Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbetriebsvermögen

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5 Weitere Einzelfälle der Entstehung der Schenkungsteuer

Rz. 180 Eine rechtswirksame Vermögensverschiebung und damit eine Ausführung der Schenkung ist jeweils in folgenden Fällen gegeben: Sachschenkungen werden dadurch ausgeführt, dass der Schenker dem Beschenkten den geschenkten Gegenstand übereignet. Dies erfolgt in der Regel durch Einigung und Übergabe, wobei die Einigung auch konkludent erklärt werden kann. Aber auch alle ander...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5 Gestaltungsansätze

Rz. 68 Für die erforderliche Betrachtung der verschiedenen Ebenen bei der Vermögensübertragung von Großerwerben sind zunächst die Anforderungen der einzelnen Beteiligten zu definieren. Ziel auf der Ebene des Unternehmens, dessen Beteiligungen übertragen werden, ist die möglichst vollständige Erlasssituation, d. h. alle Voraussetzungen für den Erlass der Steuerbelastung zu sc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7.2 Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 20 Bei KapG sind grds. alle Wirtschaftsgüter, die im wirtschaftlichen Eigentum (§ 39 AO) der Gesellschaft stehen, unabhängig davon, ob sie unmittelbar den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dienen, als BV zu berücksichtigen, es sei denn, sie sind als Sonderbetriebsvermögen wegen des Vorrangs in § 97 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 BewG dem BV einer Mitunternehmerschaft zuzuordnen (vg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.6 Der Mitunternehmeranteil als möglicher Teilungsgegenstand

Rz. 191 Der Mitunternehmeranteil, so wie er in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG definiert ist, ist der idealtypische Teilungsgegenstand, zumal mit ihm sowohl im Ausgangsbetrieb als auch in dem Zielunternehmen wirklich geschlossene funktionelle Einheiten vorliegen. Aufgrund der zwischenzeitlichen BFH-Rechtsprechung – wenngleich in anderem Zusammenhang – sind derzeit drei Fragen ungeklär...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.6. Berücksichtigung von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 65 In die Lohnsummenregelung werden gem. § 13a Abs. 3 Satz 11, 12 ErbStG auch Beteiligungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften einbezogen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im EU-/EWR-Raum haben (R E 13a.7 Abs. 2 ErbStG 2019, H E 13a.7 Abs. 2 ErbStH); Beteiligungen an Personengesellschaften oder Anteile an Kapitalgesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.3 Bedarfsbewertung von Anteilen an gewerblich tätigen Personengesellschaften

Rz. 88 Eine Personengesellschaft selbst kann nicht Gegenstand eines erbschaft- und schenkungsteuerlich relevanten Übergangs sein. Übertragbar ist lediglich der Anteil daran. Dieser gehört beim Erben/Beschenkten i. d. R. zum Betriebsvermögen, wenn die Personengesellschaft einen Gewerbebetrieb i. S. d. BewG betreibt (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG). Die Personengesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Mitunternehmeranteil

Tz. 162 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ausgehend von der ständigen Rspr des BFH zu § 16 EStG (s zuletzt BFH v 06.11.1991, BStBl II 1992, 335) ist auch ein Teil eines MU-Anteils ein Teilbetrieb (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.04). Dies gilt auch unbeachtet des Umstandes, dass die Veräußerung eines Teils eines MU-Anteils nach der Änderung in § 16 S 2 EStG durch das UntStFG nicht mehr nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.2 Ableitung des Gewinns des persönlich haftenden Gesellschafters aus der Bilanz der KGaA

Tz. 54 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Gewinn der phG ist unmittelbar aus dem Jahresabschluss der KGaA abzuleiten. Dabei ist str, ob hr-lich von einer dualistischen Gewinnermittlung (Aufstellung von zwei Bil: zunächst eine Bil nach KG-Recht, aus der die Gewinnanteile der phG zu errechnen sind, danach eine zweite Bil nach Aktienrecht für die Gewinnanteile der Kommanditaktionär...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personengesellschafter als Schuldner

Rn. 32 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Erlässt ein Mitunternehmer gegenüber seiner Mitunternehmerschaft (zB GmbH & Co KG) eine Schuld, die in der Gesamthandsbilanz mit korrespondierender Forderung in dem Sonder-BV erfasst wird, ist auch bei der (Mit-)Unternehmerschaft danach zu differenzieren, ob der Forderungsverzicht aus betrieblichen Gründen oder aufgrund einer gesellschaftsre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Nicht verhältniswahrende Spaltung; Wertverschiebung zwischen den Anteilseignern infolge der Spaltung

Tz. 411 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Anders als bei einer verhältniswahrenden Spaltung, bei der sich die relativen Beteiligungsverhältnisse der AE der Übertragerin in den Anteilen an dem (den) übernehmenden Rechtsträger(n) fortsetzen, kommt es bei einer nicht verhältniswahrenden Spaltung infolge der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse zu einer Verschiebung der Beteiligungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.8 Arten der Veräußerung (Verkauf, Einbringungen, Umwandlungen, Veräußerungen bei Personengesellschaften)

Tz. 31 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Kauf, Tausch, Austritt des Gesellschafters, Einziehung der Anteile, Squeeze Out, etc Der Hauptfall der Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung von Anteilen durch Kaufvertrag (zum teilentgeltlichen Geschäft s Tz 28c) oder durch Tausch (Erwerber kann auch die "eigene" Kap-Ges sein, s Tz 27c aE; zust s Gerichtsbescheid des Hess FG v 05.11.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Auflösung von Rückstellungen

Tz. 29 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 6 Abs 1 UmwStG regelt den Fall, in dem zwischen der übertragenden Kö und der übernehmenden Pers-Ges Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen und diese sich infolge der Verschmelzung vereinigen. § 6 Abs 2 UmwStG betrifft den Fall, in dem zwischen der übertragenden Kö und einem Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges Forderungen und Verb...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.4 Beispiel

Rz. 293 Die dargestellten Beispiele zur Verbundvermögensaufstellung sind aus H E 13b.29 ErbStH entnommen und sollen der Veranschaulichung der Vorgehensweise dienen. Beispiel 1: A ist zu 100 % an der Autohaus GmbH & Co. KG beteiligt. Diese hält 100 % der Anteile an der B GmbH und 60 % der Anteile an der C AG. Die C AG ist zu 50 % an der D OHG beteiligt. Alle Gesellschaften hab...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.3 Beteiligung an Kapitalgesellschaften von ≤ 25 % (§ 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 192 Grundsätzlich sind Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die zu einem Betriebsvermögen i. S.d § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehören, unabhängig von einer Mindestbeteiligung des Erblassers/Schenkers als Teil des Betriebsvermögens begünstigungsfähig. Abweichend davon ordnet § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG an, dass Anteile an Kapitalgesellschaften, die nicht die Mindestbeteiligun...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.1. Grundlagen

Rz. 242 Für begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG wird ein Abschlag in Höhe von bis zu 30 % des gemeinen Werts des begünstigten Vermögens gewährt, wenn es sich bei dem begünstigten Vermögen um ein Familienunternehmen i. S. d. § 13a Abs. 9 ErbStG handelt. Die Begünstigung von Familienunternehmen gegenüber anderen Unternehmen, die zwar auch begünstigtes Vermögen i...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 9 Entstehung der Steuer

Ausgewählte Literaturhinweise: Becker, Herausgabevermächtnisse und Weiterleitungsklauseln in internationalen Konstellationen, ZEV 2024, 504; Berresheim, Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nach dem Tode des Erblassers, RNotZ 2007, 501; Burkhardt, Das Stichtagsprinzip im Schenkungsteuerrecht, Diss. Univ. Augsburg 2004; Geck, Aufschiebend bedingte, betagte und befristete Erwer...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.3.5. Entnahmen aus dem Betriebsvermögen

Rz. 177 Für die Ermittlung der Entnahmen aus dem Betriebsvermögen ist das Kapitalkonto im ertragsteuerlichen Sinne maßgeblich (R E 13a.15 Abs. 3 Satz 4 ErbStR). Zum Kapitalkonto zählen daher das Festkapital des Gesellschafters sowie die variablen Kapitalkonten, soweit diese Eigenkapitalcharakter haben, der Anteil des Gesellschafters an der gesamthänderisch gebundenen Rücklag...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Einzelfälle

Rz. 11 Unklar ist (wegen der Bezugnahme auf die steuerliche Gewinnermittlung in § 95 Abs. 1 BewG), ob die ertragssteuerrechtliche Abzugsfähigkeit unter Berücksichtigung des § 4 Abs. 5 EStG Voraussetzung für die Anerkennung als passives BV ist (vgl. Wälzholz in V/S/W, § 103 BewG Rz. 3). Bankguthaben gehören zum BV, wenn sie aus der betrieblichen Tätigkeit herrühren (vgl. R B 9...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.2 Einzelfälle

Rz. 4 Das bedeutet im Einzelnen insb.: Schulden können kein gewillkürtes Betriebsvermögen sein (BFH vom 04.07.1990, BStBl II 1990, 817). Eine Bürgschaftsverpflichtung ist BV, wenn sie aus betrieblichen Gründen, z. B. zur Sicherung einer Geschäftsverbindung, eingegangen wurde (s. Loschelder in Schmidt, § 4 Rz. 146). Es sind sowohl auflösend wie aufschiebend bedingte Verbindlichk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Anschaffung

Tz. 10 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Eine Anschaffung durch die übernehmende Pers-Ges oder natürliche Person iSd § 5 Abs 1 UmwStG liegt vor, wenn die Anteile entgeltlich (s Urt des BFH v 13.01.1993, BStBl II 1993, 346) und in das Gesamthandsvermögen bzw in das BV der übernehmenden natürlichen Person erworben werden (s UmwSt-Erl 2025, Rn 05.02). Das gilt auch, wenn die Anteile n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fischer/Olkus, Der Einfluss stlicher Ergänzungsbil bei der formwechselnden Umw einer Pers-Ges in eine Kap-Ges, DB 1998, 2191; Breuninger, Der Formwechsel als hybrides Umw-Instrument zwischen Gesellschafts- und StR – Überlegungen zu den §§ 14, 25 UmwStG und sich daraus ergebende Gestaltungsfragen, FS für S. Widmann, 2000, 203; Gottwald, GrEStliche Gefahren beim Formwechsel, Not...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.3.2 Die Bewertung

Rz. 330 Gem. § 109 Abs. 2 i. V. m. § 97 Abs. 1a BewG wird der gemeine Wert des Anteils an einer Personengesellschaft grundsätzlich wie folgt ermittelt:mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.6.1 Betriebliche Immobilien

Rz. 178 Während die Voraussetzung betrieblicher Grundstücke bei gewerblichen Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften regelmäßig gegeben ist, da diese kein Privatvermögen kennen, erfordert die Annahme von Betriebsimmobilien bei einem Einzelunternehmer eine Einzelfallentscheidung. Der Begriff "Betrieb" beschreibt in Verbundkonstellationen nicht die gesamte wirtschaf...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.4 Schematische Schnellübersicht für die Praxis

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.2.5 Rechtslage ab 2016 (Buchst. a)

Rz. 143 Diese Bedenken wurden ernst genommen und führten schließlich zur Weitergeltung der Personengruppentheorie, wie der Auszug aus der Gesetzesbegründung belegt: "Die Bezugnahme allein auf den Erblasser oder Schenker blendet bisher die sog. Personengruppentheorie aus. Danach reicht es für die Beherrschung von Besitz- und Betriebsunternehmen aus, wenn an beiden Unternehmen...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2 90 %-Test bei mehrstufigen Strukturen

Rz. 88 Bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen innerhalb eines Konzerns wird die Prüfung der 90 % Grenze für das übermäßige Verwaltungsvermögen aufwendiger. Wird eine mehrstufige Beteiligung übertragen, ist die Verwaltungsvermögensquote anhand der Verbundvermögensaufstellung i. S. d. § 13b Abs. 9 ErbStG zu prüfen (s. Stalleiken in Oertzen/Loose, ErbStG, § 13b Rz. 92). Dem...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 121 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 bzw. unter § 13 Abs. 2 (früher § 7 Abs. 6a und zuvor § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) pas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.3 Einlage/Entnahme (inkl. Entstrickung) der Anteile

Tz. 28a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Einlage Die Einlage der sperrfristverhafteten Anteile aus dem PV in das BV eines Einzelunternehmens ist schon mangels Rechtsträgerwechsels keine Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG (glA s Bilitewski, in H/M/B, 6. Aufl, § 22 UmwStG Rn 34; s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 22 UmwStG Rn 33; s Nitzschke, in B/H, § 22 UmwStG 2006 Rn 35; s Stangl, ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Der Gesellschaftsanteil des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 17 Der Verweis in § 95 Abs. 1 BewG auf § 15 Abs. 1 EStG führt dazu, dass der Anteil des persönlich haftenden Gesellschafters an einer KGaA, soweit er nicht auf Anteile am Grundkapital entfällt, begünstigungsfähiges BV darstellt (vgl. Kreutziger in K/S/S, § 95 Rz. 30). Dieser Verweis in § 95 Abs. 1 BewG auf § 15 Abs. 1 EStG umfasst auch § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wonach die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.2 Schädliche sonstigen Gegenleistungen (§ 25 S 1 iVm §§ 20 Abs 2 S 2 Nr 4, 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG)

Tz. 56 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Antrag auf einen Formwechsel zu BW ist eingeschr, soweit der gW aller schädlichen sonstigen Gegenleistungen (s Tz 57) die Grenzen der § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 und S 4 UmwStG (beim Formwechsel als Sacheinlage) oder § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG (beim Formwechsel als Anteilstausch) übersteigt und der Umw-Beschl nach dem 31.12.2014 erfolgt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Gewerbesteuer

Tz. 80e Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Gewstliche Grundsätze Weder das UmwStG noch das GewStG enthalten eine (Sonder-)Regelung zur gewstlichen Behandlung des Einbringungsgewinns II. Insbes gibt es keine Bestimmung, die den Einbringungsgewinn II als Gewinn sui generis stets dem Gewerbeertrag zurechnet, noch eine Regelung, die den Einbringungsgewinn II generell von der GewSt ausnim...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Am steuerlichen Übertragungsstichtag zu dem Betriebsvermögen eines Anteilseigners gehörend

Tz. 39 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Was "BV eines AE"ist, ist aus dem Gesetzeswortlaut nicht klar zu erkennen. UE fallen unter § 5 Abs 3 S 1 UmwStG nicht die zum Sonder-BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges gehörenden Anteile an der übertragenden Kö. Für diese greift, weil zum BV der Pers-Ges gehörend, bereits der ges Grundtatbestand des § 4 Abs 4 S 1 UmwStG. Hie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 5 UmwStG enthält in Ergänzung zu § 4 UmwStG Sonderregelungen zur Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts iRd Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person. Die §§ 3–8 UmwStG regeln eine Sonderform der Dividendenbesteuerung. Hierzu s Vor §§ 3–10 UmwStG Tz 5 ff und s § 4 UmwStG Tz 40. Die Vorschrift regelt iVm § 4 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Erwerb oder Aufstockung der Beteiligung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern, die kein Teilbetrieb sind

Tz. 187 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Vorschrift unterscheidet zwischen Erwerb und Aufstockung eines fiktiven Teilbetriebs. Unter Erwerb eines fiktiven Teilbetriebs ist die erstmalige Anschaffung bzw Begr einer Beteiligung durch die Übertragung von Einzel-WG zu verstehen. Durch die Übertragung des Einzel-WG entsteht mithin das entsprechende Beteiligungsverhältnis, dh die Geg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Ermittlung (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 3 und § 21 Abs 2 UmwStG)

Tz. 70 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Einbringungsgewinn aus dem Formwechsel einer mitunternehmerischen Pers-Ges ermittelt sich nach den Grundsätzen des § 16 Abs 2 EStG (ggf. iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 S 2 EStG). Einbringungsgewinn oder –verlust ist die Differenz zwischen dem gW des Sacheinlagegegenstands (dh MU-Anteil inkl miteingebrachtem Sonder-BV) oder dem hiervon abw Werta...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Stundung nach bis zum 30.06.2016 gültigem Recht

Rz. 36 Für eine Stundung nach § 28 Abs. 1 ErbStG in der bis zum 30.06.2016 gültigen Fassung musste Betriebsvermögen oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen übergehen. Anteile an PersG, Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), gewerblich geprägten Gesellschaften (GmbH & Co. KG) und ähnliche Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Folgen eines rückbezogenen Formwechsels und Ausnahmen von der Rückwirkung

Tz. 64 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Mit Ablauf des rückbezogenen stlichen Übertragungsstichtag gilt die formwechselnde Pers-Ges als beendet und die "übernehmende" Kap-Ges oder Gen mit dem übernommenen Vermögen der Pers-Ges (mit Ausnahme der Entnahmen und Einlagen im Rückbezugszeitraum) als existent. Dies gilt für Zwecke der ESt/KSt wie für die GewSt gleichermaßen. Diese Rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Analoge Anwendung des § 23 UmwStG

Tz. 88 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die "übernehmende" Kap-Ges oder Gen ist St-Subjekt nach §§ 1 Abs 1 Nr 1 bzw 2 KStG nF und somit ab stlicher Wirksamkeit der Umw unbeschr kstpfl bzw mit ihren Eink aus der inl BetrSt beschr kstpfl (s § 2 KStG Tz 33 ff). Wird der Formwechsel mit stlicher Wirkung zeitlich zurückbezogen (nur bei Einbringung von MU-Anteilen, s Tz 61 ff), entsteht...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.3.1.1 Einkommensteuer

Rz. 134 Aus Sicht des Stiftungsgründers ist bei einer Unternehmensstiftung von einem einkommensteuerrechtlichen Rechtsträgerwechsel auszugehen mit der Folge, dass es bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zur Aufdeckung der stillen Reserven kommt. Dieser Aufdeckungszwang gilt nicht für die Überführung von steuerfunktionalen Einheiten (Betrieb, Teilbetrieb, Mituntern...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.3.2.4 Qualifizierte Nachfolgeklausel (ein privilegierter Gesellschafter-Miterbe gegenüber diskriminierten Nicht-Gesellschafter-Miterben)

Rz. 338 Die o. g. BFH-Formel zur Sondererbfolge wird bei der qualifizierten Nachfolge dahingehend präzisiert, dass diese ein "gesellschaftsrechtlich besonders ausgearteter Unterfall der Teilungsanordnung" sei. Damit gilt erstens für alle Miterben zunächst das Stichtagsprinzip, wonach zunächst für alle Erben ein gemeinsamer Erwerb der Gesellschafterposition des Erblassers, be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Formwechsel unter Beteiligung einer KGaA

Tz. 43 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen iSd § 190 UmwG kommt als Rechtsträger neuer Rechtsform auch eine KGaA in Betracht (s §§ 214–225c UmwG; s Tz 14). Nach den umw-rechtlichen Vorschriften ist vorgesehen, dass beim Formwechsel ein Gesellschafter der KGaA als phG beitreten kann, der nicht der formwechselnden Pers-Ges angehö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Negatives Eigenkapital des Mitunternehmeranteils (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG)

Tz. 53 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen kann nicht zum Bw erfolgen, soweit die stlichen Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten zum stlichen Übertragungsstichtag übersteigen und demnach ein negatives Kap-Konto in der stlichen Übertragungsbil ausgewiesen wird (s § 25 S 1 iVm § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG; einhellige Auf...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.4 Keine sonstige Begünstigung (Nr. 3)

Rz. 46 In § 13d Abs. 3 Nr. 3 ErbStG wird statuiert, dass keine Verschonung für Grundvermögen erfolgen soll, welches seinerseits zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a ErbStG gehört. Hier muss mithin eine inzidente Prüfung der §§ 13a und 13b ErbStG erfolgen, die wiederum auf die Vorschriften de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 92 Nach § 121 Nr. 3 BewG gehört zum Inlandsvermögen inländisches Betriebsvermögen (s. §§ 95, 96 BewG). Solches liegt vor, wenn eine Betriebsstätte gem. § 12 AO im Inland besteht oder ein ständiger Vertreter gem. § 13 AO bestellt ist (hierzu s. BMF vom 15.07.1998, BStBl I 1998, 630). Rz. 93 Bei der Beurteilung gilt die sogenannte isolierende Betrachtungsweise. Betriebsverm...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 12 Das Feststellungsverfahren (§ 13b Abs. 10 ErbStG)

Rz. 294 Die für die Besteuerung relevanten Werte werden im Rahmen eines Feststellungsverfahrens gesondert und einheitlich festgestellt. Festzustellen sind gemäß § 13b Abs. 10 ErbStG die Summen der gemeinen Werte:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1. Allgemeine Grundsätze und Anwendungsfälle

Rz. 94 § 13a Abs. 5 ErbStG stellt sicher, dass im Falle der Weitergabeverpflichtung des begünstigten Vermögens nur der Enderwerber die Begünstigungen erhält, zumal Erbauseinandersetzungen und Teilungsanordnungen erbschaftsteuerlich unbeachtlich sind (BFH vom 30.06.1960, BStBl III 1960, 348). Der Enderwerber muss somit einen Sachleistungsanspruch auf Vermögen i. S. d. § 13b A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG

Rz. 150 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen gehören:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Betriebsgrundstücke

Rz. 4 Grundstücke bzw. Grundstücksteile sind notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie ausschließlich und unmittelbar zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzt werden oder dazu bestimmt sind (s. R 4.2 Abs. 7 EStR). Sie sind auch dann notwendiges BV, wenn sie trotz Vorliegens der vorstehend genannten Merkmale nicht bei der Gewinnermittlung als BV ausgewiesen, z. B. nicht bilanziert,...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.1.1. Veräußerung von betrieblichem Vermögen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 HS 1)

Rz. 136 § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 HS 1 ErbStG erfasst die Veräußerung eines Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs, einer Beteiligung an einer Gesellschaft i. S. d. § 97 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG, den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder einen Anteil daran. Hierzu zählen auch Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn diese steuerrechtliche...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1 Grundaussage

Rz. 230 Die Investitionsklausel ermöglicht es in zwei Fällen, das nach den Vorschriften § 13b Abs. 3 und 4 ErbStG als Verwaltungsvermögen eingestufte Vermögen unter Umständen als unschädlich zu behandeln, wenn es innerhalb von zwei Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) aufgrund eines vom Erblasser vorgefassten Plans investiert oder verbraucht wird....mehr