Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbetriebsvermögen

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.6.2 Finanzmittel

Rz. 209 Unter Finanzmitteln versteht man den Bestand an Geschäftsguthaben, Zahlungsmitteln, Geldforderungen sowie sonstigen Forderungen (vgl. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG). Diese sind per se kein Verwaltungsvermögen, können aber zu Verwaltungsvermögen führen, soweit nach dem Finanzmitteltest schädliche Finanzmittel verbleiben. Rz. 210 Es sind nur die positiven Zahlungsmit...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.3.7. Fallstricke beim Ausgleich einer drohenden Überentnahme

Rz. 185 Die Überwachung der Entnahmen im Rahmen des Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 sollte vom Steuerpflichtigen bereits frühzeitig und bestenfalls schon mit Ablauf des ersten in die Behaltensfrist fallenden Wirtschaftsjahres beginnen. Nur so kann gewährleistet werden, dass drohende Überentnahmen rechtzeitig und vor allem in ausreichender Höhe ausgeglichen werden. Finden die Überwachung...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2 Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG

Rz. 117 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG stellen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, die Dritten zur Nutzung überlassen werden, Verwaltungsvermögen dar. Selbstgenutzte und leerstehende (vom Eigentümer nicht genutzte) Grundstücke sind kein Verwaltungsvermögen (vgl. Korezkij in BeckOK, ErbStG § 13b Rz. 121). Das gilt auch für Grundstücke, ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.4.1. Grundtatbestand

Rz. 193 Hat der Erwerber Anteile an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG begünstigt erworben, so fallen der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit die Anteile an der Kapitalgesellschaft ganz oder teilweise veräußert oder verdeckt in eine andere Kapitalgesellschaft eingelegt werden (Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 Satz ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.6.1 Die Ausschlagung

Rz. 210 Nach § 1922 Abs. 1 BGB tritt der Erbe unmittelbar die Vermögensnachfolge des Erblassers an. Trotz des "Vonselbsterwerbs" im deutschen Erbrecht wird – etwa bei einem überschuldeten Nachlass – dem gesetzlichen wie dem gewillkürten Erben zugestanden, die Erbschaft auszuschlagen (s. §§ 1942ff. BGB). Insoweit besteht bis zum Ablauf der (grundsätzlich sechswöchigen) Aussch...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2 Übertragung eines Gewerbebetriebes

Rz. 26 Die Übertragung eines ganzen Gewerbebetriebes ist nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG begünstigt. Die Begriffe Gewerbebetrieb oder Teilbetrieb sind nach ertragsteuerlichen Grundsätzen abzugrenzen (R E 13b.5 Abs. 2 Satz 2 ErbStR). Erfasst sind damit alle Teile eines Gewerbebetriebs nach § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören, ebens...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4. Nachsteuerauslösende Tatbestände

Rz. 122 Veräußerung ist die (teil)entgeltliche Übertragung des Eigentums am begünstigt erworbenen Vermögen. Im Falle der Teilentgeltlichkeit erstreckt sich der Nachsteuertatbestand nur auf den entgeltlichen Teil. Rz. 123 Vorsicht ist insoweit geboten, als der BFH (vom 02.03.2005, BStBl II 2005, 532) die ertragsteuerlichen Wertungen hinsichtlich Einheitstheorie und Trennungsth...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Begriff und Umfang des Betriebsvermögens

Rz. 7 Gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 BewG umfasst das BV alle Teile eines Gewerbebetriebes i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum BV gehören. "Alle Teile eines Gewerbebetriebes" sind grds. alle Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze sowie Schulden und sonstigen Abzüge, die nach Maßgabe der ertragsteuerrechtlichen Grundsätze bei der s...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.1.2. Aufgabe des Gewerbetriebs (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 HS 2)

Rz. 141 Als schädliche Veräußerung gilt gem. § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 HS 2 ErbStG auch die Aufgabe des Gewerbebetriebs. Dabei ist es irrelevant, ob die Aufgabe des Gewerbetriebs durch Entschluss des Steuerpflichtigen erfolgt oder, z. B. durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (R E 13a.13 Abs. 1 Satz 3 ErbStR), erzwungen wird (BFH vom 16.02.2005, BStBl II 2005, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Geltende Rechtslage

Tz. 132 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Hinblick darauf, dass die nach überwiegendem Verständnis (inkl insbes der FinVerw) seit der Änderung des UmwStG durch das SEStEG der europäische Teilbetriebsbegriff der FRL für maßgebend erachtet wird (s Tz 101), sind seitdem nachfolgende Zuordnungsregeln maßgeblich. Der UmwSt-Erl 2025 knüpft insoweit nahtlos an den UmwSt-Erl 2011 und fü...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Beteiligungen

Rz. 15 Nach § 200 Abs. 3 BewG sind Beteiligungen an PersG bzw. Anteile an KapG, die ein zu bewertendes Unternehmen hält, neben dem Ertragswert mit dem eigenständig zu ermittelnden gemeinen Wert anzusetzen. Die Berücksichtigung nach § 200 Abs. 3 BewG kommt nur in Betracht, wenn die Beteiligungen an PersG bzw. Anteile an KapG nicht bereits zum nicht betriebsnotwendigen Vermöge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Steuerliche Eröffnungsbilanz (§ 25 S 2 iVm § 9 S 2 UmwStG)

Tz. 87 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die aus dem Formwechsel hervorgehende Kap-Ges oder Gen hat für ertrstliche Zwecke auf den (ggf rückbezogenen) Einbringungsstichtag eine (stliche) Eröffnungsbil zu erstellen (s § 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG; s Bilitewski, in H/M/B, 6. Aufl, § 25 UmwStG Rn 111; s Nitzschke, in B/H, § 25 UmwStG Rn 41; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 25 UmwStG Rn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Grundsatz des gemeinen Werts

Tz. 45 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Aufgr des St-Subjektwechsels beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen und der mit der Eintragung im H-Reg (bzw Gen-Reg) verbundenen Umqualifizierung von Gesamthandsvermögen in Alleineigentum bei der übernehmenden Gesellschaft, wird der Formwechsel in entspr Anwendung der §§ 20 ff UmwStG so behandelt, als habe eine Übertragung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.3.1 Laufende Besteuerung

Tz. 64 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der phG eine Kap-Ges (zur Zulässigkeit s Tz 10), so ist bei ihr schon aufgr des § 8 Abs 2 KStG die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich vorzunehmen. Das gilt auch für die Erfassung des Gewinns (eigentlicher Gewinnanteil und Sondervergütung) aus der Beteiligung an der KGaA als phG. Zur Behandlung der an die KGaA überlassenen WG im BV des p...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.1 Laufende Besteuerung

Tz. 68 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der phG gleichzeitig am Grundkap der KGaA beteiligt, gehören die Kommanditaktien weder zu der Gewinnbeteiligung des phG an der KGaA noch zu seinem (notwendigen) Sonder-BV (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881). Die aus seiner Kap-Beteiligung erzielte Dividenden gehören bei ihm nicht zu den Eink aus Gew, sondern – wie bei den an...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Ermittlung des Ertragswerts

Rz. 1 § 200 BewG ist der Ausgangspunkt des vereinfachten Ertragswertverfahrens. Nach Abs. 1 ist der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag mit dem Kapitalisierungsfaktor zu multiplizieren. Der nachhaltig erzielbare Jahresertrag ergibt sich aus den §§ 201 und 202 BewG; der Kapitalisierungsfaktor ist nach § 203 BewG zu ermitteln. Rz. 2 Kern des § 200 BewG ist die Aussonde...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.4.4 Weitere bilanztechnische Folgen

Rz. 182 Zu zwei bilanztechnischen Fragen liegen nach den VwReal06 (BStBl I 2006, 228) nunmehr amtliche Antworten vor: Ein originärer Firmenwert kann in der Eröffnungsbilanz eines Realteilers nicht angesetzt werden, während es umgekehrt möglich sein soll, einen derivativen Firmenwert von der aufzulösenden Personengesellschaft auf die Betriebe der einzelnen Realteiler zu überne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Antragsstellung

Tz. 46 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Stellt sich nach der Rechtsgrundverweisung des § 25 S 1 UmwStG für den jeweiligen Gesellschafter der Formwechsel stlich als MU-Anteilseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 28 ff) oder als qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG (s Tz 39–40) dar, kann der Formwechsel st-neutral bzw st-begünstigt erfolgen. Als Ausnahme von der...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Betriebsvermögen

Rz. 11 Gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG unterliegt der Wert des BV eines Einzelunternehmens (§ 95 BewG) oder Freiberuflers (§ 96 BewG) sowie eines Anteils am BV einer Gesellschaft i. S. d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG der gesonderten Feststellung. Dies gilt auch im Fall einer atypisch stillen Beteiligung oder Unterbeteiligung, bei der der stille Gesellschafter als Mitunt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Inländisches Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3)

Rz. 25 Im Unterschied zum inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und zum inländischen Grundvermögen enthält § 121 Nr. 3 BewG eine eigenständige Definition des inländischen BV. So umfasst das inländische BV jenes Vermögen, welches einem im Inland betriebenen Gewerbe dient, sofern hierfür in der Bundesrepublik eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Bewertungsanlässe als sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Der sachliche Anwendungsbereich des § 99 BewG beschränkt sich für Zwecke des ErbStG auf die Fälle, in denen eine separate Bewertung von Betriebsgrundstücken erforderlich ist. Wenn der Wert des Betriebsgrundstücks bereits i. R.d. Wertermittlung des BV berücksichtigt wurde, z. B. i. R.d. vereinfachten Ertragswertverfahrens, da es als Teil des Betriebes zu dem erwirtschaf...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 5 OECD-Musterabkommen

Rz. 59 Den Regelungen des Musterabkommens liegt der Grundsatz der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat des Erblassers bzw. Schenkers zugrunde. Ausnahmsweise ist für unbewegliches Vermögen in Art. 5, bewegliches Betriebsstättenvermögen in Art. 6 Abs. 1 und für Vermögen, das einer festen Einrichtung zuzuordnen ist, in Art. 6 Abs. 6 ein Besteuerungsrecht auch für den B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.2 Formwechsel als ertragsteuerliche Veräußerung von Vermögen

Tz. 5 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der durch die Änderung der Rechtsform beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen eintretende stliche Wechsel der Besteuerungsregime (s Tz 23) würde nach allg Grundsätzen zu einer Schlussbesteuerung bei einer mitunternehmerischen Pers-Ges gem § 16 EStG (ggf iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 EStG) führen. Der heterogene Formwechsel ist näml...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 3 Erwerb von Todes wegen

Ausgewählte Literaturhinweise (allgemein): Bisle, Untervermächtnis als abziehbare Nachlassverbindlichkeit, SteuK 2015, 427; Döbereiner, Das Gesetz zum internationalen Erbrecht u. a., NJW 2015, 2449; Friedrich-Büttner/Herbst, Postmortale Gestaltungsmöglichkeiten im Erb(schaftsteuer)recht: Alternativen zur Ausschlagung, ZEV 2014, 593; Geck, Der "doppelte Freibetrag" beim Vermäc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Überblick der steuerlichen Behandlung eines Formwechsels

Tz. 23 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das ErtrStR kann der hr-lichen Beurteilung des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen als identitätswahrende Umw (s Tz 8) nicht folgen. Dies liegt in der grundlegend unterschiedlichen Besteuerungskonzeption des von Pers-Ges und Kap-Ges oder Gen erwirtschafteten Einkommens begründet, was nämlich – ungeachtet der hr-lichen Einord...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Grundvermögen

Rz. 7 Die Vorschrift des § 157 Abs. 3 Satz 1 BewG bestimmt, dass die Grundbesitzwerte für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG unter Anwendung der §§ 159 sowie 176 bis 198 BewG zu ermitteln sind. Dies umfasst die Regelbewertungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie die Sonderregelungen nach den ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Rz. 5 Nicht betriebsnotwendiges Vermögen gem. § 200 Abs. 2 BewG sind WG (einschließlich mit diesem in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden), deren Anwesenheit das operative Geschäft des zu bewertenden Unternehmens nicht beeinflusst. Zum nicht betriebsnotwendigen Vermögen gehören demnach WG, die sich aus dem Unternehmen herauslösen lassen, ohne die eigentliche Unte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Steuerliche Wahlrechte (§ 3a Abs 1 S 2, 3 EStG)

Rn. 43 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Etwaige steuerliche Wahlrechte sind im Jahr der Erzielung des Sanierungsertrages sowie im Folgejahr gewinnmindernd auszuüben. Dies ist zulässig, da kein Definitiveffekt vorliegt (Uhländer, DB 2017, 1224, 1230). Das gilt insb für den niedrigeren Teilwert iSd § 6 Abs 1 Nr 1 S 2 und Nr 2 S 2 EStG. Dies ist Rechtsfolge der Norm, anderenfalls käm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.1 Anteil am Gesamthandsvermögen

Tz. 33a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Verfügt die formwechselnde Pers-Ges nicht über Sonder-BV (zum Begriff s § 20 UmwStG Tz 128 ff), entspr die Beteiligung des Gesellschafters an der formwechselnden Pers-Ges dem gesamten MU-Anteil. Mit Wirksamkeit des Formwechsels wird der jeweilige MU-Anteil der Gesellschafter iSd §§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG in die "übernehmende" Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Grundsätze der Versteuerung (Verfahrensrecht)

Tz. 79 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Sperrfristverhaftete Anteile iSd § 22 Abs 2 UmwStG können durch stbegünstigten Anteilstausch oder durch Miteinbringung iR einer (Teil-)Betriebs-/MU-Anteilseinbringung zustande kommen. Ist für den Gewinn des eingebrachten (Teil-)Betriebs einer Pers-Ges oder einer natürlichen Pers eine gesonderte Feststellung (s § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a) ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.3.2.5 Eintrittsklausel (ein Erbe oder Nicht-Erbe erwirkt die Gesellschafter-Nachfolge)

Rz. 342 Die Verwaltung behandelt den Eintritt aufgrund der Eintrittsklausel rückwirkend als Erwerb von Todes wegen, d. h. als Erwerb vom Erblasser, wenn der Eintritt unmittelbar nach dem Erbfall erfolgt: Der Eintritt eines Erben aufgrund einer Eintrittsklausel ist kein Anwendungsfall des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG. Macht der Erbe in der Abfindungsvariante von seinem Eint...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.5 Einzelwirtschaftsgüter als Teilungsmassen

Rz. 183 Obwohl die frühere Bezugsnorm (§ 24 UmwStG) für die Einbringung steuerliche Funktionseinheiten voraussetzt, erstreckte der BFH im Urteil vom 01.12.1992, BStBl II 1994, 607 die Grundsätze der Realteilung auch auf Einzel-WG. Praxis-Beispiel Realteilung mit Einzel-WGmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Vorhergehende Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs 5 S 3 EStG) auf die formwechselnde Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Erfolgt der Formwechsel einer Pers-Ges innerhalb von sieben Jahren nach der Übertragung von Einzel-WG gem § 6 Abs 5 S 3 EStG zu Bw auf diese Pers-Ges, erfüllt die Umw (auch wenn diese unter Bw-Verknüpfung oder Zwischenwertansatz erfolgt) den Tatbestand des § 6 Abs 5 S 6 EStG (Sperrfristverletzung der "Kö-Klausel"). Danach ist rückwirkend zum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Einbringungsgewinn bei der ESt/KSt

Tz. 82 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Gewinn oder Verlust aus dem MU-Anteil an der formwechselnden Pers-Ges wird gem seiner Entstehung, Höhe und Zeitpunkt gesondert festgestellt (s Tz 73; Ausnahme nur Formwechsel einer vermögensverwaltenden Pers-Ges, s Tz 74). Der MU hat diesen Gewinn bezogen und damit iSd § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (ggf iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 EStG) "erzielt"...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Formwechsel als Einbringung von Mitunternehmeranteilen (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG)

Tz. 28 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Auf Grund des in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Rechtsgrundverweises (s Tz 26) ist zusätzlich zu einem hr-rechtlich wirksamen inl Formwechsels(s Tz 8–14) oder vergleichbaren ausl Vorgangs (s Tz 16–19) bei einem Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen hinsichtlich der Anwendung der §§ 20 ff UmwStG zu fordern, dass das infolge des stl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Einbringung gegen Gewährung neuer Anteile

Tz. 42 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 25 S 1 UmwStG werden die Bestimmungen über die Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG und den Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG sowie die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen im Fall des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen als entspr anwendbar erklärt. Da hr-lich beim Formwechsel nur ein Rechtsträger beteiligt ist, der un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Der formwechselnden Personengesellschaft gehörende Grundstücke

Tz. 95 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Geht bei einer Umw Vermögen auf einen anderen Rechtsträger über und gehören zu dem Vermögen auch inl Grundstücke, führt dies regelmäßig zu einem grestpfl Erwerbsvorgang. Da beim Formwechsel nur ein Rechtsträger beteiligt ist, kommt es in Ermangelung eines Vermögensübergangs nicht zu einem zivilrechtlichen Rechtsträgerwechsel (s Tz 8). Der fo...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.5 Hinterbliebenenbezüge – Versorgungsansprüche

Rz. 430 Diese ausführlich in den Verwaltungsrichtlinien dargestellte Problematik verdankt ihren Ausgangspunkt der gesetzlichen Formulierung in § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, wonach nur "vertragliche" Bezüge zu Gunsten Dritter auf den Todesfall einen steuerpflichtigen Vermögensvorteil auslösen. In den meisten Beschäftigungsverhältnissen kommen die Hinterbliebenen in den Genuss nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Wertansatz der Anteile (§ 5 Abs 3 S 1 und 2 UmwStG)

Tz. 43 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Hinsichtlich der Bewertung der als überführt geltenden Beteiligung schreibt § 5 Abs 3 S 1 UmwStG den Ansatz mit dem Bw, erhöht um frühere (ganz oder tw) stwirksame Tw-Abschr (soweit nicht zwischenzeitlich rückgängig gemacht) und um stwirksame Übertragungen nach § 6b EStG, vor, wobei höchstens der gW anzusetzen ist. Wegen Einzelheiten s § 4 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hundertmark, Die KGaA, BB 1968, 1285; Menzel, Die Entgelte der Pers-Ges und der KGaA an ihre unmittelbar haftenden Gesellschafter, DStR 1972, 562 u 594; Bacher, Die Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1985, 2117; Jünger, Zur Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1988, 1969; Hesselmann, Die kapitalistische KGaA, BB 1989, 2344; Mathiak, Rspr zum Bil-StR, DStR 1989, 661; Theisen,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3.2 Buchwerteinbringung iSd § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 UmwStG

Tz. 41a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die in § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 Hs 2 UmwStG genannten "Bw-Einbringungen" – und nur diese (s Tz 42a) – lösen trotz der Entgeltlichkeit des Vorgangs keine Sperrfristverletzung und damit keine nachträgliche Einbringungsgewinnbesteuerung aus. Obwohl in § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 Alt 2 UmwStG nur die "Bw"-Einbringung genannt ist, wird auch der Anteilstausch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Sacheinlagegegenstand umfasst Anteile an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften (§ 22 Abs 1 S 5 UmwStG)

Tz. 53 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die stlichen Auswirkungen beim AE hinsichtlich der im Wege eines Anteilstauschs erworbenen Anteile enthält § 22 Abs 2 UmwStG. § 22 Abs 2 UmwStG hat einen eigenen pers Anwendungsbereich und Sperrfristverletzungsregeln. § 22 Abs 1 UmwStG hingegen regelt die stlichen Auswirkungen beim AE hinsichtlich der durch Einbringung einer betrieblichen Sa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Steuerliche Rückbeziehung auch in der Steuerbilanz des Gesellschafters

Tz. 47 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 UE ist es notwendig, obwohl § 5 Abs 3 S 1 UmwStG nur die Übernehmerin anspricht, die stliche Rückbeziehung parallel auch in einer etwaigen Bil des Gesellschafters zu beachten, zu dessen BV die Beteiligung an der Überträgerin gehört (ebenfalls hierzu s Tz 3). Der Wegfall der Beteiligung an der Überträgerin in dem BV des Gesellschafters ist stn...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Das Betriebsvermögen der freien Berufe

Rz. 5 Auch für den Umfang des freiberuflichen BV gelten die ertragsteuerrechtlichen Kriterien. Das gilt sowohl hinsichtlich des notwendigen Betriebsvermögens als auch hinsichtlich des gewillkürten Betriebsvermögens (s. R B 95 Abs. 3 ErbStR; Eisele in R/T, § 96 Rz. 2). Zum freiberuflichen BV gehören damit grds. alle Wirtschaftsgüter und Schulden, die auch bei der ertragsteuer...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.4.3 Die Abwicklung der Miterbengemeinschaft, insbesondere die Realteilung

Rz. 173 Im gesellschaftsrechtlichen Idealfall folgt der rechtlichen Auflösung einer Personengesellschaft deren faktische Abwicklung (Liquidation). Danach ist die Gesellschaft handelsrechtlich beendigt. Während dieser Vorgang für Kapitalgesellschaften ausdrücklich in § 11 KStG geregelt ist, gibt es für Personengesellschaften kein Pendant. Die Miterbengemeinschaft kann durch ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Verfahren

Tz. 73 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Formwechsel einer mitunternehmerischen Pers-Ges Der Einbringungsgewinn gehört zum Gesamtgewinn der Pers-Ges des letzten Wj und ist in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für die Pers-Ges (s § 180 Abs 1 Nr 2a AO) aufzunehmen und den jeweiligen MU als bezogener Gewinnanteil zuzurechnen (s § 20 UmwStG Tz 259; Ausnahme: Einbringung...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Gegenstand der gesonderten Feststellung

Rz. 2 Nach § 151 Abs. 1 S. 1 BewG werden im Bedarfsfall folgende Werte gesondert festgestellt: Grundbesitzwerte i. S. d. § 157 BewG; der Wert des BV oder des Anteils am BV i. S. d. §§ 95 bis 97 BewG; der Wert von Anteilen an KapG i. S. d. § 11 Abs. 2 BewG sowie der Wert von anderen VG und Schulden, die mehreren Personen zustehen. Zudem sind nach § 13a Abs. 4 ErbStG die Ausgangslo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übertragung stiller Reserven

Rn. 76 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach § 6c Abs 1 S 1 EStG iVm § 6b Abs 1 S 1 Hs 2 EStG erfolgt die Neutralisierung des Veräußerungsgewinns dadurch, dass ein Betrag bis zur Höhe des Veräußerungsgewinns, ausführlich dazu s Rn 81, von den AK oder HK der begünstigten Reinvestitionsobjekte abgezogen wird, R 6c Abs 1 S 5 EStR 2012. Dieser Abzugsbetrag wird als BA behandelt. Dabei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.1 Gesonderte und einheitliche Feststellung bei einer KGaA

Tz. 52 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Frage, ob für eine KGaA und ihre phG die Eink aus Gew der KGaA sowie ihre Verteilung auf die KGaA und auf ihre phG nach § 180 AO gesondert und einheitlich festzustellen sind, war lange Zeit umstritten. Gegen eine solche Gewinnfeststellung zB s Jünger (DB 1988, 1969, 1973). AA s Drüen (in H/H/R, KStG, § 9 Rn 35, und in F/D, KStG, § 9 Rn 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Formwechsel als Anteilstausch (§ 25 S 1 iVm § 21 Abs 1 UmwStG)

Tz. 38 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Besteht die Tätigkeit einer (rein) vermögensverwaltenden Pers-Ges (auch) in der Verwaltung von Anteilen an Kap-Ges oder Gen, erfüllt der Formwechsel in eine Kap-Ges oder Gen nicht den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 28, 30), weil keine betriebliche Sachgesamtheit auf die Übernehmerin übergeht. Soweit allerdings die im Gesel...mehr