Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vorsitz.

Rn 10 Den Vorsitz führt kraft Gesetzes (als ›geborenes Mitglied‹ des Präsidiums) der Präsident oder der aufsichtführende Richter (Direktor) des Gerichts. Das gilt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht für das Amtsgericht mit einem Gesamtpräsidium nach Abs 2 Nr 5. Dieses Amtsgericht verfügt zwar über einen die allgemeine Dienstaufsicht führenden Direktor; gem § 22a als le...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO1Zur Brüssel IIa-VO s shop.wolterskluwer-online.de/code (s Impressum S IV).

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3,auf Vorschlag der Europäischen Kommission,nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1),nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte § 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift § 441 ZPO 6 Beweiswürdigung § 442 ZPO 1 Sachverständiger § 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung § 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit § 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis § 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen § 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird ein Gericht errichtet und ist das Präsidium nach § 21a Abs. 2 Nr. 1 bis 4 zu bilden, so werden die in § 21e bezeichneten Anordnungen bis zur Bildung des Präsidiums von dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter getroffen. 2 § 21i Abs. 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (2) 1Ein Präsidium nach § 21a Abs. 2 Nr. 1 bis 4 ist innerhalb von drei Monaten nach der Errich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Richterliche Zuständigkeit.

Rn 11 Funktionell zuständig für den Erlass eines Haftbefehls ist der Richter (§ 4 II Nr 2 RPflG; zuletzt LG Kleve JurBüro 13, 46). Hält der Rechtspfleger ihn für geboten, so legt er deswegen die Sache dem Richter zur Entscheidung vor (§ 4 III RPflG). Gelangt allerdings der Rechtspfleger bei seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Antrag auf Anordnung der Haft, insb wegen Fe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 180 GVG – [Befugnisse außerhalb der Sitzung].

Gesetzestext Die in den §§ 176 bis 179 bezeichneten Befugnisse stehen auch einem einzelnen Richter bei der Vornahme von Amtshandlungen außerhalb der Sitzung zu. Rn 1 Amtshandlungen außerhalb der Sitzung sind etwa Beweisaufnahmen und Anhörungen durch den beauftragten oder ersuchten Richter (§§ 361, 362 ZPO). Die Befugnisse gelten auch für Maßnahmen wegen schriftlicher Zeugena...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 29 und § 30 regeln das Beweisverfahren. Nach seinem pflichtgemäßen Ermessen kann der Richter den Strengbeweis (§ 30 I) oder den Freibeweis (§ 29) wählen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob der Richter das Beweisverfahren nach den strikten Regeln der ZPO gestaltet und sich dabei auf die im Gesetz genannten fünf Beweismittel beschränkt (Strengbeweis) oder ob er von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 47, 54 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 45, 47, 54). Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 3 Gründe iSd Vorschrift sind nicht nur Umstände, die nach Erlass des Beweisbeschlusses entstanden sind, sondern auch solche, die zu diesem Zeitpunkt vorlagen, aber dem Prozessgericht nicht bekannt waren – zB die richtige Adresse des bereits bei Erlass des Beweisbeschlusses umgezogenen Zeugen (allgM, etwa St/J/Berger Rz 2). Dagegen reicht es nicht, wenn der ersuchte Richte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorbereitende Maßnahmen der Justizorganisation.

Rn 2 Dem Gesetzgeber obliegen allerdings bspw die ›vorentscheidende‹ Zuweisung von Rechtsstreitigkeiten zu einem bestimmten Rechtsweg, die Festlegung sachlicher und örtlicher Zuständigkeiten (Gerichtsstände, dazu BVerfGE 27, 18 [BVerfG 16.07.1969 - 2 BvL 2/69]) sowie die ansonsten notwendigen Akte der Justiz- und Gerichtsorganisation (zB § 3 VwGO) wie etwa die Bestimmung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entscheidung.

Rn 48 Ist die Erinnerung unzulässig, wird sie verworfen, § 11 II 7 RPflG iVm § 572 II. Die Kosten werden entspr § 97 I dem Erinnerungsführer auferlegt. Bei zulässiger und begründeter Erinnerung entscheidet der Richter in der Sache. Dessen Entscheidung ist unanfechtbar. In Ausnahmefällen kann er die Sache an den Rechtspfleger zurückverweisen § 11 II 7 RPflG iVm § 573 III und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskundige Tatsachen.

Rn 3 Gerichtskundig sind Tatsachen, die dem Gericht – entweder dem Einzelrichter oder der Mehrheit eines Kollegiums – aus seiner jetzigen oder früheren Tätigkeit in dienstlicher Eigenschaft bekannt geworden sind (Stackmann NJW 10, 1409). Dies können Erkenntnisse aus früheren Zivil- und Strafverfahren sein, aus Vorgängen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit oder aus Angelegenheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit für bestimmte Sachgebiete.

Rn 8 Ein Commercial Court kann nur für die Sachgebiete des § 119b Abs 1 S 1 und nur für Rechtsstreitigkeiten mit einem Mindeststreitwert von 500.000 EUR (sehr krit zum Konzept der Streitwertgrenze Hoffmann ZRP 22, 108, 109 f; Wolff SchiedsVZ 23, 209, 213; Burianski/Fleckenstein ZRP 23, 162, 163; Rühl ZfPW 24, 397, 415; den Hertog GWR 23, 207, 209; auch Koch MDR 24, 1015, 101...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 195 GVG – [Keine Verweigerung der Abstimmung].

Gesetzestext Kein Richter oder Schöffe darf die Abstimmung über eine Frage verweigern, weil er bei der Abstimmung über eine vorhergegangene Frage in der Minderheit geblieben ist. Rn 1 Jeder Richter oder Schöffe ist zur Abstimmung verpflichtet und kann sich seiner Stimme nicht enthalten. Dies gilt auch dann, wenn er zuvor überstimmt wurde und dadurch in einer Folgeabstimmung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 183 GVG – [Straftat in der Sitzung].

Gesetzestext 1Wird eine Straftat in der Sitzung begangen, so hat das Gericht den Tatbestand festzustellen und der zuständigen Behörde das darüber aufgenommene Protokoll mitzuteilen. 2In geeigneten Fällen ist die vorläufige Festnahme des Täters zu verfügen. Rn 1 Die Vorschrift verpflichtet das Gericht zur Protokollierung des Sachverhalts und Einschaltung der Strafverfolgungsb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 8 Der Antrag auf Nachholung oder Vervollständigung ist, auch wenn die Beweisaufnahme vor dem beauftragten oder ersuchten Richter stattfinden soll, beim Prozessgericht zu stellen. Der verordnete Richter darf über diesen Antrag nicht entscheiden (Nürnbg OLGZ 76, 480 f). Dieser kann aber vAw einen weiteren Beweistermin durchführen, wenn er meint, die Beweisaufnahme sei aufgr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten.

Rn 15 Die Kosten eines Antrags auf Vornahme der in § 802a beschriebenen Maßnahmen richten sich nach dem Kostenverzeichnis zu § 9 GvKostG, wobei hier anlässlich der Reform der Sachaufklärung neue Kostentatbestände eingeführt wurden (Mroß DGVZ 12, 169, 178). Diese haben sich durch Art 12 EuKoPfVODG zum 26.11.16 (Rn 3) teilweise erneut geändert (Goebel FoVo 16, 201, 207 f; Rich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vorlageverfahren (Abs 3).

Rn 9 Die Vorlage setzt die Durchführung des in Abs 3 geregelten Anfrageverfahrens bei allen Senaten voraus, die eine divergierende Rechtsansicht in den tragenden Gründen einer Entscheidung geäußert haben (Zö/Lückemann Rz 5; MüKoZPO/Pabst Rz 13; Netta WM 24, 290, 294) oder – zur Sicherung einer einheitlichen Rspr, über den Gesetzeswortlaut hinausgehend – die mit der Rechtsfra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 3 Die Erinnerung kann schriftlich, also durch Einreichung einer Beschwerdeschrift (Abs 1 S 3 iVm § 569 II), oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden (Abs 1 S 2). Sie unterliegt damit nicht dem Anwaltszwang (§ 78 V). Abs 1 S 3 verweist auf die Beschwerdevorschriften des § 569 I S 1 und 2, II und der §§ 570, 572. Das bedeutet: Der Erinnerungsführer kann die Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwerdeverfahren.

Rn 12 Es richtet sich nach §§ 569, 571, 572. Die Beschwerde ist in der Frist des § 569 I 1 zu begründen. Zur Überprüfung kann nur das Vorbringen gestellt, werden, das Gegenstand der Ausgangsentscheidung ist (Ddorf OLGR 00, 455, 456). Deswegen ist die Möglichkeit des § 571 II 1, Nachschieben neuer Gründe, nicht gegeben (Brandbg FamRZ 13, 1600). Das Rechtsschutzinteresse kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachverteilung.

Rn 12 Die Sachverteilung durch das Plenum des Spruchkörpers bezieht sich auf alle richterlichen Geschäfte, die das Präsidium diesem Spruchkörper im Präsidiumsbeschluss bindend zugewiesen hat. Die Methoden der Sachverteilung sind dem Spruchkörperplenum nicht vorgegeben. Es muss nur die vom Präsidium zugewiesenen Geschäfte komplett verteilen. Die Methode der Sachverteilung dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Unrichtigkeiten des Protokolls können jederzeit berichtigt werden. (2) Vor der Berichtigung sind die Parteien und, soweit es die in § 160 Abs. 3 Nr. 4 genannten Feststellungen betrifft, auch die anderen Beteiligten zu hören. (3) 1Die Berichtigung wird auf dem Protokoll vermerkt; dabei kann auf eine mit dem Protokoll zu verbindende Anlage verwiesen werden. 2Der Vermerk ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hält das Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, die Beschwerde für begründet, hat es ihr abzuhelfen; anderenfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. Das Gericht ist zur Abhilfe nicht befugt, wenn die Beschwerde sich gegen eine Endentscheidung in einer Familiensache richtet. (2) Das Beschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Beschwerde an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Einzelrichter.

Rn 3 §§ 348, 568 ZPO haben den originären Einzelrichter zum Leitbild erhoben (zur Entwicklung vgl § 72a Rn 1; Kissel/Mayer Rz 2 ff). Nach den prozessrechtlichen Vorschriften sind aber neben bestimmten Spezialmaterien (zB § 72a Rn 2) va Rechtssachen von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig der voll besetzten Kammer (Rn 2) vorbehalten (vgl BGH WuM 08, 159 [BGH 22.01.2008 - X Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 30 AVAG – Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland.

Gesetzestext (1) Will eine Partei ein Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil, das nach § 313b der Zivilprozessordnung in verkürzter Form abgefasst worden ist, in einem anderen Vertrags- oder Mitgliedstaat geltend machen, so ist das Urteil auf ihren Antrag zu vervollständigen. Der Antrag kann bei dem Gericht schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle geste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheit.

Rn 5 Es findet eine Schlüssigkeitsprüfung statt. Die im Gesuch vorgetragenen Tatsachen, soweit sie nicht zum Rechtsmissbrauch führen (Rn 4), müssen geeignet sein, einen der Befangenheitsgründe zu rechtfertigen. Werden mehrere Befangenheitsgründe vorgebracht, die jeder für sich die Besorgnis der Befangenheit nicht tragen, ist in einer Gesamtschau zu würdigen, ob das Gesuch be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Berichterstatter.

Rn 18 Die Bestimmung des Berichterstatters obliegt dem Beschl des Richterplenums nur dann, wenn sie Auswirkungen auf den gesetzlichen Richter hat. Steht aber die Richterbank oder der zuständige Einzelrichter aufgrund der Geschäftsverteilung fest, so kann der Vorsitzende die Auswahl treffen (BGH NJW 09, 931 Rz 9; Kissel/Mayer § 21g Rz 41; Meyer-Goßner § 21g GVG Rz 2; aA bis 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 In der Kammer für Handelssachen, die mit einem Mitglied des Landgerichts als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern, sog Handelsrichtern, besetzt ist (§ 105 I GVG), hat der Vorsitzende (als einziger mitwirkender Berufsrichter) naturgemäß eine besondere Stellung. Vorrangige Aufgabe der Handelsrichter ist es, ihre besondere Sachkunde für die Würdigung des Sachverha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unbestimmte Rechtsbegriffe.

Rn 32 Sie sind im Geschäftsverteilungsplan durch Art 101 I 2 GG nicht ausgeschlossen, wenn sie für das Regelungskonzept der Geschäftsverteilung notwendig sind (BVerfGE 95, 322, 331). Begriffe wie Überlastung, ungenügende Auslastung, Verhinderung oder Wechsel von Richtern, die für nicht immer gleichförmige Phänomene in Abs 3 S 1 bzw § 21g II 2 Verwendung gefunden haben, sind ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Methoden.

Rn 26 Soweit das Präsidium nicht durch den Vorrang des Gesetzes an eine bestimmte Geschäftsverteilung gebunden ist, steht die Methode der Verteilung der Geschäfte in seinem Ermessen. Denkbar ist die Verteilung nach Anfangsbuchstaben des Namens (idR des Beklagten), durch örtliche Bestimmungen nach dem Wohnsitz oder Unterbringungssitz, durch Zuweisung von Sachgebieten oder nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrensbeteiligte.

Rn 98 Diese können sich auf eine fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers und die Entziehung ihres gesetzlichen Richters gem §§ 547 Nr 1, 579 I Nr 1 ZPO oder § 338 Nr 1 StPO berufen. Mängel der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans werden dabei inzident im Rechtsmittelverfahren geprüft. Fehler bei der Wahl des Präsidiums berühren die Bestimmung des gesetzlichen Richters a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nicht gerichtskundige Tatsachen.

Rn 4 Nicht gerichtskundig ist das private Wissen des Richters, weil es gerade nicht aus dienstlicher Tätigkeit bekannt geworden ist (verfehlt deshalb Nürnbg NJW 20, 3603 [OLG Nürnberg 20.08.2020 - 13 U 1187/20] Rz 23 f m Anm Scholten; krit dazu auch Jäckel MDR 21, 465, 466). Dies folgt bereits aus dem Grundsatz, dass niemand in einer Person zugleich Richter und Zeuge sein da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1 ZPO – Sachliche Zuständigkeit.

Gesetzestext Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt. Rn 1 Die Regelung ist im Zusammenhang mit § 3 EGZPO und § 2 EGGVG zu lesen. Ihr Zweck ist die Bestimmung des gesetzlichen Richters in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten, mithin die Konkretisierung des grundrechtsgleichen Rechts aus A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld § 851 ZPO 5 Übergabe Scheck § 757 ZPO 3 Titel und Quittung § 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren § 198 GVG 1 Überlastung des Richters § 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente § 14b FamFG 9 Ausnahmen § 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden § 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung § 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendbarkeit.

Rn 4 § 36 I Nr 3 ist auf sämtliche Verfahrensarten der ZPO (wie etwa das selbstständige – ggf schon auch anhängige – Beweisverfahren: BayObLG Beschl v 3.7.24 – 101 AR 86/24 e, Rz 14 – juris; v 10.6.20 – 1 AR 45/20, Rz 21 – juris; NJW-RR 99, 1010; bei Forderungspfändung: Hamm Beschl v 14.7.16 – I-32 SA 45/16, Rz 2 – juris) anwendbar, also auch auf Prozesskostenhilfeverfahren ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweiswürdigung.

Rn 4 Aus dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 I 1) ergibt sich das Recht und die Pflicht des Richters, das Sachverständigengutachten in allen Punkten einer selbstständigen, eigenverantwortlichen Prüfung zu unterziehen. Richtigkeit und Vollständigkeit der dem Gutachten zugrunde gelegten Anknüpfungstatsachen sowie der vom SV aufgrund seiner Sachkunde f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ziel der Würdigung.

Rn 4 Das Ziel der freien Beweiswürdigung ist die Überzeugung des Gerichts vom Vorliegen einer entscheidungserheblichen Tatsache. Welche Anforderungen an diese Überzeugung zu stellen sind, ist in erster Linie eine Frage des erforderlichen Beweismaßes. Während das Beweismaß regelt, wann ein Beweis gelungen ist, bestimmt die Beweiswürdigung, ob ein Beweis gelungen ist, dh der R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundsätze der Geschäftsverteilung.

Rn 21 Hier gilt nach Abs 2 Hs 1 wie nach § 21e I 2 der Grundsatz der Vorherigkeit und der Stetigkeit für die Dauer des Geschäftsjahres. Das Geschäftsjahr ist durch das Präsidium bestimmt, woran der Spruchkörper gebunden ist. Wie für die allgemeine gerichtsinterne Geschäftsverteilung gilt auch für die kammerinterne Geschäftsverteilung damit das Jährlichkeitsprinzip, nach dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Erschlichener Gerichtsstand/Treuwidrigkeit.

Rn 17 Meist versteht man hierunter die missbräuchliche Zuständigkeitserschleichung, wie sie va im Bereich des Insolvenzrechts die Gerichte beschäftigt (vgl BGHZ 132, 195, 196; BayObLGZ 03, 229, 232; ZIP 20, 1979; Celle NJW-RR 04, 627, 628; Stuttg OLGR 04, 184; Oldbg MDR 08, 772). Im IZPR kennt man auch den Begriff des ›forum shopping‹ (vgl BGH 17.1.1995 – XI ZR 182/94; NJW 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Stetigheit.

Rn 34 Der Grundsatz der Stetigkeit der Geschäftsverteilung ergibt sich aus Abs 1 S 2, in dem das Präsidium zur Regelung für die Dauer des Geschäftsjahres verpflichtet wird. Diese Stetigkeit wird durchbrochen durch Abs 3 S 1, der eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Laufe des Geschäftsjahres nur wegen Überlastung oder ungenügender Auslastung des Richters oder Spruch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Urteilseingang und Formalia.

Rn 4 Insoweit gelten nach § 525 die allgemeinen Vorschriften, § 540 enthält dazu besondere Regelungen nicht. Das Berufungsurteil enthält gem § 4 AktO die Angabe der Gerichte und Geschäftsnummern beider Instanzen, nach § 311 die Floskel ›Im Namen des Volkes‹, nach § 315 III den Verkündungsvermerk und nach § 313 I Nr 1–3 die Bezeichnung der Parteien (Hamm MDR 23, 597), ihrer g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrensfehler und Heilung.

Rn 11 Der Verstoß gg § 355 I ist ein Verfahrensfehler, das derart gewonnene Beweisergebnis nicht verwertbar und die darauf beruhende Entscheidung aufzuheben (BGH NJW 00, 2024, 2025 mwN). Allerdings kann der Verstoß durch rügeloses Einlassen geheilt werden, § 295 I (BGHZ 40, 179, 183 f; BGH NJW 00, 2024, 2025). Es wird weder der gesetzliche Richter verfehlt, da das Prozessger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gewaltenteilung.

Rn 7 Einfach-gesetzliche und evtl verfassungsgewohnheitsrechtliche Funktion des Zweiten Titels ist es, in den zwei Stufen der gerichtsinternen Geschäftsverteilung – durch das Präsidium und das Plenum jedes Spruchkörpers des Gerichts – die Gewaltenteilungslinie zwischen Exekutive und Judikative zu gewährleisten (vgl BGH NJW 91, 421, 422 [BGH 14.09.1990 - RiZ (R) 1/90]; Remus ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendbare Vorschriften.

Rn 1 Die Vorschrift erklärt Regelungen aus dem Recht des Zeugenbeweises für anwendbar. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Normen: § 375 (Beweisaufnahme durch beauftragten oder ersuchten Richter): Wegen des Grundsatzes der Beweisunmittelbarkeit (§ 355) darf hiervon nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. § 376 : Danach ist die Vernehmung von Richtern, Beamten und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung enthält § 286 das zentrale Prinzip des Beweisrechts, das inzwischen als allgemeiner Grundsatz des Prozessrechts in allen Verfahrensordnungen enthalten ist (vgl § 261 StPO, § 108 I VwGO, § 128 I SGG, § 96 I FGO, § 84 S 1 ArbGG). Die freie Beweiswürdigung ist das Ergebnis einer langen geschichtlichen Entwicklung, in der es imme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bindungswirkung des Ersuchens.

Rn 10 Das Ersuchen des Prozessgerichts ist für den ersuchten Richter vorbehaltlich der in § 158 II GVG niedergelegten Ausn, die eng auszulegen sind (BAG NJW 01, 2196, 2197 [BAG 23.01.2001 - 10 AS 1/01]), bindend gem § 158 I GVG, ohne dass dem ersuchten Gericht eine Prüfungskompetenz bzgl der Voraussetzungen des § 375 zukäme (Frankf 17.2.11 – 4 W 2/11, Rz 12). Voraussetzung h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 191 GVG – [Ausschließung und Ablehnung des Dolmetschers].

Gesetzestext 1Auf den Dolmetscher sind die Vorschriften über Ausschließung und Ablehnung der Sachverständigen entsprechend anzuwenden. 2Es entscheidet das Gericht oder der Richter, von dem der Dolmetscher zugezogen ist. Rn 1 Ein Dolmetscher kann von den Prozessbeteiligten ebenso wie ein Sachverständiger abgelehnt werden, somit aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:mehr