Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 2. Einfache Klausel nach § 724 ZPO

Rz. 253 Der Antrag auf Erteilung einer einfachen Klausel ist formlos und unterliegt nicht dem Anwaltszwang, § 78 Abs. 3 ZPO. Es muss nach § 317 Abs. 2 S. 2 ZPO lediglich das Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe übersandt werden. Rz. 254 Zuständig für die Erteilung der einfachen Klausel ist der Urkundsbeamte des Gerichtes der ersten Instanz, § 724 Abs. 2 ZPO. Solange...mehr

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AGS 01/2025, Abrechenbarer ... / I. Sachverhalt

Der Kläger macht aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung Rückzahlungsansprüche von Anwaltshonoraren geltend, die die beklagte Rechtsanwaltskanzlei eingezogen hat und deren Begründetheit der Kläger in Abrede stellt. Gegen den Kläger waren Verfahren im Zusammenhang mit zollrechtlichen und strafrechtlichen Vorwürfen eingeleitet worden, nachdem das Zollfahndung...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 4. Rechtsnachfolgeklausel, § 727 ZPO

Rz. 270 § 750 ZPO erlaubt nur die Zwangsvollstreckung für und gegen die im Titel genannten Personen. Liegt bei einem der Personen eine Rechtsnachfolge vor – die auch bereits während des Titulierungsverfahrens eingetreten sein kann –, kann aus dem unveränderten Vollstreckungstitel nicht mehr vollstreckt werden. Beispiel Der Gläubiger tritt die Forderung an den neuen Gläubiger ...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / Literaturtipps

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 2. Hinweise zu Modul H (Vermögensauskunft)

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / 1. Schuldanerkenntnis

Rz. 4 Jede Ratenzahlungsvereinbarung sollte unabhängig von der Frage, ob diese im vorgerichtlichen Forderungsinkasso oder in der Zwangsvollstreckung getroffen wird, ein abstraktes Schuldanerkenntnis im Sinne der §§ 780, 781 BGB enthalten. Der Vorteil eines solchen Anerkenntnisses liegt darin, dass der Gläubiger den Nachweis der Berechtigung der Forderung zweifelsfrei führen k...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Terminsdurchführung

Rz. 100 Der Schuldner hat im Termin, der nicht öffentlich stattfindet, grundsätzlich persönlich zu erscheinen. Er kann sich dabei durch einen Bevollmächtigten begleiten, nicht aber im Hinblick auf die Anwesenheit vertreten lassen. Der Bevollmächtigte bedarf grundsätzlich einer vorzulegenden Vollmacht. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher die Be...mehr

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AGS 01/2025, Volle Terminsg... / III. Bedeutung für die Praxis

Es war schon sehr gewagt, dass die Beklagte bei dieser gebührenrechtlich ziemlich eindeutigen Rechtslage gleichwohl ihre sofortige Beschwerde eingelegt hat. Es bleibt zu hoffen, dass deren Prozessbevollmächtigter seine Mandantin darüber belehrt hat, dass bereits nach dem Gesetzeswortlaut die sofortige Beschwerde aussichtslos ist. I.Ü. hat der Prozessbevollmächtigte der Bekla...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Parteien der Vollstreckungsgegenklage

Rz. 326 Die Vollstreckungsgegenklage stellt ein Rechtsmittel des Schuldners dar[302] und dient der Durchsetzung der nach der Schaffung des Vollstreckungstitels geänderten Rechtslage. Kläger kann jeder Schuldner sein, gegen den sich die Zwangsvollstreckung richtet, d.h. auch einer von mehreren Gesamtschuldnern.[303] Rz. 327 Wenn der Titel auf eine Zug-um-Zug-Verurteilung laute...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 10. Vollstreckbare Ausfertigung von notariellen Urkunden

Rz. 316 Die ausschließliche Zuständigkeit gemäß § 802 ZPO für die Erteilung der Klausel richtet sich danach, wer die Urkunde verwahrt. Das kann der Notar gem. § 797 Abs. 1 Nr. 2a ZPO sein, der die Urkunde errichtet hat (§ 45 Abs. 1 BeurkG). Mit dem Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts[285] wurden die §§ 45 Abs. 1, 55 Abs. 1 BNotO dahingehend geändert, dass ...mehr

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AGS 01/2025, Ab- und Anrech... / III. Anrechnung

Als nächstes stellt sich die Frage der Anrechnung. Die Geschäftsgebühr ist nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV hälftig, höchstens zu 0,75, anzurechnen. Nunmehr ist zu beachten, dass es keine Erhöhungsgebühr gibt, sondern nur eine nach Nr. 1008 VV erhöhte Geschäftsgebühr. Das KG hat in seinem Beschl. v. 29.7.2008 – 1 W 73/08 (Rn 11) hierzu folgendes ausgeführt: Zitat "Die Gebührenerhöhung n...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 2. Kostenfestsetzung nach § 788 Abs. 2 ZPO

Rz. 204 Soweit der Gläubiger befürchtet, dass das Vollstreckungsorgan die weiteren Kosten zur Vorbereitung und Durchführung der Zwangsvollstreckung zurückweist – etwa bei hohen Detektiv- oder Auskunftskosten zur Ermittlung des Aufenthaltes und des Vermögens des Schuldners oder auch bei Inkassokosten, wegen der höchst unterschiedlichen Rechtsprechung – und sich dadurch die Zw...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / Literaturtipps

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Zweck der Wertermittlung/-festsetzung

Rz. 154 Die Wertermittlung und -festsetzung gem. § 74a Abs. 5 S. 1 ZVG soll einer Verschleuderung des beschlagnahmten Grundstücks entgegenwirken (vgl. §§ 74a, 85a Abs. 1 ZVG) und den Bietinteressenten eine Orientierungshilfe für ihre Entscheidung geben; sie muss daher auf eine sachgerechte Bewertung des Grundstücks ausgerichtet sein.[180] Das Vollstreckungsgericht ist daher ...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Form, Frist, Rechtschutzbedürfnis und Erinnerungsbefugnis

Rz. 212 Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist grundsätzlich an keine Frist gebunden. Allerdings ist im Hinblick auf das Rechtsschutzbedürfnis zu beachten, dass sie grundsätzlich erst gegeben ist, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat[214] oder aber unmittelbar bevorsteht und durch diese ein irreparabler Schaden entstehen würde und der Androhung der Zwangsvollstreckung bereit...mehr

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AGS 01/2025, Gegenstandswer... / II. Wirtschaftliches Interesse des Rechtsmittelführers

Der BGH hat den Gegenstandswert für das Revisionsverfahren auf 95.000,00 EUR festgesetzt. Zur Begründung führt er aus: Der Gegenstandswert von Adhäsionsanträgen bestimme sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers. Im Rechtsmittelverfahren sei gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 47 Abs. 1 S. 1 GKG der Antrag des Rechtsmittelführers maßgeblich, wobei gem. § 47 A...mehr

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AGS 01/2025, In diesem Heft

Seit dem 1.1.2025 gilt die E-Rechnungspflicht. Was dies für die Anwaltschaft bedeutet, erläutert Reckin in dem Beitrag zur aktuellen Gesetzgebung (S. 1 ff.). Burhoff liefert den jährlichen Überblick über die Entscheidungen des vergangenen Jahres in Straf- und Bußgeldsachen, beginnend mit den Entscheidungen zum Paragraphenteil des RVG. Die Entscheidungen zu den Teilen 4 bis 7 ...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / V. Muster: Isolierter Antrag auf Abnahme der vorzeitigen erneuten Vermögensauskunft, § 802d ZPO

Rz. 291 Muster 4.5: Isolierter Antrag auf Abnahme der vorzeitigen erneuten Vermögensauskunft, § 802d ZPO Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3, 6 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlage: Anlage _________________________ zum Vollstreckungsantrag auf isolierte Abn...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / Literaturtipps

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 1 Auch ein Rechtsanwalt kann als Schuldner in Betracht kommen. Der Rechtsanwalt erzielt grundsätzlich kein Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit (Arbeitseinkommen), sondern Vergütungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, seien sie gesetzlich oder vereinbart. Von daher sind Besonderheiten zu beachten, die sich zum einen aus der Drittschuldnerstellung (Staatskasse ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XI. Muster: Gläubigerschreiben an Schuldner betreffend Ratenzahlungen

Rz. 434 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.50: Gläubigerschreiben an Schuldner betreffend Ratenzahlungen An _________________________[409] _________________________, den _________________________ Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________, hiermit zeige ich an, dass wir den Gläubiger in der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Der Aufsichtsrat in der gen... / 6.13 Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern

Angesichts seiner Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand als Leitungsorgan, erweist sich die wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Vorstand und seinen Mitgliedern als unverzichtbare Voraussetzung bei der Wahrnehmung des Aufsichtsratsamts. Zugleich ist der Aufsichtsrat qua seiner Organstellung zur Beratung des Vorstands ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberater / Zusammenfassung

Begriff Rentenberater sind von der Justizverwaltung registrierte Rechtsdienstleister auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung. Rentenberater können für die Versicherten...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonderumlage / 2.4 Hausgeldausfälle

Rückgriff auf die Erhaltungsrücklage Die Erhebung von Sonderumlagen wird stets bei Liquiditätsengpässen infolge von Hausgeldrückständen einzelner Wohnungseigentümer erforderlich (sog. "Ausfalldeckungssonderumlage"). Ein Zugriff auf die Erhaltungsrücklage verbietet sich ohne entsprechende Ermächtigung der Wohnungseigentümer. Er ist auch lediglich für einen kurzen Zeitraum in b...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Technische Verwaltung und b... / 3.7 Vergütungsfragen

Im Zuge größerer Sanierungen am und im Gemeinschaftseigentum entsteht für den Verwalter oftmals erheblicher Arbeitsmehraufwand. Ist hier ein Verwalter fachtechnisch, büroorganisatorisch und rechtlich in der Lage, eigenständig aktiv zu sein, wird er oftmals zu Recht Sondervergütungen beanspruchen wollen. Ausdrückliche Vereinbarung, wenn "Pflicht"-Aufgabe Allerdings entspricht d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 9 Inkassorechtsreformen – Änderungen für Inkassodienstleister und Anwälte

Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 22.12.2020[1] ist in weiten Teilen zum 1.1.2021 in Kraft getreten, im Übrigen gilt es ab dem 1.10.2021. Trotz des "Namens" des Gesetzes (es soll Verbraucher schützen!), profitieren auch Unternehmer, die ihren Vertragspartnern Geld schulden, von den Änderungen des RVG....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 18.1.2 Gebühren bei fortlaufender Beratung

Vergütungsvereinbarungen nach Aufwand (Stunden)[1] dürften bei der Existenzgründungsberatung für beide Parteien die fairste Lösung sein, weil der Umfang nicht vorhersehbar ist, aber vom Gründer mit beeinflusst werden kann, wenn er sich konzentriert an die Vorgaben des Steuerberaters hält und vieles selbst erledigt. Bei Vergütungsvereinbarungen nach § 4 Abs. 1 StBVV gilt Folge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.1 Das außergerichtliche Mahnverfahren: Vom persönlichen Besuch zur Mahnung

Normalerweise mahnt der Unternehmer bzw. dessen Personal den säumigen Kunden selbst, sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich. Mahnungen sollten individuell auf den Kunden zugeschnitten und kundenfreundlich sein. Ein persönlicher Besuch bei einer hohen Forderung und Nähe des Standorts des Kunden kann eine größere Wirkung als eine schriftliche Mahnung haben. Oft steckt...mehr

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AGS 12/2024, Vorschuss auf eine Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 5 RVG

Der Beitrag schließt an die Ausführungen über den Vorschussanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Auftraggeber (§ 9 RVG) in AGS 2024, 339 und über den Anspruch auf Vorschuss des bestellten/beigeordneten Rechtsanwalts aus der Staatskasse (§ 47 RVG) in AGS 2024, 440 an. In den Kontext gehört auch der dem Pflichtverteidiger in § 51 Abs. 1 S. 5 RVG eingeräumte Anspruch auf ein...mehr

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zfs 12/2024, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Die – bei der gegebenen Sachlage zutreffende – Entscheidung des OLG Hamburg gibt Anlass, sich etwas ausführlicher mit den außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Sachverständigen oder Richters in einem Zivilprozess zu befassen. I. Außergerichtliche Kosten des Ablehnungsverfahrens 1. Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter Für den Prozess- oder Verfahr...mehr

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AGS 12/2024, Die Anrechnung... / I. Einführung

Die Anrechnungsvorschriften finden Anwendung, sobald es sich um verschiedene Angelegenheiten i.S.v. § 17 RVG handelt. Bei derselben Angelegenheit würde schließlich eine Gebühr und somit keine Anrechnung entstehen (§ 15 Abs. 2 RVG).[1] Ausnahmsweise findet eine Anrechnung in derselben Angelegenheit statt, wenn doppelte Gebühren der gleichen Art entstehen und sich Teile des Ge...mehr

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AGS 12/2024, Versagung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung führt bei mir zu zumindest leichtem Kopfschütteln darüber, wie sich das BVerfG über die m.E. berechtigten Gebührenbelange des (entbundenen) Pflichtverteidigers hinwegsetzt. Denn die Begründung der Ablehnung des Pauschgebührantrags durch das OLG Frankfurt, auf die das BVerfG maßgeblich abstellt, war m.E. falsch. Das OLG hatte u.a. wohl darauf abgestellt, d...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / b) Sachverhalt

Rz. 71 Der Mandant beauftragt den Rechtsanwalt mit der Geltendmachung von Wandlungsansprüchen aus einem Gebrauchtwagenkauf. Es kommt zu einem Vergleich mit dem Inhalt, dass der Verkäufer das Fahrzeug zurücknimmt und den Kaufpreis zurückzahlt, allerdings unter Abzug von 2.000 EUR für die mehrmonatige Nutzung des Fahrzeuges durch den Mandanten. Der Rechtsanwalt macht die seine...mehr

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zfs 12/2024, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

“II. Zu Recht hat das LG nach §§ 91 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, 103, 104 ZPO die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten der Beklagten in festgesetzter Höhe als von der Klägerin zu erstattende Kosten festgesetzt. 1. Nach der Kostengrundentscheidung im Beschl. v. 26.6.2023 hat die Klägerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 2. Als Kosten des Bes...mehr

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AGS 12/2024, Gegenstandswer... / II. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gesetzliche Regelungen Gem. § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszuges den Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag eines Antragsberechtigten durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es an einem solchen Wert fehlt. Gem. § 33 A...mehr

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AGS 12/2024, Vorschuss auf ... / II. Vorschussberechtigter

Das Vorschussrecht des Pflichtverteidigers folgt aus § 51 Abs. 1 S. 5 RVG. Das bedeutet, dass dies nur dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt, also i.d.R. dem Pflichtverteidiger, oder dem gerichtlichen beigeordneten Rechtsanwalt, also z.B. einem Nebenklagebeistand, zusteht. Der Wahlanwalt hat naturgemäß keinen Vorschussanspruch, und zwar auch nicht, wenn eine Pauschgebühr n...mehr

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AGS 12/2024, Vorschuss auf ... / VII. Rückforderung eines Vorschusses

Ist dem Rechtsanwalt ein Vorschuss gewährt worden, kann sich ggf. später die Frage der (teilweisen) Rückzahlung stellen. Das ist immer dann der Fall, wenn eine Pauschgebühr nicht oder nicht in der Höhe bewilligt wird, wie dem Rechtsanwalt ein Vorschuss gezahlt worden ist. Deshalb darf der Rechtsanwalt auf keinen Fall übersehen, nach Abschluss des Verfahrens den Antrag auf Be...mehr

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AGS 12/2024, Vorschuss auf ... / 2. Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für einen Vorschuss auf eine Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 5 RVG ist zunächst, dass eine Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 mit Sicherheit zu erwarten sei und durch den weiteren Verfahrensverlauf nicht mehr nach unten beeinflusst werden darf.[5] Das bedeutet, dass im Zeitpunkt der Antragstellung schon erkennbar sein muss, dass das Verfahren auf jeden Fall "b...mehr

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AGS 12/2024, Ausnahmsweise ... / II. Ausnahmsweise Ausdrucke erforderlich

Der Rechtsanwältin stehe nach Nr. 7000 VV die abgesetzte Dokumentenpauschale für Ausdrucke aus der elektronischen Gerichtsakte i.H.v. 410,45 EUR zu, nämlich im Ermittlungsverfahren 50 Ausdrucke zu je 0,50 EUR und 926 Ausdrucke zu je 0,15 EUR sowie im Hauptverfahren 50 Ausdrucke zu je 0,50 EUR, 1.317 Ausdrucke zu je 0,15 EUR und 24 Farbausdrucke zu je 1,00 EUR. Hinzu kommt na...mehr

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AGS 12/2024, Vorschuss auf ... / VIII. Arbeitshilfe

Muster: Antrag auf Bewilligung eines Vorschusses auf eine Pauschgebühr gem. § 51 Abs. 1 S. 5 RVG In o.a. Strafsache bin ich am … als...mehr

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AGS 12/2024, Die Anrechnung... / [Ohne Titel]

Die Vorschriften der §§ 15 bis 21 RVG zeigen bereits die Notwendigkeit einer Anrechnung bzw. Nichtanrechnung von Gebühren auf, lassen jedoch nicht auf weitere Anrechnungspflichten des RVG schließen, die in den Vorbemerkungen der jeweiligen Abschnitte des VV RVG geregelt sind. Dieser Beitrag soll bezugnehmend auf die vorherigen Ausführungen zur Prüfung nach § 15 Abs. 3 RVG in...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / c) Klageentwurf

Rz. 73 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.7: Deckungsschutz für außergerichtlichen Vergleich Klage an das Amtsgericht Köln _________________________ (Adresse) Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ (Name, Adresse) gegen die _________________________ Rechtsschutzversicherung AG, ver...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / d) Kosten nach dem Gesetz über Verfahren in Landwirtschaftssachen

Rz. 140 Für Verfahren in Landwirtschaftssachen gilt Teil 3 des VV RVG.[185] Es fallen also Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr wie im ZPO-Verfahren an. Für die Terminsgebühr fehlt im RVG eine gesonderte Bestimmung. Sie entsteht also nach den allgemeinen Regeln.[186] Sie entsteht nicht, wenn nicht mündlich verhandelt wird und auch keine mündliche Verhandlung vorgesehen ...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / I. Grundlagen

Rz. 1 Vergütungsrecht wird am ehesten mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gleichgesetzt. Doch die InsVV ist hiermit schwerlich vergleichbar. Während beim RVG einzelne "Geschäfte" mit einer entsprechenden Gebühr "honoriert" werden, wird durch die InsVV weitestgehend für alle in der Insolvenzordnung geregelten unterschiedlichen Verfahren eine angemessene Vergütung bestimmt, ...mehr

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AGS 12/2024, Vorschuss auf ... / 4. Weiterer Vorschuss

Unter Geltung der BRAGO gewährte die oberlandesgerichtliche Rspr. einen Vorschuss nicht nur einmal, sondern ggf. mehrfach,[24] wenn nach Gewährung des ersten Vorschusses die Voraussetzungen für einen weiteren Vorschuss vorlagen.[25] Diese Rspr. ist auf § 51 Abs. 1 S. 5 RVG anwendbar.[26] Die Neuregelung in § 51 Abs. 1 S. 5 RVG hat die Position des Rechtsanwalts in diesem Ber...mehr

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AGS 12/2024, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine Festsetzung des Gegenstandswertes in einer Handelsregistersache durch den BGH ist in der Praxis sehr selten. 1. Zuständigkeit des Einzelrichters Über den Antrag des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin hatte hier nach der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH (AGS 2021, 471 [Hansens] = zfs 2021, 642 m. Anm. Hansens) der zuständige II. ZS des BGH...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Muster: Vergütungsvereinbarung mit Rechtsschutzversicherung

Rz. 143 Vergütungsvereinbarungen beziehen sich, soweit die gesetzlichen Vergütungen im Falle gerichtlicher Auseinandersetzung nicht zwingend anzuwenden sind, auf einzelne Tätigkeiten, z.B. die Höhe der Vergütung bei außergerichtlicher Tätigkeit gem. Nr. 2400 VV-RVG. Insbesondere aber ist die Vergütung der Verteidigertätigkeit in Straf- und OWi-Verfahren Gegenstand der Festle...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 3. Klage

Rz. 141 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.5: Klage Grobe Fahrlässigkeit/Repräsentant Klage der Frau Sabine Müller, Bochumer Str. 6, 51145 Köln, – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt _________________________, Köln, gegen die _________________________ Versicherung AG, vertr.d.d. Vorstand, dieser vertr.d.d. Vorsitzenden _________________________...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. Fälligkeit der Versicherungsleistung

Rz. 70 Gemäß § 5 Abs. 2 a ARB kann der Versicherungsnehmer die Übernahme der vom Versicherer zu tragenden Kosten verlangen, sobald er nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits erfüllt hat. Sobald der Mandant des Anwaltes, also der VN, als Kostenschuldner in Anspruch genommen wird, also nach Vorschussanforderung, hat die Rechtsschutz...mehr