Fachbeiträge & Kommentare zu Saarland

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2 Förderprogramm Gruppenwohnungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf

4.2.1 Zielgruppe und Zweck Bautechnische Lösungen Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf haben oft Schwierigkeiten, geeigneten Wohnraum zu finden. Gruppenwohnungen bieten hier eine Lösung: Individuelle Wohnbereiche mit eigenem Rückzugsraum Gemeinschaftsflächen für soziale Interaktion Unterstützung im Alltag durch betreutes Woh...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 2 Weitere Informationen und Ansprechpartner

Adressen Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB), Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken, Tel.: 0681-3033 0, Wohnungsbau-Hotline: 0681-3033 333, Mail: wohnungsbau@sikb.de, Web: www.sikb.demehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3.4 Mietpreise und Nebenleistungen

Max. 240 EUR pro Wohnplatz Höchstzulässige Nettokaltmiete: 240 EUR pro Wohnplatz Möblierungszuschlag: Max. 35 EUR pro Monat Mieterhöhung: 1,75 % pro Jahr seit Beginn der Mietbindungmehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4.2 Fördergegenstände

Auch Modernisierung Gefördert werden: Neubau Maßnahmen unter wesentlichem Bauaufwand (Änderung, Erweiterung, Wiederherstellung von Gebäuden) Ersterwerb von Wohnraum Modernisierung bestehender Wohneinheitenmehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4.4 Belegungsbindung

Nutzung Der geförderte Wohnraum muss 10 Jahre lang ab Bezugsfertigkeit vom Förderempfänger oder dessen Haushalt bewohnt werden.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1.4 Mietpreis- und Belegungsbindung

Bis zu 30 Jahre Mietbindung 20 Jahre (bei Darlehen), 30 Jahre (bei Zuschuss) Mietobergrenzen (netto/kalt): 6,20 EUR pro m2 Erhöhung alle drei Jahre um 10 % möglich Garagen/Stellplätze: max. 50 EUR / 30 EUR monatlich, nur per separatem Mietvertrag.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2.3 Belegungs- und Mietpreisbindung

Nur mit WBS Geförderte Wohnungen dürfen nur an Berechtigte mit Wohnberechtigungsschein (WBS) vermietet werden. Möblierungszuschlag: bis zu 35 EUR pro Person/Monat für die Erstausstattung von Individual- und Gemeinschaftsbereichen. Betreuungsvertrag: Neben dem Mietvertrag kann ein gesonderter Vertrag über Betreuungsleistungen abgeschlossen werden; eine Kopplung von Miete und Bet...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3.5 Art und Höhe der Förderung

Darlehen Darlehensförderung: Wohnfläche bis max. 50 m2 pro Wohnplatz + 15 m2 für rollstuhlnutzende Personen, anteilige Gemeinschaftsflächen inklusive Zuschussförderung: Zuschüsse Neubau / Ersterwerb: bis 50.000 EUR pro Einzelwohnplatz, bis 80.300 EUR pro Duplex-Wohnplatz Bau unter wesentlichem Aufwand: bis 48.750 EUR pro Einzelwohnplatz, bis 77.800 EUR pro Duplex-Wohnplatz Ohne Ba...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3.3 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Verkehrsgünstig Lage: Verkehrsgünstige Nähe zu Hochschulen oder Ausbildungsstätten (max. 1 Stunde mit ÖPNV) Belegungsbindung: 25 Jahre, nur an ordentliche Studierende oder Auszubildende Nachweis der Berechtigung:Studierende: Immatrikulationsbescheinigung, Kontrolle einmal pro Semester; Auszubildende: Ausbildungsnachweis, Kontrolle halbjährlich. Kann kein Bedarf mehr bei Studiere...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4.1 Zielgruppe und Zweck

Familien bevorzugt Dieses Förderprogramm unterstützt insbesondere: Haushalte mit Kindern Haushalte mit Angehörigen, die Barrierefreiheit benötigen Ziel ist die Anpassung von Bestandsimmobilien an moderne Wohnbedarfe, die Verbesserung der Wohnqualität und die Förderung von Eigeninitiative beim Wohneigentum.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4.3 Art und Höhe der Förderung

Wohnungsbau und Ersterwerb Bis zu 2.000 EUR/m2 Fördersatz Neubau/Ersterwerb: bis 2.000 EUR/m2 Fördersatz Änderung/Erweiterung/Wiederherstellung: bis 1.800 EUR/m2 Barrierefreiheit Modernisierung Mindestens 10.000 EUR Bemessungsgrundlage: nach Investitionskosten, Mindestinvestition 10.000 EUR Max. Förderdarlehen je Wohneinheit: 200.000 EUR Instandsetzungsmaßnahmen sind ebenfalls förder...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.4.5 Tilgungszuschuss

Haushalte mit Kindern: 5 % pro Kind des Förderdarlehens, max. 20 % Energieeffizienz EH 55: 15 % des Förderdarlehens Verminderung des Darlehens Tilgungszuschuss wird vom Förderdarlehen abgezogen, Zins- und Tilgungsleistungen auf den reduzierten Betrag berechnet. Antrag auf Tilgungszuschuss ist zusammen mit dem Förderantrag zu stellen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1.3 Art und Höhe der Förderung

Förderdarlehen (zinsgünstig, 1 % p. a.) Bis zu 200.000 EUR Neubau/Ersterwerb: bis zu 3.000 EUR/m2 förderfähiger Wohnfläche Änderung/Erweiterung: bis zu 2.850 EUR/m2 Modernisierung: bis 200.000 EUR je Wohnung Zusatzboni: Barrierefreiheit +100 EUR/m2 (R-Standard +150 EUR/m2 Holzbauweise +100 EUR/m2 Wiederverwendete Bauteile +150 EUR/m2 (mind. 10 % der Fläche) Tilgungszuschuss: Bis zu 45...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1.1 Zweck und Zielgruppe

Nicht für den freien Markt Die Förderung richtet sich an Bauherren und Investoren, die bereit sind, Wohnungen nicht frei am Markt, sondern zu vergünstigten Konditionen an Haushalte mit geringem Einkommen zu vermieten. Als Gegenleistung für die Förderung übernimmt der Eigentümer Pflichten: Belegungsbindung: Vermietung nur an Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Miet...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2.2 Fördergegenstände und Raumprogramm

Bis zu 50 m2 Gefördert wird die Schaffung von Gruppenwohnungen für 3 bis 12 Personen. Jede Person erhält: Individualbereich: 14–30 m2 pro Person, als Wohnschlafraum oder Apartment Gemeinschaftsfläche: mindestens 5 m2 pro Person, inklusive Küche und Essbereich Förderfähige Wohnfläche: bis zu 50 m2 pro Person, inkl. anteiliger Gemeinschaftsfläche, plus 15 m2 Zusatzfläche für rolls...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3.2 Fördergegenstände und Raumprogramm

Wohnplätze Gefördert werden Wohnplätze für Studierende und Auszubildende: Individualraum: Mindestens 14 m2 pro Wohnplatz, für Wohnen, Studieren und Schlafen geeignet Apartments: Inklusive Kochgelegenheit und Bad/WC Duplex-Apartments: Zwei gleichwertige Individualräume, max. 50 m2 Gesamtgröße Gemeinschaftsflächen: Ab 20 Wohnplätzen verpflichtend, mind. 1,2 m2 pro Person Barrierefre...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.1.2 Fördergegenstände

Wesentlicher Bauaufwand Gefördert werden Bauvorhaben mit wesentlichem Bauaufwand (§§ 4, 5 WoFG SL): Neubau von Mietwohnungen Änderung, Erweiterung oder Wiederherstellung bestehender Gebäude Ersterwerb innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung Modernisierung (z. B. Verbesserung von Zuschnitt, Energieeffizienz, Belichtung, Schallschutz, Barrierefreiheit) Die Förderung setzt eine...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2.1 Zielgruppe und Zweck

Bautechnische Lösungen Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf haben oft Schwierigkeiten, geeigneten Wohnraum zu finden. Gruppenwohnungen bieten hier eine Lösung: Individuelle Wohnbereiche mit eigenem Rückzugsraum Gemeinschaftsflächen für soziale Interaktion Unterstützung im Alltag durch betreutes Wohnen Förderung ökologischer ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 1.3 Betriebskategorien

Die neue EU-Verordnung führte 2 grundlegende Kategorien ein: die Betriebskategorien für Flugoperationen und die Drohnen-Klassen. Im Rahmen der Betriebskategorien werden die Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in 3 Kategorien unterteilt, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet. Die 3 Betriebskategorien für F...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 155 Beschä... / 2.1.1 Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen

Rz. 3 Abs. 1 benennt zwei Gruppen schwerbehinderter Menschen. In Nr. 1 sind in einer nicht abschließenden Aufzählung solche schwerbehinderten Menschen aufgeführt, die aus besonderen individuellen Gründen, nämlich wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung, im Arbeitsleben besonders benachteiligt sind. Rz. 4 Zu diesen gehören schwerbehinderte Menschen, die zur Ausübung der Besch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Menschen mit Behinderung, V... / 4.4 Baumaßnahmen an Wohnung oder Haus

Der BFH geht generell davon aus, dass die Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung des individuellen Wohnumfelds als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Sie stehen so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts regelmäßig in den Hintergrund tritt. Der BFH ist der Ans...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.4 AfA im Jahr des Erwerbs/der Fertigstellung

Die AfA beginnt mit der Herstellung oder Anschaffung des Gebäudes. Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Zeitpunkt der Vornahme der AfA bereits gezahlt hat.[1] Dem Verpächter eines Rohbaus steht der Abzug der AfA ab dem Beginn der Verpachtung unabhängig davon zu, ob der Pächter den Rohbau unmittelbar bezogen hat oder we...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umzugskosten: Steuerliche A... / 1.8 Einzug in oder Auszug aus Dienstwohnung

Eine berufliche Veranlassung liegt hier vor, wenn der Umzug im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird, z. B. beim Beziehen oder Räumen einer Dienstwohnung, die aus betrieblichen Gründen bestimmten Arbeitnehmern vorbehalten ist, um deren jederzeitige Einsatzmöglichkeit im Betrieb zu gewährleisten (z. B. Hausmeister, Pförtner). Bei Bee...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umzugskosten: Steuerliche A... / 1.1 Abgrenzung berufliche – private Veranlassung

Umzugskosten sind beruflich veranlasst, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen das auslösende Moment für den Umzug ist und Umstände der privaten Lebensführung nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen. Beruflich veranlasst sind z. B. Aufwendungen, die durch den Dienstantritt entstehen. Dies gilt auch für die erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Steh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Auslagenersatz

Die Beträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur dazu erhält, um sie für ihn auszugeben (durchlaufende Gelder), und Beträge, durch die Auslagen für den Arbeitgeber ersetzt werden (Auslagenersatz), sind steuerfrei.[1] Über die durchlaufenden Gelder oder den Auslagenersatz muss im Einzelnen abgerechnet werden.[2] Folgende Voraussetzungen sind an die Steuerfreiheit des Aus...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umzugskosten: Steuerliche A... / 3.5 Sonstige Umzugsauslagen, Pauschbetrag

Für sonstige Umzugskostenauslagen sieht das BUKG [1] einen Pauschbetrag vor, der neben den übrigen und nachgewiesenen Umzugskosten (z. B. für Spedition, Fahrtkosten) zu gewähren ist.[2] Dieser wird gemäß nachstehender Übersicht in unregelmäßigen Abständen den gestiegenen Kosten angepasst.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1 Auslandstätigkeit in DBA-Staaten

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind zwischenstaatliche Vereinbarungen, mit denen eine doppelte Erfassung von Einkünften und damit die gleichzeitige Besteuerung im Wohnsitzstaat und im Tätigkeitsstaat vermieden werden soll.[1] Die Anwendung von DBA ist bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit immer dann zu prüfen, wenn der Tätigkeitsstaat und der Wohnstaat (= Ansä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.2 45-Tage-Regelung

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaats setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten von Wohnsitz zu Arbeitsort hin- und herpendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, falls er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.2 Gesetzlich vorgeschriebene Großbuchstaben

Die Eintragung der für bestimmte Sachverhalte vorgesehenen Großbuchstaben "U", "S", "F", "M" und "FR" ist in Zeile 2 zusammengefasst. Dabei wird zwischen Zeiträumen ohne Lohnanspruch (Großbuchstabe "U") und den übrigen mit Buchstaben gekennzeichneten Sachverhalten unterschieden. Die Eintragung des Buchstabens "U" dient der Kennzeichnung von Zeiträumen, in denen während der Da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.1 Grenzzone

Die Grenzgängerregelung mit Frankreich[1], nach der das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Wohnsitzstaat zusteht, findet auf Arbeitnehmer Anwendung, die im Grenzgebiet des einen Staats ihre Tätigkeit ausüben und im Grenzgebiet des anderen Staats ihre Wohnstätte haben, zu der sie regelmäßig arbeitstäglich zurückkehren. Für deutsche Grenzgänger, die in Frankreich beschäftigt sin...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 6.1.3 Begünstigte Unterkunftskosten

Der Arbeitnehmer darf im Rahmen der Angemessenheitsgrenze nur die nachgewiesenen tatsächlichen Unterkunftskosten steuermindernd abziehen. Der für Übernachtungen im Inland verlangte Einzelnachweis ist auf Auslandsachverhalte ausgedehnt.[1] Der in Form pauschaler Auslandsübernachtungsgelder zulässige Abzug ist nicht zulässig. Lediglich der Arbeitgeber darf für die steuerfreie ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 3 Werbungskostenabzug bei steuerfreien Auslandsbezügen

Für den Werbungskostenbegriff bei Auslandstätigkeiten gelten die allgemeinen Grundsätze. Unerheblich ist, wenn die beruflich veranlassten Ausgaben im Ausland anfallen. Keine Werbungskosten sind die bei Auslandsbezügen regelmäßig entstehenden Umrechnungskosten für den in fremder Währung bezogenen Arbeitslohn.[1] Eine Besonderheit besteht aber dann, wenn der im Ausland bezogen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 6.1.1 1.000-EUR-Obergrenze für inländische Zweitwohnung

Um eine aufwendige Ermittlung auswärtiger Mietpreise zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich eingeführt, bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Die betragsmäßige Prüfung der notwendigen und angemessenen U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2025, Wer zahlt die... / II. Bestattungskostenpflicht der Angehörigen nach Erbschaftsausschlagung

Wer das Erbe ausschlägt, um sich die Beerdigungskosten zu ersparen, ist auf der falschen Spur. Denn die Kostenübernahmepflicht gilt, wenn kein zahlungsbereiter Erbe "greifbar" ist, im Ergebnis auch für Angehörige, die das Erbe ausgeschlagen haben, und zwar nach öffentlichem Recht.[4] Gesetzgebungskompetenz für die Kostenabwälzung nach öffentlichem Recht haben die Bundeslände...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Rechtsprechung des BFH

Rz. 1014 [Autor/Stand] Ausschöpfen der "maßgebenden" Bandbreite. Der BFH hat sich zur Frage, ob eine bestehende Preis- oder Wertbandbreite einzuengen ist, bisher nicht ausdrücklich geäußert. In seinem Grundsatzurteil vom 17.10.2001[2] kam der BFH einerseits zu der Erkenntnis, dass es den richtigen Verrechnungspreis im Sinne einer mathematisch genau fixierbaren Größe nicht ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Gewinnaufschlag

Rz. 795 [Autor/Stand] Unternehmens- und branchenübliche Gewinnaufschläge. Neben der Ermittlung der Kostenbasis liegt das zentrale Problem der Kostenaufschlagsmethode in der Bestimmung eines angemessenen Gewinnaufschlags. Es besteht jedoch weder dem Grunde nach noch der Höhe nach Einigkeit darüber, nach welchen Grundsätzen die Angemessenheit des Gewinnaufschlags zu beurteilen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Doppeltätigkeit.

Rn 6 Eine Doppeltätigkeit des Maklers liegt vor, wenn er mit beiden Parteien des Hauptvertrags einen Maklervertrag abgeschlossen hat. Gesetzlich verboten ist eine solche Doppeltätigkeit nicht (BGH NJW-RR 98, 992; Rn 1). Die Anknüpfung an den Abschluss eines Maklervertrags mit beiden Parteien des Hauptvertrags ist zu eng. Im Vordergrund steht die vertragswidrige Tätigkeit für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Landesrechtliche Zuständigkeiten.

Rn 3 Zuständig sind in: Baden-Württemberg Regierungspräsidium Tübingen (VO v 16.1.01, GVBl 2), Bayern die Regierung von Mittelfranken (VO v 2.5.00, GVBl. 293), Berlin Bezirksverwaltungen (§§ 3 II 1, 4 I 2 AZG idF v 22.7.96, GVBl 302, 472), Brandenburg Ministerium der Justiz (§ 18 Bbg AGBGB v 28.7.00, GVBl 114; Flüß NJ 2000, 634), Hamburg die Bezirksämter (AO v 1.8.98, AA 245...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entgeltpunkte und vergleichbare Rechengrößen (Nr 1).

Rn 6 II Nr 1 bezieht sich zum einen auf die praktisch bedeutsamste Fallgruppe von Versorgungen, nämlich Anrechte der GRV. Hier richtet sich der Wert des Ehezeitanteils nach der Summe der in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte. Für das Ende der Ehezeit als den im VA maßgeblichen Bewertungsstichtag lässt sich der Wert der ehezeitlichen Entgeltpunkte durch Multiplikation mit d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Vergangenes oder gegenwärtiges Ereignis.

Rn 8 Zwar setzen die §§ 158 ff die objektive Unsicherheit über das künftige Eintreten des Ereignisses voraus, die Vorschriften können allerdings uU analog auf Bedingungen angewendet werden, die nur für die Parteien unbekannte Ereignisse, über deren Eintritt objektiv bereits Klarheit besteht, zum Gegenstand haben (Staud/Bork Vor §§ 158–163 Rz 29; Erman/Armbrüster Vor § 158 Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Normcharakter.

Rn 5 Gesetz iSd § 134 ist jede Rechtsnorm, Art 2 EGBGB. Das Verbot kann sich aus einem formellen Gesetz des Bundes oder eines Landes ergeben (BGH NJW 86, 2361; WM 03, 791). Erfasst werden auch Rechtsverordnungen und Satzungen öffentlich-rechtlicher Institutionen, die durch höherrangiges Recht legitimiert sind (Taupitz JZ 94, 222), nicht aber Vorschriften über einen Haushalts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verpflichtung.

Rn 31 Richtet eine öffentlich-rechtliche Vorschrift Anforderungen an eine WE-Anlage, ist zu unterscheiden. Ist das SonderE betroffen, muss der WEigtümer als Sondereigentümer diese erfüllen. Denn für ein gemeinsames Handeln fehlt es an einer Beschl-Kompetenz (BGH ZMR 17, 317 Rz 23). Gehen vom SonderE Gefahren aus, gilt nichts anderes. Ist hingegen das gemE zu verändern, zB in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich der §§ 145 ff.

Rn 6 Als Regelungen des AT gelten die §§ 145 ff für alle Arten von Verträgen des materiellen Privatrechts, soweit keine Sonderregeln existieren (BGH NJW-RR 22, 952 [BGH 06.04.2022 - VIII ZR 219/20], Rz 25 ff zu §§ 558 ff). Der Vertrag ist im dt Recht keine Kategorie, die ausschl dem Obligationenrecht zugewiesen ist, wenngleich hier ihr Hauptanwendungsfall liegt. Entspr gibt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Rechtsfolgenoptimierende Strategien

Rz. 226 [Autor/Stand] Letztmalige Nutzung von Wertminderungen. Nach Auffassung des BFH zu den bisherigen Fassungen des § 6 werden nur Vermögenszuwächse der Wegzugsbesteuerung i.S.v. § 6 unterworfen, Wertminderungen in den Anteilen führen aber nicht zu einem berücksichtigungsfähigen (fiktiven) Veräußerungsverlust (ausf. dazu Rz. 540 ff.). Nach Auffassung des Gesetzgebers gilt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsstätten-Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Betriebsstätten-FA ist dasjenige FA, in dessen Bezirk sich die > Betriebsstätte des ArbG (§ 41 Abs 2 EStG; > Betriebsstätte Rz 15 ff) befindet (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG). Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ihm gegenüber hat der > Arbeitgeber folgende lohnsteuerliche Pflichten zu erfüllen:mehr

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ZErb 09/2025, Wer zahlt die... / 1. Rangfolge der Bestattungskostenpflichtigen nach öffentlichem Recht

Über die Heranziehung Angehöriger befindet das Verwaltungsgericht. Für Streitigkeiten unter den Inhabern der Totenfürsorge über die Bestattungsart und den -ort entscheidet dagegen die ordentliche Gerichtsbarkeit.[45] Die Pflicht zur Totenfürsorge ist die Kehrseite des Rechts auf Totenfürsorge. Bei letzterer handelt es sich um ein Gewohnheitsrecht. Die Totenfürsorgepflicht ist...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Rz. 96 Die abschließende Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren erfolgt gemäß § 63 Abs. 2 GKG, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Diese Festsetzung kann in einem separaten Beschluss oder im Zusammenhang mit der Hauptsacheentscheidung erfolgen. In der Praxis findet sie sich meist am Ende der Entsc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ehehindernis und Befreiung.

Rn 12 Wegen der Bedeutung des Ehefähigkeitszeugnisses muss die Identität des Antragstellers gesichert und dessen Staatsangehörigkeit geklärt sein (Brandbg NZFam 22, 227 [Geburtsurkunde allein nicht ausreichend]; Rostock FamRZ 09, 1324). Die Erforderlichkeit der Vorlage eines solchen Zeugnisses bedeutet ein vom Standesbeamten gem § 13 PStG zu beachtendes aufschiebendes Ehehin...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Grundlagen

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der ArbG muss idR für jeden ArbN, für den er zum LSt-Abzug verpflichtet ist, ein Lohnkonto führen. Das schließt unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige ArbN ein. Das Lohnkonto ist selbst dann zu führen, wenn LSt und andere Steuerabzüge – die Regelungen für die LSt gelten ebenso für die KiLSt und den SolZ (> Rz 3/1) – tatsächlich nicht ei...mehr