Fachbeiträge & Kommentare zu Sanierung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Insolvenzverschleppung.

Rn 46 Auch unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzverschleppung kann die Sicherungsübereignung sittenwidrig sein (BGHZ 10, 228; 96, 231, 235 f; 210, 30 Rz 39, dazu Stürner JZ 16, 1123; WM 04, 1575, 1576; NJW 95, 1668; 92, 3167; Köln ZIP 84, 1472, 1474; WM 03, 1070, 1071 f; KG WM 16, 1073, 1074). Insolvenzverschleppung liegt zB vor, wenn eine Gesamtwürdigung ergibt, dass der Kr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Objektive Voraussetzungen (Abs 1 S 1).

Rn 10 Objektive Voraussetzung ist die Zahlungsunfähigkeit des Erben oder die Überschuldung des Nachlasses. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Erbe seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann und ist bei Einstellung der Zahlung anzunehmen, § 17 II InsO. Von einer Überschuldung ist nach § 19 II InsO auszugehen, wenn sich bei einer Gegenüberstellung der Aktiva und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Verantwortlichkeit des Nachlassverwalters und beschränkt sich dabei darauf, die wichtigsten Aufgaben, wie die Verwaltung des Nachlasses und die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten, zu benennen. Ergänzt wird § 1985 durch zahlreiche weitere Bestimmungen wie § 2012, § 455 FamFG u § 317 InsO. Rn 2 Die Nachlassverwaltung erfolgt zum Zweck der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / M. Abs. 1 Nr. 10a: Vollstreckungssperre nach § 49 StaRUG.

Rn 19a Ab 1.1.21 eröffnet das neue ›Unterneh mensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz‹ (›StaRUG‹) erstmals in Deutschland ein Sanierungsverfahren außerhalb des Insolvenzverfahrens (Deppenkemper ZIP 20, 2432 mwN). Für eine Sanierung ist idR erforderlich, dass der Geschäftsbetrieb des Schuldners weiterlaufen kann und Gläubiger gerade nicht noch schnell versuchen, zu vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Notwendige Verwendungen.

Rn 2 Das Gesetz unterscheidet zwischen notwendigen und (nur) nützlichen Verwendungen, §§ 994, 996. Zur Definition: BGHZ 131, 220. Notwendig ist eine Verwendung – dh Erbringung einer vermögenswerten (auch: Arbeits-)Leistung durch den Besitzer zur Wartung, Erhaltung, Sanierung, Reparatur, Wiederherstellung oder Verbesserung/Verschönerung iS eines objektiv erkennbaren und bezif...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Reparaturverträge.

Rn 5 Nicht auf eine Herstellung, sondern auf Leistungen an einer bestehenden Sache gerichtet sind Reparaturverträge. Sie unterfallen daher dem Werkvertragsrecht (BTDrs 14/6040, 268). Dies soll selbst dann gelten, wenn iRd Reparatur in erheblichem Maße Ersatzteile eingebaut werden (Austauschmotor, AnwK/Linz § 650 Rz 39). Der Erwerb umfassend sanierter Altbauten unterliegt Wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313).

Rn 52 Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage kommt in aller Regel nicht in Betracht: Sowohl der unvorhergesehene Vermögensverfall (BGHZ 107, 92, 103 f; s aber Rn 66 zur Kündigungsmöglichkeit) als auch die Zahlungsunwilligkeit des Hauptschuldners (BGHZ 104, 240, 242) werden vom Bürgschaftsrisiko umfasst. Sie fallen in die Risikosphäre des Bürgen (arg §§ 773 I Nr 3, 774 I). Im Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arglistiges Verschweigen (Hs 2 Alt 1).

Rn 18 Die Rspr des V., VII. und VIII. ZS des BGH hat die Arglisthaftung erheblich ausgebaut. Danach ist arglistiges Verschweigen gegeben, ›wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Umfang (Abs 2).

Rn 5 Der Anspruch umfasst den gesamten für die Beseitigung des Mangels notwendigen Aufwand (Bambg BauR 05, 1219). Der Unternehmer hat also außer den unmittelbaren Mangelbeseitigungskosten alle Nebenkosten für Vor- und Nacharbeiten (BGH NJW 79, 2095; BauR 75, 130) zu tragen, die zur Herstellung eines vertragsgerechten Zustandes der Werkleistungen und zur Beseitigung evtl nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Außerordentliches Kündigungsrecht des Darlehensgebers (Abs 1).

Rn 5 Die fristlos zulässige Kündigung nach I setzt außer einem wirksamen Vertrag über ein (un)verzinsliches Gelddarlehen voraus, dass zwischen Vertragsschluss u Kündigungszeitpunkt in den speziellen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers o in der Werthaltigkeit einer gestellten (Dritt-)Sicherheit objektiv (Freitag WM 01, 2370, 2373) eine wesentliche Verschlechterung (da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung der Mängelgewährleistung (Nr 8b).

Rn 52 Nr 8b findet nur auf AGB in Lieferungs- und Werkleistungsverträgen über neu hergestellte Sachen Anwendung. Wegen §§ 476, 650 ist der Anwendungsbereich auf Verträge über neu hergestellte unbewegliche Sachen, Werkleistungen außerhalb von § 650 und Verträge zwischen Verbrauchern beschränkt (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 60). Rn 53 Lieferung einer Sache meint Besitzverschaff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahmen, Abs 2 S 2.

Rn 10 II 2 ist 1990 zur Sonderstellung von Tieren in § 90a eingeführt worden. Danach kann die Herstellung (Heilung) eines verletzten Tieres nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil ihre Kosten den Wert des Tieres erheblich übersteigen. Das berücksichtigt aber letztlich nur die Bindungen des Eigentümers an das Tier (AG Düsseldorf 3.2.22 – 27 C 40/21 spricht vom Affektionsi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorgetäuschter Geschäftswille.

Rn 3 Bei einem Scheingeschäft äußert der Erklärende bewusst und in Kenntnis der Gegenseite objektiv etwas, was er subjektiv gar nicht will. § 117 verwirklicht die Privatautonomie und bewertet den Parteiwillen höher als einen entgegenstehenden objektiven Erklärungsinhalt (BeckOGK BGB/Rehberg § 117 Rz 10f). Da die Parteien nur den Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen wolle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Minderung und Wegfall eines Anrechts.

Rn 10 Ist ein Versorgungsanrecht zwar in der Ehezeit erworben worden, aber bei Ehezeitende nicht mehr vorhanden, folgt schon aus dem Stichtagsprinzip, dass es im VA nicht zu berücksichtigen ist. Aber auch soweit ein Anrecht erst nach Ehezeitende – ganz oder tw – ersatzlos weggefallen ist, kann es nicht mehr in den VA einbezogen werden (Grundsatz: ›Was weg ist, ist weg‹). Die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts.

Rn 3 Der Einwilligungsvorbehalt ist streng akzessorisch zur Betreuung und setzt daher zwingend voraus, dass für den fraglichen Aufgabenbereich bereits eine Betreuung angeordnet ist oder zumindest gleichzeitig angeordnet wird (KG FamRZ 08, 1114). Zudem kann er sich nur auf Willenserklärungen im Aufgabenbereich des Betreuers beziehen, nicht hingegen auf tatsächliche Handlungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundgedanke und Anwendungsbereich.

Rn 66 Im Unterschied zu den Tatbeständen der Eingriffskondiktion wird die kondiktionsauslösende Vermögensverschiebung bei der Verwendungskondiktion nicht vom Bereicherten, sondern vom Entreicherten herbeigeführt (Larenz/Canaris Schuldrecht II/2, § 69 III 1a). Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass der Bereicherungsschuldner mit eigenen Mitteln Verwendungen auf eine Sache des B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfälle.

Rn 41 Ist ein schlechter Bauzustand eines Gebäudes durch vertragswidriges Vermieterverhalten verursacht, scheidet eine Kündigung aus (LG Frankfurt/M WuM 95, 441), entspr gilt für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (LG Köln WuM 89, 255). Fällt die Wohnung durch die Baumaßnahme weg, ist ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses denkbar (LG Hambur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenzverschleppung und andere Handlungen im Vorfeld der Insolvenz.

Rn 39 Die Insolvenzverschleppung durch vertretungsberechtigte Organe von Gesellschaften oder Vereinen ist spezialgesetzlich geregelt, zB in §§ 42 II BGB, 15a InsO, ggf iVm § 823 II (§ 823 Rn 241). Daneben spielt § 826 praktisch kaum eine Rolle (s nur BGHZ 75, 96, 114; 96, 231, 235 ff; Rostock NJOZ 06, 2767, 2777 f; Gehrlein WM 21, 1, 6; Ausn: BGHZ 108, 134, 141 ff, krit dazu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unbewegliche Sachen.

Rn 2 Zwischen folgenden Vertragstypen ist zu differenzieren: (1) Der Bauvertrag, dh die Errichtung eines Bauwerks auf einem Grundstück des Bestellers, unterliegt Werkvertragsrecht, da § 650 nur Verträge über die Herstellung und Lieferung beweglicher Sachen dem Kaufrecht unterstellt. (2) Beim Bauträgervertrag besteht für das Grundstück eine Lieferpflicht, für die Kaufrecht gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Da auch während des Insolvenzverfahrens die Regelungen zum Betriebsübergang (§ 613a BGB) – in Übererfüllung der unionsrechtlichen Vorgaben[1] – im Grundsatz anwendbar bleiben[2] und damit auch der umfassende Kündigungsschutz des § 613a BGB gelten würde, wären unternehmerische Maßnahmen in der Insolvenz stark eingeschränkt. Insbesondere schränkt dieser Kündigungsschutz ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reparaturaufwendungen / 4 Wie bei gemischt genutzten Gebäuden die Reparaturkosten steuerlich abgezogen werden können

Nicht selten wird ein Gebäude gemischt genutzt, z. B. das Erdgeschoss für betriebliche Zwecke (z. B. als Büro), das erste und das Dachgeschoss für Privatzwecke. Die auf die Privatwohnung entfallenden Aufwendungen können als Handwerkerleistungen[1] in Höhe von 20 %, maximal jedoch 1.200 EUR von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Für energetische Gebäudesanierungen können unte...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reparaturaufwendungen / 6 Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in 3 Urteilen vom 14.6.2016 den Begriff der Instandsetzungs- und Modernisierungskosten in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG für die Fälle konkretisiert, in denen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung neben sonstigen Sanierungsmaßnahmen reine Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden.[1] In den Streitfällen hatten die Kläger Immobilien erworben und in zeitlich...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmensbezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Ein im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag im Sinne des § 3a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist – wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag – nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG festzustellen. 2. Bei einer Mitunternehmerschaft müssen die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer unternehmensbezogenen Sanierung im Sinne des § 3a Abs. 2 EStG bezogen auf die Gesellschaft vorliegen. 3. Für die Auslegun...§ 3a Abs. 2 EStGBundesfinanzhofs vom 09.08.2024 ‐ X B 94/23mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wärmedämmung / 4 Vorgehen bei gemischt genutzten Gebäuden

Nicht selten wird ein Gebäude gemischt genutzt, z. B. das Erdgeschoss für betriebliche Zwecke (z. B. als Büro), das 1. und das Dachgeschoss für Privatzwecke. Die auf die Privatwohnung entfallenden Aufwendungen können auf Antrag als Handwerkerleistungen in Höhe von 20 %, maximal jedoch 1.200 EUR von der Steuer abgesetzt werden.[1] Sofern sich das Gebäude im Eigentum des Unterne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.1 Bemessungsgrundlage

Rz. 8 Bemessungsgrundlage sind die Herstellungskosten der Baumaßnahme an dem bestehenden Gebäude, soweit sie auf den eigengenutzten Teil entfallen. Beziehen sich die Aufwendungen auch auf nicht eigengenutzte Gebäudeteile, ist eine entsprechende Aufteilung – z. B. nach qm – vorzunehmen. Auch andere sachgerechte Aufteilungsmaßstäbe sind zulässig.[1] So ist etwa eine Aufteilung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.1 Bescheinigung der Voraussetzungen des § 7h oder des § 7i EStG

Rz. 5 Die Voraussetzungen des § 7h EStG oder des § 7i EStG müssen dem Grunde nach vorliegen (§ 10f Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG). Wesentliche Voraussetzung ist hiernach, dass das Gebäude in einem Sanierungsgebiet bzw. einem städtebaulichen Entwicklungsgebiet liegt oder ein Baudenkmal ist (§ 7h EStG Rz. 13ff.; § 7i EStG Rz. 12f.).[1] Insbesondere hat der Stpfl. durch eine Beschei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 8

Rz. 1 Anlagen im Bau Hierunter sind die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Herstellungskosten (Grundstücks- und Baukosten) für alle Anlagen auszuweisen, die noch nicht in die vorangehenden Positionen des Sachanlagevermögens übernommen sind. Rz. 2 In den Ausweis sind auch die Abschlagszahlungen auf noch nicht abgerechnete Baukosten – nicht die Anzahlungen (vgl. Aktiva A II 10 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzantragspflicht des... / 2 Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH (GmbH & Co. KG) ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Davon geht das Gesetz aus wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen eingestellt hat (§ 17 II 2 InsO). Ansonsten ist fraglich, welcher Grad der Zahlungsunfähigkeit zu fordern ist und wie lange dieser Zustand andauern muss, damit der Insolvenzgrund angenommen werden kan...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 6 Die Rechtsfolgen des § 125 InsO entsprechen weitgehend den gesetzlichen Vermutungen und Beweiserleichterungen, die auch § 1 Abs. 5 KSchG vorsieht: Rz. 7 Kommt ein Interessenausgleich mit Namensliste zwischen dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Betriebsrat zustande, so wird zunächst im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vermutet, dass die Kündigung der namentl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energieeffizienz / 2.2 Programme: Energetische Gebäudesanierung und klimafreundlicher Neubau

Im Rahmen des Programms "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)" fördert die KfW die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden wie Büro-, Produktions- oder Lagergebäuden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass durch die Sanierungsmaßnahmen mindestens der KfW-Effizienzgebäude-Standard 70 erreicht wird. Die Immobilie muss zum Zeitpunkt des Fö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.4 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (Pos. 12 GKV, 11 UKV)

Rz. 161 Dem Grunde nach werden hier handelsrechtliche Abschreibungen i. S. d. §§ 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB erfasst, sofern sie auf Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen) gemäß Aktivpositionen A. III. 1–6 einschließlich sonstiger Finanzanlagen, ausgenommen der Vermögensgegenstände nach § 246 Abs. 2 Satz ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 4 GKV, 6 UKV), davon Erträge aus der Währungsumrechnung

Rz. 69 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Erträge, die weder zu den vorhergehenden Positionen Nrn. 1–3 GKV, noch zu den "Finanzerträgen" (Positionen Nrn. 9–11 GKV) gehören und auch nicht innerhalb der Steuerpositionen (Nr. 14 und Nr. 16 GKV) zu erfassen sind. Der Posten ist eine Auffang- oder Sammelposition mit überaus heterogenem Inhalt, die einer weiteren Aufgliederung zw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Pos. 2 nur GKV)

Rz. 57 Wenn die GuV-Rechnung dem Prinzip der Produktionserfolgsrechnung (GKV) folgt und demnach in den Aufwendungen alle dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Ausgaben zu erfassen sind, müssen neben den Umsatzerlösen auch die Bestandserhöhungen (z. B. durch Lagerproduktion) bzw. Bestandsminderungen (z. B. durch Lagerabbau) an unfertigen und fertigen Erzeugnissen in die Erträge bz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Ärger um BEG-Fördermittel: Diese Titel sollen gekürzt werden

Im Bundeshaushalt 2026 wurden die BEG-Fördermittel für die energetische Sanierung massiv zusammengestrichen – das betrifft auch Wohngebäude. Die Immobilienwirtschaft sieht das als "fatales Signal" für die Energiewende. Die Bundesregierung hat am 30.7.2025 einen Haushaltsentwurf für 2026 und einen neuen Finanzplan bis 2029 beschlossen. Im Etat für den Klima- und Transformation...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / IV. Fazit und Ausblick

Eine Genossenschaft ist geeignet, um ein gemeinschaftliches Wohnprojekt zu realisieren und zu fördern. Die Verwirklichung eines derartigen Projektes durch Sanierung eines bestehenden oder Herstellung eines neuen Gebäudes setzt aber erhebliche finanzielle Beträge voraus. Das kann ein Hindernis für die Realisierung eines Projektes sein. Der vorliegende Teil I des Beitrages hat ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Die sofortige Beschwerde wurde der erschienenen Partei deshalb eingeräumt, weil mit der Zurückweisung des Versäumnisurteils ein für sie wichtiges Präjudiz verweigert und der säumigen Partei Gelegenheit zur Sanierung des Versäumnisses gegeben wird (Mot zur CPO, 233 = Hahn/Mugdan, 296).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskosten.

Rn 31 Gem § 6 I GKG entsteht fällig mit Einreichung des Antrags im zivilgerichtliche Verfahren nach KV 1610, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach KV 5300, im finanzgerichtlichen Verfahren nach KV 6300 u im sozialgerichtlichen Verfahren nach KV 7300 eine 1,0 Gerichtsgebühr; im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsteht nach KV 8400 die 0,6 Gerichtsgebühr. Kommunen können a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Nachversteuerung bei vorzeitigem Wegfall des negativen Kapitalkontos trotz Fortbestehens der PersGes/KG

Verwaltungsanweisung: OFD NRW v 07.07.2014, S 2241–2014/0015 – St 113, FR 2014, 823 zu 2 und 3 (Bürgschaften von Kommanditisten für Verbindlichkeiten der KG). Rn. 6c Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Hier sind die folgenden beiden Sachverhalte angesprochen: Gesellschafterbezogen Negatives Kapitalkonto bei vorzeitigem Ausscheiden des Gesellschafters bzw bei Anteilsveräußerung oder stich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitwert.

Rn 33 Der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens entspricht grds dem eines gleichartigen Hauptsachewertes (BGH NJW 04, 3488; Schlesw OLGR 05, 217; Jena BauR 07, 934, LG Köln NZBau 13, 384). Der v ASt bei der Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat vielmehr nach Erhalt des Gutachtens den ›richtigen‹ Streitwert bezogen auf den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Grundsätze

Rz. 126 [Autor/Stand] Stichtagsprinzip: Meist ereignet sich die Geldübergabe vor der Anschaffung des Grundbesitzes, der Fertigstellung des Gebäudes oder dem Abschluss der Bauarbeiten.[2] Eigentlich[3] haben die Beteiligten damit schon eine steuerbare Geldschenkung ausgeführt (§§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG; §§ 516 Abs. 1, 518 Abs. 2 BGB – s. auch Rz. 23)[4] und spä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Breier, Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung und verdeckter Einlage, Bonner Bp-Nachrichten 4/2012, 25; Crezelius, Noch einmal: Disquotale Einlagen und verdeckte Gewinnausschüttungen, Ubg 2012, 190; Dorn, Verdeckte Einlage und verdeckte Gewinnausschüttung – Doppelbelastung aufgrund einer Schenkungsteuerpflicht?, NWB-EV 2013, 337; Ebbinghaus/Hinz, USt bei Sanierun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckschenkungen und zweckgerichtete Zuwendungen

Rz. 430 [Autor/Stand] Abstrakt stehen die in § 7 Abs. 4 ErbStG erwähnten Fallgestaltungen dafür, dass alle sog. Zweckschenkungen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen.[2] Hins. bestimmter Zwecke bestätigt dies der Gesetzgeber mit speziellen Steuerbefreiungsnormen (z.B. § 13 Abs. 1 Nrn. 4a, 5, 12, 13, 15–18 ErbStG). Allein eine besondere Zweckbestimmung ist daher i.d.R. kein t...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Förderung von Mietwohnungen

Zielgruppe Für Investoren, Wohnungsunternehmen oder kommunale Bauträger bietet die soziale Wohnraumförderung attraktive Konditionen zur Errichtung oder Modernisierung von Mietwohnungen. Voraussetzung ist, dass diese Wohnungen anschließend an einkommensschwächere Haushalte zu einer festgelegten Sozialmiete vermietet werden und eine Belegungsbindung eingehalten wird. Diese Bind...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Förderkonditionen

Zinsgünstige Darlehen Die Förderkonditionen sind äußerst attraktiv. Die Darlehen sind zinsgünstig, teilweise mit einer zinsfreien Anfangsphase. Die Tilgungszuschüsse reduzieren die Rückzahlungspflicht deutlich. Die Laufzeiten liegen in der Regel bei 15 Jahren, mit einem möglichen Aufschub der Rückzahlung oder zinsgünstigen Verlängerung – je nach Förderprogramm. Selbstgenutzter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Zum 1.1.21 ist in Umsetzung der RL (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.19 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren (ABl L 172 v 26.6.19, 18) das Unternehmensstabilisierungs- und -restru...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Förderung von selbstgenutztem Wohnraum

Neubau oder Erwerb Ein zentraler Bestandteil der Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten beim Neubau oder Erwerb selbstgenutzten Eigentums. Wer ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen möchte, kann über die ISB ein zinsvergünstigtes ISB-Darlehen Wohneigentum erhalten. Die Darlehenshöhe beträgt in der Regel bis zu 150.000 EUR, abhängig vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H...mehr