Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbetriebsvermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.1 Übertragung von Verpflichtungen

Rz. 9 Nach § 4f Abs. 1 S. 1 EStG ist der Aufwand, der sich aus der Übertragung bestimmter Verpflichtungen ergibt, im Wirtschaftsjahr der Schuldübernahme und den nachfolgenden 14 Jahren (nur) gleichmäßig verteilt als Betriebsausgabe abziehbar. Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich des § 4f Abs. 1 S. 1 EStG fallen, sind m. E. sämtliche Außen- und in wenigen Ausnahmefäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.1 Allgemeines

Rz. 226 Bei einer Personenmehrheit (GbR, KG, OHG, Grundstücksgemeinschaft) erfolgt die Ermittlung der Einkünfte anhand einer zweistufigen Prüfung. Zunächst ist festzustellen, wer die Einkünfte erzielt. Das ist die Personenmehrheit, wenn die Gesellschafter (Gemeinschafter) in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit den Tatbestand des § 21 EStG erfüllen (Rz. 52f.). Einkünfte au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung der Anteile an Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG

Rz. 161 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen "Gesellschaften im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer. 2, des § 15 Absatz 3, des § 18 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und, wenn sie ihrer Tätigkeit nach einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, des §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 109 BewG in der bis 1973 geltenden Fassung ist auf die früheren § 31 RBewG 1925, § 50 RBewG 1931 und § 66 RBewG 1934 zurückzuführen. Nach den §§ 31 RBewG 1925 und 50 RBewG 1931 erfolgte seinerzeit die Bewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich mit den gemeinen Werten (vgl. § 31 RBewG 1925 i.V.m. §§ 137 Abs. 1, 138 RAO, § 50 Abs. 1 RBewG 1931). Seit d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 256 [Autor/Stand] Das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[2] hat für die Bewertung des Betriebsvermögens aller gewerblichen, gewerblich geprägten und freiberuflichen Unternehmensrechtsträger, unabhängig von deren Rechtsform, den gemeinen Wert zur Bewertungszielgröße erhoben. Der gemeine Wert des Betriebsvermögens ist auf den Bewertungsstichtag (vgl. dazu unten, Rz. 368 ff.)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswer...mehr

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§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / IV. Vermeidung der Beendigung einer Betriebsaufspaltung und der Entnahme von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 76 Wenn durch den Erbfall die personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen endet oder ein in den Nachlass gefallener Personengesellschaftsanteil auf andere Personen übergeht als das Teil oder die Teile des Sonderbetriebsvermögens des Erblassers, kommt es zwingend zu Betriebsaufgabe- bzw. Entnahmetatbeständen und somit zu einer Steuerpflicht. Rz. 77 Zur...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / 2. Anteile an Kapitalgesellschaften von nicht mehr als 25 v.H.

Rz. 94 Als Verwaltungsvermögen gelten auch im Unternehmensvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaften 25 v.H. oder weniger beträgt[223] und sie nicht zum Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstituts oder eines Finanzdienstleistungsinstituts i.S.d. KWG, eines Wertpapierinstituts i.S.d. WPIG oder eines ...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / 3. Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteile

Rz. 52 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört zum begünstigungsfähigen Vermögen auch das[104] Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG, also das einem Gewerbebetrieb dienende (§ 95 BewG) sowie das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[105] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen i.S.v. § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 S. 1 BewG,[106] also...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / 3. Veräußerung/Entnahme von Teilbetrieben und wesentlichen Betriebsgrundlagen

Rz. 165 Die Veräußerung bzw. Aufgabe von Teilbetrieben wird durch § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG der von ganzen Gewerbebetrieben bzw. Mitunternehmeranteilen gleichgestellt.[419] Auch die Veräußerung von wesentlichen Betriebsgrundlagen gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG als Behaltensfristverstoß.[420] Die Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen und ihre Zufüh...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / IX. Aufteilung des Werts von Gesellschaften

Rz. 302 Der gemeine Wert eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft am Bewertungsstichtag zu bestimmen. Die Orientierung am Nennkapital gilt gem. § 97 Abs. 1b S. 2 BewG auch dann, wenn dieses noch nicht vo...mehr

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§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / a) Umfang des Mitunternehmeranteils

Rz. 35 Einkommensteuerrechtlich kommt es nicht allein auf den zivilrechtlich definierten Gesellschaftsanteil an, sondern vielmehr auf den so genannten Mitunternehmeranteil. Dieser umfasst neben dem eigentlichen Gesellschaftsanteil auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters/Mitunternehmers.[35] Rz. 36 Im Bereich des Sonderbetriebsvermögens wird unterschieden zwischen ...mehr

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Entnahmen / 2.1.2 Sachentnahme von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens

Gegenstand einer Entnahme können alle Wirtschaftsgüter sein, die zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehören, sowie Nutzungen und Leistungen. Als Beispiele für die Entnahme von Wirtschaftsgütern nennt das Gesetz Geld (Barentnahmen), Waren und Erzeugnisse. Daneben kommen grundsätzlich aber auch alle anderen Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen / 2.3.1 Entnahmehandlungen und gleichwertige Vorgänge

Wirtschaftsgüter, die zur Zeit der Aufnahme in das Betriebsvermögen zulässigerweise zum Betriebsvermögen gerechnet worden sind, bleiben grundsätzlich so lange Betriebsvermögen, bis sie durch eine eindeutige, unmissverständliche (ausdrückliche oder schlüssige) Entnahmehandlung des Steuerpflichtigen Privatvermögen werden.[1] Der sachliche betriebliche Zusammenhang wird durch ei...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / b) Nicht als Verwaltungsvermögen geltender, an Dritte überlassener Grundbesitz

Rz. 86 § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 ErbStG regelt diverse Ausnahmen für verschiedene Sachverhaltsgestaltungen, in denen trotz Nutzungsüberlassung an einen Dritten kein Verwaltungsvermögen vorliegt. So ist eine schädliche Nutzungsüberlassung nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenden Betrieb als auch im n...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / 5. Finanzmittel

Rz. 98 Die Finanzmittel als Verwaltungsvermögen[236] wurden durch das AmtshilfeRLUmsG[237] mit Wirkung ab dem 7.6.2013 in das Gesetz aufgenommen (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[238] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich seitdem in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG. Rz. 99 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG stellt der positive Saldo...mehr

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§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / b) Schicksal der Beteiligung an einer Personengesellschaft im Erbfall

Rz. 39 Wird die Gesellschaft, an der der Erblasser beteiligt war, lediglich durch die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt (§§ 131 Abs. 3 Nr. 1, 161 Abs. 2 HGB oder gesellschaftsvertragliche Fortsetzungsklausel), werden die Erben des Verstorbenen zivilrechtlich nicht Gesellschafter und daher steuerlich auch nicht Mitunternehmer.[40] Rz. 40 Daraus ergeben sich folgende ein...mehr

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§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / B. Unterscheidung von Erbfall und Erbauseinandersetzung

Rz. 5 Nach der Rechtsprechung des BFH ist (auch) im Einkommensteuerrecht grundsätzlich davon auszugehen, dass Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit bilden, sondern zwei voneinander getrennte Vorgänge darstellen, die unabhängig voneinander steuerrechtlich zu würdigen sind.[6] Vor dem Hintergrund, dass der Erbfall im Grunde genommen lediglich zu einer Ausw...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / 3. Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 117 Bei Mitunternehmerschaften gilt für die Bestimmung des begünstigungsfähigen und auch des tatsächlich begünstigten Vermögens eine gesellschafterbezogene Betrachtungsweise.[294] Demzufolge sind sowohl das Gesamthandsvermögen (anteilig) als auch das (mitübertragene) Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Mitunternehmers zu untersuchen.[295]mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / II. Gegenstand der Bewertung – wirtschaftliche Einheit

Rz. 156 Der Gegenstand der erbschaftsteuerrechtlichen Bewertung wird (über § 12 Abs. 1 ErbStG) in § 2 BewG als sog. wirtschaftliche Einheit definiert. Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 BewG ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten, woraus im Umkehrschluss folgt, dass Einzelgegenstände, die zusammen mit anderen Gegenständen eine wirtschaftliche Einheit bilden, nicht jeweils g...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / 1. Allgemeines/Personenunternehmen

Rz. 192 Gemäß § 13a Abs. 6 Nr. 3 ErbStG darf der Erwerber dem steuerbegünstigt übernommenen Unternehmen während der Behaltensfrist (fünf bzw. sieben Jahre) nur in eingeschränktem Maße über die erwirtschafteten Erträge hinaus Vermögen entziehen. Denn soweit nach dem Ender der Behaltensfrist Überentnahmen festzustellen sind, gilt deren Wert (rückwirkend) als nicht begünstigtes ...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / 1. Rechenschema

Rz. 113 Die Finanzverwaltung hat die Art und Weise der Berechnung sowohl des Werts des Verwaltungsvermögens als auch des schlussendlich begünstigten Vermögens in R E 13b.9 Abs. 2 ErbStR 2019 ausführlich in den einzelnen Rechenschritten dargestellt. Danach ergibt sich folgendes Schema:mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.2.1 Sonderbetriebseinnahmen

Rz. 66 An die Personengesellschaft zur betrieblichen Nutzung vermietete Grundstücke oder Grundstücksteile, die im Eigentum eines oder mehrerer Gesellschafter stehen, sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen.[1] Dies gilt auch bei der Weitervermietung des Grundstücks oder Grundstücksteils durch die Personengesellschaft.[2] Rz. 67 Mit der "Überlassung von Wirtschaftsgütern" der ...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.3 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen einer GmbH & Co. KG und ihren Gesellschaftern

Rz. 79 Grundstücke, die nicht der GmbH & Co. KG, sondern nur einem oder einigen Gesellschaftern gehören, aber dem Betrieb der KG ausschließlich und unmittelbar dienen, werden trotz des zwischen der Gesellschaft und dem (den) Gesellschafter(n) bestehenden Mietvertrages nicht zum Privatvermögen des(r) Gesellschafter(s), sondern als notwendiges Sonderbetriebsvermögen des(r) Ges...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.1 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Angehörigen

Rz. 59 Miet- oder Pachtverträge liegen u. a. auch dann vor, wenn ein Unternehmer Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke von einem nahen Familienangehörigen mietet oder pachtet. Für die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Miet- und Pachtverträgen zwischen Angehörigen sind die Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen entsprechend anzuwe...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 4.3 Personengesellschaften

Rz. 104 Handelsrechtlich bilanzieren Personengesellschaften Vermögensgegenstände, die zu ihrem Gesellschaftsvermögen gehören, die also Gesamthandsvermögen der Gesellschaft sind. Vermögensgegenstände, die einzelnen Gesellschaftern und daher nicht zum Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft gehören, dürfen von der Personengesellschaft nicht bilanziert werden. Es kommt nicht dara...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 8.2.2 Übertragungen zwischen Betriebsvermögen mit unterschiedlicher Zurechnung

Rz. 105 Bei Übertragungen von Einzelwirtschaftsgüternist in folgenden Fällen der Buchwert anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist:[1]mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 8.2.1 Übertragungen zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Unternehmers

Rz. 103 Überführt ein Unternehmer ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes ihm gehörendes Betriebsvermögen so ist der Buchwert fortzuführen, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.[1] Überführung bedeutet, das Wirtschaftsgut hat den bisherigen Nutzungszusammenhang eines Unternehmens verlassen und wird in den Nutzungszusammen...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 6 Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz

Rz. 124 In den vorstehenden Abschnitten wurden die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Einzelnen dargestellt. Sie werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst:mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 4.4 Verbindlichkeiten

Rz. 111 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten eines Einzelunternehmers zu seinem Geschäftsvermögen zu rechnen, wenn sie durch den Betrieb des Handelsgewerbes verursacht oder von dem Unternehmer als betriebliche Verbindlichkeiten eingegangen worden sind. Beruhen sie auf Rechtsgeschäften des Unternehmers, besteht eine Vermutung dafür, dass sie zum Geschäftsvermögen gehören.[...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 2.2.3 Einbringungsvariante

Rz. 842 Die vorstehend angesprochene Problematik der verdeckten Einlage kann bei Einbringung der Kommanditanteile in die Komplementär-GmbH im Wege der Kapitalerhöhung vermieden werden. Steuerrechtlich liegt eine Einbringung i. S. v. § 20 UmwStG vor; dabei handelt es sich jedoch nicht um die Einbringung eines "Betriebes" i. S. v. § 20 Abs. 1 UmwStG, sondern um den Fall der Ei...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 2.2.1 Umwandlung (Formwechsel) nach dem Umwandlungsgesetz/Umwandlungssteuergesetz

Rz. 833 Folgende Gestaltungen sind denkbar:[1] Formwechsel, d. h. Umwandlung der GmbH & Co. KG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH; Anwachsung, entweder nach dem "Austrittsmodell" oder dem "erweiterten Anwachsungsmodell"; Übertragung des Vermögens der GmbH & Co. KG im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf die GmbH oder Verschmelzung der GmbH & Co. KG auf eine neugegrün...mehr

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Wirtschaftsgut / 3.1.2 Betriebliche Zwecke

Werden Wirtschaftsgüter zu betrieblichen Zwecken genutzt, gehören sie zum notwendigen, gewillkürten oder geduldeten Betriebsvermögen. Die Art der Gewinnermittlung ist dabei grundsätzlich unerheblich.[1] 3.1.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar dazu bestimmt sind, dem Betrieb des Steuerpflichtigen zu dienen, sind notwendiges Betr...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.4.2 Pensionsrückstellung

Rz. 71 Gehört zu dem eingebrachten Unternehmensteil eine Pensionsrückstellung, tritt die übernehmende Gesellschaft auch insoweit in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden ein. Bei der Berechnung und Fortführung der Rückstellung sind die Dienstzeiten des Pensionsberechtigten beim Einbringenden anzurechnen. Eine Nachholung von bislang unterbliebenen Zuführungen ist u...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.5 Noch-Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 168 Die Aufstockung der Buchwerte hat nicht pauschal in einem Posten, sondern wirtschaftsgutbezogen zu erfolgen.[1] Der Einbringungsgewinn I wird nur insoweit berücksichtigt, wie die Wirtschaftsgüter noch zum Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft gehören oder zwischenzeitlich zum gemeinen Wert weiter übertragen wurden. Rz. 169 Für die Frage der Zugehörigkeit ist...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Anwendungsbereich

Rz. 108 § 23 Abs. 4 UmwStG setzt voraus, dass die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert ansetzt. Rz. 109 einstweilen frei Rz. 110 Das eingebrachte Betriebsvermögen umfasst sowohl die eingebrachten Unternehmensteile i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG als auch die Anteile an der erworbenen Gesellschaft i. S. d. § 21 Abs. 1 UmwStG.[1] Rz. 111 E...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.3.1 Allgemeines

Rz. 122 Eine Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG liegt vor bei einer Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung einer Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft auf die übernehmende Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, weiterhin bei einer Ausgliederung von bestimmten Rechtsträgern auf eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft.[1] Rz. 122a Z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Insbesondere: Schulden, die mit ganz oder teilweise betrieblich genutzten Grundstücken zusammenhängen

Rz. 706 [Autor/Stand] Die in § 99 Abs. 2 BewG a.F. für die Betriebsgrundstücke statuierten Sonderregelungen sind durch das ErbStRG v. 24.12.2008[2] mit Wirkung ab 1.1.2009 entfallen. Seitdem existieren die bislang bei der bewertungsrechtlichen Zuordnung von Schulden, die in einem (konkreten wirtschaftlichen) Zusammenhang mit betrieblich genutzten Grundstücken stehen, aufgetr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit dem Inkrafttreten des ErbStRG v. 24.12.2008[2] hat § 103 BewG seine ursprüngliche Bedeutung in erheblichem Umfang eingebüßt; sein sachlicher Anwendungsbereich ist seit 1.1.2009 wesentlich eingeschränkt worden. Dies ergibt sich aus folgenden Gründen: Für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2008 war der Wert des Betriebsvermögens durch Anwendung der in § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / i) Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 801 [Autor/Stand] Zur ertragsteuer- und bewertungsrechtlichen Behandlung von Forderungen und Schulden zwischen den Personengesellschaftern und der Personengesellschaft vgl. die Erläuterungen zu § 97 BewG Rz. 1359 ff. Rz. 802 [Autor/Stand] In R B 97.1 Abs. 2 ErbStR 2019 hat die Finanzverwaltung folgende Anweisungen gegeben: „Betriebsvermögen von Personengesellschaften ... (2)...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überbrückungshilfe IV: Antr... / 4.1 Leistungen innerhalb eines Unternehmensverbundes

Zahlungen innerhalb eines Unternehmensverbundes sind explizit nicht förderfähig, auch für Zahlungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung bzw. wenn die Unternehmen als „verbundene Unternehmen“ nach EU-Definition gelten (Anhang 1 Artikel 3 Absatz 3 VO EU Nr. 651/2014) ist dieser Grundsatz anwendbar. Geleistete Zahlungen von Gesellschaften an einzelne Gesellschafterinnen oder Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unveränderte Wertverhältnisse (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 65 [Autor/Stand] Nach § 151 Abs. 3 Satz 1 BewG kann der gesondert festgestellte Grundbesitzwert einer innerhalb einer Jahresfrist folgenden Feststellung für dieselbe wirtschaftliche Einheit unverändert zugrunde gelegt werden, wenn sich die für die erste Bewertung maßgeblichen Stichtagsverhältnisse nicht wesentlich geändert haben. In § 151 Abs. 3 BewG ist der sachliche An...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5.1.4 Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem Unternehmen

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein weiterer Fall der Vorsteuerberichtigung ist die Entnahme eines Wirtschaftsgutes aus dem Unternehmen für unternehmensfremde Zwecke. Bei einer solchen Entnahme liegt nach § 15a Abs. 3 UStG eine Änderung der Verhältnisse vor, wenn die Entnahme nicht als unentgeltliche Wertabgabe nach § 3b UStG zu besteuern ist. Dies ist z. B. gegeben bei der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte (Nr. 1)

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte werden nur dann gesondert festgestellt, wenn sie für die Festsetzung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, für Feststellung im Rahmen der Erbschafts- bzw. Schenkungsbesteuerung oder für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer von Bedeutung sind. Die Entscheidung darüber, ob eine Feststellung von Bedeutung ist, trifft bei Grundstücken des Gr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung der zum Fremdkapital des Unternehmens gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge vom Eigenkapital des Unternehmens

Rz. 205 [Autor/Stand] Zum Eigenkapital eines Unternehmens als Differenz zwischen dem (gemeinen) Wert der Aktiva und dem (gemeinen) Wert des Fremdkapitals (d.h. der Schulden und sonstigen Abzüge i.S.v. § 103 BewG) gehören bei Kapitalgesellschaften neben dem sog. gezeichneten Kapital (Nennkapital, bei AG: Grundkapital, bei GmbH: Stammkapital) auch die offenen Rücklagen, insb. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / j) Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 818 [Autor/Stand] Bei Kapitalgesellschaften rechnen alle ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen. Dabei ist ohne Belang, ob die Kapitalgesellschaft eine genuin gewerbliche Tätigkeit entfaltet oder nicht; denn die Kapitalgesellschaft unterhält ohne Rücksicht auf ihre tatsächliche Betätigung kraft gesetzlicher Fiktion einen Gewerbebetrieb (kraft Rechtsform)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Finanzmittel und junge Finanzmittel

Rz. 100 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG gehört der gemeine Wert des nach Abzug des gemeinen Werts der Schulden verbleibenden Bestands an Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (Finanzmittel) zum Verwaltungsvermögen, soweit er 15 % des anzusetzenden Werts (sog. Sockelbetrag)[2] des Betriebsvermögens des Betriebs oder der Gesel...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.8.1 Finanzielle Eingliederung

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter der finanziellen Eingliederung ist der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft zu verstehen, die es dem Organträger ermöglicht, durch Mehrheitsbeschlüsse seinen Willen in der Organgesellschaft durchzusetzen. Entsprechen die Beteiligungsverhältnisse den Stimmrechtsverhältnissen, war nach der bisherigen BFH-Rech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überbrückungshilfe III und ... / 5.1 Grundlagen

Im Folgenden sind die förderfähigen Fixkosten gemäß FAQ vom 10.2.2021, Aktualisierungsstand 26.11.2021 (ÜH III) bzw. 26.11.2021 (ÜH III Plus) dargestellt. Die umfangreiche Liste wird fortlaufend in den FAQ ergänzt und aktualisiert. Grundsätzlich gilt: Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende und vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.3 Begünstigte Unternehmen

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Rechtsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder auch Körperschaft), einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in Anspruch nehmen.[1] Bei einer Betriebsaufspaltung kann sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen den Investitionsabzugsbetrag geltend machen. Gleiches gilt für ertragsteue...mehr