Fachbeiträge & Kommentare zu SEPA

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.4 Änderungen im Datenaustauschverfahren zu Angaben im Arbeitgeberkonto (DSAK)

Bereits seit dem 1.1.2023 haben Arbeitgeber auf elektronische Anforderung der Einzugsstelle mit der nächsten Entgeltabrechnung die notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos elektronisch zu übermitteln. Zudem sind über das Datenaustauschverfahren proaktive Änderungsmeldungen der Arbeitgeber ohne vorherige elektronische Anforderung der Einzugsstellen möglich.... mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn... mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeilen 7–9 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Aufl... mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.4 Bildung weiterer Rücklagen

Wie § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zum Ausdruck bringt, sind die Wohnungseigentümer durchaus berechtigt, neben der Erhaltungsrücklage gemäß § 19 Abs. 1 WEG auch weitere Rücklagen zu bilden. Liquiditätsrücklage Hier kann es sich insbesondere anbieten, Liquiditätsrücklagen für den Fall von Hausgeldausfällen oder -rückständen einzelner Wohnungseigentümer zu bilden. Rücklage zur Finanzieru... mehr

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Entlastung des Verwalters / 4.1 Allgemein

Soweit nicht die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung oder eine anderweitige Vereinbarung der Wohnungseigentümer etwas anderes bestimmt, beschließen die Wohnungseigentümer über die Entlastung des Verwalters im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung. Praxis-Tipp Empfehlenswerter Versammlungsablauf Konkret sollte der Verwalter im Laufe der Wohnungseigentümerversammlung ... mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / III. Prämieneinzug des Versicherers

Rz. 16 Aus unterschiedlichsten Anlässen kann die Frage der Zahlungsmodalitäten von Versicherungsbeiträgen aktuell werden, z.B. Fälle eines Kontowechsels, einer Ersteinrichtung für ein Lastschriftverfahren oder die Kündigung des Lastschriftauftrags. Besteht bereits ein SEPA-Lastschriftmandat, sollte auch die Mandatsreferenznummer angegeben werden. Rz. 17 Muster in Ihr Textverar... mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / II. Grundzüge des Haushaltsscheckverfahrens

Rz. 36 Bei dem Haushaltsscheckverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Meldeverfahren. Es kann nur für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse genutzt werden. Bei dem Haushaltsscheck handelt es sich um einen Vordruck, der durch die Minijob-Zentrale zur Verfügung gestellt wird. Dieser enthält die Angaben nach § 28a Abs. 8 SGB IV. Meldungen im Haushaltsscheckverfahren kö... mehr

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§ 6 Personenversicherung / 4. Anmeldung von Ansprüchen beim Versicherer

Rz. 654 Die Geltendmachung von Ansprüchen beim VR sollte dem jeweiligen Stadium entsprechend angepasst werden. Es sollte dabei Wert darauf gelegt werden, dass die erforderlichen Nachweise dem VR eingereicht werden, sofern beim VR nicht bereits die Nachweise bzw. Informationen vorliegen. Zunächst ist daher an eine Anmeldung von Ansprüchen vor einer Entscheidung des VR zu denke... mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 13.1.2 Rücklage für Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Musterbeschluss: Bildung einer Rücklage zur Finanzierung von Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer TOP XX Bildung einer Rücklage zur Finanzierung von Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Auf Grundlage der §§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 19 Abs. 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer die Bildung einer Rücklage zur Finanzierung von Klagen der Gemeinschaft der Wohnu... mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.3.3 Fälligkeit von Nachschüssen

Wann die auf Grundlage der Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG festgesetzten Nachschussforderungen der Gemeinschaft gegen den einzelnen Miteigentümer fällig sind, ist im Wohnungseigentumsgesetz selbst nicht geregelt. § 271 Abs. 1 BGB bestimmt, dass der Gläubiger – die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – sofort Zahlung verlangen kann und der Schuldner – der einzeln... mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.2.1 Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren

Wie der Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Hausgelds nachkommt, ist seine Entscheidung. Da § 28 Abs. 3 WEG den Wohnungseigentümern jedoch die Kompetenz einräumt, über die Art und Weise von Zahlungen mehrheitlich zu beschließen, können die Wohnungseigentümer darüber entscheiden, ob sie am Lastschriftverfahren ("SEPA (Single Euro Payments Area)-Verfahr... mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 13.1.1 Rücklage für gemeinschaftliche Baumaßnahmen

Musterbeschluss: Bildung einer Rücklage für gemeinschaftliche bauliche Veränderungen TOP XX Bildung einer Rücklage für gemeinschaftliche Baumaßnahmen Auf Grundlage der §§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 19 Abs. 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer die Bildung einer Rücklage für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums, die gemäß § 21 Abs. 2 WEG eine Kostenbeteiligung aller ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verstoß gegen die Identifikationsprüfungs- und -aufzeichnungspflichten (§ 154 Abs. 2 AO)

Rz. 612 [Autor/Stand] Tathandlung des § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. § 154 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO ist das Unterlassen der Identifizierungs- und Legitimationsprüfung (s. Rz. 542). Da § 154 AO ausschließlich eine Vorschrift ist, die die sog. formale Kontenwahrheit gewährleisten soll, ist es für den Bußgeldtatbestand unerheblich, ob der angegebene Inhaber das Konto für eigene ode... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.2 Unbare Zahlung/eigene Belastung

Rz. 97 Die Aufwendungen müssen über ein Bankkonto bezahlt werden[1]; die Finanzverwaltung lässt neben Überweisungen oder Zahlungen per Einzugsermächtigung, SEPA-Lastschriftverfahren, auch die Übergabe eines Verrechnungschecks, die Teilnahme am Electronic-Cash-Verfahren oder am elektronischen Lastschriftverfahren zu.[2]. Der Rechnungsbetrag muss auf einem Konto des Leistenden... mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Angaben zu den Gerichtskosten

Rz. 152 Über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gem. § 829 Abs. 1, §§ 835, 839, 846–848, 857, 858, 886–888 oder § 890 ZPO soll nach § 12 Abs. 6 GKG erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren und der Auslagen für die Zustellung entschieden werden. Dies gilt allerdings nach § 12 Abs. 6 S. 2 GKG nicht bei elektronischen Anträgen auf gerichtliche Han... mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 150 Der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eine Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses umfasst als Anlage 4 zur ZVFV insgesamt zwei Seiten. Die Formulare verwenden hier den Begriff des Antrags, während in den Formularen zur Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher der Begriff des Auftrags verwendet wird. Inhaltliche Unterschiede sind mit den verschiedenen B... mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Bankdaten

Rz. 23 Die Bankdaten benötigt der Gerichtsvollzieher nur, wenn auch Aufträge erteilt werden, bei denen er Zahlungen entgegennehmen kann oder muss. Dies kann etwa bei Beauftragung der gütlichen Erledigung (Modul G) oder der Sachpfändung (Modul L) der Fall sein und entfällt bei isolierten Anträgen auf Abnahme der Vermögensauskunft (Modul H) – ggf. in Kombination mit einem Verh... mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul D – Anlagen

Rz. 35 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch automatisierte Verarbeitung zu schaffen, ist das Formular nach Anlage 1 ZVFV schon aufgrund einer – möglicherweise überregulierten – Zwangsvollstreck... mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Weitere Anlagen und deren Übermittlung

Rz. 170 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch für eine automatisierte Verarbeitung zu schaffen, sind die Formulare nach Anlage 4 ZVFV und die Beschlussvorlage nach Anlage 5 ZVFV schon aufgrund e... mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.2.3 Fahrzeugzulassungsverordnung

Auch die FZV [1] – als zentrale verkehrsrechtliche Vorschrift – enthält verschiedene Einordnungen zu Fahrzeugarten. So legt § 2 FZV folgende Fahrzeugarten fest: Krafträder: Dies sind zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Liquiditätsrücklage (WEG) / 1 Grundsätze

Den Wohnungseigentümern ist seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 die Kompetenz eingeräumt, neben der Erhaltungsrücklage die Bildung weiterer Rücklagen zu beschließen. Infrage kommen hier Rücklagen zur Finanzierung gemeinschaftlicher Klagen, baulicher Veränderungen, die mit einer Kostenbelastung aller Wohnungseigentümer verbunde... mehr

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FoVo 06/2024, Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung zum Dritten

Es sind gerade einmal anderthalb Jahre verstrichen, seit die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) am 21.12.2022 acht neue Formulare für die Vollstreckung gebracht und gegenüber der ZVFV 2012 und GVFV 2015 flexiblere Anwendungsregeln geschaffen hat (FoVo 2023, 1). Sollten die Formulare zunächst zum 1.12.2023 verbindlich werden, hat die 1. Änderungsverordnung zur ZVF... mehr

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / 1. Die Kostenvorschüsse

Viele Wege zur Zahlung der Gerichtskosten Im ersten Teil der potenziellen Anlagen 1 bis 5 sind die Anlagen zum Nachweis der Zahlung der Gerichtskosten zu bezeichnen. Diese können sich schon aus den eingangs gemachten Angaben zur Gerichtskostenmarke ergeben. Überraschend ist, dass das dort vorgesehene SEPA-Lastschriftmandat hier nicht aufgeführt wird, sondern in einer der frei... mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeile 6–8 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Aufla... mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 20 Lastschriftverfahren

Beim Lastschriftverfahren (ab 2014 SEPA-Lastschriftverfahren) erteilt der Mieter dem Vermieter eine Einzugsermächtigung. Gegenüber seiner Bank erteilt der Mieter keinen Auftrag. Wichtig Widerrufsmöglichkeit Die Kontobelastung erfolgt also ohne Zustimmung des Kontoinhabers; deshalb kann der Kontoinhaber der Buchung widersprechen. Dies muss aber bei einer vereinbarten Lastschrif... mehr

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FoVo 02/2024, Der Antrag au... / II. Die Angaben zu den Gerichtskosten

Vorschusspflicht? Es kommt darauf an … Über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gem. §§ 829 Abs. 1, 835, 839, 846 bis 848, 857, 858, 886 bis 888 oder 890 ZPO soll nach § 12 Abs. 6 GKG erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren und der Auslagen für die Zustellung entschieden werden. Dies gilt allerdings nach § 12 Abs. 6 S. 2 GKG nicht bei elektronis... mehr

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FoVo 02/2024, Zahlungsstabilität bei einer Zahlungsvereinbarung durch die Wahl des Zahlungsweges verbessern

Bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen, d.h. der Einziehung unbestrittener Forderungen durch einen Rechtsanwalt oder einen Inkassodienstleister, steht weniger die Berechtigung der Forderung als vielmehr die mangelnde Leistungsfähigkeit des Schuldners im Fokus. Das Mittel der Wahl ist dann die Zahlungsvereinbarung in Form einer Raten- oder Teilzahlung oder auch ein Ab... mehr

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zfs 02/2024, Beratungspflic... / 1 Sachverhalt

Die Bekl. Ziffer 1 ist ein Versicherungsunternehmen, der Bekl. Ziffer 2 war für dieses als Generalagent tätig. Der Kl. begehrt von den Bekl. Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb eines bei der Bekl. zu 1 versicherten Hausanwesens. Die frühere Ehefrau des Kl., Frau I. O. (VN), war Alleineigentümerin eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks, für das sie bei ... mehr

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FoVo 02/2024, Der Antrag au... / 2

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zfs 02/2024, Beratungspflic... / 2 Aus den Gründen:

1. Es begegnet keinen (durchgreifenden Bedenken, dass das LG den Klageanträgen zu 1 und 3 durch Grundurteil stattgegeben hat. a) Dem Kl. steht gegen die Bekl. dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dieser beruht entgegen der Ansicht des LG nicht darauf, dass die Zeugin W. der Zeugin O. bei ihrem Telefonat im Februar 2020 eine falsche Auskunft erteilt hätte. Vielm... mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.4 Gemeinsame Grundsätze zum Haushaltsscheck (Abs. 2)

Rz. 20 Zufolge dieser Vorschrift obliegt es dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich die Gestaltung des Haushaltsschecks nach § 28a Abs. 7 und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmand... mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.1 Grundlagen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 33 Grundlage für das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Einzugsstellen sind neben § 28a SGB IV und der DEÜV die Gemeinsamen Grundsätze, Gemeinsame Rundschreiben und Verlautbarungen. Ermächtigungsgrundlage für die DEÜV ist § 28c Nr. 4 SGB IV. Ermächtigungsnorm für die Gemeinsame Rundschreiben, Grundsätze und Verlautbarungen ist § 28b SGB IV. Rz. 34 Die vom GKV-Spitze... mehr

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§ 6 Franchiserecht / VI. Gebühren bei Franchise-Systemen

Rz. 100 Bei Franchise-Systemen wird üblicherweise differenziert zwischen Rz. 101 Darüber hinaus gibt es Franchise-Systeme, bei denen zusätzlich noch Leistungen für die Schulung und Weiterbildung der Franchise-Nehmer (sog. Schulungsgebühr) geleistet werden müssen sowie unterschiedliche Kostenpauschalen (wie... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Angaben auf den Teilseiten 1–3

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Angaben, die i. R. d. Registrierungsanzeige zu machen sind, ergeben sich aus Unionsrecht (u. a. Art. 361 Abs. 1 MwStSystRL, vgl. auch S/R, Rz. 24 ff.) und werden durch die Durchführungsverordnung 194/2020/EU vom 12.02.2020 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung 904/2010/EU des Rates hinsichtlich der Sonderregelungen für Steuerpflich... mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Privatrechtliche Ermächtigungen

Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nach § 113 BGB können gesetzliche Vertreter > Minderjährige ermächtigen, in Dienst oder Arbeit zu treten. Befindet sich ein Minderjähriger in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, kann eine Ermächtigung idR unterstellt werden. Mit Genehmigung des Familiengerichts ist auch eine Ermächtigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts zulä... mehr

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Digitalisierung in der Buch... / 2 Digitales Banking

Die Banken haben die Digitalisierung auch im Kontakt mit ihren Kunden weitestgehend durchgesetzt, zumindest im Tagesgeschäft. Online-Banking ist heute die Regel, auch für Geschäftskunden. Dabei geht es auch hier um die Einsparung von Kosten in Form von Personalkosten oder Gebäudekosten. Das nutzt die digitale Buchhaltung, um ihre eigenen Abläufe weiter zu digitalisieren. Daz... mehr

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FoVo 06/2023, Die Anlagen zum Gerichtsvollzieherauftrag nach der neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV; hierzu Goebel, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung – Ein erster Überblick, FoVo 2023, 1) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Nach den zuständigkeitsbezogenen Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel... mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Angaben zu den Gerichtskosten

Rz. 144 Über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gem. § 829 Abs. 1, §§ 835, 839, 846–848, 857, 858, 886–888 oder § 890 ZPO soll nach § 12 Abs. 6 GKG erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren und der Auslagen für die Zustellung entschieden werden. Dies gilt allerdings nach § 12 Abs. 6 S. 2 GKG nicht bei elektronischen Anträgen auf gerichtliche Han... mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 142 Der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eine Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses umfasst als Anlage 4 zur ZVFV insgesamt zwei Seiten. Die Formulare verwenden hier den Begriff des Antrags, während in den Formularen zur Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher der Begriff des Auftrags verwendet wird. Inhaltliche Unterschiede sind mit den verschiedenen B... mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Weitere Anlagen und deren Übermittlung

Rz. 159 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch für eine automatisierte Verarbeitung zu schaffen, sind die Formulare nach Anlage 4 ZVFV und die Beschlussvorlage nach Anlage 5 ZVFV schon aufgrund e... mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul D – Die Anlagen

Rz. 33 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch automatisierte Verarbeitung zu schaffen, ist das Formular nach Anlage 1 ZVFV schon aufgrund einer – möglicherweise überregulierten – Zwangsvollstreck... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Vordruckmuster

Rz. 26 Der Antrag auf Vergütung ist nach § 4a Abs. 1 S. 2 UStG nach einem amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu stellen, in dem der Antragsteller die Vergütung selbst zu berechnen hat. Das BMF hatte mit Schreiben v. 3.7.2013[1] die Muster der ab dem 1.1.2014 zu verwendenden Vordrucke für das USt-Vergütung... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Zahlungen an die Finanzkasse (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 224 Abs. 1 S. 1 AO sind Zahlungen an eine Finanzbehörde "an die zuständige Kasse" zu entrichten. Damit ist die Kasse der jeweils zuständigen Finanzbehörde gemeint. Allerdings muss nicht jede Finanzbehörde eine eigene Kasse einrichten. Vielmehr kann in einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 2 FVG auch die Zuständigkeit einer zentralen Kasse für mehrere FÄ bestimmt... mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeile 6–8 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Aufla... mehr

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FoVo 12/2022, Ratenzahlungen zum richtigen Termin vereinbaren

Wann hat der Schuldner wirklich Geld? Tagtäglich wird eine Vielzahl von Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen. Der Weg für eine gütliche Einigung und einen vollständigen Forderungsausgleich ist beschritten. Der Schuldner erkennt den Gesamtforderungsbetrag an und verpflichtet sich, ihn in gleichmäßigen monatlichen Raten zum 1. oder 15. eines Monats abzutragen. Dass eine Rat... mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 1.2.2 Lastschriftverfahren

Überblick Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass sie am SEPA-(Basis-)Lastschriftverfahren teilnehmen müssen.[1] Streitig ist, ob die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren nur für nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG angeordnete Vorschüsse bestimmt werden kann.[2] Ein schutzwürdiges Interesse des Wohnungseigentümers daran, dass sein Konto nur wegen gleichbleibender, regelmä... mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 1.4 Erfolglose Anforderung: Feststellung des Verzugs (Säumigkeit)

Bevor gegen einen säumigen Wohnungseigentümer nach einer erfolglosen Anforderung Schritte unternommen werden, muss der Verwalter sicher sein, dass das geschuldete Hausgeld nicht eingegangen ist. Ggf. hat der Schuldner – ist kein SEPA-(Basis-)Lastschriftverfahren vereinbart – eine Sammelüberweisung veranlasst, in der sich die Zahlung "versteckt".[1] Ggf. wählte der Wohnungseig... mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 2 Beschlüsse nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG

Das Mahnwesen ist zur Optimierung des Forderungsmanagements in der Regel durch eine ganze Reihe von Beschlüssen nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG vorzubereiten bzw. durch diese zu flankieren. So können die Wohnungseigentümer die Regelung der Art und Weise von Zahlungen sowie die Fälligkeit und die Folgen des Verzugs bestimmen. Wichtig sind insbesondere Beschlüs... mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 118 Abs. 1 bis 3 (Auszahlung im Voraus) trat am 1.1.1992 in Kraft. Durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurden Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert. Das RÜ-ErgG v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) hat in Abs. 2 die Worte "für bis zu 12 Monate" durch die Worte "für einen angemessenen Zeitraum" ersetzt und Abs. 2a ab 1.7.1993 eing... mehr