Fachbeiträge & Kommentare zu Saarland

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Vorbemerkungen zu §§ 1–21 D... / F. Spannungsfeld von Registerpublizität und personenbezogenen Daten

Rz. 21 Nach der umfassenden Reform der DONot im Zuge der Einführung des elektronischen Urkundenarchivs führte die Digitalisierung des Rechtsverkehrs bereits im zweiten Halbjahr 2022 dazu, dass sich die Justizverwaltungen der Länder unter einem neuen Gesichtspunkt hinsichtlich einer Erweiterung der Dienstordnung austauschten. Zum 1.8.2022 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Di... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Ausfertigungen und Abschriften

Rz. 4 Ausfertigungen können nur von Niederschriften erteilt und deshalb auch nur Ausfertigungen von Niederschriften beantragt werden. Ist eine Ausfertigung an die Stelle der Urschrift getreten (§ 45 Abs. 2 S. 2, 3 BeurkG), bezieht sich der Anspruch auf die Ausfertigung, bei Errichtung einer Ersatzurkunde auf diese (§ 46 BeurkG). Ausfertigungen und Abschriften werden ferner v... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / E. Der beurkundende Notar als Versteigerer

Rz. 52 § 20 Abs. 3 BNotO gestattet dem Notar, die Versteigerung selbst als Versteigerer durchzuführen (siehe oben Rdn 1, 4). Daneben kann der Notar die von ihm durchgeführte Versteigerung auch selbst beurkunden. Das Mitwirkungsverbot des § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 BeurkG und der Ausschlussgrund des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BeurkG gelten insoweit nicht.[75] Schon die Gesetzesbegründung gi... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XI. Gemeinderecht

Rz. 22 Verfügungsbeschränkungen und Genehmigungsvorbehalte für den Grundstücksverkehr sind für die Kommunen in den Gemeindeordnungen der Länder vorgesehen.[54] Eine Genehmigung für die Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken (zumeist für zumindest teilunentgeltliche Veräußerungen) ist vorgesehen in Brandenburg,[55] Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thü... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XIII. Grundstücksverkehrsgenehmigung (GrdstVG)

Rz. 25 Den Vorschriften des GrdstVG [65] unterliegen land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie Moor- und Ödland, das in landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Kultur gebracht werden kann (Begriffsbestimmungen in § 1 GrdstVG). Maßgeblich ist die objektive Eignung zur land- bzw. forstwirtschaftlichen Nutzung, eine entsprechende tatsächliche Nutzung ist nicht erfor... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Vollzug durch Antragstellung

Rz. 5 Von der in § 53 BeurkG vorgeschriebenen Vollzugstätigkeit durch Einreichung der Urkunden muss die Stellung eines Antrags auf Eintragung im Grundbuch oder Eintragung in sonstigen öffentlichen Registern unterschieden werden. § 53 BeurkG verpflichtet den Notar nicht zur Antragstellung, sondern lediglich zur Einreichung der Urkunden. Kommt er dieser Verpflichtung nach, wir... mehr

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Autorenverzeichnis

Professor Dr. Christian Armbrüster , Freie Universität, Berlin Dr. Julius Forschner , LL.M. (Cambridge), Notar, Kitzingen Dr. Christian Gerlach , Notar, Leipzig Professor Dr. Christian Gomille , Universität des Saarlandes, Richter am Saarländischen OLG, Saarbrücken Tim Hofmann , Notar, Dresden Marius Klingler , Notar, Willich Dr. Tobias Kruse , Notar, Neuss Dr. Anja Mayer , lic. en droit, ... mehr

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Bearbeiterverzeichnis

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Teil G: Gnade / 3 Gnade, formelle Fragen [Rdn 26]

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Teil C: Vollzug / 24 Strafvollzug, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 169]

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Teil C: Vollzug / 1 Maßregelvollzug, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil D: Daten / 12 Daten, Datengewinnung, Strafvollzug, Landesrecht [Rdn 103]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 25 StrEG-Entschädigung, Fristen [Rdn 516]

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Teil C: Vollzug / 71 Strafvollzug, Jugendliche, Allgemeines [Rdn 760]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 49 Sicherungsverwahrung, Vollzug, landesrechtliche Vollzugsgesetze [Rdn 653]

Rdn 654 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Sicherungsverwahrung, Allgemeines, Teil A Rdn 562 m.w.N. Rdn 655 Die Bundesländer haben sich bei Schaffung der neuen Gesetze zum 1.6.2013 zur Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung an einem gemeinsam erarbeiteten Grundlagenentwurf eines Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes orientiert (www.mj.niedersachsen.de/69093). Dort werde... mehr

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Teil C: Vollzug / 37 Strafvollzug, Erwachsene, Arbeit [Rdn 383]

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Teil D: Daten / 15 Daten, Datenlöschung, Strafverfahrensdateien und Verfahrensregister [Rdn 136]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 3 Berufsverbot, Berufsgruppen, Auswirkungen [Rdn 37]

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Teil D: Daten / 20 Daten, Datenschutz, Regelungen, national, Landesrecht [Rdn 193]

Rdn 194 Literaturhinweise: Becker/Ambrock, Datenschutz in den Polizeigesetzen, JA 2011, 561 Breidenbach, Der Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze der neuen Länder, LKV 1997, 443 Fritsche, Datenschutz im öffentlichen Bereich, LKV 1991, 81. Rdn 195 1. Im Umgang mit personenbezogenen Daten aus und für Strafverfahren ergänzen vor allem die Landesdatenschutzgesetze die spezielle... mehr

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Teil D: Daten / 24 Daten, Datenumwidmung, genetische Daten [Rdn 219]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 60 Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrechtliche Maßnahmen, Verfahrenstaktik [Rdn 634]

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Teil D: Daten / 21 Daten, Datenschutz, Überwachung [Rdn 197]

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Teil D: Daten / 25 Daten, Datenumwidmung, personenbezogene Daten [Rdn 229]

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Teil C: Vollzug / 32 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, formelle und inhaltliche Anforderungen [Rdn 321]

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Teil C: Vollzug / 73 Strafvollzug, Jugendliche, Rechtsschutz [Rdn 860]

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Teil C: Vollzug / 45 Strafvollzug, Erwachsene, Geld [Rdn 473]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.) mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 124 Waffenbesitzer, waffenrechtliche Zuverlässigkeit [Rdn 1381]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 25 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Ausweisung [Rdn 244]

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 108 FGO durchbricht ebenso wie § 107 FGO die Bindungswirkung einer finanzgerichtlichen Entscheidung.[1] Die Vorschrift ermöglicht es den Beteiligten, eine Berichtigung des Tatbestands i. S. des § 105 Abs. 2 Nr. 4 FGO zu erreichen. Nach § 108 Abs. 1 FGO können andere Unrichtigkeiten und Unklarheiten im Tatbestand des Urteils vom Gericht berichtigt werden, wenn ein Bete... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Antrag

Rz. 12 Eine Tatbestandsberichtigung erfolgt anders als eine Berichtigung nach § 107FGO nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist jeder Beteiligte i. S. d. § 57 FGO. Für einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung beim BFH ist der Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO zu beachten.[1] Der Antrag auf Tatbestandsberichtigung muss substantiiert sein und damit die konkreten Unrichtigkeit... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt worden. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch un... mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Autorenverzeichnis

Dr. Peter Adolph, Vorstand FAS Lease AG, Stuttgart Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Münster Prof. Dr. Hartmut Bieg †, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Dr. Corinna Boecker, WP, StB, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München Dr. Christian F. Bosse, RA, Partner EY Law GmbH, Stuttgart Philipp Breker, WP, StB, Dornbach GmbH, Koblenz Dr. Tobia... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 11 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 IDW (2019), Öffentliche Hand, besondere Branchen und Non-Profits, Düsseldorf. Lorson/Jorge/Haustein (2019), European Public Sector Accounting, Coimbra. Müller-Marqués Berger (2018), IPSAS Explained: A Summary of International Public Sector Accounting Standards, 3. Aufl., Padstow. Wohlfarth (2003), Kommunalrecht für das Saarland, 3. Aufl., Baden-... mehr

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 2 Bestimmung des Steuersatzes durch die Länder

Rz. 3 Mit Wirkung ab 1.9.2006 wurde den Bundesländern durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes [1] die Möglichkeit eingeräumt, den Steuersatz für die GrESt – abweichend von § 11 Abs. 1 GrEStG – eigenständig festzulegen. Eine entsprechende Befugnis enthält Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG. Der bisherige bundeseinheitliche Steuersatz von 3,5 % des § 11 Abs. 1 GrEStG gilt dahe... mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / [Ohne Titel]

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA/FAStrafR Michael Kaufmann, Saarbrücken[*] Mit dem Begriff des Vollständigkeitsgebots hat der Gesetzgeber in § 371 Abs. 1 S. 2 AO der Selbstanzeige neuen Glanz verliehen. Oder aber: Er hat die Angelegenheit weiter verkompliziert. Jedenfalls versuchen die Strafverfolgungsbehörden bisweilen dieses Erfordernis in einer Weise durchzusetzen, wie e... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Nebenberuflichkeit

Rz. 9 Die Steuerbefreiung gilt nur für Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit. Einnahmen aus einer hauptberuflichen Tätigkeit fallen also nicht unter § 3 Nr. 26 EStG. Der Begriff der nebenberuflichen Tätigkeit setzt aber nicht zwingend die gleichzeitige Ausübung eines Hauptberufs voraus. Da es nicht erforderlich ist, dass der Stpfl. außerhalb der nebenberuflichen Täti... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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GmbH: Gesellschafter-Geschä... / 1 Die Beteiligung des Geschäftsführers an der GmbH

Es wird zwischen dem beherrschenden und dem nicht beherrschenden Gesellschafter der GmbH unterschieden. Diese Unterscheidung kann Auswirkungen im Steuerrecht haben, insbesondere bei der Beurteilung der Frage, ob und wann sog. verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen. Die Frage kann bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht und beim arbeitsrechtlichen Status des Gesc... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Steuermesszahlen für Grundstücke des Grundvermögens (§ 1 Abs. 1)

Rz. 18 In § 1 Abs. 1 GrStG-Saar wird angeordnet, dass die Steuermesszahl – abweichend von § 15 Abs. 1 GrStG – für im Saarland belegene unbebaute Grundstücke i. S. d. § 246 BewG 0,64 ‰, bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG 0,34 ‰ und bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG 0,64 ‰ beträgt. Die Regelungen über die abweichenden Steuermesszahl... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] strebte der Bundesgesetzgeber auf gesamtstaatlicher Ebene eine aufkommensneutrale Reform an. Dies sollte konzeptionell durch die Bestimmung von Steuermesszahlen erreicht werden, mit denen unter der Annahme von konstanten Hebesätzen ein annähernd gleiches Grundsteueraufkommen rechnerisch erreicht werden kann (s. Komment... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen des Saarlandes vom GrStG

1 Allgemeines Rz. 1 Im Saarland ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Das Saarland hat mit dem Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer ( Saarländisches Grundsteuergesetz, GrStG-Saar ) v. 15.9.2021[1] lediglich punktuell von der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Geb... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Das Saarland hat mit dem Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer ( Saarländisches Grundsteuergesetz, GrStG-Saar) v. 15.9.2021 [1] lediglich punktuell von der Abweichungsbefugnis der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht und für im Saarland belegene Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens von § 15 Abs. 1... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Saarland ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Das Saarland hat mit dem Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer ( Saarländisches Grundsteuergesetz, GrStG-Saar ) v. 15.9.2021[1] lediglich punktuell von der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.3 Geltungsbereich

Rz. 9 Das Saarland hat im Wege des GrStG-Saar v. 15.9.2021[1] für im Saarland belegene Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens von § 15 Abs. 1 GrStG abweichende Steuermesszahlen bestimmt. Das GrStG-Saar ersetzt gem. Art. 125b Abs. 3 GG für Zeiträume ab 2025 in seinem Geltungsbereich die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GrStG (s. Kommentierung "... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 14 Im Saarland ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem mit dem Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer ( Saarländisches Grundsteuergesetz, GrStG-Saar) v. 15.9.2021 [1] hat das Saarland allerdings punktuell von der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer gem. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrau... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die im Wege des § 1 Abs. 1 GrStG-Saar v. 15.9.2021[1] für im Saarland belegene Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens abweichend von § 15 Abs. 1 GrStG normierten landesspezifischen Steuermesszahlen begegnen keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Auf die Kommentierung "Allgemeine Ausführungen zu den landesrechtlichen Abweichungen"... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.2 Maßgeblichkeit der landesspezifischen Steuermesszahlen für die Ermäßigungstatbestände in § 15 Abs. 2–5 GrStG (§ 1 Abs. 2)

Rz. 24 In § 1 Absatz 2 GrStG-Saar wird explizit klarstellend geregelt, dass für § 15 Abs. 2–5 GrStG die in § 1 Abs. 1 GrStG-Saar landesgesetzlich normierten Steuermesszahlen maßgeblich sind. Bezugsgröße für die bundesgesetzlichen Ermäßigungstatbestände für die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 2–5 GrStG sind mithin die landesspezifischen Steuermesszahlen nach § 1 Abs. 1 GrStG-Sa... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 3 Inkrafttreten des GrStG-Saar

Rz. 26 Nach § 2 GrStG-Saar tritt das GrStG-Saar am Tag nach der Verkündung in Kraft. Da das GrStG-Saar vom 15.9.2021 am 28.10.2021 im Amtsblatt des Saarlandes verkündet wurde[1], ist es am 29.10.2021 in Kraft getreten. Wenngleich das GrStG-Saar nicht explizit eine Anwendungsregelung enthält, sind die Regelungen des GrStG-Saar entsprechend Art. 125b Abs. 3 GG erstmals für Zeit... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 16 Für den Vollzug der Grundsteuer gilt im Saarland die Abgabenordnung . Trotz der punktuellen Abweichung von § 15 Abs. 1 GrStG durch § 1 Abs. 1 GrStG-Saar vollziehen – vorbehaltlich der Zuständigkeit der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer gem. § 3 Abs. 7 SaarKAG – die saarländischen Landesfinanzbehörden ein Bundesgesetz i. S. v. § 1 Abs. 1 AO.[1] D... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2 Steuermesszahlen für Grundstücke des Grundvermögens (§ 1 GrStG-Saar)

2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung Rz. 3 Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] strebte der Bundesgesetzgeber auf gesamtstaatlicher Ebene eine aufkommensneutrale Reform an. Dies sollte konzeptionell durch die Bestimmung von Steuermesszahlen erreicht werden, mit denen unter der Annahme von konstanten Hebesätzen ein annähernd gleiches Grundsteueraufkommen rechner... mehr