Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1454 BGB – Notverwaltungsrecht.

Gesetzestext 1Ist ein Ehegatte durch Krankheit oder Abwesenheit verhindert, bei einem Rechtsgeschäft mitzuwirken, das sich auf das Gesamtgut bezieht, so kann der andere Ehegatte das Rechtsgeschäft vornehmen, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; er kann hierbei im eigenen Namen oder im Namen beider Ehegatten handeln. 2Das Gleiche gilt für die Führung eines Rechtsstrei...mehr

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AGS 09/2025, Fragen und Lös... / 2. Überprüfung des Anfalls der Umsatzsteuer

Jedoch ist vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren trotz der vorliegenden Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO zu prüfen, ob die geltend gemachte Umsatzsteuer überhaupt angefallen ist. Denn diese Erklärung betrifft ausweislich des Gesetzeswortlautes lediglich die Frage, ob der Erklärende die Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen kann (genau genommen also nicht, ob der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausschluss von Schadensersatz.

Rn 3 Der Vermieter kann bei einer eigenen Kündigung einen weiteren Schaden iSv § 546a II nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat, §§ 276, 278. Umstände sind nicht zu vertreten, wenn eine Härte iSd § 574 I vorliegt, weil der Mieter angemessenen Ersatzwohnraum nicht zu zumutbaren Bedingungen erlangen kann od...mehr

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AGS 09/2025, Verzinsungsbeg... / I. Sachverhalt

Die Klage des Klägers gegen insgesamt fünf Beklagte war erst- und zweitinstanzlich abgewiesen worden. Die Kosten des Rechtsstreits waren dem Kläger auferlegt worden. Hiernach hatten die durch dieselbe Kanzlei vertretenen fünf Beklagten die ihnen gemeinsam entstandene Anwaltsvergütung einschließlich einer Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV von 1,2 zur Festsetzung angemeldet. D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Prozessuales.

Rn 12 Der Gläubiger kann die Gesamtschuldner einzeln oder zusammen verklagen. Rechtshängigkeit der Klage gg einen Gesamtschuldner hindert nicht Klageerhebung gg den anderen, ebenso wenig die rechtskräftige Abweisung einer Klage gg einen Gesamtschuldner; erst Erfüllung begründet materiellrechtliche Einwendung nach § 422. Ein einzeln verurteilter Gesamtschuldner kann aber nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag Vor §§ 145 ff BGB 28 Rang Bestimmung des ~s § 879 BGB 12 der Vormerkung § 883 BGB 20 Rangänderung Einigung § 880 BGB 2 Eintragung § 880 BGB 3 Rechtsfolge § 880 BGB 6 Zustimmung des Eigentümers § 880 BGB 4 Zwischenrecht § 880 BGB 8 Rangordnung § 1583 BGB 1; § 1991 BGB 12 Rangvorbehalt § 881 BGB 1 Ausnutzung § 881 BGB 6 Einigung § 881 BGB 2 Eintragung § 881 BGB 3 Erlöschen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff, Grundlagen, Rechtsnatur.

Rn 41 Ein Prozessvergleich iSd § 794 I Nr 1 ZPO ist ein Vergleich, der zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und einem Dritten zur gänzlichen oder teilweisen Beilegung eines Rechtsstreits vor einem deutschen Gericht oder vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle abgeschlossen und nach § 118 I 3 ZPO oder § 492 III ZPO zum...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / d) Erarbeitung von Lösungen

Aufgrund der in den vorangehenden Phasen gewonnenen Erkenntnisse zu den Themen und Interessen der Parteien in dem Konflikt sollen die Parteien gemeinsam erarbeiten, wie der Konflikt gelöst werden kann. Dabei geht es darum, kreativ, offen und phantasievoll zu denken und in einer Art Brainstorming alle Lösungsmöglichkeiten, die in Betracht kommen, zu sammeln. Die Parteien werd...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 3. Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 108 Werden im Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 ff. ZPO) Gebühren oder Auslagen nicht oder nicht vollständig anerkannt, kann der Kostenfestsetzungsbeschluss angefochten werden. Der statthafte Rechtsbehelf bestimmt sich nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes:mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 51 Nach der Regelung in E.1.2.4 AKB 2015[20] hat der Versicherungsnehmer, wenn gegen ihn Haftpflichtansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, die Führung des Rechtsstreits seinem Haftpflichtversicherer zu überlassen. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer auch verpflichtet, dem vom Versicherer bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte Aufklärung zu geben. Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Errichtung im Interesse des Anspruchstellers (§ 810 Alt 1).

Rn 6 Die Urkunde ist im eigenen Interesse des Anspruchstellers errichtet, wenn die Urkunde zumindest auch dazu bestimmt ist, ihm als Beweismittel zu dienen oder sonst seine rechtlichen Beziehungen zu fördern (BGH MDR 71, 574; Ddorf NJW-RR 96, 1464, 1466 [OLG Düsseldorf 15.09.1995 - 7 U 119/94]; Staud/Marburger Rz 12). Entscheidend kommt es nicht auf den Urkundsinhalt, sonder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abs 1 Nr 6: Streitverkündung.

Rn 14 Die Unterbrechungswirkung wird gegenständlich durch das Erfordernis der Zulässigkeit der Streitverkündung und den Inhalt der Streitverkündungsschrift (Frankf 3.6.15 – 4 U 218/14) begrenzt: Um Hemmungswirkung zu entfalten, muss die Streitverkündung den Formalerfordernissen des § 73 ZPO (BGH NJW 12, 674 Rz 14; Frankf BeckRS 24, 27537 Rz 23) und den Zulässigkeitserfordern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einzelfälle.

Rn 12 Anwartschaftsrecht kann ein relevanter Vermögenswert sein (BGH FamRZ 96, 792). Für die Bewertung ist der Wert des Kaufgegenstandes um den Betrag zu mindern, der aufgebracht werden muss, um das Recht zum Vollrecht erstarken zu lassen. Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück ist dann zustimmungspflichtig, wenn der verbleibende Anteil wirtschaftlich ...mehr

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ZErb 09/2025, Irrtum über P... / 1 Gründe

I. Die Klägerin verlangt vom Beklagten Erfüllung eines Vermächtnisses. Zwischen den Parteien ist im Streit, ob der Beklagte Miterbe geworden ist oder ob er die Erbschaft wirksam ausgeschlagen hat. Die Parteien sind Adoptivkinder der am 1.11.2023 in Portugal verstorbenen Erblasserin. Weitere Abkömmlinge sind nicht vorhanden. Die Erblasserin war deutsche Staatsangehörige. Sie set...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Umfang der Hemmung.

Rn 6 Die Erhebung der Klage hemmt die Verjährung nicht für einzelne in der Klage bezeichnete materiell-rechtliche Ansprüche, sondern – aber auch nur (BGH NJW 17, 2673 Rz 20) – für alle Ansprüche, die zum Streitgegenstand der Klage gehören (BGH NJW 15, 236 [BGH 21.10.2014 - XI ZB 12/12] Rz 145; 2411 Rz 9 f; 3040 Rz 15; 23, 2714 Rz 21: zu Schadensersatzansprüchen; 3711 Rz 9: z...mehr

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zfs 09/2025, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Dresden befasst sich mit einem Sachverhalt, der in der Praxis recht häufig vorkommt. Anfall der Terminsgebühr Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG entsteht die Terminsgebühr für die Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung, der mit Aufruf der Sache beginnt. Dies gilt auch für die im Wege einer Bild- und Tonübertragung durchgeführten Verhandlung....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Bedürftigkeit.

Rn 21 Der berechtigte Ehegatte muss außerstande sein, die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen. Maßstab hierfür sind nicht §§ 76 FamFG, 114 ff ZPO, sondern die Billigkeit. Ein Kostenvorschuss wird daher nicht erst bei Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts, sondern schon bei Gefährdung des angemessenen Unterhalts geschuldet (Hambg NJW 60, 1768). Ein Vorschussanspru...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts

Rz. 264 Der Anwalt erhält die 1,2-Terminsgebühr auch dann, wenn Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahrens geführt werden, soweit er bereits einen Klageauftrag hat (vgl. zur Abgrenzung von der Geschäftsgebühr Rdn 80 ff.). Die Besprechung muss der Anwalt nicht selbst aktiv führen. Ausreichend ist es, wenn er an der Besprechung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht.

Rn 47 Die Verletzung von Immaterialgüterrechten unterliegt in erster Linie den immaterialgüterrechtlichen Spezialregelungen (§ 823 Rn 65). Daneben mag bei besonders verwerflich erscheinenden Verletzungen vereinzelt eine Heranziehung des § 826 in Betracht kommen (zB BGH NJW 77, 1062 [BGH 18.02.1977 - I ZR 112/75]; abgelehnt: Frankf GRUR-RR 05, 317, 319). Da es hier va um Schl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 23 ROM II – Gewöhnlicher Aufenthalt.

Gesetzestext (1) 1Für die Zwecke dieser Verordnung ist der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts von Gesellschaften, Vereinen und juristischen Personen der Ort ihrer Hauptverwaltung. 2Wenn jedoch das schadensbegründende Ereignis oder der Schaden aus dem Betrieb einer Zweigniederlassung, einer Agentur oder einer sonstigen Niederlassung herrührt, steht dem Ort des gewöhnlichen Auf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Maßgebender Eigentumsbegriff

Rz. 2607 [Autor/Stand] Rechtliches Eigentum. Für die Klärung der Frage einer Übertragung oder Überlassung kommt es also darauf an, welcher Gesellschaft das Eigentum an den Wirtschaftsgütern zuzuordnen ist. Nach deutschem Steuerrecht sind Wirtschaftsgüter nur im ersten Prüfungsschritt dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzuordnen.[2] Insofern bietet sich zunächst die Art des Ver...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Rz. 96 Die abschließende Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren erfolgt gemäß § 63 Abs. 2 GKG, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Diese Festsetzung kann in einem separaten Beschluss oder im Zusammenhang mit der Hauptsacheentscheidung erfolgen. In der Praxis findet sie sich meist am Ende der Entsc...mehr

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zfs 09/2025, Funktionelle Z... / 2 Aus den Gründen:

“… II. 1. Das Kammergericht ist gemäß § 36 Abs. 1 ZPO als das im Rechtszug zunächst höhere Gericht zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits berufen. Ferner liegen die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung auch der Sache nach vor. Zwar setzt § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nach seinem Wortlaut voraus, dass sich verschiedene Gerichte (und nicht einzelne Spruchkörper) recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Prozessbürgschaft.

Rn 97 Der Inhalt einer Prozessbürgschaft nach § 108 ZPO richtet sich grds nach dem Zweck der Sicherheitsleistung (zum Wegfall des Sicherungszwecks einer Prozessbürgschaft bei Unterlasssungstitel s Nürnbg NJOZ 24, 395 Rz 23 ff) und kann idR der gerichtlichen Anordnung entnommen werden (BGHZ 158, 286, 294). Grundlage ist ein selbstständiges Garantieversprechen des Prozessgegne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 715b BGB – Gesellschafterklage.

Gesetzestext (1) Jeder Gesellschafter ist befugt, einen auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Anspruch der Gesellschaft gegen einen anderen Gesellschafter im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, wenn der dazu berufene geschäftsführungsbefugte Gesellschafter dies pflichtwidrig unterlässt. Die Befugnis nach Satz 1 erstreckt sich auch auf einen Anspruch der Gesell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Durchsetzung von Rechten aus Bürgschaftsverträgen im Prozess.

Rn 39 Ein Anspruch aus einer Bürgschaft ist in aller Regel – ebenso wie ein Regressanspruch aus § 774 (vgl § 774 Rn 19) – vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen (ggf inkl Prozesszinsen, § 291, Staud/Feldmann § 291 Rz 9). Maßgebend für den Rechtsweg ist die Rechtsnatur des erhobenen Anspruchs aus der Bürgschaft, wie sie sich aus dem tatsächlichen Vorbringen der klag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Benötigen.

Rn 21 Für das Merkmal des Benötigens reicht ein Wohnraumbedarf, ohne dass es auf die unzureichende Unterbringung der betreffenden Person ankommt (vgl BGH ZMR 88, 130 = WuM 88, 47 [BGH 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87]; Hambg WuM 86, 51 [OLG Hamburg 10.12.1985 - 4 U 88/85]), es genügen für die Eigennutzungsabsicht des Vermieters vernünftige Gründe. Entgegenstehende Interessen des M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragspflichten.

Rn 10 Der Hauptleistungspflicht zur Ausführung der anwaltlichen Tätigkeit stehen Sorgfalts- und Obhutspflichten zur Seite. Das Mandat ist so auszuführen, dass Rechte, Rechtsgüter und Interessen (§ 241 II) des Mandanten nicht verletzt werden (Offenbarungspflicht bei Beziehungen zum Parteigegner: BGH NJW 08, 1307 [BGH 08.11.2007 - IX ZR 5/06]). Ist Gegenstand des mit einem Anw...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 57 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich immer nach dem höchsten in der Instanz erreichten Wert, hinsichtlich dessen der Rechtsanwalt beauftragt ist. Bei einer Festsetzung des Wertes durch das Gericht ist dieser Wert für die Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 RVG maßgeblich, soweit der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sich mit dem an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 14 Die Pflicht, dem anderen Ehegatten einen Vorschuss zu leisten, ist als Ausdruck familiärer Solidarität Ausfluss der Unterhaltspflicht (BGH FamRZ 90, 491; Celle FamRZ 24, 698). Eine Vorschusspflicht besteht zwischen nicht getrennt lebenden Ehegatten (§ 1360a IV) und zwischen getrennt lebenden Ehegatten (auch bei Streitigkeiten von Eheleuten untereinander, Celle FamRZ 24...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insb ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 242...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 2.1 Voraussetzungen für vorläufige Entscheidungen

Rz. 3 Die Vorschrift ermöglicht die Gewährung von Geldleistungen nach dem SGB III, ohne dass die Anspruchsvoraussetzungen dafür vollständig positiv festgestellt worden sind. Verwandte Vorschriften sind § 42 SGB I, nach dem bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen und Unklarheiten zur Höhe Vorschüsse gezahlt werden, § 43 SGB I, der vorläufige Leistungen bei Vorliegen der An...mehr

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Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.3.4 Billigkeitsregelung bei planwidrigem Zufluss in mehreren Kalenderjahren

Fließt eine Entlassungsentschädigung in Teilbeträgen in mehreren Kalenderjahren zu, obwohl die Vereinbarungen eindeutig auf einen Einmalzufluss gerichtet waren, wird im Billigkeitsweg die Tarifermäßigung des § 34 EStG gewährt. Fälle planwidrigen Zuflusses sind versehentlich – z. B. aufgrund eines Rechenfehlers – zu niedrige Auszahlung der Entschädigung; Nachzahlung nach einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatungskosten / 5.2 Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug

Steuerberatungskosten, die mit der Ermittlung der Einkünfte zusammenhängen, sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der betreffenden Einkunftsart.[1] Steuerberatungskosten i. d. S. sind z. B. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Tätigkeit des Beraters der Ermittlung des Überschusses der Vermietungseinnahmen über die Werbungskosten ...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 5 Zustimmung des Unterhaltsempfängers

Der Abzug der Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben setzt die Zustimmung des Unterhaltsempfängers voraus. Denn bei diesem werden aufgrund seiner Zustimmung die vom Unterhaltsverpflichteten als Sonderausgaben abgezogenen Beträge als sonstige Einkünfte besteuert.[1] Für die Zustimmung des Unterhaltsempfängers besteht keine gesetzliche Frist. Sie kann noch nach bestandskräfti...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Rechtswegzuweisung von Streitigkeiten nach §§ 1-12 BEEG (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Rechtsstreite wegen Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus nach den §§ 1-12 BEEG sind den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen. Die Bestimmung ist eine Rechtswegzuweisung i. S. d. § 51 Abs. 1 Nr. 10 SGG. Sie betrifft nur Rechtsstreite über Fragen der im Einzelnen aufgeführten Bestimmungen des BEEG. Die Zuweisung betrifft neben Streitigkeiten über...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Folgen der Rechtswegzuweisung

Rz. 11 Auf die von der Rechtswegzuweisung zur Sozialgerichtsbarkeit erfassten Rechtsstreite sind die Regelungen des SGG anwendbar. An die Erhebung der Klage stellt das SGG keine hohen formellen Anforderungen. Eine Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Gericht zu erheben. Der Kläger, der Beklagte und der Gegenstand des Klagebegehrens müssen bezeichnet werden. Die K...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Tragung der Ausgaben durch den Bund (§ 12 Abs. 3)

Rz. 17 Der Bundesgesetzgeber hat mit Erlass des BEEG geregelt, dass der Bund die durch das Gesetz entstehenden Kosten für Elterngeld trägt (§ 12 Abs. 3). Damit liegt ein Fall der Auftragsverwaltung vor (Art. 104a Abs. 3 Satz 2 GG). Vom Bund sind die Kosten zu tragen, die sich unmittelbar durch die Erfüllung der Aufgaben nach dem BEEG im Auftrag des Bundes ergeben (sog. Zweck...mehr

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Aufforderungsbeschluss: Str... / 4 Die Entscheidung

Das OLG verneint die Frage! Geboten sei eine Streithilfe auf Beklagtenseite, wenn die Rechtsverteidigung aus Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers nicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer allein überlassen werden könne. Die Literatur sehe als mögliche Fälle Beschlussklagen an, die Beschlüsse beträfen, bei denen es um einen bestimmten Wohnungseigentümer gehe, beis...mehr

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Aufforderungsbeschluss: Str... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, dass "Fensterverhängungen" zu beseitigen sind. Eine Frist wird nicht gesetzt. Sie behalten sich jedoch vor, zu einem späteren Zeitpunkt eine Frist für die Beseitigung zu setzen. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Beschluss vor. Die Wohnungseigentümer X, Y und Z treten dem Rechtsstreit auf Seiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ...mehr

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Google-Rezension: Ein-Stern... / 1 Leitsatz

In der Google-Rezension eines Mieters "Ein-Sterne-Bewertung" nebst Bewertungskommentar "Sehr schlechte Wohnungsgesellschaft! Sie stellen überzogene Rechnungen und ich muss in den Rechtsstreit, um meine Kaution zurückzuerlangen. Nie wieder!" liegt weder ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb noch in den sozialen Geltungsanspruch der Verwaltung als Wi...mehr

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Gewährung rechtlichen Gehör... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es beim BGH um ein prozessuales Problem: Hatte B in der ersten Instanz einen Anlass, Vortrag zu bestreiten? Neues Vorbringen Im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO neu ist ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel, wenn es bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz nicht vorgebracht worden und daher im erstinstanzlichen Urteil unberücksichtigt g...mehr

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Google-Rezension: Ein-Stern... / 3 Das Problem

Der ehemalige Mieter B von Wohnungseigentümer X schreibt in Bezug auf die Verwaltung K (K verwaltet für X das Sondereigentum) eine Google-Rezension: "Sehr schlechte Wohnungsgesellschaft! Sie stellen überzogene Rechnungen und ich muss in den Rechtsstreit, um meine Kaution zurückzuerlangen. Nie wieder!" Die Äußerung bezieht sich auf die von K für 2022 und 2023 erstellten Abrec...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1.5.3 Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 35 Da ein Kündigungsgrund dem Erklärenden nicht im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bekannt sein muss (s. Rz. 29), können Kündigungsgründe grds. auch noch im Kündigungsrechtsstreit bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz nachgeschoben werden.[1] Daran hindert auch Abs. 2 selbst dann nicht, wenn der Kündigende nach Bekanntwerden des Grundes länger als ...mehr

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Hausgeldprozess: Prozessvol... / 4 Die Entscheidung

Überwiegend ohne Erfolg! Die Klage sei zulässig. Der Prozessbevollmächtigte X der K sei unstreitig durch die frühere Verwalterin beauftragt worden, Hausgeldrückstände für 2023 gerichtlich durchzusetzen. Die Prozessvollmacht des X sei nicht durch die Erklärung der neuen Verwalterin erloschen. Gem. § 87 Abs. 1 Satz 2 ZPO werde die Kündigung in Anwaltsprozessen erst wirksam, we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rückforderungsrecht aufgrund Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Rz. 20 Ein Rückforderungsrecht i. S. d. § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG kann sich im Einzelfall – insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen – auch aus den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) ergeben.[1] Die Rechtsprechung der Zivilgerichte bejaht die grundsätzliche Anwendbarkeit der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage[2] für Erwartungen und Vo...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingruppierung eines Leiters einer staatlich anerkannten Lehranstalt für medizinische Berufe

Leitsatz Für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TVöD/VKA ist entscheidend, ob die konkret ausgeübte Tätigkeit ohne die im Studium vermittelten wissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden kann. Bei Lehrtätigkeiten muss diese demnach einen sog. akademischen Zuschnitt haben, d.h. eine umfassende wissenschaftliche Ausbildung und nicht nur wissenschaftliche Grundkenntnisse, wie sie z.B. im Rahmen eines Bachelor-Studiengangs erworben werden, erfordern. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Stiftungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 60 Nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erlischt die Steuer, wenn zu einem steuerpflichtigen Erwerb gehörende Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung bestimmten Gebietskörperschaften (Bund, Land, inländische Gemeinden bzw. einen Gemeindeverband) oder bestimmte Stiftungen zugewendet werden. Die Vorschrift soll Erwerber ermutigen, die...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.1 1. Stufe: Wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB

Rz. 128 Ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Änderungskündigung ist gegeben, wenn die alsbaldige Änderung der Arbeitsbedingungen für den Arbeitgeber unabweisbar notwendig ist.[1] Im Rahmen der Interessenabwägung nach § 626 Abs. 1 BGB ist ferner zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu den bisherigen Bedingungen noch bis z...mehr

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Mietminderung – Begriff, Hö... / 3.6 Verweigerung der Mängelbeseitigung

Verhindert der Mieter die Mängelbeseitigung unbefugt, so ist die Mietminderung wegen widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) ab dem Zeitpunkt ausgeschlossen, ab dem die Mangelbeseitigung ohne sein verhinderndes Verhalten nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge voraussichtlich abgeschlossen gewesen wäre und der Vermieter wieder die ungeminderte Miete hätte verlangen dürfen.[1] K...mehr