Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhaltenspflichten zur Wahrung der Unabhängigkeit.

Rn 18 Das in diesem Zusammenhang anzusprechende verfassungsrechtlich verankerte Prinzip des gesetzlichen Richters (Art 101 I 2 GG, iE dazu unten § 16 I GVG) hat in Deutschland historische Hintergründe und wird in anderen zweifellos ebenfalls demokratisch organisierten Staaten und bei internationalen Gerichten oft als Misstrauen ggü den Richtern in Deutschland missverstanden....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vorbereitung der Hauptverhandlung

Rz. 647 [Autor/Stand] Mit dem Eröffnungsbeschluss wird das Zwischenverfahren in das Hauptverfahren übergeleitet. Das Hauptverfahren gliedert sich in die Vorbereitung der Hauptverhandlung und die Hauptverhandlung selbst. Die Vorbereitung der Hauptverhandlung ist in den §§ 212–225a StPO geregelt. a) Terminsanberaumung Rz. 648 [Autor/Stand] Der Termin zur Hauptverhandlung wird du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung über die Erinnerung.

Rn 4 Zuständig für die Erinnerungen gegen Entscheidungen des beauftragten oder ersuchten Richters ist dasjenige Gericht, von dem der Auftrag oder das Ersuchen ausging, für Erinnerungen gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle das Gericht, dem er angehört (BTDrs 14/4722, 115). Beim beauftragten Richter entscheidet das beauftragende Kollegium, beim ersuchten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arten des Präsidiums.

Rn 6 Die unterschiedliche Belastung mit Justizgewährungspflichten und der dadurch bedingte richterliche Personalbedarf der Gerichte – vom kleinsten AG bis zu LGen mit über 300 Richtern – fordert eine Repräsentanz der Richterschaft durch unterschiedlich große Präsidien, deren Größe jedoch im Interesse der Überschaubarkeit und Effizienz der Entscheidungsfindung in der Höchstza...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Bedeutung des Geschäftsverteilungsplans.

Rn 7 Neben dem nach dem Wortlaut nahe liegenden Verbot, einem zuständigen Richter eine Streitsache willkürlich, dh ohne sachliche Rechtfertigung, ›zu entziehen‹, liegt die eminente Bedeutung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters in notwendigen Vorkehrungen vor dem Anhängigwerden der Streitsachen. Das Gebot fordert insoweit die Existenz allg (abstrakter) Regelungen, di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtspfleger.

Rn 3 Er unterfällt nicht der Norm. Gleichwohl finden über § 10 RPflG die Vorschriften über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern auf ihn Anwendung, soweit er in dem ihm durch das RPflG zugewiesenen Aufgabenkreis tätig wird. Für die Ablehnung wg der Besorgnis der Befangenheit sind die gleichen Maßstäbe anzusetzen wie beim Richter (Zö/Vollkommer § 49 Rz 3; KG Rpfleger 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassung der Öffentlichkeit.

Rn 93 Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit kann durch eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung des Präsidiums – der Mehrheit der Präsidiumsmitglieder – auf Vorschlag aus der Mitte des Präsidiums oder auch auf Antrag eines dem Gericht, nicht aber dem Präsidium angehörenden Richters durch Zulassung der Richteröffentlichkeit – aber nur der Richter des Gerichts, ungeachtet ihre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 117 GVG – [Vertretung].

Gesetzestext Die Vorschrift des § 70 Abs. 1 ist entsprechend anzuwenden. Rn 1 § 70 I betrifft die Vertretung durch vorübergehende Abordnung von Richtern anderer Gerichte, nicht die Vertretung innerhalb eines Senats oder durch andere Richter desselben Gerichts. Die Vertretungsregelung kann bei vorübergehender Überlastung in Betracht kommen. Danach wird auf Antrag des Präsidiu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 6 Das dem Gewaltenteilungsgrundsatz und dem § 1 GVG zugrunde liegende Verständnis einer hinreichenden organisatorischen und va auch personellen Trennung der Gerichte als Rechtsprechungsorgane von der staatlichen Exekutive, den Verwaltungsbehörden (dazu BVerfG NJW 81, 912 [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvL 114/78]), hat Auswirkungen für die einzelnen Richter. Nach § 4 I DRiG darf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen der Verletzung von Aufsichtspflichten.

Rn 7 Streitig ist, ob bei einer Verletzung der Aufsichtspflichten des Richters die Handlungen des Referendars generell unwirksam (so ThoPu/Hüßtege GVG § 10 Rz 3) oder lediglich für die Beteiligten anfechtbar sind (dazu Kissel/Mayer § 10 Rz 18). Insoweit ist eine Differenzierung nach der Schwere und Erkennbarkeit für die Verfahrensbeteiligten vorzunehmen. Leitet bspw ein Refe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 29 Gg die Entscheidung des Richters ist die sofortige Beschwerde nach § 127 gegeben. Das gilt auch dann, wenn statt des eigentlich zuständigen Rechtspflegers der Richter entschieden hat (Köln FamRZ 88, 740). Gg die Entscheidungen des Rechtspflegers ist nach § 11 I RPflG ebenfalls die sofortige Beschwerde gegeben (Naumbg JurBüro 02, 537). Rechtspfleger und Richter haben Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 8 Eine entgegen der Wartepflicht vorgenommen richterliche Handlung ist bei einer Ablehnung wg Befangenheit wirksam, aber fehlerhaft. Hierin kann indes ein neuer Ablehnungsgrund gesehen werden. Wird das Ablehnungsgesuch rkr zurückgewiesen, tritt Heilung ein (hM; aA Zö/Vollkommer § 47 Rz 5), ansonsten ist die Handlung zu wiederholen. Ist dies nicht möglich, leidet das Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnung.

Rn 5 Die Ablehnung der Berichtigung, die aus sachlichen Gründen bereits dann erfolgen muss, wenn kein Einvernehmen über die Fehlerhaftigkeit hergestellt werden kann, wird durch Beschl ausgesprochen, an dem nur der Richter mitwirkt (Zö/Schultzky Rz 10; Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 13; aA St/J/Roth Rz 17, der einen gemeinsamen Beschl von Richter und Urkundsbeamtem für erford...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuteilung, Befangenheit.

Rn 3 Die Zuteilung erfolgt nach allgemeinen Vorschriften. Es ist Sache des Präsidiums, den Vorsitzenden und die Handelsrichter dem einzelnen Spruchkörper zuzuteilen (§ 21e I 1). Da ehrenamtliche Richter regelmäßig ggü Berufsrichtern eingeschränkt belastet werden sollten, werden oft bis zu 10 Richter einer KfH zugewiesen. Die Gefahr einer Überbesetzung droht nicht (BGH NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nicht ordnungsgemäße Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts.

Rn 2 Grds hat der verordnete Richter nur diejenigen Verfahrensschritte durchzuführen, die erforderlich sind, um dem hierfür primär zuständigen Prozessgericht das Zwischenverfahren gem § 387 zu ermöglichen (Zö/Greger § 389 Rz 1). Hat aber der Zeuge schon das Verfahren des § 386 nicht eingehalten, also den Weigerungsgrund schon formell nicht ordnungsgemäß den Tatsachen nach vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 26 In Form von Verfügungen ergehen regelmäßig sämtliche Prozesshandlungen. Sie werden vom vorsitzenden Richter, dem Ermittlungsrichter bzw einem von diesem beauftragten oder ersuchten Richter iRd Prozessbetriebes allein getroffen (Zö/Feskorn § 329 Rz 1). Hierzu gehören ua Maßnahmen zur Vorbereitung des Termins (§ 273 II) oder die Terminsbestimmung (§ 216).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umgangsrecht und das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, Nr 2.

Rn 8 Zu den das Umgangsrecht betreffenden Kindschaftssachen des § 151 Nr 2 gehören Angelegenheiten, die folgende Sachverhalte zum Gegenstand haben: das Umgangsrecht eines jeden Elternteils und des Kindes mit seinen Eltern gem § 1684 BGB: Gem § 1626 III BGB gehört zum Wohl des Kindes idR sein Umgang mit beiden Elternteilen. § 1684 I BGB beinhaltet sowohl das Recht jedes Eltern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönliche Anforderungen ieS.

Rn 2 Positiv verlangt das Gesetz zunächst, dass der Handelsrichter Deutscher ist (vgl auch § 9 Nr 1 DRiG). Hier steht die rechtspolitische Forderung einer Öffnung zumindest im Rahmen der EU im Raum (für die ehrenamtlichen Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit: Dombrowski BB 16, 3129). Eine Erweiterung der Kompetenz und Akzeptanz angesichts der zunehmenden Verflechtungen im H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Prozessgericht kann nach seinem Ermessen die wiederholte Vernehmung eines Zeugen anordnen. (2) Hat ein beauftragter oder ersuchter Richter bei der Vernehmung die Stellung der von einer Partei angeregten Frage verweigert, so kann das Prozessgericht die nachträgliche Vernehmung des Zeugen über diese Frage anordnen. (3) Bei der wiederholten oder der nachträglichen Verneh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1081 ZPO – Berichtigung und Widerruf.

Gesetzestext (1) 1Ein Antrag nach Artikel 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 auf Berichtigung oder Widerruf einer gerichtlichen Bestätigung ist bei dem Gericht zu stellen, das die Bestätigung ausgestellt hat. 2Über den Antrag entscheidet dieses Gericht. 3Ein Antrag auf Berichtigung oder Widerruf einer notariellen oder behördlichen Bestätigung ist an die Stelle zu ri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestimmtheit von Durchsuchungsbeschlüssen, wistra 1983, 99; Beukelmann, Dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zulässigkeit von Fragen.

Rn 4 Über die Zulässigkeit von Fragen entscheidet der verordnete Richter zunächst vorläufig und formlos gem § 397 II; die endgültige Entscheidung und die Anweisung an den verordneten Richter, eine zu Unrecht zurückgewiesene Frage nachträglich zu stellen, steht dagegen gem § 398 II dem Prozessgericht zu (§ 397 Rn 3, § 398 Rn 6; Zö/Greger § 400 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift setzt – ohne allerdings selbst die Abgrenzung vorzunehmen – die unterschiedlichen Entscheidungsbefugnisse von verordnetem Richter und Prozessgericht voraus und betont die fortbestehende Zuständigkeit des Prozessgerichts für das Verfahren, soweit dem beauftragten und ersuchten Richter keine eigenständigen Entscheidungsbefugnisse zuwachsen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnung während der Verhandlung.

Rn 5 Der Begriff der Verhandlung ist weit zu fassen s.a. § 43 Rn 3. Das folgt schon aus dem Wortlaut, der nicht auf die ›mündliche‹ Verhandlung des § 137 I abstellt. Sie beginnt, wenn das Gericht verhandlungsbereit ist, also mit dem Aufruf der Sache gem § 220 I, und endet mit deren Schluss gem § 136 IV. Damit sind auch Erörterungen, Güteverhandlung und Beweisaufnahme Teil de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausfertigung.

Rn 5 Die Ausfertigung ist die Abschrift einer gerichtlichen Entscheidung auf Papier, die die Urschrift im Rechtsverkehr ersetzt (§ 317 II). Sie ist eine öffentliche Urkunde (BGH NJW 10, 2519 Rz 14). Die Ausfertigung muss erkennen lassen, dass das Original unterschrieben ist (BGH NJW 75, 781; VersR 80, 741, 742; FamRZ 90, 1227; vgl auch § 315 Rn 10 aE). Eine fehlende Untersch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soll die Beweisaufnahme durch ein Mitglied des Prozessgerichts erfolgen, so wird bei der Verkündung des Beweisbeschlusses durch den Vorsitzenden der beauftragte Richter bezeichnet und der Termin zur Beweisaufnahme bestimmt. (2) Ist die Terminsbestimmung unterblieben, so erfolgt sie durch den beauftragten Richter, wird er verhindert, den Auftrag zu vollziehen, so ernennt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Unterschrift der Richter, die an der Entscheidung (nicht bloß an deren Verkündung) mitgewirkt haben, soll bestätigen, dass der Spruchkörper (nicht notwendigerweise jeder einzelne beteiligte Richter) das Urt, so wie es unterschrieben wird, für verbindlich erachtet und das abgefasste Urt dem Beratungsergebnis entspricht; Änderungen nach Unterschrift sind unzulässig (S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Spruchkörperreduzierung.

Rn 7 Das Spruchkörperplenum hat, wenn es nicht mit der Mindestzahl der in den Verfahrensordnungen für die Rspr der Kammern oder Senate gesetzlich vorgeschriebenen Richter (Festzahlspruchkörper), sondern überbesetzt ist, aus der Summe der vorhandenen Richterköpfe die nach der Verfahrensordnung vorgeschriebene Richterbank der Kammern und Senate einzurichten, mithin die so gena...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zum ehrenamtlichen Richter kann ernannt werden, wermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Aufgehobener Schiedsspruch (Art. V Abs 1e UNÜ).

Rn 33 Der deutsche Richter darf die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs versagen, wenn dieser im Erlassstaat rkr aufgehoben worden ist. Da zahlreiche Staaten, auch solche, in denen Schiedsverfahren stattfinden, nicht über geordnete rechtsstaatliche Verhältnisse verfügen, steht dem Richter ein pflichtgebundenes Ermessen zu, ob er die Aufhebungsent...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Ermittlungsrichter

Ergänzender Hinweis: Nr. 43, 60 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 43, 60). Rz. 112 [Autor/Stand] Als weiteres Ermittlungsorgan sieht die StPO den sog. Ermittlungsrichter vor. Das ist der Amtsrichter, in dessen Bezirk die Untersuchungshandlung vorzunehmen ist (§ 162 Abs. 1 StPO).[2] Er wird grds. auf Antrag (s. Rz. 113), nur in Ausnahmen, bei Eilfällen, selbständig tätig (s. Rz. 11...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Geschichte.

Rn 1 Das ZPO-RG v 27.7.01 (BGBl I, 1887) hatte das Kammerprinzip verdrängt zugunsten der Zuständigkeit des Einzelrichters. Diese Maßnahme war auf den ersten Blick günstig für Personalbedarfsüberlegungen, damit verbundene Kosten und die Verfahrensbeschleunigung. Kehrseite war aber, dass komplexe Sach- und Rechtsfragen in den Händen einer einzelnen Person lagen. Gleichzeitig s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bestandteile der Eidesleistung.

Rn 1 Die Vorschrift benennt zunächst drei Bestandteile der Eidesleistung, nämlich (1) Eingangsformel, (2) Eidesnorm und (3) Eidesformel. Zu Beginn wird die (1) Eingangsformel (§ 481 I, II) dem Schwurpflichtigen vom Richter vorgesprochen, wobei der Richter unmittelbar die (2) Eidesnorm anschließt. Diese Eidesnorm findet sich nicht in § 481, sondern für Zeugen in § 392 S 3, fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erhebt sich bei der Beweisaufnahme vor einem beauftragten oder ersuchten Richter ein Streit, von dessen Erledigung die Fortsetzung der Beweisaufnahme abhängig und zu dessen Entscheidung der Richter nicht berechtigt ist, so erfolgt die Erledigung durch das Prozessgericht. (2) Der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Zwischenstreit ist von Amts wegen zu bestimmen und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausschließungsgründe/Zweck.

Rn 19 Ein Richter muss vertrauenswürdig sein, um sein Amt neutral mit der nötigen Distanz zu den Parteien ausüben zu können (Rn 1 ff). Ist er voreingenommen, verliert er dieses Vertrauen. Die Voreingenommenheit ist eine innere Tatsache, auf die allein durch objektiv feststellbare Indizien geschlossen werden kann. Das Gesetz sieht zuverlässige Indizien dann, wenn der Richter ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Postbeschlagnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 61 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 61). Rz. 364 [Autor/Stand] Für die Beschlagnahme von Briefen, Sendungen und Telegrammen im Gewahrsam von Post- oder Telekommunikationsunternehmen enthalten die §§ 99, 100 und 101 StPO eine Sonderregelung. Zur Anordnung der Postbeschlagnahme sind außer dem Richter bei Gefahr im Verzug lediglich die StA (BuStra), nicht jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 47 Hilft der Rechtspfleger nicht vollständig ab, legt er die Erinnerung dem Richter vor, § 11 II 6 RPflG. Zuständig ist der Richter des Gerichts, dessen Rechtspfleger entschieden hat; dies kann beim LG auch die Kammer bzw. beim OLG der Senat sein (§ 28 RPflG; München AGS 17, 51, 52 [OLG München 08.07.2016 - 34 Sch 11/13]; bei der sofortigen Beschwerde ist der obligatorisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stattgebende Berichtigung.

Rn 4 Der Berichtigungsvermerk, der nicht in der Gestalt eines Beschlusses erfolgt, ist entweder vollständig auf dem Protokoll anzubringen. Bei Platzmangel kann der Protokollvermerk, der nicht fehlen darf, auf eine mit dem Protokoll zu verbindende Anlage verweisen. Eine Berichtigung kann keinesfalls durch Radierungen oder Überschreiben vorgenommen werden (Musielak/Voit/Stadle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Geltendmachung der Verletzung.

Rn 3 Die Nichtbeachtung des Gebots, das sicherstellen soll, dass dem Rechtssuchenden ein unbefangenes ›neutrales‹ Gericht ggü tritt, kann nach den gerichtlichen Verfahrensordnungen regelmäßig mit der sog Besetzungsrüge als absoluter Revisionsgrund geltend gemacht werden (§§ 547 Nr 1 ZPO; 338 Nr 1 StPO; 138 Nr 1 VwGO; 72 II Nr 3 ArbGG), sofern nicht im Einzelfall Präklusionsr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verfahrensmangel.

Rn 12 Erforderlich ist ein Mangel im Verfahren, nicht ein Mangel in der Rechtsfindung (›error in procedendo‹, nicht ›error in iudicando‹). Mängel in der Anwendung des materiellen Rechts können auch dann nicht zu einer Zurückverweisung führen, wenn es sich um besonders grobe Fehler handelt, die für die Sachprüfung vorgreiflich sind und die gebotene Sachaufklärung vollständig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Vorschrift, Anwendungsbereich.

Rn 1 § 434 regelt eine Ausn vom Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355). Die Vorschrift gestattet unter bestimmten Voraussetzungen die Vorlage der Urkunde vor einem beauftragten Richter des Prozessgerichts (§ 361) oder einem ersuchten Richter eines anderen Gerichts (§ 362). Die Vorschrift gilt unabhängig davon, wer die Urkunde vorlegen soll. Sie ist im Fall ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Maßnahmen des Prozessgerichts.

Rn 2 Die Beweisaufnahme durch den ersuchten Richter setzt einen entspr Beweisbeschluss des Prozessgerichts voraus. Er kann auch vorterminlich gem § 358a oder als Änderungsbeschluss gem § 360 (s aber § 360 Rn 7) erlassen werden. Das Beweisthema mit seinen beweisbedürftigen Tatsachen ist möglichst präzise zu beschreiben. Auf der Grundlage des Beschlusses verfasst der Vorsitzen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geltendmachung im Termin.

Rn 4 Macht der Zeuge vor dem verordneten Richter dagegen erst im Vernehmungstermin von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, so nimmt der Richter lediglich die Erklärungen gem § 389 I in das Protokoll auf und legt die Akte sodann dem Prozessgericht zur Entscheidung gem § 387 vor (Musielak/Voit/Huber § 389 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Verfahren, wenn die Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung nicht vor dem Prozessgericht, sondern vor einem beauftragten oder ersuchten Richter (§ 375) stattfinden soll, und wenn vor diesem verordneten Richter das Problem des von dem Zeugen geltend gemachten Zeugnisverweigerungsrechts auftritt. Verweigert ein Zeuge die Mitwirkung bei einer Unters...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anordnung durch Beschluss.

Rn 1 Die Beeidigung vor dem ersuchten oder beauftragten Richter wird durch Beschl angeordnet, der seinerseits unanfechtbar ist (§ 355 II), der aber auf Antrag oder vAw geändert werden kann (§ 360 S 2). Das Vorgehen gem. § 479 stellt eine Abweichung vom Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme dar (§ 355 I), daher sollte mit diesem Instrument vorsichtig umgegangen wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Mehrheitsprinzip.

Rn 83 Das Präsidium entscheidet nach Abs 7 mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, die als Mitglieder stimmberechtigt sind. Der nach § 21c I 2 nur beratend anwesende Vizepräsident bzw weitere aufsichtführende Richter ist nicht Mitglied des Präsidiums und deshalb nicht stimmberechtigt (s § 21c Rn 5). Stimmenenthaltung wird überwiegend für unzulässig gehalten (Kissel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Unterschriftsleistung.

Rn 1 Das Protokoll wird im Regelfall vom Vorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterzeichnet. Der Urkundsbeamte fertigt die Reinschrift des Protokolls. Er bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Protokollausfertigung. Das gilt auch dann, wenn er nicht zur Sitzung hinzugezogen wurde. Auch im Fall der vorläufigen Protokollaufzeichnung in Ton ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsächliche oder rechtliche Verhinderung des an sich zuständigen Gerichts an der Ausübung des Richteramts in einem einzelnen Fall (§ 36 I Nr 1).

Rn 2 Das ›verhinderte‹ Gericht muss ungeachtet der etwaigen Zuständigkeit auch anderer Gerichte für den konkret in Rede stehenden Rechtsstreit örtlich und sachlich zuständig sein. Eine Verhinderung eines ganzen Gerichts aus tatsächlichen Gründen, wie sie etwa im Kriegszustand, bei Ausbruch lokal beschränkter Epidemien oder im Falle schwerer Naturkatastrophen vorstellbar wäre...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / V. Rolle der Stiftungsaufsicht

Rz. 57 Der Stiftungsaufsicht kommt im Zusammenhang mit rechtsfähigen Stiftungen eine tragende Rolle zu: Stiftungen erlangen ihre Rechtsfähigkeit erst durch Anerkennung seitens der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde. Hierbei hat die Aufsichtsbehörde die Rechtsaufsicht über die Stiftung: Sie prüft, ob das Stiftungsgeschäft möglicherweise rechtswidrig ist.[95] Das ist der Fa...mehr