Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenanpassung

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Jung, SGB VII § 88 Erhöhung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Der Vorschrift kommt kaum praktische Relevanz zu, sodass Rechtsprechung zu ihr nicht ersichtlich ist (vgl. Ricke in: KassKomm, SGB VII, Stand: 15.11.2024, § 88 Rz 4). Rz. 5 Tatbestandliche Voraussetzungen sind: Der JAV wird für die Berechnung von Geldleistungen an Hinterbliebene (§ 63 Abs. 1) benötigt. Hierzu zählen Witwen-/Witwerrenten (§§ 65, 66), Waisenrenten (§§ 67, ...mehr

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Jung, SGB VII § 84 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Tatbestandliche Voraussetzungen sind: gefährdende Tätigkeit, deren Aufgabe, Versicherungsschutz am letzten Tag der Ausübung, dieser Tag liegt vor den Zeitpunkten des § 9 Abs. 5. Rz. 5 "Gefährdende" sind ihrer Art nach generell-abstrakt zur Verursachung der (konkreten) Berufskrankheit geeignete Tätigkeiten (vgl. BSG, Urteil v. 26.11.1987, 2 RU 20/87). Vgl. zum entsprechenden...mehr

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Jung, SGB VII § 81 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Auf Basis des JAV werden Verletztenrenten (§ 56 Abs. 3) einschließlich der Hinterbliebenenrenten (§ 65 Abs. 2, § 68 Abs. 1, § 69 Abs. 4), Hinterbliebenenbeihilfen (§ 71 Abs. 1) sowie in bestimmten Fällen das Verletztengeld (§ 47 Abs. 5 oder 6) und das Übergangsgeld (§ 50 HS 2) festgesetzt. Rz. 4 Als JAV, der die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Versicherte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ausnahmsweise Anpassung des Rentenfreibetrags, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 6 und 7 EStG

Rn. 121 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abweichend von der grundsätzlichen Festschreibung des Rentenfreibetrages gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 4 und 5 EStG für die gesamte Zeit des Rentenbezugs ist der Rentenfreibetrag neu zu bestimmen bzw anzupassen, wenn sich der Jahresbetrag der Rente ändert, wobei allerdings regelmäßige Rentenanpassungen nicht bereits zu einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Steuerfreier Teil der Rente (persönlicher Rentenfreibetrag), § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 4 und 5 EStG

Rn. 119 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der steuerfreie (nicht steuerbare) Teil der Rente bestimmt sich gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG als Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem Besteuerungsanteil (FG BaWü EFG 2012, 123: legale Definition). Er ist grds in dem Jahr zu ermitteln, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, und für die Folgejah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Rentennachzahlungen

Rn. 128 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Da für alle Überschusseinkunftsarten (§ 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG) und damit auch für die sonstigen Einkünfte das Zuflussprinzip des § 11 Abs 1 EStG gilt, unterliegen auch Rentennachzahlungen in dem Jahr der Besteuerung, in dem sie dem StPfl zufließen (BFH BFH/NV 2011, 1501 zu Nachzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung; BFH BStBl II 1976, ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.1 Sozialversicherungsträger und ihnen gleichgestellte Einrichtungen

Rz. 9 Die in Abs. 1 genannten Institutionen, die Deutsche Rentenversicherung Bund gemäß Abs. 1 Satz 1 HS 2 auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (sog. Riester-Rente), die Deutsche Post AG allerdings nur in ihrer Eigenschaft als Berechnungs- und Auszahlungsstelle von Spezialleistungen (Rentenzahlung, Rentenanpassung z. ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.6 Dynamisierung der Rente und des Krankengeldes

Rz. 39 Verändert sich das Krankengeld, weil der maßgebende Bemessungszeitraum mehr als ein Jahr zurückliegt und das Krankengeld nach § 70 SGB X angepasst wird, ist eine Neuberechnung des Krankengeldes notwendig. Gleiches gilt, wenn die Rente angepasst wird (§ 65 SGB VI). Nach jeder Erhöhung des Krankengeldes oder des Brutto-Rentenbetrages ist also die Kürzung des Krankengeld...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.2 Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 151 Im Vz 2005 unterliegen die Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und den privaten Lebensversicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG einer Besteuerung von 50 %. Der Begriff der "anderen Leistung" ist im Gesetzgebungsverfahren eingefügt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.5 Besonderheiten aufgrund der Zahlung in ausländischer Währung

Ergibt sich aufgrund von Änderungen eines Wechselkurses ein höherer oder niedrigerer Rentenbruttobetrag in Euro, obgleich sich die Höhe der Rente in der ursprünglichen Währung nicht geändert hat, hat dies bei der Besteuerung der Rente zur Folge, dass der steuerfreie Teil der Rente unter Berücksichtigung des maßgebenden Besteuerungsanteils neu berechnet wird (§ 22 Nr. 1 Satz ...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.4 Risikofeld Rentenanpassung

Nach dem BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden.[1] Diese Verpflichtung entfällt, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens 1 % anzupassen[2] Wegen der gesetzlichen Anpassungspflic...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.1 Beispielsfälle

In den nachstehenden Fällen wird jedem Arbeitnehmer eine monatliche Festbetragszusage i. H. v. 4.800 EUR eingeräumt. Für die Bildung der Rückstellung im Jahr 2024 wird alternativ für eine Fallvariante unterstellt, dass der Versorgungsberechtigte verstorben ist und die Witwenrente monatlich i. H. v. 2.400 EUR sofort einsetzt.mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / Zusammenfassung

Überblick Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mittels einer Direktzusage kann aus der Sicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers von besonderem Reiz sein. Das liegt vor allem daran, dass er eine solide Altersvorsorge letztlich steuerfinanziert aufbauen kann. Wo viel Licht ist, gibt es aber auch Schatten. So belastet die Direktzusage als eine der möglichen D...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.1.1 Regelung des Beitragsrechts

Rz. 4 Seit dem 1.1.2009 wird das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds (§ 271) geregelt. Das Bundesversicherungsamt verwaltet den Gesundheitsfonds und verteilt an die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Seit der Einrichtung des Gesundheitsfonds besteht für die Krankenkassen kein originäres Interesse mehr an der Beitra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Anlass für die Einführung der steuerlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge nach § 10a und Abschn XI

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der demographische Wandel erfordert vielfältige Reaktionen, um die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft zukunftsfähig zu gestalten. Der Gesetzgeber hat mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Eine davon ist die im Frühjahr 2001 verabschiedete Rentenreform, die nach langwierigen Diskussionen mit allen Teilen (AltersvermögensergänzungsG, BGBl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertung

Rn. 918 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IAS 19 schreibt die sog. "projected unit credit method" (PUC) vor. Sie wird nach Inkrafttreten des BilMoG auch überwiegend in deutschen JA angewandt. Hierbei werden wahrscheinliche künftige Lohnsteigerungen sowie Rentenanpassungen bereits bei der Bewertung der Versorgungsverpflichtung einbezogen. Dies führt dazu, dass der Verpflichtungswert ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Passivierungspflicht für latente Anpassungslasten

Rn. 699 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Arbeitgeber muss im Anwartschafts- und Rentenzeitraum die latente Last aus vermutlich später gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG gebotenen Rentenanpassungen passivieren (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 674f.). Er ist dabei auf realistische Schätzungen angewiesen, die er u. a. auf die Erfahrungen mit dem durchschnittlichen Anpassungsbedarf der vergangen...mehr

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Jung, SGB VII § 95 Anpassun... / 2.2 Anpassungsfaktor

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 enthält die Ermächtigung und die Verpflichtung der Bundesregierung, gleichzeitig mit der Rentenanpassung der gesetzlichen Rentenversicherung auch den Anpassungsfaktor für die Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend dem Vomhundertsatz der Rentenversicherung zu bestimmen. Damit soll ein Gleichklang mit der Rentenerhöhung in der gesetzlic...mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.4.4 Anwendung der Vorschriften für Hinterbliebenenrenten (Satz 2)

Rz. 43 Entsprechend anzuwenden sind gemäß Abs. 4 Satz 2 die Vorschriften über: den Wegfall der Witwen-/Witwerrente bei Wiederheirat (§ 65 Abs. 1), das Wiederaufleben bei Auflösung der neuen Ehe (§ 65 Abs. 5), die Einkommensanrechnung bei der Witwen-/Witwerrente (§ 65 Abs. 3) und der Waisenrente (§ 68 Abs. 2), die zeitliche Begrenzung bei Waisenrenten (§ 67 Abs. 3 und 4), den Höc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Regelungen des § 10a EStG stehen in inhaltlichem Zusammenhang mit den Regelungen des XI. Abschn. Beide Regelungsbereiche gemeinsam dienen der steuerlichen Förderung des Aufbaus einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. Eingeführt wurde die Regelung des § 10a durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310). Der Gesetzgeber beabsichtigte mit beiden...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.3.1 Ermittlungsregel §§ 18a bis 18e SGB IV (Satz 1)

Rz. 29 Zunächst ist gemäß Abs. 3 Satz 1 der anrechenbare Teil des Einkommens nach den §§ 18a bis 18e SGB IV zu ermitteln. Die zu berücksichtigenden Einkommensarten sind in § 18a SGB IV aufgeführt. Wie die Höhe des zusammentreffenden Einkommens zu ermitteln ist, regelt § 18b SGB IV. Weitere Modalitäten der Einkommensermittlung regeln die §§ 18d bis 18e SGB IV. Rz. 30 Änderunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.2 Gesetzliche Renten aus dem Inland

[Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtungen, vor ...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.1 Verhältnis der Rentenanpassung und der Rentenanpassung (Ost)

Rz. 10 § 254c Satz 1 sieht eine Anpassung der Renten vor, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt. § 254c ist daher eine Sonderregelung zu § 65. Flankiert wird § 254c von § 255c, der regelt, dass zum 1.7.2024 der aktuelle Rentenwert an die Stelle des aktuellen Rentenwerts (Ost) tritt (zur Anpassungsmitteilung vgl. weiter unten unter Rz. 16 ff.). Rz. 11 Der Gesetzg...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.3 Umsetzung der Rentenanpassung

Rz. 13 Der ab 1.7. jeden Jahres maßgebende aktuelle Rentenwert wird – nach der Verordnungsermächtigung i. S. d. § 69 Abs. 1 – ab dem Jahre 1992 durch Rechtsverordnung festgesetzt. Nach § 69 Abs. 1 hat die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den zum 1.7. eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert und den Ausgleichsbedarf bis zum 30.6. des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.3 Rentenanpassung ab 1992

Rz. 8 Zur Ausgestaltung der Rentenanpassung für die Zeit ab 1992 wird auf die Vorauflage verwiesen (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 254c SGB VI, Stand: 12.7.2021, Abschn. 2 ff.; vgl. im Übrigen auch Komm. zu § 65).mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.2 Rentenanpassung

Rz. 12 Der Begriff "Rentenanpassung" ist ein rechtstechnischer Begriff des Rentenrechts, der in § 65 näher und eindeutig beschrieben ist (vgl. instruktiv BSG, Urteil v. 20.7. 2005, B 13 RJ 17/04 R, Rz. 23). Zum 1.7. eines jeden Jahres werden die Renten angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert durch den neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird. Die Bestimmung des jew...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.1.2 Rentenanpassung zum 1.7.2024

Rz. 15 Entgeltpunkte (Ost) werden nur noch bis zum 30.6.2024 mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) vervielfältigt, da dieser zum 1.7.2024 wegfällt. Die Regelung wird durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) – mit dem insgesamt die Rentenangleichung Ost und West erreicht werden soll – aufgehoben. An die Stelle der Regelung über die Entgeltpunkt...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.7 Durchführung der Rentenanpassung

Rz. 17 Die Anpassung der laufend gezahlten Renten erfolgt im Namen der Rentenversicherungsträger grundsätzlich durch den Renten-Service der Deutschen Post AG (§ 119 Abs. 2); die Durchführung der Anpassung regeln im Einzelnen §§ 17 ff. RentSV (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 65 SGB VI, Stand: 17.6.2024, Abschn. 3). Rz. 18 § 118a regelt dabei, dass Rentenbezieher nur dann ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.4 Rentenanpassungen im Überblick

Rz. 14 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) beträgt nach der jeweiligen Rentenwertbestimmungsverordnung in den laufenden Jahren ab 2008: ab 1.7.2008 26,56 EUR bzw. 23,34 EUR (Art. 2 des Rentenanpassungsgesetzes 2008 v. 26.6.2008, BGBl. I S. 1076), ab 1.7.2009 27,20 EUR bzw. 24,13 EUR (Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 v. 17.6.2009, BGBl. I S. 1335), ab 1.7.2010 unverändert (Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.4 Rentenanpassungen durch Verordnung seit 2009 im Überblick

Rz. 9 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) wird jeweils durch die aktuelle Rentenwertbestimmungsverordnung, die auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen der §§ 69, 255b zu erlassen wird, festgesetzt und ist in den Jahren 2009 ff. wie folgt erhöht worden: ab 1.7.2009 auf 27,20 EUR bzw. 24,13 EUR (Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 v. 17.6.2009, BGBl. I S. 1335), ab 1.7.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.1 Überblick über die vergangenen Rentenanpassungen

1.1.1 Netto- und Bruttoanpassung Rz. 2 Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst. Dies bezieht sich seit dem 1.7.2001 auf die Veränderung bei den Bruttolöhnen und dem Beitragssatz zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (seit 1.1.2005 allgemeine Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Berdysz/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2020, Kompass/KBS 2020, Nr. 5/6, 15. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.5 Künftige Rentenanpassungen bis 1.7.2023

Rz. 11 Für die Zeit bis 1.7.2023 wird der aktuelle Rentenwert (Ost) nach § 255a Abs. 1 noch im Verhältnis zum aktuellen Rentenwert und damit unabhängig von der Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern "gesetzlich" festgesetzt. Dabei wird der aktuelle Rentenwert (Ost) in 7 Schritten schrittweise gegenüber dem aktuellen Rentenwert angehoben (zu dieser Angleichung in 7 Schrit...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.1.3 Ausgleichsbedarf; sog. Nachholfaktor (Satz 2)

Rz. 17 Satz 2 beinhaltet zunächst die Legaldefinition des Begriffs Ausgleichsbedarf und definiert diesen als die nach Satz 1 angeordnete unterbliebene Minderungswirkung. Der Ausgleichsbedarf firmiert auch unter dem Begriff Nachholfaktor. Rz. 18 Außerdem beinhaltet Satz 2 auch die Rechtsfolge, was mit dem Ausgleichsbedarf künftig geschieht. Durch die Modifikation der Schutzkla...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.8 Verfassungsrecht

Rz. 19 Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. – sog. Nullrunden. Solange Rentenbezieher durch die Rentenanpassung nicht von der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung der Beschäftigten abgekoppelt werden oder die bereits zugestandene Rente in ihrer Substanz entwertet wird, ist eine Verfassungswidrigkeit ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 3 Literatur

Rz. 16 DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2023 beim Renten Service der Deutschen Post AG – Zahlungen der allgemeinen Rentenversicherung und Zahlungen der knappschaftlichen Rentenversicherung beim Renten Service unter den Postabrechnungsnummern (PANR) 705, 706, 905, RdSchr 1/2023. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2022 beim Renten Service der Deutschen Post AG –...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.1.2 Nullrunden

Rz. 3 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) ist zum 30.6.2005 mit 26,13 EUR bzw. 22,97 EUR festgesetzt worden und blieb damit seit Juli 2003 – nach erneuter Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 (vgl. Gesetz v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3014) – unverändert. Dieser Betrag galt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 v. 6.6.2005 (BGBl. I S. 1578) i. V. m. §§ 255 e, 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 255j Besti... / 3 Literatur

Rz. 13 Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Pasucha, Rentenanpassung 2023, Kompass/KBS 2023, Nr. 5/6, 23. Wilming/Pasucha, Rentenanpassung 2024, Kompass/KBS 2024, Nr. 4-6, 9.mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 3 Literatur

Rz. 42 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant,...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 3 Literatur

Rz. 19 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Burkiczak, Verfassungsmäßigkeit der Bewertung von FRG-Zeiten mit dem Rentenwert Ost bei Umzug ins Beitrittsgebiet, NZS 2017, 744. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplan...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 42 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Düring, Die gesetzliche Rentenversicherung und das Verfassungsrecht, Die Zukunft des Rechts- und Sozialstaats 2024, 105. Glombik, Das Rentenniveau in Deutschland, SozSich Öst 2017, 261. ders., Das Rentenniveau, VR 2017, 309. Herrmann/Ogrzewalla, R...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 3 Literatur

Rz. 23 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Düwell, Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz, jurisPR-ArbR 38/2017 Anm. 1. Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Nakielski, Erwerbsminderungsrente und Ost-West-Rentenangleichung, SozSich 2017, 63. Ruland, Neue Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.3 Gesetzlich festgesetzter Vorjahres-Vergleichswert (Abs. 3)

Rz. 25 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 dem § 255a ein neuer Abs. 3 angefügt, der gesetzlich vorgibt, dass für die Ermittlung des Vergleichswerts zum 1.7.2022 der Wert 33,41 EUR als Vorjahreswert gilt (vgl. auch Gesetzesmaterialien: BT-Drs. 20/1680 S. 26 f. = BR-Dr...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.2 Alte Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 32 Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt gemäß § 255 a Abs. 1 Satz 1 am 30.6.2005 22,97 EUR. Er blieb damit seit Juli 2003 – nach Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 (vgl. Gesetz v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3014) – unverändert. Dieser Betrag galt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 v. 6.6.2005 (BGBl. I S. 1578) i. V. m. §§ 255 e, 255f (ab 1.7.2008 ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 3 Literatur

Rz. 19 DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2023 beim Renten Service der Deutschen Post AG – Zahlungen der allgemeinen Rentenversicherung und Zahlungen der knappschaftlichen Rentenversicherung beim Renten Service unter den Postabrechnungsnummern (PANR) 705, 706, 905, RdSchr 1/2023. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren (RAV) 2022 beim Renten Service der Deutschen Post AG –...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.3 Normzweck

Rz. 6 Die Rentenanpassung verfolgt den Zweck, die Renten an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Es gilt das Prinzip der lohnbezogenen Rente (vgl. etwa BT-Drs. 16/13424 S. 34). Vorrangiges Ziel ist es daher, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die Kaufkraft von Ruheständlern soll – auch und gerade gegenüber den Erwerbstätigen – erhalten bleiben und sich nicht vom ...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.9 Rechtsschutz

Rz. 20 Die Rentenanpassung jeweils zum 1.7. eines Jahres trifft Regelungen zur Rentenhöhe. Insoweit ist dem jeweils zuständigen Sozialgericht bei einer hiergegen erhobenen Klage eine Überprüfung ermöglicht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 31.1.2020, L 14 R 126/19). Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 3 Literatur

Rz. 11 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Ruland, Neue Regeln für die Rentenanpassung und die Festsetzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, SGb 2019, 193. Steinmeyer, Demographische Herausforderungen für die Alterssicherung – Ein Thema auch in der Pandemie, NZS ...mehr