Fachbeiträge & Kommentare zu Saarland

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Fliegendes Personal

Die Aufwendungen für einen beruflich erforderlichen Reisepass und die entsprechenden Passfotos können in vollem Umfang als Werbungskosten angesetzt werden, wenn eine private Verwendung nicht stattfindet (andernfalls anteiliger Abzug).[1] Aufwendungen für Flugzeitschriften wie "Flugrevue"[2], "Aero", "Aerokurier", "Flight"[3] werden von Rechtsprechung und Verwaltung als priva...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.4.2 Übertragung auf den Stiefelternteil oder auf die Großeltern

Die Zustimmung des berechtigten Elternteils zur Übertragung erfolgt mit der Anlage K. Wird die Zustimmung nach Erlass und Bestandskraft des ESt-Bescheids erklärt, ist eine Korrektur nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO möglich. Die Zustimmung ist unwiderruflich. Die Zustimmung kann nur für künftige Kalenderjahre widerrufen werden.[1] Der Widerruf muss also vor Beginn des VZ, für das e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausbau, Umbau und Erweiterung / 4 Anbauten an ein bestehendes Gebäude

Bei Anbauten an ein bestehendes Gebäude sind steuerrechtlich 3 Fälle zu unterscheiden: Es liegen nachträgliche Herstellungskosten eines bereits bestehenden Wirtschaftsguts (Altgebäude) vor. Dies ist der Fall, wenn der Anbau zu den gleichen Zwecken wie der Altbau genutzt wird und beide Gebäudeteile bautechnisch und funktional in einer Weise zusammengefügt werden, dass sich dad...mehr

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Mietverträge unter Angehöri... / 1.2 BFH-Rechtsprechung zum "Fremdvergleich"

Mietverträge unter nahestehenden Personen sind i. d. R. der Besteuerung nicht zugrunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist. Sie sind daraufhin zu überprüfen, ob sie durch die Einkünfteerzielung[1] oder den steuerrechtlich unbeachtlichen privaten Bereich[2] veranlasst sind. Die höchstrichterlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4 Auskunftsansprüche über die Datenverarbeitung

Rz. 22 Die von der Datensammlung in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffene Person hat grds. einen Informationsanspruch gegen die die Daten sammelnde Stelle.[1] Seit dem Inkrafttreten der DSGVO sind die dort geregelten Informationsansprüche betroffener Personen für das steuerliche Verfahrensrecht maßgeblich. Mit der Einführung der Art. 12ff. DSGVO, hier i...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 5 Abschreibungsbeginn und -ende

Die AfA beginnt grundsätzlich mit der Anschaffung [1] oder im Herstellungsfall mit der Fertigstellung des Gebäudes.[2] Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Zeitpunkt der Vornahme der AfA bereits gezahlt hat. Anschaffungskosten trägt auch, wer den Kaufpreis noch nicht beglichen hat, sondern ganz oder teilweise schuldet....mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.5 Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen

Rz. 16 Die Vorschrift bestimmt die Anrechnung einer bestimmten Gruppe von Beschäftigten, die auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden können, auch wenn sie nicht schwerbehindert sind. Hierbei handelt es sich um Inhaber von Bergmannversorgungsscheinen, zu deren Beschäftigung Arbeitgeber aufgrund landesrechtlicher Vorschriften in Bundesländern mit Bergbauindustrie (Nie...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 205 Vorrang... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Im Hinblick auf entsprechende Obliegenheiten zur bevorzugten Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist festzustellen, dass betroffene Personen keinen individuellen Einstellungsanspruch aus derartigen Regelungen herleiten können (vgl. BAG, Urteil v. 5.10.1995, 2 AZR 923/94). Der einzelne schwerbehinderte Mensch kann seine Einstellung also nicht etwa mithilfe eines ...mehr

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Sauer, SGB IX § 170 Antrags... / 2.2 Pflichten des Integrationsamtes

Rz. 5 Das Integrationsamt hat im Zustimmungsverfahren, um seine Ermessensentscheidung in sachgerechter Weise treffen zu können, anknüpfend an den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung und von ihm ausgehend, von Amts wegen all das zu ermitteln und dann auch zu berücksichtigen, was erforderlich ist, um die gegensätzlichen Interessen der schwerbehinderten Menschen und seines Arbe...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 41 § 7 Abs. 1 bestimmt, dass Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit ist. Beschäftigung ist damit das Gegenstück zur selbständigen Tätigkeit (hierzu die Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes v. 20.3.2019 zum Begriff der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit). Der durch Gesetz v. 20.12.1999 eingefügte Abs. 1 Satz 2 (dazu Rz. 3) regelt insoweit nichts Neue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 8.1 Zuständige Aufsichtsbehörde

Nach der Änderung des Finanzverfassungsgesetzes gibt es nur noch in wenigen Ländern Oberfinanzdirektionen. Stattdessen wurden deren Aufgaben auf die Finanzministerien oder eigene Landesbehörden übertragen. Aufsichtsbehörden für Lohnsteuerhilfevereine (Stand: Herbst 2025):mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.3.2 Sparer-Pauschbetrag

Von den positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen ist der Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 1.000 EUR (bzw. 2.000 EUR im Falle der Zusammenveranlagung) abzuziehen. Dabei gilt[1]: Der Abzug darf nicht zum Verlust führen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten kann der nicht ausgeschöpfte Betrag bei der Einkunftsermittlung des anderen Ehegatten abgezogen werden. Der Sparer-Pauschbetrag kann...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 8.3.1 Aufzeichnungspflichten

Die Steuerbefreiung der vom Arbeitgeber ersetzten Reisekosten setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Art und Anlass der beruflichen Tätigkeit, die Reisedauer und den Reiseweg aufzeichnet. Ferner muss er anhand geeigneter Unterlagen nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, welche Aufwendungen ihm anlässlich einer solchen Auswärtstätigkeit entstanden sind. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Schadensersatzleistungen

Diese sind nach der Rechtsprechung keine außergewöhnliche Belastung, wenn der Steuerpflichtige bei der Schädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.[1] Die einfache Fahrlässigkeit i. S.e. auch bei gewissenhaften Menschen vorkommenden, nicht ins Gewicht fallenden Außerachtlassens der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt schließt die Annahme der Zwangsläufigkeit aus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Sofortabzug – Verteilung

Bei Umbau- und Umrüstungskosten sind die Aufwendungen nach dem Gesetzeswortlaut im Jahr der Verausgabung abzuziehen (Sofortabzug). Das kann zu Unbilligkeiten führen, wenn größere Aufwendungen angefallen sind, sodass sich bei geringen Einkünften für einen Großteil der entstandenen Kosten keine Steuerminderung ergibt. Die Verwaltung lässt für behinderungsbedingte Umrüstungsauf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 3.1 Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Das Einspruchsverfahren wird als "verlängertes Festsetzungsverfahren" vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht[1], d. h., das Finanzamt ist an das Vorbringen und die Beweisanträge des Einspruchsführers nicht gebunden. Dessen Antrag und Begründung begrenzen die Befugnisse und Pflichten der Behörde nicht. Dabei sind auch die für ihn günstigen Umstände zu berücksichtigen. Eine Bin...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.2 Lösung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Aber auch wenn die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber erfolgt, kann dies zu einem Sperrzeit-Tatbestand führen. Zwar ist in der bloßen Hinnahme einer vorher nicht abgesprochenen Arbeitgeberkündigung, selbst wenn diese sich als rechtswidrig erweist, kein versicherungswidriges Verhalten zu sehen. Dies ist aber schon dann anders, wenn der Beschäf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Liste der Berufe mit steuerfreien Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 112 Insbesondere folgende Tätigkeiten bzw. Berufe sind bislang als ähnliche heilberufliche Tätigkeiten i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG anerkannt: Rz. 113 Altenpfleger: Heilberufliche Leistungen von Altenpflegern/Altenpflegerinnen, denen die Erlaubnis nach § 1 Nr. 1 AltPflG erteilt worden ist oder nach § 29 AltPflG als erteilt gilt, sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei,...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen bei Zahlung von bzw. Anspruch auf Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 157 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Dabei bleibt das Stammrecht bestehen, kann aber im Zeitraum des Ruhens nicht geltend gemacht werden.[1] Die Regelung des § 157 Abs. 1 SGB III erfasst also Leistungen des Arbeitgebers für die Zeit vom Ende der tatsäch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / e) Übertragbarkeit der Grundsätze des BGH zum Behindertentestament auf große Nachlässe?

Rz. 153 Nicht abschließend geklärt ist, ob ab einem bestimmten Nachlassumfang die Sittenwidrigkeitsgrenze bei einem Behinderten- oder Bedürftigentestament erreicht sein könnte.[194] Der BGH hat dies in seiner ersten Entscheidung zum Behindertentestament zwar noch ausdrücklich offengelassen.[195] In der nachfolgenden, bestätigenden Entscheidung ist der Bundesgerichtshof auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.1 Treuhand und Abgabenordnung

Auch die Abgabenordnung definiert Treuhandverhältnisse nicht eigenständig, sondern grenzt diese zu anderen Rechtsverhältnissen (z. B. Stellvertretung) anhand der Rechtsprechung ab. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 1. Alt. AO geht davon aus, dass bei Treuhandverhältnissen das Wirtschaftsgut dem Treugeber zuzurechnen ist. Bei der Feststellung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich gege...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Klimaschutzgesetze der Bundesländer im Überblick

Der Bund hat das Klimaschutzgesetz zuletzt 2024 konkretisiert. Die Bundesländer ziehen schrittweise nach. Manche schießen teilweise über den Net-Zero-Zeitplan – und die Ziele – hinaus. Was gilt schon oder ist geplant? Die meisten Bundesländer haben eigene Klimaschutzgesetze oder Programme für den Klimaschutz. Sie ergänzen oder präzisieren die bundesweiten Ziele – das betrifft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3.1 Jegliche Inanspruchnahme des Arbeitgebers ist ermessenswidrig

Rz. 63 In bestimmten Fallgruppen kann jegliche Haftungsinanspruchnahme eines Arbeitgebers – sowohl eine vorrangige als auch eine nachrangige – ermessenswidrig sein.[1] Der Kasuistik liegt überwiegend die Erwägung zugrunde, dass ein Arbeitgeber einerseits für Fehler innerhalb seiner Herrschaftssphäre verschuldensunabhängig haftet, dafür aber nicht für Fehler verantwortlich ge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: Saarland

Zusammenfassung Überblick Wer im Saarland ein Bau- oder Kaufvorhaben plant und dabei auf öffentliche Förderung hofft, sollte die allgemeinen Fördergrundsätze kennen. Diese regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird und welche Rahmenbedingungen einzuhalten sind. Die Förderung richtet sich dabei vor allem an Haushalte, die sich am Markt nicht angemess...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Allgemeine Fördergrundsätze der sozialen Wohnraumförderung im Saarland

3.1 Zielgruppen der Förderung Familien Besonders berücksichtigt werden Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen oder Pflegegrad, ältere Menschen, Auszubildende, Studierende sowie Wohnungslose. Kinder gelten im förderrechtlichen Sinne dann als solche, wenn sie nach § 32 Einkommensteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden oder eine Geburt innerhalb von sechs Monaten be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.6 Förderausschlüsse

Keine Förderung Nicht jedes Projekt ist förderfähig. Ausgeschlossen sind unter anderem: Wohnraum außerhalb des Saarlandes, Wohnungen mit überdurchschnittlicher Luxusausstattung, Vorhaben mit unzureichend oder überhöht veranschlagten Kosten, Heizungen mit fossilen Einzelkesseln, Bauprojekte, die von vornherein zur Veräußerung bestimmt sind. Bei der Eigentumsförderung gelten zusätzli...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Wer im Saarland ein Bau- oder Kaufvorhaben plant und dabei auf öffentliche Förderung hofft, sollte die allgemeinen Fördergrundsätze kennen. Diese regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird und welche Rahmenbedingungen einzuhalten sind. Die Förderung richtet sich dabei vor allem an Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.4 Gesicherte Finanzierung

Tragbarkeit Eine Förderung wird nur dann bewilligt, wenn die Finanzierung des gesamten Vorhabens nachweislich gesichert ist. Der Bauherr muss hierfür einen Finanzierungsplan sowie Angebote der kreditgebenden Institute vorlegen. Auch die Folgekosten des Projekts müssen langfristig tragbar erscheinen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 Wesentlicher Bauaufwand

Förderfähigkeit Damit eine Maßnahme förderfähig ist, muss ein wesentlicher Bauaufwand vorliegen. Dieser wird angenommen, wenn die Baukosten ohne Grundstück mindestens ein Drittel eines vergleichbaren Neubaus erreichen oder wenn die Baukosten (einschließlich Baunebenkosten) mindestens 1.000 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Verfahren und Zuständigkeit

Antragstellung Vor Beginn einer Maßnahme darf ohne Zustimmung keine Bautätigkeit erfolgen. Anträge sind bei der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) einzureichen. Diese prüft die Unterlagen, erteilt die Förderzusage per Verwaltungsakt und überwacht die Auszahlung. Die Auszahlung der Mittel erfolgt in der Regel nach Baufortschritt.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Saarländisches Wohnraumförderungsgesetz (WoFG SL) vom 12. Juni 2024 (Amtsbl. I S. 548), in der jeweils geltenden Fassung, Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Wohnraumförderung im Saarland 2025 (Wohnraumförderungsprogramm – WFP SL 2025) vom 25. April 2025mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3.1 Zielgruppe und Zweck

Verbesserung der Situation Die Wohnraumversorgung für Studierende und Auszubildende soll im Saarland nachhaltig verbessert werden. Gerade angesichts hoher Mietkosten bieten geförderte Wohnplätze eine erschwingliche Alternative und erleichtern den Zugang zu geeigneten Unterkünften. Ziel ist, den Studierenden- und Auszubildendenwohnungsmarkt zu stärken und gleichzeitig gut gele...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Eigenleistung

Eigenleistung möglich Fördermittel sollen nur eine Ergänzung sein. Von Bauherren wird deshalb eine Eigenleistung erwartet. Dazu zählen eigene Geldmittel, der Wert eines unverschuldeten Grundstücks, bestimmte Fremdmittel sowie nachweisbare Selbsthilfeleistungen. Letztere müssen durch Architekt oder Bauleiter bestätigt werden. Übersteigt die Selbsthilfe mehr als die Hälfte des ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Höhe der Eigenleistung

Bis zu 15 % Die Höhe der erforderlichen Eigenleistung hängt von der Art des Vorhabens ab: Mietwohnungsbau: 15 % bei Gesamtkosten von 0,5 bis 1,5 Mio. EUR 10 % bei Gesamtkosten von 1,5 bis 2,5 Mio. EUR 5 % bei Gesamtkosten über 2,5 Mio. EUR Selbstgenutztes Wohneigentum: mindestens 15 % der Gesamtkosten. Bei Familien mit mehr als zwei Kindern reicht eine Eigenleistung von 10 %, wenn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.7 Wohnungsgrößen

Obergrenzen Die förderfähigen Wohnflächen bei der Mietwohnraumförderung richten sich nach der Haushaltsgröße: 1 Person: 50 m2 2 Personen: 65 m2 3 Personen: 80 m2 4 Personen: 95 m2 Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 15 m2. Wohnungen unter 30 m2 werden nicht gefördert. Beim selbstgenutzten Wohneigentum liegt die Obergrenze bei 180 m2. Auch hier gelten Zuschläge bei me...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3 Förderprogramm Junges Wohnen

4.3.1 Zielgruppe und Zweck Verbesserung der Situation Die Wohnraumversorgung für Studierende und Auszubildende soll im Saarland nachhaltig verbessert werden. Gerade angesichts hoher Mietkosten bieten geförderte Wohnplätze eine erschwingliche Alternative und erleichtern den Zugang zu geeigneten Unterkünften. Ziel ist, den Studierenden- und Auszubildendenwohnungsmarkt zu stärken...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4.6 Darlehenskonditionen

mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4 Die wichtigsten Förderprogramme

4.1 Förderprogramme im Mietwohnungsbau 4.1.1 Zweck und Zielgruppe Nicht für den freien Markt Die Förderung richtet sich an Bauherren und Investoren, die bereit sind, Wohnungen nicht frei am Markt, sondern zu vergünstigten Konditionen an Haushalte mit geringem Einkommen zu vermieten. Als Gegenleistung für die Förderung übernimmt der Eigentümer Pflichten: Belegungsbindung: Vermiet...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Zielgruppen der Förderung

Familien Besonders berücksichtigt werden Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen oder Pflegegrad, ältere Menschen, Auszubildende, Studierende sowie Wohnungslose. Kinder gelten im förderrechtlichen Sinne dann als solche, wenn sie nach § 32 Einkommensteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden oder eine Geburt innerhalb von sechs Monaten bevorsteht. Ältere Menschen sind...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 2 Weitere Informationen und Ansprechpartner

Adressen Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB), Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken, Tel.: 0681-3033 0, Wohnungsbau-Hotline: 0681-3033 333, Mail: wohnungsbau@sikb.de, Web: www.sikb.demehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3.4 Mietpreise und Nebenleistungen

Max. 240 EUR pro Wohnplatz Höchstzulässige Nettokaltmiete: 240 EUR pro Wohnplatz Möblierungszuschlag: Max. 35 EUR pro Monat Mieterhöhung: 1,75 % pro Jahr seit Beginn der Mietbindungmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4 Förderprogramm Eigentumsförderung

4.4.1 Zielgruppe und Zweck Familien bevorzugt Dieses Förderprogramm unterstützt insbesondere: Haushalte mit Kindern Haushalte mit Angehörigen, die Barrierefreiheit benötigen Ziel ist die Anpassung von Bestandsimmobilien an moderne Wohnbedarfe, die Verbesserung der Wohnqualität und die Förderung von Eigeninitiative beim Wohneigentum. 4.4.2 Fördergegenstände Auch Modernisierung Geförd...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4.2 Fördergegenstände

Auch Modernisierung Gefördert werden: Neubau Maßnahmen unter wesentlichem Bauaufwand (Änderung, Erweiterung, Wiederherstellung von Gebäuden) Ersterwerb von Wohnraum Modernisierung bestehender Wohneinheitenmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4.4 Belegungsbindung

Nutzung Der geförderte Wohnraum muss 10 Jahre lang ab Bezugsfertigkeit vom Förderempfänger oder dessen Haushalt bewohnt werden.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1 Förderprogramme im Mietwohnungsbau

4.1.1 Zweck und Zielgruppe Nicht für den freien Markt Die Förderung richtet sich an Bauherren und Investoren, die bereit sind, Wohnungen nicht frei am Markt, sondern zu vergünstigten Konditionen an Haushalte mit geringem Einkommen zu vermieten. Als Gegenleistung für die Förderung übernimmt der Eigentümer Pflichten: Belegungsbindung: Vermietung nur an Haushalte unterhalb bestimm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1.4 Mietpreis- und Belegungsbindung

Bis zu 30 Jahre Mietbindung 20 Jahre (bei Darlehen), 30 Jahre (bei Zuschuss) Mietobergrenzen (netto/kalt): 6,20 EUR pro m2 Erhöhung alle drei Jahre um 10 % möglich Garagen/Stellplätze: max. 50 EUR / 30 EUR monatlich, nur per separatem Mietvertrag.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2.3 Belegungs- und Mietpreisbindung

Nur mit WBS Geförderte Wohnungen dürfen nur an Berechtigte mit Wohnberechtigungsschein (WBS) vermietet werden. Möblierungszuschlag: bis zu 35 EUR pro Person/Monat für die Erstausstattung von Individual- und Gemeinschaftsbereichen. Betreuungsvertrag: Neben dem Mietvertrag kann ein gesonderter Vertrag über Betreuungsleistungen abgeschlossen werden; eine Kopplung von Miete und Bet...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3.3 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Verkehrsgünstig Lage: Verkehrsgünstige Nähe zu Hochschulen oder Ausbildungsstätten (max. 1 Stunde mit ÖPNV) Belegungsbindung: 25 Jahre, nur an ordentliche Studierende oder Auszubildende Nachweis der Berechtigung:Studierende: Immatrikulationsbescheinigung, Kontrolle einmal pro Semester; Auszubildende: Ausbildungsnachweis, Kontrolle halbjährlich. Kann kein Bedarf mehr bei Studiere...mehr