Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenanpassung

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.8 Verfassungsrecht

Rz. 51 Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. – sog. Nullrunden. Schon die Anpassung nur um den Inflationsausgleich zum 1.7.2000 wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet (Nichtannahmebeschluss v. 26.7.2007, 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07; vgl. auch BSG, Urteil v. 31.7.2002, B 4 RA 120/00 R), da sie ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 3.1.3 Gesetzlich festgesetzter Vorjahres-Vergleichswert (Abs. 3)

Rz. 25 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 dem § 255a ein neuer Abs. 3 angefügt, der gesetzlich vorgibt, dass für die Ermittlung des Vergleichswerts zum 1.7.2022 der Wert 33,41 EUR als Vorjahreswert gilt (vgl. auch Gesetzesmaterialien: BT-Drs. 20/1680 S. 26 f. = BR-Dr...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 3 Literatur

Rz. 26 Dünn/Bilgen, Das Rentenpaket I 2022 – das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz, DRV 2023, 117. Herrmann/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2021, Kompass/KBS 2021, Nr. 5/6, 17. Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Pasucha, Rentenanpassung 2023, Kompass/KBS 2023, Nr. 5/6, 23.mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mit dem RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) neu gefasst und um einen Demographiefaktor erweitert worden. Die zunächst zum 1.1.1999 vorgesehene Neuregelung sollte erst ab 1.1.2001 gelten (Art. 33 Abs. 13a Nr. 1 RRG 1999 i. d. F. des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmer...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.2 Entwicklung und Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts seit 2005

Rz. 7 Der aktuelle Rentenwert ist zum 30.6.2005 mit 26,13 EUR festgesetzt worden und blieb damit seit Juli 2003 – nach Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 (vgl. Gesetz v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3014) – unverändert. Dieser Betrag galt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 v. 6.6.2005 (BGBl. I S. 1578) i. V. m. §§ 255 e, 255f über den 30.6.2005 hinaus bis z...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.2 Alte Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 32 Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt gemäß § 255 a Abs. 1 Satz 1 am 30.6.2005 22,97 EUR. Er blieb damit seit Juli 2003 – nach Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 (vgl. Gesetz v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3014) – unverändert. Dieser Betrag galt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 v. 6.6.2005 (BGBl. I S. 1578) i. V. m. §§ 255 e, 255f (ab 1.7.2008 ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.4.1 Aktueller Rentenwert in der Übergangszeit vom 1.7.2005 bis 1.7.2013

Rz. 26 In der Übergangszeit vom 1.7.2005 bis 1.7.2013 (vgl. Rz. 1) ist der aktuelle Rentenwert des § 68 unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des § 255e fortzuschreiben. Dies war im Hinblick auf die durch das AVmEG und das RV-Nachhaltigkeitsgesetz veränderte Rentenanpassungsformel (Berücksichtigung eines Altersvorsorgeanteils, vgl. § 68) erforderlich, weil die st...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 3 Literatur

Rz. 42 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Herrmann/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2021, Kompass/KBS 2021, Nr. 5/6, 17. Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Hoffmann, Aktuelle ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.7 Durchschnittsbeitrag (Satz 5)

Rz. 41b Satz 5 (i. d. F. des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022) definiert den Begriff des Durchschnittsbeitrags der allgemeinen Rentenversicherung näher (vgl. auch Gesetzesmaterialien: BT-Drs.20/1680 S. 24 f. = BR-Drs. 170/22 S. 18 f.). Rz. 41c Der in Abs. 4 beschriebene Nachhaltigkeitsfaktor (s. o.) soll die Veränderung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 16 Ergänzende Vorschriften finden sich in § 68a (Schutzklausel) und in der Übergangsvorschrift des § 255d, der Regelungen zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1.7.2018 bis zum 1.7.2026 beinhaltet. § 255a ist bei der Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (Ost) zu berücksichtigen. § 69 Abs. 1 gibt der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die V...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.1 Überblick und Sinn des Nachhaltigkeitsfaktors

Rz. 33 Zu dem ab 1.8.2004 in die Rentenanpassungsformel aufgenommenen Nachhaltigkeitsfaktor, der in Abs. 4 definiert wird, heißt es in der Begründung zum RV-Nachhaltigkeitsgesetz (BT-Drs. 15/2149 S. 18): "Bei der Ermittlung des neuen aktuellen Rentenwerts wird künftig neben der Veränderung der Bruttolöhne und den Belastungsveränderungen, die die Altersvorsorge betreffen, auc...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2 Haltelinie vor Steuern – Mindestsicherungsniveau – Abs. 1

Rz. 7 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 in Abs. 1 der Begriff Mindestsicherungsniveau eingefügt. Rz. 8 Der Begriff hat allein klarstellende Funktion (BT-Drs. 20/1680 S. 27 f. = BR-Drs. 170/22 S. 22), damit geht keine inhaltliche Änderung der Regelung einher. Wie auch...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 3 Literatur

Rz. 54 Bomsdorf, Die Rentenanpassungsformel und das Rentenniveau sind, richtig umgesetzt, besser als ihr Ruf – ein Plädoyer, DRV 2020, 92. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Dünn/Bilgen, Das Rentenpaket I...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255a erfassen. Die GRA der DRV zu § 255a hat den Stand 19.9.2022 (in der Fassung des Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – Rentenanpassungs- und Erwerbsmi...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sinn der Regelung in seiner aktuellen Fassung des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes ist die gesetzliche Festlegung des Faktors und damit der Höhe des durch § 255h dem Grunde nach gesetzlich wieder eingeführten Ausgleichsbedarfs. Durch § 68a i. V. m. § 255h wurde, ebenfalls durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich sah § 255g in seiner noch bis zum 21.4.2015 gültigen Fassung Ergänzungen zur Rentenanpassungsformel und damit zur Ermittlung des fortzuschreibenden aktuellen Rentenwertes vor. Abs. 1 enthielt eine ergänzende Regelung zur Festsetzung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2007 und ordnete an, dass das Gesamtvolumen der Beiträge für das Jahr 2006 mit dem Faktor 0...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.6 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 18 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 68 erfassen. Die GRA der DRV zu § 68 hat den Stand 19.9.2022 (i. d. F. des Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsr...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.2.1 Gesetzliche Festsetzung des Ausgleichsbedarfs auf 1,000 befristet bis 2026 (Satz 1)

Rz. 17 Durch Satz 1 wird der Ausgleichsbedarf auf den Faktor 1,000 gesetzlich für die Zeit bis zum 30.6.2026 festgesetzt. Rz. 18 Die Regelung des § 255g Satz 1 ist zunächst eine Konsequenz aus der Entwicklung des Ausgleichsbedarfs, der wiederum mit der Rentengarantie in § 68a im Zusammenhang steht. Die Schutzklausel des § 68a Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 gibt eine Garantie gegen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift wurde mehrfach geändert, seit 2004 wie folgt: Die Vorschrift wurde ab 1.8.2004 durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) neu gefasst und an die Ermittlung des aktuellen Rentenwerts unter Berücksichtigung eines Nachhaltigkeitsfaktors (vgl. § 68) und unter Beachtung der Einkommensentwicklung in den neue...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich regelte § 255e Besonderheiten bei der Bestimmung des aktuellen Rentenwerts; zunächst für die Zeit vom 1.7.2001 bis zum 1.7.2010, später dann für die Zeit vom 1.7.2005 bis zum 1.7.2011 und zuletzt für die Zeit vom 1.7.2005 bis zum 1.7.2013. Zur Gesetzesentwicklung mit diesem Regelungsgegenstand bis zum Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch,...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 255e ist eine Sonderregelung zu § 68. Eine Vorgängerregelung existiert nicht. Die Schutzklausel beeinflusst insoweit auch die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, die durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Juli eines Jahres das Sicherungsniveau vor Steuern des jeweiligen Jahres zu bestimmen hat (§ 255f). Rz. 2a Ergänzende Regelungen finde...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.3 Normzweck

Rz. 14 Sinn des aktuellen Rentenwerts ist es, den monetären Wert eines persönlichen Entgeltpunktes zu bestimmen. Außerdem stellt dieser Faktor in der allgemeinen Rentenformel sicher, dass die Renten an die Einkommensentwicklung angepasst werden (vgl. auch BSG, Urteil v. 20.7.2005, B 13 RJ 17/04 R, Rz. 23). Werden Renten aus anderen Gründen erhöht, insbesondere wenn die Erhöh...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.4 Verfassungsrechtliche Aspekte vor der vollständigen Rentenangleichung

Rz. 41a Die unterschiedliche Zugrundelegung von Entgeltpunkten Ost und West vor der vollständigen Rentenanpassung verstieß nicht gegen das Gebot der Gleichheit aus Art. 3 Abs. 1, 1 Abs. 3 GG (zuletzt ausführlich Sächs. LSG, Urteil v. 10.5.2022, L 4 R 284/20 KN, Rz. 23 ff., in Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG und des BVerfG).mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.2.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 10 Für die Übergangszeit bis zur vollständigen Angleichung der Renten in Ost und West – also für die Zeit vom 1.7.2018 bis zum 1.7.2023 – ist ein Vergleichswert zu dem nach Abs. 1 berechneten aktuellen Rentenwert (Ost) zu ermitteln, der dann nach der Konstruktion des Abs. 2 in ein Verhältnis zu dem in Abs. 1 ermittelten aktuellen Rentenwert (Ost) – Referenzwert – gestell...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.2.2 Ermittlung des Vergleichswerts, Zeitpunkt und Nachhaltigkeitsfaktor (Satz 2)

Rz. 13 Der Zeitpunkt der Ermittlung des Vergleichswerts wird durch Satz 2 festgelegt; wie auch der Referenzwert nach Abs. 1 erfolgt die Festlegung jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres. Rz. 14 Der Vergleichswert wird dabei ausgehend von seinem Vorjahreswert nach dem für die Veränderung des aktuellen Rentenwerts geltenden Verfahren nach den §§ 68 und 255d ermittelt. § 255d st...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.3 Geltungszeitraum

Rz. 16 Die Haltelinie nach § 255e gilt (vorerst) bis 2025. Das Sicherungsniveau ist i. S. d. § 154 Abs. 3 nur noch bis 2025 gesichert (§ 255e Abs. 1). Der Gesetzgeber wird die dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus vor Steuern von 48 % erst künftig angehen. Es bestand beim Erlass des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes v. 28.6.2022 (BG...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.6 Äquivalenzbeitragszahler (Satz 4 n. F.)

Rz. 41a Satz 4 ist durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) mit Wirkung zum 1.7.2022 dahingehend geändert worden, als dass der direkte Bezug auf die Anlage 1 zum SGB VI (Durchschnittsentgelt in Euro/DM/RM) gestrichen wurde. Das Durchschnittsentgelt als Divisor zur Ermittlung der Anzahl der Äquivalenzbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Der aktuelle Rentenwert ist der Teil der Rentenformel (vgl. §§ 64, 254b), der die Rentendynamik bewirkt. Das bezieht sich zum einen auf die aktuelle Bewertung der während des gesamten "Versicherungslebens" erworbenen persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) und zum anderen auf die Anpassung der bereits laufend gezahlten Renten zum 1. Juli eines jeden Jahres (§ 65). Bei d...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.2 Rechtsfolge bei Unterschreiten des Sicherungsniveau – Anpassungspflicht

Rz. 12 Wird das Sicherungsniveau von 48 % vor Steuern unterschritten, dann regelt § 255e i. V. m. § 154 Abs. 3 Satz 1 die Rechtsfolge. In diesem Fall besteht eine gesetzliche Anpassungspflicht. Der aktuelle Rentenwert ist dann so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 % beträgt. Rz. 13 In den Jahren, in denen die Niveauschutzklausel zur Anwendung gelan...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.15 Praxishinweise

Rz. 110 Insbesondere hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und auch hinsichtlich des benötigten Fachpersonals wird sich die verwaltungstechnische Umsetzung hinziehen und dürfte wegen § 307g auch erst Ende 2022 abgeschlossen sein (auf den mit dem Zuschlag verbundenen großen Verwaltungsaufwan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.2 Ausgleichsbedarf alte Rechtslage bis 30.6.2022

Rz. 16 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde § 255g mit der Aussetzung des Ausgleichsbedarfs mit Wirkung zum 1.7.2022 gestrichen. Die Altkommentierung bleibt übergangsweise noch erhalten. Im Folgenden wird daher die Kommentierung wiedergegeben, die der Rechtslage bis zum 30.6.2022 entsprach. 2.2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.1.2 Haltelinie – 48 %

Rz. 13 Beim Ausgleichsbedarf wird jedoch die gesetzlich noch bis 2025 zu beachtende Haltelinie von 48 % i. S. v. § 154 Abs. 3 und 3a Beachtung finden. Verrechnungen erfolgen nur so weit, dass ein Sicherungsniveau von 48 % nicht unterschritten werden kann. Hierbei sind auch die §§ 255e, 255h und 255i zu beachten (auf die Kommentierungen dieser Regelungen wird insoweit Bezug g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.3 Berechnungsvorschrift aktueller Rentenwert – Abs. 2

Rz. 17 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.06.2022 wurde der Vorschrift ein neuer Abs. 2 angefügt, der nunmehr die Berechnungsvorschrift für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts ergänzt. Rz. 18 Sinn der Regelungen ist es zu garantieren, dass das Mindestsicherungsniveau nach § 255e Abs. 1 genau eingehalten wird (BT-Drs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.4.2.2 Abs. 5 i. d. F. ab 22.7.2009

Rz. 30 Nach der erweiterten Schutzklausel in § 68a Abs. 1 Satz 1 ist eine Minderung des aktuellen Rentenwerts bei künftigen Rentenanpassungen gänzlich ausgeschlossen (Garantie gegen Rentenkürzungen, vgl. § 68a). § 255e Abs. 5 modifiziert die Schutzklausel übergangsweise bis zum 1.7.2013, indem die Veränderung des Altersvorsorgeanteils (vgl. Berechnungsformel in Abs. 4) ebenf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinterbliebenenrente / 3 Anrechnung von Einkommen

Eigene Einkünfte des Hinterbliebenen werden, soweit diese einen Freibetrag überschreiten, zu 40 % auf die Rente angerechnet.[1] Der monatliche Freibetrag[2] ist dynamisch und wird jeweils zum 1.7. eines Jahres durch die Rentenanpassung angeglichen. Angerechnet werden grundsätzlich alle Einkommensarten, wie z. B. Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen), Erwerbse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.2 Inhalt der Renteninformation

Rz. 6 Abs. 3 bestimmt den Mindestinhalt der Renteninformation. Die Ausgestaltung der Renteninformation hat der Gesetzgeber der Deutschen Rentenversicherung Bund überlassen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben in Abs. 3 und der im Versicherungskonto gespeicherten Angaben beinhaltet die Renteninformation: den nominalen Zahlbetrag einer auf den aktuellen Zeitpunkt der Erstellung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchschnittsentgelt / 1.4 Rentenanpassung (Nachhaltigkeitsfaktor)

Das Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 SGB VI ist auch für die Rentenanpassung von Bedeutung. Es kommt bei der Berechnung des sog. Nachhaltigkeitsfaktors für die Bestimmung der Äquivalenzbeitragszahler zur Ermittlung des Rentnerquotienten zum Einsatz.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3 Einkommensanrechnung

Auf den Grundrentenzuschlag, also auf den aus den Zuschlägen an Entgeltpunkten resultierenden Rentenbetrag, ist Einkommen anzurechnen, soweit der maßgebende Freibetrag überschritten wird. Der monatliche Einkommensfreibetrag liegt aktuell für Alleinstehende bei 1.342 EUR und für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner bei 2.094 EUR. Wird der jeweilige Einkommensfreibetrag über...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchschnittsentgelt / 1.1 Berechnung von Entgeltpunkten

Die in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherten Beitragsbemessungsgrundlagen werden mithilfe des Durchschnittsentgelts in Entgeltpunkte umgerechnet, wobei die Versicherung (z. B. eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens) in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres einen (vollen) Entgeltpunkt ergibt.[1] Sind für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenabfindung / 2.3 Große "Dauerrenten"

Verletztenrenten wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 40 % werden auf Antrag des Versicherten abgefunden, wenn der Versicherte das 18. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb des Abfindungszeitraumes mit einem wesentlichen Absinken der Erwerbsminderung nicht zu rechnen ist. Das Gleiche gilt für Versicherte, die Anspruch auf mehrere Renten haben, deren Prozen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ungewisse und gewisse künftige Leistungsänderungen (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 2 Hs 2 EStG)

Rn. 193 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a Abs 3 S 2 Nr 2 Hs 2 EStG verweist auf § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 4 EStG (s Rn 170ff), wonach ungewisse künftige Änderungen der Pensionsleistungen bei der Teilwertermittlung unberücksichtigt bleiben. Folglich gilt auch bei der Bewertung von aufrechterhaltenen Versorgungsanwartschaften ausgeschiedener ArbN und von Versorgungsansprüchen der Gr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Friedrich/Weigel, Die steuerliche Behandlung verschiedener Finanzierungsmodelle bei der Auslagerung unmittelbarer Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen auf einen Pensionsfonds, DB 2004, 2282; Niermann/Risthaus, DB 2008, Beilage Nr 4/2008. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 26.10.2006, BStBl I 2006, 709 (Übertragung von Versorgungsverpflichtungen und Versorgungsanwarts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Versicherungsmathematische Methode

Rn. 203 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 6a Abs 3 S 3 Hs 2 EStG sind bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtung Zitat "die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden". Das Entstehen und der Wegfall von Versorgungsansprüchen hängt vom Eintritt biologischer Ereignisse (zB Tod, Invalidität oder Erreichen eines bestimmten Lebensalters) ab. Indem die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktoren für die Rentenbere... / 5 Rentenanpassung

Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel jeweils zum 1.7. eines Jahres auf der Basis der im März vorhandenen Daten entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktoren für die Rentenbere... / 4.1 Aktueller Rentenwert (West)

Der aktuelle Rentenwert ist ein Element der Rentenberechnung in der Rentenversicherung. Er ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der Rentenversicherung der Arbeitnehmer entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes gezahlt worden sind. Der aktuelle Rentenwert ist grundsätzlich an die Entgeltentwicklung (anpassungsre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktoren für die Rentenbere... / 4.2 Aktueller Rentenwert (Ost)

Soweit einer Rente oder Teilen einer Rente Entgeltpunkte (Ost) zugrunde zu legen sind, ist anstelle des aktuellen Rentenwerts der aktuelle Rentenwert (Ost) zu berücksichtigen. Basiswert für diesen aktuellen Rentenwert war der Betrag, der sich für Dezember 1991 aus dem auf den aktuellen Rentenwert (West) bezogenen Verhältniswert aus Standardrente Ost (889 DM) zu Standardrente ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung

Zusammenfassung Begriff Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel jeweils zum 1.7. eines Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst. Die Rentenanpassung erfolgt, indem in der Rentenformel der bisherige aktuelle Rentenwert (West) oder aktuelle Rentenwert (Ost) durch einen neuen aktuellen Rentenwert bzw. aktuellen Rentenwert (Ost) ersetz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzklausel (Rentenanpassung SGB VI)

Zusammenfassung Begriff Bestandteil der Regelungen zur – in der Regel jährlichen – Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine sog. Schutzklausel. Sie verhindert, dass die Renten sinken. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Schutzklausel allgemein ist in § 68a Abs. 1 Satz 1 SGB VI normiert. 1 Wirkung Der rein mathematische Mechanis...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 1 Faktoren

Für die Anpassung der Renten durch die Neubestimmung des aktuellen Rentenwertes bzw. des aktuellen Rentenwertes (Ost) gilt eine Formel mit den folgenden Elementen: Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einnahmesituation der Rentenversicherung; Veränderung der Aufwendungen für die Altersvorsorge, dazu gehört aktuell d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzklausel (Rentenanpass... / Zusammenfassung

Begriff Bestandteil der Regelungen zur – in der Regel jährlichen – Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine sog. Schutzklausel. Sie verhindert, dass die Renten sinken. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Schutzklausel allgemein ist in § 68a Abs. 1 Satz 1 SGB VI normiert.mehr