Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenanpassung

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.2 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler für die Rentenanpassung zum 1.7.2020 (Abs. 2)

Rz. 13 Nach Abs. 2 wird für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2020 die Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler für das Jahr 2018 abweichend von § 68 Abs. 7 nach § 68 Abs. 4 neu ermittelt. Rz. 14 Die Hochbewertung der Durchschnittsentgelte in der Anl. 10 für die Jahre 2019 bis 2024 durch das (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) ist nun...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.5 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner für die Rentenanpassung zum 1.7.2026 (Abs. 5)

Rz. 31 Durch Abs. 5 wird bei der Ermittlung des Nachhaltigkeitsfaktors im Rahmen der Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2026 für das Jahr 2024 für die Anzahl der Äquivalenzrentner der errechnete Wert aus der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugrunde gelegt, der sich aus der Summe der Anzahl der Äquivalenzrentner für das Jahr 2024 für das Bundesgebiet ohne das B...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.1 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler für die Rentenanpassungen 2018 und 2019 (Abs. 1)

Rz. 5 Mit der ursprünglich in § 255a Abs. 3 geregelten Sonderregelung zur – gegenüber § 68 Abs. 4 – abweichenden Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner und der Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler regelt Abs. 1 Satz 1 das Prinzip der getrennten Berechnungsweise und ordnet bei der Ermittlung der Äquivalenzbeitragszahler – und damit bei der Ermittlung des bundeseinheitlich...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 3 Literatur

Rz. 42 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Berdysz/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2020, Kompass/KBS 2020, Nr. 5/6, 15. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. DRV Hessen, Rentenanpassung 2018 – Fragen und Antworten, NachrDRV HE 2018, Nr. 3, 14. Glombik, Das Rentenniveau in Deut...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 3 Literatur

Rz. 32 Herrmann/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2021, Kompass/KBS 2021, Nr. 5/6, 17. Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Pasucha, Rentenanpassung 2023, Kompass/KBS 2023, Nr. 5/6, 23. Ruland, Ab 1. Juli 2024 – Ein einheitliches Rentenrecht in ganz Deutschland, NZS 2024, 1. Wilming/Pasucha, Rentenanpassung 2024, Kompass/KBS 2024, Nr. 4-6, 9.mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Besonderheiten bei der Ermittlung des Nachhaltigkeitsfaktors und des Lohnfaktors für die Rentenanpassungen von 2018 bis 2026 (vgl. auch: GRA der DRV zu § 255d SGB VI, Stand: 18.11.2024, Abschn. 1). Ursprünglich waren die Regelungen über die Besonderheiten bei der Ermittlung des Nachhaltigkeitsfaktors in § 255a Abs. 3 geregelt. Der Gesetzgeber hat ...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.3 Verfassungsrecht

Rz. 37 Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. – sog. Nullrunden (so für die Nullrunde im Jahre 2004 vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.7.2007, 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07; und für die Nullrunde im Jahr 2005 vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 3.6.2014, 1 BvR 79/09, 1 BvR 1235/09, 1 BvR 1298/09, 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.4.2 Sonderreglung zu § 68 Abs. 7 Satz 4 – Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte (Nr. 2)

Rz. 29 Nach Nr. 2 werden die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld für das Jahr 2022 zugrunde gelegt. Zugrunde zu legen sind auch hier die dem Statistischen Bundesamt zu Beginn des Jahres 2024 vorliegenden gesamtdeutschen Daten (vgl. auch GRA der DRV zu§ 255d SGB VI, Stand: 18.11.2024, Abschn. 5). Rz. 30 Durch N...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.4.1 Sonderreglung zu § 68 Abs. 7 Satz 2 – Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (Nr. 1)

Rz. 27 Nach Nr. 1 werden die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer für die Jahre 2022 und 2023 zugrunde gelegt. Zugrunde zu legen sind dabei die dem Statistischen Bundesamt zu Beginn des Jahres 2024 vorliegenden gesamtdeutschen Daten (vgl. auch GRA der DRV zu§ 255d SGB VI, Stand: 18.11.2024, Abschn. 5). Rz. 28 Nr. 1 stellt damit sicher, dass zur Bestimmung des Lohnfaktors...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.6 Rentenwertbestimmungsverordnung – Nachweise ab 2020

Rz. 41 Die Rentenwertbestimmungsverordnungen sind in folgenden Bundesgesetzblättern dokumentiert: Rentenwertbestimmungsverordnung 2020 v. 8.6.2020, BGBl. I S. 1220. Rentenwertbestimmungsverordnung 2021 v. 31.5.2021, BGBl. I S. 1254. Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – Rentenanpassungs- und Erwerbsminderung...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Vorgängerschriften zu § 69 bestehen nicht, da bis zum Jahr 1991 die Rentenanpassung durch Gesetz vorgenommen wurde; vgl. insoweit § 1272 Abs. 1 RVO, § 49 Abs. 1 AVG und § 71 Abs. 1 RKG.mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Die Vorschrift regelt anders als im alten Recht, dass die in § 69 niedergelegten Rechengrößen zur Rentenberechnung durch Rechtsverordnung bestimmt werden können (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 169 – vorgesehen noch in § 68). Die bis dahin geübte Rechtspraxis bis zum Jahr 1991 war, dass die Rentenanpassung durch entsprechende Anpassungsgesetze umgesetzt wurde. § 69 dient ...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.5 Ausgleichsbedarf

Rz. 17 Der Ausgleichsbedarf (Rz. 2) ist erstmals per 30.6.2008 durch die zuvor genannte Rechtsverordnung bestimmt worden. Rz. 18 Der Ausgleichsbedarf wurde wie folgt festgelegt: zum 30.6.2008, zum 30.6.2009 und zum 30.6.2010 = 0,9825 (wie zuvor zum 30.6.2007, vgl. § 255 d), vgl. Rentenwertbestimmungsgesetz 2008 v. 26.6.2008 (BGBl. I S. 1076) und Rentenwertbestimmungsverordnung...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.3 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner 2018 bis 2025 (Abs. 3)

Rz. 18 Abs. 3 Satz 1 ordnet – wie bisher § 255a Abs. 3 a. F. – das Prinzip der getrennten Berechnungsweise nach neuen und alten Bundesländern auch bei Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner an. Nach Abs. 3 Satz 1 gilt für die Rentenanpassung zum 1.7.2018 bis zum 1.7.2025, dass weiterhin die Anzahl der Äquivalenzrentner für das Bundesgebiet ohne das Beitrittsgebiet und d...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 39 Die Schutzklausel findet Anwendung im Zuge der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. nach § 65. Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, 69 und §§ 254c, 255a, 255b sowie §§ 255e und 255g – sind dabei Verwaltungsakte, mit denen der Monatswert der Rente jeweils neu bestimmt und gegenüber der bisherigen Reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.15 Praxishinweise

Rz. 113 Insbesondere hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und auch hinsichtlich des benötigten Fachpersonals wird sich die verwaltungstechnische Umsetzung hinziehen und dürfte wegen § 307g auch erst Ende 2022 abgeschlossen sein (auf den mit dem Zuschlag verbundenen großen Verwaltungsaufwan...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zur Gesetzesentwicklung bis zum Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) vgl. GRA der DRV zu § 255d SGB VI, Stand: 18.11.2024 , Historie. § 255d ist mit Wirkung zum 22.4.2015 durch das Fünfte...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1 Ermächtigung für den aktuellen Rentenwert und den Ausgleichsbedarf (Abs. 1)

Rz. 9 Abs. 1 ermächtigt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den zum 1. Juli eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert und den Ausgleichsbedarf bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres zu bestimmen. Seit dem Jahr 2007 muss bei den Rentenanpassungen neben dem neuen aktuellen Rentenwert auch der neue Ausgleichsbedarf bestimmt werden; alle...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.4 Aktueller Rentenwert

Rz. 13 Nachdem 2000 nur eine "Inflationsanpassung" erfolgt war, kam es 2004 und 2006 zu keinen Rentenanpassungen (vgl. Art. 2 des 2. SGB VI-ÄndG = Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum 1. Juli 2004 v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3013, bzw. das Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum 1. Juli 2006 = Art. 1 des Gesetzes über die Weitergeltung der ak...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Blindenhilfe / 2 Höhe

Die Höhe der Blindenhilfe ist pauschaliert und gesetzlich bestimmt. Der Gesetzestext nennt gem. § 72 Abs. 2 SGB XII die bis zum 30.6.2004 geltenden Beträge für minderjährige und volljährige Leistungsberechtigte und regelt dort, dass diese Beträge jeweils entsprechend der Veränderung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung[1] anzupassen sind. Die Beträge der Bl...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.2 Antizipation künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Das IDW RS HFA 30 konkretisiert die Anforderungen an die Bewertung zum Erfüllungsbetrag in seinen Rz. 51 ff. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen im Wesentlichen die Inhalte des RS ein. Die Parameter sind nicht notwendigerweise einheitlich für alle Unternehmen bzw. Bereiche eines Unternehmens zu wählen. Sowohl bei der Auswahl als auch bei der Bestimmung von Paramet...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.2 Steuerbilanz

Rz. 166 Die Rahmenbedingungen für eine Auflösung von Pensionsrückstellungen oder die Reduzierung der Bilanzberührung von Pensionsverbindlichkeiten unterscheiden sich im Handels- und Steuerrecht deutlich voneinander. Steuerlich führt der Wechsel des Durchführungswegs unabhängig von der Höhe der Dotierung des externen Trägers zu einer Auflösung der Pensionsrückstellung. Rz. 16...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.3 Mittelbare Pensionsverpflichtungen

Rz. 21 Für Verpflichtungen aus Unterdeckungen mittelbarer Pensionsverpflichtungen gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Zusageerteilung ein Ansatzwahlrecht (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB). Eine mittelbare Pensionsverpflichtung i. S. d. Art. 28 EGHGB liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Versorgungsleistungen nicht selbst erbringt, sondern hierfür einen externen Versorgungsträger ein...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.2.2 Der steuerliche Teilwert

Rz. 101 Im Gegensatz zum Handelsrecht akzeptiert das Steuerrecht nur eine Bewertungsmethode, das Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG. Bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtungen wird zwischen aktiven Anwärtern und ausgeschiedenen Begünstigten (Anwärter mit unverfallbaren Anwartschaften bzw. Leistungsempfänger) unterschieden. Bei aktiven Anwärtern folgt die Bewer...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.2 Unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Direktzusage)

Rz. 18 Die arbeitsrechtliche Definition des Durchführungswegs der unmittelbaren Pensionszusage ergibt sich aus § 1b BetrAVG. Bei einer unmittelbaren Pensionsverpflichtung liegt ein direktes Versorgungsverhältnis zwischen Unternehmen und Begünstigten vor. D. h., das Unternehmen schaltet keinen externen Versorgungsträger ein, sondern zahlt die künftigen Versorgungszahlungen un...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.3 Bewertung zum Zeitwert von Wertpapieren

Rz. 45 Für bestimmte Versorgungsplangestaltungen beinhaltet das HGB eine Abweichung von der Bewertung von Pensionsrückstellungen zum Erfüllungsbetrag. Damit reagierte der Gesetzgeber auf Versorgungspläne, die seit Jahren zunehmend Verbreitung finden. Es handelt sich um wertpapiergebundene Zusagen.[1] Rz. 46 Hierbei sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Versorgungsleistunge...mehr

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Jung, SGB VII § 88 Erhöhung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Der Vorschrift kommt kaum praktische Relevanz zu, sodass Rechtsprechung zu ihr nicht ersichtlich ist (vgl. Ricke in: KassKomm, SGB VII, Stand: 15.11.2024, § 88 Rz 4). Rz. 5 Tatbestandliche Voraussetzungen sind: Der JAV wird für die Berechnung von Geldleistungen an Hinterbliebene (§ 63 Abs. 1) benötigt. Hierzu zählen Witwen-/Witwerrenten (§§ 65, 66), Waisenrenten (§§ 67, ...mehr

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Jung, SGB VII § 81 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Auf Basis des JAV werden Verletztenrenten (§ 56 Abs. 3) einschließlich der Hinterbliebenenrenten (§ 65 Abs. 2, § 68 Abs. 1, § 69 Abs. 4), Hinterbliebenenbeihilfen (§ 71 Abs. 1) sowie in bestimmten Fällen das Verletztengeld (§ 47 Abs. 5 oder 6) und das Übergangsgeld (§ 50 HS 2) festgesetzt. Rz. 4 Als JAV, der die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Versicherte...mehr

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Jung, SGB VII § 90 Neufests... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 § 90 fängt grundsätzlich die von § 91 nicht erfassten Fälle auf. Er ist somit einschlägig bei Auszubildenden und Studierenden, die nach Vollendung des 25., aber vor dem 30. Geburtstag einen Unfall erleiden, sowie bei allen Schülern, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres verunfallen. Rz. 8 Zwar enthalten §§ 90, 91 Regelungen für eine Neufestsetzung des JAV. Diese Neufe...mehr

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Jung, SGB VII § 84 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Tatbestandliche Voraussetzungen sind: gefährdende Tätigkeit, deren Aufgabe, Versicherungsschutz am letzten Tag der Ausübung, dieser Tag liegt vor den Zeitpunkten des § 9 Abs. 5. Rz. 5 "Gefährdende" sind ihrer Art nach generell-abstrakt zur Verursachung der (konkreten) Berufskrankheit geeignete Tätigkeiten (vgl. BSG, Urteil v. 26.11.1987, 2 RU 20/87). Vgl. zum entsprechenden...mehr

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Jung, SGB VII § 91 Neufests... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Vorschriften nach § 90 über die Neufestsetzung nach Altersstufen bei einem Versicherungsfall vor Vollendung des 30. Lebensjahres bleiben unberührt (vgl. BT-Drs. 19/17586 S. 107). Daraus folgt dessen Anwendung bei Auszubildenden und Studierenden, die nach Vollendung des 25., aber vor dem 30. Geburtstag einen Unfall erleiden, sowie bei allen Schülern, die vor Vollend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ausnahmsweise Anpassung des Rentenfreibetrags, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 6 und 7 EStG

Rn. 121 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abweichend von der grundsätzlichen Festschreibung des Rentenfreibetrages gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 4 und 5 EStG für die gesamte Zeit des Rentenbezugs ist der Rentenfreibetrag neu zu bestimmen bzw anzupassen, wenn sich der Jahresbetrag der Rente ändert, wobei allerdings regelmäßige Rentenanpassungen nicht bereits zu einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Steuerfreier Teil der Rente (persönlicher Rentenfreibetrag), § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 4 und 5 EStG

Rn. 119 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der steuerfreie (nicht steuerbare) Teil der Rente bestimmt sich gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 4 EStG als Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem Besteuerungsanteil (FG BaWü EFG 2012, 123: legale Definition). Er ist grds in dem Jahr zu ermitteln, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, und für die Folgejah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Rentennachzahlungen

Rn. 128 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Da für alle Überschusseinkunftsarten (§ 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG) und damit auch für die sonstigen Einkünfte das Zuflussprinzip des § 11 Abs 1 EStG gilt, unterliegen auch Rentennachzahlungen in dem Jahr der Besteuerung, in dem sie dem StPfl zufließen (BFH BFH/NV 2011, 1501 zu Nachzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung; BFH BStBl II 1976, ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.1 Sozialversicherungsträger und ihnen gleichgestellte Einrichtungen

Rz. 9 Die in Abs. 1 genannten Institutionen, die Deutsche Rentenversicherung Bund gemäß Abs. 1 Satz 1 HS 2 auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (sog. Riester-Rente), die Deutsche Post AG allerdings nur in ihrer Eigenschaft als Berechnungs- und Auszahlungsstelle von Spezialleistungen (Rentenzahlung, Rentenanpassung z. ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.6 Dynamisierung der Rente und des Krankengeldes

Rz. 39 Verändert sich das Krankengeld, weil der maßgebende Bemessungszeitraum mehr als ein Jahr zurückliegt und das Krankengeld nach § 70 SGB X angepasst wird, ist eine Neuberechnung des Krankengeldes notwendig. Gleiches gilt, wenn die Rente angepasst wird (§ 65 SGB VI). Nach jeder Erhöhung des Krankengeldes oder des Brutto-Rentenbetrages ist also die Kürzung des Krankengeld...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.2 Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 151 Im Vz 2005 unterliegen die Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und den privaten Lebensversicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG einer Besteuerung von 50 %. Der Begriff der "anderen Leistung" ist im Gesetzgebungsverfahren eingefügt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.5 Besonderheiten aufgrund der Zahlung in ausländischer Währung

Ergibt sich aufgrund von Änderungen eines Wechselkurses ein höherer oder niedrigerer Rentenbruttobetrag in Euro, obgleich sich die Höhe der Rente in der ursprünglichen Währung nicht geändert hat, hat dies bei der Besteuerung der Rente zur Folge, dass der steuerfreie Teil der Rente unter Berücksichtigung des maßgebenden Besteuerungsanteils neu berechnet wird (§ 22 Nr. 1 Satz ...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.4 Risikofeld Rentenanpassung

Nach dem BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden.[1] Diese Verpflichtung entfällt, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens 1 % anzupassen[2] Wegen der gesetzlichen Anpassungspflic...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.1 Beispielsfälle

In den nachstehenden Fällen wird jedem Arbeitnehmer eine monatliche Festbetragszusage i. H. v. 4.800 EUR eingeräumt. Für die Bildung der Rückstellung im Jahr 2024 wird alternativ für eine Fallvariante unterstellt, dass der Versorgungsberechtigte verstorben ist und die Witwenrente monatlich i. H. v. 2.400 EUR sofort einsetzt.mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / Zusammenfassung

Überblick Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mittels einer Direktzusage kann aus der Sicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers von besonderem Reiz sein. Das liegt vor allem daran, dass er eine solide Altersvorsorge letztlich steuerfinanziert aufbauen kann. Wo viel Licht ist, gibt es aber auch Schatten. So belastet die Direktzusage als eine der möglichen D...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.1.1 Regelung des Beitragsrechts

Rz. 4 Seit dem 1.1.2009 wird das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds (§ 271) geregelt. Das Bundesversicherungsamt verwaltet den Gesundheitsfonds und verteilt an die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Seit der Einrichtung des Gesundheitsfonds besteht für die Krankenkassen kein originäres Interesse mehr an der Beitra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Anlass für die Einführung der steuerlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge nach § 10a und Abschn XI

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der demographische Wandel erfordert vielfältige Reaktionen, um die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft zukunftsfähig zu gestalten. Der Gesetzgeber hat mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Eine davon ist die im Frühjahr 2001 verabschiedete Rentenreform, die nach langwierigen Diskussionen mit allen Teilen (AltersvermögensergänzungsG, BGBl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertung

Rn. 918 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IAS 19 schreibt die sog. "projected unit credit method" (PUC) vor. Sie wird nach Inkrafttreten des BilMoG auch überwiegend in deutschen JA angewandt. Hierbei werden wahrscheinliche künftige Lohnsteigerungen sowie Rentenanpassungen bereits bei der Bewertung der Versorgungsverpflichtung einbezogen. Dies führt dazu, dass der Verpflichtungswert ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Passivierungspflicht für latente Anpassungslasten

Rn. 699 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Arbeitgeber muss im Anwartschafts- und Rentenzeitraum die latente Last aus vermutlich später gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG gebotenen Rentenanpassungen passivieren (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 674f.). Er ist dabei auf realistische Schätzungen angewiesen, die er u. a. auf die Erfahrungen mit dem durchschnittlichen Anpassungsbedarf der vergangen...mehr

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Jung, SGB VII § 95 Anpassun... / 2.2 Anpassungsfaktor

Rz. 5 Abs. 1 Satz 2 enthält die Ermächtigung und die Verpflichtung der Bundesregierung, gleichzeitig mit der Rentenanpassung der gesetzlichen Rentenversicherung auch den Anpassungsfaktor für die Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend dem Vomhundertsatz der Rentenversicherung zu bestimmen. Damit soll ein Gleichklang mit der Rentenerhöhung in der gesetzlic...mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.4.4 Anwendung der Vorschriften für Hinterbliebenenrenten (Satz 2)

Rz. 43 Entsprechend anzuwenden sind gemäß Abs. 4 Satz 2 die Vorschriften über: den Wegfall der Witwen-/Witwerrente bei Wiederheirat (§ 65 Abs. 1), das Wiederaufleben bei Auflösung der neuen Ehe (§ 65 Abs. 5), die Einkommensanrechnung bei der Witwen-/Witwerrente (§ 65 Abs. 3) und der Waisenrente (§ 68 Abs. 2), die zeitliche Begrenzung bei Waisenrenten (§ 67 Abs. 3 und 4), den Höch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Regelungen des § 10a EStG stehen in inhaltlichem Zusammenhang mit den Regelungen des XI. Abschn. Beide Regelungsbereiche gemeinsam dienen der steuerlichen Förderung des Aufbaus einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. Eingeführt wurde die Regelung des § 10a durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310). Der Gesetzgeber beabsichtigte mit beiden...mehr