Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Berufsbedingte Aufwendungen

Rz. 1551 Bei Selbstständigen sind keine zusätzlichen berufsbedingten Aufwendungen abzuziehen, da sämtliche Ausgaben bereits als Betriebsausgaben berücksichtigt sind. Es können daneben keine zusätzlichen berufsbedingten Ausgaben anfallen. Bei Einkommen aus Kapital- bzw. aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten abzuziehen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Rz. 1552 Einkünfte vo...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Vereinbarung zum Altersunterhalt

Rz. 1194 Der mögliche Streit darüber, ob überhaupt Unterhaltsansprüche gegeben sind, wenn doch die Durchführung des Versorgungsausgleichs die ehebedingten Nachteile ausgleicht, könnte durch Vereinbarung eines zeitlich begrenzten Anspruchs vermieden werden. Zudem könnte eine stufenweise Herabsetzung zu einer langsamen Gewöhnung an diejenigen Beträge führen, die mit Durchführun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriff

Rz. 211 [Autor/Zitation] Das Gesetz spricht in Art. 28 EGHGB, Art. 67 EGHGB, § 266 Abs. 3 B. 1 HGB sowie § 285 Nr. 24 HGB von "Pension" bzw. "Pensionen" und in § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sowie § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, 2 HGB von "Altersversorgungsverpflichtungen". Gemeint ist dasselbe, nämlich eine betriebliche Altersversorgung iSd. BetrAVG (IDW HFA RS 30 Rz. 6; Derbor...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Rechtsentwicklung

Rz. 368 [Autor/Zitation] Mit dem RLG 1990 (BGBl I 192/1990) wurde in § 198 Abs. 8 öUGB die Bildung von Rückstellungen normiert. Seitdem besteht für Anwartschaften auf Abfertigungen, laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften eine Passivierungspflicht. Davor enthielt das damalige öU...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zweck

Rz. 214 [Autor/Zitation] Die zugesagte Leistung muss einem Versorgungszweck dienen und an eines der in § 1 Abs. 1 BetrAVG genannten Ereignisse, nämlich Alter, Invalidität oder Tod, anknüpfen (Heger/Weppler in HdJ, Abt. III/7 Rz. 6 [3/2012]; Grottel/Johannleweling in Beck BilKomm.13, § 249 HGB Rz. 168). Werden dem Zusageempfänger mehrere Leistungen zugesagt, also sowohl Alters...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Art der Leistung

Rz. 215 [Autor/Zitation] Unerheblich ist, ob laufende Pensionszahlungen oder eine Einmalzahlung zu leisten ist (Scheffler in Beck HdR, B 233 Rz. 140 [1/2021]; Grottel/Johannleweling in Beck BilKomm.13, § 249 HGB Rz. 166, 169; Meyering/Gröne in HKMS3, § 249 HGB Rz. 138). Laufende Zahlungen werden regelmäßig lebenslang gezahlt; eine Pension kann aber auch befristet sein (Grotte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Beispiele

Rz. 219 [Autor/Zitation] Versorgungsleistungen in diesem Sinne sind Altersrenten, Invaliditätsrenten, Hinterbliebenenversorgungen und Zahlungen zur Erleichterung des Übergangs in den Ruhestand nach Beendigung der Tätigkeit für das bilanzierende Unternehmen. Nicht zu den Pensionen gehören zB Abfindungen für die vorzeitige Beendigung der Tätigkeit (aA Scheffler in Beck HdR, B 2...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Surrogationsprinzip

Rz. 1444 Surrogate prägen die ehelichen Lebensverhältnisse ebenfalls, wenn sie an die Stelle von während der Ehe erzielten Einkünften oder Tätigkeiten getreten sind, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt ihres Eintritts. Dies gilt namentlich für Erwerbseinkünfte des haushaltsführenden Ehegatten, die an die Stelle früherer Haushaltstätigkeit und/oder Kinderbetreuung getreten sind,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Anwartschaft

Rz. 218 [Autor/Zitation] Bis zum Eintritt des Versorgungsfalls besteht eine Anwartschaft. Diese kann verfallbar oder unverfallbar sein (Grottel/Johannleweling in Beck BilKomm.13, § 249 HGB Rz. 257).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 11. Sonderformen der Abzinsung für Personalrückstellungen und versicherungstechnische Rückstellungen

Rz. 1036 [Autor/Zitation] Die in § 9 Abs. 5 öEStG vorgesehene Abzinsung langfristiger Rückstellungen mit einem fixen Zinssatz von 3,5 % kommt für Sozialkapitalrückstellungen ausdrücklich nicht zur Anwendung: Gemäß § 9 Abs. 2 öEStG sind Rückstellungen für Anwartschaften auf Abfertigungen, laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen sowie für Jubiläumsgelder nach § 14 öESt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Verbindlichkeiten mit Wertsicherungsklauseln

Rz. 146 [Autor/Zitation] Bei Geldschulden, die während oder nach Ablauf einer längeren Zeitspanne zu erfüllen sind (zB langfristig zu erbringende Kaufpreisraten oder Erwerbsgeschäfte gegen Leibrentenverpflichtung), werden mitunter Wertsicherungsklauseln vereinbart, die den Gläubiger vor der inflationsbedingten Entwertung seiner Geldforderung schützen sollen (für einen Überbli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Entstehung

Rz. 212 [Autor/Zitation] Pensionsverpflichtungen können durch Einzelvertrag, Gesamtzusage in Gestalt einer Pensionsordnung, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Besoldungsordnung begründet werden (Heger/Weppler in HdJ, Abt. III/7 Rz. 7 [3/2012]; Kleindiek in Großkomm. HGB6, § 249 Rz. 50). Im Falle der vertraglichen Verpflichtung entsteht die Verpflichtung mit der Zusage (S...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zusageempfänger

Rz. 213 [Autor/Zitation] Als Zusageempfänger kommen sowohl Arbeitnehmer als auch andere Personen, die für das bilanzierende Unternehmen tätig werden, in Betracht (Heger/Weppler in HdJ, Abt. III/7 Rz. 6 [3/2012]). Andere Personen sind zB Handelsvertreter oder Personen, die für das bilanzierende Unternehmen als Berater tätig werden (IDW HFA RS 30 Rz. 7; Derbort/Herrmann/Mehling...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Anrechenbare Einkünfte und Abzugsposten

Rz. 1752 Grundsätzlich gilt, dass der Unterhaltsgläubiger nur dann bedürftig ist, wenn er mit seinen prägenden und nichtprägenden Einkünften[1891] und durch Verwertung seines Vermögens den ihm zustehenden vollen Unterhalt nicht erreicht.[1892] Rz. 1753 Während im Rahmen des Bedarfs und beim Pflichtigen im Rahmen der Feststellung der Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers zwis...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ähnliche Verpflichtungen

Rz. 220 [Autor/Zitation] In Art. 28 EGHGB, Art. 67 EGHGB, § 266 Abs. 3 B. 1 HGB sowie § 285 Nr. 24 HGB werden neben den Pensionen auch "ähnliche Verpflichtungen" genannt. Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Er ist nach allgemeiner Ansicht eng auszulegen, um die eigentlich für ungewisse Verbindlichkeiten bestehende Passivierungspflicht (dazu Rz. 131) nicht über Gebühr ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeine Grundsätze der steuerlichen Rückstellungsbildung und Abgrenzung zu sonstigen Regelungen

Rz. 399 [Autor/Zitation] Eine ausdrückliche steuerliche Rechtsgrundlage für Rückstellungen wurde mit dem Steuerreformgesetz 1993 (StRefG) (BGBl 1993/818) eingeführt (vgl. zur Historie etwa Mayr, Rückstellungen, 12 ff.; Titz, Bilanzsteuerrecht, 157 ff.). Seither wird die steuerliche Bildung und Abzinsung von Rückstellungen in § 9 öEStG geregelt. § 9 Abs. 1 öEStG steckt den Kat...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Der Haben-Bereich

Rz. 1889 Der Haben-Bereich beschreibt die Deckungsmasse, die im Rahmen der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist. Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich alle Einkünfte, gleich, ob sie auf den Bedarf Einfluss haben oder nicht. Dies sind alle Einkünfte, die erzielt werden oder in zumutbarer Weise erzielbar sind, ohne Rücksicht auf Herkunft und Eheprägung. Maßgeblich sind...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit

Rz. 504 Zur Anrechnung der Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit gelten während der Zeit der Trennung wie für die Zeit nach Scheidung der Ehe die gleichen Grundsätze. Es gelten die Grundsätze des § 1577 Abs. 2 BGB . Danach ist zu entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit des Berechtigten in die Unterhaltsberechnung einbezogen we...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unzumutbare Tätigkeit beim Berechtigten

Rz. 1768 Betreut der Berechtigte kleine Kinder, ist von einer überobligatorischen Tätigkeit nur dann auszugehen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt bei Ansprüchen nach § 1570 Abs. 1 BGB ebenso wie bei solchen nach § 1615l BGB.[1901] Bei der Betreuung älterer als dreijähriger Kinder kann im konkreten Einzelfall eine überobligatorische Täti...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Eheprägende Einkünfte

Rz. 1448 Der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen wird durch solche Einkünfte geprägt, die zur Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung stehen.[1503] Darunter fallen die Einkünfte beider Ehegatten, mit denen sie sich ihren Lebenszuschnitt geschaffen haben. Zunächst wurden deshalb nur diese beiderseitigen Einkünfte zur Beurteilung der Frage nach den ehelichen Lebensver...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Situation der Berechtigten

Rz. 143 Bei der gebotenen Billigkeitsabwägung ist die aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Situation der Berechtigten von Bedeutung.[280] Dabei stellen sich vor allem folgende Fragen:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Einbeziehung der Verrentung

Rz. 2140 Häufig wird über die Frage des dem Berechtigten zustehenden Unterhalts zum Zeitpunkt der Verrentung neu verhandelt werden müssen. Mit Durchführung des Versorgungsausgleichs werden die in der Ehe versorgungsrechtlich entstandenen Nachteile ausgeglichen, so dass fraglich ist, ob überhaupt noch ein – weitergehender – Unterhaltsanspruch besteht. Daher könnte man Folgende...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Kompensation durch andere ehebedingte Vorteile

Rz. 96 Eine Kompensation kann aber auch durch anderweitige ehebedingte Vorteile der Unterhaltsberechtigten eingetreten sein. So tritt in der Praxis infolge der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht selten der – umgekehrte – Effekt ein, dass nämlich die – beruflich geringer qualifizierte – unterhaltsberechtigte Ehefrau durch den Versorgungsausgleich höhere Anrechte vom ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 293 Als Änderung der tatsächlichen Verhältnisse werden z.B. angesehenmehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Jahressteuergesetz 2010, insb. Auswirkung für Kinder, Familie, Unterhalt und Krankenversicherung gemäß Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz

Rz. 15 Der Grundfreibetrag wird auf 8.004 EUR für Alleinstehende und für Ehepaare auf 16.009 EUR angehoben. Rz. 16 Faktorverfahren: Ehepaare haben zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ab 2010 gibt es also eine dritte mögliche Kombin...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Krankheit, Gebrechen, körperliche oder geistige Schwäche

Rz. 1199 Der Krankheitsbegriff ist weit auszulegen und entspricht den entsprechenden Begriffen im Sozialversicherungs- und Beamtenrecht (§ 1247 Abs. 2 RVO bzw. § 42 Abs. 1 S. 1 BBG). Krankheit ist danach ein "objektiv fassbarer regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf".[1239] Der Krankheit stehen Gebrechen oder Schwächen der körperlichen oder...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Härtegrund aus § 1579 Nr. 3 BGB (schwere Straftat des Unterhaltsberechtigten)

Rz. 284 Es muss sich um ein Verbrechen oder schweres Vergehen des Berechtigten handeln, dass sich gegen den Unterhaltspflichtigen oder seinen nahen Angehörigen richtet. Das Vergehen muss vorsätzlich begangen worden sein. Zitat Diebstahl nach § 242 StGB , soweit sich der Diebstahl nicht nur als eine Wegnahme im Rahmen der Trennun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Gliederung der Rückstellungen

Rz. 101 [Autor/Zitation] Für Kapitalgesellschaften und Unternehmen, die unter das PublG fallen, sowie Personengesellschaften iSd. § 264a sieht § 266 Abs. 3 B. die Untergliederung in Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen vor. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Steuerrückstellunge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Blick nach Österreich

Rz. 41 [Autor/Zitation] In Österreich sind die Rückstellungen in § 198 Abs. 8 öUGB geregelt; die Parallelbestimmung in Deutschland findet sich in § 249 HGB. Es bestehen Gemeinsamkeiten, aber auch wesentliche Unterschiede. In Österreich und Deutschland sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden (Passivierungsp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 357 [Autor/Zitation] § 198 öUGB Inhalt der Bilanz (1)–(4) … (abgedruckt bei § 247 Rz. 151) (5)–(7) … (abgedruckt bei § 250 Rz. 182 ) (8) Für Rückstellungen gilt folgendes:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechtslage bis 1985

Rz. 231 [Autor/Zitation] Laufende Pensionszahlungen und Pensionsanwartschaften sowohl aufgrund einer Direktzusage als auch aufgrund einer mittelbaren Zusage sind Außenverpflichtungen, denn sie bestehen gegenüber dem Zusageempfänger. Sie stellen ungewisse Verbindlichkeiten dar, da nicht bekannt ist, ob der Versorgungsfall eintreten bzw. wie lange er ggf. andauern wird, so dass...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Unmittelbare und mittelbare Pensionszusagen

Rz. 222 [Autor/Zitation] Zu unterscheiden ist zwischen Pensionszusagen, die unmittelbar vom Zusagenden zu erfüllen sind (Direktzusagen) und mittelbaren Pensionszusagen, bei denen eine Unterstützungskasse, eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds oder eine Direktversicherung eingeschaltet werden (Heubeck, WPg. 1986, 317, 319; Siebenlist, FR 2019, 1123, 1124). Art. 28 EGHGB sprich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 844 [Autor/Zitation] § 204 öUGB Abschreibungen im Anlagevermögen (1) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muß die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG)

Rz. 693 Zu den sonstigen Einkünften gehören ausschließlich:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (2) Sekundäre Altersvorsorge beim Ehegattenunterhalt

Rz. 839 In seiner Entscheidung vom 11.5.2005[634] hatte der BGH eine Berücksichtigung von weiteren 4 % des Gesamtbruttoeinkommens des Vorjahres in Anlehnung an den Höchstförderungssatz der Riester- Rente als angemessene zusätzliche Altersversorgung angesehen. Nach Ansicht des BGH stellt sich die Notwendigkeit privater Altersvorsorge für jeden. Auch § 1578 Abs. 3 BGB sieht ins...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Abzug von Vorsorgeaufwendungen

Rz. 1548 Bei nicht Selbstständigen sind die Aufwendungen für Kranken- und Arbeitslosenvorsorge abzuziehen, ebenso wie Altersvorsorge. Nachdem die Vorsorge mit Hilfe der gesetzlichen Rentenversicherung aber nicht unbedingt vor Altersarmut schützen muss, kann nach Rechtsprechung des BGH neben der primären Altersversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung ein Betrag in ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Konkurrenz zum Elternunterhalt

Rz. 198 Ein Kind kann seinen Eltern Unterhalt schulden, wenn ein nicht gedeckter Restbedarf der Eltern vorhanden ist. Dies ist in der Regel bei selbstständig wohnenden Eltern(teilen) nicht der Fall, da durch Rente und ggf. durch Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, §§ 41 ff. SGB XII, der Bedarf gedeckt ist. Anders ist dies bei einer Pflege im Heim....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Übergangsregelungen zum BilMoG

Rz. 380 [Autor/Zitation] Durch die Einführung des BilMoG hat sich die Bewertung der Pensionsverpflichtungen deutlich verändert. In den meisten Fällen kam es durch einen niedrigeren Rechnungszinssatz und der erstmaligen Einbeziehung von Renten- und Anwartschaftstrend zu einer Erhöhung des Wertansatzes. Nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB musste die Rückstellung danach nicht sofor...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (1) Sekundäre Altersvorsorge beim Elternunterhalt

Rz. 837 Im Rahmen des Elternunterhalts/Aszendentenunterhalts werden einem selbstständigen erwerbstätigen Unterhaltsschuldner neben der primären Altersvorsorge weitere 5 % seines Bruttoeinkommens für eine zusätzliche private Altersvorsorge zugebilligt.[632] Rz. 838 ▪ Wahlrecht Bei der Wahl der Vorsorge ist der Unterhaltsschuldner frei. Die Zulässigkeit einer privaten Altersvors...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / (1) Keine Erwerbsunfähigkeitsrente

Rz. 59 Dies gilt nicht für diejenigen Fälle, in denen der – erwerbsunfähige – unterhaltsberechtigte Ehegatte wegen Nichterfüllung der Wartezeiten keine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält. War nämlich die Erwerbsunfähige in den letzten fünf Jahren nicht mindestens drei Jahre berufstätig, hat sie keinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente.[111] Darin liegt ein ehebedingter Nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1308 Den Berechtigten trifft die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatbestandsvoraussetzungen.[1381] Darüber hinaus hat er zur Leistungsfähigkeit des Pflichtigen vorzutragen. Es reicht nicht aus, dass sich der Berechtigte generell auf seine Erwerbsunfähigkeit beruft.[1382] Da auch eine Teilerwerbsunfähigkeit vorliegen könnte, hat er z...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (§ 22 Nr. 5 EStG)

Rz. 741 Gemäß § 22 Nr. 5 EStG gehören die Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen im Sinne der Legaldefinition des § 82 EStG sowie aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen zu den sonstigen Einkünften. Dabei richtet sich der Umfang der Besteuerung im Wesentlichen danach, ob und in wieweit der Beitrag in der Ansparphase steuerfrei oder steuerlich gefördert wur...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / X. Speziell: Befristung von Krankheits- und Altersunterhalt (§§ 1571, 1572 BGB) – Ehebedingte Nachteile bei Krankheits- und Altersunterhalt

Rz. 125 Eine Krankheit als solche ist in aller Regel nicht ehebedingt. Das gilt auch dann, wenn eine psychische Erkrankung durch die Ehekrise und Trennung ausgelöst worden ist.[241] Rz. 126 Entsprechendes gilt auch für den Altersunterhalt.[242] Rz. 127 Beim Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB kann sich ein ehebedingter Nachteil nur daraus ergeben, dass ein Unterhaltsberechtigt...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 4. Adoption

Rz. 30 Kinder im Sinne der §§ 1601 ff. sind auch im Wege der Adoption angenommene. Die unterhaltsrechtlichen Vorschriften gelten gemäß den §§ 1754 Abs. 1, 1751 Abs. 4 und § 9 Abs. 7 LPartG auch für adoptierte Kinder. Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gesetzlich gleichgestellt. Rz. 31 Hinweis Der Adoptivvater kann sich nicht wegen gravierender persönlicher Entfremdung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Berechnung

Rz. 904 [Autor/Zitation] Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich bei laufenden und aufgeschobenen Pensionen mit dem Barwert der künftigen Pensionszahlungen und bei Anwartschaften auf Pensionen mit dem sich aus dem Ansammlungsverfahren ergebenden Betrag. Bei diesem Verfahren sind die Leistungen aus dem Pensionsplan den Dienstjahren zuzuordnen. Wie diese Zuordnung erfolge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Unmittelbare Pensionszusagen

a) Neuzusagen aa) Anwendungsbereich Rz. 246 [Autor/Zitation] § 6a EStG ist lex specialis im Hinblick auf die Passivierung von Pensionsrückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 3, 5 [6/2022]). Die Regelung gilt nur für unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 10 [6/2022]). Rückstellungen für andere Verpfli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ermittlung des Unterschiedsbetrags (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 831 [Autor/Zitation] Für Altersversorgungsverpflichtungen wird der Abzinsungssatz nicht als Durchschnitt über sieben, sondern über zehn Jahre ermittelt. Hiermit wollte der Gesetzgeber den bilanzierenden Unternehmen eine Erleichterung in der Niedrigzinsphase verschaffen (vgl. Rz. 417). Diese Erleichterung sollte in Form eines Ertrags oder verminderten Aufwands erfolgen. Di...mehr