Fachbeiträge & Kommentare zu Regelaltersrente

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.2 Anspruch auf Arbeitslosengeld

Rz. 3 Der Anspruch auf Alg ist Arbeitnehmern vorbehalten. Nur diese können einen konkreten Leistungsanspruch haben und ein Stammrecht auf Alg erwerben. Diese Personengruppe wird jedoch im Gesetz nicht eindeutig definiert. Mit Arbeitnehmern sind grundsätzlich die Personen gemeint, die in der Vergangenheit in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden ha...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.1 Fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten

Rz. 14 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 18 Monate nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, wenn die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen ist, typischerweise aufgrund eines bestimmten erreichten Lebensalters oder einer bestimmten Anzahl von Jahren mit Betriebszugehörigkeit. Ein zeitlich unbegrenzter Kündigungsausschluss bezieht sich auf die Volle...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 3 Die Entlassungsentschädigung ist ein Sammelbegriff für alle Leistungen, die der Arbeitslose im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis erhält oder zu beanspruchen hat. Der Begriff der Entlassungsentschädigung ist daher zunächst umfassend, bezogen auf das Alg wie auf das Teil-Alg. Abs. 1 Satz 1 nennt beispielhaft die Abfindung und E...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 136 enthält die nach dem Prinzip differenzierender Lebenslagen formulierte Grundregel, die Arbeitnehmern bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) einräumt (vgl. schon § 3 Abs. 3 Nr. 9 und Abs. 4 Nr. 1). Sie hat Programmcharakter, soweit sie die Leistungsarten des Alg auflistet (Alg nach § 138 oder § 144). Die materiell-rech...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.8 Rente wegen Alters/Knappschaftsausgleichsleistung

Rz. 19 Der Anspruch auf Alg ruht bei Vollrenten ab laufendem Rentenbeginn. Das Ruhen bewirken nur Renten von Wert, Renten ohne nennenswerten Wert fallen nicht unter Abs. 1 Nr. 4. Das kann z. B. auf Renten für Spätaussiedler aus einer Republik der ehemaligen Sowjetunion zutreffen. In Betracht kommen nur vorgezogene Altersrenten, da Alg bei Erfüllung der Altersvoraussetzung fü...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.11 Ausländische Sozialleistungen

Rz. 24 Ausländische Sozialleistungen, die ein ausländischer Träger zuerkannt hat, sollen in gleicher Weise wie die deutschen Sozialleistungen nach Abs. 1 und 2 das Ruhen bewirken, um Doppelleistungen zu vermeiden (Abs. 3). Das Ruhen ist daran geknüpft, dass die ausländische Leistung zuerkannt ist und der deutschen Sozialleistung vergleichbar ist. Es genügt allerdings, wenn d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist überwiegend begründet. 1. Soweit der Kläger mit der Berufung für den Zeitraum 18.7.2017 bis 31.7.2021 einen höheren Verdienstausfall geltend macht als mit der ursprünglichen Klage, findet die Vorschrift des § 533 ZPO für diese Antragsanpassung, die der Bestimmung des § 264 Nr. 2 ZPO unterfällt, keine Anwendung (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.2022 – I Z...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.3 Rückwirkender Wechsel in Teil- oder Vollrente und umgekehrt

Rz. 11 Bei Altersrenten, die früher als die Regelaltersrente (67 Jahre) gezahlt werden, waren aufgrund des § 34 SGB VI bis zum 31.12.2022 beim Hinzuverdienst Grenzen zu beachten (§ 35 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 235 SGB V). Wer die Hinzuverdienstgrenze (§ 34 Abs. 2 SGB VI a. F.) überschritt, bekam je nach Höhe weniger oder keine Rente. Seit dem 1.1.2023 können Bezieher einer Al...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.2 Anzurechnende Rentenarten

Rz. 34 Bei den in § 50 Abs. 2 aufgeführten Renten/Leistungen handelt es sich um spezielle Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (Nr. 1): Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung des Lebensunterhaltes ab. Diese Teilsi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.1 Definition der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Bei Versicherten, die a) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI, vgl. Rz. 7) oder b) eine Vollrente wegen Alters (§§ 35 ff. SGB VI; vgl. Rz. 8) aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Rente an. Das Gesetz räumt dem Krankengeld insoweit keinen Vorrang gegenüber einer Rentenzahlung ein. Im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3 Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 40 Ab 1.1.2005 firmieren alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung unter dem gemeinsamen Dach "Deutsche Rentenversicherung". Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherer (VDR) fusionieren zur Deutschen Rentenversicherung Bund. Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse schließen sich als zweiter Bundesträg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag

Zusammenfassung Die Vertreter von Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag mit einem Umfang von 144 Seiten geeinigt. Wir geben einen Überblick über die im Steuerrecht geplanten Änderungen. Alle drei Parteien müssen dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, der mit "Verantwortung für Deutschland" betitelt ist, allerdings noch offiziell zustim...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzarbeitergeld / 4 Ausschlussgründe für die Gewährung von Kurzarbeitergeld

Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld kommt für die nachfolgenden Personengruppen nicht in Betracht: Personen, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind (z. B. aufgrund des Erreichens des Alters für die Regelaltersrente sowie Minijobber und Werkstudenten), Personen, die aufgrund der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Arbeitslosengeld oder Ü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bezug von gesetzlicher und ... / Hintergrund

Der Kläger erhielt seit Dezember 2018 eine gesetzliche Regelaltersrente sowie seit Juli 2019 eine private Betriebsrente aus einer Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse. Das Finanzamt besteuerte die gesetzliche Rente mit einem steuerpflichtigen Ertragsanteil von 76 % und die private Zusatzrente zu 18 %. Im Kern stritt der Kläger mit seinem Finanzamt um die Frage, ob eine verfas...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.12 Befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Abschluss eines neuen befristeten Vertrags nach Erreichen der Regelaltersgrenze Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Soll die/der Beschäftigte weiterbeschäftigt werden, "i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11.2 Befristung auf das "65. Lebensjahr"

Praxis-Tipp In zahlreichen vor vielen Jahren bereits abgeschlossenen Arbeitsverträgen findet sich noch eine Befristung auf das Erreichen des "65. Lebensjahres". Die Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel auszulegen auf "das Erreichen des gesetzlich festgelegten Regelrentenalters". Im Einzelnen: Praxis-Beispiel Die Arbeitsvertragsparteien st...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 3.2 Textform für Befristung auf die Regelaltersgrenze

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung endet, stellt eine Befristung dar und ist daher nach der bis 31.12.2024 maßgebenden Rechtslage schriftlich zu vereinbaren. § 33 Abs. 1 Buchst. a) TVöD/TV-L enthält eine solche Befristung. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11.1 Befristung auf die Regelaltersgrenze

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet das Arbeitsverhältnis, soweit dies in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart ist. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten entsprechende Regelungen. Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Regelaltersrente

Rz. 50 In der überwiegenden Zahl sehen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, kirchliche Arbeitsrechtsregelungen und Arbeitsverträge ein altersbedingtes Ende ohne Kündigung mit Erreichen des Regelaltersrenten-Alters vor. Ein Beispiel sei mit § 33 TV-ÖD zitiert: § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / 4. Bundessozialgericht: Keine Kürzung der Regelaltersrente bei Erstattung einer vorgezogenen Altersrente durch den Haftpflichtversicherer des Schädigers

Rz. 278 BSG, Urt. v. 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R, VersR 2018, 570 Zitat SGB I §§ 64, 66, 77; SGB X § 116 Zumindest wenn dem Rentenversicherungsträger die von einem Versicherten vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente vollständig erstattet wird, ist der Versicherte bei der Berechnung einer darauf folgenden (Regel-)Altersrente so zu stellen, als hätte er die Entgeltpunkte, di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Regelaltersrente §§ 35, 235 SGB VI

Rz. 8 Wer eine Wartezeit von fünf Jahren zurückgelegt hat gem. §§ 50, 51 Abs. 1 SGB VI und 1964 oder später geboren ist, kann mit 67 in die Regelaltersrente wechseln. Das Eintrittsalter wird gem. § 235 SGB VI für die Jahrgänge bis 1963 in zweitmonatigen Schritten angehoben; Einzelheiten dazu enthält die nachfolgende Tabelle in der weißen Spalte: Rz. 9 Tabellenübersicht Alters...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / J. Weiterarbeit über das Regelaltersrenten-Alter hinaus

Rz. 83 Literaturhinweis: Zieglmeier, NZA 2023, 1078 Regelmäßig beginnt das Münchener Modell mit einer vorgezogenen Rente und endet spätestens mit dem Regelaltersrenten-Alter. Denn Arbeitsverhältnisse finden regelmäßig aufgrund von Beendigungsklauseln mit der Regelaltersrente ihr Ende. Für die Jahrgänge ab 1964 bedeutet das die Beendigung mit 67, §§ 35, 235 SGB VI. Das Münchene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Münchener Modell Typ 1: Abschlagsfreie Renten

Rz. 3 Das Münchener Modell im ersten Grundtyp betrifft Beschäftigte, die eine vorgezogene Altersrente ohne Abschlag beanspruchen können. Das dürfen ab 1.1.1964 Geborene – unter weiteren, unten erläuterten Voraussetzungen – mit 65 Jahren. Für die Jahrgänge ab 1964 und später beginnt also der Haupttyp 1 mit 65 und endet mit der Regelaltersrente mit 67. In dieser Zeit arbeiten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / C. Rentenrecht SGB VI

Rz. 6 Die beschriebenen drei Grundtypen erläutern das Münchener Modell augenfällig und plastisch. Das Modell ist aber nicht auf diese Grundtypen beschränkt, sondern bemerkenswert variabel. Es können andere Beginn- und Endzeiten gewählt werden, sodass ich andere Abschläge sowie Endrenten ergeben. Oder aber statt Weiterarbeit in Vollzeit zu wählen, sind auch Reduzierungen auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Kürzung und Anrechnung

Rz. 60 Erwerbseinkommen wird in vielen Versorgungsordnungen auf Betriebsrenten angerechnet, welche vor der Regelaltersrente bezogen werden. Gegen eine entsprechende Regelung hat das LAG Düsseldorf v. 12.4.2024 – 6 Sa 1198/23 (ArbG Wuppertal v. 24.10.2023 – 2 Ca 1321/23; Revision anh. BAG – 3 AZR 164/24) keine Einwendungen gesehen. Im dortigen Fall war tariflich bestimmt: Zita...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Beendigungsklauseln – § 41 S. 2 SGB VI

Rz. 49 Eine rentenbedingte Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung ist regelmäßig arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich bestimmt. Die entsprechenden Regelungen werden als Beendigungsklauseln bezeichnet. Diese Klauseln unterliegen der Rechtmäßigkeitskontrolle. § 10 S. 3 Nr. 5 AGG lässt solche Beendigungsklauseln im Grundsatz diskriminierungsrechtlich zu. Auch nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Münchener Modell Typ 2: Rente mit 63 und 14,4 %

Rz. 4 Das Münchener Modell im zweiten Grundtyp betrifft Beschäftigte, die eine vorgezogene Altersrente mit Abschlag beziehen können. Diese wird frühestmöglich beansprucht und bis zur Regelaltersrente zusätzlich zum Arbeitsentgelt aus Weiterarbeit bezogen. Für die Jahrgänge ab 1964 und später beginnt dieser Modelltyp mit 63 und läuft bis zum Regelalter 67. Hinzunehmen ist ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / b. Arbeitslosenversicherung

Rz. 91 Ab dem Regelaltersrenten-Alter gibt es keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Denn diese versteht sich als subsidiär, als Auffangversicherung. Wer Rente bezieht, ist mit dieser sozial abgesichert und bedarf der arbeitsmarktbezogenen Leistungen nicht – so die Grundüberlegung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Rentnerbeschäftigung bei bisherigem Arbeitgeber

Rz. 85 Eine sachgrundlos befristete Rentnerbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber scheidet – derzeit – wegen des Vorbeschäftigungsverbots gem. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG grundsätzlich aus. Mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge mit bisherigen Beschäftigten werden eher kritisch gesehen. Denn § 14 Abs. 2 TzBfG setzt insoweit eigene hohe Hürden. Die jeweiligen Voraussetzungen s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / VIII. Berechnung online

Rz. 32 Das Münchener Modell bedarf der rechnerischen Abschätzung und Überprüfung. Dazu hat das Legal-Tech-Unternehmen knowledge tools Int. GmbH unter www.bots.legal ein kostenloses und immer wieder nutzbares Berechnungsprogramm zur Verfügung gestellt. Dieses stellt in vierteljährlichen Schritten die künftige Rente dar, je nachdem, wann der Renteneintritt vor der Regelaltersr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / a. Rentenversicherung SGB VI

Rz. 87 Voll- oder Teilrentenbezieher sind nicht mehr rentenversicherungspflichtig ab dem Regelaltersrenten-Alter. Arbeitgeber müssen trotz dieser Versicherungsfreiheit weiterhin Arbeitgeberbeiträge (halben Beitragssatz ½ von 18,6 %) entrichten, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB VI. Sie sollen "gefälligst Jüngere beschäftigen". Anders gesagt: Wettbewerbsvorteile aufgrund Rentnerbeschäfti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / a. Rentenversicherung SGB VI

Rz. 90 Wer die Regelaltersrenten-Grenze erreicht und trotz Erfüllung der Wartezeit die Altersente nicht in Anspruch nimmt, erhält einen Zuschlag auf die gesamte, später gewährte Rente. Dieser beträgt 0,5 % für jeden späteren Eintrittsmonat, somit 6 % für ein Jahr. Statt z.B. 2.000 EUR Rente errechnen sich für einen um ein ganzes Jahr aufgeschobenen Rentenbeginn 2.120 EUR Mon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Arbeitsrecht

Rz. 84 Arbeitsverträge enthalten zumeist Beendigungsklauseln auf das Erreichen des Regelaltersrenten-Alter. Falls aber keine gültige Beendigungsvereinbarung besteht oder falls das in der Beendigungsklausel genannte Alter bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis überschritten ist, dann endet das Arbeitsverhältnis nicht mehr. Es läuft trotz Rentenbezugs oder Rentenanspruchs weite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Leistungsrecht

a. Rentenversicherung SGB VI Rz. 90 Wer die Regelaltersrenten-Grenze erreicht und trotz Erfüllung der Wartezeit die Altersente nicht in Anspruch nimmt, erhält einen Zuschlag auf die gesamte, später gewährte Rente. Dieser beträgt 0,5 % für jeden späteren Eintrittsmonat, somit 6 % für ein Jahr. Statt z.B. 2.000 EUR Rente errechnen sich für einen um ein ganzes Jahr aufgeschobene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten

Rz. 55 Die o.g. Entscheidung des LAG Hamm unter Rdn 54 führt zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber mitteilungspflichtig sind, sobald sie das Münchener Modell in Anspruch nehmen. Rz. 56 ▪ Vertragliche Mitteilungspflichten Mitteilungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis werden sich nach den jeweiligen Beendigungsklauseln richten. Wenn diese ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 214 Das Berufungsurteil hielt den Angriffen der Revision stand. Das Berufungsgericht hatte mit Recht angenommen, dass die Klägerin von der Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Versicherten H. Ersatz der an diesen erbrachten Rentenleistungen und der für ihn an die Krankenversicherung der Rentner abgeführten Beiträge für die Zeit vom 1.9.2006 bis 31.8.2008 im geltend g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2025, Totalrevision d... / 2 Anmerkung

Der sorgsam begründeten Entscheidung des OLG Celle ist zuzustimmen. Die DRV musste sich bereits in der Entscheidung v. 23.8.2023[1] vom BGH belehren lassen, dass besitzgeschützte Entgeltpunkte auch in Abänderungsverfahren zu berücksichtigen sind. In diesem Fall ging es um Kindererziehungszeiten und um die Frage, ob im Verfahren nach § 51 eine Bewertung nach § 39 VersAusglG (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers wegen unberechtigter Ablehnung des Münchener Modells

Rz. 54 Zur Ablehnung des Modells "Rente plus Arbeit" ist eine erste obergerichtliche Entscheidung ergangen. Das LAG Hamm hat mit Urt. v. 8.5.2024 – 4 Sa 1159/23 entschieden, dass Schadensersatzpflicht nicht entstehen kann. ▪ Sachverhalt: Der Beschäftigte hatte Anfang 2023 beim Arbeitgeber nach dem neu ermöglichten Modell der Weiterarbeit bis zur Regelaltersrente bei gleichzeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. In 10 Sekunden zur Rentenhöhe

Rz. 27 Um exakt berechnen zu können, wie hoch künftige Renten sein werden, müssten nach der oben erläuterten Rentenformel (Rdn 22) die Bruttoentgeltsummen der kommenden Jahre bekannt sein. Das aber wird erst nach Ablauf der kommenden Jahre bestimmbar sein. Wir sind daher für die künftige Rentenhöhe auf Prognosen und Schätzungen angewiesen, bei welchen von Hause aus Schwankun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Kein Münchener Modell im Freizeitblock

Rz. 81 Viele Beschäftigte, die sich in der Freizeitphase der verblockten Altersteilzeit befinden, überlegen derzeit, ob sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt eine Altersrente beziehen können. Das würde eine Kombination von Altersteilzeit und dem Münchener Modell bedeuten. Die Sozialversicherungsträger haben eine solche Kombination abgelehnt. Bereits im Gemeinsamen Rundschreiben d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Sozialrecht

Rz. 86 Bei Rentnerbeschäftigungen gelten Besonderheiten sowohl im Beitrags- als auch im Leistungsrecht der Sozialversicherung. 1. Versicherungs- und Beitragsrecht a. Rentenversicherung SGB VI Rz. 87 Voll- oder Teilrentenbezieher sind nicht mehr rentenversicherungspflichtig ab dem Regelaltersrenten-Alter. Arbeitgeber müssen trotz dieser Versicherungsfreiheit weiterhin Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / c. Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 92 Im SGB V und im SGB XI bestehen leistungsrechtlich keine wesentlichen Besonderheiten. Zum Krankengeld allerdings ist das Entgelt-Ausfallprinzip zu beachten: Nach dem Ende einer Hinausschiebensvereinbarung oder einer befristeten Beschäftigung kann krankheitsbedingt kein Entgelt mehr entfallen. Das Arbeitsverhältnis ist ja zu Ende, das Krankengeld kann nicht mehr an die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Versicherungs- und Beitragsrecht

a. Rentenversicherung SGB VI Rz. 87 Voll- oder Teilrentenbezieher sind nicht mehr rentenversicherungspflichtig ab dem Regelaltersrenten-Alter. Arbeitgeber müssen trotz dieser Versicherungsfreiheit weiterhin Arbeitgeberbeiträge (halben Beitragssatz ½ von 18,6 %) entrichten, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB VI. Sie sollen "gefälligst Jüngere beschäftigen". Anders gesagt: Wettbewerbsvortei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / b. Arbeitslosenversicherung SGB III

Rz. 88 Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung gem. § 28 Nr. 1 SGB III. Das gilt unabhängig davon, ob eine Altersrente bezogen wird oder nicht. Beitragsrechtliche Besonderheit: Arbeitgeber müssen gem. § 346 SGB III die Hälfte des Beitrags tragen. Sie sollen "gefälligst Jüngere beschäftigen" bzw. es sollen keine Wettbewerbs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / E. Arbeitsrecht

Rz. 47 Bisher wurde das Münchener Modell in Wechselwirkung mit dem Sozialrecht dargestellt. Zu klären sind aber nicht nur sozialrechtliche Fragen, sondern gerade auch Fragen des Arbeitsrechts. Arbeitsrechtlich ist zunächst zu klären, ob das Münchener Modell eine Kündigung rechtfertigen kann, welche Vertragsklauseln ihm entgegenstehen können und ob Mitteilungspflichten bestehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Rentnerbeschäftigung bei neuem Arbeitgeber

Hat zwischen Arbeitgebern und Rentnern bisher kein Arbeitsverhältnis bestanden, kann ein Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund zunächst bis zu zwei Jahre befristet werden. § 14 Abs. 3 TzBfG lässt als Sondernorm eine sachgrundlose kalendermäßige Befristung bis zu fünf Jahren unter den Voraussetzungen zu, dass der Arbeitnehmermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / c. Kranken- und Pflegeversicherung SGB V, SGB XI

Rz. 89 In der Kranken- und Pflegeversicherung bestehen beitragsrechtlich keine Besonderheiten, auch für Rentner ist das Arbeitsentgelt zu verbeitragen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das Leistungsrecht (s.u. Rdn 92) bestimmt in § 50 SGB V einen Ausschluss des Krankengeldes ab Bezug einer Vollrente, es gilt für Vollrentenbezieher der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 %, § 243...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Rente für besonders langjährig Versicherte §§ 38, 236b SGB VI

Rz. 11 Wer 45 Jahre qualifizierte Wartezeiten i.S.d. § 51 Abs. 3a SGB VI aufweist, kann zwei Jahre eher als das Regelaltersrenten-Alter eine vorgezogene Rente beziehen. Auch hier wird das Eintrittsalter für die Jahrgänge bis 1963 gem. § 236b SGB VI in zweitmonatigen Schritten angehoben, dazu wird auf obige Tabelle, dort die hellgoldene Spalte, Bezug genommen. Diese vorgezoge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. Rente für langjährig Versicherte §§ 36, 236 SGB VI

Rz. 13 Mit einer Wartezeit von 35 Jahren i.S.d. §§ 50, 52 Abs. 3 SGB VI ist der Rentenzugang für langjährig Versicherte eröffnet. Allerdings ist diese vorzeitige Altersrente nur gegen Rentenabschlag möglich. Der Abschlag errechnet sich für jeden Monat vor dem Regelaltersrenten-Alter mit 0,3 %. Maßgeblich ist der Rentenanspruch am Tag des Renteneintritts. Abschläge verbleiben ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.4 Rechtsverordnung nach Abs. 2

Rz. 47 Aufgrund der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 hat das BMAS die Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente (Unbilligkeitsverordnung – UnbilligkeitsV) v. 14.4.2008 erlassen (BGBl. I S. 734). Sie ist rückwirkend am 1.1.2008 in Kraft getreten und aktuell in der seit dem 1.1.2017 maßgebenden Fassung gültig. Die Verordnung r...mehr