Fachbeiträge & Kommentare zu Sanierung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Begleitung einer Sanierung

Rz. 98 Sind die vom Institut festgelegten Kriterien für die Abgabe eines Engagements an die Sanierung erfüllt, d. h. zieht das Institut die Begleitung einer Sanierung in Betracht, muss möglichst zeitnah eine abschließende Entscheidung für oder gegen die Sanierung getroffen werden. Nach der bis Ende 2009 geltenden Regelung musste sich das Institut ein Sanierungskonzept vorleg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Sanierung

Rz. 4 Der Sanierungsprozess zielt auf die Wiedererlangung der Ertragskraft des Kreditnehmers ab, mit der im Idealfall auch die Verbesserung der Vermögenssituation durch Abbau der Ver- oder Überschuldung verbunden ist. In diesem Zusammenhang werden dem Kreditnehmer vom Institut umfangreiche Leistungen gewährt, wie z. B. Tilgungsaussetzungen, Verlängerungen oder Ausdehnungen v... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Alternativen in der Problemkreditbearbeitung

Rz. 97 Wie bereits erwähnt, hat das Institut Kriterien festzulegen, die die Abgabe eines Engagements an die auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeiter oder Bereiche bzw. deren Einschaltung regeln (→ BTO 1.2.5 Tz. 1). Diese Kriterien besitzen i. d. R. eine andere Qualität als die Übergangskriterien zur Intensivbetreuung (→ BTO 1.2.4 Tz. 1). Allerdings wird ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.2.5 Behandlung von Problemkrediten

Rz. 1 Das Institut muss Kriterien festlegen, die die Abgabe eines Engagements an die auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeiter oder Bereiche bzw. deren Einschaltung regeln. Die Verantwortung für die Entwicklung und die Qualität dieser Kriterien sowie deren regelmäßige Überprüfung muss außerhalb des Bereichs Markt angesiedelt sein. Die Federführung für den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Einheitlicher Abwicklungsmechanismus ("Single Resolution Mechanism", SRM)

Rz. 138 In Analogie zum SSM fallen im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus ("Single Resolution Mechanism", SRM) grundsätzlich alle bedeutenden Institute in der Eurozone in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung ("Single Resolution Board", SRB) mit Sitz in Brüssel.[1] Ende 2022 war der SRB für 113 Institute direkt zuständig.[2] Fü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.9 Regelwerke zum Krisenmanagement

Rz. 315 Zwischen dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus ("Single Resolution Mechanism", SRM) bestehen verschiedene Wechselwirkungen, die z. B. mit bestimmten gegenseitigen Informationspflichten der EZB und des SRB einhergehen. Für das Risikomanagement der Institute ist es von entscheidender Be... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Einbindung externer Spezialisten

Rz. 112 Der Sanierungsprozess kann vor allem kleinere Institute mit begrenzten personellen Ressourcen vor unüberwindbare Probleme stellen, da die Begleitung einer Sanierung sehr hohe Anforderungen an die fachlichen Kenntnisse der Mitarbeiter und deren Erfahrung stellt. Soweit Institute nicht über das erforderliche Know-how zur Beurteilung solcher Sachverhalte verfügen, ist ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Überprüfung bei Abgabe an die Problemkreditbearbeitung

Rz. 61 Die Werthaltigkeit von Sicherheiten ist grundsätzlich vor der Kreditvergabe (→ BTO 1.2.1 Tz. 2) und ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze auch im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung in angemessenen Abständen (→ BTO 1.2.2 Tz. 3) zu überprüfen. Zudem ist sie im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung in Abhängigkeit von der Sicherheitenart zu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Mindestinhalte eines Sanierungskonzeptes

Rz. 103 Die Erstellung des Sanierungskonzeptes durch den Kreditnehmer, ggf. unter Mitwirkung von Sanierungsberatern, ist der Ausgangspunkt für den Sanierungsprozess. Aufgrund der sich i. d. R. schnell zuspitzenden Problemlage des Kreditnehmers müssen solche Konzepte häufig sehr kurzfristig, zum Teil sogar innerhalb weniger Tage, erstellt werden.[1] Aus dem Sanierungskonzept ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4 Beurteilung der Sanierungsfähigkeit (Tz. 4)

Rz. 96 4 Zieht ein Institut die Begleitung einer Sanierung in Betracht, hat es sich ein Sanierungskonzept zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit des Kreditnehmers vorlegen zu lassen und auf dieser Grundlage ein eigenständiges Urteil darüber zu treffen, ob eine Sanierung erreicht werden kann. 4.1 Alternativen in der Problemkreditbearbeitung Rz. 97 Wie bereits erwähnt, hat das ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Sanierungswürdigkeit und Sanierungsfähigkeit

Rz. 101 Bei der Sanierungswürdigkeit geht es in erster Linie um die Frage, ob eine Beteiligung des Institutes an der Sanierung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar bzw. sinnvoll ist. Im Vordergrund stehen daher die subjektiven Interessen des Institutes oder anderer potenzieller Investoren. Die Sanierungswürdigkeit liegt aus Sicht des Institutes i. d. R. dann vo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Verbleib in der Intensivbetreuung (Tz. 3)

Rz. 89 3 Entscheidet sich das Institut trotz Erfüllung der Kriterien für den Übergang in die Sanierung bzw. Abwicklung und trotz wesentlicher Leistungsstörungen für einen Verbleib in der Intensivbetreuung, ist sicherzustellen, dass das Adressenausfallrisiko des Kredites verringert oder begrenzt werden kann. Das Vorgehen ist mit den auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialis... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.9 Zusammenhang zur Sanierungsplanung

Rz. 243 Sowohl der RTF-Leitfaden als auch der ICAAP-Leitfaden verweisen auf die Schnittstellen zwischen dem ICAAP und der Sanierungsplanung. Ein Sanierungsplan gemäß Art. 5 BRRD[1] zielt darauf ab, die Maßnahmen darzulegen, die von einem Institut im Fall einer erheblichen Verschlechterung seiner Finanzlage zu ergreifen sind, um seine finanzielle Stabilität wiederherzustelle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Erforderliches Spezialwissen

Rz. 25 Sowohl die Sanierung als auch die Abwicklung können mit hohen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken verbunden sein. Wie bereits angedeutet, besteht z. B. im Hinblick auf die Vergabe von Sanierungskrediten die Gefahr, dass diese Kredite nach einer fehlgeschlagenen Sanierung den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllen. In der Folge kann das Institut Schadenser... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.2.4 Intensivbetreuung

Rz. 1 Das Institut muss Kriterien festlegen, wann ein Engagement der Intensivbetreuung zuzuordnen ist. Die Verantwortung für die Entwicklung und Qualität dieser Kriterien sowie deren regelmäßige Überprüfung muss außerhalb des Bereichs Markt angesiedelt sein. Erläuterung: Kriterien für den Übergang in die Intensivbetreuung Ob die Kriterien einen Automatismus statuieren oder ob ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Berichterstattung über Kreditentscheidungen in Einzelkompetenz

Rz. 36 Das Erfordernis zur Berichterstattung über bestimmte Kreditentscheidungen ergibt sich grundsätzlich aus den Festlegungen zur Ausübung einer Krediteinzelkompetenz (→ BTO 1.1 Tz. 5). Dabei ist es allerdings ausreichend, wenn im Risikobericht nur über Entscheidungen berichtet wird, die das risikorelevante Kreditgeschäft betreffen. Rz. 37 Da über bemerkenswerte Engagement... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.7 Entscheidungsprozess in Krisenzeiten

Rz. 106 Die BaFin hat den Entscheidungsprozess, ob ein Institut eine erforderliche Sanierung begleitet, für die Dauer der COVID-19-Pandemie ausgesetzt. Damit konnte die Kreditvergabe an Kreditnehmer auch dann erfolgen, wenn die Kapitaldienstfähigkeit krisenbedingt vorübergehend nicht gegeben bzw. im Wesentlichen vom weiteren Verlauf der Krise abhängig war. Insbesondere hat d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Überwachung durch das Institut

Rz. 108 Die Umsetzung des Sanierungskonzeptes und die Auswirkungen der Maßnahmen müssen vom Institut im eigenen Interesse überwacht werden. Diese Überwachungstätigkeiten umfassen in erster Linie die Einhaltung der im Sanierungskonzept niedergelegten Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf die Situation des Kreditnehmers. Dies kann z. B. durch die Kontrolle vereinbarter Zeitp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Abstimmung mit der Problemkreditbearbeitung

Rz. 93 Darüber hinaus können die Mitarbeiter der Intensivbetreuung diese Entscheidung nicht ohne Abstimmung mit den auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeitern treffen. Die zwischenzeitlich von der deutschen Aufsicht geforderte Abstimmung der konkreten Maßnahmen mit den Mitarbeitern der Problemkreditbearbeitung ist hingegen wieder gestrichen worden, da let... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.4.2 Prüfung durch den Marktbereich

Rz. 215 Insbesondere im Rahmen einer Sanierung werden häufig Verträge verwendet, die vom Standard abweichen. Bekanntlich kann die Federführung für den Sanierungs- bzw. den Abwicklungsprozess bei entsprechender Überwachung auch im Markt liegen (→ BTO 1.2.5 Tz. 1). Von der zusätzlichen Prüfung nicht-standardisierter Verträge durch eine unabhängige Stelle kann zur Vermeidung v... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11 Stresstests im Rahmen der Sanierungsplanung

Rz. 36 Gemäß Art. 5 Abs. 6 BRRD sollen die Institute in ihren Sanierungsplänen verschiedene Szenarien erheblicher makroökonomischer und finanzieller Belastung mit Bezug zu ihren spezifischen Bedingungen in Betracht ziehen, einschließlich systemweiter Ereignisse und auf bestimmte individuelle juristische Personen oder auf Gruppen beschränkter Belastungsszenarien.[1] Die EBA w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Werthaltigkeit der Sicherheiten (Tz. 2)

Rz. 60 2 Im Rahmen der Überleitung des Engagements in die Sanierung bzw. Abwicklung hat eine Überprüfung der Werthaltigkeit von Sicherheiten und ggf. eine neue, unter Realisationsgesichtspunkten erstellte Wertermittlung zu erfolgen. Mindestens jährlich ist eine Überprüfung durchzuführen, wobei erhebliche Schwankungen und insbesondere ein erheblicher Rückgang des Sicherheiten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Intensivbetreuung in Krisenzeiten

Rz. 10 Die BaFin hat aus Anlass der COVID-19-Pandemie darauf hingewiesen, dass die Intensivbetreuung dem Ziel dient, bei Engagements mit (potenziell) erhöhten Risiken die weitere Risikoentwicklung möglichst einzudämmen. Folglich dient die Unterscheidung von normal und intensiv betreuten Krediten zugleich einer Kategorisierung der Kredite nach dem Betreuungsaufwand und ermögl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Inverse Stresstests

Rz. 21 Bei einem "inversen Stresstest" ("reverse stress test") werden auf Basis eines vordefinierten Ergebnisses Szenarien und Umstände untersucht, die dieses Ergebnis verursachen könnten.[1] Im Fokus stehen Szenarien, die Institute potenziell zum Scheitern bringen könnten und somit bei der Identifizierung ihrer wesentlichen Schwachstellen hilfreich sein können.[2] Konkret w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Weitere Behandlung der Engagements (Tz. 3)

Rz. 27 3 Die einer Intensivbetreuung unterliegenden Engagements sind nach einem festzulegenden Turnus auf ihre weitere Behandlung hin zu überprüfen (weitere Intensivbetreuung, Rückführung in die Normalbetreuung, Abgabe an die Abwicklung oder die Sanierung). 3.1 Überprüfung der richtigen Zuordnung Rz. 28 Die der Intensivbetreuung unterliegenden Engagements sind regelmäßig auf i... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6 Berichterstattung und Einbindung externer Spezialisten (Tz. 6)

Rz. 110 6 Die zuständigen Geschäftsleiter sind bei bedeutenden Engagements regelmäßig über den Stand der Sanierung zu informieren. Erforderlichenfalls kann bei dem Sanierungsprozess auf externe Spezialisten mit entsprechenden Kenntnissen zurückgegriffen werden. 6.1 Berichtspflichten bei Sanierungsengagements Rz. 111 Die zuständigen Geschäftsleiter sollten zumindest bei bedeut... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Begründete Abweichung von den Festlegungen

Rz. 90 Das Institut hat Kriterien festzulegen, nach denen die Abgabe eines Engagements an die auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeiter oder Bereiche bzw. deren Einschaltung geregelt wird. Um bei der Festlegung und regelmäßigen Überprüfung dieser Kriterien keinen Interessenkonflikten ausgesetzt zu sein, muss die Verantwortung dafür außerhalb des Bereiches... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung (Tz. 1)

Rz. 1 1 Das Institut hat Kriterien festzulegen, die die Abgabe eines Engagements an die auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeiter oder Bereiche bzw. deren Einschaltung regeln. Die Verantwortung für die Entwicklung und die Qualität dieser Kriterien sowie deren regelmäßige Überprüfung muss außerhalb des Bereiches Markt angesiedelt sein. Die Federführung für... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.6 Aspekte der Sanierungsfähigkeitsprüfung

Rz. 105 Im Rahmen der Sanierungsfähigkeitsprüfung sollte eine Überprüfung der Angaben im Sanierungskonzept, für die gewisse Mindeststandards formuliert werden können, auf Vollständigkeit und Plausibilität erfolgen. Neben einer gründlichen Aufarbeitung der Ursachen für die Krise des Kreditnehmers sollten dabei folgende Aspekte im Vordergrund stehen:[1] die Überprüfung der im S... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Einrichtung angemessener Kreditprozesse

Rz. 2 Es ist selbstverständlich, dass ein Institut Prozesse einrichten muss, die der Bearbeitung der betriebenen Geschäfte angemessen sind. Für das Kreditgeschäft werden die folgenden Prozesse unterschieden und in den jeweiligen Modulen näher beschrieben: Kreditgewährung (→ BTO 1.2.1), Kreditweiterbearbeitung (→ BTO 1.2.2), Kreditbearbeitungskontrolle (→ BTO 1.2.3), Intensivbetr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.1 Variante I: Prozesse und Federführung im marktunabhängigen Bereich

Rz. 32 Alle Sanierungs- und Abwicklungsprozesse inkl. der Federführung werden von einem marktunabhängigen Bereich wahrgenommen. Bei diesem Modell werden die Sanierungs- und Abwicklungsfälle vollständig aus dem Vertrieb ausgelagert. In vielen Instituten sind für diese Zwecke eigene Restrukturierungs- sowie "Workout"- bzw. Abwicklungseinheiten eingerichtet worden, die sich au... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.10 Zusammenhang zur Abwicklungsplanung

Rz. 248 Die Schnittstelle zwischen dem ICAAP und der Abwicklungsplanung besteht darin, dass die Institute die Berücksichtigung verbindlicher Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten ("Minimum Requirements for Own Funds and Eligible Liabilities", MREL) und der Mindestanforderungen zur Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit ("Total Loss Abso... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Berichtspflichten bei Sanierungsengagements

Rz. 111 Die zuständigen Geschäftsleiter sollten zumindest bei bedeutenden Engagements regelmäßig über den Stand der Sanierung informiert werden. Die Informationspflicht betrifft also nicht alle Sanierungsengagements, sondern lediglich die "bedeutenden" Fälle. Sie richtet sich ferner nur an jene Geschäftsleiter, die aufgrund ihrer Ressortverantwortung in den Entwicklungsproz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Ablauforganisatorische Anforderungen

Rz. 11 Das Kreditgeschäft ist wie kein anderes Bankgeschäft von Prozessen geprägt. So sind im Vorfeld einer Kreditentscheidung i. d. R. aussagekräftige Unterlagen des Kreditnehmers einzuholen und zu analysieren. Das gilt auch im Hinblick auf die laufende Überwachung des Bestandsgeschäftes (z. B. im Rahmen der periodischen Beurteilungen des Adressenausfallrisikos) oder die S... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Gesonderte Beobachtung von Engagements

Rz. 2 In den MaRisk werden im Anschluss an die Kreditvergabe grundsätzlich drei Phasen unterschieden, die ein Engagement durchlaufen kann: die Normalbetreuung (→ BTO 1.2.2), die Intensivbetreuung und die Problemkreditbearbeitung (→ BTO 1.2.5). Die Intensivbetreuung, also die gesonderte Beobachtung von Engagements, stellt eine Zwischenstation in dieser Prozesskette dar. Ihr s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.9.1 Problemkreditbearbeitung

Rz. 55 Abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt des Kreditengagements erfordert eine Kreditentscheidung zwei zustimmende Voten der Bereiche Markt und Marktfolge (→ BTO 1.1 Tz. 2). In den MaRisk werden zahlreiche Ausnahmen vom Zwei-Voten-Prinzip formuliert, die risiko- oder prozessabhängig begründet werden. In der Problemkreditbearbeitung, insbesondere in der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2.2 Anforderungen an den leistungsgestörten Kreditverlauf ("Krankheit")

Rz. 15 Die übrigen in Modul BTO 1.2 aufgeführten Prozessanforderungen bzw. Verfahren betreffen leistungsgestörte oder zumindest mit erhöhten Risiken behaftete Engagements (Intensivbetreuung und Problemkreditbearbeitung). Dazu zählen Anforderungen an: die Intensivbetreuung, der alle Engagements unterliegen, bei denen sich in Anlehnung an das Verfahren zur Früherkennung von Ris... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Ergänzungen im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle

Rz. 5 Auf Basis der überarbeiteten EBA-Leitlinien zur internen Governance sowie entsprechender Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis hat die deutsche Aufsicht die Anforderungen an die besonderen Funktionen im Zuge der fünften MaRisk-Novelle im Jahr 2017 an verschiedenen Stellen ergänzt. Für die Interne Revision waren mit der fünften MaRisk-Novelle vor allem Anpassungen im Hinb... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Rolle des Institutes im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme

Rz. 100 Die Formulierung dieser Textziffer wurde bereits im Rahmen der Ausarbeitung der MaRisk gegenüber dem ursprünglichen Wortlaut in den MaK angepasst. Insbesondere wird dem Institut nicht mehr die Aufgabe zugewiesen, eine Sanierungsmaßnahme durchzuführen bzw. zwingend an der Erarbeitung und Umsetzung des Sanierungskonzeptes mitzuwirken. Aus haftungsrechtlichen Gründen so... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Federführung oder Überwachung

Rz. 29 Aufbauorganisatorische Anforderungen bestehen jedoch im Hinblick auf die Federführung für den Sanierungs- und Abwicklungsprozess oder dessen Überwachung. Diese Aufgaben, also entweder die Federführung oder die Überwachung, sind außerhalb des Bereiches Markt wahrzunehmen. Im Prinzip werden damit lediglich die Modelle der Funktionstrennung auf die Problemkreditbearbeitu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Kündigung bei Abwicklung

Rz. 114 Soweit die Sanierungsfähigkeit (→ BTO 1.2.5 Tz. 4) nicht gegeben ist oder sich im Verlauf der Sanierung zeigen sollte, dass die geplanten Maßnahmen zu keinem positiven Ergebnis führen, verbleibt grundsätzlich nur noch die Möglichkeit der Abwicklung. Bei der Abwicklung geht es aus Sicht des Institutes regelmäßig darum, nach der Kündigung des Engagements einen optimale... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Verwertung der Sicherheiten

Rz. 118 Im Abwicklungsprozess spielt die Sicherheitenverwertung eine zentrale Rolle. Da das Institut i. d. R. keine andere Möglichkeit hat, den ausstehenden Kreditbetrag sowie die aufgelaufenen Zinsrückstände zu reduzieren, kommt es in diesem Prozess auf die richtige Vorgehensweise an. Daher ist vor allem darauf zu achten, dass die im Abwicklungskonzept festgelegten Maßnahme... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11 Prüfung nicht-standardisierter Verträge bei Sanierungsfällen

Rz. 59 Im Normalfall sind für die einzelnen Kreditverträge rechtlich geprüfte Standardtexte zu verwenden und laufend zu aktualisieren. Falls bei einem Engagement, z. B. im Rahmen von Individualvereinbarungen, von den Standardtexten abgewichen werden soll, ist, soweit unter Risikogesichtspunkten erforderlich, vor Abschluss des Vertrages die rechtliche Prüfung durch eine vom ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Sicherstellungspflichten der Geschäftsleiter auf Institutsebene nach § 25c Abs. 4a KWG

Rz. 9 Die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 hat eindrucksvoll gezeigt, dass Unternehmenskrisen im Banken- und Versicherungssektor zu erheblichen Verwerfungen auf den Finanzmärkten führen können – mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Unternehmen des Finanzsektors sowie die Realwirtschaft. Darüber hinaus haben die notwendig gewordenen staatlichen Stützungsmaßnahmen die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Allgemeine Anforderungen an die Überprüfung

Rz. 16 Die regelmäßige Überprüfung der Kreditnehmer dient den Ausführungen der EBA zufolge dem Zweck, etwaige Änderungen ihres Risikoprofils, ihrer Finanzlage oder ihrer Kreditwürdigkeit gegenüber dem Zeitpunkt der Kreditvergabe zu ermitteln und in diesem Zusammenhang die internen Bewertungen sowie Ratings zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.[1] Formal betrachtet würde d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Risikomanagement auf Gruppenebene nach § 25a Abs. 3 KWG

Rz. 154 Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement ist auch auf Gruppenebene sicherzustellen. Verantwortlich hierfür sind nach § 25a Abs. 3 KWG die Geschäftsleiter des jeweils übergeordneten Unternehmens der Gruppe.[1] Wie auf der Institutsebene erstreckt sich das gruppenbezogene Risikomanagement insbesondere auf die Aspekte Strategien, Risikotragfähigkeit, internes Kon... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Forderungen des Gesetzgebers

Rz. 13 Der Gesetzgeber räumt der Notwendigkeit von Strategien einen hohen Stellenwert ein. So hat der Vorstand nach § 90 Abs. 1 AktG dem Aufsichtsrat u. a. über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung zu berichten. Dabei ist auch auf Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen unter Angabe von G... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Zwei-Voten-Prinzip

Rz. 20 Insbesondere bei einer Neuordnung von Engagements werden auch Kreditentscheidungen getroffen, die per definitionem weit gefasst sind (→ AT 2.3 Tz. 2). Dafür gelten in der Intensivbetreuung grundsätzlich dieselben Vorgaben wie in der Normalbetreuung (→ BTO 1.1 Tz. 2, 4 und 5). Die Aufsicht sieht die Intensivbetreuung in Abgrenzung zur Problemkreditbearbeitung auch eher... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Berichtspflicht gegenüber der Geschäftsleitung

Rz. 34 Aus dem Umstand, dass die Interne Revision als Instrument der Geschäftsleitung agiert, ergibt sich grundsätzlich auch deren unmittelbare Anbindung an die Geschäftsleitung, z. B. in Form einer Stabsstelle. Dass diese organisatorische Anbindung eine direkte Berichtspflicht nach sich zieht, ist ebenfalls einsichtig und bedarf im Grunde keiner besonderen Erwähnung. Im Ein... mehr