Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenanspruch

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ZErb 04/2021, Die Vererbung... / III. Ausnahmsweise Vererblichkeit

Eine Vererblichkeit ist daher nur ausnahmsweise gegeben, soweit die Ansprüche beim Tod des Berechtigten fällig waren (§ 58 SGB I) und entweder festgestellt oder ein Verwaltungsverfahren über sie anhängig waren (§ 59 SGB S. 2 SGB I). Die Fälligkeit ist dabei für die Monate zwischen dem 1.1.2021 und dem Todestag unproblematisch, wegen der weiteren Voraussetzungen ist dagegen z...mehr

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ZErb 04/2021, Die Vererbung... / 6

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ABC der Werbungskosten / Ehescheidung

Literatur: Tiedke, FR 1985, 631; Tiedke, BB 1988, 2079 Aufwendungen für eine Ehescheidung und die Scheidungsfolgen sind immer privat veranlasst. Die Scheidung betrifft den personenrechtlichen Status des Stpfl. und kann daher nicht mit der beruflichen Sphäre zusammenhängen. Das gilt auch, wenn der Stpfl. im Hinblick auf seine berufliche Stellung einer großzügigen Regelung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Abfindung einer Kleinbetragsrente (§ 93 Abs 3 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Diese Regelung dient der Verfahrensökonomie. Der Anbieter des Altersvorsorgeprodukts soll nicht gezwungen sein, dauerhaft eine Minirente auszuzahlen. Daher ist es eine unschädliche Verwendung, wenn zu Beginn der Auszahlungsphase eine Kapitalabfindung erfolgt, um den Kleinbetragsrentenanspruch abzufinden. Diese Hinweise werden oben (s Rn 80ff...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.2 Rentenanspruch ohne Nachweis der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen

Rz. 4 Seit dem Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 v. 22.12.1983 (BGBl. I S. 1532) zum 1.1.1984 wird die Bewilligung von Renten für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit von einer aktuellen Pflichtversicherung abhängig gemacht. Nach der Übergangsregelung des § 242 Abs. 2 ist eine 3-jährige knappschaftliche Pflichtbeitragszeit in den letzten 5 Ja...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.2.1 Hinterbliebenenrenten im Anschluss an Versichertenrenten

Rz. 18 Der Berechnung einer Hinterbliebenenrente sind mindestens die persönlichen Entgeltpunkte einer bisherigen Versichertenrente des Verstorbenen zugrunde zu legen, wenn die Hinterbliebenenrente spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende des Versichertenrentenbezuges beginnt (Abs. 2 Satz 1). Ein Versichertenrentenbezug i. S. d. Vorschrift liegt vor, wenn die...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.5 Ausnahmen (Abs. 5)

Rz. 15 Abs. 5 schließt ein (teilweises) Nichtleisten der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr. 1 oder der Nr. 2 aus, d. h., es kommt in diesen Fällen zu einer kumulativen Zahlung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 16 Dies ist nach Abs. 5 Nr. 1 zunächst der Fal...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Begriff "rentenrechtliche Zeiten" ist im Rentenrecht der Bundesrepublik Deutschland mit dem Inkrafttreten des SGB VI v. 18.12.1989 zum 1.1.1992 (BGBl. I S. 2261) eingeführt worden. Abs. 1 der Vorschrift benennt im Einzelnen die "rentenrechtlichen""Zeiten", die sowohl eine anspruchsbegründende als auch eine rentensteigernde Wirkung haben können. Danach sind folgende Z...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.2.2 Leistungsfälle vor dem 1.1.1984

Rz. 21 Die versicherungsrechtliche Voraussetzung des § 45 Abs. 1 Nr. 2 für einen Anspruch auf Rente für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit wurde als zusätzliche Anspruchsvoraussetzung durch das Haushaltsbegleitgesetz v. 22.12.1983 (BGBl. I S. 1532) mit Wirkung zum 1.1.1984 eingeführt. Versicherte, die dem rentenversicherungspflichtigen Personenkreis in d...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.1 Rentenrechtliche Zeiten

Rz. 3 Zu den "rentenrechtlichen Zeiten" zählen nach Abs. 1 der Vorschrift Beitragszeiten gemäß §§ 55, 247 bis 249a, als Zeiten mit vollwertigen Beiträgen i. S. v. Abs. 2 oder als beitragsgeminderte Zeiten i. S. v. Abs. 3 der Vorschrift, beitragsfreie Zeiten gemäß §§ 58, 59, 250 bis 253a i. S. v. Abs. 4 der Vorschrift und Berücksichtigungszeiten gemäß §§ 57, 249b. Soweit Kalender...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.1.1 Versichertenrente nach Wegfall einer Altersrente

Rz. 4 Haben Versicherte eine Altersrente bezogen, werden ihnen nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift für eine spätere Versichertenrente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt, und zwar unabhängig davon, wie groß die Lücke zwischen dem Wegfall der zuerst bezogenen Altersrente und der Folgerente ist. Von der Besitzschutzregelung des Abs. 1 Satz 1 werde...mehr

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Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 244 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2267, 1990 I S. 1337) zum 1.1.1992 in Kraft. Mit Wirkung zum 1.1.2000 wurde die Vorschrift durch Art. 1 Nr. 83, Art. 33 Abs. 13 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) um Abs. 2 erweitert, der eine Regelung zu den auf die Wartezeit von 15 Jahren anrechenbaren Zeiten enthält. Hierbei handelte es sich um ...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einen Besitzschutz für Folgerenten in einer dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht vergleichbaren Weise. Grundsätzlich sollen Rentenberechtigte, die in naher Vergangenheit bereits eine Rente bezogen hatten, bei einem erneuten Rentenanspruch aus demselben Versicherungsverhältnis mindestens die Rente in bisheriger Höhe weiter erhalten. Während nach d...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.2.1 Anwartschaftserhaltungszeiten

Rz. 8 Auf den Nachweis der versicherungsrechtlichen Voraussetzung des § 45 Abs. 1 Nr. 2 kann u. a. nach § 242 Abs. 2 Satz 1 verzichtet werden, wenn die Zeit vom 1.1.1984 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit mit sog. Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist. Kalendermonate, in denen nur teilweise Anwartschaftserhaltungszeiten vorhande...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.1.2 Versichertenrente nach Wegfall einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Erziehungsrente

Rz. 10 Soweit als Vorrente eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen worden ist, ergibt sich der Besitzschutz für persönliche Entgeltpunkte aus Abs. 1 Satz 2. Voraussetzungen für die Anwendung dieser Besitzschutzregelung sind: der tatsächliche Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Erziehungsrente, das Ende des B...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.1.1 Rente aus eigener Versicherung und Verletztenrente aus der Unfallversicherung (Nr. 1)

Rz. 4 Renten aus eigener (Renten-)Versicherung sind die Renten wegen Alters (§ 33 Abs. 2, §§ 35 ff., 236 ff.), die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§ 33 Abs. 3, §§ 43, 240) sowie Renten wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach den §§ 43, 44 in ihrer bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung, soweit sie über diesen Zeitpunkt hinaus gewährt werden (vgl. insoweit die Ko...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.7 Rechtsnatur von Kindererziehungszeiten

Rz. 17 Für Kindererziehungszeiten i. S. v. § 56 besteht seit dem 1.1.1986 (Inkrafttreten des HEZG v. 11.7.1985, BGBl. I S. 1450) Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar ab 1.1.1992 gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 als sonstige Versicherte und bis zum 31.12.1991 gemäß § 1227a RVO, § 2a AVG, § 29a RKG. Vor dem 1.1.1986 zurückgelegte Kindererziehungszeiten g...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.1.3 Zusammentreffen der Ansprüche

Rz. 6 Die in Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Ansprüche müssen zeitgleich bestehen und damit zusammentreffen, d. h., die jeweiligen Rentenansprüche müssen sich auf denselben Zeitraum beziehen. Das ist der Fall, soweit sich die genannten materiellrechtlichen Ansprüche zeitlich gegenüberstehen; der Zeitpunkt der Zubilligung einer Rente (z. B. durch Bescheid) oder der Zeitpunkt ihr...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.2.2 Beitragszeiten als beitragsgeminderte Zeiten

Rz. 7 Beitragsgeminderte Zeiten i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b sind Kalendermonate, die a) sowohl mit einer Beitragszeit als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder einer Ersatzzeit (Abs. 3 Satz 1), b) mit einer Berufsausbildung (Abs. 3 Satz 2), c) mit Inflationsbeiträgen (§ 246 Satz 1), d) mit Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer fiktiven beruflichen Ausbildung (§...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.3 Beitragsfreie Zeiten

Rz. 8 Beitragsfreie Zeiten sind nach Abs. 4 der Vorschrift Kalendermonate, die mit Anrechnungszeiten (§§ 58, 252 bis 253), einer Zurechnungszeit (§ 59, 253a) oder mit Ersatzzeiten (§ 250) belegt sind, wenn für sie nicht auch Beiträge gezahlt worden sind. Soweit für Kalendermonate mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder mit Ersatzzeiten zeitgleich oder nacheinander ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.1 Besteuerung mit dem Ertragsanteil

Rz. 130 Wiederkehrende Bezüge aus dauernden Lasten werden nach § 22 Nr. 1 EStG vollen Umfangs besteuert. Das gilt unverändert auch ab Vz 2005. Wiederkehrende Bezüge aus privaten Leibrenten und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bis einschließlich Vz 2004 unterschiedslos mit dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil bestimmt sich nach der Tabelle des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.1 Altersrente

Rz. 42 Altersrenten werden gezahlt wegen Erreichens der Altersgrenze und des Ausscheidens aus dem Berufsleben. Ungeachtet unterschiedlicher Voraussetzungen (§§ 35–41 SGB VI) und unterschiedlicher Erscheinungsformen gibt es nur eine Rente wegen Alters.[1] Der Rentenanspruch erlischt mit dem Tod, sodass es sich um eine Leibrente nach § 22 EStG handelt (vgl. zur Besteuerung Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2.2 Verlängerte Leibrenten (Mindestzeitrenten)

Rz. 37 Verlängerte Leibrenten sind solche, die bis zum Tod des Berechtigten, mindestens jedoch für eine bestimmte Laufzeit zu zahlen sind. Stirbt der Rentenberechtigte vor Ablauf der Mindestlaufzeit, ist die Leibrente bis zum Ende der Mindestlaufzeit an den oder die Erben weiterzuzahlen. Überlebt der Rentenberechtigte die Mindestlaufzeit, läuft die Leibrente bis zu seinem To...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 126 Die Einkünfte ermitteln sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des § 9 EStG. Rz. 126a Mangels Existenz eines Rentenstammrechts (Rz. 21f.) können AfA auf seine entgeltliche Anschaffung nicht geltend gemacht werden. Es liegen aber auch keine sonstigen Werbungskosten vor. Dies folgt darau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.2 Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 151 Im Vz 2005 unterliegen die Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und den privaten Lebensversicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG einer Besteuerung von 50 %. Der Begriff der "anderen Leistung" ist im Gesetzgebungsverfahren eingefügt ...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / II. Schadenspositionen

Rz. 19 In der Unfallschadensregulierung wird der Anwalt mit der Durchsetzung verschiedenster Schadenspositionen beauftragt.[10] Für die Bestimmung des Gegenstandswertes ist entscheidend, welche von diesen Positionen bei der Wertbestimmung berücksichtigt werden dürfen und welche als sogenannte Nebenforderungen außer Betracht bleiben müssen. Da auch für die außergerichtliche T...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Grundpfandrechtlich und in ähnlicher Weise gesicherte Forderungen und Rechte (Nr. 7)

Rz. 440 [Autor/Stand] Gem. § 121 Nr. 7 Satz 1 BewG gehören auch Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und andere Forderungen und Rechte zum Inlandsvermögen, wenn sie durch inländischen Grundbesitz, durch inländische grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht) oder durch Schiffe, die in ein inländisches Schiffsregister eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesiche...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 646 Muster 1a.29: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Muster 1a.29: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und H...mehr

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zfs 01/2021, Bemessung der ... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1. Dem Kl. steht aus § 1 S. 1 VVG i.V.m. dem Versicherungsvertrag sowie den AUB 88 ab Januar 2016 der ausgeurteilte Rentenanspruch, bemessen nach einem Invaliditätsgrad von 15 % außerhalb der Gliedertaxe, zu." a) Der Kl. hat aufgrund des unstreitigen Unfalls i.S.v. § 1 Abs. 3 AUB 88 eine Wirbelkörperfraktur als erste Gesundheitsschädigung erlitten, die zu einem Invali...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) § 3 Höhe der Versorgung

Rz. 649 (1) Die aufgeführten Alternativen sind keineswegs abschließend, sondern führen einige typische Gestaltungsformen an. Alternative 1: Ein einfaches, in seiner reinen Form allerdings in keiner Weise dynamisches Modell. Um dieses Modell der Gehaltsentwicklung anzupassen, kann der Festbetrag jeweils entsprechend verändert werden. Alternative 2: Bei diesem Modell folgt die Anw...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Abgrenzung zum einfachen Schreiben

Rz. 65 Für einfache Schreiben ist ebenfalls die Geschäftsgebühr einschlägig, allerdings gemäß Nr. 2301 VV RVG aus einem geringeren Gebührenrahmen. Dabei sind Schreiben einfacher Art solche, die weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthalten. Maßgeblich ist, ob das Schreiben im Vergleich zu den im Allgemeinen in einer durchschni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 66 [Autor/Stand] Im Falle der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG der Vermögensanfall der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung, der in Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG besteht. Rz. 67 [Autor/Stand] Eine allgemein-abstrakte Definition des Begriffs "Inlandsvermögen" enthält das Gesetz nicht. Statt dessen beschränkt sich § 121...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.3 Rentenversicherungen

Rz. 772 Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherungsnehmer die Rentenzahlung wählt, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG mit dem Ertragsanteil zu versteuern (→ Tz 930). Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch die Kapitalauszahlung in Anspruch, muss der gesamte Zinsanteil versteuert werden. Ebenfalls zu den Einnahmen zählt eine Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.1 Berücksichtigung von Beiträgen für Anrechnungszeiten als Beitragszeiten

Rz. 3 Zeiten, in denen vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 Beiträge für Anrechnungszeiten gezahlt worden sind, die ein Versicherter ganz oder teilweise getragen hat, gelten nach Abs. 1 der Vorschrift als Beitragszeiten. Von Abs. 1 werden Zeiten des Bezuges von Lohnersatzleistungen erfasst, für die in der Zeit vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 Beiträge für Anrechnungszeiten gemäß §...mehr

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AGS 12/2020, Toleranzbereic... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist weithin begründet. Vorliegend allein streitig sind nur noch die Höhe der Verfahrensgebühr und die Entstehung der Erledigungsgebühr dem Grunde nach. Hierzu ist auf Folgendes hinzuweisen: 1. Zwischen den Beteiligten zutreffend konsentiert ist insoweit, dass jedenfalls eine Verfahrensgebühr von 490,00 EUR angemessen ist. Dann aber liegt die von dem Erinnerungs...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Leistungsanspruch nicht nur vorübergehend leistungsgeminderter versicherter Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben können, bei denen aber auch verminderte Erwerbsfähigkeit noch nicht (abschließend) festgestellt ist, bis zur Feststellung verminderter Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger. Der Anspr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ermittlung des Teils der Rente, der auf Beiträgen oberhalb der Höchstbeträge beruht

Rn. 195 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Teil der Leistungen, der auf Beiträgen beruht, die oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, ist für jedes der in Frage kommenden Kj (vor 2005) und für jeden Rentenanspruch gesondert zu ermitteln. Zugrunde zu legen sind diejenigen Höchstbeiträge, die in den Jahren galten, denen die Beitr...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.4 Erstattungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 13 Bewilligt der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld wegen einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation bzw. eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, hat die Bundesagentur für Arbeit gemäß Abs. 3 Satz 1 gegen ihn einen gesetzlichen Erstattungsanspruch (§ 103 SGB X) für die Überschneidungszeiten, in Fällen der Rentenzuerkennung aufgrund voller Erwerb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Abhängigkeit vom Lebensalter bei Beginn der Leibrente

Rn. 203 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Nach der Tabelle in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG ist die Höhe des Ertragsanteils abhängig vom bei Beginn der Rente jeweils vollendeten Lebensjahr des Rentenberechtigten (vgl hierzu R 22.4 Abs 3 EStR 2012). Beispiel: Ein am 11.02.1942 geborener StPfl erhält seit dem 01.03.2004 eine Rente aus einer privaten Rentenversicherun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbe) Prüfung zum Beginn des Rentenbezugszeitraums

Rn. 143 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Prüfung einer etwaigen Doppelbesteuerung der zukünftigen voraussichtlichen Rentenbezüge ist auf den Zeitpunkt des Renteneintritts vorzunehmen und nicht etwa schon zu einem Zeitpunkt während der Erwerbsphase der Rentenansprüche (BVerfG v 14.06.2016, 2 BvR 290/10, BStBl II 2016, 801; BFH BFH/NV 2016, 1791; FG BdW EFG 2020, 116, Rev X R 33...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Verfassungsrechtlich geklärte Fragen

Rn. 131 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte iRd AltEinkG (BGBl I 2004, 1427) in Form der grundlegenden Systemumstellung von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Sozialversicherungsrenten und vergleichbarer Bezüge begegnet keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH BStBl II 2009, 710; BVerfG v 29.09.2...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.3 Antrag beim Rentenversicherungsträger (Abs. 2)

Rz. 11 Abs. 2 stellt sicher, dass das Nahtlosigkeitsverfahren forciert wird. Mit der Bewilligung von Alg wird die Aufforderung verbunden, innerhalb eines Monats beim Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Auch Anträge bei einem anderen Rehabilitationsträger genügen (z. B. Unfallversicherungsträge...mehr

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Ukraine / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 52 Das Rentenrecht der Ukraine wird durch das Gesetz über die Rentenversorgung von 1991[20] (im Folgenden: RentenG) geregelt. Danach wirkt sich die Ehe in zweierlei Hinsicht auf die Altersversorgung aus: Zum einen wird der Ehegatte u.U. als unterhaltsberechtigte Person bei der Bemessung von Alters- und Behindertenrenten berücksichtigt. Zum anderen hat ein Ehegatte im Fal...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 6. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 51 Das Gesetz über die Renten- und Invaliditätsversicherung der FBiH[25] (im Folgenden: RentenG FBiH) gewährt dem Ehegatten im Falle des Todes des anderen Ehegatten, der Versicherungsnehmer oder Bezieher einer Alters- oder Invaliditätsrente war, eine als Familienrente bezeichnete Hinterbliebenenrente (Art. 60 Abs. 1 RentenG FBiH), soweit die Witwe das 45. Lebensjahr bzw....mehr

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Kroatien / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 32 Die Vorschrift über die gesetzliche Altersversorgung ist im "Gesetz über die Rentenversicherung" (im Folgenden: RentenG)[33] enthalten. Gemäß Art. 65 i.V.m. Art. 22 RentenG hat der Ehegatte eines Verstorbenen u.a. dann Anspruch auf sog. Familienrente (Hinterbliebenenrente), wenn der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes mindestens 5 Versicherungsjahre oder zehn Rente...mehr

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Schweiz / XI. Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 71 Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem in Art. 111 BV verankerten Drei-Säulen-Prinzip: Die AHV/IV (1. Säule) dient der Existenzsicherung, die berufliche Vorsorge (2. Säule) soll die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen und die freiwillige Selbstvorsorge (3. Säule) allfällige Vorsorgelücken schließen. Das Drei-Säulen-Prinzip wird durch die Unf...mehr

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Dänemark / 1. Ehevertrag

Rz. 56 Bereits das ÆRL verlieh den Ehegatten sehr weitreichende Möglichkeiten, durch Ehevertrag ihre Vermögensverhältnisse untereinander zu gestalten. Das ÆFL führt diese Optionen fort, beinhaltet allerdings einige zusätzliche Erweiterungen sowie Präzisierungen der Gestaltungsmöglichkeiten. Die Bestimmungen sind im Abschnitt II (Kapitel 4 bis 8, §§ 12 bis 25) ÆFL konzentrier...mehr

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Tschechische Republik / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 44 Für die meisten Beschäftigten besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. So sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch selbstständig tätige Personen, Richter, Mitglieder des Parlaments und des Senats sowie weitere, im Gesetz genannte Personen versicherungspflichtig (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 Rentenversicherungsgesetz).[32] Des Weiteren können sich bestimmt...mehr

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Dänemark / 5. Entschädigungsansprüche wegen missbräuchlicher Verfügungen über das Teilungsvermögen

Rz. 35 Kapitel 11 (§§ 38 bis 40) ÆFL statuiert "Regulierungsansprüche und Ansprüche infolge einer missbräuchlichen Handlung". Dabei wird die Stellung des Ehegatten des Verfügenden gegenüber der Altregelung im ÆRL[25] z.T. gestärkt. § 38 ÆFL regelt die Konstellation, dass Teilungsvermögen zum Sondergut o.Ä. übertragen wird. Nach § 38 Abs. 1 S. 1 ÆFL steht einem Ehegatten ein ...mehr

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Dänemark / I. Vermögensteilung

Rz. 124 Im Falle einer Scheidung (oder einer der Scheidung vorausgehenden Trennung, separation) teilen die Ehegatten ihre Vermögensmassen zu gleichen Teilen (also hälftig), es sei denn, sie haben im Zusammenhang mit der Scheidung oder der Trennung eine anderweitige Vereinbarung über die Vermögensteilung getroffen (so § 5 i.V.m. § 32 ÆFL). Rz. 125 Der konkrete Rahmen für die G...mehr