Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.2.4 Diversion

Rz. 19 Nach Abs. 2 Satz 2 hat das Jugendamt – falls nach seiner Prüfung Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen oder geeignete Leistungen bereits eingeleitet oder gewährt worden sind – den Staatsanwalt umgehend davon zu unterrichten, damit geprüft werden kann, ob diese Leistung ein Absehen von der Verfolgung (§ 45 JGG) ermöglicht. Diese Vorschrift unterstreicht die Wic...mehr

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Jung, SGB VIII § 58a Auskun... / 2.2 Anspruch der Mutter auf Erteilung einer Negativbescheinigung

Rz. 5 Muss die Kindesmutter im Rechtsverkehr die Führung des Nachweises über die alleinige Ausübung der elterlichen Sorge antreten, so gestaltet sich dies aufgrund der aktuellen Gesetzeslage im Vergleich zu der vor dem Inkrafttreten der Kindschaftsreform (1.7.1998) geltenden Regelung mitunter wesentlich schwieriger, da ihr die Alleinsorge für ihr Kind wegen § 1626a Abs. 1 Nr...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 1.4 Sonstige Beteiligte

Infographic Verantwortlich für die Durchführung des Eingliederungsmanagements ist zunächst der Arbeitgeber. Nach dem Wortlaut von § 167 Abs. 2 SGB IX ist sein Gesprächspartner die zuständige Interessenvertretung i. S. v. § 176 SGB IX, d. h. der Betriebsrat oder der Personalrat.[1] Sonstige Interessenvertretungen der Mitarbeiter, z. B. die bei kirchlichen Arbeitgebern existier...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 7.1 Krankheitsbedingte Kündigung

Die Rechtsfolgen bei Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements auf eine etwa ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung sind streitig. Zur rechtlichen Beurteilung der Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung hat das BAG ein 3-stufiges Prüfungsschema entwickelt. Danach ist zunächst eine negative Prognose hinsichtlich des voraussichtlichen Gesundhei...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 5 (Mitbestimmungs-)Rechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat u. a. darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die ihm nach § 167 SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt.[1] Die Vorschrift wiederholt für den Bereich der Privatwirtschaft die sich bereits aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ergebende Überwachungsaufgabe des Betriebsrats. Deshalb kann er nach Auffassung des BAG auch verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arb...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 3.1 Pflichten des Arbeitgebers

Die Initiativlast für das BEM hat der Arbeitgeber.[1] Er muss mit dem Betriebs- bzw. Personalrat oder der Mitarbeitervertretung "klären", wie die durch das betriebliche Eingliederungsmanagement verfolgten Ziele erreicht werden können. Bei Vorliegen der Voraussetzung ist die Schwerbehindertenvertretung, der Werks- oder Betriebsarzt und die örtlichen gemeinsamen Servicestellen...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 8 Betriebliche Inklusionsvereinbarungen/Finanzielle Förderung

Nach § 166 Abs. 1 SGB IX sind die Arbeitgeber zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung mit den Schwerbehindertenvertretungen sowie den betrieblichen Interessenvertretungen i. S. v. § 176 SGB IX, d. h. dem Betriebs- oder Personalrat verpflichtet. Dieses Instrument soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben verbessern. Hierzu hat das Gesetz Regelungsgeg...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 7.5 Schadensersatzanspruch des Beschäftigten

Grundsätzlich denkbar ist, dass der Beschäftigte gegen den das betriebliche Eingliederungsmanagement pflichtwidrig nicht durchführenden Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch geltend macht. Um erfolgreich zu sein, muss er allerdings nachweisen, dass ihm durch die Pflichtverletzung des Arbeitgebers ein Schaden (z. B. der Gesundheitsschaden oder der Verlust des Arbeitsplatze...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 1.6 Der 6-Wochen-Zeitraum

Voraussetzung für die Verpflichtung zur Durchführung eines BEM ist, dass ein Beschäftigter innerhalb der vergangenen 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig war. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit oder um wiederholte Arbeitsunfähigkeiten handelt. Die Voraussetzung der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 1.2 Geltung auch für nicht schwerbehinderte Menschen

Nach dem Wortlaut von § 167 Abs. 2 SGB IX gilt die Regelung für "Beschäftigte". Der Begriff des Beschäftigten ist umfassend, er erfasst nicht nur Schwerbehinderte, sondern alle Arbeitnehmer im Betrieb, unabhängig von einer Behinderung.[1] Die Einordnung der Vorschrift in das im SGB IX geregelte Schwerbehindertenrecht ist insoweit irreführend und systemwidrig.mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 3.4 Pflichten der Rehabilitationsträger

Bis 31.12.2017 hatten die durch das BRHG aufgelösten Gemeinsamen Servicestellen[1] im Zusammenhang mit der Leistungserbringung der Rehabilitationsträger in erster Linie koordinierende und beratende Funktion. Einzelheiten waren noch ungeklärt. An die Stelle der Gemeinsamen Servicestellen sind jetzt die Rehabilitationsträger getreten.[2] Diese haben teilweise schon früher Geme...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 2 Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements hat nach dem Wortlaut von § 167 Abs. 2 SGB IX zum Ziel, bestehende Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, den Arbeitsplatz zu erhalten. Durch geeignete Prävention soll Erkrankungen, die letztlich zum Verlust des Arbeitsplatzes führen könnten, entgegengewirkt werden. Durch e...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 7.3 Erzwingung durch den Betriebsrat

Nach dem Wortlaut von § 167 Abs. 2 SGB IX kann der Betriebsrat die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements verlangen. Nach § 167 Abs. 2 Satz 7 SGB IX hat er darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt. Kommt der Arbeitgeber dem Verlangen nicht nach, kann der Betriebsrat dies im arbeitsgerichtlich...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / Zusammenfassung

Überblick Seit 1.5.2004 haben die Arbeitgeber die Pflicht, ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) durchzuführen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 167 Abs. 2 SGB IX vorliegen. Diese Pflicht trifft alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße; gleichgültig ist auch, ob es in dem Betrieb einen Betriebs- oder Personalrat gibt. Durch das BEM sollen di...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 1.3 Verpflichtete Arbeitgeber

Zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements sind alle Arbeitgeber verpflichtet. Auf die Betriebsgröße kommt es nicht an. Insbesondere ist die Kleinbetriebsgrenze des § 23 KSchG in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung. Auch ob es eine Interessenvertretung i. S. v. § 176 SGB IX (Betriebs- oder Personalrat) gibt, ist insoweit ohne Bedeutung[1]; und zwar unabhängi...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 7.2 Versetzung

Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements i. S. v. § 167 Abs. 2 SGB IX ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine formelle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung (im entschiedenen Fall von der Nachtschicht in die Tagschichten). Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wi...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 3.2 Pflichten des Beschäftigten

Der Beschäftigte ist weder arbeits- noch sozialrechtlich zur Zustimmung und Mitwirkung am betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet. Allerdings können sich aus dem Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen bestimmte Pflichten ergeben. Verweigert der Beschäftigte seine Zustimmung zu und seine Mitwirkung bei dem betrieblichen Eingliederungsmanagement, kann sich dies...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.4 Auslegungsregel des § 5 Abs. 4 BetrVG

Im Rahmen der Prüfung, ob ein Angestellter leitender Angestellter i. S. d. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG ist, soll § 5 Abs. 4 BetrVG in Zweifelsfällen als Auslegungsregel eine Entscheidungshilfe geben. Danach ist im Zweifel leitender Angestellter, wer aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer oder...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 7.4 Erzwingung durch den Beschäftigten

Nach der Rechtsprechung des BAG folgt aus § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX derzeit kein Individualanspruch der betroffenen Arbeitnehmer auf Einleitung und Durchführung eines BEM.[1] Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag v. 24.11.2021 eine "Stärkung" des BEM angekündigt. Man habe das "Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen".[2] Ob e...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 9 Fazit

Unzweifelhaft ist für die Arbeitgeber mit der Verpflichtung zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements eine Erhöhung des Verwaltungs- und Dokumentationsaufwands verbunden. Frühzeitiges Handeln bei der Erkennung von gesundheitlichen Störungen bei Mitarbeitern und der Einleitung betrieblicher präventiver und rehabilitativer Maßnahmen kann sich (auch) aus betr...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.4 Kurzarbeit

Dieser Sonderfall wird von § 2 Abs. 2 EFZG geregelt. Für Feiertage in einer Kurzarbeitsperiode fingiert die Bestimmung, dass die Arbeit allein infolge des Feiertages ausgefallen sei. Folglich hat der Arbeitgeber zur Entlastung der Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitnehmer das Entgelt fortzuzahlen. Der Arbeitgeber hat dann allerdings nicht Entgelt in der Höhe fortzuzahlen, da...mehr

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BEM bei hohen Fehlzeiten / 1.1 Zielgruppe/geschützter Personenkreis

§ 167 Abs. 2 SGB IX bezieht sich auf alle Beschäftigten, die innerhalb des Zeitraums von einem Jahr (nicht Kalenderjahr!) länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Zur Zielgruppe gehören damit sowohl "langzeiterkrankte" Arbeitnehmer, d. h. Arbeitnehmer, deren Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen in einem Jahr andauert, als auch "mehrfacherkrankte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM bei hohen Fehlzeiten / 3.3 Pflichten des Betriebs- oder Personalrats

Der Betriebs- oder Personalrat hat gemäß § 167 Abs. 2 Satz 7 SGB IX darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die ihm gesetzlich obliegenden Verpflichtungen erfüllt. Über die gesetzlich normierte Überwachungspflicht hinaus ist der Betriebs- oder Personalrat verpflichtet, in dem Verfahren zur Klärung der Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM bei hohen Fehlzeiten / 4 Mögliche Maßnahmen

Das Gesetz schreibt keine konkreten Maßnahmen vor. In Betracht kommen (individuelle) Maßnahmen wie z. B. ein Mitarbeitergespräch, eine Arbeitsplatz- und Arbeitsablaufanalyse, eine Verbesserung der technischen/ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes, die Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, eine ärztliche Untersuchung des Betroffenen. Allgemein kommen alle Strategien in B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.2 Individualarbeitsrecht

Für die Gestaltung des Arbeitsvertrags mit leitenden Angestellten gelten zwar einige Besonderheiten. Zunächst ist aber zu beachten, dass – bis auf einige Ausnahmevorschriften –, die die Arbeitnehmer schützenden arbeitsrechtlichen Vorschriften auch für leitende Angestellte gelten. In diesem Sinne sind sie ebenfalls Arbeitnehmer. So sollen die Arbeitsbedingungen wie auch bei a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM bei hohen Fehlzeiten / 10 Checkliste

Ablaufschema des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Einzelfall Feststellung, dass die zeitlichen Grenzen der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten i. S. v. § 167 Abs. 2 SGB IX überschritten sind innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig innerhalb von 12 Monaten wiederholt arbeitsunfähig; Summe der einzelnen Arbeitsunfähigkeitszeiten liegt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs für den Käufer

Der Steuerberater kann im Zusammenhang mit den künftig erforderlichen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abrechnungsarbeiten seinen Mandanten bitten, die entsprechenden Unterlagen des Verkäufers wie Arbeitsverträge, Lohnkonten etc. anzufordern, um z. B. ein Angebot für die kommende Lohnbuchhaltung abgeben zu können und damit mittelbar auf die Brisanz aufmerksam m...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsunfall

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie übernimmt überwiegend die zuvor in §§ 548 bis 550 RVO enthaltenen Regelungen. Dabei entspricht Abs. 1 Satz 1 § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO, Abs. 1 Satz 2 normiert den bisher durch Richterrecht herausgebildeten Unfallbegriff, § 548 Abs. 1 Satz ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.4 Abweichen vom Weg des Kindes (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 150 Die mit dem UVEG v. 7.8.1996 neu eingefügte Vorschrift schließt eine Lücke im Versicherungsschutz von Kindern i. S. d. § 56 SGB I, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a wegen des Besuchs einer Tageseinrichtung eines Trägers nach § 45 SGB VIII oder wegen der Betreuung durch Tagespflegepersonen i. S. d. § 23 SGB VIII versichert sind oder die nach § 2 Abs. 1 Nr. 8b als Schüler wäh...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.1 Kind fremder Obhut anvertrauen (Abs. 2 Nr. 2a)

Rz. 146 Nach dieser Vorschrift, die § 550 Abs. 2 Nr. 1 RVO a.F. entspricht, wird aus sozialpolitischen Gründen ein abweichender Weg (Umweg oder Abweg), der ansonsten unversichert wäre, unter bestimmten Voraussetzungen in den Versicherungsschutz einbezogen. Den Grundsätzen zum Versicherungsschutz bei Wegeunfällen entsprechend ist die Wegeabweichung, nicht aber der Aufenthalt ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 3 Literatur

Rz. 167 Becker, Zur Unfallkausalität, SGb 2012 S. 691. ders., Unterschiedliche Kausalitätsprüfungen im Zivilrecht und im Sozialrecht am Beispiel neuerer BGH-Urteile zum Sudeck-Syndrom, MedSach 2011 S. 32. ders., Die wesentliche Bedingung – aus juristischer Sicht, MedSach 2007 S. 92. ders., Der Arbeitsunfall, SGb 2007 S. 721. ders., 50 Jahre BSG-Rechtsprechung zum Unfallversicher...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.51 Waschen

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.1 Unfallbegriff

2.1.1 Von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis Rz. 4 Das Ereignis muss von außen einwirken (BSG, Urteil v. 9.5.2006, B 2 U 1/05 R). Damit sind Vorgänge jeglicher Art, z. B. auch ein Stolpern oder ein irgendwie gearteter Sturz umfasst. Es wird lediglich klargestellt, dass eine (körper)innere Ursache (z. B. ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, ein epileptischer Anfall) kein...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.27 Jugendliche

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1 Innerer Zusammenhang

2.2.1.1 Grundlagen Rz. 10 Der Unfall muss sich gemäß Abs. 1 Satz 1 infolge einer versicherten Tätigkeit ereignet haben. Dabei handelt es sich im Kern nicht um einen Kausalzusammenhang, sondern um eine sachlich-rechtliche Beziehung zu der versicherten Tätigkeit, die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend als innerer (oder sachlicher) Zusammenhang bezeichnet wird. Die...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.33 Neckerei

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.35 Racheakt

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.24 Hochschule

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.23 Heimarbeitsplatz – Homeoffice

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.43 Tätlichkeit

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.10 Berufsorganisation

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.47 Unternehmensgründung/Abwicklung

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unfallbegriff 2.1.1 Von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis Rz. 4 Das Ereignis muss von außen einwirken (BSG, Urteil v. 9.5.2006, B 2 U 1/05 R). Damit sind Vorgänge jeglicher Art, z. B. auch ein Stolpern oder ein irgendwie gearteter Sturz umfasst. Es wird lediglich klargestellt, dass eine (körper)innere Ursache (z. B. ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, ein epileptis...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.45 Umkleiden

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2 Arbeitsunfall

2.2.1 Innerer Zusammenhang 2.2.1.1 Grundlagen Rz. 10 Der Unfall muss sich gemäß Abs. 1 Satz 1 infolge einer versicherten Tätigkeit ereignet haben. Dabei handelt es sich im Kern nicht um einen Kausalzusammenhang, sondern um eine sachlich-rechtliche Beziehung zu der versicherten Tätigkeit, die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend als innerer (oder sachlicher) Zusamme...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.20 Geschäftskontakte

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2 Sonderfälle

2.3.2.1 Kind fremder Obhut anvertrauen (Abs. 2 Nr. 2a) Rz. 146 Nach dieser Vorschrift, die § 550 Abs. 2 Nr. 1 RVO a.F. entspricht, wird aus sozialpolitischen Gründen ein abweichender Weg (Umweg oder Abweg), der ansonsten unversichert wäre, unter bestimmten Voraussetzungen in den Versicherungsschutz einbezogen. Den Grundsätzen zum Versicherungsschutz bei Wegeunfällen entsprech...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.28 Jugendvertretung

Rz. 89 Vgl. Betriebsrat Rz. 50 und Gewerkschaft Rz. 85.mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.30 Kindertagesstätte

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.36 Rehabilitationsmaßnahme

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