Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Besondere Passivierungsvoraussetzungen des § 6a EStG

(1) Sachliche Voraussetzungen (§ 6a Abs. 1 EStG) (a) Überblick Rz. 248 [Autor/Zitation] § 6a EStG knüpft die Passivierung einer Pensionsrückstellung an weitere Voraussetzungen. Der Pensionsberechtigte muss einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionszahlungen haben (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG, dazu Rz. 250 f.). Des Weiteren darf die Pensionszusage keine Pensionsleistun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. AktG 1965

Rz. 30 [Autor/Zitation] § 152 Abs. 7 AktG 1965 bestimmte, dass als Rückstellungen nur solche für ungewisse Verbindlichkeiten, für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 152 Abs. 7 Satz 1 AktG 1937), für im GJ unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung oder Abraumbeseitigung, die im folgenden Jahr nachgeholt werden (§ 152 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 AktG 1937) und für Gewäh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtslage seit Inkrafttreten des BiRiLiG

a) Überblick über Art. 28 EGHGB Rz. 233 [Autor/Zitation] Im Regierungsentwurf zum BiRiLiG war zunächst geplant gewesen, dieses Passivierungswahlrecht gesetzlich festzuschreiben. Nach Anhörung der Spitzenverbände der beteiligten Kreise und der Sachverständigen, die sich einhellig dafür ausgesprochen hatten, mindestens für Neuzusagen eine Passivierungspflicht zu statuieren, unte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bilanzierung bei Direktzusagen

aa) Neuzusagen Rz. 236 [Autor/Zitation] Eine Passivierungspflicht besteht demnach gem. Art 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB nur für Direktzusagen, soweit der Rechtsanspruch darauf ab dem 1.1.1987 erworben wurde (sog. Neuzusagen). Handelt es sich um eine Pensionszusage mit ausgelagertem Deckungsvermögen (Rz. 222), werden die Verpflichtung und das Deckungsvermögen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Steuerliche Gewinnermittlung

1. Unmittelbare Pensionszusagen a) Neuzusagen aa) Anwendungsbereich Rz. 246 [Autor/Zitation] § 6a EStG ist lex specialis im Hinblick auf die Passivierung von Pensionsrückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 3, 5 [6/2022]). Die Regelung gilt nur für unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 10 [6/2022]). Rü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Neuzusagen

aa) Anwendungsbereich Rz. 246 [Autor/Zitation] § 6a EStG ist lex specialis im Hinblick auf die Passivierung von Pensionsrückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 3, 5 [6/2022]). Die Regelung gilt nur für unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 10 [6/2022]). Rückstellungen für andere Verpflichtungen unte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bilanzierung nach Handelsrecht

1. Rechtslage bis 1985 Rz. 231 [Autor/Zitation] Laufende Pensionszahlungen und Pensionsanwartschaften sowohl aufgrund einer Direktzusage als auch aufgrund einer mittelbaren Zusage sind Außenverpflichtungen, denn sie bestehen gegenüber dem Zusageempfänger. Sie stellen ungewisse Verbindlichkeiten dar, da nicht bekannt ist, ob der Versorgungsfall eintreten bzw. wie lange er ggf. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Sachliche Voraussetzungen (§ 6a Abs. 1 EStG)

(a) Überblick Rz. 248 [Autor/Zitation] § 6a EStG knüpft die Passivierung einer Pensionsrückstellung an weitere Voraussetzungen. Der Pensionsberechtigte muss einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionszahlungen haben (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG, dazu Rz. 250 f.). Des Weiteren darf die Pensionszusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Mittelbare Verpflichtungen

Rz. 270 [Autor/Zitation] § 6a EStG gilt nicht für die Einstandspflichten des Zusagenden aus mittelbaren Pensionszusagen (Gosch in Kirchhof/Seer22, § 6a EStG Rz. 2). Rz. 271 [Autor/Zitation] Mittelbare Pensionszusagen erfüllen ebenso wie Direktzusagen die Voraussetzungen für die Passivierung einer Rückstellung, soweit eine Einstandspflicht des Zusagenden besteht. Auch insoweit w...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick über Art. 28 EGHGB

Rz. 233 [Autor/Zitation] Im Regierungsentwurf zum BiRiLiG war zunächst geplant gewesen, dieses Passivierungswahlrecht gesetzlich festzuschreiben. Nach Anhörung der Spitzenverbände der beteiligten Kreise und der Sachverständigen, die sich einhellig dafür ausgesprochen hatten, mindestens für Neuzusagen eine Passivierungspflicht zu statuieren, unterblieb dies (vgl. BT-Drucks. 10...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Abgrenzung und anwendbare Vorschriften

Rz. 367 [Autor/Zitation] Das Gesetz unterscheidet zwischen Altersversorgungsverpflichtungen, vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen und (in Art. 28 EGHGB) ähnlichen Verpflichtungen. Altersversorgungsverpflichtungen sind dabei Verpflichtungen iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, also Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung. Rz. 368 [Autor/Zitation] Vergleichba...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 900 [Autor/Zitation] Die Bewertung von Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen hat nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu erfolgen (§ 211 Abs. 1 Satz 3 öUGB; ebenso in Deutschland, vgl. Rz. 327, wobei die Grundsätze der Versicherungsmathematik für die Bewertung – anders als in § 211 öUGB – nicht ausdrücklich im HGB normiert sind; vg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einnahmen

Rz. 129 Der Einkommensteuer unterliegen nur die Einnahmen aus den sieben in § 2 EStG aufgeführten Einkunftsarten. Steuerbar sind folglich nur die Betriebseinnahmen und die Einnahmen im Sinne von § 8 EStG , soweit sie also den Gewinneinkünften bzw. Überschusseinkünften zugeordnet werden können. Interessant ist, dass der Begriff der Betriebseinnahmen im EStG nicht definiert ist....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bilanzierung bei mittelbaren Zusagen

Rz. 240 [Autor/Zitation] Für mittelbare Zusagen – gleichermaßen für Alt- und Neuzusagen – besteht gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB dauerhaft ein Passivierungswahlrecht. Zur Notwendigkeit der Beachtung des Stetigkeitsprinzips seit Inkrafttreten des BilMoG gilt das zu unmittelbaren Altzusagen Ausgeführte (dazu Rz. 237 f.). Rz. 241 [Autor/Zitation] Bei mittelbaren Pensionszusagen ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Auflösung

Rz. 243 [Autor/Zitation] Für Pensionsrückstellungen gilt ebenso wie für andere Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten § 249 Abs. 2 Satz 2 . Sie dürfen daher nur aufgelöst werden, wenn der Grund für die Bildung weggefallen ist (Heubeck, WPg. 1986, 317, 321 f.). Das gilt auch für solche Rückstellungen, die in Ausübung eines Passivierungswahlrechts gebildet worden sind (D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anwendungsbereich

Rz. 246 [Autor/Zitation] § 6a EStG ist lex specialis im Hinblick auf die Passivierung von Pensionsrückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 3, 5 [6/2022]). Die Regelung gilt nur für unmittelbare Pensionsverpflichtungen (Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 10 [6/2022]). Rückstellungen für andere Verpflichtungen unterliegen nicht den bes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Überblick

Rz. 248 [Autor/Zitation] § 6a EStG knüpft die Passivierung einer Pensionsrückstellung an weitere Voraussetzungen. Der Pensionsberechtigte muss einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionszahlungen haben (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG, dazu Rz. 250 f.). Des Weiteren darf die Pensionszusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Fluktuation und Zeitpunkt der Pensionierung

Rz. 341 [Autor/Zitation] Durch Fluktuation, also Ausscheiden durch Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberkündigung ohne Eintritt eines Versorgungsfalls, können sich die Anwartschaften reduzieren. Somit werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten ähnlich wie Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten in die Bewertung einbezogen. Die Abhängigkeit der Fluktuation von Alter und verbrac...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bestimmte Zeit

Rz. 162 [Autor/Zitation] Aus Gründen der Objektivierung kommt die Abgrenzung von Einnahmen nur in Betracht, wenn sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Hierdurch soll der Gefahr begegnet werden, dass über die willkürliche Bildung eines RAP die Ertragswirksamkeit von Einnahmen auf künftige Perioden verschoben und der Gewinn durch nicht nachpr...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / g) Durch Entwicklung nach der Scheidung ausgelöste Versorgungsnachteile

Rz. 68 Die oben dargestellte Sperre, nach der ein Ausgleich der während der Ehe entstandenen Versorgungsnachteile regelmäßig bereits über den Versorgungsausgleich ausgeglichen worden ist, findet naturgemäß keine Anwendung mehr, wenn die Versorgungsnachteile auf Entwicklungen und Umstände erst nach der rechtskräftigen Scheidung zurückzuführen sind. Denn diese Nachteile werden...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1182 Eine Begrenzung des Anspruchs auf Altersunterhalt ist nach § 1579 BGB wegen grober Unbilligkeit, insbesondere nach § 1579 Nr. 1 BGB wegen kurzer Ehedauer möglich. Daneben ist auch – wie bei jedem nachehelichen Unterhaltsanspruch – eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung nach § 1578b BGB möglich. Maßgebend für eine solche Abwägung ist vorrangig die Frage ehebeding...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 474 [Autor/Zitation] Für die Anwendbarkeit des § 203 Abs. 5 öUGB müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: Übernahme eines Betriebs, Vorliegen einer Gegenleistung, Gegenleistung muss höher sein als Wert der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden. Rz. 475 [Autor/Zitation] Die Aktivierung eines Firmenwerts erfordert gem. § 203 Abs. 5 öUGB die Übertragung ei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Sozialhilfe und Grundsicherung, SGB XII

Rz. 689 Sozialhilfe, die gem. SGB XII geleistet wird, hat auf den Unterhaltsanspruch keinen Einfluss. Sozialhilfe mindert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten nicht. Sozialhilfe hat subsidiären Charakter (§ 2 SGB XII). Der Anspruchsübergang hinsichtlich der Leistung gem. § 94 SGB XII befreit den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Leistungspflicht.[728] Rz. 690 Nach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ähnliche Verpflichtungen

Rz. 272 [Autor/Zitation] Für ähnliche Verpflichtungen besteht gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB handelsrechtlich ein Passivierungswahlrecht. Nach dem von der finanzgerichtlichen Rspr. entwickelten Grundsatz, dass handelsrechtliche Aktivierungswahlrechte in der steuerlichen Gewinnermittlung eine Aktivierungspflicht und handelsrechtliche Passivierungswahlrechte ein Passivierungs...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Abzugsposten vom Einkommen

Rz. 1911 Das unterhaltsrechtlich zu bestimmende Einkommen wird grundsätzlich berechnet durch Abzug von Bei begrenzter Leistungsfähigkeit sind an die Möglichkeit des Abzugs dieser Positionen erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei sind im Einzelfall d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Unzumutbare Erwerbstätigkeit des Verpflichteten

Rz. 1780 Auch der Verpflichtete verfügt u.U. über Erwerbseinkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) ABC der Rückstellungen

Rz. 312 [Autor/Zitation] Abbruchkosten: Bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (§ 249 Rz. 210) ist der erforderliche Betrag verursachungsgemäß in den Jahren anzusammeln, in denen die Gebäude genutzt werden (Rz. 238). Die Ansammlung kann je nach Nutzung linear, progressiv, degressiv oder leistungsbezogen erfolgen...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Fiktive Einkünfte

Rz. 337 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten bestimmt.[428] Sofern er über keine oder zu geringe Einkünfte verfügt, um den geschuldeten Unterhalt zu bedienen, trifft ihn die unterhaltsrechtliche Obliegenheit, die ihm möglichen und zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitskraft...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Abänderungsantrag oder Vollstreckungsabwehrantrag

Rz. 236 Das Verhältnis des Abänderungsantrags nach § 238 FamFG zum Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO ist problematisch. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig zu vollziehen,[295] jedoch aus praktischen Gründen geboten. Da beide Verfahren mit unterschiedlichen Mitteln unterschiedliche Ziele verfolgen, schließen sich der Abänderungsantrag und der Vollstreckungsabwehr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Sonstige Personalrückstellungen

Rz. 387 [Autor/Zitation] Für einen zum Bilanzstichtag offenen Urlaubsanspruch ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, weshalb anteilig eine Rückstellung zu bilden ist (vgl. Rz. 145; Patloch-Kofler/Patloch-Kofler, SWK 2017, 1283; Obereder, SWK 2017, 639; Patloch/Petrikovics, SWK 2017, 430; Hirschler, RWZ 1993, 77).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bilanzierung bei ähnlichen mittelbaren oder unmittelbaren Verpflichtungen

Rz. 242 [Autor/Zitation] Für ähnliche unmittelbare oder mittelbare Zusagen besteht ebenfalls gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB dauerhaft ein Passivierungswahlrecht. Für die in § 246 Abs. 2 Satz 2 sowie § 253 Abs. 2 Satz 2 genannten "vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen" besteht hingegen Passivierungspflicht.mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Verzicht auf weitere Unterhaltstatbestände

Rz. 2104 Bei der Frage nach der Möglichkeit des Verzichts auf einzelne Unterhaltstatbestände außerhalb des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB ist von der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre auszugehen. Da die übrigen sechs Unterhaltstatbestände nicht die Rechte des Kindes zum Inhalt haben, ist dieses Thema anhand der Grundsätze der unangemessenen Benachteiligung durch de...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Grundsätze zur Kapitalabfindung nach § 1585 Abs. 2 BGB

Rz. 926 Eine Kapitalabfindung statt laufender Zahlung einer Unterhaltsrente kann zwischen den – früheren – Eheleuten in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB frei vereinbart werden. Rz. 927 Der Unterhaltsberechtigte kann allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete dadurch nicht "unbillig belastet" wird, gem. § 1585 Abs. 2 BGB ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Grundsatz: Passivierungspflicht

Rz. 247 [Autor/Zitation] Nach § 6a EStG dürfen Pensionsrückstellungen nur passiviert werden, wenn die weiteren in der Vorschrift genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dem Wortlaut nach besteht somit ein Passivierungswahlrecht. Gleichwohl ist anerkannt, dass seit Inkrafttreten des BiRiLiG die handelsrechtliche Passivierungspflicht für Neuzusagen (dazu Rz. 236) aufgrund der G...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 29 [Autor/Zitation] § 211 Abs. 1 öUGB enthält Regelungen zur Bewertung von Schulden und sieht vor, dass Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind, wobei dieser für Rückstellungen bestmöglich zu schätzen ist (ähnlich in Deutschland in § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, s. dazu Rz. 856). Ebenso wie in § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB gilt in Österreich de...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Überblick zu den prägenden und nicht prägenden Einkünften

Rz. 1522 In der Ehe angelegte sind folgende Einkünfte:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Bewertungsbestimmungen

Rz. 865 [Autor/Zitation] § 211 Abs. 1 öUGB enthält Regelungen zur Bewertung von Schulden und sieht vor, dass Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind, wobei dieser für Rückstellungen bestmöglich zu schätzen ist (ähnlich in Deutschland in § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, s. dazu Rz. 856). Aus den in § 211 Abs. 1 öUGB geregelten Wertmaßstäben könn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Rechtsanspruch (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 250 [Autor/Zitation] Ein Rechtsanspruch iSd. § 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG ist gegeben, wenn der Pensionsberechtigte bei Eintritt der Voraussetzungen die Pensionsleistung einklagen kann (Derbort/Herrmann/Mehlinger/Seeger, Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen, 113; Stöckler in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 6a EStG Rz. 88 [5/2021]; Dommermuth in HHR, § 6a EStG Rz. 24...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bestimmte Zeit

Rz. 60 [Autor/Zitation] Aus Gründen der Objektivierung kommt die Abgrenzung von Ausgaben nur in Betracht, wenn sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Hierdurch soll der Gefahr begegnet werden, dass Ausgaben für nicht hinreichend greifbare Gegenwerte auf dem Umweg über die Rechnungsabgrenzung aktiviert werden (BT-Drucks. IV/171, 174; Moxter,...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II (ALG II))

Rz. 683 Mit Wirkung vom 1.1.2005 waren die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst worden, dem Bürgergeld [721] (bis 1.1.2023: Arbeitslosengeld II (ALG II)). Bürgergeld im Überblick:[722]mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Altzusagen

Rz. 267 [Autor/Zitation] Auch Altzusagen erfüllen die Voraussetzungen für die Passivierung einer Pensionsrückstellung (für Neuzusagen vgl. Rz. 246). Handelsrechtlich besteht insoweit allerdings gem. Art 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht (dazu Rz. 238). Nach dem von der finanzgerichtlichen Rspr. entwickelten Grundsatz, dass handelsrechtliche Aktivierungswahlrec...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1216 Hat der Unterhaltsberechtigte bereits vor Eingehung der Ehe über gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich seiner Erkrankung verfügt und diese Umstände verschwiegen, kann eine Unterhaltsbegrenzung nach § 1579 Nr. 8 BGB wegen grober Unbilligkeit in Frage kommen.[1273] Wie jeder andere nacheheliche Unterhaltsanspruch kann auch der Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB z...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / I. Maßstab der Bedürftigkeit

Rz. 1743 Für den nachehelichen Unterhalt gilt im Hinblick auf die Bedürftigkeit nach § 1570 BGB:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 (Anschaffungskosten): Döllerer, Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach neuem Aktienrecht unter Berücksichtigung des Steuerrechts, BB 1966, 1405; Zwehl, Zuschüsse im Jahresabschluß, WPg. 1970, 4; Döllerer, Zur Problematik der Anschaffungs- und Herstellungskosten, JbFStR 1976/77, 196; Langel, Bilanzierungs- und Bewertungsfragen bei Wechselkursänderungen, StbJb...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Neuzusagen

Rz. 236 [Autor/Zitation] Eine Passivierungspflicht besteht demnach gem. Art 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB nur für Direktzusagen, soweit der Rechtsanspruch darauf ab dem 1.1.1987 erworben wurde (sog. Neuzusagen). Handelt es sich um eine Pensionszusage mit ausgelagertem Deckungsvermögen (Rz. 222), werden die Verpflichtung und das Deckungsvermögen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Jubiläumsgeldrückstellungen

Rz. 386 [Autor/Zitation] Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind zu bilden, wenn zu ihrer Leistung eine rechtliche Verpflichtung (zB Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag) besteht oder sich der Arbeitgeber einer solchen Leistung, wenn diese auch nicht auf dem Klageweg durchsetzbar wäre, nicht mehr entziehen kann (§ 198 Abs. 8 Z 4 lit. c öUGB, vgl. Rz. 145). Oh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Kauf auf Rentenbasis sowie Vereinbarung von Wertsicherungsklauseln

Rz. 133 [Autor/Zitation] Beim Kauf auf Rentenbasis, dh. gegen Einräumung von Zeit- oder Leibrenten, entsprechen die Anschaffungskosten der erworbenen Vermögensgegenstände grds. dem Barwert der Rentenverpflichtung im Erwerbszeitpunkt (vgl. Reichel, BB 1983, 1072, 1073; Schoor, FR 1987, 248, 250), soweit nicht der Zeitwert der Gegenstände niedriger ist. Rz. 134 [Autor/Zitation] H...mehr