Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenantrag

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.5.2 (Klein-)Rentner

Rz. 44 Die Mindesteinnahmegrenze nach Abs. 4 Satz 1 gilt nicht für eine bestimmte Gruppe von Rentnern, die freiwillig versichert sind. Hier sind Personen gemeint, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellu...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Ausgangspunkt Rentenantrag

Rz. 75 Nach § 99 Abs. 1 S. 1 SGB VI wird eine Rente, somit auch die Renten wegen Alters als Teilrente von 99,99 % im Münchener Modell, nur von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Rückwirkend werden Renten nur insoweit gezahlt, als die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, i...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten

Rz. 55 Die o.g. Entscheidung des LAG Hamm unter Rdn 54 führt zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber mitteilungspflichtig sind, sobald sie das Münchener Modell in Anspruch nehmen. Rz. 56 ▪ Vertragliche Mitteilungspflichten Mitteilungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis werden sich nach den jeweiligen Beendigungsklauseln richten. Wenn diese ei...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / H. Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch und zivilrechtliche Haftung

Rz. 74 Das Münchener Modell kommt grundsätzlich erst ab dem Monat in Betracht, ab dem ein entsprechender Rentenantrag gestellt wurde, § 99 SGB VI. Mangels Hinweise und Kenntnisse haben viele Beschäftigte, denen das Münchener Modell nicht bekannt war oder ist, einen entsprechenden Antrag nicht gestellt. Somit können ihnen Rentenzahlungen, welche sie hätten erhalten können, en...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / III. Antrag auf Teilrente und Beginn – wie geht das?

Rz. 17 Im Antrag auf Versichertenrente – Formular R0100, auch online – fragt die Deutsche Rentenversicherung – DRV – auf Seite 2, ob die Altersrente gezahlt werden soll als Vollrente oder als Teilrente. Auch die Angabe des gewollten Rentenbeginns findet sich dort. In der Praxis wird empfohlen, den Antrag sechs Monate vor dem angegebenen Rentenbeginn zu stellen. Wurde eine Kon...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.1 [Leibrenten/Leistungen → Zeilen 10–12 und eZeilen 4–9] Renten und andere Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG

Überblick Unter Leibrenten fallen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Renten aus privaten kapitalgedeckten Versicherungen (Rürup-Renten). Bei diesen Renten wird ein Teil der Rente steuerfrei gestellt, der restliche sog. Besteuerungsanteil ist steuerpflichtig. Rent...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 2.2.1 Anspruch Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Rz. 10 Zum Zeitpunkt des Leistungsfalls notwendig aber auch ausreichend ist, dass der Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit i. S. d. § 240 besteht; in § 240 erschöpft sich der sachliche Anwendungsbereich. Aufgrund des klaren Wortlauts der Regelung ist eine analoge Anwendung ausgeschlossen. Die Anwendung von § 270b ist daher auch dort ausg...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / 4. Rentenanträge

a) Übersicht Rz. 57 Ein Anspruch auf Zahlung einer Schadensrente kann aus einem Schmerzensgeldanspruch, einem Unterhaltsschaden, einem Erwerbsschaden und einem Anspruch auf Zahlung vermehrter Bedürfnisse resultieren. Die monatlich oder jährlich zu zahlende Rente muss zwingend beziffert werden. Eine Zuvielforderung führt zur teilweisen Klageabweisung mit negativer Kostenfolge....mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / d) Hinweise

Rz. 60 Gem. § 760 Abs. 2 BGB sind Geldrenten grundsätzlich drei Monate im Voraus zu zahlen. Der Streitwert für einen Rentenantrag bestimmt sich nach § 9 ZPO und beläuft sich auf den maximal dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Rente.mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / c) Muster: Antrag bei zeitlich begrenzter Rente

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.19: Antrag bei zeitlich begrenzter Rente Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger ab dem _________________________ eine vierteljährlich im Voraus zu zahlende monatliche Unterhaltsrente von _________________________ EUR bis zum _________________________ zu zahlen.mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / b) Muster: Antrag bei lebenslanger Rente

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.18: Antrag bei lebenslanger Rente Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger ab dem _________________________ eine lebenslange und vierteljährliche im Voraus zu zahlende Schmerzensgeldrente von monatlich _________________________ zu zahlen.mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / a) Übersicht

Rz. 57 Ein Anspruch auf Zahlung einer Schadensrente kann aus einem Schmerzensgeldanspruch, einem Unterhaltsschaden, einem Erwerbsschaden und einem Anspruch auf Zahlung vermehrter Bedürfnisse resultieren. Die monatlich oder jährlich zu zahlende Rente muss zwingend beziffert werden. Eine Zuvielforderung führt zur teilweisen Klageabweisung mit negativer Kostenfolge. Im Antrag m...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 16 Besondere Unterlagen sollten nicht nur länger, sondern ein Leben lang aufbewahrt werden

Aus eigenem Interesse sollten folgende Unterlagen rund 30 Jahre aufbewahrt werden: Urteile Mahnbescheide Prozessakten Vielfach kommt es vor, dass diese Unterlagen auch nach Jahrzehnten noch einmal als Nachweis gebraucht werden. In diesem Fall kann die Aufbewahrung einen entscheidenden Vorteil haben. Für bestimmte Unterlagen gibt es keinen Vernichtungszeitpunkt. Diese sollten desh...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.1.1 Sozialdaten

Rz. 6 Geschützt sind Sozialdaten. Der Begriff ist im § 67 Abs. 2 Satz 1 SGB X gesetzlich definiert (vgl. dort). Geschützt sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen oder beziehen lassen. Es ist unerheblich, ob es sich um Tatsachen oder Bewertungen handelt. Es gibt auch keine Abstufung nach dem Grad der Sensibilität des ein...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.2 Zugangseröffnung (Abs. 1)

Rz. 7 Die technischen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation (E-Mail-Adresse, Internet) sind nicht flächendeckend vorhanden. Eine generelle Verpflichtung zur Herstellung eines solchen Zustandes sieht § 2 des E-Government-Gesetzes (EGovG) vor, danach besteht die Verpflichtung zur Eröffnung auch eines Zugangs für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit s...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.6 Rente oder Rentenantrag, Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Nr. 4)

Rz. 36 Das Recht auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Rentner geht auf § 173a RVO zurück. Das Befreiungsrecht erfasst nicht nur die versicherungspflichtigen Rentenbezieher, sondern auch die Rentenantragsteller i. S. v. § 189, was sich aus der ausdrücklichen Erwähnung auch des Rentenantrages neben dem Bezug der Rente als Befreiungsrecht auslösendes Ereignis e...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.15 Fremdrentner und Verfolgte (Abs. 1 Nr. 12)

Rz. 281 Abs. 1 Nr. 12 ist durch Art. 6 Nr. 1 des Renten-Überleitungsgesetzes v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.8.1991 hinsichtlich des Personenkreises geändert worden. Dadurch sollte der Änderung von § 17a FRG und § 20 WGSVG auch für die KVdR Rechnung getragen werden und vertriebene Verfolgte, die sich im Vertreibungsgebiet wegen ihrer Zugehörigkeit zum Judent...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.2.2 Vorversicherungszeiten

Rz. 17 Erforderlich für die Weiterversicherung ist neben dem Ausscheiden aus der eigenen Versicherungspflicht im Inland die Erfüllung einer Vorversicherungszeit in eigener Person. Sie kann entweder durch eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten in den letzten 5 Jahren oder eine ununterbrochene Vorversicherungszeit von 12 Monaten erfüllt werden. Beide Vorversicherungszeiten s...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.1 Rechtsentwicklung der KVdR

Rz. 219 Die KVdR war durch das Gesetz v. 12.6.1956 (BGBl. I S. 500) in die Vorschriften der RVO übernommen worden. Die für die Krankenversicherungspflicht als Rentner erforderlichen Voraussetzungen und die zu zahlenden Beiträge waren mehrfach geändert worden (vgl. K. Peters, in: KassKomm. SGB V, § 5 Rz. 120 ff., Stand: September 2015; Schumacher/Basel, a. a. O.; BSG, Urteil ...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.13 Künstler-KVdR (Abs. 1 Nr. 11a)

Rz. 267 Die Regelung des Abs. 1 Nr. 11a über die besonderen KVdR-Voraussetzungen für Künstler und Publizisten ist durch das 2. KSVG-ÄndG v. 13.6.2001 (BGBl. I S. 1027) mit Wirkung zum 1.7.2001 eingefügt worden. Nach der Gesetzesbegründung soll damit der Zugang zur KVdR erleichtert und eine Lücke in der sozialen Absicherung von selbständigen Künstlern und Publizisten geschlos...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 73 Marburger, Auswirkungen der privaten Krankenversicherung auf die gesetzliche Krankenversicherung, DÖD 2001, 161. Müller, Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, WzS 2001, 200. Niemann, Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) in der Krankenversicherung, NZS 2003, 1...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.14 Bezieher von Waisenrente oder entsprechender Versorgung (Abs. 1 Nr. 11b)

Rz. 280a Nach der bis zum 31.12.2016 geltenden Rechtslage waren Halb- oder Vollwaisenrentner in der gesetzlichen Krankenversicherung nur nach Nr. 11 versicherungspflichtig, wenn sie selbst oder die Person, von der die gesetzliche Rente abgleitet wurde, die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllten. Andernfalls kam für Halb- oder Vollwaisenrentner eine beitragsfreie Familie...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / I. Klageantrag – Rentenantrag

Rz. 26 Hinweis Siehe auch Rdn 108 ff., § 1 Rdn 96 f. Rz. 27 Aus dem Klageantrag muss deutlich hervorgehen, ob der Geschädigte Rente oder Kapitalabfindung begehrt.[33] Rz. 28 Höhe und Dauer der Rente muss der Kläger nicht bestimmt beziffern. Es genügt i.d.R., wenn der Kläger nach ausreichendem Tatsachenvortrag Höhe und Dauer ins richterliche Ermessen stellt.[34] Rz. 29 Die Bindu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Aktualisierung

Rz. 67 Anlässlich der Prüfung der Anspruchsberechtigung ist zu ermitteln und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren,mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.1 Begriff

Rz. 3 Die materielle ("innere") Rechtskraft bedeutet, dass die Beteiligten und die Gerichte an den Urteilsspruch gebunden sind und jedenfalls eine abweichende Entscheidung über den Streitgegenstand ausgeschlossen ist. Sie sichert die Maßgeblichkeit und Rechtsbeständigkeit des Inhalts der gerichtlichen Entscheidung (vgl. auch Jüttner in: Fichte/Jüttner, SGG, § 141 Rz. 5). Fun...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.2 Berater

Rz. 8 Zuständig für die Beratung ist der für das Anliegen des Ratsuchenden zuständige Leistungsträger. Das ist regelmäßig der Leistungsträger, der über den begehrten Anspruch entscheidet oder dem gegenüber der Ratsuchende seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen hat. Im Zweifel ist der Leistungsträger beratungspflichtig, der leistungspflichtig wäre, wenn dem Begehren des Ratsu...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.3 Beratungsinhalte

Rz. 12 Inhalt der Beratung können zunächst unabhängig von der Form z. B. sein Hinweise auf Rechtsquellen, Hinweise auf Informationsquellen, mögliche elektronische Kommunikation, Darlegung und Erläuterung des rechtlich relevanten Sachverhaltes, Hinweise auf rechtlich irrelevante Sachverhaltsbestandteile, Abgleich der Leistungsvoraussetzungen mit dem dargelegten Sachverhalt, Aufzei...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.2 Berechnungszeitpunkt und Berechnungsmodalitäten

Rz. 26 Der für die Berechnung nach dieser Rentenformel maßgebliche Berechnungszeitpunkt folgt dem sog. Rentenbeginnprinzip; §§ 75, 300 (vgl. herzu auch GRA der DRV zu § 64 SGB VI, Stand: 13.7.2015, Anm. 3). Dabei ist der Rentenbeginn nach § 99 Abs. 1 regelmäßig mit dem Rentenantrag verknüpft. Rentenbeginn i. S. v. §§ 64, 72 ist der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsinhaber zum ers...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.6 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes für das sog. Sterbevierteljahr

Rz. 20 Witwen bzw. überlebende Lebenspartner erhalten ebenso wie Witwer – nicht aber geschiedene Ehegatten bzw. frühere Lebenspartner – für eine Übergangszeit, die bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten reicht, Hinterbliebenenrente mit dem Rentenartfaktor 1,0, also in Höhe der Vollrente wegen Erwerbsminderung bzw. Altersrente des Versicherten (...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / V. Sonstige Gründe

Rz. 23 Die gesetzliche Neuregelung führt nicht zur Unzulässigkeit der nach der bisherigen Rspr. des BAG als zulässig erachteten Bedingungen. So sind insbesondere Vereinbarungen von Altersgrenzen als auflösende Bedingung weiterhin zulässig (vgl. auch § 17 Rdn 142 ff.).[41] Der Grundsatz, dass es insoweit eines rechtfertigenden Sachgrundes bedarf, bindet auch die Tarifvertrags...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Begriff der Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sowohl im nationalen Recht als auch im Unionsrecht findet sich keine Definition von "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin". Nach der Rechtsprechung des EuGH fallen unter den Begriff der "ärztlichen Heilbehandlungen" ebenso wie der "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" Tätigkeiten, die zum Zwecke der Vorbeugung, Diagnose, Beha...mehr

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Jansen, SGB VI § 106 Zuschu... / 2.1 Rentenbezug

Rz. 4 Grundvoraussetzung für den Beitragszuschuss nach § 106 ist der Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es muss also ein Zahlungsanspruch vorhanden sein. Dabei kommt es auf die Art der Rente nicht an; sowohl der Bezug von Versicherten- als auch von Hinterbliebenenrenten löst den Anspruch auf den Zuschuss aus. Gleichfalls unerheblich ist es, in welcher...mehr

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Jansen, SGB VI § 108 Beginn... / 2.2.1 Versichertenrenten

Rz. 4 Gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 wird eine Rente aus eigener Versicherung von Beginn des Kalendermonats an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, sofern die Rente bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt gemäß § 108 somit ebenso für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 108 Beginn... / 2.1 Antrag

Rz. 2 Gemäß § 19 SGB IV werden Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung nur auf Antrag erbracht. Da gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1e SGB I die Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung (und in der Zeit vom 1.1.1995 bis 31.3.2004 auch für die Pflegeversicherung) zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zählen, ist die Antragstellung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 99 Beginn / 2.1 Antrag

Rz. 2 Die Vorschriften in den §§ 99 bis 102 bestimmen den Zeitpunkt des Entstehens und der Fälligkeit der aus dem Stammrecht resultierenden Einzelansprüche. Der tatsächliche Rentenbeginn ist jedoch unabhängig von Ruhensbestimmungen (§§ 90ff.) oder Verjährungsvorschriften (§ 45 SGB I) davon abhängig, dass ein Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird. Der Antrag (Leistungsantrag ...mehr

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Jansen, SGB VI § 99 Beginn / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift, die die Regelungen in § 1290 RVO, § 67 AVG im Wesentlichen übernommen hat, enthält Regelungen für den erstmaligen Beginn sowie die Wiedergewährung einer Rente. § 99 macht keine Aussagen zur Änderung laufender Renten sowie zum Ende einer Rentengewährung. Dies ist vielmehr ausschließlich in § 100 geregelt. Den Beginn einer befristeten Rente bestimmt die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 2.3 Befristung bei gleichzeitiger Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 7 Die in Abs. 2a eingefügte Regelung betrifft die Fälle, bei denen zur Zeit der (positiven) Entscheidung über den Rentenantrag bereits Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht wurden und nicht absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt die Rehabilitationsleistungen enden werden. In der Praxis betrifft dies die Fälle der Leistungen zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 99 Beginn / 2.3 Hinterbliebenenrenten

Rz. 10 § 99 Abs. 2 erfasst die Hinterbliebenenrenten. Das sind die Witwen- und Witwerrenten (§ 46) sowie die Waisenrenten (§ 48), nicht jedoch die Erziehungsrente gemäß § 47 (vgl. Rz. 5). Der Beginn der Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten (§ 243) richtet sich nach der Sonderregelung in § 268 (Rente ab Antragsmonat). Rz. 11 Die Hinterbliebenenren...mehr

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Jansen, SGB VI § 99 Beginn / 2.2 Versichertenrenten

Rz. 5 Abs. 1 regelt den Rentenbeginn für alle Versichertenrenten. Dies sind im Einzelnen die Altersrenten (§§ 35 bis 38, 40, 236 bis 238), die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43, 240), die Rente für Bergleute (§ 45) sowie die Erziehungsrente (§ 47). Nach früherem Recht war auch die Erziehungsrente eine Rente aus eigener Versicherung. In § 33 Abs. 4 wird sie je...mehr

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Erwerbsminderung / 3.3.2 Dauerhafte volle Erwerbsminderung

Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Satz 3 TVöD endet das Arbeitsverhältnis, sofern dem Beschäftigten der Rentenbescheid zugestellt wird, wonach der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages; fr...mehr

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Erwerbsminderung / 2.6.2 Zeitrente

Befristete Erwerbsminderungsrenten beginnen frühestens am 1. des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit, sofern der Rentenantrag rechtzeitig innerhalb dieses Zeitraums gestellt wurde. Wird der Rentenantrag nach Ablauf der 7 Kalendermonate gestellt, beginnt die Rente mit dem 1. des Antragsmonats (§ 101 Abs. 1 SGB VI). Wichtig Der Regelfall ist, d...mehr

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Erwerbsminderung / 3.2.2 In sonstigen Fällen ärztliches Gutachten

Nicht gesetzlich rentenversicherte Beschäftigte Nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind z. B. Ärzte, Apotheker oder Architekten, die aufgrund der Mitgliedschaft zu einer entsprechenden berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI befreit sind oder...mehr

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Erwerbsminderung / 2.6 Rentenbeginn

Die Rentenzahlung setzt grundsätzlich einen entsprechenden Antrag des Versicherten voraus. Ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben kann nach § 116 Abs. 2 SGB VI als Rentenantrag gelten. 2.6.1 Dauerrente Bei rechtzeitiger Antragstellung – d. h. innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem Monat, in dem sämtliche Voraussetzungen e...mehr

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Erwerbsminderung / 2.6.3 Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe

Wenn sich herausstellt, dass eine durchgeführte Leistung zur Teilhabe erfolglos geblieben ist, hierfür Übergangsgeld gewährt wurde und nachträglich für denselben Zeitraum der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente festgestellt wird, gilt der Rentenanspruch bis zur Höhe des Übergangsgelds bereits als erfüllt (§ 116 Abs. 3 SGB VI). Der Rentenanspruch bleibt für denselben Zei...mehr