Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenanpassung

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rechtsprechungsübersicht, a... / Kollektives Arbeitsrecht

mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / Zusammenfassung

Begriff Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden i. d. R. jeweils zum 1.7. eines Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst. Die Rentenanpassung erfolgt, indem in der Rentenformel der bisherige aktuelle Rentenwert durch einen neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird. Durch die Vervielfältigung des aktuellen Rentenwerts mit den persönlichen Entgeltp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 1.3 Nachhaltigkeitsfaktor

Im Nachhaltigkeitsfaktor spiegelt sich die Entwicklung des Verhältnisses Relation von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern wider. Dies berücksichtigt sowohl den sich verändernden Altersaufbau der Gesellschaft als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit. Der Nachhaltigkeitsfaktor kann die Rentenanpassung sowohl erhöhen als auch dämpfen. Weniger Beitragszahler...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 2 Anpassungsformel

Die Endstufe der Übertragung des Wirkungsgrades der staatlich geförderten Altersvorsorge wurde im Jahr 2014 erreicht. Maßgebende Rechtsgrundlage ist seit dem 1.7.2014 § 68 SGB VI. Der neu zu bestimmende aktuelle Rentenwert wird danach über folgende Formel ermittelt: Dabei ist AVA 2012 der Altersvorsorgeanteil i. H. v. 4 %, der im Rahmen der steuerlichen Förderung bei Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 4 Neue Bundesländer

Der aktuelle Rentenwert (Ost) wurde im Rahmen der Rentenangleichung an den aktuellen Rentenwert angeglichen. Die Rentenangleichung erfolgte schrittweise in der Zeit vom 1.7.2018 bis zum 30.6.2024. In diesem Zeitraum galt in den neuen Bundesländern noch anstelle des aktuellen Rentenwertes der aktuelle Rentenwert (Ost), soweit Rentenbestandteilen oder der gesamten Rente Entgel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 6 Nicht dynamische Rentenbestandteile

Nicht dynamische Rentenbestandteile (Festbeträge) werden nicht angepasst. Das betrifft insbesondere Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung[1] Zuschuss zur Krankenversicherung[2] Auffüllbeträge[3] Rentenzuschläge[4] Übergangszuschläge[5]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 1.1 Lohnentwicklung

Basis für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer der nach § 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer; ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 8 Alterssicherung der Landwirte

Für die Rentenberechnung in der Alterssicherung der Landwirte ist der allgemeine Rentenwert maßgebend. Die Renten werden – wie in der Rentenversicherung auch – i. d. R. zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst, indem der bisherige allgemeine Rentenwert durch den neuen allgemeinen Rentenwert ersetzt wird. Der bisherige allgemeine Rentenwert wird dazu um den Prozentsatz geändert,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 7 Unfallversicherung

Renten, die auf Unfällen des jeweiligen Vorjahres oder eines früheren Jahres beruhen, werden i. d. R. ebenfalls zum 1.7. eines Jahres entsprechend dem Prozentsatz der Rentenversicherung angepasst.[1] Die Kinderzulage ist davon ausgenommen. Für Arbeitsunfälle vor 1992 nach den Vorschriften der DDR, die als Arbeitsunfälle i. S. der RVO galten, und ab 1992 in den neuen Bundeslände...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktueller Rentenwert / 2 Haltelinie durch Niveausicherungsklausel

Bis zum 1.7.2031 muss bei jeder Rentenanpassung auch die Einhaltung einer Haltelinie beim sog. Sicherungsniveaus geprüft werden. Unterschreitet das Sicherungsniveau vor Steuern mit dem nach § 68 SGB VI ermittelten aktuellen Rentenwert die Höhe von 48 %, so ist der aktuelle Rentenwert in der Zeit vom 1.7.2019 bis 1.7.2031 so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktueller Rentenwert / 1 Bestimmung

Der aktuelle Rentenwert wird entsprechend dem in § 68 SGB VI vorgeschriebenen Verfahren bestimmt. Über dieses Verfahren ist der aktuelle Rentenwert grundsätzlich an die Entgeltentwicklung anzupassen.[1] Er wird zum 1.7. eines jeden Jahres durch Rechtsverordnung[2] oder in Ausnahmen auch durch ein Gesetz neu bestimmt. Der neue aktuelle Rentenwert ersetzt in der Rentenberechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Blindenhilfe / 2 Höhe

Die Höhe der Blindenhilfe ist pauschaliert und gesetzlich bestimmt. Der Gesetzestext nennt gem. § 72 Abs. 2 SGB XII die bis zum 30.6.2004 geltenden Beträge für minderjährige und volljährige Leistungsberechtigte und regelt dort, dass diese Beträge jeweils entsprechend der Veränderung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung[1] anzupassen sind. Die Beträge der Bl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktueller Rentenwert / Zusammenfassung

Begriff Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 1.7.2026 42,52 EUR. Es handelt sich dabei seit 1992 um ein Element der Rentenberechnung und Rentenanpassung in der Rentenversicherung. Er ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des rentenrechtlichen Durchschnittsverdiens...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Flexirentengesetz: Beschäft... / 3.1.3 Ausgleichsbeiträge gezahlt – aber keine Rente mit Abschlägen

Wird die Altersrente – entgegen der ursprünglichen Erklärung für die Prognoseauskunft – nicht mit Rentenabschlägen in Anspruch genommen, erhöht sich die abschlagsfreie Rente ganz normal. Werden beispielsweise 12.000 EUR im Jahr 2026 eingezahlt, resultiert daraus aktuell ein jährlicher Renten(mehr)ertrag von rund 634 EUR (52,81 EUR monatlich). Dieser Betrag erhöht sich jährli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit / 3.2 Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Beschäftigte mit Bezug einer Altersvollrente können nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersrente auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Der Verzicht kann nur mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend. Der beschäftigte Rentner kann durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit weite...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.6.2 Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Die Zuschläge an Entgeltpunkten für Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden jährlich zum 1.7. berücksichtigt. Der Zeitpunkt fällt also mit der Rentenanpassung zusammen. Maßgebend sind aber nur die Zuschläge, die aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung des vorherigen Kalenderjahres resultieren. Erhöhter Rentenzuschlag nach Erreichen der Regelalters...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3 Einkommensanrechnung

Auf den Grundrentenzuschlag, also auf den aus den Zuschlägen an Entgeltpunkten resultierenden Rentenbetrag, ist Einkommen anzurechnen, soweit der maßgebende Freibetrag überschritten wird. Der monatliche Einkommensfreibetrag liegt aktuell für Alleinstehende bei 1.492 EUR und für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner bei 2.327 EUR. Wird der jeweilige Einkommensfreibetrag über...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Rentenaus... / 7 Beitragszahlung erst nach Beginn der Altersrente mit Abschlägen

Praxis-Beispiel Sachverhalt Eine im November 1961 geborene Versicherte erhielt im Jahr 2023 die beantragte Auskunft zum Abkauf der Rentenabschläge. Die Versicherte beabsichtigte nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 6 Monaten und damit 3 Jahre vorzeitig zum 1.6.2025 mit einem Rentenabschlag von 10,8 % die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen. Nach d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.3 Zusammentreffen

Rz. 9 Voraussetzung für die Anrechnung ist das auf den Monat bezogene Zusammentreffen von (anrechenbarem) Einkommen mit monatlichen Zahlungsansprüchen auf eine durch Verwaltungsakt festgesetzte Rente wegen Todes (vgl. BSG, Urteil v. 25.1.2001, B 4 RA 110/00 R ). Ein Zusammentreffen von Einkommen und einer Rente wegen Todes liegt also vor, wenn der Rentenberechtigte für densel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.10 Anpassung

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, alle 3 Jahre die Frage einer Anpassung der Betriebsrente zu prüfen.[1] Bei der Entscheidung über die Anpassung darf der Arbeitgeber seine eigene wirtschaftliche Lage berücksichtigen, und zwar ohne mit dem Betriebsrat oder den Pensionären zu verhandeln. Lässt die wirtschaftliche Lage eine Anpassung nicht zu, darf sie unterlassen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.10 Anspruch auf Schließung von Versorgungslücken bei Entgeltumwandlung

Beschäftigte dürfen bei der Inanspruchnahme von externen Durchführungswegen auch dann ihre bAV weiter aufbauen, wenn ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht, sie aber kein Entgelt erhalten.[1] Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Arbeitnehmer sich in Elternzeit befinden oder wegen längerer Krankheit kein Entgelt mehr erhalten, sondern Lohnersatzleistungen wie z. B. Krankengeld bezi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.4 Zweites SGB VI-ÄndG/Beitragssatz 2004

Rz. 9 Nach dem Ergebnis der gemeinsamen Finanzschätzungen von BMGS, VDR und BfA wäre nach dem damals geltenden Recht der Beitragssatz für 2004 auf 20,5 % festzusetzen gewesen. Um den Beitragssatz von 19,5 % im Jahre 2004 beibehalten zu können, wurden deshalb zunächst mit dem Zweiten SGB VI-ÄndG v. 27.12.2003 kurzfristige Maßnahmen ergriffen wie insbesondere die Aussetzung de...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) mit Wirkung zum 1.1.2026 geändert. Rz. 2 § 158...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.6 Anpassung des Beitragssatzes

Rz. 11 Gemäß Abs. 1 i. d. F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes war der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung (bis 31.7.2004: Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) vom 1. Januar eines Jahres an für dieses Jahr zu verändern, wenn am 31. Dezember dieses Jahres bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage die Mindest...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 159 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Betrag, bis zu dem die Beitragsbemessungsgrundlage (§ 161) der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird (§ 157). Nur für die Höhe der Beiträge, nicht aber für die Frage, ob Versicherungspflicht besteht, hat sie Bedeutung. Denn anders als die gesetzliche Krankenversicherung (§ 6 Abs. 1 SGB V) kennt die gesetzliche Rentenversich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 3 Literatur

Rz. 50 Altmann, Rentenanpassung 2025 beschlossen, B+P 2025, 443. Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, aba-Stellungnahme zum Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz – Meinungen – Standpunkte – Empfehlungen, BetrAV 2024, 240. Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 20...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 3 Literatur

Rz. 18 Altmann, Rentenanpassung 2025 beschlossen, B+P 2025, 443. Dünn/Bilgen, Das Rentenpaket I 2022 – das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz, DRV 2023, 117. Gauckler/Hofmann, Verteilungsaspekte von Rentenanpassungsmechanismen, DRV 2024, 49. Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Hofmann/Schäfer, Rentenpaket I...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 3 Literatur

Rz. 29 Dünn/Bilgen, Das Rentenpaket I 2022 – das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz, DRV 2023, 117. Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Ruland, Zur Entwicklung der Anpassungsformel und der Rentendynamik, DRV 2025, 9. Pasucha, Rentenanpassung 2023, Kompass/KBS 2023, Nr. 5/6, 23. Wilming/Pasucha, Rentenanpass...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 2.1 Festsetzung aktueller Rentenwert nach dem Mindestsicherungsniveau (§ 255e); dauerhaftes Kopplungsgebot – Satz 1

Rz. 11 Der zeitliche Anwendungsbereich bezieht sich auf Fallgestaltungen bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts bis zum Ablauf des 1.7.2031. Die Geltungsdauer wurde insoweit durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) mit Wirkung zum 1.12026 bis zum 1.7.2031 verlän...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 2.2 Mindestsicherungsniveau niedriger als aktueller Rentenwert; Bestandsschutzregelung – Satz 2

Rz. 16 Satz 2 stellt eine gesetzliche Ausnahme zu Satz 1 dar und regelt die Fälle, in denen der nach § 255e Abs. 2 berechnete aktuelle Rentenwert geringer ist als der bisherige aktuelle Rentenwert. Ist dies der Fall, ordnet Satz 2 die Rechtsfolge an, dass sich der bisherige aktuelle Rentenwert zum 1.7. eines Jahres nicht verändert. Damit stellt Satz 1 eine Bestandsschutzrege...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.3 Begriff des Sicherungsniveaus; § 154a

Rz. 24 Das Sicherungsniveau vor Steuern ist nach § 154a zu ermitteln. Diese Regelungen waren bis zum 31.12.2025 in § 154 Abs. 3a geregelt. § 154 Abs. 3a mit der Definition des Sicherungsniveaus vor Steuern ist durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) in § 154a mit Wir...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.6.2 Keine Berechnung des Ausgleichsbedarfs (Satz 2)

Rz. 25 Erfolgt die Festlegung des Rentenwerts nach dem Mindestsicherungsniveau, ordnet Satz 2 in der Rechtsfolge an, dass keine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a i. V. m. § 255h erfolgt. Eine Berechnung des Ausgleichsbedarfs nach § 68a i. V. m. § 255h findet bei der Rentenanpassung nach Mindestsicherungsniveau daher nicht statt. Rz. 26 Sollte die Rentengarantie bei ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 – neben den beiden neuen Regelungen in § 255i und § 255j – mit § 255h auch eine dritte neue Regelung in das SGB VI ei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1.5 Drucksachen

Rz. 5a Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – BT-Drs. 20/1680 S. 28 f = BR-Drs. 170/22 S. 23 ff., zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1.5 Drucksachen

Rz. 9 Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – BT-Drs. 20/1680 S. 29 f. = BR-Drs. 170/22 S. 25, zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur voll...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 – neben den beiden neuen Regelungen in § 255h und § 255j – mit § 255i auch eine dritte neue Regelung in das SGB VI ei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.3 Abbau des Ausgleichsbedarfs bei Überschreiten des Mindestsicherungsniveaus (§ 255e Abs. 2) – Abs. 3

Rz. 15 Wie bei Abs. 2 auch ist daher auch bei Abs. 3 zunächst immer eine Vergleichsrechnung zwischen dem neuen aktuellen Rentenwert nach § 68 und dem nach § 255e Abs. 2 zu ermittelnden Rentenwert durchzuführen und diese Ergebnisse ins Verhältnis zueinander zu setzen. Überschreitet der aktuelle Rentenwert nach § 68 den nach § 255e Abs. 2 zu ermittelnden Rentenwert, ist das Mi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Sinn der in § 255e Abs. 1 geregelten Haltelinie "Steuern" ist die Sicherung eines Rentenniveaus, welches 48 % vor Steuern nicht unterschreiten darf. Sie wirkt damit als Untergrenze ("Haltelinie") bei der Rentenanpassung. Das dient dem sozialpolitischen Ziel der Sicherung vor Altersarmut (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII i. V. m.§ ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Sinn der übergangsrechtlichen Vorschrift ist es, den Auf- und Abbau des Ausgleichsbedarfs in der Phase vom 1.7.2022 bis zum Ablauf des 1.7.2031 zu regeln, und zwar im Zusammenspiel mit der Schutzklausel nach § 68a und der Niveauschutzklausel nach § 255g. § 255h regelt, dass die Renten bei einer negativen Lohnentwicklung nicht gekürzt werden (Rentengarantie) (Abs. 1), u...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.5 Rechtsfolge bei Unterschreiten des Sicherungsniveau – Anpassungspflicht

Rz. 28 Wird das Sicherungsniveau von 48 % vor Steuern unterschritten, dann regelt § 255e die Rechtsfolge. In diesem Fall besteht eine gesetzliche Anpassungspflicht. Der aktuelle Rentenwert ist dann so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 % beträgt. Rz. 29 In den Jahren, in denen die Niveauschutzklausel zur Anwendung gelangt, müssen daher die Renten s...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.15 Praxishinweise

Rz. 113 Insbesondere hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und auch hinsichtlich des benötigten Fachpersonals wird sich die verwaltungstechnische Umsetzung hinziehen und dürfte wegen § 307g auch erst Ende 2022 abgeschlossen sein (auf den mit dem Zuschlag verbundenen großen Verwaltungsaufwan...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.1 Legaldefinition "Mindestsicherungsniveau"

Rz. 20 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 in Abs. 1 der Begriff "Mindestsicherungsniveau" eingefügt. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) wurde der Geltungs...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.3 Berechnungsvorschrift aktueller Rentenwert – Abs. 2

Rz. 35 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 wurde der Vorschrift ein neuer Abs. 2 angefügt, der die Berechnungsvorschrift für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts ergänzt. Rz. 36 Sinn der Regelungen ist es zu garantieren, dass das Mindestsicherungsniveau nach § 255e Abs. 1 genau eingehalten wird (BT-Drs. 20/1680 ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 28 Der Gesetzgeber des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 hat in den Gesetzesmaterialien zu Art. 3 des Gesetzes – betreffend des Gesetzes zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1.7.2022 ( Rentenwertbestimmungsges...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.1 Regelungsinhalt

Rz. 2 § 255e i. d. F. ab 1.1.2019 enthält eine Niveauschutzklausel für die Rentenanpassungen von 2019 bis 2031, mit der in der allgemeinen Rentenversicherung bis zum Jahr 2031 ein Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 % (Mindestsicherungsniveau) abgesichert wird. Rz. 3 Dabei enthält Abs. 1 die Niveauschutzklausel mit den Voraussetzungen und der Rechtsfolge. Rz. 4 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.5 Drucksachen

Rz. 12 Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) – BR-Drs. 425/18 S. 5, 33 = BT-Drs. 19/4668 S. 13, 36 f., zum Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – BT-Drs. 20/1680 S. 27 f. = BR-Drs. 170/22 S. 22; zum Begriff der Vorf...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 102 Hochrechnungsgebot ist absolut: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 25.1.2024, L 1 R 61/19; Anschluss an BSG v. 12.12.2011, B 13 R 29/11 R. Die Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die der Beitragsbemessungsgrenze entsprechenden Höchstwerte der Anlage 2b zum SGB VI ist systemimmanent und daher verfas...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzklausel (Rentenanpassung SGB VI)

Zusammenfassung Begriff Bestandteil der Regelungen zur – in der Regel jährlichen – Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine sog. Schutzklausel. Sie verhindert, dass die Renten sinken. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Schutzklausel allgemein ist in § 68a Abs. 1 Satz 1 SGB VI normiert. 1 Wirkung Der rein mathematische Mechanis...mehr