Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist auf Grund der Vorschriften über die örtliche oder sachliche Zuständigkeit der Gerichte die Unzuständigkeit des Gerichts auszusprechen, so hat das angegangene Gericht, sofern das zuständige Gericht bestimmt werden kann, auf Antrag des Klägers durch Beschluss sich für unzuständig zu erklären und den Rechtsstreit an das zuständige Gericht zu verweisen. 2Sind mehrere G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Eine Zuweisung an den Einzelrichter ist in jedem Stadium des Verfahrens möglich, wenn eine Übertragung nach § 526 nicht beabsichtigt ist, unabhängig davon, ob bereits vor dem Kollegium oder dem Einzelrichter verhandelt wurde oder nicht. Verhindert werden soll, dass der Rechtsstreit dem Einzelrichter zunächst nur nach § 527 und später zusätzlich nach § 526 übertragen wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Internationale Zuständigkeit.

Rn 12 Entspr den allg Grundsätzen (vgl § 12 Rn 19) sind die internationalen Zuständigkeitsnormen vAw vorrangig zu berücksichtigen; s insb Art 26 Brüssel Ia-VO (vgl BGHZ 134, 127, 133) und Art 24 LugÜ (vgl BGH WM 15, 819; KG NJW-RR 24, 1445; Karlsr EuZW 19, 214), die geringere Anforderungen an eine rügelose Einlassung stellen. Außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Normen ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Veräußerung des Streitgegenstandes.

Rn 14 Die Veräußerung des Streitgegenstandes hat gem §§ 265 II, 266 auf den Prozess keinen Einfluss. Erfolgt die Veräußerung nach Rechtshängigkeit, so kann nach § 265 II der Rechtsnachfolger nur mit Zustimmung des Prozessgegners in den Rechtsstreit eintreten. Erfolgt dies, so enden ab diesem Zeitpunkt die Wirkungen der PKH-Bewilligung. Ansonsten führt ohnehin der Rechtsvorgä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 3 Die Prozessvollmacht bezieht sich auf den Rechtsstreit und damit auf ein konkretes Streitverhältnis zwischen bestimmten Parteien. Dieses Prozessrechtsverhältnis ist der maßgebliche Bezugspunkt für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Prozessvollmacht. Sie ist weder auf ein bestimmtes Gericht noch auf eine bestimmte Instanz beschränkt, umfasst vielmehr alle Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klage auf Räumung von Wohnraum.

Rn 29 Voraussetzung ist, dass es sich um einen Rechtsstreit auf Räumung von Wohnraum handelt. Dass ein Mietverhältnis besteht, ist nicht erforderlich. Die Vorschrift gilt also auch dann, wenn sich im Rechtsstreit herausstellt, dass zwischen den Parteien kein Mietverhältnis zustande gekommen ist. Erst recht ist die Vorschrift anwendbar, wenn über den Wohnraum ein anderes Vert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einleitung vor dem Amtsgericht, Mahnverfahren.

Rn 2 Hat der Rechtsstreit vor dem AG begonnen, so kann der Antrag vor Verweisung vom AG an das LG vor dem AG gestellt werden, nicht notwendig iRe mündl Verhandlung, aber vor Beschlussfassung (Neumann/Bovelett NJW 18, 3498, 3499). Ist der Rechtsstreit bereits an das LG verwiesen, kann die geschäftsplanmäßige Zuordnung nicht mehr geändert werden. – Von dieser in Abs 2 getroffe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 8 Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 263, wenn der Kl seinen ursprünglichen Antrag ändert und zusätzlich einen neuen Anspruch in den Rechtsstreit einführt, wie der Wechsel vom Erfüllungsanspruch zum Schadensersatzanspruch (BGH NJW-RR 96, 1276 [BGH 13.06.1996 - III ZR 40/96]). Maßgeblich ist, dass der Kl ohne Änderung des Klagegrunds statt des ursprünglich geforderten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm beschreibt das Verfahren, wenn der Kläger einen Rechtsstreit bei der KfH zur Verhandlung gebracht hat, obwohl eine Handelssache nach § 95 nicht vorliegt (Cuypers ZAP Fach 13, 1827). Zur Verhandlung gebracht ist der Rechtsstreit nach Zustellung der Sache mit Ladung oder der Anordnung eines schriftlichen Vorverfahrens. Vor diesem Zeitpunkt können ›Irrläufer‹ – ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die in Abs 1 Nr 1–3 genannten Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Die Tatbestandsmerkmale der besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art wie auch der grds Bedeutung der Rechtssache sind inhaltlich gleichlaufend mit den wortgleichen Tatbestandsmerkmalen in § 348 III 1 auszulegen (s hierzu § 348 Rn 8 und § 511 Rn 46 ff). Als weitere Begrenzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 13 Die prozessuale Selbstständigkeit der im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche bedingt, dass über jeden in der vorgegebenen Reihenfolge im Wege der abgesonderten Antragstellung durch Teil- oder Schlussurt zu befinden ist, weil das frühere Teilurt für die spätere Entscheidung vorgreiflich ist (BGHZ 10, 385). Eine einheitliche Entscheidung über die mehreren in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 1.

Rn 3 Hat der Besitzer das Grundstück nach Rechtshängigkeit veräußert, ist der Grundstückserwerber berechtigt und auf Antrag des Gegners verpflichtet zur Übernahme des Prozesses. Die Rechtsfolgen sind die gleichen wie bei der zustimmenden Übernahme in § 265. Rechtsnachfolge erfordert einen abgeschlossenen Rechtsübergang; ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft allein gen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Widerspruch.

Rn 5 Die Bestimmung in § 703a II 1 Nr 1, die besondere Bezeichnung des Bescheids bewirke im Falle des rechtzeitigen Widerspruchs, dass die Streitsache im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess anhängig wird, bezieht sich nicht auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit, sondern darauf, dass das streitige Verfahren ebenfalls in der besonderen Prozessart anhängig wird. § 703a II enthä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Wird von dem verklagten Schuldner einem Dritten, der die geltend gemachte Forderung für sich in Anspruch nimmt, der Streit verkündet und tritt der Dritte in den Streit ein, so ist der Beklagte, wenn er den Betrag der Forderung zugunsten der streitenden Gläubiger unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegt, auf seinen Antrag aus dem Rechtsstreit unter Verurteilung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dritter wird nicht Partei des Verfahrens.

Rn 20 Die Regelung des § 184a Abs 4 ist zunächst auf den Dritten zugeschnitten, der nicht Partei des Verfahrens wird. Hierzu zählt zunächst der auch im Wortlaut des § 184a Abs 4 ausdrücklich genannte Nebenintervenient. Hinsichtlich der Verfahrenssprache bestimmen sich seine Rechte nach § 184a GVG: Nach § 184a Abs 4 ist auf Antrag des Nebenintervenienten ein Dolmetscher hinzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erledigung zwischen den Instanzen.

Rn 65 Tritt die Erledigung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung, aber vor Einlegung eines Rechtsmittels bzw Rechtskraft eines bereits ergangenen Urteils ein, ist zw übereinstimmenden und einseitigen Erledigungserklärungen zu unterscheiden (Hausherr MDR 10, 973). § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime (Rn 25). Daraus folgt, dass die Parteien den Rechtsstreit auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Regress.

Rn 10 Ein rechtliches Interesse ist zu bejahen, wenn der Streithelfer entweder einen Regress befürchtet oder seinerseits Rückgriff nehmen kann. Der Verkäufer kann seinem von einem Abnehmer wegen eines Mangels belangten Käufer unter dem Blickpunkt seiner Eigenhaftung beitreten (§§ 478, 479 BGB). Aus dieser Erwägung ist der Verkäufer ferner zu einem Beitritt berechtigt, wenn d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnachfolge beim Kläger.

Rn 14 Es ergeht ein Urt des Rechtsnachfolgers gg Bekl, aber nicht über die Kosten des ausgeschiedenen Kl; diese müsste der Kl mit eigener Klage gg den Rechtsnachfolger oder den Bekl geltend machen. Statt Übernahme kann der Rechtsnachfolger auch als einfacher Nebenintervenient beitreten (§ 67). Der Rechtsnachfolger kann auch eine Hauptintervention erheben (§ 64) zB Klage gg K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erforderlichkeit weiterer Verhandlung.

Rn 8 Voraussetzung für die Zurückverweisung ist ferner, dass die weitere Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht erforderlich ist. Dies ist – trotz Vorliegens eines Zurückverweisungsgrunds – nicht der Fall, wenn der Rechtsstreit vor dem Berufungsgericht zur Endentscheidung reif ist oder mit vertretbarem Aufwand (Nr 1) entscheidungsreif gemacht werden kann. Es ist auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sofortige Beschwerde.

Rn 7 § 569 III Nr 1 ZPO bestimmt allg, dass die sofortige Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle iSv IV Nr 6 iVm § 78 III ZPO erklärt werden kann, wenn für das Verfahren (den Rechtsstreit) in erster Instanz kein Anwaltszwang besteht. Verfahren (Rechtsstreit) idS ist dabei stets das Hauptverfahren u nicht ein Zwischen-/Nebenverfahren, auch wenn in diesem die sofortige Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, so kann, wenn nur die Verhandlung über die Forderung zur Entscheidung reif ist, diese unter Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung ergehen. (2) Enthält das Urteil keinen Vorbehalt, so kann die Ergänzung des Urteils nach Vorschrift des § 321 beantragt werden. (3) Das Urteil, das unter Vorbehalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Werbende Tätigkeit.

Rn 8 Die AG wird grds – auch bei Klagen einzelner Aufsichtsratsmitglieder (§§ 246 II 3, 249 I; BGHZ 122, 342, 344 f) – durch den Vorstand (§ 78 I AktG), ggf einen Notvorstand (§ 85 AktG), vertreten. Erheben Aktionäre Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage, wird die Gesellschaft durch Vorstand und Aufsichtsrat in Gesamtvertretung vertreten (§§ 246 II 2, 249 I, 275 IV AktG). In P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anhängigkeit.

Rn 34 Mit Eingang der Akten wird der Rechtsstreit bei dem im Beschl bezeichneten Gericht anhängig. Das Verfahren vor beiden Gerichten bildet eine Einheit, so dass der Rechtsstreit in der Lage fortgesetzt wird, in der er sich bei dem verweisenden Gericht befand (BGHZ 91, 126). Rn 35 Den bisherigen Akteninhalt einschließlich der Entscheidungen des verweisenden Gerichts muss das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird in Verfahren, in denen die Parteien die Zuständigkeit des Commercial Courts vereinbaren können, die Klage beim Landgericht anhängig gemacht, so hat sich dieses für unzuständig zu erklären und den Rechtsstreit an den vom Kläger bezeichneten Commercial Court zu verweisen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsnatur/Wirkung.

Rn 45 Erklärt der Kl den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und schließt der Bekl sich der Erledigungserklärung nicht an, sondern beantragt weiterhin Klageabweisung, fehlt es an einer gesetzlichen Regelung zur Behandlung dieser Konstellation. § 91a ist nicht einschlägig, da keine übereinstimmenden Erledigungserklärungen vorliegen. Es wäre unbillig, wenn dem Kl aufgr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kostenverteilung bei unterschiedlicher Beteiligung.

Rn 4 Nach Abs 2 kann das Gericht die Kosten bei mehreren unterlegenen Streitgenossen unter ihnen verhältnismäßig aufteilen. Dann haftet jeder Streitgenosse nur auf den Anteil, für den er verurteilt wird, wobei auch hier Kombinationen möglich sind. Voraussetzung ist nach Abs 2 eine Verschiedenheit der Beteiligung am Rechtsstreit. Das ist der Fall, wenn die Streitwerte der Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Notwendigkeit.

Rn 13 Der Rechtspfleger prüft, ob die festzusetzenden Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, § 91 I. Dies gilt für Gerichts- und Anwaltskosten. Nach § 91 II 1 gelten die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei stets als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 7 Von Erledigung – genauer: Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache – spricht man, wenn eine ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein Ereignis nach Rechtshängigkeit (dazu Rn 51 ff) gegenstandslos (unzulässig oder unbegründet) geworden ist (BGH NJW 86, 588; BGHZ 106, 359 = NJW 89, 2885; BGHZ 155, 392 = NJW 03, 3134; krit zur Terminologie Prütting/Wesser...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Spezialzuständigkeit.

Rn 5 Eine weitere, originäre Kammerzuständigkeit sieht § 348 I 2 Nr 2 vor, wenn der Rechtsstreit einem der dort genannten Rechtsgebiete entstammt und die Kammer für dieses Rechtsgebiet entweder nach dem gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan oder qua Gesetz nach § 72a I u II GVG (seit 1.1.18 bzw 1.1.21, s § 40a EGGVG und Rn 1; vgl zur Abgrenzung zu sonstigen Familiensachen i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Supranationale Verfahren.

Rn 19 Die Verhandlung eines nationalen Rechtsstreits, der die Rückforderung einer unter Verstoß gg Art 108 III AEUV gewährten Beihilfe zum Gegenstand hat, darf im Grundsatz nicht bis zum Abschluss der vor dem EuGH geführten Nichtigkeitsklage gg den Kommissionsbeschluss ausgesetzt werden (BGH MDR 12, 1306; EuGH WM 12, 926). Demgegenüber kommt wegen der Bindungswirkung von § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Teilweiser Beitritt.

Rn 19 Erstreckte sich die Nebenintervention nur auf einen Teil des Streitgegenstands oder einen Teil der Streitgegenstände, dann ergibt sich für die Kosten der Nebenintervention eine abweichende Quote. Zu ermitteln ist ggü dem Nebenintervenienten dann, welche Kostenquote zu Lasten der Hauptpartei sich ergeben hätte, wenn der Rechtsstreit nur über die Streitgegenstände geführ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahren und Form.

Rn 27 In der Regel wird im schriftlichen Verfahren entschieden. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung steht im Ermessen des Gerichts. Die Entscheidung ergeht durch Beschl, der wegen § 329 III zuzustellen ist. Den Parteien ist nach allgemeinen Grundsätzen rechtliches Gehör zu gewähren (Art 103 GG). Der Hauptsachetenor lautet: ›Die Kosten des Rechtsstreits trägt/tragen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aussetzung und Verjährung.

Rn 28 Die Parteien sind zum Erhalt der Verjährungseinrede gehalten, den Verfahrensstand des anderen Rechtsstreits engmaschig zu beobachten: Wird die Verjährung nach Maßgabe von § 204 Abs 1 BGB etwa durch Klageerhebung (§ 204 Abs 1 Nr 1) gehemmt, bleibt die Hemmung während der Aussetzung erhalten. Da die Aussetzung jedoch mit der Erledigung des anderen Rechtsstreits endet, oh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Übertragung auf ein Schiedsgericht.

Rn 11 Weiterer entscheidender Aspekt einer Schiedsvereinbarung ist die vertragliche Festlegung, dass die einzelne genannte Streitigkeit oder die zulässigerweise in Bezug genommenen vielen Streitigkeiten der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterworfen werden. Mit dieser Unterwerfung muss gemeint und gewollt sein, dass das Schiedsgericht den Rechtsstreit vollständig und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 250 ZPO – Form von Aufnahme und Anzeige.

Gesetzestext Die Aufnahme eines unterbrochenen oder ausgesetzten Verfahrens und die in diesem Titel erwähnten Anzeigen erfolgen durch Zustellung eines bei Gericht einzureichenden Schriftsatzes. Rn 1 Die Vorschrift regelt nur die Form und gilt für die Aufnahme der Verfahren in den Fällen der §§ 239, 240, 242, 243 (nur Nachlassinsolvenz), (uU) § 246 II und für die Anzeige in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Klage gegen mehrere Personen als Streitgenossen.

Rn 5 Die verklagten oder zu verklagenden Personen müssen Streitgenossen iSd §§ 59 ff sein, ohne dass es dabei eine Rolle spielt, ob es sich um eine notwendige (§ 62) oder um eine einfache Streitgenossenschaft handelt (Dresd Beschl v 6.5.22 – 1 AR 23/02 – juris, OLGR 03, 91). Dabei ist seitens des bestimmenden Gerichts trotz der Großzügigkeit, mit der die §§ 59, 60 ausgelegt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufrechnung mit einer Gegenforderung (Abs 1).

Rn 3 Der Beklagte muss die Aufrechnung mit einer gg die Klageforderung gerichteten Gegenforderung geltend gemacht haben. Ob es sich um eine inkonnexe oder konnexe Gegenforderung handelt, ist unerheblich, aber für die Ermessensausübung von Bedeutung (Rn 9 f). Die Erklärung der Aufrechnung ist unverzichtbar (BGHZ 103, 362, 368), bloße Ankündigung reicht nicht aus. Der Wortlaut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Muster- und Parallelprozesse, ›Massenverfahren‹.

Rn 11 Klagt der Kl in zwei selbstständigen Verfahren Teilbeträge derselben Forderung ein oder wollen mehrere Kl aus parallel gelagerten Sachverhalten gg denselben Beklagten gleich gelagerte Ansprüche einfordern, so liegen die Voraussetzungen für eine Aussetzung nicht vor. Der Ausgang der parallel geführten Prozesse ist voneinander unabhängig. Dennoch wird das Gericht im Einz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist, anordnen, dass die Verhandlung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur Entscheidung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Haftung nach Kopfteilen.

Rn 2 Besteht der unterlegene Teil aus mehreren Personen, so haften diese für die Kostenerstattung nach Kopfteilen, es sei denn, es liegt der Ausnahmefall des Abs 4 vor. Die Vorschrift des Abs 1 setzt voraus, dass ohne weitere Differenzierung die Kosten ganz oder tw mehreren Personen auferlegt worden sind. Diese Regelung greift daher nicht, wenn das Gericht nach Abs 2 verhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Rechtsgeschäfte.

Rn 7 Welche Erklärungen von der Prozessvollmacht erfasst sind, entscheidet sich im Einzelfall nach dem inneren Zusammenhang mit dem Gegenstand des Rechtsstreits und dem anzustrebenden Ziel, im Prozess zu obsiegen. Maßgebend ist, ob die Rechtshandlung sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits bezieht, weil sie der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung innerhalb des Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berufungskläger.

Rn 53 Die Frage, wer als Berufungsführer in Betracht kommt, ist nach prozessualen Gesichtspunkten zu beantworten. Die Parteistellung für das Berufungsverfahren wird ausschließlich durch den Inhalt der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung, die zum Vor- oder Nachteil einer bestimmten Partei ergeht, begründet; demnach ist derjenige zur Berufungseinlegung berechtigt, gg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufrechnung mit rechtswegfremden Gegenforderungen.

Rn 15 Die erweiterte Entscheidungszuständigkeit umfasst nach überwiegender – aber nicht unbestrittener – Ansicht nicht die Befugnis zur Entscheidung über eine im Wege der Aufrechnung geltend gemachte bestrittene rechtswegfremde und nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderung. Dabei handelt es sich nicht um einen ›rechtlichen Gesichtspunkt‹ des Rechtsstreits iS § 17 II 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt des Schriftsatzes.

Rn 2 Der Wille, einem bestimmten Dritten den Streit zu verkünden, muss aus dem Schriftsatz hervorgehen. Die Erklärung darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden (BGH NJW-RR 89, 766 f [BGH 19.01.1989 - IX ZR 83/88]). Ferner ist der Grund der Streitverkündung (BGH NJW 08, 519, 521 [BGH 06.12.2007 - IX ZR 143/06]) und die Lage des Rechtsstreits anzugeben. Zu diesem Zweck sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen fehlender Prozessfähigkeit.

Rn 3 Die Prozessfähigkeit ist Sachurteilsvoraussetzung und Prozesshandlungsvoraussetzung (BGH RR 11, 284 Rz 4). Fehlt die Prozessfähigkeit im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung auch der Berufungs- oder Revisionsinstanz (BAG NJW 15, 269 Rz 13), ist die Klage als unzulässig abzuweisen (BGHZ 143, 122 = NJW 00, 289 f). Verliert die Partei während des Rechtsstreits die ...mehr

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zfs 08/2025, Jahresbericht ... / 3. Übergegangene Schadensersatzansprüche wegen aussichtsloser Rechtsverfolgung

Der IX. Senat des BGH[90] hat sich mit den Anforderungen an die Kausalität der fehlenden Belehrung über die Aussichtslosigkeit der (weiteren) Rechtsverfolgung auseinandergesetzt, also die Frage, ob der Mandant bei hinreichender Belehrung durch den Rechtsanwalt tatsächlich von einer (weiteren) Rechtsverfolgung abgesehen hätte. Er führt zunächst aus, dass diese Frage zur haftu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Identische Beweisfrage in parallel geführten Prozessen.

Rn 12 Auch dann, wenn sich in mehreren Prozessen dieselben Beweisfragen stellen, scheidet eine Aussetzung nach § 148 I aus (BGHZ 162, 375; Wieczorek/Smid/Hartmann Rz 37). Denn jeder zur Entscheidung berufene Richter muss sich eine eigene Überzeugung vom Ergebnis der Beweisaufnahme bilden. Das Gericht wird auf ein Ruhen des Verfahrens hinwirken, wenn Aussicht besteht, dass be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Eheleute/Lebenspartner.

Rn 51 Für Eheleute, die in ehelicher Gemeinschaft leben, sowie für getrennt lebende Eheleute besteht gem § 1360a IV BGB und § 1361 IV BGB ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss in persönlichen Angelegenheiten. Der Anspruch setzt voraus, dass der Bedürftige nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft. Persönlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Grundzuständigkeit der Zivilkammer.

Rn 3 Anders als in § 97 II für die KfH eingeräumt, wird der Zivilkammer in Abs 3 eine Verweisung von Amts wegen verwehrt. Ohne einen Antrag ist die Zivilkammer im Regelfall immer zuständig (›Grundzuständigkeit‹), auch wenn das Gesetz hin und wieder missverständlich formuliert, ein Rechtsstreit ›gehöre‹ vor die KfH, § 98 I, § 103. Eine Ausn gilt allerdings im Fall der ausschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorgreifliche Ehe- und Kindschaftsverfahren.

Rn 1 Die Aussetzung nach § 152–154 vermeidet die Inzidentprüfung von Rechtsverhältnissen in Ehe- und Kindschaftssachen, deren rechtsgestaltende Entscheidung den Familiengerichten vorbehalten ist. Eine Aussetzung ist zu erwägen, wenn die statusrechtlichen Fragen nach den zu § 148 entwickelten Kriterien ›vorgreiflich‹ für die Entscheidung des Rechtsstreits sind. Da die Aufhebu...mehr