Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Vorbehaltsübertragung

Rz. 10 Bestimmte Geschäfte sind dem Rechtspfleger grundsätzlich zugewiesen, es sei denn, dass unter näher bezeichneten Voraussetzungen ein Richtervorbehalt gegeben ist. Dabei ist § 3 Nr. 2 RPflG in Zusammenhang mit §§ 14–19b RPflG zu lesen. Für Nachlasssachen bestimmt § 16 RPflG, dass bestimmte Angelegenheiten dem Richter vorbehalten sind. So ist z.B. bei der Erbscheinserteil...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 § 6 Abs. 1 FamFG verweist auch für die Ablehnung von Gerichtspersonen unmittelbar auf die §§ 41–49 ZPO. Danach kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, § 42 Abs. 2 ZPO. Zur umfangreichen Ka...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins)

Rz. 323 Muster 7.69: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins) Muster 7.69: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins) An das Amtsgericht _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. In der Nachlasssache _________________________, verstorben am ____________...mehr

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Reisekosten / 3.3 Reisekostenrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Länderspezifische Reisekostenregelungen

In den Ländern, in denen besondere landesrechtliche Vorschriften bestehen, gilt das BRKG kraft dieser Länderregelungen nicht unmittelbar. Die in den einzelnen Ländern erlassenen Landesgesetze und Verordnungen lehnen sich jedoch stark an das Reisekostenrecht des Bundes an. Eine Synopse der Länderregelungen zum Bundesreisekostengesetz ist als Anlage zum Stichwort "Reisekosten"...mehr

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Umzugskosten / 2.3 Umzugsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Länderspezifische Regelungen

In den Ländern, in denen besondere landesrechtliche Vorschriften bestehen, gilt das Bundesumzugskostengesetz kraft dieser Länderregelungen nicht unmittelbar. Die in den einzelnen Ländern erlassenen Gesetze lehnen sich jedoch stark an das Recht des Bundes an. Für die folgenden Länder sind eigenständige Regelungen erlassen worden: Baden-Württemberg Landesumzugskostengesetz (LUKG...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 3. Allgemeine Haftung

Rz. 54 Soweit keine besondere Haftungsprivilegierung eingreift, richtet sich die Haftung der Stiftung und der für sie tätigen Personen nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Eine Stiftung haftet nach § 84 Abs. 5 i.V.m. § 31 BGB [86] gegenüber Dritten zwingend für jeden Schaden, den ein Stiftungsorgan (auch Stiftungsbeirat) oder ein Organmitglied in Ausführung der ihm üb...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / ee) Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

Rz. 64 Wie im Zivilprozess muss auch im FamFG-Verfahren der Strengbeweis durch den erkennenden Richter erhoben werden. Insoweit gilt § 355 ZPO entsprechend.[32] Allerdings kennt dieser Grundsatz zwei Ausnahmen: Die Beweisaufnahme kann durch erfolgen. Auch eine Übertragu...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / C. Besteuerung bei Stiftungsbeendigung

Bei Beendigung einer privatnützigen Stiftung erfolgt keine Liquidationsbesteuerung nach Maßgabe des § 11 KStG, da die Norm auf Stiftungen nicht anzuwenden ist.[58] Es gelten damit auch im Beendigungsprozess die allgemeinen Besteuerungsregeln, wonach Gewinne nur dann bei der Stiftung ertragsteuerpflichtig sind, wenn sie zufließen bzw. realisiert werden.[59] Das ist z.B. der F...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / A. Typische Sachverhalte aus der Praxis

Rz. 1 In der Praxis zur Nachfolgegestaltung – privat und im Unternehmensbereich – werden Stiftungen nach wie vor häufig nachgefragt, ohne dass es bei jeder entsprechenden Beratung tatsächlich zu einer Stiftungserrichtung kommen muss. In der Fachliteratur sind Stiftungen vor allem als Ansatz zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge vielfach Gegenstand von Diskussionen.[1] In ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Zuständiges Gericht

Rz. 206 Sachlich zuständig ist das Amtsgericht als Nachlassgericht, § 2353 BGB, § 23c Abs. 2 Nr. 2 GVG. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, § 343 Abs. 1 FamFG. Für die örtliche Zuständigkeit nach § 343 Abs. 2 FamFG ist es unerheblich, wie lange der letzte gewöhnliche A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 14. Verjährung (§§ 31–34 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 151 [Autor/Stand] Auf die Verjährung von Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 378–383b AO) finden nach § 377 Abs. 2 AO grundsätzlich die Verjährungsregeln des OWiG Anwendung. Dies gilt für die Verjährung der Verfolgung einer Steuerordnungswidrigkeit (§ 31 Abs. 1 OWiG) ebenso wie für die Verjährung ihrer Vollstreckung (§ 34 Abs. 1 OWiG). Lediglich die Frist für di...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / d) Verwahrungsbuch

Rz. 109 Über die in besondere amtliche Verwahrung genommenen letztwilligen Verfügungen ist ein besonderes Verwahrungsbuch zu führen, § 27 Abs. 4 und 5 AktO. Rz. 110 § 346 FamFG Verfahren bei besonderer amtlicher Verwahrung (1) Die Annahme einer Verfügung von Todes wegen in besondere amtliche Verwahrung sowie deren Herausgabe ist von dem Richter anzuordnen und von ihm und dem ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / XXVI. Keine Bindung des Berufungsgerichts an eine Rechtsansicht im Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils

Rz. 556 Die Frage, ob jemand Nacherbe ist, ist eine rechtliche Wertung und auch dann, wenn die Parteien übereinstimmend davon ausgehen, dass Nacherbschaft vorliege, vom Gericht anhand des Tatsachenvortrags einschließlich der Anlagen eigenständig zu prüfen. Daher kann insoweit auch keine Bindungswirkung des Tatbestands vorliegen.[678] Dies bedeutet u.a., dass der Vortrag zu e...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / b) "Mildtätige Familienstiftung"

Rz. 121 Bei der sog. mildtätigen Familienstiftung muss nicht die Allgemeinheit gefördert werden. Mildtätigkeit bedeutet vielmehr die Unterstützung einzelner bedürftiger Personen. Rz. 122 Hinweis Soweit die wirtschaftliche oder persönliche Hilfsbedürftigkeit i.S.d. § 53 AO vorliegt, können über eine mildtätige Stiftung auch Familienangehörige oder Angehörige eines Unternehmens...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VII. Rechnungslegung und Prüfung von Stiftungen

Rz. 44 Die Rechnungslegung bei Stiftungen[68] dient den Stiftungsorganen und der Finanzverwaltung, aber auch der Stiftungsaufsicht als Informationsquelle und im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben als Entscheidungsgrundlage. In den einzelnen Landesstiftungsgesetzen finden sich üblicherweise einschlägige Vorschriften. Außerdem finden sich Vorschriften im BGB (§ 84a Abs. 1 i.V.m....mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / II. Familienstiftung

Rz. 70 Die sog. Familienstiftung[103] ist keine gesonderte Stiftungsart, sondern eine Unterart der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Die Familienstiftung dient typischerweise dazu, größere Vermögen zusammenzuhalten und die Familie zu versorgen. Damit sind nicht nur die sogleich noch näher zu behandelnden Fälle der unternehmensverbundenen Stiftungen gemeint, denn auch ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Formelle Fehlerhaftigkeit

Rz. 261 Bei schweren Verfahrensfehlern, insbesondere beim Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen, ist auch ein materiell richtiger Erbschein einzuziehen (h.M., die über den Wortlaut des § 2361 BGB hinausgeht; vgl. Muster Rdn 263).[157] Beispiele aus der Rechtsprechung:mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Freibeweis

Rz. 58 Anders als im Zivilprozess können im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Tatsachen auch freibeweislich ermittelt werden. In Betracht kommen dabei insbesondere Das Gericht ist bei der Beweisaufnahme an keine Form gebunden. Es kann den Beweis mündlich, telef...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 8 Beim Amtsgericht können sowohl der Richter als auch der Rechtspfleger zuständig sein. Man spricht bei dieser Abgrenzung von funktioneller Zuständigkeit. Maßgeblich für die Zuteilung ist dabei das Rechtspflegergesetz . a) Vollübertragung Rz. 9 In vollem Umfang sind vor allem Register-, Grundbuch- und Vereinssachen dem Rechtspfleger zur Entscheidung übertragen, § 3 Nr. 1 RP...mehr

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AGS 07/2023, Isolierte Anfe... / II. Isolierte Anfechtung möglich

Die isolierte Erinnerung gegen die Kostenentscheidung im Kostenfestsetzungsbeschlusses ist zulässig. Der Statthaftigkeit steht § 99 Abs. 1 ZPO nicht entgegen. Nach § 99 Abs. 1 ZPO sind Kostenentscheidungen zwar grds. nicht isoliert anfechtbar. Dies gilt jedoch nach Sinn und Zweck nur für richterliche Entscheidungen, nicht für solche des Rechtspflegers (OLG Brandenburg NJW-RR...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / Literaturtipps

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zfs 07/2023, zfs Aktuell / 3.1 Änderung der Anlagen zum BtMG

Am 8.6.2023 ist die Dreiundzwangzigste Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungmittelgesetzes v. 1.6.2023 (BGBl I Nr. 143) in Kraft getreten. Durch die Verordnung werden neuen Substanzen in die Anlage II des BtMG aufgenommen. Autor: Karsten Funke Karsten Funke, Richter am Landgericht, München zfs 7/2023, S. 362mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Zentrale Meldestelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU, §§ 27–42 GwG)

Rz. 381 [Autor/Stand] Der fünfte Abschnitt enthält Regelungen zur Zentralen Meldestelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. In der Praxis hat sich die internationale Bezeichnung FIU (Financial Intelligence Unit) weitestgehend durchgesetzt.[2] Der Aufgabenbereich der FIU liegt laut dem Willen des Gesetzgebers[3] im Bereich der Gefahrenabwehr. Die Aufgaben der FIU als "admin...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 200 Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen wurde bereits auf den Einsatz eines Testamentsvollstreckers eingegangen. Der Testamentsvollstrecker[219] verwaltet den Nachlass, nimmt ihn in Besitz und verfügt über die Nachlassgegenstände (§ 2205 BGB). In der Praxis kann der Testamentsvollstrecker als Gehilfe und/oder Organ der Stiftung eingesetzt we...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 9. Beweiskraft eines notariellen Testaments im Prozess

Rz. 203 Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind (öffentliche Urkunden), begründen gem. § 415 ZPO, wenn sie über eine vor der Behörde oder der Urkundsperson abgegebene Erklärung ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / c) Inhalt des kausalen Rechtsverhältnisses

Rz. 15 Die den geschuldeten dinglichen Rechtsgeschäften zugrunde liegenden Einzelregelungen des kausalen Schuldverhältnisses ergeben sich, soweit sich die Miterben nicht geeinigt haben, aus den gesetzlichen Teilungsvorschriften. Deshalb muss der eingeklagte Teilungsplan exakt diesen gesetzlichen Regeln entsprechen, weil auf eine andere Rechtsfolge kein Anspruch besteht.[12] ...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / d) Rechtsmissbrauch

Rz. 77 Eine Teilungsversteigerung kann auch unzulässig sein, wenn der Antragsteller sein Recht rechtsmissbräuchlich ausübt (vgl. die Einzelfälle Rdn 78 ff.).[66] Dies ist geltend zu machen mit der Widerspruchsklage analog § 771 ZPO (vgl. Muster Rdn 40).[67] BGH in BGHZ 58, 146, 147, 148: Zitat "Unter besonderen Umständen kann ein Teilhaber, der die Aufhebung der Gemeinschaft be...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 319 Nach der Erteilung des Erbscheins ist eine Beschwerde gegen die Erbscheinserteilung nicht mehr statthaft. Es kann nur die Einziehung des Erbscheins beantragt werden.[201] Lehnt auf Anregung eines Beteiligten das Nachlassgericht die Einziehung oder die Kraftloserklärung eines Erbscheins ab, so steht dem Beteiligten gegen diesen Beschluss das Rechtsmittel der befristet...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VII. Unselbstständige Stiftung

Rz. 144 Vermehrt wird der "Stiftungsfachmann" auch auf die unkompliziert zu errichtende unselbstständige Stiftung angesprochen. Die unselbstständige Stiftung[167] (auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftung genannt) unterscheidet sich von der Stiftung des Privatrechts dadurch, dass sie keine juristische Person ist. Der Stifter überträgt vielmehr einer bereits bestehende...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 4 Persönlicher Anwendungsbereich

Das Gesetz regelt in § 1 HinSchG den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen). Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand ...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / V. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 22 Nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (§ 81 BGB)[38] die Anerkennung durch die zuständige Behörde [39] des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 S. 1 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Auskunftserteilung – unvertretbare Handlung

Rz. 287 Bei der Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen Pflichtteilsberechtigten zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines Verzeichnisses der Nachlassgegenstände gem. § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstrecken ist.[316] Dies gilt auch dann, wenn der ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 11. Zwangsweise Durchsetzung der Verurteilung zur Auskunftserteilung

Rz. 370 Wird die Auskunft nicht freiwillig erteilt, so ist sie nach § 888 ZPO zu erzwingen (siehe zur Zwangsvollstreckung und zur Bestimmtheit des Auskunftstitels Rdn 281 ff., 287). Zuständig ist als Vollstreckungsorgan das Prozessgericht erster Instanz, §§ 888, 887 Abs. 1 ZPO, und zwar der Richter, nicht der Rechtspfleger, § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG. Es besteht Anwaltszwang n...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / Literaturtipps

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Zuweisung nach Billigkeit

Rz. 87 Unter Berufung auf BGHZ 58, 146 hat der BGH in BGHZ 63, 348, 352 angenommen, die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft zwischen Ehegatten bei Scheidung der Ehe sei nach Treu und Glauben ausgeschlossen, und der eine Ehegatte sei nach Treu und Glauben gegen angemessenen Ausgleich zur Übertragung seines Anteils an den anderen Ehegatten verpflichtet, wenn die Zwangsverst...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Zuständigkeit

Rz. 323 Zuständig für das Aufgebotsverfahren ist das Amtsgericht, bei dem das Nachlassgericht seinen Sitz hat, § 454 FamFG, und zwar örtlich dasjenige, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, § 343 FamFG. Funktionell zuständig für den Erlass des Aufgebotsbeschlusses ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 1 lit. c RPflG. Nach Ablauf der Aufgebotsf...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Funktionelle Zuständigkeit für die Erbscheinseinziehung

Rz. 125 Gem. § 16 Abs. 1 Nr. 7 RPflG bleibt in Nachlasssachen die Einziehung von Erbscheinen, sofern diese aufgrund einer Verfügung von Todes wegen einzuziehen sind, dem Richter vorbehalten. Die Landesregierungen sind gem. § 19 Abs. 1 Nr. 5 RPflG ermächtigt worden, durch Rechtsverordnung den Richtervorbehalt für die Geschäfte nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 RPflG ganz oder teilweise ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 4. Einziehung wegen Unrichtigkeit und Rückgabe des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 46 Ist das Testamentsvollstreckerzeugnis von Anfang an unrichtig, so ist es vom Nachlassgericht (Richter, § 16 Nr. 7 RPflG) einzuziehen (§ 354 i.V.m. § 353 FamFG). Es darf nicht berichtigt, abgeändert oder ergänzt werden. Ausnahmen ergeben sich lediglich im Falle einer offenkundigen Unrichtigkeit nach § 319 ZPO oder in Fällen des Wegfalls und der Neuernennung von Testame...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / c) Inhalt des kausalen Rechtsverhältnisses

Rz. 63 Die dem geschuldeten dinglichen Rechtsgeschäft zugrunde liegenden Einzelregelungen des kausalen Schuldverhältnisses ergeben sich, soweit sich die Miterben nicht geeinigt haben, aus den gesetzlichen Teilungsvorschriften.[62] Deshalb muss der eingeklagte Teilungsplan exakt diesen gesetzlichen Regeln entsprechen, weil auf eine andere Rechtsfolge kein Anspruch besteht. De...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Durchsetzung der Ablieferungsanordnung

Rz. 135 Wird nach Ablauf der in der Ablieferungsanordnung gesetzten Frist das Testament gleichwohl nicht abgeliefert, kann das Amtsgericht die Ablieferung erzwingen, §§ 358, 86 FamFG. Dazu kann ein Zwangsgeld angedroht und festgesetzt werden, § 35 Abs. 1 und 3 FamFG. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von 25.000 EUR nicht übersteigen, § 35 Abs. 3 FamFG. Es kann auch Zwan...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / II. Stiftungen vermeiden keine Pflichtteilsansprüche

Rz. 14 Um eine auch aktuell immer wieder (hoffend?) gestellte Frage vorweg zu beantworten: Durch eine Stiftung lassen sich Pflichtteilsansprüche nicht vermeiden (siehe auch Rdn 196 ff.). Die völlig h.M. bejaht Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche der enterbten Erben auch bei Stiftungsgestaltungen.[28] Das gilt auch angesichts einer etwas missverständlichen Entsc...mehr

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Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL.M., M.A., MBA Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Mediator, zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV), Hamburg Dr. Thomas R. Gleumes Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Kempen Isabel Hutter-Vortisch Rechtsanwältin, Pforzheim Dr. Bernd Kissling Rechtsanwalt, Darmstadt und Heidelberg Dr. ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Inhalt der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 329 Bei Grund zur Annahme, das Verzeichnis sei nicht sorgfältig genug aufgestellt worden, sind auf Verlangen Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides statt zu versichern (§ 260 Abs. 2 BGB). Die eidesstattliche Versicherung ist – freiwillig – vor dem Amtsgericht abzugeben: §§ 410 Nr. 1, 413 FamFG; funktionell zuständig ist der Rechtspfleger: § 3 Nr. 1 Buchst. b RPflG. Wir...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Befristete Erinnerung

Rz. 292 Ausnahmsweise lässt § 11 Abs. 2 RPflG die befristete Erinnerung zu, wenn gegen die Entscheidung "nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht gegeben ist". Hintergrund dieser Regelung ist, dass zumindest eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden kann, Art. 19 Abs. 4 GG. Rz. 293 Bei Entscheidungen nach dem FamFG kommt die Eri...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / bb) Inhalt der Glaubhaftmachung

Rz. 174 Mit welchen Beweismitteln die Glaubhaftmachung erfolgen kann, regelt § 294 ZPO. Zunächst unterscheidet sich die Glaubhaftmachung von der vollen Beweisführung nach § 286 ZPO dadurch, dass beim Richter keine volle Überzeugung bezüglich der anspruchsbegründenden Tatsachen herbeigeführt werden muss; es reicht vielmehr die überwiegende Wahrscheinlichkeit für einen bestimm...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 14. Muster: Aufforderung zur Rechnungslegung aufgrund einer Kontovollmacht

Rz. 85 Der Erblasser hatte einem Bekannten Kontovollmacht erteilt. Der Bevollmächtigte ist dem Erben und somit auch dem Nachlasspfleger gegenüber verpflichtet, Rechenschaft und Auskunft zu erteilen über seine Handlungen als Kontobevollmächtigter.[47] Gerade bei Erblassern ohne nähere Angehörige kann es vorkommen, dass Bevollmächtigte nach dem Motto "Wo kein Erbe, da kein Ric...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Zuständigkeit

Rz. 258 Zuständig für die Einziehung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht, das den Erbschein erteilt hat.[155] Dies gilt sowohl für die örtliche, die internationale als auch die funktionelle Zuständigkeit. Insoweit ist der Richter, der einen Erbschein erteilt hat, auch für das Einziehungsverfahren zur Entscheidung berufen, § 16 Abs. 1 Nr. 7 RPflG . Hat ein örtlich unzustä...mehr

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / 6

Auf einen Blick Der Zivilprozess soll moderner und digitaler werden. Das ist zu begrüßen. Neue Formate bringen indes auch neue Herausforderungen, die – gerade in der "Zwischenphase", in der wir uns derzeit befinden – ernst genommen werden müssen, auch wenn sie einer Fortentwicklung des Zivilprozesses nicht grundsätzlich entgegenstehen sollten.[106] Die neue Technik darf nich...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Schweigepflicht des Notars

Rz. 162 Der Notar unterliegt gem. § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO der Verschwiegenheit. Davon kann nur der Auftraggeber selbst entbinden, im Falle seines Todes die Aufsichtsbehörde (§ 18 Abs. 1 S. 2 BNotO). Da E nicht mehr lebt, hätte die Aufsichtsbehörde (der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat) den Notar von seiner Verschwiegenheitspflicht zu ...mehr

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Umzugskosten / 2.2 Umzugsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Entsprechende Anwendung der Bundesvorschriften

Für die Beschäftigten im kommunalen Bereich gelten die jeweiligen Bundesvorschriften oder die umzugskostenrechtlichen Regelungen für Beamtinnen und Beamte der Länder, soweit vorhanden, entsprechend. Mangels landesrechtlicher Regelungen finden in den folgenden Bundesländern die Bundesvorschriften zum Umzugskostenrecht entsprechende Anwendung: Berlin Gemäß § 77 des Landesbeamteng...mehr