Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Altersrente für besonders l... / 1.1 Rente ab dem 65. Lebensjahr

Versicherte haben Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Wer diese Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann die Rente ohne Rentenabschlag beziehen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente mit Rentenabschlägen vor Vollendung des 65. Lebensjahres ist nicht möglich, s...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 3.1.3 Ausgleichsbeiträge gezahlt – aber keine Rente mit Abschlägen

Wird die Altersrente – entgegen der ursprünglichen Erklärung für die Prognoseauskunft – nicht mit Rentenabschlägen in Anspruch genommen, erhöht sich die abschlagsfreie Rente ganz normal. Werden beispielsweise 12.000 EUR im Jahr 2026 eingezahlt, resultiert daraus aktuell ein jährlicher Renten(mehr)ertrag von rund 608 EUR (50,66 EUR monatlich). Dieser Betrag erhöht sich jährli...mehr

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Betriebsrente / 1.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Betriebsrenten nicht beitragspflichtig.mehr

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Erwerbsminderungsrente / 3 Renten wegen Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Die Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung wurden zum 1.1.2001 eingeführt. Bis 31.12.2000 wurden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Bestand am 31.12.2000 ein Anspruch auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, gilt für den weiteren Anspruch das alte Recht weiter. Bei der weiteren Anspruchsprü...mehr

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Erziehungsrente / 8 Zusammentreffen mit anderen Renten

Beim Zusammentreffen einer Erziehungsrente mit einer Rente wegen Erwerbsminderung oder einer Altersrente wird nur die höhere Rente gewährt. Bei gleich hohen Renten gilt die in § 89 SGB VI dargestellte Reihenfolge.mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.10 Renten auf Zeit

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich zeitlich befristet (Zeitrente). Die Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre nach dem Rentenbeginn und kann wiederholt werden. Unbefristet werden Renten wegen Erwerbsminderung nur gezahlt, wenn Erwerbsminderung wahrscheinlich nicht mehr behoben werden kann. Hiervon wird ausgegangen, wenn die Krankheit oder Behinderung so schw...mehr

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Beitragspflichtige Einnahme... / 1.9 Renten aus einer privaten Unfallversicherung/gesetzlichen Unfallversicherung

Eine Rente aus der privaten Unfallversicherung zählt in voller Höhe zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Versicherungsrenten sind als Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten, bei freiwillig Versicherten allgemein beitragspflichtig.[1] Auch Unfallrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung zählen zu den beitragspflichtigen Einnah...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 2 Versicherung in Renten-/Arbeitslosenversicherung besteht fort

Für den Fortbestand der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung spielt es auch hier keine Rolle, um welche Art des bezogenen Kurzarbeitergeldes es sich handelt. Sowohl für das nach § 95 SGB III beanspruchbare "reguläre" Kurzarbeitergeld (KuG) als auch für das nach § 101 SGB III zu beanspruchende Saison-Kurzarbeitergeld während der Schlechtwetterzeit ...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.6 Renten an frühere Ehegatten/Lebenspartner

Frühere Ehegatten bzw. Lebenspartner von Versicherten, deren Ehe bzw. Lebenspartnerschaft mit ihnen geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben ist, erhalten auf Antrag eine Rente, wenn die Versicherten ihnen während des letzten Jahres vor ihrem Tod Unterhalt geleistet haben oder den früheren Ehegatten bzw. Lebenspartner im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem T...mehr

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Beitragspflichtige Einnahme... / 1.3 Renten aus privaten Lebensversicherungen

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwillig Versicherter gehören uneingeschränkt auch Einkünfte aus Lebensversicherungen. Als Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden, stellen sie einen Teil der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten dar. Eine Berücksichtigung lediglich in Höhe des Ertragsanteils scheidet unabhängig davon aus, ob es sich um eine...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.2 Renten an Versicherte

Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 % gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente.[1] Die Rentenhöhe richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Jahresarbeitsverdienst des Versicherten im Jahr vor dem Versicherungsfall und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). 2....mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / V. Laufzeit der Rente

Rz. 45 Man unterscheidet zwischen verschiedenen Rentenarten. 1. Lebenslängliche Leibrente Rz. 46 Die lebenslängliche Leibrente erlischt mit dem Versterben des Mandanten/Geschädigten. Ihrer Berechnung liegt die statistische Sterbewahrscheinlichkeit sowie die daraus abgeleitete durchschnittliche Lebenserwartung des Geschädigten zugrunde. 2. Temporäre Leibrente Rz. 47 Bei der tempo...mehr

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Gesamteinkommen / 7.2 Zahlbetrag der Rente

Renten werden abweichend von der steuerrechtlichen Behandlung ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil mit dem Zahlbetrag (Bruttorente vor Abzug von Beitragsanteilen) als Gesamteinkommen berücksichtigt.[1] Die Vorschrift ist nicht auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt und erfasst sowohl Versorgungsbezüge als auch andere priv...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 4 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Nebenbeschäftigung

Anders als in der Krankenversicherung wird in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer aufgrund einer hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen. Nimmt ein Selbstständiger eine abhängige Beschäftigung auf, ist er in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nach den allgemeinen Regelungen versicher...mehr

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Berufsausbildung / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Personen ohne Rücksicht darauf versicherungspflichtig, ob Ausbildungsvergütungen, Ausbildungsbeihilfen, Entgelt o. Ä. gezahlt werden.mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Die Einstufung, ob teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, wird anhand der verbliebenen Arbeitskraft, dem sog. Restleistungsvermögen, für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt und hat entscheidende Auswirkungen auf die Höhe der Rente. 1.1 Volle ...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.1 Vor- und Nachpraktikum mit Arbeitsentgelt: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zahlt der Arbeitgeber den Praktikanten ein Arbeitsentgelt, sind sie als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Auch wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze[2] nicht übersteigt oder das Praktikum innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage[3] befristet und damit dem...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / 3. Aufgeschobene Rente

Rz. 50 Eine aufgeschobene Rente liegt vor, wenn eine Abfindung bereits zum Kapitalisierungszeitpunkt erfolgt, die Rentenzahlung jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen soll. Solche Rentenarten finden insbesondere Anwendung, wenn junge Menschen, etwa Kinder, infolge eines Unfalls geschädigt wurden und der Schaden erst in der Zukunft entsteht – beispielsweise mit Aufn...mehr

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Altersrente für besonders l... / 1.2 Rente ab dem 63. Lebensjahr

Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersgrenze von 65 Jahren für Versicherte, die vor 1964 geboren sind, vorverlegt. Wer vor 1953 geboren ist, kann diese Rente abschlagsfrei bereits mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, sofern der Rentenbeginn ab dem 1.7.2014 liegt. Diese Altersgrenze wird dann für die von 1953 bis 1963 Geborenen in 2-Monatsschritten wieder auf...mehr

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Hinzuverdienst / 1 Rente und Hinzuverdienst

Seit dem Jahr 2023 gelten bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstbeschränkungen mehr, denn der Gesetzgeber hat zu diesem Zeitpunkt die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft. Hinzuverdienstgrenzen sind hingegen unverändert bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschlägig. Werden die Hinzuverdienstgrenzen überschritten, wird die Er...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.3 Vor- und Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt: Renten- und Arbeitslosenversicherung

Praktikanten sind als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, aber nicht an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind.[1] Da es sich bei einem Praktikum um eine Beschäftigung im Rahmen betriebliche...mehr

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Nachgelagerte Besteuerung / 2.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung der Renten

Um einer möglichen Doppelbesteuerung bei Renteneinkünften in der Übergangsphase entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Rentenbesteuerung 2-mal angepasst und den seit dem Jahr 2005 andauernden Übergangszeitraum modifiziert: Durch das Jahressteuergesetz 2022[1] wurde der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen auf das Jahr 2023 vorgezog...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 2.1 Höhe der Rente

Die Witwen-/Witwerrente wird ohne Vorliegen weiterer besonderer Voraussetzungen in Höhe von 30 % des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen Person gezahlt. Sie erhöht sich auf 40 %, wenn Witwen/der Witwer bzw. überlebende Lebenspartner das 45./47. Lebensjahr[1] vollendet haben oder mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen oder erwerbsgemindert, berufs- oder erwe...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.3 Höhe der Rente im Sterbevierteljahr

Für die auf den Sterbemonat bzw. für die auf den Todestag folgenden 3 Kalendermonate (Sterbevierteljahr) erhält die Witwe/der Witwer eine Geldleistung in Höhe der – auf den Todeszeitpunkt berechneten – Altersrente.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob Anspruch auf die kleine oder die große Witwen-/Witwerrente besteht. Hat die verstorbene Person bereits eine Rente erhalten, dann ...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 1.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

Ein insgesamt steuerfreier Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit er aus einem Entgelt berechnet wird, das 25 EUR je Stunde (sog. "Grundlohn") überschreitet.[1] Die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen müssen jedoch auch hier beachtet werden. Achtung Beitragspflichtig: N...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Melde... / 1.2 Zubilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung

Die Sondermeldung mit Grund "55" ist auch bei Ende eines Beschäftigungsverhältnisses im Zusammenhang mit der Zuerkennung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erforderlich. Hierbei gilt für das zu meldende Wertguthaben Folgendes: Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung sind Wertguthaben zu melden, die bis zum Tag vor dem Eintritt der Erwerbsminderung erzielt wurd...mehr

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Pflegeleistungen bei Auslan... / 7 Renten-/Arbeitslosenversicherungspflicht für Pflegepersonen in EU-/EWR-Staaten/der Schweiz

Pflegepersonen sind rentenversicherungspflichtig, wenn sie einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig, wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens 2 Tage in der Woche, in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind.[1] Die gleichen Voraussetzungen gelten für eine Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn di...mehr

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Pensionär / 1 Lohnsteuerabzug bei Pensionen

Pensionen (Ruhegehälter), die an Pensionäre gezahlt werden, beruhen meist auf einer arbeitsvertraglichen Versorgungszusage des Arbeitgebers. Sie werden damit aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses als Entgelt für die frühere Dienstleistung gezahlt. Solche Zahlungen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Es kann sich dabei um steuerbegünstigte Versorgungsbezüge i. S. d. § 1...mehr

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Hinzuverdienst / 3.1 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Dies ergibt im Kalenderjahr 2026 eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 EUR (3/8 x 14 x 3.955 EUR [Bezugsgröße im Jahr 2026]). Im Jahr 2025 betrug die Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 19.661,25 ...mehr

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Beitragsbemessungsgrenzen / 1 Renten-/Arbeitslosenversicherung

Seit der Aufhebung der Rechtskreise Ost und West in der Renten- und Arbeitslosenversicherung mit Wirkung zum 1.1.2025, existiert auch in diesen Sozialversicherungszweigen eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt im Jahr 2026 in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich 101.400 EUR/bundeseinheitlich (2025: 96.600 EUR). In der knappschaftl...mehr

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Nichtversicherte GKV / 7.3 Rente

Die Krankenversicherungsbeiträge aus der Rente werden aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erhoben und von dem Rentner und dem Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte aufgebracht. Den gesamten Beitrag zur Pflegeversicherung trägt der Rentner alleine. Der Beitragssatz beträgt 3,6 %, ggf. zzgl. 0,6 % Beitragszuschlag zur...mehr

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Altersteilzeit / 3 Renten-/Arbeitslosen-/Pflegeversicherung

Für die Dauer der vereinbarten Altersteilzeit besteht grundsätzlich Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die Ausführungen zum Fortbestehen der Beschäftigung[1] gelten auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beurteilung zur Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung folgt wie bei allen Arbeitnehmern den Ergebnissen zur Krankenversicherung.mehr

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Pensionär / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

2.2.1 Vor Erreichen einer Altersgrenze Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, es sei denn, die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft aus dem Beamtenverhältnis erstreckt sich auch auf die Nebenbeschäftigung. Diese Erstreckung der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft tritt hin und wieder bei Beamten oder eben Pensionären vor Erreichen e...mehr

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Nachgelagerte Besteuerung / 2 Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung bei gesetzlicher Rente

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können seit 2023 in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden.[1] Hinweis Direkte Auswirkung auf das Lohnsteuerabzugsverfahren Die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge des Arbeitnehmers werden im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens über die sog. Vorsorgepauschale berücksichtigt.[2] Auf Grundlage des steuerlichen Arbeitslo...mehr

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Krankengeld / 4.2 Beitragspflicht in der Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

Vom Krankengeld sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Soweit der Beitrag auf den Zahlbetrag des Krankengelds (Brutto-Krankengeld) entfällt, ist er jeweils zur Hälfte vom Versicherten und der Krankenkasse zu tragen. Den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung trägt der Versicherte allein.mehr

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Beitragsfreiheit / 2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für die Bereiche der Arbeitslosenversicherung und auch der Rentenversicherung fehlt eine der Kranken- und Pflegeversicherung vergleichbare Vorschrift zur Beitragsfreiheit während des Bezugs von Sozialleistungen.[1] Der gemeinsame Einzug der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gebietet es allerdings, die für die Kranken- und Pflegeversicherung...mehr

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Beitragserstattung / 3.2 Krankenkassen übernehmen Erstattung für Renten- und Arbeitslosenversicherung

Neben der beschriebenen grundsätzlichen Zuständigkeit haben sowohl die Rentenversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit mit den Krankenkassen eine Vereinbarung[1] getroffen, dass die Krankenkassen die Erstattung der Renten- bzw. Arbeitslosenversicherungsbeiträge grundsätzlich übernehmen. Unabhängig von dieser Vereinbarung ist in bestimmten Fällen entweder der Ren...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.1.2 Höhe der Rente

Kleine Witwen-/Witwerrenten werden aus der Versicherung des Verstorbenen berechnet, unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit [1]. Die kleine Witwen-/Witwerrente hat den Rentenartfaktor 0,25 und beträgt daher – vereinfacht ausgedrückt – 25 % einer Altersrente des verstorbenen Versicherten. [2]mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.2.3 Höhe der Rente

Auch große Witwen-/Witwerrenten werden aus der Versicherung des Verstorbenen berechnet, ebenfalls unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit.[1] Die große Witwen-/Witwerrente hat den Rentenartfaktor 0,55 und beträgt daher – vereinfacht ausgedrückt – 55 % einer Altersrente des verstorbenen Versicherten. Greift die Vertrauensschutzregelung, sind es 60 %. [2]mehr

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Krankengeld / 3 Versicherungspflicht in der Renten-/Arbeitslosenversicherung

Aufgrund des Bezugs von Krankengeld besteht grundsätzlich auch Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dies hat für den Arbeitgeber allerdings keine unmittelbare Bedeutung, da die Beiträge aus dem Krankengeld berechnet und vom Versicherten und seiner Krankenkasse getragen werden.mehr

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Rechtskreis / 1.2.2 Renten-/Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist der Anpassungsprozess mittlerweile ebenfalls abgeschlossen. Hier waren bis einschließlich Ende 2024 unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen zu beachten. Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz[1] wurde festgelegt, dass die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) mit Wirkung ab 2018 jedes ...mehr

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Hinzuverdienst / 3.2 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten ist die jährliche Hinzuverdienstgrenze höher als bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Dies gilt sowohl vor als auch nach der Reform des Hinzuverdienstrechts zum 1.1.2023. Diese Renten sind auf einen höheren Hinzuverdienst ausgerichtet. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird jeweils individuell berechnet, wobei auch eine Mindest-Hinzu...mehr

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Arbeitnehmeranteil / 1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

1.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen. 1.2 Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung Der in der Pflegeversicherung von den kinderlosen Mitgliedern zu zahlende Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % ist vom Bes...mehr

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Beitragspflichtige Einnahme... / 1.4 Renten aus privaten Rentenversicherungen

Laufende Rentenleistungen aus einem privaten Versicherungsvertrag, die durch eine Einmalzahlung finanziert werden (sog. "Sofortrenten"), gehören ebenfalls mit ihrem vollen monatlichen Zahlbetrag zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwillig Versicherter.[1] Konkret am Sachverhalt einer Sofortrente hat die Rechtsprechung ergänzend ausgeführt, dass die Sofortrente insgesamt u...mehr

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Hauptberuflich Selbstständige / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung besteht keine Ausschlussregelung. Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten und mehr als geringfügigen Beschäftigung grundsätzlich renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer. Das gilt selbst dann, wenn keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht vorliegt.mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / 3.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

Eine Jahresmeldung ist für jeden über den 31.12. eines Jahres hinaus versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, also der Januarabrechnung, zu erstatten. Auch für versicherungsfreie geringfügig entlohnt Beschäftigte sind Jahresmeldungen zu erstellen. Die Meldung muss spätestens bis zum 15.2. des folgenden Jahres erfolgt sein. Da der 15.2.2...mehr

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Waisenrente / 1.2 Höhe der Rente

Waisenrenten werden als Halb- oder Vollwaisenrenten geleistet (ein Elternteil bzw. alle Elternteile versterben). Als Hinterbliebenenrenten berechnen sie sich aus dem Versicherungsstamm des verstorbenen Versicherten, unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit.[1] 1.2.1 Halbwaisenrente Die Halbwaisenrente hat den Rentenartfaktor 0,1 und beträgt daher – vereinfacht ausgedrückt – ...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 1.2.2 Pensions-/Direktzusagen und Unterstützungskassen

Eine Begrenzung der Beitragsfreiheit ist auch für eine bAV in den Durchführungswegen Pensions-/Direktzusage und Unterstützungskasse vorgesehen, soweit die Finanzierung im Rahmen einer Entgeltumwandlung erfolgt. Hier gilt ein eigenständiger Freibetrag. Dieser beträgt ebenfalls 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Hinweis Arbeitgeberfinanzierte Z...mehr

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Rückstellungen im Personalb... / 3.7 Pension und betriebliche Altersvorsorge

Pensionszusagen entstehen als Einzel- oder Gesamtzusage in Form einer Betriebsvereinbarung, eines Tarifvertrags oder einer Besoldungsordnung. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sind zu bilden für Verpflichtungen als laufend zu zahlende Pensionen oder als Einmalzahlungen (sog. Kapitalzusagen). Die Leistungen erfolgen versorgungshalber nach im Vorfeld definier...mehr

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Jahresmeldungen / 1 Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für jeden am 31.12. eines Jahres laufend Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund "50" zu erstatten. Wann die Jahresmeldung entfällt Endet das Beschäftigungsverhältnis am 31.12., so ist keine Jahresmeldung, sondern eine Abmeldung zu erstellen. Die Jahresmeldung entfällt auch, wenn zum 31.12. ein Wechsel der Beitragsgruppe oder der zuständigen Kr...mehr