Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 2. Rentenansprüche aus unerlaubten Handlungen und vertragliche Renten (§ 9 ZPO)

Rz. 101 Hinweis: Bis Juli 2013 waren Rentenansprüche aus unerlaubten Handlungen (Tötung oder Verletzung eines Menschen) in § 42 Abs. 1 S. 1 GKG geregelt. Diese Vorschrift wurde aufgehoben, sodass jetzt für diese Ansprüche § 9 ZPO heranzuziehen ist. Rz. 102 Der Streitwert für die Gerichtsgebühr für als Schadenersatz geforderter Geldrenten wegen Tötung oder Verletzung eines Men... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 26 In § 40a Abs. 2 und 2a EStG ist eine Pauschalierung für geringfügig Beschäftigte vorgesehen. Die Definition einer pauschalierungsfähigen geringfügigen Beschäftigung ergibt sich aus dem Verweis auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 und § 8a SGB IV. [1] Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV i. d. F. ab dem 1.10.2022[2] vor, wenn das Arbeitsentgelt aus der Bes... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / i) Einholung Auskünfte Dritter (§ 802l ZPO)

Rz. 68 Es kann vorkommen, dass in dem Verfahren auf Einholung einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO der Schuldner entweder die Auskunft verweigert oder die in der Auskunft angegebenen Vermögensgegenstände des Schuldners eine vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht erwarten lassen. Danach kann gemäß § 802a Abs. 2 Ziff. 3 ZPO beantragt werden, Auskünfte Dritter über d... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / h) Erteilung der Vermögensauskunft (§ 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG)

Rz. 61 Hinweis: Die "Vermögensauskunft" wurde nur bis 2013 als "eidesstattliche Versicherung" bezeichnet. Eine frühere, teilweise noch anzutreffende Bezeichnung ist "Offenbarungseid." Rz. 62 Das Verfahren zur Einholung der Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung nach den §§ 802c ff. und 807 ZPO ist gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG gebührenrechtlich eine besondere An... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer (Abs. 6)

Rz. 57 Aus § 40a Abs. 6 EStG ergeben sich besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG. Diese Besonderheiten gelten nicht für die Pauschalierung bei geringfügigen Beschäftigungen nach § 40a Abs. 2a EStG. § 40a Abs. 6 EStG begründet eine besondere Zuständigkeit für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 1. Wiederkehrende Leistungen (§ 9 ZPO)

Rz. 100 Für alle nicht unter § 42 GKG oder § 51 FamGKG fallenden wiederkehrenden Leistungen ist der Streit- und Verfahrenswert gemäß § 48 Abs. 1 GKG nach den Vorschriften für den Zuständigkeitswert nach § 9 ZPO zu ermitteln. Es handelt sich dabei z. B. um Schadenersatzrenten aus unerlaubten Handlungen, vertragliche Geldrenten, Rentenversicherungen, Leibrenten, Nutzungen (§ 1... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.3 Pauschsteuer bei voller Sozialversicherungspflicht (Abs. 2a)

Rz. 38 § 40a Abs. 2a EStG ermöglicht die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungen in Unternehmen und in Privathaushalten, wenn der Arbeitgeber keine pauschalen Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c SGB VI, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 276a Abs. 1 SGB VI zu entrichten hat. Die Pauschalierung nach § 40a Abs. 2a EStG greift also bei geringfügigen Besc... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Umschulung / 2 Schulische Umschulung

Voraussetzung für die Gleichstellung einer außerbetrieblichen/schulischen Ausbildung mit einer Beschäftigung zur Berufsausbildung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags nach dem BBiG. Bei einer außerbetrieblichen Umschulung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 60 BBiG fehlt es am Abschluss eines Berufsa... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Umschulung / 4 Streitigkeiten

Streitigkeiten zwischen dem Umschüler und dem Träger der Umschulung sind vor den Arbeitsgerichten auszutragen. Bei der beruflichen Umschulung[1] ist das selbstverständlich, gilt aber meist auch für die schulische Umschulung, weil der Umschüler auch dort i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG "beschäftigt" wird.[2] Schlichtungsausschüsse[3] sind für Umschulungsverhältnisse nicht zu... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9.2 Erschwerniszuschläge

Werden Studierende im Bereich des Bundes im Rahmen ihrer Ausbildung in erheblichem Umfang mit Arbeiten beschäftigt, für die Beschäftigten, die vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlegen hätten (vgl.§ 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD), nach Maßgabe des § 19 Abs. 5 TVöD Erschwerniszuschläge zustehen, kann ihnen auf der Grundlage des § 8b Abs. 3 TVSöD im 2. bis 4. Aus... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.9.1 Zulagen für gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten

Bei den in § 8b Abs. 1 und 2 TVSöD genannten Zulagen, die für Beschäftigte, die vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätten (vgl. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD), gem. § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O vereinbart sind, handelt es sich um Zulagen für gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten. Soweit Studierende die Voraussetzungen für di... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Rentenversicherung (beitragspflichtige Einnahmen)

Zusammenfassung Begriff Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige sind die beitragspflichtigen Einnahmen. Freiwillig Versicherte bestimmen ihre Beitragsbemessungsgrundlage in der Spanne zwischen der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage und der Beitragsbemessungsgrenze selbst. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die beitragspflichtigen Einna... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung

Zusammenfassung Begriff Nachzahlungen von freiwilligen Beiträgen stellen innerhalb des Systems der umlagefinanzierten Rentenversicherung stets eine Ausnahme dar. Dennoch können für in der Vergangenheit liegende Monate freiwillige Beiträge (nach-)gezahlt werden, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Unterschieden werden kann zwischen Nachzahlungsmöglichkeiten, die na... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungspflicht von Pflegepersonen in der Rentenversicherung

Zusammenfassung Begriff Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind bei einem bestimmten Mindestumfang der Pflegetätigkeit und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Diese ehrenamtliche Tätigkeit, die häufig im familiären Bereich stattfindet, ist oft mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Die betroffenen Pflegeperso... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung

Zusammenfassung Begriff In der Rentenversicherung werden Müttern und Vätern der Geburtsjahrgänge ab 1921 und ab 1927 bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im Beitrittsgebiet für Zeiten, in denen sie ein Kind erzogen haben, Kindererziehungszeiten angerechnet. Während dieser Zeit besteht Versicherungspflicht (Rentenversicherung), allerdings nur für einen der beiden Elternteile.... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Übergangsgeld (Rentenversicherung)

Zusammenfassung Begriff Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung (Leistung zum Lebensunterhalt), die von verschiedenen Sozialleistungsträgern erbracht wird. Sie dient der Sozialen Sicherheit. Das Übergangsgeld der Rentenversicherung wird u. a. im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt. Gesetze, Vor... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Grundsicherungsgeld nach § ... / 3 Anrechnungszeit in der Rentenversicherung

Der Bezug von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II führt nicht zu einer Beitragszeit in der Rentenversicherung, sondern führt zu einer Anrechnungszeit. Diese Anrechnungszeit in die gesetzliche Rentenversicherung wird auch für von der Rentenversicherungspflicht Befreite (z. B. Angehörige von berufsständischen Versorgungseinrichtungen) gemeldet. mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Gründungszuschuss / 5.2 Rentenversicherung auf Antrag

Eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht durch den Gründungszuschuss nicht. Von bestimmten Fällen der Versicherungspflicht Selbstständiger abgesehen, besteht jedoch die Möglichkeit, sich auf Antrag oder freiwillig zu versichern.[1] mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.1 Keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

Sind für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, entsteht für den Teilzeitbeschäftigten nicht unmittelbar eine individuelle Steuerpflicht. Zwar scheidet die 2 %-ige Lohnsteuerpauschalierung aus, der Arbeitgeber kann jedoch die Lohnsteuer mit 20 % pauschal erheben, wenn der Arbeitslohn die Geringfügigkeitsgrenze nicht ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Beitragspflichtige Einnahmen / 2.2 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung

Als Renten der gesetzlichen Rentenversicherung kommen die Renten der "Deutschen Rentenversicherung" sowie der "Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" in Betracht.[1] Diese Renten unterliegen mit ihrem Zahlbetrag der Beitragspflicht. Unter Zahlbetrag der Rente ist der – unter Anwendung aller Versagens- oder Nichtleistungsvorschriften – zur Auszahlung kommende Betra... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Freiwillige Versicherung (L... / 2 Rentenversicherung

Zur freiwilligen Fortsetzung der in der Alterssicherung der Landwirte bestehenden Versicherung bestehen folgende Möglichkeiten: 2.1 Ehegatten von ehemaligen Landwirten In der Alterssicherung der Landwirte können sich Ehegatten von ehemaligen Landwirten freiwillig versichern.[1] Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu beachten: es bestehen keine Versicherungspflicht, Versicherungs... mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.1 Kein Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung

Sind für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, ist die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % nicht anwendbar. Es entsteht jedoch nicht unmittelbar eine individuelle Steuerpflicht. Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf die Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale die Lohnsteuer mit dem Steuersatz von 20 % p... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Rentenversicherung (beitrag... / 12 Personen im Bundesfreiwilligendienst

Die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Die Beiträge zur Rentenversicherung bemessen sich aus dem gezahlten Taschengeld sowie dem Wert der Sachbezüge. Das Taschengeld gilt dabei nur bis zur Höhe von 6 % der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 507 EUR; 2025: 483 EUR) als angemessen. mehr

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Beitragspflichtige Einnahmen / 1.3 Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung zugrunde gelegt.[1] Weitere Beitragsbemessungsgrundlagen existieren nur für spezielle Personenkreise, die in den §§ 162 Nr. 2 ff. bis 166 SGB VI definiert sind. mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 8.2 Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

In der Rentenversicherung zahlt der Arbeitgeber für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten einen Beitragsanteil von 15 % des Arbeitsentgelts.[1] Dies gilt bei Versicherungspflicht und bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag. mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 2 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind geringfügig entlohnte Beschäftigte versicherungspflichtig. Sie können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen. [1] mehr

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Versicherungsfreiheit / 3 Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung

3.1 Geringfügig entlohne Beschäftigung Geringfügig entlohnte Beschäftigte konnten bis 31.12.2012 in der gesetzlichen Rentenversicherung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Sie unterlagen dann der Versicherungspflicht mit entsprechenden beitrags- und leistungsrechtlichen Konsequenzen. Auch seit dem 1.1.2013 kann für ... mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 12 Beiträge zur Rentenversicherung

12.1 Rentenversicherungsfreie Minijobber Ist der Arbeitnehmer auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit, erfolgt keine hälftige Beitragslastverteilung. Der Arbeitgeber hat vielmehr einen Betrag i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts als Beitrag zu tragen (Pauschalbeitrag). Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist mit den weiteren Abgaben geringfügig entlohnter Be... mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 4.2 Ausschlusstatbestände in der Rentenversicherung

4.2.1 Leistungsinanspruchnahme für Erstattungszeitraum Die zweite Alternative der oben dargestellten Regelung[1] ("Beiträge sind nicht zu erstatten, wenn der Versicherungsträger Leistungen zu erbringen hat") gilt nicht für die Rentenversicherung.[2] Die Ausnahme ergibt sich zwangsläufig aus dem Wesen der Rentenversicherung: Aus der Beitragszahlung entsteht hier nahezu immer d... mehr

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Beitragszahlung / 3.4 Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger zahlen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der Rente für versicherungspflichtige Rentenbezieher. Dabei erfolgt die Zahlung der Beiträge direkt an den Gesundheitsfonds. Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen Für Versicherungspflichtige, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, haben die Zahlstellen der Versorgun... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Rentenversicherung (beitrag... / 16 Vorruhestandsgeldbezieher und selbstständige Tätigkeit

Bei Vorruhestandsgeldbeziehern ist das Vorruhestandsgeld beitragspflichtige Einnahme.[1] Die beitragspflichtigen Einnahmen selbstständig Tätiger werden in § 165 SGB VI geregelt. Für freiwillig Versicherte in der Rentenversicherung sind nur Mindest- und Höchstbeitragsbemessungsgrundlagen bestimmt. Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt bundeseinheitlich das 12-Fache der am 1.1.... mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / 13 Bezug von Entgeltersatzleistungen

Bei Personen, die Entgeltersatzleistungen beziehen, sind 80 % des der Leistung zugrunde liegenden auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung begrenzten Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens beitragspflichtige Einnahme.[1] Davon sind 80 % eines neben der Leistung erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts abzuziehen. Wird neben einer anderen Sozialleistung gl... mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / 5 Ehrenamtsinhaber

Beschäftigte, die ein Ehrenamt ausüben, können bei ihrem Arbeitgeber beantragen, dass das wegen der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit geminderte Arbeitsentgelt um den Unterschiedsbetrag erhöht wird, der der Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und dem Arbeitsentgelt, das ohne die Ausübung des Ehrenamts zustehen würde, erhöht wird. Der Unterschiedsb... mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / Zusammenfassung

Begriff Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige sind die beitragspflichtigen Einnahmen. Freiwillig Versicherte bestimmen ihre Beitragsbemessungsgrundlage in der Spanne zwischen der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage und der Beitragsbemessungsgrenze selbst. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die beitragspflichtigen Einnahmen Beschäftig... mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / 4 Unständig Beschäftigte

Sonderregelungen gelten auch für unständig Beschäftigte. Das in unständiger Beschäftigung jeweils erzielte Arbeitsentgelt ist unabhängig von der Dauer der in jedem Kalendermonat ausgeübten Beschäftigung – ohne Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze – zu berücksichtigen. Wird insgesamt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze überschritten, sind die Arbeitsentgelte ante... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Rentenversicherung (beitrag... / 7 Bezug von Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld

Soweit Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld geleistet wird, gilt als beitragspflichtige Einnahme 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 SGB III.[1] mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 1.2 Erziehung im Ausland

Eine Erziehung im Ausland steht der im Inland gleich, wenn die besonderen Voraussetzungen nach § 56 Abs. 3 Sätze 2 und 3 SGB VI vorliegen, d. h. trotz des Auslandsaufenthalts die Integration in die deutsche Arbeits- und Erwerbswelt fortbesteht. Davon ist – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – auszugehen, wenn während der Erziehung des Kindes oder bereits unmittelbar vor d... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Übergangsgeld (Rentenversic... / 4 Höhe

4.1 Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer Der Berechnung des Übergangsgeldes werden 80 % des Regelentgelts aus dem maßgeblichen Bemessungszeitraum zugrunde gelegt (Berechnungsgrundlage).[1] Schließt sich das Übergangsgeld an eine andere Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung) an, wird auf die Bemessungsgrundlage für die... mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / 1 Zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte

Sonderregelungen gelten für Personen, die zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt beschäftigt werden. Dies gilt auch für vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika ohne Arbeitsentgelt.[1] Hierbei handelt es sich stets um Fälle der sog. Geringverdienerregelung. Als beitragspflichtige Einnahmen bei diesem Personenkreis ist mindestens ein Betrag von 1 % der monatlichen Bezugsg... mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / 10 Freiwillig Wehrdienstleistende

Personen, die als Wehr- oder Zivildienst Leistende versichert sind, gelten 80 % der Bezugsgröße (2026: 3.164 EUR; 2025: 2.966 EUR) als beitragspflichtige Einnahme.[1] Bei Teilzeitbeschäftigung wird dieser Prozentsatz mit dem Teilzeitanteil vervielfältigt. Erhalten diese Personen Leistungen nach § 5 oder § 8 Abs. 1 Satz 1 jeweils in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicheru... mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / 8 Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten, Anstalten, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen ist als beitragspflichtige Einnahme mindestens ein Betrag von 80 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 3.164 EUR; 2025: 2.996 EUR) zugrunde zu legen.[1] Gleiches gilt für Menschen mit Behinderung, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer nach dem SGB IX anerkannten Werkstatt f... mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / 11 Ehemalige Soldaten auf Zeit

Bei Personen, die als ehemalige Soldaten auf Zeit nach § 11 des Soldatenversorgungsgesetzes Übergangsgebührnisse beziehen, liegen weitere Versicherungsverhältnisse vor. Hier ist als beitragspflichtige Einnahme höchstens die Differenz aus der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 EUR; 2025: 8.050 EUR) und den beitragspflichtigen Einnahmen aus den weiteren Versicherungsverhält... mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / 14 Bezug von Übergangsgeld oder Verletztengeld im Anschluss an Grundsicherungsgeld

Für Personen, die im Anschluss an den Bezug von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II, Übergangsgeld oder Verletztengeld beziehen, werden die Beiträge aus einer beitragspflichtigen Einnahme in Höhe von monatlich 205 EUR erhoben.[1] mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / 2 Arbeitnehmer im Übergangsbereich

Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs (603,01 bis 2.000 EUR) bildet eine abgesenkte Beitragsbemessungsgrundlage die beitragspflichtige Einnahme.[1] Je näher das tatsächliche Arbeitsentgelt am oberen Ende des Übergangsbereichs liegt, desto geringer wird die Minderung der Beitragsbemessungsgrun... mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / 6 Arbeitnehmer in Altersteilzeit

Zunächst ist das Arbeitsentgelt beitragspflichtige Einnahme. Erhalten diese Arbeitnehmer Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt nach dem Altersteilzeitgesetz, gilt auch mindestens ein Betrag in Höhe von 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt a... mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / 3 Personen, deren Beschäftigung nach dem Einkommensteuerrecht als selbstständige Tätigkeit bewertet wird

Bei Personen, deren Beschäftigung nach dem Einkommensteuerrecht als selbstständige Tätigkeit bewertet wird, ist ein Einkommen in Höhe der Bezugsgröße (2026: 3.955 EUR; 2025: 3.745 EUR) als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Bei Nachweis eines niedrigeren oder höheren Einkommens ist jedoch dieses Einkommen, mindestens jedoch das 12-Fache der Geringfügigkeitsgrenz... mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / 9 Mitglieder geistlicher Genossenschaften

Für Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften sind während der außerschulischen Ausbildung und für die Beschäftigung als Novize oder Postulant die Geld- und Sachbezüge, die sie persönlich erhalten, die beitragspflichtigen Einnahmen heranzuziehen. Ist nach Abschluss der Ausbildung die Versorgung nicht gewährleistet oder die G... mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / 15 Pflegepersonen

Die beitragspflichtigen Einnahmen für Pflegepersonen werden nach einem Prozentsatz der monatlichen Bezugsgröße festgestellt, der sich an dem Pflegegrad und der in Anspruch genommenen Leistung orientiert. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kindererziehungszeit in der... / 2 Ausschluss von der Anrechnung

Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung werden nach § 56 Abs. 4 SGB VI nicht angerechnet für Personen, die wegen Einstrahlung oder einer Ausnahmevereinbarung oder wegen der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem einer internationalen Organisation (EG-Beamte) nicht der Versicherungspflicht nach den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen; nach § 5 Abs. 4 SGB VI vers... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kindererziehungszeit in der... / Zusammenfassung

Begriff In der Rentenversicherung werden Müttern und Vätern der Geburtsjahrgänge ab 1921 und ab 1927 bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im Beitrittsgebiet für Zeiten, in denen sie ein Kind erzogen haben, Kindererziehungszeiten angerechnet. Während dieser Zeit besteht Versicherungspflicht (Rentenversicherung), allerdings nur für einen der beiden Elternteile. Zu unterscheid... mehr