Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 83 Entgelt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten. Eine lediglich redaktionelle Änderung erfolgte zuletzt durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.1.2005, in dem die Wörter "Rentenversi...mehr

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Jansen, SGB VI § 79 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 79 i. d. F. des Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 am 1.1.1992 in Kraft getreten. Nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht waren die Vorschriften über die Berechnung von Renten für die Rentenversicherung der Arbeiter in der Reichsversicherungsordnung (RVO), für die Rentenversicherung der Angestellten im Angestelltenve...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten. Abs. 3 wurde durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBL. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.1.2005 insoweit geändert, als die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder selbständ...mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.2 Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte aus dem Leistungszuschlag

Rz. 8 Der Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung, die auf ständigen Arbeiten unter Tage beruhen (sog. Leistungszuschlag gemäß § 85 Abs. 1) richtet sich grundsätzlich nach § 82 Satz 1. Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 1, Renten für Bergleute gemäß § 45 Abs. 1 und 3 sowie kleinen Witwenrenten/Witwerre...mehr

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Jansen, SGB VI § 81 Persönl... / 2.2 Berechnung des Monatsbetrags einer Rente für Bergleute

Rz. 4 Die Rente für Bergleute ist eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die alternativ gemäß § 45 Abs. 1 bei Eintritt von im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit oder gemäß § 45 Abs. 3 nach langjähriger Untertagearbeit bei Vollendung des 50. Lebensjahres eines Versicherten geleistet wird. Die Rente für Bergleute ergänzt die Erwerbsminderungsrenten ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 83 Entgelt... / 2.2 Entgeltpunkte für Bergmannsprämien

Rz. 13 Unter Tage beschäftigte Arbeitnehmer erhielten in der Zeit vom 1.1.1972 bis zum 31.12.2007 gemäß § 1 des Gesetzes über Bergmannsprämien (BergPG) für jede unter Tage verfahrene Schicht eine Bergmannsprämie. Gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Bergmannsprämien v. 20.12.1977 (BGBl. I S. 3135) wurde darüber hinaus auch an über Tage Beschäftigte, di...mehr

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Jansen, SGB VI § 80 Monatsb... / 2.2 Beteiligung des Bundes

Rz. 4 Der Bund stellt gemäß § 215 die dauerhafte Leistungsfähigkeit der knappschaftlichen Rentenversicherung sicher, in dem er den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der knappschaftlichen Rentenversicherung trägt. Zur Ermittlung der Höhe der jeweiligen Beteiligung des Bundes, sind unter anderem die sich nach Anwendung des § 80 ergebenden Monatsteilbet...mehr

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Jansen, SGB VI § 87 Zuschla... / 2.3 Zuschlag in den Fällen der Wanderversicherung

Rz. 8 Der Zuschlag ist in Fällen der Wanderversicherung mit Beteiligung der knappschaftlichen Rentenversicherung in einer Summe und nicht getrennt für jeden Versicherungszweig zu ermitteln; außerdem ist er nach dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 ausschließlich im knappschaftlichen Leistungsanteil zu berechnen. Hierbei sind jedoch die in der allgemeinen Rentenversicherung zurückgel...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.2 Pflichtbeiträge während einer Anrechnungs- oder Zurechnungszeit

Rz. 9 Die Zuordnung von (laufenden) Anrechnungszeiten oder einer Zurechnungszeit ändert sich nicht, wenn während dieser Zeit Beiträge zu einem anderen Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Bei Eintritt eines späteren Leistungsfalles ergeben sich dadurch vielmehr beitragsgeminderte Zeiten i. S. v. § 54 Abs. 3 Satz 1, für die neben Entgeltpunkten für Beitra...mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.3 Rentenartfaktor für Knappschaftsausgleichsleistungen

Rz. 10 Der Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung bei Berechnung von Knappschaftsausgleichsleistungen (§ 239) ergibt sich nur indirekt aus § 82. Da es sich bei der Knappschaftsausgleichsleistung um eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung handelt, die bis zum Abschluss des strukturellen Anpassungsprozesses i...mehr

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Jansen, SGB VI § 81 Persönl... / 2.1 Persönliche Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)

Rz. 2 Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich gemäß § 64, indem die Summe der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1), der Rentenartfaktor (§§ 67, 82, 255, 265 Abs. 7) und der aktuelle Rentenwert (§§ 68, 255a) mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. Gemäß § 66 Abs. 1 ergeben sich die persönlichen Entgeltpunkte für die Ermittlung des Monatsbetrage...mehr

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Jansen, SGB VI § 86a Zugang... / 2.2 Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte nach Bezug einer Rente für Bergleute

Rz. 6 Für Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt der Zugangsfaktor grundsätzlich auch für Folgerenten maßgebend (§ 77 Abs. 3 Satz 1). Dies gilt gemäß § 77 Abs. 3 Satz 2 allerdings nicht für die Hälfte der Entgeltpunkte, die Grundlage einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1) waren. Damit wird...mehr

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Sommer, SGB V § 238a Rangfo... / 2.1 Zahlbetrag der Rente

Rz. 5 Der Beitragsbemessung freiwillig versicherter Rentner wird zunächst der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen. § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 228 bestimmt, welche Renten als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt werden (zum Begriff Zahlbetrag der Rente vgl. Komm. zu § 226). § 238a sieht Arbeitsentgelt als beitragspflichtige E...mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 82 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde zuletzt durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I 403) hinsichtlich der Rentenartfaktoren bei Berechnung von Witwen- und Witwerrenten nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres geändert. Rz. 2 Die Vorschr...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 33 ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine wesentliche Ergänzung der Vorschrift ergab sich z. B. mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit der Einführung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 87 Zuschla... / 2.2 Zuschlag bei Vollwaisenrente

Rz. 7 Grundlage für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte sind bei Berechnung von Vollwaisenrenten die Entgeltpunkte der 2 verstorbenen Elternteile mit den höchsten Renten (§ 66 Abs. 2 Nr. 3). Obwohl die Entgeltpunkte von zwei Verstorbenen zur Berechnung einer Waisenrente herangezogen werden, wird der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten nur aus den rentenrechtlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.2.2 Beitragszeiten als beitragsgeminderte Zeiten

Rz. 7 Beitragsgeminderte Zeiten i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b sind Kalendermonate, die sowohl mit einer Beitragszeit als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder einer Ersatzzeit (Abs. 3 Satz 1), mit einer Berufsausbildung (Abs. 3 Satz 2), mit Inflationsbeiträgen (§ 246 Satz 1), mit Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer fiktiven beruflichen Ausbildung (§ 246 Satz 2;...mehr

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Jansen, SGB VI § 86a Zugang... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 aufgrund der Einführung von Rentenabschlägen für Erwerbsminderungsrenten in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Fi...mehr

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Sommer, SGB V § 234 Beitrag... / 2.2 Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (Abs. 2)

Rz. 9 Sofern neben dem Arbeitseinkommen aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 228), Versorgungsbezüge (vgl. § 229) oder sonstiges Arbeitseinkommen (vgl. § 15 SGB IV) erzielt werden, sind auch diese Einnahmen zur Beitragsberechnung heranzuziehen (§ 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 i. V. m. Abs. 2). Das Arbeitsein...mehr

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Sommer, SGB V § 238 Rangfol... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bei versicherungspflichtigen Rentnern ist die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vorrangig Grundlage für die Beitragsberechnung, anders als bei versicherungspflichtig Beschäftigten wird sie daher nicht getrennt von den übrigen Einnahmearten bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (vgl. im Gegensatz dazu für versicherungspflichtige Beschäftige mit weitere...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.1.1 Wirksam gezahlte Pflichtbeiträge

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 sind Beitragszeiten u. a. Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach Bundesrecht gezahlt worden sind. Die Wirksamkeit von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung setzt die Zulässigkeit und eine fristgerechte Beitragszahlung voraus. Fehler hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlung (z. B. Zahlung der Beiträge in falscher Höhe bzw. a...mehr

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Sommer, SGB V § 238a Rangfo... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 136 des Gesundheitsstrukturgesetzes v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1993 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz wurden mit Wirkung zum 1.1.1993 nur noch Rentner in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, dessen Vorversicherungszeit – als Mitglied ode...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 59 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert. Die letzte wesentliche Änderung erfolgte durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsges...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.2 Fiktive Pflichtbeitragszeiten

Rz. 6 Gemäß Abs. 1 Satz 2 sind Pflichtbeitragszeiten auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten. Hierbei handelt es sich um Zeiten, für die eine tatsächliche Beitragszahlung weder stattgefunden hat noch behauptet wird. Fiktive Pflichtbeitragszeiten wirken sich – wie echte Pflichtbeitragszeiten – sowohl anspruchsbegründend als auch an...mehr

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Jansen, SGB VI § 86a Zugang... / 2.1 Mindest-Zugangsfaktor bei der Berechnung von Renten für Bergleute

Rz. 2 Die Rente für Bergleute (§ 45 Abs. 1 und 3) ist eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die bei Eintritt einer tatsächlichen Erwerbsminderung als Rente für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit (§ 45 Abs. 1) oder bei Nachweis einer langjährigen Beschäftigung unter Tage aus vorbeugenden Gründen nach Vollendung des 50. Lebensjahre...mehr

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Jansen, SGB VI § 61 Ständig... / 2.2 Ständige Arbeiten unter Tage (Abs. 1)

Rz. 5 Nach der in Abs. 1 enthaltenen Legaldefinition sind "ständige Arbeiten unter Tage" Beschäftigungen, die ihrer Natur nach ausschließlich, d. h. grundsätzlich an jedem Arbeitstag eines Kalendermonats und während der gesamten Schicht, unter Tage ausgeübt werden. Hierzu zählen insbesondere Beschäftigungen, die darauf ausgerichtet sind, Bodenschätze (z. B. Kohle, Gold, Silb...mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.3 Personalbedarfsrichtlinie (Abs. 2a)

Rz. 20 In der Richtlinie zur Ermittlung des Personalbedarfs (Abs. 2 Satz 1 Nr. 4) ist eine bundeseinheitliche Methodik und Vorgehensweise nach angemessenen und anerkannten Methoden der Personalbedarfsermittlung vorzugeben (Satz 1). Angemessene und anerkannte Methoden der Personalbedarfsermittlung sind z. B. im Handbuch für Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermit...mehr

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Jansen, SGB VI § 61 Ständig... / 2.1 Ausübung von Untertagearbeiten als Anspruchsvoraussetzung für knappschaftliche Sonderleistungen

Rz. 2 Der Anspruch auf Sonderleistungen der knappschaftlichen Rentenversicherung (Rente für Bergleute nach Vollendung des 50. Lebensjahres, Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, Knappschaftsausgleichsleistung) sowie die zusätzliche Berücksichtigung von Entgeltpunkten aufgrund des Leistungszuschlags setzt voraus, dass ein Versicherter während seiner Be...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 2.1 Leistungen des Bundes (Abs. 1)

Rz. 4 Die Zahlungen werden in monatlichen Teilbeträgen zum jeweiligen ersten Bankarbeitstag geleistet. Vergleichbare Zahlungen werden bereits seit 2004 erbracht. Die Regelung ist verfassungsmäßig (BVerfG, Urteil v. 10.6.2009, 1 BvR 706/08). Rz. 5 Welche Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen durch die Leistung des Bundes abgegolten werden sollen, ergibt sich weder aus de...mehr

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Direktversicherung / 2 Unterscheidung zwischen Alt- und Neuverträgen

Bei Direktversicherungen ist zu unterscheiden zwischen Alt- und Neuverträgen. Das entscheidende Datum ist der 1.1.2005. Alle vorher abgeschlossenen Verträge gelten als Altverträge, für die unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin die Pauschalbesteuerung von 1.752 EUR jährlich mit 20 % pauschaler Lohnsteuer nach § 40b EStG in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung angewandt we...mehr

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Direktversicherung / 4 Neuverträge: Zusagen ab dem 1.1.2005

Beiträge in eine Direktversicherung, die aufgrund einer nach dem 31.12.2004 erteilten Versorgungszusage geleistet werden, sind innerhalb des ersten Dienstverhältnisses seit dem 1.1.2018 steuerfrei bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (für 2026: 8.112 EUR = 8 % von 101.400 EUR); beitragsfrei bis 4 % der BBG (für 2026: 4.056 EUR = 4 % von 101.400 E...mehr

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Direktversicherung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben des Arbeitnehmers eine Lebens- bzw. Rentenversicherung ab. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versorgungsleistungen des Versicherers ganz oder zum Teil bezugsberechtigt. Als Versorgungsleistungen kommen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder ...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.4 Knappschaftsausgleichsleistung (Abs. 5)

Rz. 9 Die Knappschaftsausgleichsleistung (§ 239) ist eine rentenähnliche Leistung, die mit Wirkung zum 1.6.1963 (Gesetz v. 23.6.1963, BGBl. I S. 359) wegen des strukturellen Anpassungsprozesses im Bergbau aus arbeitsmarktpolitischen Gründen als knappschaftliche Sonderleistung eingeführt worden ist. Nach § 239 Abs. 3 Satz 1 gelten für die Feststellung und Zahlung einer Knapps...mehr

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Jansen, SGB VI § 81 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie ergänzt § 66 Abs. 1 hinsichtlich der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für die Berechnung einer Monatsrente (§ 64) mit knappschaftlichem Leistungsanteil. Während nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht die Höhe des jährlichen Leistungszuschlags...mehr

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Sommer, SGB V § 239 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde zuletzt durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.1.2009 geändert. Dabei wurden in Satz 1 die Wörter "durch die Satzung" durch die Wörter "durch den Spitzenverband der Krankenkassen" ersetzt. Rz. 2 Für Personen, die ei...mehr

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Sommer, SGB V § 238 Rangfol... / 2.2 Versorgungsbezüge

Rz. 6 Versorgungsbezüge nach § 229 werden bei versicherungspflichtigen Rentnern nach § 237 Satz 2 i. V. m. § 226 Abs. 2 als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass sie, ggf. zusammen mit daneben erzieltem Arbeitseinkommen, 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV übersteigen (vgl. auch Komm. zu § 226). Ist die Differenz zwischen der Rente...mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.2 Richtlinienkompetenz (Abs. 2)

Rz. 6 Der MD Bund erlässt Richtlinien für die Tätigkeit der MD auf Länderebene, die die MD binden (Satz 1). Die Richtlinien haben die Gesetze und sonstiges Recht zu beachten. Dazu gehören u. a. das Leistungs- und Leistungserbringungsrecht, das für die Begutachtungstätigkeit der MD von zentraler Bedeutung ist. Das Leistungsrecht regelt die Ansprüche der Versicherten gegen die...mehr

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Jansen, SGB VI § 61 Ständig... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 61 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde durch Art. 6 Nr. 40 des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX) v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 lediglich redaktionell geändert. Die Vorschrift definiert in Abs. 1 den Begriff "ständige Arbeiten unter Tage" und regelt i...mehr

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Direktversicherung / 4.1 Finanzierung durch Gehaltsumwandlung

Der Arbeitnehmer hat gem. § 1a Abs. 1 BetrAVG einen Anspruch auf Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung in Höhe von bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Er verzichtet insoweit auf einen Teil seines Gehalts. Der Arbeitgeber überweist dann die Versicherungsbeiträge. Da die Beiträge durch Barlohnumwandlung ...mehr

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Direktversicherung / 3.4 Gehaltsumwandlung mit Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer

Wenn der Arbeitgeber auch bei Altverträgen keine Beiträge zur Direktversicherung zusätzlich zum Arbeitslohn übernehmen will, kann der Arbeitnehmer insoweit weiterhin auf einen Teil seines Gehalts in Höhe der Versicherungsbeiträge verzichten. Der Arbeitgeber überweist dann die Versicherungsbeiträge und führt die pauschale Lohnsteuer ab. Da die Beiträge durch Barlohnumwandlung...mehr

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Direktversicherung / 4.3 Vervielfältigungsregel

Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses können erheblich höhere Beiträge und Zuwendungen steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden, und zwar 4 % der RV-Beitragsbemessungsgrenze , für 2026 = 4.056 EUR, vervielfältigt mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre, höchstens jedoch 10 Kalenderjahre. Praxis-Beispiel Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung Ein Arbeitnehmer...mehr

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Jansen, SGB VI § 85 Entgelt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde zuletzt durch das Rentenreformgesetz 1999 (RRG 1999) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) mit Wirkung zum 1.1.2001 (vgl. Art. 1 Nr. 2 des Korrekturgesetzes v. 19.12.1998, BGBl. I S. 3843) insoweit redaktionell geändert, als die...mehr

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Sommer, SGB V § 238a Rangfo... / 2.2 Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen

Rz. 6 Ebenso werden der Beitragsbemessung Versorgungsbezüge nach § 229 sowie Arbeitseinkommen nach § 15 SGB IV zugrunde gelegt. Wird die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt, gilt die Mindestbemessungsgrundlage nach § 240 Abs. 4 Satz 2 und 3. Erreicht das Arbeitseinkommen nicht die Mindestgrenze und werden daneben weitere beitragspflichtige Einnahmen bezogen, gil...mehr

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Jansen, SGB VI § 85 Entgelt... / 2.3 Zeitliche Zuordnung der Entgeltpunkte

Rz. 8 Die zusätzlichen Entgeltpunkte werden nach Abs. 2 der Vorschrift den Kalendermonaten, in denen ständige Arbeiten unter Tage verrichtet worden sind, zu gleichen Teilen zugeordnet. Die in Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift enthaltene Staffelung für die Bewertung der jeweiligen vollen Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage hat für die zeitliche Zuordnung der sich daraus ergebe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die jetzige Regelung besteht seit dem 1.1.2025. Sie ist durch das Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) zum 1.1.2003 eingeführt worden. Danach ist die Vorschrift immer wieder geändert worden, um sie den aktuellen w...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 234 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 mit der zeitgleichen Änderung durch das Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes v. 20.12.1988 mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 6 des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2023 geändert. Dabei wurde in Abs. 1 d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.1 Leistungen ab Antragstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Das Antragsprinzip gilt für alle Leistungen der Grundsicherung, also auch für Eingliederungsleistungen i. S. d. §§ 16 ff. (Silbermann, in: Luik/Harich, SGB II, § 37 Rz. 2). Der Antrag auf Leistungen hat konstitutive Wirkung, sodass Leistungen erst ab Antragstellung zustehen (BSG, Urteil v. 18.1.2010, B 4 AS ...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3.2 Zurechnungszeit beim Versorgungsausgleich

Rz. 9 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe ist grundsätzlich ein Versorgungsausgleich nach den Vorschriften des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG; bis zum 31.8.2009 gemäß § 1587b BGB) durchzuführen. Das Gleiche gilt bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 22.2.2001 (BGBl. I S. 266). Im Versorgungsausgleic...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.1 Beitragszeiten nach Bundesrecht

Rz. 3 Die Anerkennung von Beitragszeiten setzt nach Abs. 1 Satz 1 grundsätzlich die Zahlung von Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nach "Bundesrecht" voraus. Bundesgebiets-Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge in den alten Bundesländern nach dem 8.5.1945 und im Beitrittsgebiet nach dem 2.10.1990 gezahlt worden sind (§ 113 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.3 Fiktive Beitragszeiten aufgrund von Berücksichtigungszeiten

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 3 (mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt durch das AVmEG v. 21.3.2001, BGBl. I S. 403) gelten als Beitragszeiten auch Zeiten, für die Entgeltpunkte gutgeschrieben worden sind, weil gleichzeitig Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§ 57) oder Zeiten der Pflege eines pflegebedürftigen Kindes für mehrere Kinder vorliegen. Die Voraussetzungen für ei...mehr