgüter, die weder zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Teilbetriebs gehören noch nach wirtschaftlichen Zusammenhängen zugeordnet werden können ("neutrale Wirtschaftsgüter"), können als gewillkürtes Betriebsvermögen beliebig einem Teilbetrieb zugeordnet werden und schließen dann die Steuerneutralität nicht aus.[1] Das ergibt sich aus Art. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.3 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 129 Anders als § 20 Abs. 1 UmwStG gehört auch die 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zu den Teilbetrieben. Anteile an anderen Körperschaften bilden keinen Teilbetrieb, auch wenn die Beteiligung 100 % beträgt. Anteile an ausl. Körperschaften sind dann ein Teilbetrieb, wenn die Beteiligung 100 % beträgt und die ausl. Körperschaft nach ihrer Struktur einer deuts...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.6 Voraussetzungen bei Trennung von Gesellschafterstämmen (§ 15 Abs. 2 S. 5 UmwStG)

Rz. 224 Die Steuerneutralität der Spaltung wird gewährt, um eine Restrukturierung von Unternehmen und Unternehmensverbänden zu ermöglichen. Aus diesem Regelungszweck heraus ist die Spaltung zur Trennung von Gesellschafterstämmen untypisch. Die Spaltung dient dann nicht der Restrukturierung eines Unternehmens, sondern der Aufteilung in mehrere Unternehmen. Das Gesetz macht da...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.5 Andere Wirtschaftsgüter

Rz. 109 Für andere Wirtschaftsgüter als Grundstücke enthält der Umwandlungssteuererlass keine Besonderheiten.[1] Insbesondere lässt die Finanzverwaltung eine ideelle Aufteilung nicht ausdrücklich zu; eine reale Aufteilung dürfte regelmäßig (abgesehen von Geldmitteln und Darlehen) nicht in Betracht kommen. M.E. sollte die Finanzverwaltung die für Grundstücke im Billigkeitsweg...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 150 Mithilfe einer Nießbrauchskonstruktion wird oftmals das steuerliche Ziel verfolgt, dass sowohl der Gesellschafter als auch der Nießbraucher Mitunternehmerstellung erlangen.[1] Die steuerliche Behandlung des Nießbrauchers und des Nießbrauchbestellers hängt demnach maßgeblich von der Qualifikation der Stellung der Beteiligten zur Gesellschaft ab. Der Nießbraucher ist i...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.7 Vorwegabschlag für Familienunternehmen (Zeilen 30 bis 39)

In den Zeilen 30 bis 39 sind Angaben zum Vorwegabschlag zu machen. Ein Erwerber von Beteiligungen oder Anteilen an Familienunternehmen in der Rechtsform von Personen- oder Kapitalgesellschaften, die zum begünstigungsfähigen Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG) gehören, haben einen Rechtsanspruch auf einen Vorwegabschlag bis zu 30 % vom Wert des begünstigten Vermögens. Die Höhe des V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.4 Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 267 Das Beispiel in Rz. 266 zeigt, dass einzelne Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften steuerneutral übertragen werden können. Dadurch wird die Besteuerung von stillen Reserven zwar nicht endgültig vermieden, jedoch kann diese zumindest in die Zukunft verschoben werden. Praxis-Beispiel Aufgabe des Mitunternehmeranteils mit Gewinnrealisierung V ist an einer KG beteili...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.2 Betriebsvermögen

Rz. 262 Die unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen ist – wie das Beispiel in Rz. 260 zeigt – mit einkommensteuerlichen Risiken verbunden, die vorab zu identifizieren sind. Besondere Relevanz hat hierbei das Sonderbetriebsvermögen als besondere Form des Betriebsvermögens, das bei der Gestaltung der Nachfolge gesondert in den Blick zu nehmen ist. Rz. 263 In der ESt wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.1 Erbschaftsteuerliche Sicht

Rz. 307 Die Frage, welche Finanzierungsform sich bei der Unternehmensnachfolge erbschaftsteuerlich günstiger auswirken kann, muss differenziert nach Personengesellschaft (PersG) und Kapitalgesellschaft (KapG) beurteilt werden. Hierbei wird folgender Fall exemplarisch zugrunde gelegt: Der gemeine Wert des Unternehmens des V beträgt unabhängig von der Rechtsform 100 (Unternehm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.3 Stille Reserven

Rz. 265 Stille Reserven resultieren aus der Differenz zwischen dem Buchwert von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens und dem Verkehrswert. Sie entstehen z. B. durch Abschreibungen und Wertsteigerungen von Aktiva oder durch Unterbewertung von Passiva. Rz. 266 Die Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachfolgeplanung, da diese bei A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.1 Entgeltlicher, teilentgeltlicher oder unentgeltlicher Vorgang

Rz. 206 In der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge ist der Fokus nicht nur auf die SchenkSt zu richten. Denn Vermögensübertragungen haben regelmäßig auch einkommensteuerliche Auswirkungen, die mitunter erhebliche ungewollte, überraschende und ggf. existenzgefährdende Steuerbelastungen zur Folge haben können. Rz. 207 Erfolgt die vorweggenommene Erfolgeunentgel...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 4.1 Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags

Gesellschafter von OHG oder KG, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA sowie atypisch stille Gesellschafter[1] müssen sich das 4-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags sowie die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer zwecks Anrechnung auf die jeweilige individuelle Einkommensteuer teilen. An der Aufteilung nehmen auch Kapitalgesellschaften teil, wenn sie Gesellschafter von ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 6 Die Abgrenzung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von denen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit stellt einen Angelpunkt des Steuerrechts dar: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegen der ESt (LSt). Bei einer selbstständigen Tätigkeit kommt zusätzlich eine USt-Pflicht (§ 2 Abs. 1 UStG) und bei einer gewerblichen neben der USt-Pflicht ...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / V. Systematik der Besteuerung des phG

Die Einordnung der vorstehend aufgezeigten Inkongruenz zwischen der gewerbesteuerlichen Behandlung bestimmter Sondervergütungen von phG einerseits und der Behandlung dem Grunde nach identischer Sondervergütungen von Mitunternehmern andererseits kann nur unter Zuhilfenahme der Systematik der Besteuerung von phG erfolgen. Es entspricht der laufenden BFH-Rechtsprechung, dass die Ge...mehr

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Paradigmenwechsel bei der A... / c) Lösungen weitergehender Praxisprobleme: Schuldverrechnung im Konzern unter besonderer Benachteiligung von Personengesellschaften

Ohne dass dies im Erlass explizit angesprochen wird, entschärft die Finanzverwaltung "en passant" mit der Änderung der Berechnungsmethodik des 90 %-Tests das komplexe Praxisproblem der konzerninternen Schuldverrechnung für Zwecke der Verbundvermögensaufstellung (§ 13b Abs. 9 Satz 3 ErbStG). Demnach dürfen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Gesellschaften im Unternehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Offene Handelsgesellschaft:... / 4 Auflösung und Liquidation

Mit der gesellschaftsrechtlichen Auflösung[1] der OHG beginnt deren Liquidation. Steuerrechtlich erfolgt eine Betriebsaufgabe, während deren Dauer die OHG weiter fortbesteht. Sie ist ggf. keine aktive, werbende Gesellschaft mehr, sondern nur noch eine Abwicklungsgesellschaft. Dennoch gelten die allgemeinen Regeln zu den Einkünften und deren Ermittlung weiter. Es kommt zur Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Offene Handelsgesellschaft:... / 2.4 Ermittlung der Einkünfte

Die Stellung als Mitunternehmer wirkt sich entscheidend auf die Ermittlung der steuerlichen Einkünfte der OHG aus. Zusätzlich zu den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften[1] ist zu beachten, dass die sog. Sondervergütungen an Gesellschafter als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten.[2] Zu den Sondervergütungen gehören die Entlohnung für erbrachte Arbeitsleistungen, die Mie...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kommanditgesellschaft / 3 Umsatzsteuer im Fall der KG

Eine KG wird i. d. R. als Unternehmer zu qualifizieren sein. Dazu ist ausreichend, dass die Gesellschaft selbstständig eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt und am wirtschaftlichen Leben teilnimmt, indem nachhaltig Leistungen gegen Entgelt ausgeführt werden. Unabhängig davon können aber auch die KG-Gesellschafter selbst Unternehmer sein. Jedoch werden die Kommandi...mehr

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Zebragesellschaft / 7.1 Grundfälle

In den folgenden steuerrechtlichen Konstellationen kann eine Zebragesellschaft in der Praxis anzutreffen sein: Ein Gesellschafter hält den Anteil an der Zebragesellschaft im Betriebsvermögen seines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens, seines gewerblichen Einzelbetriebs oder seiner selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit. Gesellschafter einer Zebragesellschaft i...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.6.2 Nachteile

Hinzuweisen ist aber auch auf ein paar kritische Punkte, die sich bei einer GmbH & atypisch Still nachteilig auswirken können. Von einer atypisch stillen Gesellschaft ist abzuraten, wenn der stille Gesellschafter zugleich hohe Vergütungen von der GmbH erhält, z. B. seine Tätigkeitsvergütung als Geschäftsführer. Denn durch die Hinzurechnung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3.2 Optierende Gesellschaft mit Sonderbetriebsvermögen

Tz. 73 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie bei einem echten Formwechsel (s § 25 UmwStG Tz 33) sind uE auch bei einem durch die Option ausgelösten fiktiven Formwechsel die folgenden Sachverhaltskonstellationen zu unterscheiden: Ist kein Sonder-BV I oder II vorhanden, bringt der Gesellschafter einen MU-Anteil ein. Ist zwar Sonder-BV I oder II vorhanden, stellt dies jedoch keine funkt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.3 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG

Rz. 476 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG enthält eine Sonderregel für Personengesellschaften. Demnach wird bei den unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, die an einer Zwischengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten widerlegbar unterstellt. Mithin handelt es sich b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Verhältnis zum Erbschaftsteuergesetz

Tz. 6 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine optierende Pers-Ges wird für Zwecke der ErbSt weiterhin als Pers-Ges behandelt. Die Anteile an einer optierenden Gesellschaft gehören nach § 13b Abs 1 Nr 2 ErbStG – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – zum begünstigungsfähigen BV. Daher sind die stlichen Vergünstigungen nach den §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG grds anwendbar. Ents...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.2 Örtliche Zuständigkeit bei einer Beteiligung im Betriebsvermögen

Rz. 630 Wird die Beteiligung im Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen gehalten, ist das Betriebs- (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 AO) oder Geschäftsleitungs-FA (§ 20 AO) örtlich zuständig.[1] Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO kommt § 18 AO zur Anwendung.[2] Rz. 631–639 einstweilen freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Adrian/Fey, Ges zur Modernisierung des KStR, StuB 2021, 309; Bockhoff/Frieburg/Darijtschuk, Das Optionsmodell für Pers-Ges im Licht grenzüberschreitender Sachverhalte, DB 2021, 2521; Böhmer/Mühlhausen/Oppel, Die KSt-Option nach § 1a KStG nF im internationalen StR – Überblick anhand von Bsp-Fällen, ISR 2021, 388; Böttcher, Das neue KöMoG: Optionsmodell ein "großer Wurf"? GStB 20...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.2 § 90 Abs. 3 AO

Rz. 374 Mit § 90 Abs. 3 Satz 1 AO ist der Steuerpflichtige nunmehr dazu verpflichtet, (Verrechnungspreis-)Dokumentationen bezüglich seiner grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 4 AStG) anzufertigen. Die spezifischen Details hinsichtlich der Art, des Inhalts und des Umfangs dieser Aufzeichnungen sowie der generell notwendigen Dokument...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.3 Zwischeneinkunftscharakter

Rz. 64 Die Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte müssen Zwischeneinkunftscharakter haben, d. h. der Gesetzgeber fingiert für die Prüfung eine 100 %ige Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft und knüpft für die Prüfung des Methodenwechsels an den Charakter der ausländischen Einkünfte an: Führten diese als sog. Zwischeneinkünfte, d. h. passiv und niedrigbesteuert,...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.8 Gewinnabgrenzung zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern (§ 1 Abs. 5 S. 7 AStG)

Rz. 338 Nach § 1 Abs. 5 S. 7 AStG sind die Bestimmungen der § 1 Abs. 5 Sätze 1 bis 4 AStG nicht auf die Geschäftsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft oder einem Mitunternehmer und seiner Mitunternehmerschaft anzuwenden, unabhängig davon, ob eine unmittelbare oder eine nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG mittelbare Beteiligung vorliegt. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Verhältnis zum Grunderwerbsteuergesetz

Tz. 9 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine optierende Pers-Ges wird für Zwecke der GrESt weiterhin als Pers-Ges behandelt (s Ott, GmbH-Stpr 2021, 193, 197). Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten neue Einschränkungen der St-Befreiungen in Form von Behaltensfristen, um eine st-artenübergreifende Doppelbegünstigung zu verhindern. Somit kann bei Ausübung der Option rückwirkend die GrESt-Bef...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.1 Regelbewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 77 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie bei einem echten Formwechsel erfolgt auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 2 S 2 KStG der Ansatz der übergehenden WG nach § 20 Abs 2 S 1 UmwStG grds mit dem gW. Wegen Einzelheiten s § 25 UmwStG Tz 45. Wegen der Frage, wann der Ansatz von gW sinnvoll sein kann (zB zur Nutzung von sonst untergehenden Verlustvorträgen; zur Nutzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5 Verhältnis zum Einkommensteuergesetz

Tz. 10 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Da die optierende Gesellschaft wie eine Kap-Ges und die Anteile an der optierenden Gesellschaft wie Anteile an einer Kap-Ges behandelt werden, ist ua eine Anrechnung der GewSt nach § 35 EStG oder eine Anwendung des § 6 Abs 3 bzw Abs 5 EStG nicht mehr möglich (s Lüdicke/Eiling, BB 2021, 1439, 1443 und s Brühl/Weiss, DStR 2021, 945, 949). Wege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3.1 Allgemeines

Tz. 68 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 20 Abs 1 UmwStG setzt die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges gegen Gewährung neuer Anteile voraus. Wie bei einem echten Formwechsel, sind auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 2 S 2 KStG Einbringungsgegenstand die MU-Anteile der Gesellschafter und nicht der Betrieb der Pers-Ges (s § 25 UmwStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Gewinnermittlung (§ 1a Abs 3 S 6 KStG)

Tz. 50 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 HR-lich liegt auch nach der Option eine Pers-Ges vor, so dass auch die für diese Rechtsform geltenden Vorschriften maßgebend sind. Dh, die ggf nach § 264a HGB geltenden erweiterten Rechnungslegungsvorschriften der §§ 264 bis 330 HGB, sind auch nach der Option zu beachten. Dies gilt auch für Fragen der Prüfungs- und Publizitätspflicht. Indire...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Fiktiver Formwechsel (§ 1a Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 59 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 2 S 1 KStG gilt der Übergang zur KSt-Besteuerung als Formwechsel iSd § 1 Abs 3 Nr 3 des UmwStG. Dh das Ges fingiert den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges. Für stliche Zwecke wird somit von einem (fiktiven) Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang ausgegangen (s Rn 00.02 UmwSt-Erl 2011), der zur Aufdeckung von stillen Rese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.2 Antrag auf Bewertung unterhalb des gemeinen Werts

Tz. 79 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Als Ausnahme von der Regelbewertung zum gW und auf Antrag als materiell-rechtliche Voraussetzung für eine Minderbewertung kommt der Ansatz von Bw oder Zwischenwerten in Betracht (s § 20 Abs 2 S 2 bzw § 21 Abs 1 S 2 UmwStG). Wegen Einzelheiten zum Bw-Ansatz s § 20 UmwStG Tz 194ff. Wegen Einzelheiten zum Zwischenwertansatz s § 20 UmwStG Tz 205...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Bedeutung des § 1a KStG

Tz. 3 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Neben dem Optionsmodell gibt es für Personenunternehmen bereits die folgenden Regelungen, die ebenfalls einer sog rechtsformneutralen Besteuerung dienen sollen (s Schiffers/Jacobsen, DStZ 2021, 348, 350): Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG, Anrechnung der GewSt auf die ESt nach § 35 EStG sowie Möglichkeit des Recht...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Kostendeckelung... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Personengesellschaften: Bes... / 3.3 Sonderbilanzen: Bei Vergütungen oder besonderem Aufwand der einzelnen Gesellschafter

Mittels Sonderbilanzen erfolgt eine Korrektur im Hinblick auf einzelne Gesellschafter, die insbesondere Vergütungen erhalten haben oder Sonderaufwand für ihre Mitunternehmerstellung hatten. Hierbei ist das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft um die Sonderbetriebsvermögen zu ergänzen.[1] Dies sind Wirtschaftsgüter, die ein Mitunternehmer der Gesellschaft zur Nutzung überlass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Die Fortentwicklung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)[1] ist ein neuer § 2a in das ErbStG eingefügt worden. Mit dieser Gesetzesänderung reagierte der Steuergesetzgeber auf die grundl...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 1. Unentgeltliche Übertragung auf natürliche Personen

Durch § 34a Abs. 7 S. 2 EStG n.F. wird bestimmt, dass bei einer unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen als Mitunternehmer oder bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person der nachversteuerungspflichtige Betrag durch den Rechtsnachfolger anteilig fortzuführen ist. Es kommt b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung und Einbringung... / 3. Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG (§ 34a Abs. 5 EStG)

Die Übertragung oder Überführung eines Wirtschaftsguts zwischen betrieblichen Einheiten, welche nach § 6 Abs. 5 EStG zum Buchwert erfolgt, zählt bei der Berechnung einer möglichen Nachversteuerung i.S.d. § 34a Abs. 4 EStG als Entnahme im abgebenden Betrieb bzw. als Einlage im aufnehmenden Betrieb (§ 34a Abs. 5 S. 1 EStG). Der Stpfl. kann nach § 34a Abs. 5 S. 2 EStG beantragen, ...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / c) Finanzielle Eingliederung bei Organträger-Personengesellschaften

Grundsatz: Neben nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften können auch natürliche Personen und Personengesellschaften unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG als Organträger fungieren. Organträger-Personengesellschaften: Mit Blick auf die finanzielle Eingliederung ergibt sich für Organträger-Personengesellschaften die folgende Besonderheit, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung und Einbringung... / VII. Fazit

Die antragsgebundene Sonderbesteuerung der Unternehmensgewinne von Personenunternehmen nach § 34a EStG führt zu einer Niedrigbesteuerung einbehaltener Gewinne und einer nachgelagerten Entnahmebesteuerung. Die Regelung zeigt exemplarisch, zu welcher Komplexität die Umsetzung einer Grundidee führt, um diese sinnvoll anzuwenden (Ermittlung der Begünstigungshöhe), zu überwachen (F...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Betriebs- und Geschäftsauss... / 2.2 Wann ein Vermögensgegenstand dem Betriebsvermögen zugeordnet werden darf

Eine Aktivierung von Betriebs- und Geschäftsausstattung ist zudem nur zulässig, wenn es sich um (gewillkürtes) Betriebsvermögen handelt. Es ist also eine – steuerlich orientierte – Abgrenzung vorzunehmen, ob Betriebs- oder Privatvermögen vorliegt. Eine Sonderform stellt das Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaften dar, das per se ebenfalls kein Betriebsvermögen ist....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Aktives notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 1229 [Autor/Stand] Zum aktiven notwendigen Sonderbetriebsvermögen I zählen alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Per sonengesellschaft selbst bestimmt sind.[2] Dazu gehören insb. die Wirtschaftsgüter, welche der Gesellschafter-Eigentümer der Personengesellschaft unmittelbar zur Nutzung überlässt und von dieser für eigengew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Passives Sonderbetriebsvermögen

Rz. 1339 [Autor/Stand] Schulden eines Gesellschafters gegenüber Dritten oder gegenüber der Personengesellschaft gehören zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen, wenn sie unmittelbar durch den Betrieb der Personengesellschaft oder durch die Beteiligung an der Personengesellschaft veranlasst sind.[2] Dies trifft insb. in den folgenden Konstellationen zu: bei Krediten, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Begriff und Umfang des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 1213 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 BewG gehören zum Gewerbebetrieb einer Gesellschaft i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Absatz 3 sowie § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG "auch die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines Gesellschafters, mehrerer oder aller Gesellschafter stehen, und Schulden eines Gesellschafters, mehrerer oder aller Gesellschafter, soweit die Wirts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Zurechnung von Sonderbetriebsvermögen nach Abs. 1a Nr. 2

Rz. 1671 [Autor/Stand] Zum Begriff des Sonderbetriebsvermögens vgl. oben Rz. 1213 ff. Rz. 1672 [Autor/Stand] Die aktiven und passiven Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens I und II sind mit ihren jeweils nach den einschlägigen Bestimmungen des BewG maßgebenden gemeinen Werten (für Betriebsgrundstücke vgl. z.B. § 99 Abs. 3 i.V.m. § 157 Abs. 3 BewG) anzusetzen. Die auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Vorrang der Zurechnung zum Sonderbetriebsvermögen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 Halbs. 2 BewG)

Rz. 1406 [Autor/Stand] Nach der (klarstellenden) Regelung in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 Halbs. 2 BewG geht die Zurechnung zum Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft der Zurechnung zum Betriebsvermögen des Gesellschafters vor.[2] Auch insoweit besteht eine Kongruenz der bewertungsrechtlichen Behandlung und der Steuerbilanz[3] und damit eine Abweichung zur handel...mehr