Fachbeiträge & Kommentare zu SEPA

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.5 Fristgerechte Erfüllung

Rz. 372 Die Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeigeerklärung tritt mit der fristgerechten Erfüllung der Nachentrichtungspflicht ein, wenn kein Ausschlussgrund nach § 371 Abs. 2 AO vorliegt. Eine fristgerechte Erfüllung liegt nur dann vor, wenn der aus der Tat verkürzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und der diesbezügliche Zinsanspruch gem. §§ 235, 233a AO innerhalb...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / dd) Checkliste: Lastschriftwiderruf

Rz. 130 Ein Lastschriftwiderruf kommt nur in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sind:mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / cc) Widerruf von Lastschriftermächtigungen

Rz. 129 Bei Zahlung mittels SEPA-Lastschrift wird dem Zahlungsempfänger vorab gestattet, den Betrag vom Konto einzuziehen (§ 675j Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB), und die Weisung an die Zahlstelle gegeben, die auf das Schuldnerkonto gezogene Lastschrift einzulösen (Zahlungsauftrag gem. § 675f Abs. 3 S. 2 BGB).[89] Wird nach Belastungsbuchung das Insolvenzverfahren über das Vermögen ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Lastschriftwiderruf

Rz. 226 Der Insolvenzverwalter kann zum Zwecke der Massemehrung Lastschriften widerrufen. Sofern der Lastschrifteinzug nicht ohnehin in einem insolvenzfesten SEPA-Verfahren erfolgt ist, kann in dem Verbraucherinsolvenzverfahren der Widerruf von Lastschrifteinzügen seit den Grundsatzentscheidungen des BGH vom 20.7.2010[137] nur unter stark eingeschränkten Voraussetzungen erfo...mehr

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§ 8 Bankrecht / IV. Muster: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB)

Rz. 14 Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Zwischen _____ (Name der Bank, Ort und Adresse der Geschäftsstelle) – nachstehend "Bank" genannt – und _____ (Name und Adresse des ...mehr

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§ 28 Leasing / X. Muster: Mitteilung des Leasingnehmers an den Leasinggeber über die Erhebung einer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten Klage gegen den Lieferanten

Rz. 120 Muster 28.1: Mitteilung des Leasingnehmers an den Leasinggeber über die Erhebung einer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten Klage gegen den Lieferanten Muster 28.1: Mitteilung des Leasingnehmers an den Leasinggeber über die Erhebung einer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten Klage gegen den Lieferanten Sehr geehrte/r _____ in der vorbezeichneten...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 183 Umlagev... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Auf Basis des Abs. 1 erfolgt das Umlageverfahren der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in vielfacher Abweichung von den unter RZ 2 genannten Vorschriften. Rz. 4 Abs. 2 ermöglicht beispielsweise der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, im Wege der Satzung den gesetzlichen Rahmen der Beitragsgestaltung autonom nach ihren Bedürfnissen auszugestalten und dokum...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte und regelt als Grundsatz (Soll-Vorschrift) für die Erfüllung von Sozialleistungen in Geld die kostenfreie Überweisung auf ein Konto oder die Übermittlung an den Wohnsitz des Empfängers. Die Regelung hatte und hat nur subsidiären Charakter gegenüber besonderen Vorschriften (vgl. § 37) und ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet, damit bei besonderen ...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.3 Sonderregelungen

Rz. 30 Die Vorschrift des § 47 steht, worauf einleitend nochmals hingewiesen wird, unter dem ohnehin nach § 37 bestehenden Vorbehalt besonderer Bestimmungen der besonderen Teile des SGB. Solche Regelungen enthalten zumeist nur Modifikationen der Regelung, jedoch keine grundsätzliche Abweichung. Rz. 31 §§ 118, 119 SGB VI enthalten für die Rentenversicherung Regelungen über die...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 40 Ahrens, Zahlungs- oder Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz, NJW Spezial 2017 S. 341. ders., Aktuelles zum Pfändungsschutzkonto, NJW Spezial 2018 S. 85. Bienert, Zur Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit, SGb 2009 S. 576. von Einem , Rechtsfragen der bargeldlosen Beitragsentrichtung, SozVers 1983 S. 34. ders., Rückforderung überza...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.9 Weitere Unterlagen

Wer sich nicht stets um die Termine für seine Steuerzahlungen kümmern will, sollte dem Finanzamt eine SEPA-Lastschriftermächtigung erteilen, die zumindest die betrieblichen Steuern umfasst. Ein entsprechendes Formular, bei dem die Einzugsermächtigung auf bestimmte Steuerarten begrenzt werden kann, ist in Papierform beim Finanzamt einzureichen. Da Gewerbesteuer-Zahlungen nich...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.9.4 Fälligkeit der Miete und der Zahlungsmodalitäten

Für den Wohnraum schreibt das BGB vor, dass die Miete im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag (i. d. R. des Monats) zu zahlen ist.[1] Diese Regelung findet für Gewerberaummietverhältnisse keine entsprechende Anwendung nach § 578 Abs. 2 BGB.[2] Eine vertragliche Übernahme in Gewerberaummietverträge ist jedoch üblich und i. d. R. auch zu empfehlen. Im Rahmen der Zahlungsmodali...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 6 Muster-Gewerberaummietvertrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

folgenden Mietvertrag: (1) Der Vermieter vermietet dem Mieter vom _______________ ab die in gelegenen Räume, und zwar: Die zul...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.2.2 Fahrzeugzulassungsverordnung

Auch die FZV – als zentrale verkehrsrechtliche Vorschrift – enthält verschiedene Einordnungen zu Fahrzeugarten. So legt § 2 FZV folgende Fahrzeugarten fest: Krafträder: Dies sind zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.4 Geltendmachung der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung

Das Verfahren zur Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugsteuervergünstigung richtet sich nach § 7 KraftStDV. Nach § 7 Abs. 1 KraftStDV hat der Fahrzeughalter in Fällen, in denen er beabsichtigt seinen Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder auf Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer für einen Kraftfahrzeuganhänger – vgl. § 10 Abs. 1 Kraf...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeilen 20–27 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 337 Auszah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 6.4.1998 (BGBl. I S. 688) geändert. Abs. 1 und 3 der Vorschrift wurden durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch ist die Vorschrift zugleic...mehr

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Forderungscontrolling: Das ... / 3.1 Zahlungskonditionen

Die Zahlungskonditionen gehören für die meisten Einkäufer zum Gesamtpaket eines Lieferanten. Skonto wird als Rabatt einkalkuliert, die Zahlungstermine soweit möglich ausgenutzt. Daher spielen sie bei der letztlichen Entscheidung für oder gegen ein Angebot eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund muss sich jedes Unternehmen intensiv mit seinen Konditionen auseinandersetzen und d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemein

Rz. 171 Der belegmäßige Nachweis ist bei Lieferungen und sonstigen Leistungen einheitlich geregelt.[1] Grundsätzlich ist er auch bei den sonstigen Leistungen allein durch einen Abwicklungsschein zu erbringen. Teil 1 des Abwicklungsscheins (Lieferschein) ist vom Unternehmer auszufüllen und Teil 2 des Abwicklungsscheins (Empfangsbestätigung und Zahlungsbescheinigung) ist für d...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeilen 20–27 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Au...mehr

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zfs 03/2020, Die Entwicklun... / B. Luftbeförderungsrecht

Nicht nur wegen der noch immer in vielen Punkten umstrittenen Auslegung der Fluggastrechteverordnung[9] ergingen die meisten individualreiserechtlichen Entscheidungen wieder zum Luftbeförderungsrecht.[10] Die sonstigen Verkehrsmittel (insb. Eisenbahn,[11] Bus[12] und Schiff[13] ) sind bei der Gesamtbetrachtung der individualreiserechtlichen Rechtsprechung im Berichtszeitraum...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / D. Formularzwang

Rz. 17 Am 31.8.2012 wurde die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung-ZVFV ) im Bundesgesetzblatt verkündet; sie ist am 1.9.2012 in Kraft getreten.[1] Rz. 18 Mit dieser Verordnung wurdenmehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls

Seit dem 1.10.2019 kann das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls (www.zoll.de) genutzt werden. Der Steuerberater kann im Portal seine Mandanten vertreten. Hierzu muss der Mandant in seinem Geschäftskundenportal eine Berechtigung für seinen steuerlichen Berater einrichten. Ziel dieses Portals ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen und effizienten Zugang z...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 8 Prämienzahlung (Erst- und Folgeprämie) und Rechtsfolgen bei Nichtzahlung, Verzug bei Abbuchung, Prämienregulierung, Prämienrückerstattung

I. Zahlung der Erstprämie des Hauptvertrages 1. Fälligkeit Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Beginn des Versicherungsschutzes. 2. Rücktrittsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig bezahlt, i...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / E. Prämienzahlung

Rz. 104 Die Bedeutung der Prämienzahlung für den Versicherungsvertrag ist in § 51 VVG geregelt und wird durch § 8 II AVB näher ausgestaltet. Von der Zahlung hängt der Beginn des Versicherungsverhältnisses ab, wenn nicht eine vorläufige Deckung vereinbart worden ist. Zahlungsverzögerungen können Leistungsfreiheit ggü. dem Versicherungsnehmer bedeuten und die Möglichkeit der K...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / II. Grundzüge des Haushaltsscheckverfahrens

Rz. 36 Bei dem Haushaltsscheckverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Meldeverfahren. Es kann nur für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse genutzt werden. Bei dem Haushaltsscheck handelt es sich um einen Vordruck, der durch die Minijob-Zentrale zur Verfügung gestellt wird. Dieser enthält die Angaben nach § 28a Abs. 8 SGB IV. Meldungen im Haushaltsscheckverfahren kö...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4 Bankrecht

Rn 85 Das auf einem Girovertrag nach § 676 f BGB beruhende Girokonto des Schuldners wird von der Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung nicht betroffen, da die §§ 115 ff. im Eröffnungsverfahren noch nicht gelten.[223] Regelmäßig erlauben jedoch die AGB der Banken eine fristlose Kündigung wegen wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bei Insolvenzantr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.2 Verfügungsbeschränkungen

Rn 45 In der Praxis wird überwiegend die vorläufige Insolvenzverwaltung mit der Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 kombiniert (Normalfall der schwachen vorläufigen Insolvenzverwaltung). Dies bietet sich auch dann an, wenn der Schuldner noch über einen laufenden Geschäftsbetrieb verfügt, insbesondere um die spätere Insolvenzmasse n...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 3. Sicherheitsmaßnahmen/Risiken

Rz. 70 Das Onlinebanking ist vielen Risiken ausgesetzt, z.B. dem sog. Phishing. Darunter ist das "Fischen von Passwörtern" zu verstehen. Phishing ist ein Begriff für viele betrügerische Möglichkeiten, um Passwörter zu erspähen und sich somit Zugang zu fremden Konten zu gewähren. Unter anderem wird beim Phishing eine E-Mail an den Empfänger versandt, die den Schein erweckt, s...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 3. Buchhalterische Aspekte

Rz. 94 Da Ihnen bei einer Kreditkartenzahlung nicht der Gesamtbetrag, sondern ein um das Disagio reduzierter Betrag überwiesen wird, stellt sich die Frage, wie die Differenz richtig verbucht wird. In der Vergangenheit musste zuerst einmal muss entschieden werden, ob die Kreditkartengebühr grds. von der Kanzlei übernommen wird oder sie zulässigerweise an den Mandanten weiterbe...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Verbindliche Formulare/Fall

Rz. 187 Parallel zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung trat damals auch die Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) am 1.9.2012 in Kraft, durch die erstmalig Formulare für die Beantragung von zunächst wahlweise...mehr

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Kontenwahrheit nach § 154 AO: Neue Rechtsauffassung

Kommentar Mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. 23.06.2017 wurde der bisherige § 154 AO geändert. Nun hat die Finanzverwaltung auch den AEAO angepasst. Schnellüberblick: Der angepasste AEAO zu § 154 AO erläutert insbesondere folgende Punkte: Konten auf den Namen Dritter / CpD-Konten, Arten der Berechtigten, Identifizierungspflicht, Erhebungs- und Aufzeichnungspflichten, sowie...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung (AVB-AR 01/2017)

Rz. 876 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Würzburger Versicherungs-AG. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung (AVB-AR) Präambel Wir bieten Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere bedingungsgemäße Ereignisse für die im Versicherungsschein benannte(n) Person(en). Wir gewähren bei einem im Ausland eintretenden Versicheru...mehr

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§ 24 Umweltschadensversiche... / E. Anhang: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung (USV) – Stand Februar 2016

Rz. 39 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen B...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / E. Anhang: Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen (FBUB 2010) – Stand 1.4.2014

Rz. 133 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014) – Stand 25.3.2014

Rz. 299 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / F. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 350 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) – Stand April 2016

Rz. 186 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 14 Anhang / C. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2014)

Rz. 39 Musterbedingungen des GDV (Stand: März 2014)[1] Der Versicherungsumfangmehr

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§ 2 Sicherung und Verwaltun... / 9. Bankunterlagen, Kontoauszüge, Depotunterlagen, Schließfachschlüssel

Rz. 44 Ebenso sind aufgefundene Konto-/Depotauszüge bedeutsam, da diese nicht nur Aufschluss über Vermögenswerte vermitteln, sondern auch darüber, bei welchen Geldinstituten Konten bestehen (siehe auch § 3 Rdn 33 ff. "Bankvermögen"). Dieses gilt auch hinsichtlich von Kontoauszügen von Bausparinstituten, bezüglich Genossenschaftsanteilen, Unterlagen von Sparclubs, Bestattungs...mehr

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§ 2 Sicherung und Verwaltun... / 5. Bankenanfragen

Rz. 63 Zu den wichtigsten Maßnahmen bei der Erstbearbeitung gehört es, Geldinstituten, Bausparkassen und Versicherungen, bei denen Vertragsverhältnisse des Erblassers bestehen, die Nachlasspflegschaft anzuzeigen und die erforderlichen Schritte zu veranlassen. Rz. 64 Insbesondere können für Konten des Erblassers Vollmachten vorliegen, die unverzüglich zu widerrufen sind. Ferne...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 11. Digitaler Nachlass

Rz. 109 Der Erbe übernimmt alle Rechte und Pflichten des Erblassers. Dieses gilt in der analogen und digitalen Welt gleichermaßen, da nach § 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolge eintritt. Bei der Bearbeitung von Nachlassfällen steht immer mehr im Fokus, was der Erblasser an digitalen Hinterlassenschaften hatte. Dieses betrifft neben technischer Ausstattung auch Fragen seiner Aktiv...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Kommentar Was ist eine "haushaltsnahe Dienstleistung"? Nach § 35a EStG werden Leistungen und Beschäftigungen im Privathaushalt steuerlich gefördert, insbesondere um Schwarzarbeit zu verhindern. Zur Anwendung der Regelungen hat die Finanzverwaltung ihren alten Erlass vom 10.1.2014 nun überarbeitet und ergänzt. Die Änderungen waren insbesondere aufgrund neuerer Rechtsprechung d...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / 5. Steuern und Finanzen

Steuerentlastung Mit einer Erhöhung des Grundfreibetrags auf 8.652 EUR bei Ledigen und 17.304 EUR bei Eheleuten und Lebenspartnern sollen die Steuerzahler entlastet werden. Auch wird der Einkommenssteuertarif um 1,48 % "nach rechts" verschoben. Das soll heimliche Steuererhöhungen im Zuge der sog. Kalten Progression begrenzen. Hinzu kommen Erhöhungen beim Kindergeld, ein höher...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schadensersatz bei fehlerhaftem Hausgeldinkasso

Leitsatz Der Verwalter ist gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG verpflichtet, die zu zahlenden, fälligen Hausgelder zeitnah einzuziehen. Verletzt er diese Pflicht, schuldet er der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei einem Hausgeldausfall Schadenssatz. Normenkette §§ 26, § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG; § 280 BGB Das Problem Die Wohnungseigentümer genehmigen im Jahr 2007 zum Tagesordnungspunk...mehr

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / E. Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 2014 – Stand 25.3.2014

Rz. 5 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Der V...mehr

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FoVo 07/2015, Gütliche Einigung und Vermögensauskunft

Der neue Standardantrag Rund zweieinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten der Reform der Sachaufklärung hat sich der Antrag auf gütliche Einigung in Kombination mit dem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft als eine Art Standardantrag herausgestellt. In der Praxis hat sich insbesondere die Frage als streitig erwiesen, wann die gütliche Einigung die Kostenprivilegierung der Nr....mehr

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§ 10 Haftpflichtversicherung / J. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) – Stand: Januar 2015

Rz. 74 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Umfa...mehr

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§ 8 Feuerversicherung / L. Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 35 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr