Fachbeiträge & Kommentare zu Renteneintritt

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalcontrolling: Kennza... / 1.1 Übersicht über mögliche Kennzahlen

Zu Personalbedarf und -struktur können z. B. folgende Kennzahlen erhoben werden: Netto-Personalbedarf, Arbeitsvolumen/Arbeitszeit, Qualifikationsstruktur, Frauenanteil, Behindertenanteil, Durchschnittsalter der Mitarbeiter, Altersgruppen der Mitarbeiter, Voraussichtlicher Renteneintritt in den nächsten 3 – 5 Jahren, Durchschnittsdauer der Unternehmenszugehörigkeit, Betreuungsquote HR ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalcontrolling: Kennza... / 1.2.1 Netto-Personalbedarf

Der Netto-Personalbedarf unterstützt die Planung und Kontrolle des Personalbedarfs. Sie berechnen ihn wie folgt: Mithilfe dieser Kennzahl können Sie Personalüberdeckung oder -unterdeckung messen und ggf. Änderungen vornehmen. Bei einer Personalüberdeckung ist die ersten Überlegung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.2 Rentner vor Vollendung der Altersgrenze für Altersrenten

Rz. 341 Abs. 4 beseitigt Zweifel daran, dass Personen Leistungen nach dem SGB II erhalten könnten, obwohl sie zu einem anderen Sicherungssystem gehören. Bezieher von Renten wegen Alters gehören grundsätzlich nicht mehr zum Kreis der Erwerbsfähigen. Sie erhalten Leistungen aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf das Alter kommt es insoweit nicht an. Dieser Per...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.7 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1.2 Lebensphasen

Um die jeweiligen Bedürfnissen der Beschäftigten besser zu verstehen, kann ein Blick auf unterschiedliche Lebensphasen sinnvoll sein. Einzelne Lebensphasen können nach bestimmten Merkmalen unterschieden werden und liefern wichtige Anhaltspunkte für das strategische Personal- und Arbeitszeitmanagement. Grundsätzlich lassen sich vier Lebenszyklen unterscheiden: biosozial familiä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 7.2 Sozialversicherung

Übergangsbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, sind gleichermaßen beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Achtung Trennung zwischen Übergangsbeihilfen und betrieblicher Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung liegt nur vor, wenn Altersbezüge frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei vor dem 1.1.2012 erteilten Versorgungszusagen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.2 Personen ab dem 65./67. Lebensjahr

Personen ab dem 65./67. Lebensjahr (mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) haben grundsätzlich Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Sind sie aber Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II, erfolgt die Zuweisung für Leistungen zum Lebensunterhalt in § 21 Satz 1 SGB XII zum SGB II. Dies gilt auch für Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 3.1 Personenkreis

Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II haben Personen, die[1] das 15. Lebensjahr, aber noch nicht das 65. Lebensjahr (Altersgrenze) vollendet haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze entsprechend dem Renteneintrittsalter vom 65. Lebensjahr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Lebensversicherung im ... / 2. Einräumung eines Bezugsrechts hinsichtlich der Prämienrückgewähr

Rz. 163 Zusätzlich ist jedoch noch folgende Situation zu berücksichtigen: Wenn der Versicherungsnehmer während der Aufschubzeit [97] versterben sollte, kann je nach Vertrag ein Anspruch auf Rückgewähr bestehen. Es sind folgende Fälle zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 8.3 Handelsrechtliche Bewertung einer Rückstellung für Altersfreizeit

In dem vom FG Köln entschiedenen Fall, in dem das Gericht die Bildung einer Rückstellung für Altersfreizeit zugelassen hat, werden Fragen der Bewertung der Verpflichtung nur am Rande angesprochen. Denn die Berechnung und Höhe der Rückstellung war offensichtlich nicht strittig. Das FG führt lediglich aus, dass "in der Berechnung … alle Arbeitnehmer namentlich und nach Betrieb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 8.2 Bildung einer Rückstellung in der Handelsbilanz

Ob sich im Einzelfall eine Pflicht zur Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit bzw. Altersfreizeittagen ergibt, hängt von der Ausgestaltung der Regelung ab. Im Fall eines vor dem Niedersächsischen FG verhandelten Sachverhalts ging es um ein Unternehmen, das aufgrund einer Altersfreizeitvereinbarung seinen Arbeitnehmern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Altersruhegeld

Rz. 76 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Altersruhegeld (Altersrente) erhalten ArbN aufgrund ihrer Beitragsleistungen zur GRV vom Erreichen der Altersgrenze an, die zwischen der Vollendung des 60./62. und des 65./67. Lebensjahres liegt (vgl §§ 35–42 SGB VI). Der Rentenanspruch erlischt mit dem Tode des Berechtigten. Sowohl die vorgezogene Altersrente (ab dem 60./62. Lebensjahr), al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM und Demografiemanagement / 3 Demografieanalysen

Die Kenntnis des Status quo der zuvor genannten Themenbereiche ist Grundvoraussetzung für eine Beurteilung der Demografiefestigkeit eines Unternehmens. Durch Analysen lassen sich Risiken aufzeigen und Schwerpunkte für Maßnahmen definieren. Zu den wesentlichen Analysen gehören: Altersstrukturanalyse (siehe Abb. 3 und 4): Verteilung der Beschäftigten nach Altersgruppen Durchschni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Low Performance und fähigke... / 1 Arbeitsanforderungen und Leistungserbringung

Die Anforderungen seitens des Arbeitgebers an seine Beschäftigten ergeben sich primär aus dem Arbeitsvertrag, in dem die Bedingungen der Zusammenarbeit definiert sind, so z. B. die Arbeitszeit und das Tätigkeitsfeld. Für gewisse Unternehmen ergeben sich aber auch tarifliche Vereinbarungen, die Einfluss auf die Ausgestaltung der Zusammenarbeit nehmen. Geht es um die Erfüllung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 2. Vorruhestand und Altersteilzeit

Die Erwerbsverpflichtung besteht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Dies gilt für abhängig Beschäftigte wie für Selbstständige und auch dann, wenn eine Tätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus berufstypisch ist oder der gemeinsamen Lebensplanung der Ehegatten entsprach.[51] Da eine Altersrente nur auf Antrag gezahlt wird, obliegt es einem Unterhaltspflichtigen im Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge aus der b... / 4 Übergangszahlungen

Zahlungen, die der Arbeitgeber einem (ehemaligen) Arbeitnehmer im rentennahen Alter für die Zeit zwischen dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses und dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand zahlt („Übergangszahlungen“), sind nicht den Versorgungsbezügen zuzurechnen.[1] Dabei ist nicht relevant, welchen Charakter bzw. welche Funktion die Beteiligten der Leistung zum Zeitpu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.5 Spezialgesetzliche Regelungen

Die allgemeinen Kündigungsfristen und Kündigungstermine des § 622 BGB gelten, sofern keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen einschlägig sind, etwa § 169 SGB IX (Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen bei schwerbehinderten Arbeitnehmern), § 22 BBiG (Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses), § 113 InsO (Kündigung durch den Insolvenzverwalter), § 19 BEEG (Arbeitnehmerkü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung / 5.1 rvBEA-Verfahren

Die Rentenversicherung arbeitet mit dem so genannten rvBEA-Verfahren. Beim Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Arbeitgebern gibt es bereits einige Anwendungen. Gesonderte Meldung nach § 194 SGB IV Hier fordert die Rentenversicherung die Entgeltdaten für Personen kurz vor dem Renteneintritt an. In der Regel für die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn. Damit soll ein na...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Übertragung von Versor... / 4.3 Past- und Future-Service

Die Steuerbefreiung gilt bei einer entgeltlichen Übertragung von Versorgungsanwartschaften aktiver Beschäftigter nur für Versorgungsanwartschaften, die bis zum Zeitpunkt der Übertragung bereits erdient waren (sog. "Past-Service"). Verpflichtungen für künftige Rentenanpassungen, die noch nicht fest zugesagt sind, können nicht steuerfrei auf einen Pensionsfonds übertragen werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / a) Wiederkehrende Bezüge/Renten aus der Basisversorgung (§ 22 Nr. 1 S. 3 a aa EStG)

Rz. 695 Hauptanwendungspunkt sind Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Rürup-Renten nach der Rechtslage ab 2005. Für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht Unfallrenten der BG), aus landwirtschaftlichen Alterskassen, aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und für Renten aufgrund einer privaten, kapitalgedeckten Leibrentenversicherung i.S.d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Kompensation durch Zahlung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 93 Mehrere Entscheidungen stellen für die "Kompensation" auf Seiten der Berechtigten darauf ab, dass sie Vorteile erlangt hat in Form von vermögenswerten Leistungen, die in ihre Altersversorgung fließen. Zitat Zwar kann ein ehebedingter Nachteil auch im Zeitraum nach der Zustellung des Scheidungsantrags entstehen, wenn die Ehef...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / (1) Sekundäre Altersvorsorge beim Elternunterhalt

Rz. 837 Im Rahmen des Elternunterhalts/Aszendentenunterhalts werden einem selbstständigen erwerbstätigen Unterhaltsschuldner neben der primären Altersvorsorge weitere 5 % seines Bruttoeinkommens für eine zusätzliche private Altersvorsorge zugebilligt.[632] Rz. 838 ▪ Wahlrecht Bei der Wahl der Vorsorge ist der Unterhaltsschuldner frei. Die Zulässigkeit einer privaten Altersvors...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / g) Durch Entwicklung nach der Scheidung ausgelöste Versorgungsnachteile

Rz. 68 Die oben dargestellte Sperre, nach der ein Ausgleich der während der Ehe entstandenen Versorgungsnachteile regelmäßig bereits über den Versorgungsausgleich ausgeglichen worden ist, findet naturgemäß keine Anwendung mehr, wenn die Versorgungsnachteile auf Entwicklungen und Umstände erst nach der rechtskräftigen Scheidung zurückzuführen sind. Denn diese Nachteile werden...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 i. d. F. des RRG 1999 enthielt neben der allgemeinen Wartezeit nur noch die nach § 43 Abs. 6 erforderliche Wartezeit von 20 Jahren. Abs. 3 wurde durch Art. 4 Nr. 7 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) und Art. 1 Nr. 8 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) red...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / dd) Optimierung durch (Teil-)Einzahlung der angedachten Abfindung in ein Wertguthaben (Zeitwertkonto) nach § 7b SGB IV zur späteren Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung

Rz. 203 Dieses "klassische" Mannheimer Modell des Vorruhestands (vgl. Growe/Tretow, NZA 2020, 1080 ff.) zur Überbrückung der Zeit bis zum Renteneintritt, sieht die Möglichkeit der Einzahlung in ein Wertguthaben aus Beträgen der angedachten Abfindung zur späteren Weiterleitung/Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung vor. Statt einer Abfindung erfolgt die Einzahlung in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Lebensalter

Rz. 746 Das Lebensalter stellt eine ambivalente Größe dar (BAG v. 21.1.1999 – 2 AZR 624/98, NZA 1999, 866; KR/Griebeling, § 1 KSchG Rn 674; ErfK/Oetker, § 1 KSchG Rn 332). So hat das BAG bereits 1983 festgestellt, dass die entscheidende Bedeutung, die dem Lebensalter i.R.d. Sozialauswahl früher beigemessen wurde, nur vor dem Hintergrund einer Hochkonjunktur zu verstehen sei....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 AGG / V. Alter

Rz. 22 Der Begriff des Alters bezieht sich auf das Lebensalter des Menschen. Eine Benachteiligung liegt demnach immer dann vor, wenn das Lebensalter ungerechtfertigt zu einer Schlechterstellung des Betreffenden führt. Es geht nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen, sondern auch um den jüngerer Menschen. Rz. 23 Beispiel Eine 46-jährige Bewerberin auf eine unbefris...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / IV. Vertragsmuster

Rz. 1735 Muster 16.42: Hausangestellten-Vertrag Muster 16.42: Hausangestellten-Vertrag Hausangestellten-Vertrag Zwischen den Eheleuten _________________________ Anschrift und Frau _________________________ Anschrift wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Vertragsverhältnis, Arbeitsbeginn und Auskunftspflicht Frau _________________________ wird beginnend mit dem _______________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Vorrang des Gesetzes

Rz. 1501 Weiter darf eine Betriebsvereinbarung auch nicht gegen zwingendes staatliches Recht verstoßen. Dies umfasst nicht nur Gesetze, Verordnungen und andere Vorschriften, sondern auch die durch Richterrecht gestalteten Rechtsgrundsätze. Auch das BetrVG selbst darf in einer Betriebsvereinbarung nicht missachtet werden, und zwar unabhängig davon, ob die Betriebsvereinbarung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / aa) Auflösungsantrag bei Arbeitnehmern

Rz. 191 Einem weiteren Aspekt kann bei den Verhandlungen z.T. besonderes Gewicht zukommen: Soweit das Gericht in einem etwaigen Verfahren zu der Überzeugung kommen würde, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt ist, kann das Gericht – wenn der Arbeitgeber gleichwohl an der Trennung von dem Arbeitnehmer festhalten will – auf den Auflösungsantrag des Arbeitgebers das An...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit gesundheitsgere... / 3.2 Alternde Beschäftigte

Seitdem die Altersteilzeit nicht mehr gefördert wird, erhöht sich der Anteil der über 60-Jährigen im Erwerbsleben ständig. Jüngere Beschäftigte werden bis zu einem Alter von mindestens 67 Jahren arbeiten. Wie kann die Arbeitszeit gestaltet werden, sodass auch ältere Erwerbstätige möglichst wenig psychisch belastet werden? Die Leistungsfähigkeit sinkt mit zunehmendem Alter nic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 3.2.3 Bedingte/vorsorgliche Kündigung

Eine Kündigung unter einer Bedingung ist grundsätzlich unwirksam. Zum Beispiel wäre es unzulässig zu kündigen unter der Bedingung, dass keine weiteren Aufträge eingehen. Etwas anderes gilt, wenn der Eintritt der Bedingung allein vom Willen des Kündigungsempfängers abhängt oder es sich um eine Rechtsbedingung handelt, beispielsweise, die Kündigung gelte nicht als ausgesprochen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 1.4.2 Beendigung der Erlaubnis

Das (stillschweigende) Einverständnis kann grundsätzlich durch eine anderslautende Weisung nach § 106 GewO beendet werden; durch Zeitablauf nach dem (stillschweigenden) Einverständnis kommt es zu keiner Vertragsänderung, die wiederum nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung beseitigt werden kann. Der Arbeitgeber hat durch sein (stillschweigendes) Einverständnis nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 6.2 Fehlzeiten

Psychische Belastung und Fehlbeanspruchung führen nicht nur zu Unwohlsein und Leid bei den einzelnen Betroffenen und ihren Familien. Übermäßige Stressbelastung wirkt sich auch negativ auf Unternehmen und die gesamte Gesellschaft aus: hohe Fehlzeiten von Beschäftigten wegen psychischer Störungen; finanzielle Verluste von Unternehmen durch Lohnfortzahlungen ohne den Gegenwert de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 3.1 Arbeitszeit nach Lebensphase

Dauer und Verteilung der Arbeitszeit wird auch für Unternehmen immer wichtiger, weil sie Mitarbeiter benötigen, die möglichst planbar und umfänglich zur Verfügung stehen. Das Bemühen, Lösungen für eine sehr anpassungsfähige Arbeitszeit – die wirklich für alle Seiten passt – zu finden und zu gestalten, ist bei den meisten Unternehmen eine Herausforderung. So ist der Wunsch na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.2 Steuergestaltung durch Vorauszahlungen in die private Krankenversicherung

Eine ähnliche Steuergestaltung wie die mithilfe von Doppelzahlungen in die private Krankenversicherung, lässt sich durch zusätzlichen Krankenversicherungszahlungen zur Reduzierung des Beitrags im Rentenalter darstellen. Damit das im Vorkapitel besprochene Gestaltungsmodell nicht grenzenlos genutzt werden kann, regelt § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG: "Beiträge, die für nach Ablau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.6 Spezialthema: Optimierung der Versorgungswerkrente als Beratungsleistung

Manche Mandanten sind Mitglied in einem Versorgungswerk (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, etc.) und können, in gewissen Grenzen, zwei Punkte frei entscheiden: Wieviel Beitrag Sie leisten wollen? Ab wann Sie die Rente beziehen wollen? Das ist nicht neu und auch den Mandanten bekannt. Mandanten wissen aber nicht, welche Auswirkungen Ihre Entscheidungen, oder auch Nicht-Entsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.5.2 Darstellung der bestehenden Altersvorsorge-Situation

Die Grundlagenberatung ist das Fundament jeder vernünftigen strategischen und danach auch konkreten Beratung. Die Bestandsaufnahme der bestehenden Altersvorsorge ermöglicht den Einstieg in eine objektive Situationsanalyse. Dies geschieht üblicherweise anhand folgender Schritte: Die Quantifizierung der Ausgabenseite Ermittlung des gewünschten Lebensstandards im Alter als konkre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.4 Beratung zum privaten Vermögensstatus

Mit einem "Vermögensstatus "stellen Sie für den Mandanten und die Kanzlei den Überblick über Vermögen und Schulden des Mandanten dar: Erstellung einer Selbstauskunft nach § 18 Kreditwesengesetz (KWG) Grundlagenerstellung für eine "Notfallmappe" Herstellung eines Status quo ("Wo stehe ich?") für z. B. Testamentarische Überlegungen, Wiederherstellung des Überblicks Für den Mandante...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.2.4 Soll-ist-Abweichungen aufzeigen und strategische Beratung

Der Vergleich der angestrebten Ziele des Mandanten mit den tatsächlichen Ergebnissen der Berechnung ist ein wesentliches Merkmal der Präsentation der Resultate für den Mandanten. Der Übergang von Darstellung, Analyse und strategischer Beratung ist hier fließend und findet in einem Präsentationstermin statt. Deshalb sollen diese beiden Phasen hier zusammengefasst werden. Die b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.6 Verkaufshemmnisse beim Berater vermeiden

Der typische Steuerberater ist kein Verkäufer. Deshalb gibt es für ihn typische Verkaufshemmnisse, die in diesem Abschnitt dargestellt werden sollen und wie man diese erfolgreich überwindet. Wird der Mandant nach der Beratung zufrieden sein? Eines der zentralen Ziele für den Berater ist es, dass der Mandant nach der Erstellung der Planung mit dem Gefühl nach Hause geht, dass s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.3 Immobilienanalyse

Das Thema Vermögensaufbau über Immobilien ist nicht erst seit der Finanzkrise ein Dauerbrenner in der Beratung. Seitdem hat es aber an Bedeutung gewonnen, weil seit 2008 durch die gestiegene Nachfrage "gute "Angebote seltener geworden sind. Gerade an gefragten A- und B-Standorten sind die Preise überproportional gestiegen. Deshalb wird es immer wichtiger vorher durchzurechne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.1.3 Nicht mehr erfasste Zeit der schulischen Ausbildung

Rz. 15 Mit der Neufassung der Vorschrift durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) wurde die bisherige rentensteigernde Bewertung von Zeiten des Schul-, Fachschul- und Hochschulbesuchs auf Zeiten des Fachschulbesuches beschränkt. Mit Wirkung zum 1.1.2005 entfällt daher die bisherige rentensteigernde Bewertung von Zeiten des Schul- und Hochschulbesuchs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mittelbare Benachteiligung.

Rn 24 Ungünstigere Behandlung von Teilzeitkräften (EuGH NZA 12, 1425 – Moreno; DB 08, 187 – Voß; EuZW 04, 726 – Wippel; BAG Vorlagebeschluss NZA 22, 702, Anm Arnold ArbR 21, 604) als pro-rata-temporis (BAG AP BetrAVG § 1 Teilzeit Nr 17); Zahlung von Übergangsgeld bis zum gesetzlichem Renteneintritt (BAG NZA 11, 740 [BAG 15.02.2011 - 9 AZR 750/09]), aber Ausgleich der Untersc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mittelbare Benachteiligung.

Rn 22 Berechnung einer Abfindung abhängig von frühestmöglichem gesetzlichen Renteneintritt, der bei schwerbehinderten ArbN nach § 236a I 2 SGB VI früher liegt als bei nicht schwerbehinderten ArbN (BAG NZA 19, 1432 [BAG 16.07.2019 - 1 AZR 842/16]); Zulage bei bestimmten körperlichen Arbeiten, die Behinderte idR nicht ausüben können; sofern sie jedoch dem Ausgleich körperliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kreditwürdigkeitsprüfung u Abschlussverbot (Abs 1).

Rn 4 Die Maßstäbe für die Bewertung der Kreditwürdigkeit differieren wegen der unterschiedlichen Vorgaben in Art 8 I VerbrKrR 2008 für Verbraucherdarlehen u in Art 18 Va WoImmoKrRL für Immobiliar-Verbraucherdarlehen (I 2). Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen dürfen keine erheblichen Zweifel daran bestehen, dass der Darlehensnehmer allen seinen Verpflichtungen aus dem Darlehens...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr