Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 11 Besondere Verfahren / 1. Anwaltszwang bei Verfahren vor dem Familien- und Oberlandesgericht

Rz. 18 Anwaltszwang besteht nach § 114 Abs. 1 FamFG beim AG und OLG in Ehesachen (§§ 121 ff. FamFG) und deren Folgesachen (§ 137 FamFG) sowie in selbstständigen Familienstreitsachen (§ 112 FamFG), wie z.B. selbstständigen Unterhaltssachen oder Zugewinnausgleichsverfahren Rz. 19 Kein Anwaltszwang besteht nach § 114 Abs. 4 FamFG z.B. im Verfahren der einstweiligen Anordnung (§§...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / b) Mutwilligkeit

Rz. 92 Von Mutwilligkeit spricht man, "wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde."[1] Mutwillig handelt danach, wer den kostspieligeren von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen beschreitet.[2] Rz. 93 Beispiel 3: Die Ehefrau unseres Mandanten M, der die Scheidung begehrt, ist eine sehr erfolgreiche Geschäftsfrau, ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / II. Zuständigkeit

Rz. 8 Das Familiengericht ist kein eigenständiges Gericht (wie z.B. das Arbeitsgericht), sondern nach § 23b Abs. 1 GVG eine Abteilung des Amtsgerichts (AG). Rz. 9 Das Familiengericht ist für alle Familiensachen ausschließlich sachlich zuständig (§ 23a Abs. 1 S. 2 GVG). In § 111 Nr. 1–11 FamFG werden die Familiensachen abschließend definiert:mehr

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Kinderfreibetrag / 4 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinstehende Elternteile erhalten einen Entlastungsfreibetrag, der durch die Steuerklasse II im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wird. Der Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende i. H. v. jährlich 4.260 EUR für das erste Kind sowie der Erhöhungsbetrag i. H. v. 240 EUR für jedes weitere Kind stellen allein auf die Haushaltszugehörigkeit des Kindes ab. Die Gewähr...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 72 PKH erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aus eigenen Mitteln aufzubringen. Grds. hat jede Partei, die einen Antrag auf Bewilligung von PKH stellt, ihr Einkommen und Vermögen einzusetzen, um den Prozess aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zum Einkomme...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / II. Grundüberlegungen zur elektronischen Aktenführung

Rz. 266 Egal welches Programm man für die elektronische Aktenführung benutzt, so ist es jedoch stets erforderlich, vorab Organisationsanweisung für die Bearbeitung zu formulieren, um so den Mitarbeitern die Arbeit mit der elektronischen Akte zu erleichtern.mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1 Berücksichtigung von Einkommen

Als Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit zufließen, zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere Arbeitsentgelt, Sachbezüge aus Erwerbstätigkeit, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld), weitere Sozialleistungen (z. B. B...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / bb) Teilungsversteigerung

Rz. 419 Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (§ 180 ZVG). Rz. 420 Die Zwangsversteigerung führt – im Unterschied zur Zwangsverwaltung, die auf den Ertrag eines Grundstücks zielt – zu einer Verwertung der Substanz. Bei Erbauseinandersetzungen und in Anschluss an Ehescheidungen ist eine Teilungsversteigerung of...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Zuständigkeit

Rz. 102 Der PKH-Antrag folgt der Zuständigkeit für die Hauptsache. Dies gilt auch dann, wenn der PKH-Antrag gesondert eingereicht wird. Rz. 103 Beispiel 1: Mandant M erhebt eine sog. Kostenvorschussklage i.H.v. 2.500,00 EUR gegen seinen in Hanau wohnenden Vermieter aufgrund eines erheblichen Wasserschadens in der von ihm bewohnten Mietwohnung in Berlin-Kreuzberg (Der Mandant ...mehr

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Versorgungsbezüge / 1.3 Zahlbetrag

Versorgungsbezüge werden mit ihrem Zahlbetrag bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt.[1] Unter Zahlbetrag ist dabei der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften zur Auszahlung gelangende Betrag zu verstehen. Eventuell anfallende Steuern dürfen ebenso wenig abgezogen werden wie eventuelle Abzweigungsbeträge infolge einer A...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / II. Möglichkeit von Verrechnung mit Vergütungsansprüchen

Rz. 253 Wird Fremdgeld veruntreut, drohen dem Anwalt zahlreiche Sanktionen, strafrechtlich (§ 266 StGB), zivilrechtlich (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB) und berufsrechtlich (§§ 43a Abs. 7, 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO). Die entscheidende Frage beim Fremdgeld ist jedoch, unter welchen Umständen Fremdgeldbeträge mit offenen Vergütungsansprüchen des RA verrechnet werden können. Die...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.2.3 Unterscheidung zwischen Fehl-, Tot- und Lebendgeburt

Eine Lebendgeburt liegt nach der von der Rechtsprechung getroffenen Unterscheidung[1] vor, wenn bei einem Kind nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Hat sich keines dieser Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Leibesfrucht als ein tot geborenes Kind i. S. d. § 31 Abs. 2 PSt...mehr

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bAV: Durchführungswege / 1 Begriffsbestimmung und gesetzliche Entwicklung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit über 150 Jahren Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Trotz dieser langen Geschichte bekam sie erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Dieses Gesetz bestimmt z. B., unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.3 Unterhalt an gesetzlich Unterhaltsberechtigte

§ 33a Abs. 1 EStG setzt voraus, dass die Aufwendungen für eine dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigte Person entstehen. Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Ehegatten [1] sowie Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder bzw. Enkel)[2], nicht dagegen Verwandte in der Seitenlinie (Geschwister und Verschwägerte). Zivilre...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / IV. Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9 – 19 VersAusglG)

1. Interne Teilung Ist bei einem betrieblichen Anrecht die Bezugsgröße der versicherungsmathematische Barwert (§ 4 Abs. 5 BetrAVG) und wurde dem Ehegatten eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt, ist bei der Durchführung des Wertausgleichs bei der Scheidung nach § 10 Abs. 1 VersAusglG dem Ausgleichswert sowohl die Zusage für den Fall des Alters als auch für die Hinterbliebene...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / V. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG)

Schuldrechtliche Ausgleichsansprüche nach § 20 VersAusglG bestehen zwischen den geschiedenen Ehegatten. Der Versorgungsträger ist in diesen Verfahren nach § 219 Ziff. 2, 3 FamFG nicht Beteiligter des Verfahrens. Da er nicht in seinen eigenen Rechten betroffen ist, besteht auch für ihn keine Beschwerdebefugnis. Anders ist dies in den Fällen, in denen (regelmäßig) neben der sch...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Ist bei einem betrieblichen Anrecht die Bezugsgröße der versicherungsmathematische Barwert (§ 4 Abs. 5 BetrAVG) und wurde dem Ehegatten eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt, ist bei der Durchführung des Wertausgleichs bei der Scheidung nach § 10 Abs. 1 VersAusglG dem Ausgleichswert sowohl die Zusage für den Fall des Alters als auch für die Hinterbliebenenversorgung zugrun...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / 4. Fehlende Ausgleichsreife (§ 19 VersAusglG)

Nach § 19 S. 2 Ziff. 4 VersAusglG sind Anrechte bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger nicht ausgleichsreif und könnend daher im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs nicht ausgeglichen werden. Sie sind dem Wertausgleich nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG) vorzubehalten. Diese Ausgleichsansprüche können bere...mehr

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FF 12/2025, Ansprüche aus e... / 2 Anmerkung

1. Der Ausgang des Streits der iranischen Ehegatten über die Verpflichtung des Ehemannes zur Leistung der als Brautgabe vereinbarten 110 Bahare Azadi-Goldmünzen hing davon ab, ob dieser nach deutschem oder iranischem Recht zu entscheiden war. Nach iranischem Recht war die Brautgabe-Vereinbarung, in der sich der Ehemann zur Hergabe der Münzen verpflichtet hatte, wirksam, nach...mehr

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FF 12/2025, Ansprüche aus e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 9.10.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragstellerin 110 iranische Bahar Azadi-Goldmünzen zu leisten und, soweit er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, an sie stattdessen 61.276,60 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz s...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / III. Vereinbarungen (§§ 6 – 8 VersAusglG)

Immer wieder kommt es vor, dass Eheleute die Scheidung lediglich mit einem Anwalt durchführen. In diesen Fällen ist der andere Ehegatte nicht anwaltlich vertreten. Beabsichtigen die Eheleute eine Vereinbarung im Versorgungsausgleich zu schließen, bedarf es entweder der notariellen Beurkundung oder einer gerichtlichen Protokollierung nach § 127a BGB. Dies setzt die beiderseiti...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / 4. Sekundäre Darlegungs- und Beweislast

In einer Entscheidung des KG Berlin hat der Senat die Überlegung aus dem Bereich des § 1578b BGB auch auf den Bereich des § 1579 BGB ausgedehnt und deutlich gemacht, dass den Unterhaltsberechtigten die sekundäre Darlegungslast trifft, wenn er sich zu dem schlüssigen Vortrag des Unterhaltsverpflichteten, in diesem Fall die Ehefrau, nicht näher äußern kann, und diesen auch nur...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 2. Höhe, Bezugspunkt und generelles Erfordernis der sekundären Altersvorsorge

a) Der BGH hat von Anfang an zwischen dem Anspruch auf Elternunterhalt sowie zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt bezüglich der Höhe differenziert. Diesbezüglich hat er sich ausdrücklich am Altersvermögensgesetz aus dem Jahr 2001 orientiert. Ausgangspunkt war der damalige Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 20 %. Beim Elternunterhalt erachtete der...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / VII. Ergänzende Vorschriften (§§ 28 ff. VersAusglG)

Nach § 28 VersAusglG ist ein Anrecht der Privatvorsorge wegen Invalidität nur auszugleichen, wenn der Versicherungsfall in der Ehezeit eingetreten ist und die ausgleichsberechtigte Person am Ende eine laufende Versorgung wegen Invalidität bezieht oder die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. Auf betriebliche Versorgungen ist die Vorschrift nicht anwendbar, auch ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 160. Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG) v 29.07.2008, BGBl I 2008, 1509

Rn. 180 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Das Bundeskabinett hat am 08.04.2008 das EigRentG (auch Wohn-Riester genannt) beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 20.06.2008 verabschiedet. Die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgte am 04.07.2008, so dass die gesetzlichen Änderungen – größtenteils – schon zum 01.01.2008 in Kraft treten. Mit dem EigRentG wurde die Koalitionsver...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 5. Zeitpunkt der Aufnahme und zeitliche Begrenzung der sekundären Altersvorsorge

a) Die zusätzliche Altersvorsorge muss nicht bereits vor Trennung betrieben worden sein. Sie kann jederzeit, also auch nach Trennung und Scheidung neu aufgenommen werden, da die Absicherung für das Alter kein unterhaltsrechtlich vorwerfbares Verhalten darstellt.[80] Dies wirft jedoch die Folgefrage auf, ob es abgeschlossene Zeiträume gibt, in denen eine zusätzliche Altersvor...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / VI. Härtefälle (§ 27 VersAusglG)

Nach § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Eine grobe Unbilligkeit liegt vor, wenn eine rein schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Einzelfalles dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in unerträglicher Weise widerspricht. Grundgedanke der gese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / 3. Geringfügigkeit (§ 18 VersAusglG)

Wer dachte, die Frage der Geringfügigkeit sei nunmehr endgültig durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, musste sich im Berichtszeitraum eines Besseren belehren lassen. Insbesondere die Frage der Gleichartigkeit nach § 18 Abs. 1 VersAusglG war Inhalt einer Vielzahl von Entscheidungen. Danach soll das Familiengericht beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgle...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung

Wird von dem ausgleichsberechtigten Ehegatten im Rahmen der externen Teilung eine Zielversorgung gewählt, ist nach § 222 Abs. 2 FamFG das Einverständnis des gewählten Zielversorgungsträgers nachzuweisen, dass dieser den Kapitalbetrag aufnimmt. Hierbei ist es nicht ausreichend, lediglich den Abschluss einer privatrechtlichen Rentenversicherung vorzulegen.[13] Der Bezugszeitpun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / IX. Abänderung

Nach den §§ 51, 52 VersAusglG sind Entscheidungen über den Versorgungsausgleich nach dem bis 2009 geltenden Recht in Fällen einer wesentlichen Wertänderung abänderbar. Es findet eine Totalrevision statt. Leitet einer der geschiedenen Ehegatten nach dem 31.8.2009 ein solches Abänderungsverfahren ein und wird die Ausgangsentscheidung im Rahmen der Totalrevision abgeändert, ende...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 6.2 OLG Oldenburg, Beschl. v. 24.3.2025 – 3 UF 108/23

Der Ausgleich einer Privatvorsorge wegen Invalidität/private Berufsunfähigkeitsversicherung bei Ehescheidung findet in Fällen grober Unbilligkeit nicht statt. Das kann der Fall sein, wenn der andere Ehegatte ebenfalls eine Invaliditätsversorgung erhält, die jedoch – wie beispielsweise eine gesetzliche Unfallversicherung – nicht unter den Versorgungsausgleich fällt.mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / IV. Neue Entwicklungen beim Getrenntlebensunterhalt – § 1361 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1579 Nr. 7 BGB – Ausbruch aus intakter Ehe

Die Vorschrift setzt ein einseitiges Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten voraus. Mit einer Entscheidung von 2010 hatte das OLG Brandenburg zunächst die Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung als nicht so gravierend angesehen, obwohl der Ehemann mit 5 Kindern (teilweise volljährig, teilweise minderjährig) zurückgelassen worden ist, um die urplötzlich entstandene...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

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FF 12/2025, Verwirkung im S... / II. Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt

Die Ehegatten haben während des Bestehens der Ehe die gegenseitige Verpflichtung zum Unterhalt der Familie beizutragen. Dieser Familienunterhalt deckt während der laufenden Ehe vor allem den Unterhaltsanspruch des schwächeren Ehegatten ab. Von Trennungsunterhalt ist zu sprechen, wenn die Eheleute sich getrennt haben. Hierbei wird von der praktischen Aufhebung der ehelichen Le...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Mehrheit von Mietvertragsbeteiligten

Rz. 13 Aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses folgt, dass alle Vermieter allen Mietern gegenüber die Kündigung erklären müssen (BGH, Urteil v. 28.4.2010, VIII ZR 263/09, NZM 2010, 577; BGH, Urteil v. 16.3.2005, VIII ZR 14/04, NJW 2005, 1715). Das entspricht auch der Ansicht des BGH, der jedoch im Einzelfall in Anwendung des § 242 den Einwand eines in der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 17 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Rz. 18 Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Miet...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3 Kündigungsschutz nach der Entbindung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 19 Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 besteht der besondere Kündigungsschutz über den Zeitpunkt der Schwangerschaft hinaus. Durch das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 24.2.2025[1] wurde in § 2 Abs. 6 MuSchG erstmals eine gesetzliche Definition der Entbindung geregelt. Danach ist unter Entbindung eine Lebend- oder eine Totgeburt zu verstehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Sonderausgaben 2025 / 11 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten→ Zeilen 37–41

Überblick Name und steuerliche Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person sind zu benennen. Nur bei Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs muss eine von beiden Ehegatten unterschriebene Anlage U mit der Steuererklärung eingereicht werden. Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 4 Veranlagungsarten → Zeile 19

Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt ist der Grundtarif gem. § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden. Dabei bleibt im Jahr 2025 ein z. v. E. bis zu 12.096 EUR (Grundfreibetrag) steuerfrei. Für den übersteigenden Teil des z. v. E. beginnt der Steuersatz mit ca. 15 %...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 3 Persönliche Angaben → Zeilen 7–29

Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben, muss sich im Falle der Zusammenveranlagun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 13.1 Grundstücke → Zeilen 34-44

Kauf und Verkauf von Grundstücken Die Zeilen 34 bis 44 betreffen Grundstücke, die innerhalb von 10 Jahren (Datum der Kaufverträge maßgebend!) angeschafft und veräußert wurden. Dies kann auch für geerbte oder geschenkte Grundstücke infrage kommen. Dabei ist entscheidend, wann der Erblasser oder Schenker das Grundstück erworben hat. Wurde das gesamte Grundstück bis zum Verkauf b...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / C. Veräußerung (Abs. 1, 3 S. 2)

Rz. 4 Veräußerung ist die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums unter Lebenden auf einen neuen Rechtsträger und umfasst sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (z.B. Bau-, Werk- oder Kaufvertrag) als auch das dingliche Verfügungsgeschäft (Eigentumsübertragung); unerheblich ist, ob die Veräußerung entgeltlich oder unentge...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.2.1 Namensleugnung

Wird das Recht, den eigenen Namen zu gebrauchen, bestritten, kann dies zu einem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch der namensberechtigten Person gegenüber der Person , die dieses Recht leugnet, führen. Nicht erforderlich ist, dass dieses Recht ausdrücklich bestritten wird, sondern die dauernde Benennung der Betroffenen mit falschem Namen reicht aus, das Recht, richtig b...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / III. Das Verhältnis zwischen Verbundverfahren und vorzeitigem Zugewinnausgleich

Sachverhalt:[14] In einem Scheidungsverbundverfahren stellte die Ehefrau im April 2017 einen Stufenantrag auf Zugewinnausgleich. In einem weiteren Verfahren verlangte sie im April 2021 – ebenfalls im Wege eines Stufenantrags – vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns. In dem zuletzt genannten Verfahren ist die Zugewinngemeinschaft durch rechtskräftigen Teilanerkenntnisbeschluss vo...mehr