Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbetriebsvermögen

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Überlassung von Wirtschaftsgütern durch eine gewerbliche Schwesterpersonengesellschaft

Rz. 87 Der Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG erfasst nur die Fälle, nach denen ein unmittelbar Beteiligter oder der Beteiligte an einer Obergesellschaft einer Mitunternehmerschaft ein Wirtschaftsgut zur Nutzung überlassen. Der BFH hat jedoch schon früh den Anwendungsbereich der Vorschrift teleologisch erweitert auf Fälle, in denen ein Dritter in den Leist...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Laufende Erträge

Rz. 415 Die Personengesellschaft ist nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer. Insofern ist sie trotz eigentlicher ertragsteuerlicher Transparenz eigenständiges Steuersubjekt. Rz. 416 Bei der Personengesellschaft ist zu beachten, dass der gesamte einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb, d.h. unter Einbeziehung der Sonderbetriebsausgaben und -ei...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Ertragsteuerliche Folgen der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Rz. 202 Die ertragsteuerlichen Folgen der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung ergeben sich im Wesentlichen daraus, dass zwei gewerbliche Mitunternehmerschaften in Form des Besitz- und des Betriebsunternehmens nebeneinander stehen und gewerbliche Einkünfte erzielen (s.a. oben Rdn 87 ff.). Hieraus ergeben sich die folgenden Konsequenzen.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 383 Nach §§ 16, 34 EStG begünstigungsfähig ist auch der Gewinn aus der Veräußerung[693] eines Mitunternehmeranteils. Zu den Grundsätzen wird auf Rdn 311 ff. verwiesen. Die zusammengeballte Aufdeckung aller stillen Reserven bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils verlangt, dass die stillen Reserven im Mitunternehmeranteil einschließlich der stillen Reserven in den...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Wesentlich beteiligte Person

Rz. 275 Die Haftung beschränkt sich auf wesentlich beteiligte Personen. Die Rechtsform der Gesellschaft ist hierbei unerheblich. Nach § 74 Abs. 2 Satz 1 AO ist eine Person an einem Unternehmen wesentlich beteiligt, wenn sie zu mehr als 25 % am Grund- oder Stammkapital oder am Vermögen des Unternehmens beteiligt ist. Hierbei werden nach dem Gesetzeswortlaut sowohl mittelbare ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 18 Von dem Grundsatz, dass jeder Ehegatte sein Vermögen allein verwaltet, macht das Gesetz zwei Ausnahmen, und zwar bei den Verfügungen über Haushaltsgegenstände ( § 1369 BGB) und bei den Gesamtvermögensgeschäften ( § 1365 BGB). Gem. § 1365 BGB kann sich ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er s...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (d) Bilanzierung

Rz. 389 Aus Sicht der Personengesellschaft stellt sich die Übernahme eines Einzelwirtschaftsguts (Vermögensgegenstand) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ein entgeltliches Anschaffungsgeschäft z.B. im Rahmen einer Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung dar. Dabei wird als Gegenleistung für den Erwerb des Wirtschaftsguts eine Beteiligung an der Gesellschaft gewährt oder ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Verdeckte Mitunternehmer

Rz. 340 Durch ein ausreichendes Maß an Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko können auch zivilrechtliche Nicht-Gesellschafter eine Mitunternehmerstellung begründen. Zumeist werden schuldrechtliche Austauschverträge zur Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern oder zur Erbringung von Dienstleistungen in ein Gesellschaftsverhältnis umqualifiziert. Die Identifikati...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Typische Betriebsaufspaltung

Rz. 221 Ist das Besitzunternehmen eine Personengesellschaft, gehört ein der Betriebs-GmbH von der Gesellschaft mit Mitteln des Gesamthandsvermögens gewährtes Darlehen jedoch stets zu ihrem Betriebsvermögen.[434] Werden die Darlehen von den Gesellschaftern der Besitzgesellschaft unmittelbar an die Betriebs-GmbH gewährt, sind sie im Sonderbetriebsvermögen II der darlehensgeben...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Verfahrensweise

Rz. 349 Der Gesamtgewinn einer Mitunternehmerschaft ist nach § 179 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO einheitlich und gesondert festzustellen. Der Gesamtgewinn stellt hierbei auch die Ausgangsgröße für die Ermittlung der Gewerbesteuer dar, welche von der Mitunternehmerschaft als Gewerbesteuersubjekt i.S.v. § 2 Abs. 1 GewStG gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 Gew...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Anwendung der Hinzurechnungsregelung in § 8 Nr. 1 GewStG auf Darlehen des Besitzunternehmens

Rz. 225 Gem. § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewStG werden unter den dortigen Voraussetzungen dem Gewinn aus Gewerbebetrieb die Entgelte für Schulden hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Darlehensbeziehungen zwischen Besitz- und Betriebsgesellschaft sind auch gewerbesteuerrechtlich selbstständig zu beurteilen. Der Abzug des für das jeweilige ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerneutralität nach § 24 UmwStG bei der Einbringung eines Einzelunternehmens

Rz. 402 Die Einbringung eines Einzelunternehmens führt nach allgemeinen Grundsätzen zu einer Besteuerung eines Veräußerungsgewinns (ggf. tarifbegünstigt nach §§ 16, 34 EStG) für den Einzelunternehmer. § 24 UmwStG findet als besondere Bewertungsvorschrift abweichend von § 16 Abs. 2 EStG Anwendung.[735] Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 führen Einbringungen zum Ansatz des gem...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Mittelbare Nutzungsüberlassung

Rz. 43 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn der beherrschende Gesellschafter selbst ein Grundstück mietet und dieses im Rahmen eines Untermietverhältnisses der Betriebs-GmbH zur Nutzung überlässt.[90] Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mehrheitsgesellschafter einer Betriebs-G...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Besteuerung der Betriebsgesellschaft

Rz. 199 Die Betriebsgesellschaft, in der Praxis regelmäßig eine GmbH & Co. KG, ist regelmäßig nach § 15 Abs. 2 EStG originär gewerblich tätig und beherrscht zudem die Besitzkapitalgesellschaft. Rz. 200 Anteile an der Besitzkapitalgesellschaft, die sich nicht im Gesamthandsvermögen befinden, sind in der Regel im Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter bei der Betriebspers...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 842 Wie bei erbrechtlichen Nachfolgeklauseln soll bei einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel die Nachfolge des Begünstigten (eines Erben oder auch eines Dritten) mit dem Erbfall erfolgen, aber im Unterschied zu diesen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden. Zu ihrer Gültigkeit setzen rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln die Mitwirkung des Begünstigten voraus.[1117] Di...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Sonstiges

Rz. 289 Soweit die Gewinnermittlung etwa i.R.d. Land- und Forstwirtschaft nach § 13a EStG auf der Basis einer "Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen" erfolgt, ist diese Ermittlung als Grundlage für eine unterhaltsrechtliche Bewertung nicht geeignet. Stattdessen muss die tatsächliche Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes ermittelt werden.[705] Rz. 290 Wenig aussa...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Verschonungssystem bei Betriebsvermögen mit Nachversteuerungsregelung

Rz. 268 Für die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen wird auf die Darstellung in § 17 Rdn 23 ff. verwiesen. Das Gesetz nimmt auch in der aktuellen Fassung (§ 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1–Nr. 5 ErbStG) bestimmte Gegenstände aus dem Verwaltungsvermögen aus. Dies hat für Betriebsaufspaltungen Bedeutung:mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung zur Vermeidung der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Rz. 94 Die vorrangige Erfassung des überlassenen Wirtschaftsgutes bei einer Besitz-Mitunternehmerschaft gilt nach dem BMF-Schreiben vom 28.4.1998 für die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung nur dann, wenn bei der Besitz-Gesellschaft eine Gewinnerzielungsabsicht festgestellt werden kann. Als Indiz für die Gewinnerzielungsabsicht wird von der Finanzverwaltung herangezogen,...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Steuerliche Haftung des Verpächters als Eigentümer von Gegenständen nach § 74 AO

Rz. 274 Nach § 74 AO haftet der Eigentümer eines Gegenstands, wenn er diesen einem Unternehmen überlässt, an dem er wesentlich beteiligt ist. Durch die Eigentümerhaftung nach § 74 AO sollen Ausfälle von Betriebssteuern vermieden werden, die dadurch entstehen, dass Unternehmen die von ihnen genutzten Gegenstände nicht in ihrem Betriebsvermögen führen, sondern von ihren Gesell...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Erbschaftsteuerliche Bewertung

Rz. 805 Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften werden jeweils zum gemeinen Wert bewertet (§ 11 BewG, § 12 Abs. 2 bzw. Abs. 5 ErbStG i.V.m. 109 Abs. 2 bzw. Abs. 1 BewG). Rz. 806 Einbezogen in die Bewertung wird bei Personengesellschaften auch das Sonderbetriebsvermögen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG), wie etwa die von einem Gesellschafter der KG zur Nutzung überlassene...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Übertragung auf eine Schwesterpersonengesellschaft

Rz. 388 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf eine Schwesterpersonengesellschaft wird in dem Katalog des § 6 Abs. 5 EStG nicht erwähnt. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass daher eine Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen den Gesamthandsvermögen von Schwesterpersonengesellschaft grds. zur Gewinnrealisierung führt.[704] Die BFH-Rspr. hierzu ist uneinheitlich.[70...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ausgestaltung einer Güterstandsklausel

Rz. 1181 Eine Güterstandsklausel sollte den Gesellschaftern so wenig inhaltliche Vorgaben wie möglich machen. Unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Gesellschaft und der Mitgesellschafter erscheint es dabei regelmäßig ausreichend, dass die Beteiligung an der Gesellschaft im Fall einer Scheidung keinen Ansprüchen Dritter unterliegt. Problematisch ist es daher,...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Notwendige Regelungsbereiche im Zivilrecht

Rz. 462 Wenn eine Regelung über die Herausnahme von Vermögensteilen aus dem Zugewinn gewünscht wird, so darf sich der Vertrag nicht nur auf die Anordnung der Herausnahme der Aktiva beschränken, sondern er muss sich auch mit den Passiva und dem weiteren Schicksal des herausgenommenen Vermögens befassen. Soweit das gesamte Betriebsvermögen herausgenommen wurde, erübrigen sich ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (g) Umsatzsteuer

Rz. 396 Darüber hinaus sind umsatzsteuerliche Fragen/Risiken bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus umsatzsteuerlichen Unternehmen zu beachten. Insoweit kommt es darauf an, das Risiko einer Definitivbelastung mit Umsatzsteuer auszuschließen. Hierfür bestehen mehrere Ansätze. Zunächst werden umsatzsteuerliche Risiken nur ausgelöst, wenn eine steuerbare Leistung v...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (4) Mittelbare Beteiligungen

Rz. 342 Beteiligungen an Personengesellschaften können über zwischengeschaltete Personen- oder Kapitalgesellschaften gehalten werden. Die so entstehende Beteiligungskette kann bei Zwischenschaltung von Personengesellschaften eine Mitunternehmerstellung an den jeweils beteiligten Unternehmen begründen (sog. doppel- bzw. mehrstöckige Personengesellschaften). Demgegenüber entfa...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Überblick zu §§ 20 UmwStG 2006

Rz. 495 Die Fortführung einer bisher in einem Personenunternehmen betriebenen Einheit in einer Kapitalgesellschaft lässt sich zivilrechtlich auf verschiedenen Wegen erreichen. Dies sind einerseits die außerhalb des UmwG liegenden Einbringungen eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung oder Sachgründung sowie bspw. die Ei...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / ee) Zusammenfassung der Belastungsfaktoren nach aktueller Rechtslage

Rz. 196 Für die steuerliche Sinnhaftigkeit der Betriebsaufspaltung ist zu prüfen, ob statt der zusammengesetzten Rechtsform mit einem verbindenden Nutzungsverhältnis die Gestaltungsalternative "reine Kapitalgesellschaft" oder reine Personengesellschaft z.B. als "GmbH & Co. KG" steuerlich vorteilhafter[382] ist (zu Belastungsunterschieden zwischen den Rechtsformen s. § 23 Rdn...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Weitere Voraussetzungen

Rz. 309 Die Inanspruchnahme von § 6b EStG hat neben einem begünstigten Veräußerungs- sowie Reinvestitionsobjekt nach Maßgabe von § 6b Abs. 1 EStG auch weitere Voraussetzungen, die in § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1–5 EStG definiert sind. Von besonderer Bedeutung ist dabei u.a. § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG. Danach ist notwendig, dass das betreffende Veräußerungsobjekt mind. sechs J...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Laufende Besteuerung

Rz. 1278 Für die Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt danach nicht bei der Gesellschaft, sondern nur und ausschließlich beim jeweiligen Gesellschafter. Je nach Tätigkeitsgegenstand der Gesellschaft können Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder auch Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Besondere Fragen in der Betriebsaufspaltung

Rz. 269 Formulierung der Rückausnahme für den Verwaltungsvermögenstest: Die Rückausnahme mit der dortigen gesetzlichen Definition der Betriebsaufspaltung in § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a ErbStG erfasst nur die Beherrschung durch einzelne natürliche Personen und eine Personengruppe, nicht aber einige der vertikalen Betriebsaufspaltungen (vgl. Rdn 25 ff.). Eine Betriebs-...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Steuerliche Folgen des Eintritts

Rz. 915 Einkommensteuerrechtlich ist die entgeltliche Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Mitunternehmerschaft grds. als Einbringungsvorgang anzusehen, bei dem die bisherigen Mitunternehmer ihre Anteile in eine neue, erweiterte Mitunternehmerschaft einbringen. Der neue Gesellschafter leistet entweder eine Einlage in das KG-Vermögen (entgeltliche Aufnahme)...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Besonderheiten bei Übertragung des Gesellschaftsanteils eines Kommanditisten

Rz. 929 Die Haftung des neuen Kommanditisten (Erwerber des Gesellschaftsanteils) richtet sich ebenso wie beim Eintritt in eine KG als Kommanditist nach § 173 HGB.[1260] Die bereits durch den Veräußerer geleistete Einlage (Haftsumme) wirkt auch für den Erwerber weiterhin haftungsbefreiend i.S.v. § 171 Abs. 1 Halbs. 2 HGB.[1261] Eine unbeschränkte Haftung droht dem Erwerber gem...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Einkommensteuerrechtliche Einordnung als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung

Rz. 385 Zu klären ist für die Anwendung von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zunächst, ob die Übertragung der Wirtschaftsgüter als "normale" Veräußerung zum Verkehrswert, als Einbringung/Entnahme gegen Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten, als unentgeltliche Übertragung oder als teilentgeltliche Übertragung ("Mischentgelt") ausgestaltet ist. Die Veräußerung schließt eine Anwen...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Allgemeines

Rz. 534 Bei der steuerlichen Beurteilung von Einbringungsvorgängen ist zunächst danach zu unterscheiden, welche Vermögensgegenstände eingebracht werden. Sofern nur einzelne Wirtschaftsgüter eingebracht werden, ergeben sich die steuerlichen Konsequenzen aus den allgemeinen steuerlichen Vorschriften. Die Einbringung von einzelnen Wirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen füh...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / Literaturtipps

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§ 20 Joint Ventures / 1. Einbringung in eine Kapitalgesellschaft (§ 20 UmwStG)

Rz. 122 Handelt es sich bei der Joint Venture-Gesellschaft um eine Kapitalgesellschaft, können die Partner unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 UmwStG Vermögen zu Buchwerten einbringen. Die Gegenleistung muss zumindest z.T. in der Gewährung von neuen Anteilen an der Joint Venture-Gesellschaft bestehen. Gegenstand der Einbringung können Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Fortsetzungsklauseln

Rz. 360 Mit der Vereinbarung einer Fortsetzungsklausel wird gesellschaftsvertraglich der Rechtszustand bestätigt, der seit Inkrafttreten des MoPeG gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. von Gesetzes wegen für die GbR besteht und bereits zuvor für die Personenhandelsgesellschaften bestand, nämlich das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters unter Fortsetzung der Gesellschaft u...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (f) Behaltefristen

Rz. 394 Im Unterschied zu den Überführungen nach Satz 1 und 2 wechselt bei einer Übertragung nach Satz 3 der wirtschaftliche Eigentümer des Wirtschaftsguts. Die Buchwertübertragung nach Satz 3 ist daher mit einer 4-jährigen Haltefrist ("Sperrfrist") verknüpft. Nach der Rspr. des BFH sind vom Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG allerdings zutreffend solche Fälle ausz...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Besteuerungsfolgen bei der GmbH & atypisch Still

Rz. 466 Demgegenüber wird die GmbH & atypisch Still als Mitunternehmerschaft klassifiziert und damit wie eine gewerbliche Personengesellschaft mit der GmbH und dem stillen Gesellschafter als Mitunternehmer behandelt.[819] Im Fall einer atypisch stillen Gesellschaft erzielt der stille Gesellschafter demnach als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 ESt...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Erläuterungen

Rz. 255 I.R.d. Darstellung können die Grundlagen des Umwandlungsteuerrechts und die denkbaren Konstellationen hier nicht weiter dargestellt werden.[504] Betrachtet werden nur Auflösungsvorgänge, in denen keine Trennung der Aktivitäten geplant ist,[505] sondern das bisherige Engagement mit demselben Gesellschafterkreis nunmehr in einem anderen Rechtsträger fortgeführt werden ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Vorrang der Betriebsaufspaltung

Rz. 78 Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung sind vorrangig vor denen der Betriebsverpachtung anzuwenden.[188] Zur Abgrenzung sei noch wiederholend erwähnt, dass die Überlassung der Wirtschaftsgüter eines Betriebs durch einen beherrschenden Mitunternehmer an eine Personengesellschaft weder nach den Grundsätzen der Betriebsverpachtung noch nach den Grundsätzen der mitunterne...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 459 Für im Privatvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften ist von hoher wirtschaftlicher Bedeutung für die Anteilseigner, in welchem Umfang der Ausfall von Gesellschafterdarlehen oder die Inanspruchnahme aus Bürgschaften zugunsten der Kapitalgesellschaft steuerlich Berücksichtigung finden kann. Für den Bereich der Anteile in einem Betriebs- oder Sonderbetriebs...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Nettobetrachtung

Rz. 27 Begünstigt ist nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG nur der Teil des begünstigungsfähigen Vermögens, der den um das unschädliche Verwaltungsvermögen gekürzten Teil des Nettowerts des Verwaltungsvermögens übersteigt. Der weitergehende Wertanteil, also der verbleibende Nettowert des Verwaltungsvermögens unterliegt als sog. (schädliches) Verwaltungsvermögen der Regelbesteueru...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen

Rz. 189 Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht bereitet der in der Überschrift bezeichnete Vorgang keine besonderen Schwierigkeiten. Es handelt sich in der Sache um die Gründung einer Personengesellschaft, bei der ein Gesellschafter als Sacheinlage sein Einzelunternehmen und der andere Gesellschafter eine Bar- oder gleichfalls eine Sacheinlage erbringt. Diese Gründung kann nur d...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Einkommensteuer

Rz. 122 Die einkommensteuerliche Behandlung der Eintrittsklausel ist umstritten. Richtigerweise wird man zwischen der Treuhand- und der Abfindungsvariante unterscheiden müssen.[217] Im Fall der Treuhandvariante folgt der Eintrittsberechtigte zumindest ertragsteuerlich unmittelbar in den Anteil des Erblassers nach, sodass u.E. unabhängig vom Zeitpunkt der Ausübung des Eintrit...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Form

Rz. 1244 Der Vertrag über die Abtretung der Kommanditanteile bedarf zu seiner Wirksamkeit grds. keiner besonderen Form. Schriftform ist aber schon aus Gründen der Beweisbarkeit üblich und empfehlenswert. Rz. 1245 Eine notarielle Beurkundung ist nicht schon dann erforderlich, wenn das Vermögen der KG ausschließlich oder überwiegend aus Grundstücken besteht (§ 311b Abs. 1 BGB)....mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Sonstiges

Rz. 343 Die Anmeldung des Formwechsels erfolgt durch alle künftigen Mitglieder des Vorstands (bei der GmbH der Geschäftsführer) sowie alle Aufsichtsratsmitglieder (§ 222 UmwG)[699] und alle Gründer (§ 222 Abs. 2 UmwG). Zur Problematik der überflüssigen Komplementär-GmbH beim Ausgangsrechtsträger vgl. die obigen Ausführungen bei Rdn 313 ff.[700] Rz. 344 Nach § 197 Satz 1 UmwG g...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des unternehmerischen Vermögens

Rz. 456 Zunächst besteht die Schwierigkeit für den Vertragsgestalter bereits bei der Bezeichnung des vom Zugewinn ausgenommenen Vermögens. Der konkrete Gewerbebetrieb oder die konkrete Praxis sollte im Vertrag benannt werden. Dies reicht jedoch nicht aus. Denn jedenfalls an folgende Entwicklungen im "Unternehmensleben" muss gedacht werden:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (e) Beteiligung von Kapitalgesellschaften

Rz. 390 Nach § 6 Abs. 5 Satz 5 EStG ist abweichend von Satz 3 der Teilwert anzusetzen, soweit bei Übertragungen nach Satz 3 der Anteil einer Kapitalgesellschaft/Körperschaftsteuer an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder dieser sich erhöht. Es kommt insoweit zu einer Gewinnrealisierung in Höhe der stillen Reserven im abgebenden Betriebsvermögen. M...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Besteuerung der Ausschüttungen

Rz. 438 Kern der Unternehmensteuerreform 2001 war die Neuordnung der deutschen Kapitalgesellschaftsbesteuerung, d.h. der Ersatz des seit 1977 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens durch ein modifiziertes klassisches Körperschaftsteuersystem mit Anteilseignerentlastung, das sog. Halbeinkünfteverfahren bei natürlichen Personen und eine technische vollständige Freis...mehr