Fachbeiträge & Kommentare zu Saarland

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.3 Gesetzliche Mietpreisbeschränkungen

Bei der Ermittlung des steuerrechtlichen Mietwerts einer Wohnung sind gesetzliche Mietpreisbeschränkungen zu beachten. Ergibt sich dadurch ein Mietwert, der unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, entsteht kein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitnehmer diese geringere Miete zahlt. Außerdem sind vom Arbeitgeber gewährte Mietvorteile steuerfrei, die... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Richterliche Beurkundung

Rz. 11 Durch den zum 1.1.1970 aufgehobenen § 167 FGG war die Vornahme gerichtlicher Beurkundungen dem Einzelrichter bei den AG übertragen. Außerhalb ihres Amtsbezirks durften diese nach den §§ 2, 166 FGG nur bei Gefahr im Verzug tätig werden. Ob und inwieweit derartige, vor der Einführung des BeurkG durch Richter außerhalb ihres Amtsbezirks vorgenommene Beurkundungen gültig ... mehr

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Beitragserstattung / 9 Umfang der Erstattung

Erstattet werden nur Beiträge, die im Bundesgebiet für Zeiten nach dem 20.6.1948, in Berlin (West) nach dem 24.6.1948, im Saarland nach dem 19.11.1947 und im Beitrittsgebiet nach dem 30.6.1990 gezahlt worden sind. Die vor diesen Zeitpunkten entrichteten Beiträge kommen für eine Erstattung nicht infrage. Ausgeschlossen von der Erstattung sind auch Beiträge, die von den Pflegekasse... mehr

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Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 2.2 Kirchensteuerpauschsätze

Die folgende Übersicht zeigt die länderunterschiedlichen Kirchensteuerpauschsätze auf die pauschalen Lohnsteuerbeträge im Nachweisverfahren und den ermäßigten Kirchensteuerpauschsatz im vereinfachten Verfahren: mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verhältnis zu landesrechtlichen Vorschriften

Rz. 47 Die Nachfolge in einen "Hof" wird in einzelnen Bundesländern durch spezialgesetzliche Vorschriften geregelt, die die allgemeinen Vorschriften des BGB überlagern und einschließlich der Testierfreiheit einschränken.[85] In Bayern, dem Saarland und den neuen Bundesländern fehlen spezialgesetzliche Regelungen, sodass der Rechtsübergang im Erbfall ausschließlich nach den V... mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 1.2 Entgelt und Aufwendungsersatz

Kennzeichnend für den Freiwilligendienst ist dessen Unentgeltlichkeit.[1] So gilt auch das Mindestlohngesetz nicht, der Freiwillige hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Der Freiwillige erhält lediglich ein angemessenes "Taschengeld" als Gegenleistung, schon aus diesem Grund fehlt es am Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses. Die Angemessenheit ist gemäß § 2 Satz 2 BFDG zu ... mehr

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zfs 01/2026, Cannabismissbr... / 1 Aus den Gründen:

“… Nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Prüfung ist es zumindest nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die streitige Aberkennung des Rechts, von ausländischen Fahrerlaubnissen Gebrauch zu machen, rechtswidrig ist. Gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 StVG und § 46 Abs. 1 S. 1 FeV ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungee... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 5. Motive des Landesgesetzgebers von einer Anpassung der Steuermesszahlen abzusehen

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Begründung zum Landesgesetzentwurf weist darauf hin, dass landeseinheitlich wirkende Steuermesszahlen – anders als die gemeindlichen Hebesätze – nicht in der Lage seien, den regional strukturellen Unterschieden Rechnung zu tragen.[2] Soll in jeder einzelnen Gemeinde eine gruppenbezogene Aufkommensneutralität ermöglicht werden, führt in der Tat am Inst... mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 2 Rechtsnatur

Das durch eine Vereinbarung über einen Freiwilligendienst im Sinne des BFDG begründete Rechtsverhältnis unterliegt nicht dem Arbeitsrecht, sondern stellt ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zwischen dem Freiwilligen und dem Bund eigener Art dar.[1] Betont wird von der Rechtsprechung auch immer wieder der Ehrenamtscharakter – dies wirkt sich insbesondere im Entgeltber... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 4. Allgemeine "Wohnbegünstigungen" im Ländervergleich

Rz. 54 [Autor/Stand] Ein Vergleich mit den anderen eine Wohnnutzung begünstigenden Landesgesetzen zeigt, dass die Mehrzahl den Weg über eine ermäßigte Steuermesszahl geht. Dabei bewegt sich das Ausmaß der gewährten Ermäßigungen von 30 % bis 59 %. mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Schwangere und Mütter

Rz. 516 Nach § 17 MuSchG besteht Sonderkündigungsschutz für Frauen[915] während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. § 17 Abs. 1 MuSchG enthält ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB. Eine Kündigung unter Verstoß gegen dieses Verbot ist gem. § 134 BGB nichtig.[916] Das MuSchG gilt für alle in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Personen. Hie... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Soweit die beschriebenen tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen, wird der Wert des übergegangenen (vererbten) bzw. übertragenen Landguts abweichend von den Vorgaben des § 2311 BGB nach dem Ertragswertverfahren, § 2049 Abs. 2 BGB, bestimmt und dieses Ergebnis der Pflichtteilsberechnung zugrunde gelegt. Ob der Übernehmer in der Lage wäre, auf der Grundlage des Verke... mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.1 Auseinanderfallen von Tätigkeitsstaat und Wohnsitzstaat

Die Anwendung von DBA ist bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit immer dann zu prüfen, wenn der Tätigkeitsstaat und der Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) auseinanderfallen. Hierbei kann es sich zum einen um Auslandseinsätze von Arbeitnehmern handeln, wenn diese im Inland ihren Wohnsitz haben ( Ausstrahlung ). In gleicher Weise sind aber auch Inlandstätigkeiten bei... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 30 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Allgemeines

Rz. 17 Hinterlässt ein Erblasser Vermögen, welches von einer Höfeordnung erfasst wird, zählt also auch ein Bauernhof zu dem Nachlass, besteht eine besondere sachliche und örtliche Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts nach § 18 Abs. 2 HöfeO [31] in Abweichung von §§ § 342 Abs. 1 Nr. 6, 343 FamFG. Bundesländer, in denen die HöfeO zur Anwendung gelangt, sind: Hamburg, Niede... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gemeindefreie Gebiete

Rz. 37 [Autor/Stand] Grundsätzlich gehört jeder Teil des Staatsgebietes zu einer Gemeinde, sodass gemeindefreie Gebiete (auch "ausmärkische Gebiete genannt") die Ausnahme bilden.[2] Gemeindefreie Gebiete gibt es in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Die größte Anzahl weist der Freistaat Bayern auf. Diese Gebiete sind keiner Gemeinde zuge... mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.26 Geschäftsführer

Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften üben eine nichtselbstständige Tätigkeit aus. Der Geschäftsführer einer GmbH unterliegt deshalb mit seinen Bezügen dem Lohnsteuerabzug, auch falls er gleichzeitig Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist.[1] Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist nicht allein aufgrund seiner Organstellung Arbeitnehmer. Es is... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / I. Ziele der Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Das Saarland und Sachsen hatten schon sehr früh erkannt, dass das Bundesgrundsteuermodell zu einer Belastungsverschiebung führen wird. Der Anteil, den Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG) zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen, steigt, der Anteil der bebauten Nichtwohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GrStG) nimmt ab. U... mehr

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Freifahrten/-flüge für Arbe... / 4.1.2 "BahnBonus"

"BahnBonus" ist das Prämienprogramm für Bahnfahrten mit der BahnCard. Für jede mit der BahnCard durchgeführte Zugfahrt werden dem BahnCard-Inhaber auf sein persönliches Kundenkonto Punkte gutgeschrieben, die ab einer bestimmten Punktezahl in Prämien eingetauscht werden können, z. B. für Freifahrten, Genussscheine für das Bord-Restaurant oder First-Class-Upgrades. Da die auf ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Ertragswert

Rz. 33 Für die Berechnung der Abfindung der Miterben und die Bewertung des Erbteils des Übernehmers ist nach § 2049 BGB der Ertragswert zugrunde zu legen. Auf ihn verweist nicht nur § 1376 Abs. 4 BGB für die Zugewinnausgleichberechnung bei Vorhandensein eines aktiven Landguts, sondern auch § 21 Abs. 2 S. 2 HO Rh-Pf. Da die Vorschrift eine Begünstigung des Übernehmers erreich... mehr

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Pensionär / 2 Bezug gesetzlicher Altersrente

Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind kein Arbeitslohn, da sie auf früheren Beitragsleistungen des Rentners beruhen. Sie werden als sonstige Einkünfte i. R. d. Einkommensteuerveranlagung besteuert.[1] Besteuerung mit Ertragsanteil Bei Steuerpflichtigen, die in 2004 bereits eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder die ab 2005 erstmals ei... mehr

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zfs 01/2026, Hans-Peter Freymann, Der verkehrsberuhigte Bereich - Verhaltenspflichten nach der Straßenverkehrsordnung mit besonderem Blick auf den Kraftfahrzeugführer

IURISPRUDENTIA SARAVIENSIS, Schriftenreihe der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes, Bd. 19, 2025 Selten nur noch wird einem bekannten verkehrsrechtlichen Thema eine Monografie gewidmet. Das Grundsätzliche in diesem Bereich scheint schon lange gesagt. Und so erstrecken sich die – allerdings noch zahlreichen – Diskussionen um die Anwendung des Geset... mehr

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Reisekosten, Inland / 7 Aufzeichnungs- und Nachweispflicht

Die Steuerbefreiung der vom Arbeitgeber ersetzten Reisekosten setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Art und Anlass der beruflichen Tätigkeit, die Reisedauer und den Reiseweg aufzeichnet. Bei Benutzung eines arbeitnehmereigenen Pkw ist darüber hinaus die Anzahl der gefahrenen Kilometer anzugeben. Aufzeichnung im Lohnkonto Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Versorgungsansprüche

Rz. 82 War der Erblasser Beamter, so erlischt das Beamtenverhältnis mit seinem Tod. Nach § 17 Abs. 1 BeamtenVG erhalten die Erben noch die Bezüge für den Sterbemonat (zum Anspruch beim Zwangspensionierungsverfahren vgl. Rdn 19). Die in §§ 18 ff. BeamtenVG geregelte Hinterbliebenenversorgung, wie bspw. Sterbegeld, Witwengeld oder Witwenabfindung, stehen hingegen nicht den Erb... mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.61 Sportler

Ein Amateursportler, der nur gelegentlich eine Aufwandsentschädigung erhält, ist kein Arbeitnehmer des Vereins. Berufssportler (z. B. Bundesligaspieler), die einem Verein ihre Arbeitskraft schulden, sind Arbeitnehmer. Gleichwohl rechnen Zahlungen aus Werbeverträgen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.[1] Sofern für die Werbetätigkeit eine Vermarktungsgesellschaft eingesetzt... mehr

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Arbeitgeberhaftung / 2.5 Haftungsvermeidung durch Anrufungsauskunft

Die Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG [1] trifft eine Aussage darüber, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt im Hinblick auf die Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug gegenwärtig rechtlich einordnet.[2] Das Absehen von der Einholung einer Anrufungsauskunft kann von der Finanzbehörde im Rahmen der Haftung als grob schuldhaft beurteilt werd... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic... mehr

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Arbeitgeberhaftung / 2.8 Haftungsbescheid

Eine Haftungsinanspruchnahme[1] als Arbeitgeber setzt voraus, dass die Lohnsteuer entstanden, nicht aber, dass sie auch festgesetzt worden ist.[2] Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist ein Haftungsbescheid zu erlassen.[3] Im Haftungsbescheid sind die für das Entschließungs- und Auswahlermessen[4] maßgebenden Gründe des Finanzamt... mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.2 Rückwirkungsverbot bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist steuerlich außerdem unbedingt das Rückwirkungsverbot zu beachten. Zwischen GmbH und beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer können in keinem Fall Verträge (z. B. Dienstverträge) mit Rückwirkung abgeschlossen werden, denn diese werden steuerrechtlich nicht anerkannt und führen bezüglich der Leistungen bei der GmbH z... mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 5.3 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Die Steuerbefreiung der vom Arbeitgeber ersetzten Reisekosten setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Art und Anlass der beruflichen Tätigkeit, die Reisedauer und den Reiseweg aufzeichnet. Ferner muss er anhand geeigneter Unterlagen nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, welche Aufwendungen ihm anlässlich einer solchen Auswärtstätigkeit entstanden sind. D... mehr

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Berufsausbildung / 5.2.2 Beispiele für einheitliche mehraktige Erstausbildung

Bachelor und anschließender Master Ein nachfolgender Studiengang ist dann Teil der Erstausbildung, wenn das Masterstudium zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist.[1] Eine mehraktige Berufsausbildung liegt auch vor, wenn das Kind schon bei Aufnahme eines Bachelorstudiums das Berufsziel gehabt hat, später eine gehobene Position in der W... mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.1.2 Höchstgrenze von 1.000 EUR pro Monat

Um die aufwendige Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vermeiden, gilt eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Eine weitergehende Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit ist bei der in... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.4 Nichtbeeinträchtigung der Besteuerung

Rz. 12 Die Erleichterung der Buchführung, Aufzeichnung oder Aufbewahrung darf schließlich nicht zu einer Beeinträchtigung der Besteuerung führen.[1] Hierbei ist darauf abzustellen, dass der Zweck der Pflichten, die zutreffende Erfassung des steuerlichen Sachverhalts (s. Rz. 1), nicht gefährdet werden darf. Die Erleichterung darf deshalb immer nur und in dem Umfang bewilligt ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Härtefall

Rz. 9 Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten, die grundsätzlich zumutbar ist (s. Rz. 1), muss im jeweiligen Einzelfall für den Stpfl. eine Härte mit sich bringen. Hierbei muss es sich um eine aus der Sache, d. h. der Buchführungstätigkeit, entstehende Härte handeln, also insoweit eine sachliche Unbilligkeit vorliegen.[1] Rz. 9a Eine solche sachliche Unbilligkeit soll z. B. ... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Darlehen / 2.1 Arbeitgeberdarlehen und Darlehen an Geschäftsfreund

Gewähren Unternehmer einem Arbeitnehmer (= Arbeitgeberdarlehen) oder einem Geschäftsfreund ein Darlehen, entsteht eine Forderung an diese Person und ein Anspruch auf Rückzahlung. Ob Forderungen dem Anlage- oder Umlaufvermögen zugeordnet sind, hängt von der Laufzeit des gewährten Darlehens ab. Darlehen bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 4 Jahren sind i. d. R. dem Anlage... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.2.2 Kassenvorgänge

Rz. 12 Die allgemeine Zeitdifferenz galt auch für die Buchung der Bargeschäfte. § 146 Abs. 1 S. 2 AO a. F. bestimmte lediglich, dass Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festgehalten werden sollen.[1] Nach dem ausdrücklichen Wortlaut handelte es sich um eine Sollvorschrift. Das Gesetz brachte damit zum Ausdruck, dass nicht in jedem Fall das tägliche Festhalten für eine... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 3 Verletzung der Offenbarungspflicht

Rz. 40 Die Verletzung der Pflicht zur Offenbarung der Besteuerungsunterlagen ist zwar ein schwerer Verfahrensfehler.[1] Sie hat aber keinen Einfluss auf die Wirksamkeit einer erlassenen Einspruchsentscheidung und führt insbesondere nicht zu deren Nichtigkeit.[2] Rz. 41 Die Finanzbehörde kann die unterlassene Offenlegung nachholen und ihren Fehler dadurch nach § 126 Abs. 1 Nr.... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 2.7 Umfang und Grenzen der Offenlegung

Rz. 30 Die Unterlagen "der Besteuerung" sind offenzulegen. Die Offenlegung der Unterlagen muss so vollständig, schlüssig und verständlich sein, dass eine Überprüfung des angefochtenen Verwaltungsakts möglich ist[1] und der Beteiligte im Einzelnen nachvollziehen kann, wie das FA zu der von ihm beanstandeten Entscheidung gekommen ist.[2] Allerdings sind nur die Unterlagen offe... mehr

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Der Steuerberater im Spannu... / [Ohne Titel]

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA Philip Christian / RA, FAStR Michael Kaufmann[*] Es ist eine Legende, die sich hält und zudem gut anhört: Der Gangsterboss Al Capone soll sein durch illegale Betätigungen erworbenes Geld tatsächlich in Waschsalons investiert und so die wahre Herkunft verschleiert haben. Als er vor Gericht stand und nach seiner Profession gefragt wurde, soll ... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12 Saarland

§ 45 SPersVG Die Einrichtung im Einvernehmen mit der Dienststelle ist in § 45 Abs. 1 SPersVG bestimmt und stimmt insoweit mit dem Bundesrecht überein. Für den Fall, dass kein Einvernehmen hergestellt werden kann, wird die Zuständigkeit der Einigungsstelle festgelegt. Wie sich aus dem nachfolgenden Absatz ergibt, geht man auch hier von eigenständigen Sprechstunden der Jugendve... mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.10 Mitbestimmung

Nach § 78 Abs. 1 Nr. 15 BPersVG hat der Personalrat bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten mitzubestimmen, allerdings nur auf Antrag des Beschäftigten (§ 78 Abs. 2 BPersVG). Entsprechende Regelungen (Mitbestimmung nur auf Antrag) enthalten folgende Landespersonalvertretungsgesetze: Baden-Württemberg (§ 75 Abs. 3 Nr. 9 LPVG BW) Bayern (Art. 75 Abs.... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.3 Abwägung der beiderseitigen Pflichtverletzungen

Rz. 159 Liegt eine Pflichtverletzung sowohl der Finanzbehörde als auch des Stpfl. vor, hat eine Abwägung der gegenseitigen Pflichtverletzungen zu erfolgen.[1] Eine Pflichtverletzung durch den Stpfl. wiegt bei gleichem Maß des Verschuldens grundsätzlich schwerer als eine solche der Finanzbehörde. Aufgrund der Steuererklärungspflicht ist es primäre Aufgabe des Stpfl., der Fina... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 "Bestimmter Sachverhalt"

Rz. 24 Der Tatbestand des Abs. 1 setzt voraus, dass ein "bestimmter Sachverhalt" in mehreren Steuerbescheiden berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen. Grundlegend für die Anwendung des Tatbestands des Abs. 1[1] ist daher der Begriff des "bestimmten Sachverhalts". Das Gesetz gibt mit diesem Ausdruck einen unbestimmten Rechtsbegriff, d... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3 Zurechenbarkeit des Verhaltens des Beraters oder Beistands

Rz. 212 Die AO enthält keine allgemeine Regelung über die Zurechenbarkeit des Verhaltens eines Bevollmächtigten; insbesondere § 80 AO spricht nur vom Umfang der Vollmacht, nicht von ihrer Wirkung. Daneben enthalten nur § 110 Abs. 1 S. 2 AO und § 152 Abs. 1 S. 3 AO in zwei Einzelfällen Bestimmungen darüber, inwieweit das Verhalten des Bevollmächtigten dem Stpfl. zuzurechnen ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Änderung kraft Sachzusammenhangs

Rz. 222 Die Änderbarkeit zugunsten des Stpfl. ist auch bei grob schuldhaftem Verhalten des Stpfl. nicht eingeschränkt, wenn die dem Stpfl. günstigen Tatsachen oder Beweismittel in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang stehen mit nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln, die zu einer höheren Steuer führen. Da die Veranlagung in einem solchen Fa... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.2 Durchbrechung der Änderungssperre

Rz. 258 Die durch die Außenprüfung verstärkte Bestandskraft kann nach § 173 Abs. 2 AO nur durchbrochen werden, wenn das Verhalten des Stpfl. oder eines Dritten den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, § 370 AO, oder den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit einer leichtfertigen Steuerverkürzung, § 378 AO, erfüllte. Die Durchbrechung der verstärkten Bestandskraft nach § 173 A... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.3 Änderung der Rechtsprechung

Rz. 36 Es muss sich um eine Änderung der Rspr. eines obersten Gerichtshofs des Bundes handeln (also i. d. R. des BFH). Der Tatbestand erfordert daher, dass ein oberster Gerichtshof des Bundes die Rspr. eines obersten Gerichtshofs des Bundes ändert. Das Gericht muss also eine Rechtsfrage in einem im Wesentlichen gleich gelagerten Fall anders entscheiden als in einer früheren ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.2 Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Steuerpflichtigen

Rz. 152 Der Stpfl. kann sich nach Treu und Glauben dann nicht darauf berufen, dass eine Tatsache oder ein Beweismittel der Finanzbehörde hätte bekannt sein müssen, wenn er seinerseits den Sachverhalt nicht richtig dargetan, also seine Mitwirkungspflichten verletzt hat.[1] Dabei kommt der Steuererklärungspflicht besondere Bedeutung zu. Es ist in erster Linie Sache des Stpfl.,... mehr