Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 1 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Altersteilzeit ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 4.000 EUR. Nach dem Altersteilzeitvertrag beträgt das Regelarbeitsentgelt ab Beginn der Altersteilzeit 2.000 EUR. Der Aufstockungsbetrag (gesetzlicher Mindestbetrag) beträgt 400 EUR (20 % von 2.000 EUR). Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnismehr

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Indien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Indien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" DE/IN 101. Vom 1.1.2026 an besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten ...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 3 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen, Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer ein Regelarbeitsentgelt von 8.000 EUR. Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnis Beträgt das Regelarbeitsentgelt mindestens 90 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (= 7.605 EUR), entfällt die Verp...mehr

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Chile / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Chile arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" RCH/D 101. Vom 1.1.2026 an besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten A...mehr

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Tunesien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Tunesien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" TN/A 1. Vom 1.1.2026 an besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten A...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 7 Entgeltumwandlung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Altersteilzeit ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 4.600 EUR. Die Entgeltumwandlung für eine Direktzusage beträgt 200 EUR. Nach dem Altersteilzeitvertrag beträgt das Regelarbeitsentgelt ab Beginn der Arbeitsphase der Altersteilzeit 2.300 EUR. Die Entgeltumwandlung für die Direktzusage i. H. v. 200 EUR besteht weiterhin f...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 9 Bezug von Krankengeld

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt von 2.000 EUR. Aufgrund einer längerer Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld gewährt. Der Aufstockungsbetrag (gesetzlicher Mindestbetrag) beträgt 400 EUR (20 % von 2.000 EUR). Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnismehr

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Indien / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Indien bei einem indischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/IN 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeits...mehr

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Korea / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen die in Korea arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" K/D 101. Vom 1.1.2026 an besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung K/D 101 elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstell...mehr

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Korea / 10 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Korea bei einem koreanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend. Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck D/K 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung und Arbeitslo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Zeitgleiche Durchführung mit Prüfungen durch Träger der Rentenversicherung (Abs. 4)

Rz. 32 Gem. § 42f Abs. 4 EStG können die LSt-Außenprüfung und die Prüfungen durch die Träger der Rentenversicherung nach § 28p SGB IV auf Verlangen des Arbeitgebers zur gleichen Zeit durchgeführt werden. Die Vorschrift bezweckt die Reduzierung der Belastungen, die dem Arbeitgeber durch 2 getrennte Außenprüfungen der Finanzverwaltung und der Träger der Rentenversicherung ents...mehr

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Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2.2 Abfindung als Ausgleichszahlung in die Rentenversicherung

Anstelle der Auszahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer, kommt auch deren Auszahlung insgesamt oder eines Teiles davon in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zwecks Ausgleich von Rentenminderungen bei einem vorzeitigen Eintritt in die Altersente in Betracht. Arbeitnehmer, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können ab 63 Jahren in die vorg...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.8 Fälligkeit

Leistungen der bAV werden fällig, wenn die in der Versorgungszusage vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Eintritt des Versorgungsfalls, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Erfüllung der Wartezeit, Erreichung eines bestimmten Lebensalters). In der Versorgungszusage kann geregelt werden, dass der Anspruch auf eine bAV innerhalb einer bestimmten Frist geltend zu mac...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.9 Vorgezogene Altersleistung

Arbeitnehmer können eine vorgezogene bAV erhalten.[1] Vorausgesetzt, sie nehmen eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch. Dann können Arbeitnehmer verlangen, dass ihnen nach Erfüllung der Wartezeit und der sonstigen Leistungsvoraussetzungen auch die Leistungen der bAV gewährt werden. Die vorzeitige Inanspruchnahme kann durch einen versicherungsmat...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.3 Anspruchsberechtigte

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht nur gegen den Arbeitgeber, bei dem der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.[1] Einen Anspruch haben z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, bei denen keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erfolgt ist bzw...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.1 Voraussetzungen der Riester-Förderung

Anspruch auf Riester-Förderung im Rahmen der Entgeltumwandlung haben z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Auszubildende sowie geringfügig entlohnte Beschäftigte. Keinen eigenen Anspruch auf Riester-Förderung haben z. B.: Von der Versicherungspflicht gem. § 6 SGB VI befreite Arbeitnehmer (z. B. Arbeitnehmer, die ausschließlich einem ber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 43 Der Arbeitgeber kann als Beteiligter der LSt-Außenprüfung gegen die Prüfungsanordnung Einspruch einlegen. Im anschließenden Klageverfahren müssen die Arbeitnehmer nicht gem. § 60 Abs. 3 FGO notwendig beigeladen werden (Rz. 24). Die Anforderung von Auskünften und Unterlagen durch den LSt-Außenprüfer kann der Arbeitgeber ebenfalls mit dem Einspruch anfechten, da hierdur...mehr

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bAV: Durchführungswege / Zusammenfassung

Überblick Bedingt durch die demografischen Veränderungen verschiebt sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern. Dies bedeutet eine Herausforderung für die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung, denn Beitragssätze und Steuermittel können nicht beliebig erhöht werden. Damit die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft die wichtigste Säule der Altersversorgu...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.1 Gesamtversorgungssysteme

Kennzeichnend für Gesamtversorgungssysteme ist, dass dem Mitarbeiter unter Anrechnung seiner Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Gesamtversorgung in Höhe z. B. eines bestimmten Prozentsatzes seiner letzten Bruttobezüge zugesagt wird. Die daraus resultierende direkte Abhängigkeit der betrieblichen Versorgungsleistungen von der Entwicklung der Sozialversicherung...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.3 Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen

Mit der Einrichtung einer bAV geht das Unternehmen eine langfristige und damit risikoreiche Verpflichtung ein. Während ihres Bestehens können sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidend verändern, wodurch eine Neuorientierung betrieblicher Versorgungswerke oft sinnvoll wird. Grundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlichster Gründe: Harmonisieru...mehr

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bAV: Durchführungswege / 1 Begriffsbestimmung und gesetzliche Entwicklung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit über 150 Jahren Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Trotz dieser langen Geschichte bekam sie erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Dieses Gesetz bestimmt z. B., unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.2 Höhe des Entgeltumwandlungsanspruchs

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung ist in der Höhe nach oben und nach unten begrenzt[1]: Höchstbetrag: Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser bis zu insgesamt 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von seinem Gehalt zum Aufbau einer bAV verwendet. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Höh...mehr

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bAV: Durchführungswege / 2 Vorteile der betrieblichen Altersversorgung

Es gibt viele Gründe, die für eine bAV sprechen. Zum einen orientieren sich ihre Leistungen i. d. R. an denen der gesetzlichen Rentenversicherung und zum anderen bietet sie ein hohes Maß an individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem sind Modelle der bAV häufig effektiver und kostengünstiger als Angebote im Bereich der privaten Vorsorge. Für die Arbeitnehmer kann sie z. B...mehr

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bAV: Durchführungswege / 5.1 Einschaltung von Rückdeckungsversicherungen

Eine Rückdeckungsversicherung ist kein Durchführungsweg der bAV. Sie wird vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Anders als bei der Direktversicherung ist in diesen Fällen der Arbeitgeber der Bezugsberechtigte. Der Zweck einer Rückdeckung besteht darin, die mit der Zusage bestimmter Versorgungsleistungen verbundenen Risiken und...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.2 Abfindung von Kleinstanwartschaften und Minirenten

Kleinstanwartschaften bzw. Minirenten können ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abgefunden werden soweit sie bei monatlichen Renten 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße und bei Kapitalbeträgen bis 120 % der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen. Unerheblich ist, dass zum Zeitpunkt des Ausscheidens die monatliche Bezugsgröße überschritten wurde. Eine Abfindung ist unzulässig, ...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.6 Wartezeit

Das BetrAVG kennt grundsätzlich keine Zeiten, die ein Arbeitnehmer nach Zusageerteilung abzuwarten hat, bevor er in ein Betriebsrentensystem aufgenommen wird. Der Zeitraum zwischen der Erklärung des Arbeitgebers, er werde nach Ablauf einer kalender- oder ereignisbestimmten Zeit eine Versorgungszusage erteilen, und der Zusageerteilung wird als "Vorschaltzeit" bezeichnet. Eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 § 42f EStG ist durch Gesetz v. 5.8.1974[1] eingefügt und durch Gesetz v. 14.12.1976[2] an die neu erlassene AO angepasst worden. Durch Gesetz v. 15.12.2003[3] wurde im Anschluss an die Einfügung des § 38 Abs. 3a EStG zum Übergang der Pflichten des Arbeitgebers im LSt-Abzugsverfahren auf Dritte in § 42f Abs. 3 EStG eine Regelung zur Durchführung von LSt-Außenprüfungen i...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.5.2 Leistungshöhe

Die Festlegung des Dotierungsrahmens und damit die Festlegung der Leistungshöhe ist grundsätzlich frei und dem Arbeitgeber überlassen. Ausnahmen hiervon bestehen bei der Entgeltumwandlung und ggf. beim Sozialpartnermodell. Bei den für die Leistungshöhe zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen darf es zu keiner Diskriminierung kommen. Der EuGH[1] verlangt, dass spätestens seit de...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.3 Abfindung bei Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge, im Insolvenzverfahren und bei Liquidation von Pensionskassen

Arbeitnehmer können eine der Höhe nach unbeschränkte Abfindung verlangen, wenn ihnen die Rentenversicherungsbeiträge erstattet worden sind.[1] Ebenso möglich bleibt die Abfindung eines während eines Insolvenzverfahrens erdienten Betriebsrentenanspruchs, wenn die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt und das Unternehmen liquidiert wird. Die Zustimmung des Arbeitnehmers zur...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.2.2 Übertragung des Wertes der unverfallbaren Anwartschaft

Bei der 2. Möglichkeit der einvernehmlichen Übertragung wird zuerst aus der unverfallbaren Anwartschaft ein Übertragungswert errechnet. Dieser wird auf den neuen Arbeitgeber übertragen, der dann dem Arbeitnehmer eine wertgleiche Zusage zu geben hat. Bei der Erteilung der wertgleichen Zusage ist der neue Arbeitgeber nicht an die Ausgestaltung der alten Zusage gebunden. Im Gege...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.5.1 Leistungsarten

Kernstück eines Leistungsplans ist oft die Altersrente. Möglich ist grundsätzlich, diese als laufende Rente oder als Kapitaleinmalzahlung zuzusagen. Vorsicht ist geboten, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsschuldners geregelt ist, dass dieser nach seiner Entscheidung anstelle einer laufenden Rente eine einmalige Kapitalzahlung leistet. In diesem Fall ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Überblick über die Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 1 § 42f EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Außenprüfung. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung, sondern knüpft hierzu an die allgemeinen Regelungen der §§ 193ff. AO an.[1] § 42f EStG enthält jedoch für die LSt-Außenprüfung Sonderregelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (§ 42f Abs. 1, Abs. 3 S. 1 EStG)[2] und zu den Mitwirkungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Eine Zuordnung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. §§ 58, 59, 252 Abs. 1, 252a Abs. 1, 253a kann nach dem Wortlaut der Vorschrift ausschließlich aufgrund von Pflichtbeiträgen zur knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgen, die darüber hinaus in einem zeitlichen Zusammenhang zu den vorgenannten beitragsfreien Zeiten stehen müssen. Neben tatsächlich gezahlten Pflichtbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.1 Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 3 § 82 enthält für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung Rentenartfaktoren, die im Vergleich zu den Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung (§ 67) um ein Drittel höher sind. Mit Wirkung zum 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI) ist der Rentenartfaktor in der Rentenformel an die Stelle des "Jahresbetra...mehr

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Jansen, SGB VI § 84 Entgelt... / 2.2 Zuschlag an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten mit Beteiligung der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 4 Beitragsgeminderte Zeiten i. S. v. § 54 Abs. 3 erhalten gemäß § 71 Abs. 2 bei der Berechnung einer Rente ggf. einen Zuschlag an Entgeltpunkten. Mit diesem Zuschlag soll erreicht werden, dass Kalendermonate, die sowohl mit einer Beitragszeit als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder Ersatzzeit belegt sind sowie Zeiten einer beruflichen Ausbildung (sog. b...mehr

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Sommer, SGB V § 238 Rangfol... / 2.1 Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 4 Der Beitragsbemessung wird nach § 237 Satz 1 der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 228) zugrunde gelegt. Zu berücksichtigen sind auch Nachzahlungen i. S. des § 228 Abs. 2. Nachträglich kann damit die Beitragspflicht von bereits erhobenen Beiträgen aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen entfallen. Dies gilt allerdings nur in den Fälle...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung

1 Allgemeines Rz. 1 § 60 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992 ) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde seither durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) lediglich redaktionell geändert. Rz. 2 Abs. 1 regelt die Zuordnung von beitragsfreien Anrechnungszeiten sowie einer bei...mehr

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Jansen, SGB VI § 79 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für alle Zweige der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Renten nach den §§ 63 bis 78a, 88, 88a berechnet und angepasst. Dies hat zur Folge, dass – anders als in dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht – bei Ermittlungen der Entgeltpunkte für Beitragszeiten gemäß § 70 Abs. 1 von einem einheitlichen Durchschnittsentgelt aller Versicherten auszugehen ist, das sich ...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 60 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992 ) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde seither durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) lediglich redaktionell geändert. Rz. 2 Abs. 1 regelt die Zuordnung von beitragsfreien Anrechnungszeiten sowie einer beitragsfreien Z...mehr

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Jansen, SGB VI § 83 Entgelt... / 2.1 Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten

Rz. 7 Kindererziehungszeiten, die der allgemeinen Rentenversicherung zuzuordnen sind, erhalten für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte (§ 70 Abs. 2). Im Ergebnis wird damit eine Kindererziehungszeit von 12 Kalendermonaten seit dem 1.7.1998 in etwa wie eine Beitragszahlung zur allgemeinen Rentenversicherung auf der Grundlage des Durchschnittsentgelts aller Versicherten, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 87 Zuschla... / 2.1 Zuschlag bei Halbwaisenrenten

Rz. 3 Grundlage für die Ermittlung der Höhe einer Halbwaisenrente sind die persönlichen Entgeltpunkte des verstorbenen Elternteils (§ 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 11, § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 Nr. 1 Abs. 4 und bei Rentenbeginn vor dem 1.1.2024 § 264d), die um einen Zuschlag (§§ 78, 87) zu erhöhen sind (§ 66 Abs. 1 letzter Halbsatz, Abs. 2 N...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.4 Zuordnung der Zurechnungszeit

Rz. 10 Eine Zurechnungszeit (§§ 59, 253a) kann sowohl der allgemeinen Rentenversicherung als auch der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordnet werden. Die Zuordnung der Zurechnungszeit ist wegen der um ein Drittel höheren Rentenartfaktoren der knappschaftlichen Rentenversicherung (§ 82, § 265 Abs. 7) im Vergleich zu den Rentenartfaktoren der allgemeinen Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 87 Zuschla... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und enthält in Ergänzung zu § 78 Regelungen zur Ermittlung des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten bei Berechnung von Waisenrenten mit Entgeltpunkten der knappschaftlichen Rentenversicherung. Durch das Gesetz zur Organisations...mehr

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Jansen, SGB VI § 84 Entgelt... / 2.1 Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten

Rz. 2 Kindererziehungszeiten, die der allgemeinen Rentenversicherung zuzuordnen sind, erhalten für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte (§ 70 Abs. 2 Satz 1). Demgegenüber werden für Kindererziehungszeiten, die gemäß § 137 Satz 1 Nr. 1 der knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnen sind, wegen des um ein Drittel höheren Rentenartfaktors der knappschaftlichen Rentenv...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.3 Pflichtbeiträge während oder nach einer Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung

Rz. 10 Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 sind Zeiten des Besuchs einer Schule, Fachschule oder Hochschule oder der Teilnahme an einer berufvorbereitenden Bildungsmaßnahme i. S. des Rechts der Arbeitsförderung nach Vollendung des 17. Lebensjahres eines Versicherten bis zu einer Höchstdauer von 8 Jahren als Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung anzuerkennen. Für die Zuor...mehr

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Jansen, SGB VI § 80 Monatsb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 80 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde seitdem lediglich durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) redaktionell geändert. Die Vorschrift regelt, dass in Fällen, in denen einer Rente sowohl persö...mehr

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Jansen, SGB VI § 84 Entgelt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten. Eine lediglich redaktionelle Änderung erfolgte zuletzt durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.1.2005, in dem die Wörter "Rentenvers...mehr

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Jansen, SGB VI § 80 Monatsb... / 2.1 Ermittlung der Monatsrente

Rz. 2 Die Rentenformel zur Ermittlung der Monatsrente (§ 64) ist bei Versicherten, die sowohl in der knappschaftlichen Rentenversicherung als auch in der allgemeinen Rentenversicherung versichert waren, getrennt auf persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung sowie auf persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung anzuwenden. Dies ist z...mehr

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Jansen, SGB VI § 80 Monatsb... / 2.3 Wanderversicherungsausgleich

Rz. 5 Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung haben der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, den auf sie entfallenden Monatsteilbetrag für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung zu erstatten, soweit die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Zahlung einer Leistung als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 87 Zuschla... / 2.4 Anrechnung von Entgeltpunkten auf den Zuschlag bei Vollwaisenrenten

Rz. 9 Sofern Anspruch auf Vollwaisenrente aus mehreren Versicherungsverhältnissen besteht, ist die Vollwaisenrente unter Berücksichtigung der persönlichen Entgeltpunkte der zwei Verstorbenen mit den höchsten Renten (§ 66 Abs. 2 Nr. 3) zu berechnen. Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gemäß § 78 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 87 Abs. 1 Nr. 2 ist hierbei ausschließlich auf de...mehr