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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Oliver Stein
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Rz. 69

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Es gelten die folgenden Vorschriften:

  • Nichterstellung einer Rechnung

    Es entsteht ein Strafzuschlag von 50 % des Entgelts (natürlich nur bei Pflicht zur Rechnungsstellung, vgl. Rz. 56), gedeckelt auf 375.000 EUR pro Wj. Ist der Umsatz in der Buchhaltung erfasst, reduziert sich die Strafe auf 5 % und 37.500 EUR pro Wj. Der Lieferungs-/Leistungsempfänger (Unternehmer) haftet neben dem Leistenden (vgl. Art. 1737, I-3 CGI). Die Vorschrift wurde vom Conseil constitutionnel für verfassungswidrig erklärt (QPC n° 2021-908 vom 26.05.2021), ohne dass bei Redaktionsschluss eine Nachfolgeregelung ergangen war.

  • Fehlen von Pflichtangaben in Rechnungen (inkl. elektronischen)

    Die Strafe beträgt 15 EUR pro fehlender oder falscher Angabe (vgl. Art 1737, II CGI).

  • Nichterstellung einer elektronischen Rechnung (ab 1.7.2024)

    Es entsteht ein Strafzuschlag von 15 EUR pro Rechnung, gedeckelt auf 15.000 EUR pro Kj. (Art. 1727, III CGI)

  • Umsatzsteueranmeldung nicht digital abgegeben

    Es entsteht ein Strafzuschlag von 0,2 % der Steuer (vgl. Art. 1738 CGI).

  • Verspätete Umsatzsteueranmeldung

    Es entsteht ein Strafzuschlag von 10 % der Steuer bzw. von 40 % nach Verstreichen von über 30 Tagen nach einer förmlichen Abgabeerinnerung (vgl. Art. 1728, 1 CGI).

  • Verspätete Umsatzsteuerzahlung

    Es entsteht ein Strafzuschlag von 5 % der Steuer. Weiterhin werden Zinsen mit einem monatlichen Satz von 0,2 % festgesetzt (vgl. Art 1727 CGI).

  • Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Zahlungswegs

    Im Bereich der Umsatzsteuer hat die Zahlung im SEPA-2B2-Lastschriftverfahren zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung entsteht ein Strafzuschlag von 0,2 % der Steuer (vgl. Art. 1738 CGI).

  • Unterlassene Anmeldung von Reverse-Charge-Umsatzsteuer

    Es entsteht ein Strafzuschlag von 5 % des nicht angemeldeten Steuerbetrags zzgl...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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