Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 02/2025, Tagung der Geb... / I. Aktuelle Entwicklungen zum EuGH-Urteil bzgl. Zeitaufwandsklauseln im Anwaltsvertrag

Bereits mehrmals stand das Urt. des EuGH v. 12.1.2023[2] zum Transparenzgebot bei einer Zeitaufwandsklausel auf der Tagesordnung der Tagung der Gebührenreferenten: Nach eingehender Befassung bei ihrer 82. Tagung am 29.4.2023 in Dortmund beschlossen die Gebührenreferenten bei ihrer 84. Tagung am 6.4.2024 in Stuttgart – vor dem Hintergrund des aktuellen Stands der Entwicklungen...mehr

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AGS 02/2025, Formerforderni... / Leitsatz

Nach dem Wortlaut und Wortsinn liegt eine Vergütungsvereinbarung i.S.v. § 3a RVG vor, wenn mit der Vereinbarung für erbrachte anwaltliche Tätigkeit – wenn auch zusätzlich – entlohnt, mithin vergütet werden soll. Auch für eine solche Zusatzvereinbarung gilt das Formerfordernis der Textform, und zwar auch dann, wenn zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten nach Abschluss des...mehr

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AGS 02/2025, Formerfordernis bei Bonusvereinbarung

§ 3a RVG Leitsatz Nach dem Wortlaut und Wortsinn liegt eine Vergütungsvereinbarung i.S.v. § 3a RVG vor, wenn mit der Vereinbarung für erbrachte anwaltliche Tätigkeit – wenn auch zusätzlich – entlohnt, mithin vergütet werden soll. Auch für eine solche Zusatzvereinbarung gilt das Formerfordernis der Textform, und zwar auch dann, wenn zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten na...mehr

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AGS 02/2025, Anforderungen an Einwendungen im Vergütungsfestsetzungsverfahren

§ 11 Abs. 1, Abs. 5 RVG Leitsatz Im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG bedürfen die außergebührenrechtlichen Einwendungen keiner Substantiierung. Die Einwendungen müssen im Ansatz lediglich die Möglichkeit erkennen lassen, dass der Vergütungsanspruch des antragstellenden Rechtsanwalts unbegründet sein könnte. Bei der Beurteilung dieser Frage ist das gesamte Vorbring...mehr

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AGS 02/2025, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Auf den ersten Blick ist man erfreut, dass es so schnell nach Inkrafttreten des CanG und des KCanG am 1.4.2024 auch schon eine gebührenrechtliche Entscheidung zum CanG/KCanG gibt und dann auch noch vom BGH. Nach dem zweiten Blick ist die Freude dann etwas getrübt, weil man sich fragt, ob der BGH überhaupt eine Aussage treffen musste, die er getroffen hat. Im Einzelnen: 1. Son...mehr

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AGS 02/2025, Tagung der Geb... / V. Gebühren in einer Ehesache

Ferner setzten sich die Gebührenreferenten vor dem Hintergrund einer facettenreichen Ehescheidungssache nebst diverser Folgesachen mit dem Begriff der Angelegenheit nach § 15 RVG und der entsprechenden Rspr.[15] auseinander.mehr

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AGS 02/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 49 f.) befasst sich Schneider mit der Zusätzlichen Gebühr bei Rücknahme der Anklage oder Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls. Anlass ist die jüngst ergangene Entscheidung des AG Gießen (AGS 2025, 22; besprochen von Burhoff). Mit diesem Beitrag soll erläutert werden, wie die konkreten Abrechnungen in den verschiedenen Fallkonstellationen vor...mehr

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AGS 02/2025, Tagung der Geb... / 3. Haftentschädigung: kostenlose anwaltliche Erstberatung

Ferner wurde der Referentenentwurf eines Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetzes besprochen, der eine neue Erstberatungsgebühr von 190,00 EUR (§ 44a RVG-E "Vergütungsanspruch bei Erstberatung nach § 10 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen") für Rechtsanwälte im Betragsverfahren vorsieht. Ähnlich wie bei Beratungs- oder Prozesskos...mehr

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AGS 02/2025, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten am 20.12.2022 wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dem lag zu Grunde, dass er beim Betrieb einer professionell ausgestatteten Marihuana-Indoor-Plantage als Helfer tätig war. Zudem ordnete das LG gegen den Angeklagten die Einziehung einer Pistole, der sichergestellten Mar...mehr

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AGS 02/2025, Fragen und Lös... / 2.1. Abwandlung

Rechtsanwalt A hat bei dem Prozessgericht einen Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 Abs. 1 RVG über die ihm angefallene Vergütung eingereicht. Der hierzu gehörte Kläger wendet ein, Rechtsanwalt A sei die geltend gemachte Einigungsgebühr nicht entstanden, weil der Vergleich nach Kündigung des Anwaltsvertrags mit Rechtsanwalt A von Rechtsanwalt B geschlossen worden sei. Hie...mehr

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AGS 02/2025, Befriedungsgeb... / II. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV

Soweit sich der Rechtsanwalt gegen die unterlassene Festsetzung der Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV wende, war die sofortige Beschwerde nach Auffassung des LG Berlin begründet. Für deren Entstehen genüge bereits jede anwaltliche Tätigkeit, die auf eine Verfahrensförderung gerichtet sei, ohne dass sie auch kausal für die Verfahrensbeendigung geworden oder besonders aufwänd...mehr

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AGS 02/2025, Verfahrenswert... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Zusammenrechnung bei verschiedenen Anspruchsgegnern Die Entscheidung ist zutreffend. Unterlassungsansprüche sind höchstpersönlicher Natur und daher jeweils eigene Gegenstände. Daher sind sie gesondert zu bewerten und anschließend zusammenzurechnen. 2. Zusammenrechnung bei mehreren Anspruchsstellern Ebenso entschieden hat das OLG Frankfurt (AGS 2016, 189 = RVGreport 2017, 27 ...mehr

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AGS 02/2025, Fragen und Lös... / II. Entscheidung des Rechtspflegers

Der Rechtspfleger wird deshalb durch Beschluss die Vergütungsfestsetzung gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ablehnen. Hiergegen kann Rechtsanwalt A zwar sofortige Beschwerde einlegen. Diese verspricht jedoch keine Aussicht auf Erfolg, weil die Entscheidung des Rechtspflegers der allgemeinen Auffassung in der Rspr. entspricht. Rechtsanwalt A bleibt dann nichts anderes übrig, als seine...mehr

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AGS 02/2025, Tagung der Geb... / 2. Textform bei Anwaltsrechnung

Zum anderen war die Abschaffung des Schriftformerfordernisses für die anwaltliche Vergütungsberechnung in § 10 Abs. 1 S. 1 RVG durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz[12] Thema, die am 17.7.2024 in Kraft trat. Bislang mussten Rechtsanwälte Vergütungsberechnungen in schriftlicher Form an ihre Mandantschaft mitteilen, nun genügt dafür die Textform. Zudem ist e...mehr

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AGS 02/2025, Befriedungsgeb... / III. Terminsgebühr Nr. 4108 VV

Im Hinblick auf die Terminsgebühr Nr. 4108 VV war die sofortige Beschwerde nach Auffassung des LG Berlin hingegen aus den insoweit weiterhin zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses unbegründet. Die Gebührenbestimmung durch den Rechtsanwalt sei nämlich unbillig i.S.d. § 14 Abs. 1 RVG, da die angemessene Gebühr um mehr als 20 % (vgl. KG, Beschl. v. 6.12.2010 – 1 Ws ...mehr

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zfs 02/2025, Erinnerung geg... / 3 Anmerkung:

Die in der gebotenen Kürze ergangene Entscheidung des Einzelrichters des BGH gegen einen offensichtlich querulatorischen Beschwerdeführer ist inhaltlich völlig zutreffend. Gerade infolge der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sind sich viele Rechtsanwälte und Behördenmitarbeiter unsicher, welche Formerfordernisse im Verfahren über die Erinnerung gegen den Gerichtsk...mehr

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zfs 02/2025, Wieder nichts! Oder vielleicht doch?

Vor genau einem Jahr habe ich an dieser Stelle meine Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass die Ampel-Koalition noch in der laufenden Legislaturperiode die längst überfällige Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren Wirklichkeit werden lässt. Zunächst sah auch alles danach aus. Im Sommer vergangenen Jahres legte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Verfahrenskosten

Rz. 3 Zu den Verfahrenskosten zählt der Geschäftsaufwand für die Einigungsstelle, etwa die Kosten für die Räumlichkeiten, Schreibmaterial, Büropersonal etc. Gleiches gilt für die Auslagen der Mitglieder (Telefon, Porto, Reisekosten). Eine Pauschalierung der erstattungsfähigen Kosten kann zulässigerweise vereinbart werden. Der Verdienstausfall externer Mitglieder gehört nicht...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 3.6 Kosten der Einsichtnahme

Auch wenn die Gewährung einer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen allein mit Blick auf den hiermit verbundenen Zeitaufwand für den Verwalter Kosten verursacht, kann er den ihm entstehenden Aufwand nicht ohne entsprechende Vereinbarung berechnen. Das Gewähren einer Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen gehört zu den gesetzlichen Grundpflichten des Verwalters. Zweifellos...mehr

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AGS 01/2025, Die E-Rechnung... / VIII. Was ist mit § 10 RVG?

Nach dem RVG ist Schriftform nicht mehr erforderlich. Für eine ordnungsgemäße Berechnung gem. § 10 Abs. 1 S. 1 RVG reicht inzwischen die Textform aus. Diese wird auch mit der elektronischen Rechnung gewahrt. Und auch die Pflichtangaben nach § 10 Abs. 2 RVG sollten keine Probleme verursachen, da auch bei elektronischen Rechnungen neben den reinen umsatzsteuerrelevanten Daten ...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / V. Muster: Antrag auf Festsetzung der anwaltlichen Gebühren gegen den eigenen Mandanten nach § 11 RVG

Rz. 246 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.5: Antrag auf Festsetzung der anwaltlichen Gebühren gegen den eigenen Mandanten nach § 11 RVG An das Amtsgericht – als Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger ./. Schuldner Az: _________________________ wird gemäß § 11 RVG beantragt,mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / IV. Muster: Antrag des Rechtsanwalts auf Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 33 RVG

Rz. 245 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.4: Antrag des Rechtsanwalts auf Festsetzung des Gegenstandswertes nach § 33 RVG An das in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger ./. Schuldner Az: _________________________ wird gemäß ...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / b) Anwaltliche Gebühren im Einzelnen

Rz. 73 Nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG kann der Rechtsanwalt in der Mobiliarzwangsvollstreckung folgende Gebühren verlangen:mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / d) Vergütung für jede Angelegenheit

Rz. 93 Die Vergütung entsteht jeweils für die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts innerhalb einer Angelegenheit.[64] Während für die Mobiliarzwangsvollstreckung die verschiedenen und besonderen Angelegenheiten in den §§ 17 und 18 RVG geregelt sind, wird der Umfang der Abgeltung der Tätigkeit in der Immobiliarzwangsvollstreckung in Nr. 3311 VV RVG selbst bestimmt und insoweit...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / c) Vergütung für jede Angelegenheit

Rz. 78 Die Vergütung wird jeweils für die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwaltes innerhalb einer Angelegenheit gezahlt. Wann verschiedene oder besondere Angelegenheiten vorliegen, ergibt sich aus §§ 17 und 18 RVG. Rz. 79 Zu unterscheiden ist, die – zu vergütende – Vollstreckungsmaßnahme, d.h. der gesamte Vorgang zur Durchführung einer Zwangsvollstreckung, z.B. der Pfändung von ...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / a) Einführung

Rz. 70 Für die Kostenabrechnung in Zwangsvollstreckungssachen haben sich mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) andere Abrechnungsnormen, aber auch inhaltliche Änderungen gegenüber der BRAGO ergeben, die in der Langzeitüberwachung[35] gleichwohl noch ihre Bedeutung haben. Die nachfolgenden Ausführungen erläutern zunächst die anwaltlichen Gebühren in der Mobiliarzwangsvo...mehr

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AGS 01/2025, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2024 - Teil 1: §§-Teil

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2023/2024 wurde in AGS 2024, 5 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Der Stand des Beitrags ist Mitte Januar 2025. Hinweismehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / 8. Kosten und Gebühren

Rz. 57 Für das Verteilungsverfahren fallen zunächst Gerichtsgebühren nach Nr. 2117 KV GKG in Höhe einer streitwertabhängigen halben Gebühr an, wenn das Verfahren von Amts wegen eingeleitet wird. Soweit der Gerichtsvollzieher oder der Drittschuldner ohne Vorliegen der Voraussetzungen den gepfändeten Betrag hinterlegt hat, entsteht die Gebühr nicht, wenn die Einleitung des Ver...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / c) Anwaltliche Gebühren im Einzelnen

Rz. 91 Die anwaltlichen Gebühren und deren Höhe im Verhältnis zur einfachen Gebühr ist für die dem RVG unterfallenden Aufträge zur Durchführung der Immobiliarzwangsvollstreckung im beschriebenen Sinne in Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitte 3 und 4 des VV RVG geregelt. Rz. 92 Checkliste: Gebühren in der Immobiliarzwangsvollstreckung Danach erhält der Rechtsanwalt in der – gebü...mehr

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AGS 01/2025, Abrechenbarer ... / II. Rückzahlungsanspruch

Nach Klarstellung zu Rechenfehlern der Parteien nimmt das OLG zu dem Rückzahlungsanspruch des Klägers Stellung. Hinsichtlich der Höhe der angefallenen Vergütung ergebe sich ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, weil eine Überzahlung vorläge. Die Beklagte habe einen Anspruch auf Zahlung einer Anwaltsvergütung gem. § 611 BGB i.V.m. der Ho...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 2. Gegenstandswerte in der Mobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 107 In der Mobiliarzwangsvollstreckung bestimmen sich die Gegenstandswerte für die anwaltliche Vergütung nach § 25 RVG. Rz. 108 Hinweis Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers wird nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz mit Festgebühren vergütet. Dies gilt ebenso für die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichtes bei bestimmten Anträgen innerhalb der Mobiliarzwangsvollstreckung...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / IV. Kostenrechtliche Behandlung von Rechtsmittelverfahren

Rz. 171 Soweit in der Zwangsvollstreckung eine Klage erhoben wird, also etwa die Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO, die Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO, die Klage auf vorzugsweise Befriedigung nach § 805 ZPO oder auch die Klage wegen sittenwidriger Zwangsvollstreckung aus § 826 BGB, richtet sich die kostenrechtliche Behandlung nach den allgemeinen Vorschriften, s...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 1. Einführung

Rz. 105 Der Berechnung der anwaltlichen Gebühren sowie der Gerichtsgebühren, die keine Festgebühren sind, liegt ein zu bestimmender Gegenstandswert zugrunde. Dabei folgen die Gegenstandswerte für die anwaltliche Vergütung den Bestimmungen für den gerichtlichen Gegenstandswert oder stimmen mit diesem überein. Insoweit beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf die Be...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 5. Gegenstandswert in der Immobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 133 Die Bestimmung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Vergütung in der Immobiliarzwangsvollstreckung hat seine Regelung in §§ 26 und 27 RVG gefunden. Dabei behandelt § 26 RVG die Bestimmung des Gegenstandswertes in der Zwangsversteigerung, während § 27 RVG die Zwangsverwaltung betrifft. Rz. 134 Für die Vertretung des Rechtsanwaltes in der Zwangsversteigerung sind d...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / f) Kosten und Gebühren

Rz. 535 Es handelt sich bei dem Verfahren über die Klage auf vorzugsweise Befriedigung nach § 805 ZPO um ein normales Erkenntnisverfahren, welches auch kostenrechtlich in dieser Weise behandelt wird. Rz. 536 Mit der Klage ist ein Kostenvorschuss in Höhe von 3 Gerichtsgebühren nach Nr. 1210 KV GKG zu leisten, § 12 GKG. Diese Gerichtsgebühren können sich auf eine Gebühr ermäßig...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / f) Kostenentscheidung, Kosten und Gebühren

Rz. 240 Im Erinnerungsverfahren ist grundsätzlich eine eigene Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO zu treffen.[248] Eine Anwendung von § 788 ZPO, dahingehend, dass immer der Schuldner die Kosten des Erinnerungsverfahrens nach § 766 ZPO zu tragen hat, dürfte nicht in Betracht kommen.[249] Auch im Rahmen von § 766 Abs. 2 ZPO ist eine Kostenentscheidung zu Lasten des Schul...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / f) Kosten und Gebühren

Rz. 505 Es handelt sich bei dem Verfahren über die Drittwiderspruchsklage um ein normales Erkenntnisverfahren, welches auch kostenrechtlich in dieser Weise behandelt wird. Rz. 506 Mit der Klage ist ein Kostenvorschuss in Höhe von 3 Gerichtsgebühren nach Nr. 1210 KV GKG zu leisten, § 12 GKG. Diese Gerichtsgebühren können sich auf eine Gebühr ermäßigen, wenn das Verfahren auf e...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / g) Kosten und Gebühren

Rz. 425 Es handelt sich bei dem Verfahren über die Vollstreckungsgegenklage um ein normales Erkenntnisverfahren, welches auch kostenrechtlich in dieser Weise behandelt wird. Rz. 426 Mit der Klage ist ein Kostenvorschuss in Höhe von 3 Gerichtsgebühren nach Nr. 1210 KV GKG zu leisten, § 12 GKG. Diese Gerichtsgebühren können sich auf eine Gebühr ermäßigen, wenn das Verfahren auf...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Kosten und Gebühren

Rz. 450 Es handelt sich bei dem Verfahren über die Vollstreckungsgegenklage des Erben um ein normales Erkenntnisverfahren, welches auch kostenrechtlich in dieser Weise behandelt wird. Rz. 451 Mit der Klage ist ein Kostenvorschuss in Höhe von drei Gerichtsgebühren nach Nr. 1210 KV GKG zu leisten, § 12 GKG. Diese Gerichtsgebühren können sich auf eine Gebühr ermäßigen, wenn das ...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / X. Kosten und Gebühren

Rz. 141 Für das gerichtliche Verfahren fällt nach Nr. 2111 KV GKG eine Festgebühr von 22,00 EUR an. Der Gläubiger muss die Gebühr nach § 12 Abs. 6 GKG als Vorschuss leisten. Soweit keine eigenständige Kostengrundentscheidung ergeht, weil dem Antrag des Gläubigers stattgegeben wird, kann dieser die Gerichtsgebühren gegenüber dem Schuldner nach § 788 ZPO als notwendige Kosten ...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / f) Kosten und Gebühren

Rz. 125 Für das Verfahren nach § 732 ZPO fallen mangels gesetzlicher Bestimmung keine Gerichtsgebühren an. Es können lediglich die gerichtlichen Auslagen nach Nr. 9000 ff. KV GKG erhoben werden. Rz. 126 Für den Rechtsanwalt handelt es sich bei der Klauselerinnerung nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 RVG um eine besondere Angelegenheit, während allein die erstmalige Beantragung der Vollst...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VII. Kosten und Gebühren

Rz. 1086 An gerichtlichen Gebühren fällt für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Festgebühr nach Nr. 2111 KV GKG in Höhe von derzeit 20,00 EUR an. Nach § 12 Abs. 6 GKG ist dieser Betrag mit der Einreichung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entrichten. Dies gilt auch, soweit die Herausgabe einer beweglichen Sach...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Kosten und Gebühren

Rz. 1119 An gerichtlichen Gebühren fällt für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Festgebühr nach Nr. 2111 KV GKG in Höhe von derzeit 22,00 EUR an. Nach § 12 Abs. 6 GKG ist dieser Betrag mit der Einreichung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entrichten. Dies gilt auch, soweit die Herausgabe des Wertpapiers nach §...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / g) Kosten und Gebühren

Rz. 289 Für das Beschwerdeverfahren fällt nach Nr. 2121 KV GKG eine gerichtliche Festgebühr von 33,00 EUR an, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Daneben sind die gerichtlichen Auslagen nach Nr. 9000 ff. KV GKG zu berücksichtigen. Rz. 290 Der Rechtsanwalt erhält für das Beschwerdeverfahren eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG und eine weitere 0,5...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / VI. Muster: Anlage Vollstreckungskosten zur ZVFV

Rz. 247 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.6: Anlage Vollstreckungskosten zur ZVFV Anlage Vollstreckungskosten Soweit in der Anlage 7 zur ZVFV unter IV. Vollstreckungskosten geltend gemacht werden, wird gemäß § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO versichert, dass diese angefallen sind. Vollstreckungskosten, die vor dem vorliegenden Verfahren angefallen und noch nicht ...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 8. Kosten und Gebühren

Rz. 75 Für das gerichtliche Verfahren fällt nach Nr. 2111 KV GKG eine Festgebühr von 22,00 EUR an. Dies gilt auch dann, wenn die Ermächtigung nach § 887 Abs. 1 ZPO und der Beschluss über den Kostenvorschuss nach § 887 Abs. 2 ZPO getrennt ergehen. Es handelt sich gleichwohl um eine einheitliche Angelegenheit.[100] Nach § 12 Abs. 6 GKG muss der Gläubiger die Gebühr als Vorschu...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 7. Gegenstandswert im Verfahren über die Einholung von Auskünften Dritter

Rz. 164 Mit dem VVInkG hat der Gesetzgeber in § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG dahingehend eine Ergänzung vorgenommen, dass eine Wertkappungsgrenze, wie auch bei den Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft, von 2.000,00 EUR zu beachten ist. Diese Änderung ist bereits gem. Art. 10 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung wei...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VI. Kosten und Gebühren

Rz. 877 Für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses fällt eine Festgebühr nach Nr. 2111 KV GKG i.H.v. 22,00 EUR an. Nach § 12 Abs. 5 GKG ist dieser Betrag mit der Einreichung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entrichten. Rz. 878 Der Rechtsanwalt erhält eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus dem nach § 25 Abs...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 5. Kosten und Gebühren

Rz. 24 Folgende Kosten bzw. Gebühren sind zu beachten:mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 6. Gegenstandswert im Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 161 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG ist der Gegenstandswert für das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft auf 2.000,00 EUR gedeckelt, was sich dementsprechend bei diesen Betrag übersteigenden Vollstreckungsforderungen auswirkt. Grundsätzlich ist auch hier also der Nennwert der Vollstreckungsforderung maßgeblich, aber nicht mehr als 2.000,00 EUR. Rz. 162 Hinweis Wertet de...mehr