Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Jansen, SGB VI § 151b Autom... / 2.3 Verwendung der Rentenbezugsmitteilungen (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 schafft die Rechtsgrundlage zur Verwendung der Rentenbezugsmitteilungen in den Fällen, in denen das Verfahren nach Abs. 2 nicht genutzt werden kann. Liegen der zuständigen Finanzbehörde keine Daten nach § 97a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 Nr. 1 und 3 vor, werden für die Ermittlung der Renten und der weiteren zu berücksichtigenden Leistungen nach § 97a Abs. 2 Sa...mehr

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Jansen, SGB VI § 117 Abschluss / 2.1 Schriftform

Rz. 2 Nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 31ff. SGB X kann eine Entscheidung über einen Anspruch auf Leistungen, also ein Verwaltungsakt, gemäß § 33 Abs. 2 SGB X auch formfrei ergehen. Demgegenüber trifft § 117 eine Sonderregelung, da für Verwaltungsakte der Versicherungsträger ausdrücklich Schriftform vorgeschrieben ist. Das Schriftformerfordernis gilt nicht nur für Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 110 Grundsatz / 2.2 Vorübergehender Auslandsaufenthalt

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt den Grundsatz, dass Berechtigte, die sich im Ausland aufhalten, Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Dabei werden für den Personenkreis, der sich nur vorübergehend im Ausland aufhält, keine Einschränkungen gemacht. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt behalten die Berechtigten den Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse ...mehr

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Jansen, SGB VI § 151 Auskün... / 2.3 Übermittlung von Daten durch Rentenversicherungsträger

Rz. 6 Abs. 3 gestattet es den Rentenversicherungsträgern, der Deutschen Post AG auch dann die für die Anpassung von Renten erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, wenn die Rentenanpassung nicht von der Deutschen Post AG selbst durchgeführt wird. Die Anpassungsdaten werden aber gleichwohl oftmals von anderen Leistungsträgern benötigt. Dies ist etwa der Fall, wenn eine ...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift übernimmt das Antragsprinzip, das bereits früher der Feststellung der Rente vorausging (§ 204 AVG). Die Ausnahmen sind besonders gesetzlich geregelt. Daneben enthält die Vorschrift eine Antragsfiktion bei Hinterbliebenenrenten sowie Bestimmungen zur Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers. § 115 wiederholt den in § 19 Satz 1 SGB IV für alle Zweige...mehr

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Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.4 Mitwirkungspflicht

Rz. 11 Abs. 4 bürdet dem Versicherten eine besondere Mitwirkungsverpflichtung auf. §§ 60 ff. SGB I gelten nicht, da es sich bei der Kontenklärung nicht um die Gewährung einer Sozialleistung handelt. Sinn der Mitwirkungspflicht ist es, den Versicherten in die Ermittlungen einzubeziehen, da er den relevanten und klärungsbedürftigen Sachverhalt am besten kennt und auch die notw...mehr

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Jansen, SGB VI § 151 Auskün... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 151 verfolgt den Zweck, das Verfahren der Auskunftserteilung durch die Deutsche Post AG an die Sozialleistungsträger auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Der Rentendienst der Deutschen Post AG erhält von den Sozialleistungsträgern und den diesen Gleichgestellten eine Fülle von Sozialdaten, um die ihm obliegenden Aufgaben der Zahlung, Anpassung, Überwachung, Ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1999 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft gesetzt worden. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1927) erfolgten redaktionelle und inhaltliche Änderungen mit Wirkung zum 1.1.2001 (Aufhebung von Abs. 1 Satz 2 und 3, Anfügung von Abs....mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.2.3 Konfliktfälle

Rz. 19 In der Praxis zeigen sich immer wieder Konstellationen, bei denen sich der beteiligte Rehabilitationsträger (Splittingadressat) trotz nachgewiesenem rechtzeitigem Splitting durch fehlende Reaktion der Zusammenarbeit verweigert. Hier fehlt beim Teilhabeplan die Feststellung des beteiligten Rehabilitationsträgers und damit ist keine getrennte Leistungserbringung möglich...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.1 Antragsprinzip

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 1 Satz 1, dass das Leistungsverfahren nicht von Amts wegen, sondern grundsätzlich auf Antrag des Versicherten beginnt. Das grundsätzliche Erfordernis der Antragstellung beruht auf der Erwägung, dass der Versicherungsträger von sich aus in aller Regel den Eintritt eines Versicherungsfalles nicht zu erkennen vermag. Hierfür ist die Mitwirk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Pensionen, Versorgungsausgleich

Rn. 152 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Pensionszahlungen an den ArbN selbst sind Arbeitslohn nach § 19 Abs 1 Nr 2 EStG. Dies auch dann, wenn der ArbG den ArbN mit unbedeutenden Gehaltskürzungen zum Erwerb des Pensionsanspruchs herangezogen hatte, s BFH BStBl II 1969, 187. Bei eigenen Beiträgen größeren Umfangs lägen Renten vor. Es kommt nicht darauf an, ob der ArbG in die Ausza...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst

Rz. 7 Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie sind gesundheitlich eingeschränkt und nicht mehr in der Lage, Ihren Beruf vollschichtig auszuüben. Haben Sie das Alter zur Beantragung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsmäßigkeit

Rn. 201 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach BFH BStBl III 1960, 104 und ständig bis BFH BStBl II 1976, 228 verstößt es nicht gegen das GG, wenn einkommensteuerlich die verschiedenen Formen der Altersversorgung von ArbN unterschiedlich behandelt werden wie zB die Ruhegehälter der Beamten als Arbeitslohn nach § 19 EStG, die damit voll besteuert werden, während bei der hier behande...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 389 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zum Ausgleich der grds unbegrenzten StPfl von Versorgungsbezügen im Vergleich zu nur mit dem Ertragsanteil zu versteuernden Renten (§ 22 Nr 1a EStG) hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 01.01.1966 in § 19 Abs 2 EStG aF einen Freibetrag von 25 %, höchstens jedoch 2 400 DM, gewährt. Durch das EStG 1975 wurde der Pensionsfreibetrag in § 19 Abs 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bedeutung früherer Behandlung

Rn. 200 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Im Übrigen ändert es an der Besteuerung nach § 22 EStG grundsätzlich nichts, wenn die Ausgaben des ArbG früher zu Unrecht nicht als Arbeitslohn behandelt worden sind. Denn der frühere Fehler darf nicht fortwirken, BFH BStBl III 1961, 191. Abweichendes gilt aber, wenn die frühere Behandlung erkämpft worden ist oder wenn infolge unklarer Vere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Persönlicher Geltungsbereich

Tz. 11 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Es ergibt sich aus dem Gebot der Besteuerung nach der wirtsch Leistungsfähigkeit und fand seinen Vorläufer deshalb schon in § 8 Nr 1 KStG 1920 (RGBl 1920, 393), dass eine stlich irrelevante Einkommensverwendung auch die stliche BMG nicht mindern darf. Zuwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG sind bereits von ihrem Charakter her keine (die wirtsch Leist...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Vorbemerkung Da der Rentenbescheid sehr umfangreich ist und die gesamte Rentenberechnung und die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen beinhaltet, ist eine Überprüfung häufig aufwendig. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berechnungsfaktoren wie die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte sind nur ...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Rentenbescheids

Rz. 12 Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben einen Rentenbescheid erhalten und möchten wissen, ob die Rente richtig berechnet ist. Der Bescheid besteht im Regelfall aus mehreren Seiten. Er enthält neben der Angabe der Rentenhö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge

Rn. 166 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei wiederkehrenden Bezügen ist grundsätzlich zwischen einer vollentgeltlichen, teilentgeltlichen und einer unentgeltlichen Übertragung zu unterscheiden. Zur Bewertung der Entgeltlichkeit ist darauf abzustellen, ob die Höhe der Bezüge nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen worden ist, also ob sich die Höhe des Entgelts nach wirtschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Neuberechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge

Rn. 405 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Regelmäßige Anpassungen des Versorgungsbezugs (lfd Bezug und Sonderzahlungen) führen nicht zu einer Neuberechnung (§ 19 Abs 2 S 9 EStG) der Freibeträge für Versorgungsbezüge. Zu einer Neuberechnung führen nur Änderungen des Versorgungsbezugs, die ihre Ursache in der Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregelungen hab...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 8 & Vorbemerkung Die Beantragung einer Erwerbminderungsrente ist bei nur noch eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oftmals die einzige Möglichkeit, den durch die gesundheitlichen Einschränkungen eintretenden finanziellen Verlust auszugleichen. Gleichwohl birgt die Beantragung der Erwerbsminderungsrente die Gefahr, hierdurch langfristig, also auch noch bei Erreichen der Regela...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Labus, Steuerliche Fragen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, BB 1977, 1041; Stuhrmann, Versorgungsausgleich in einkommensteuerlicher Sicht, DStR 1977, 468; Meincke, Die steuerlichen Folgen des neuen Ehe- und Familienrechts, StKongrR 1978, 389; Biergans, Die einkommensteuerliche Behandlung des Versorgungsausgleichs, DB 1979, 955; Glade, Die einkommensteuerliche Beurteilun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerungsgrundsätze

Rn. 396 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der aufgrund des AltEinkG geänderte § 19 Abs 2 EStG sieht vor, dass von den Versorgungsbezügen ein nach einem Vomhundertsatz ermittelter, auf einen Höchstbetrag begrenzter Betrag (Versorgungsfreibetrag) und ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei bleiben. Dabei verringern sich der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Üblichkeit

Rn. 71 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Direktversicherung kann ganz oder teilweise unüblich und daher nicht betrieblich veranlasst sein. Die Üblichkeit der Direktversicherung ist im Rahmen eines Fremdvergleichs zu ermitteln. Grds kann auf die zur Pensionszusage gemachten Ausführungen verwiesen werden (s § 6a Rn 294ff (Höfer)). Während aber bei Pensionszusagen zu Gunsten von Ka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Versorgungsausgleich

Rn. 407 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der durch das EhereformG vom 14.06.1976 (BGBl I 1976, 1421) eingeführte Versorgungsausgleich bei Ehescheidung gemäß §§ 1587ff BGB aF besagt, dass der Ehegatte, der während der Ehe werthöhere Anwartschaften, Anrechte oder Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Versorgungsanwartschaften) als sein Ehepar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zeitpunkt der Deckungskapitalzuwendung und des BA-Abzugs

Rn. 42 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a EStG spricht von "Leistungsempfängern", dh von Personen, die Leistungen erhalten. Folglich bestimmt der Beginn der lebenslänglich laufenden Leistung, der Leistungserhöhung und der Hinterbliebenenversorgung den frühestmöglichen Zeitpunkt, zu dem das Trägerunternehmen die Deckungskapitalzuwendung als BA geltend mac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Weitere Einzelfragen

Rn. 410 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Vorsorgepauschale nach § 10c Abs 2 EStG letzter Satz sind der Pensionsfreibetrag und der Altersentlastungsbetrag vom Bruttoarbeitslohn abzuziehen. Ferner spielt die Steuerfreiheit des Pensionsfreibetrags für die Bemessung des Altersentlastungsbetrags nach § 24a EStG eine Rolle. Versorgungsb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verlustabzug und -rücktrag

Rn. 425 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zum Verlustabzug s Erläut zu § 10d EStG (Gassen/Schwarz ). Auch der Verlustrücktrag ist möglich, zB wegen Bewerbungskosten, wenn der StPfl arbeitslos geworden ist, s Cirsovius, Der Verlustrücktrag, 76, 121 f, 123f. D. Versteuerung der Energiepreispauschale (§ 19 Abs 3 iVm §§ 112–122 EStG) Rn. 426 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bezieher von Renten u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Bemessungsgrundlage bei der Grundsatzregelung (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 1 EStG)

Rn. 73 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 1 EStG ermittelt sich die Versorgungsanwartschaft bei der anwartschaftsorientierten Zuwendung (Grundsatzregelung s Rn 63ff) aus den Zitat "jährlichen Versorgungsleistungen, die der Leistungsanwärter (…) nach den Verhältnissen am Schluss des Wj der Zuwendung im letzten Zeitpunkt der Anwartschaft, spätestens ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Pensionsverzicht

Rn. 215 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach der Rspr des GrS führt der Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf die ihm zugesagte Pensionsverpflichtung zur nachträglichen Veränderung der AK der Beteiligung. Zum einen bewirkt der Verzicht eine verdeckte Einlage in das Vermögen der Gesellschaft und korrespondierend dazu zum anderen zu einem Zufluss beim Gesellschafter (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 199 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sind die Ausgaben für die Zukunftssicherung Arbeitslohn, so stellen die späteren Leistungen an den ArbN aus der Versorgungseinrichtung (Pensionskasse des Betriebs, Versicherungsunternehmen) im allgemeinen Renten iSd § 22 EStG dar, s BFH BStBl III 1958, 4; BFH BStBl III 1958, 258 zur Frage der Rentenleistungen an die früheren IG-Farben-Pensi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erbrechtliche Anordnungen

Rn. 67 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn, der nach dem Tode des ArbN gezahlt wird, ist bei seinen Erben nach deren steuerlichen Merkmalen zu erfassen, s Rn 27ff. Erfolgen nach dem Tod des ArbG Zahlungen durch dessen Rechtsnachfolger an den ArbN, so sind diese Beträge, wenn sie auf dem Dienstverhältnis beruhen, beim ArbN als Arbeitslohn zu erfassen und unterliegen nicht d...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW

Rz. 81 Muster 9.14: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW Muster 9.14: Beamtenrecht, Rechte und Pflichten am Beispiel von Bund und NRW _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Beförderung und Konkurrentenklage Sie haben die Mitteilung erhalten, dass ein Mitbewerber die Stelle bekommen soll, auf die Sie s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zuwendungen zu Gunsten von Leistungsempfängern (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c S 1 EStG)

Rn. 89 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Seit dem StÄndG 1992 darf gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c S 1 EStG das Trägerunternehmen ausdrücklich auch Prämienzuwendungen für Leistungsempfänger als BA abziehen. Für Leistungsempfänger werden zur Finanzierung von Rückdeckungsversicherungen Einmalprämien aufgewendet, weil nur sie sicherstellen, dass der Versicherer umgehend Rentenleist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rückübertragung wegen Überdotierung

Rn. 173 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Rückübertragung der empfangenen Zuwendungen auf das Trägerunternehmen ist auch dann möglich, wenn die Unterstützungskasse "überdotiert" ist, dh, wenn das tatsächliche Kassenvermögen 125 % des zulässigen Kassenvermögens übersteigt. Für den übersteigenden Betrag entfällt die Zweckbindung des Kassenvermögens. Die rückübertragenen Vermögen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zur Lohnverwendungsabrede

Rn. 191 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Lohnverwendungsabrede liegt vor, wenn ArbG und ArbN vereinbaren, einen bestimmten Teil der Bezüge gegen den Zahlungsanspruch des ArbG zu verrechnen oder unmittelbar an einen Dritten zu überweisen. Derartige Fälle sind zB Abtretung oder Verpfändung. Dieses gilt auch für eine Gehaltspfändung. Der Unterschied zur Gehaltsumwandlung liegt d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 192 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausgaben für die Zukunftssicherung des ArbN, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden, oder diesen gleichgestellte Ausgaben gehören nicht zum Arbeitslohn. Die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, desgleichen nach § 3 Nr 65 EStG die Beiträge zur Insolvenzsicherung. Als erstere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kritik

Rn. 191a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 ME verstößt die strikte Bindung der Deferred Compensation an eine betriebliche Altersversorgung iSd BetrAVG gegen die Grundsätze des steuerlichen Zuflussprinzips. Das BMF-Schreiben (BMF BStBl I 2021, 1050) vermengt unzulässigerweise den Zufluss von Arbeitslohn mit der geplanten späteren Verwendung des Entgelts. Die Verwendung des Geldes, a...mehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste

Rz. 18 Häufig gibt es Streit über die Zusammensetzung des Nachlasses. Hier kann die Erstellung einer ausführlichen Liste helfen: & Aktivnachlass Zum Aktivnachlass zählen alle vermögensrechtlichen Positionen des Erblassers am Todestag. Beispiele:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Bemessung des Einmalbeitrags für Versorgungsverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften

Rn. 56a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Laut § 4e Abs 3 S 1 EStG wird der BA-Abzug für Leistungen (Einmalbeiträge) eines Unternehmens an einen Pensionsfonds gewährt, die die teilweise oder vollständige Übertragung einer bestehenden Versorgungsverpflichtung oder Versorgungsanwartschaft auf den Pensionsfonds finanzieren. Damit stellt sich die Frage, was unter einer vollständigen bz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 4 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die ESt-Reform 1975 hat § 19 Abs 1 EStG unverändert gelassen. Insb wurde nicht die zur Klarstellung des Arbeitslohnes geplante Definition, beispielsweise für Gelegenheitsgeschenke und Annehmlichkeiten (§ 51 EStG, insbesondere Abs 3 Nr 4 und 5 Entwurf zum EStRG 1974, BT-Drucks 7/1470, 39) ins Gesetz aufgenommen. Änderungen ergaben sich aber du...mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags

Rn. 401 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Berechnung des Versorgungsfreibetrags nebst Zuschlag erfolgt nur einmal im Zeitpunkt der erstmaligen Zahlung von Versorgungsbezügen bzw bei StPfl, die am 01.01.2005 bereits in Pension sind, einmal in 2005. Der so ermittelte Wert muss dann für den LSt-Abzug vom ArbG und für die Veranlagung vom FA festgehalten werden. Bemessungsgrundlage ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zeitanteilige Gewährung von Versorgungsfreibetrag und Zuschlag

Rn. 404 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für jeden vollen Kalendermonat, für den keine Versorgungsbezüge gezahlt werden, ermäßigen sich der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag um je 1/12 (§ 19 Abs 2 S 12 EStG). Beispiel: A geht zum 01.07.2022 in Pension. Seine Versorgungsbezüge betragen 2 500 EUR monatlich. Lösung:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begriff des Leistungsempfängers (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 u 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungsempfänger iSd Anlage 1 (zu § 4d Abs 1 EStG) ist gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 Hs 1 EStG Zitat "jeder ehemalige ArbN des Trägerunternehmens, der von der Unterstützungskasse Leistungen erhält." Das Gesetz nennt seit dem StÄndG 1992 nur noch ehemalige ArbN und nicht auch aktive ArbN. Es soll dadurch ein Missbrauch durch das Verme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Leistungsarten

Rn. 18 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Versicherung gilt nur dann als Direktversicherung, wenn die Versicherungsleistungen als Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- oder der Invaliditätsversorgung einzustufen sind (§ 1 Abs 1 S 1 BetrAVG). Die Versicherung darf daher grds nur die Risiken Alter, Tod und Invalidität absichern (R 4b Abs 1 S 4 EStR 2012). Es genügt allerdings, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 21 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Arbeitslohn wird regelmäßig demjenigen zugerechnet, der die Arbeitsleistung erbringt. "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind die klassischen Tätigkeitseinkünfte. Das entscheidende Merkmal dieser Einkunftsquelle ist die Teilnahme am Markt durch entgeltliche Nutzung der eigenen Arbeitskraft. Derartige Quellen sind aus der Natur de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff der Versorgungsbezüge

Rn. 392 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den nach § 19 Abs 2 EStG anteilig steuerfreien Versorgungsbezügen gehören solche, die aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Verbänden von Körperschaften oder die in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Leistungsarten, Abgrenzung zum Contractual Trust Arrangement (CTA)

Rn. 12 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Pensionsfonds darf gemäß § 236 Abs 1 S 1 Nr 1 VAG nur Zitat "Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für einen oder mehrere ArbG zugunsten von ArbN" erbringen. Der Begriff der betrieblichen Altersversorgung wird weder in § 236 VAG noch in § 4e EStG definiert. Es ist daher auf die Legaldefinition in § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG zurückzugreife...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Verlust des BA-Abzugs bei Darlehenssicherung (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c S 4 EStG) bzw Darlehensgewährung durch die Kasse

Rn. 101 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c S 4 EStG ist der BA-Abzug ausgeschlossen, Zitat "wenn die Ansprüche aus der Versicherung der Sicherung eines Darlehens dienen." Steuerschädlich ist somit die Verpfändung oder Abtretung der Deckungsmittel zur Absicherung eines Kredites, der dem Trägerunternehmen (oder einem Dritten) von einem Kreditgeber gewäh...mehr