Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 und 5 brauchen nicht in das Protokoll aufgenommen zu werden,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Kläger kann, ohne dass es der Einwilligung des Beklagten bedarf, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung von dem Urkundenprozess in der Weise abstehen, dass der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig bleibt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Bei Vergleichen, die vor einem deutschen Gericht geschlossen sind (§ 794 Abs. 1 Nr. 1) und deren Wirksamkeit ausschließlich vom Eintritt einer sich aus der Verfahrensakte ergebenden Tatsache abhängig ist, wird die Vollstreckungsklausel von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs und, wenn der Rechtsstreit bei einem höheren Gericht anhängig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verstoß.

Rn 10 Schriftsatzfrist (§ 283), Vertagung (§ 227) oder Präklusion möglich, wenn Rechtsstreit verzögert wird und Verspätung grob nachlässig ist (§ 296 II; vgl Geisler AnwBl 06, 524). Daneben Sanktionen durch Auferlegung der Kosten (§ 95) oder Verzögerungsgebühr (§ 38 GKG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwaltssuche.

Rn 3 Die Partei muss trotz zumutbarer Anstrengungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Anwalt gefunden haben. Welche Bemühungen erforderlich sind, bestimmt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Wenngleich die Anforderungen im Hinblick auf den Zweck der Regelung nicht überspannt werden dürfen, ist es notwendig, dass die Partei bei einer angemessenen Anzahl von A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In der Verhandlung können die Parteien mit Beiständen erscheinen. 2Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Partei den Rechtsstreit selbst führen kann, als Bevollmächtigter zur Vertretung in der Verhandlung befugt ist. 3Das Gericht kann andere Personen als Beistand zulassen, wenn dies sachdienlich ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Während § 597 sich nur mit der Klageabweisung befasst, betrifft § 599 allein die Verurteilung des Bekl. Diese erfolgt uneingeschränkt nur dann, wenn der Bekl dem Klageanspruch nicht widersprochen hat, ansonsten mit dem in Abs 1 bestimmten Vorbehalt. Das ist die Konsequenz der Beschränkung des Bekl in seiner Beweisführung (§ 595 II); der Rechtsstreit bleibt im Nachverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsverhältnis.

Rn 7 Nach Abs 1 muss die Entscheidung des Gerichts ganz oder teilw von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängen, das den Gegenstand eines anderen ›anhängigen Verfahrens‹ bildet. Das ist nur dann der Fall, wenn es sich um einen Rechtsstreit oder um ein Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde handelt. Eine Aussetzung ist also bei außergerichtlichen Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unterbrechung.

Rn 6 Tritt der rechtliche Stillstand kraft Gesetzes, dh ohne Antrag oder Anordnung, ein (zB §§ 239–245; § 6 KapMuG), spricht man von Unterbrechung. Diese ist vAw zu beachten (BGH NJW 02, 2107 [BGH 07.03.2002 - IX ZR 235/01]; 20, 1973 [BGH 12.03.2020 - VII ZR 55/19] Rz 23). Darauf haben die Parteien keinen Einfluss, so dass nicht von besonderen Angriffs- und Verteidigungsmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll die Angelegenheit mit den Ehegatten in einem Termin erörtern. (2) Das Gericht hat das Verfahren auszusetzen, wenn ein Rechtsstreit über Bestand oder Höhe eines in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechts anhängig ist. (3) 1Besteht Streit über ein Anrecht, ohne dass die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt sind, kann das Gericht das Verfahren a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anerkenntnisurteil.

Rn 8 Nach § 555 Abs 4 darf das Revisionsgericht ein Anerkenntnisurteil nur erlassen, wenn der Kläger dies ausdrücklich beantragt. Der Kläger soll nach einem Anerkenntnis des Beklagten in der Revisionsinstanz wählen können, ob der Rechtsstreit durch Anerkenntnisurteil oder durch streitiges Urt mit Begründung beendet wird. Damit schützt das Gesetz das Interesse des Klägers an ...mehr

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zfs 08/2025, Zur Auslegung ... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am 13.5.2002 in H ereignete. Dabei wurde der Kläger als Radfahrer mit einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug verletzt, wobei die Beklagte für die Folgen des Unfalls unstreitig dem Grunde nach in vollem Umfang haftet. Infolge des Unfalls erlitt der Kläger unter anderem – in Ausmaß und Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Urteil.

Rn 37 Hält das Gericht die Rücknahme für unwirksam, muss es den Rechtsstreit fortsetzen und durch Urteil sachlich entscheiden. In den Entscheidungsgründen wird es die Unwirksamkeit der Rücknahme feststellen. Es ist grds davon auszugehen, dass der Kl seinen ursprünglichen Klageantrag für den Fall der Unwirksamkeit der Klagerücknahme aufrechterhält. Stellt der Kl nach Verweige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Zwangsvollstreckung wird auf Grund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Urteils (vollstreckbare Ausfertigung) durchgeführt. (2) 1Die vollstreckbare Ausfertigung wird von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges erteilt. 2Ist der Rechtsstreit bei einem höheren Gericht anhängig, so kann die vollstreckbare Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 10 Auch für den Anwalt ist die Tätigkeit durch die im Rechtsstreit verdienten Gebühren mit abgegolten (§ 19 II 2 Nr 3 RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann in Verfahren, in denen die Parteien den Rechtsstreit selbst führen können, zur Vertretung in der Verhandlung einen Referendar bevollmächtigen, der im Vorbereitungsdienst bei ihm beschäftigt ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Außerdienstliches.

Rn 27 Das außerdienstliche Verhalten eines Richters kann dann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn es um ein Verhalten geht, welches Beziehung zu den Parteien oder dem Prozessstoff hat, über die Grenze des § 39 DRiG hinaus das Pflichtgemäße, Angemessene oder Übliche überschreitet (MüKoZPO/Feiber 2. Aufl, § 42 Rz 18) und die Parteien annehmen lässt, die sich dar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Person des Streitverkündeten.

Rn 3 Die Streitverkündung kann sich gg jeden Dritten richten, der nicht Partei ist. Darum kann nicht die Partei sich selbst oder dem Gegner den Streit verkünden (vgl München NZG 11, 1280 [OLG München 02.03.2011 - 28 U 4209/10] Rz 3 ff). Ebenso scheidet eine Streitverkündung an den eigenen gesetzlichen Vertreter oder den eigenen Prozessbevollmächtigten aus. Dritter (Streitver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Inhalt.

Rn 21 Der Inhalt des Antrags (§ 103 II 2) hat dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es sich bei dem zu erlassenden Kfb um einen Vollstreckungstitel handelt, der formell und materiell in Rechtskraft erwächst. Daher muss der Antrag den zugrunde liegenden Rechtsstreit oder den Vollstreckungstitel genau bezeichnen. Ferner sind Grund und Höhe der Kostenpositionen nachvollziehbar a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die für die Partei bestellten Rechtsanwälte sind berechtigt, ihre Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner im eigenen Namen beizutreiben. (2) 1Eine Einrede aus der Person der Partei ist nicht zulässig. 2Der Gegner kann mit Kosten aufrechnen, die nach der in demselben Rechtsstreit über die Kosten erlassenen Entscheidung von der Partei zu erst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges wird durch eine nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt. 2Während der Rechtshängigkeit kann die Sache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden. (2) 1Das Gericht des zulässigen Rechtsweges entscheidet den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatbestandsmerkmale im Einzelnen.

a) Rechtshängigkeit. Rn 14 Ebenso wie § 36 I Nr 5 setzt § 36 I Nr 6 das Vorliegen eines ›Rechtsstreits‹ voraus, so dass auch beim negativen Kompetenzkonflikt für ein Bestimmungsverfahren grds Rechtshängigkeit eingetreten sein muss (BGH NJW 80, 1281 [BGH 05.03.1980 - IV ARZ 8/80]; Hamm Beschl v 18.9.19 – I-32 SA 57/19, Rz 15 – juris; Zweibr MDR 05, 1187 [OLG Zweibrücken 19.05....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Normzweck.

Rn 2 Die Norm dient der Durchführung eines redlichen und fairen Verfahrens. Sie soll einen möglichst hohen Grad an Wahrhaftigkeit und Aufrichtigkeit bei der Aufklärung des dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalts sichern. Zudem stellt sie klar, dass sowohl die Dispositionsmaxime als auch der Beibringungsgrundsatz keinen Widerspruch zur Wahrheitsfindung im Zivilprozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird die Person, der zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung, in dem Geschäftsraum oder in einer Gemeinschaftseinrichtung, in der sie wohnt, nicht angetroffen, kann das Schriftstück zugestellt werdenmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Nebenintervenient muss den Rechtsstreit in der Lage annehmen, in der er sich zur Zeit seines Beitritts befindet; er ist berechtigt, Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen, insoweit nicht seine Erklärungen und Handlungen mit Erklärungen und Handlungen der Hauptpartei in Widerspruch stehen. 2Für ihn gelten die §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwingende Aussetzung (Abs 2).

Rn 4 Wenn ein Rechtsstreit über ein einzubeziehendes Anrecht bereits anderweitig anhängig ist, muss das VA-Verfahren nach Abs 2 zwingend ausgesetzt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass es nicht zu abweichenden Ergebnissen kommt und das FamG auf die Entscheidung des zuständigen Fachgerichts zurückgreifen kann (BTDrs 16/10144, 94).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Im engeren Sinne.

Rn 10 Allgemeine berufliche Kontakte des Richters zu einer Partei ohne besondere Nähe oder Intensität genügen nicht für die Annahme der Befangenheit (BGH NJW-RR 13, 1211 [BGH 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12]). Eine enge Beziehung des Richters zu einer Partei über die in § 41 Nr 2–3 normierten hinaus wie Verlöbnis, Liebesverhältnis, Freundschaft, Feindschaft, Bekanntschaft ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Handlungen des Gerichts.

Rn 8 Diese sind, soweit sie die Hauptsache betreffen und nach außen wirken, (zB Verhandlungen, Ladungen, Zustellungen, Beiladungen) unzulässig und grds ggü den Parteien unwirksam, und zwar unabhängig von der Kenntnis des Gerichts (BGH NJW 13, 2438 – Zustellung nach Unterbrechung gem § 244; NJW-RR 18, 567 [BGH 01.03.2018 - IX ZR 2/18] Rz 13 [Wiedereinsetzung]; BAG NZA 24, 129...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist die Gütergemeinschaft erst eingetreten, nachdem ein von einem Ehegatten oder Lebenspartner oder gegen einen Ehegatten oder Lebenspartner geführter Rechtsstreit rechtshängig geworden ist, und verwaltet dieser Ehegatte oder Lebenspartner das Gesamtgut nicht oder nicht allein, so sind auf die Erteilung einer in Ansehung des Gesamtgutes vollstreckbaren Ausfertigung des Urte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wenn der Dritte dem Streitverkünder beitritt, so bestimmt sich sein Verhältnis zu den Parteien nach den Grundsätzen über die Nebenintervention. (2) Lehnt der Dritte den Beitritt ab oder erklärt er sich nicht, so wird der Rechtsstreit ohne Rücksicht auf ihn fortgesetzt. (3) In allen Fällen dieses Paragraphen sind gegen den Dritten die Vorschriften des § 68 mit der Abweichu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Partei.

Rn 5 Das Insolvenzverfahren muss sich auf das Vermögen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei beziehen. Deshalb gilt nach hM § 240 nicht in einem Verfahren, an dem Gesellschafter beteiligt sind, wenn über das Vermögen der Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit das Insolvenzverfahren eröffnet wird; gleichwohl ist das Verfahren unterbrochen und kann nach § 93 InsO durch den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Widerklage durch Prozessverbindung.

Rn 26 Durch eine zulässige Prozessverbindung von ursprünglich selbstständigen Prozessen kann im Einzelfall ein einheitlicher Rechtsstreit entstehen mit der Folge, dass die später eingegangene Klage zur Widerklage wird, auch wenn deren Voraussetzungen an sich fehlen (vgl Celle OLGR 07, 854; s.a. § 147 Rn 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anerkenntnisurteil.

Rn 14 Voraussetzung ist, dass ein Anerkenntnisurteil nach § 307 ergangen ist. Wird nach einem Anerkenntnis der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so ist nicht § 99 II anwendbar, sondern § 91a II. Der Wortlaut ist insoweit missverständlich, als das Gesetz davon spricht, dass sich der Rechtsstreit durch ein Anerkenntnis erledigt haben muss. Aus § 99 II 1 ergi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausschluss und Ablehnung von Richtern.

Rn 12 Nach stRspr des BVerfG erfordert der materielle Gewährleistungsinhalt des Art 101 I 2 GG, der dem Rechtsuchenden die Gewähr bieten soll, vor einem unabhängigen und unvoreingenommenen Richter zu stehen, dass der Gesetzgeber Vorsorge trifft, dass die Richterbank im Einzelfall nicht mit Richtern besetzt ist, die dem zu entscheidenden Fall nicht mit der ›erforderlichen pro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 8 Das Verfahren vor dem Amtsgericht und dem Gericht der Hauptsache gelten als ein Rechtsstreit, so dass hier die Gebühren nur einmal entstehen (Vorbem 1.4.1 S 2 KV).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Bekl soll vor neuen Angriffen des Kl geschützt werden, die jedoch aus Gründen der Prozessökonomie zugelassen werden sollen, um durch Nutzung des bisherigen Prozessstoffs einen neuen Rechtsstreit zu vermeiden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidungsbefugnis im Übrigen.

Rn 5 Über die punktuelle Alleinentscheidungsbefugnis nach § 349 II hinaus gewährt § 349 III dem Vorsitzenden eine Alleinentscheidungsbefugnis über den gesamten Rechtsstreit, wenn sämtliche Prozessparteien ihr Einverständnis mit einer solchen Entscheidung erklären. Eine Verpflichtung des Vorsitzenden, von dieser Alleinentscheidungsbefugnis Gebrauch zu machen, besteht – ebenso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Rechtsstreit ist in der Regel in einem umfassend vorbereiteten Termin zur mündlichen Verhandlung (Haupttermin) zu erledigen. (2) Der Vorsitzende bestimmt entweder einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung (§ 275) oder veranlasst ein schriftliches Vorverfahren (§ 276). (3) Die Güteverhandlung und die mündliche Verhandlung sollen so früh wie möglich stattfin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Gerichtskosten und die Gerichtsvollzieherkosten können von dem Gegner erst eingezogen werden, wenn er rechtskräftig in die Prozesskosten verurteilt ist. (2) Die Gerichtskosten, von deren Zahlung der Gegner einstweilen befreit ist, sind von ihm einzuziehen, soweit er rechtskräftig in die Prozesskosten verurteilt oder der Rechtsstreit ohne Urteil über die Kosten beende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteil.

Rn 13 Der Rechtsstreit wird auch im vereinfachten Verfahren grds durch streitiges Urt entschieden, soweit dies auch im normalen Verfahren notwendig wäre. Es gelten jedoch erhebliche Erleichterungen betreffend die Urteilsabfassung, die sich bereits aufgrund der allgemeinen Vorschriften im Hinblick auf die Streitwertgrenze in § 495 S 1 iVm § 511 II Nr 1 aus § 313a I 1, 2 ergeb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Personenbezogene Daten.

Rn 9 Der Begriff ist in Art 4 Nr 1 DSGVO definiert. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Dabei muss es sich nicht um die am Rechtsstreit beteiligten Parteien oder Beteiligten handeln (vgl § 21 II).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 38 Der Anwalt erhält die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 VV RVG. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr 1000 ff VV RVG. In der Zwangsvollstreckung gilt jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als eine besondere Gebührenangelegenheit iSd § 15 RVG (§ 18 Nr 1 Hs 1 RVG)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist der Rechtsstreit zur Endentscheidung reif, so hat das Gericht sie durch Endurteil zu erlassen. (2) Das Gleiche gilt, wenn von mehreren zum Zwecke gleichzeitiger Verhandlung und Entscheidung verbundenen Prozessen nur der eine zur Endentscheidung reif ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidung über den Anspruchsgrund (Abs 2 S 1 Nr 4).

Rn 29 Eine Zurückverweisung ist möglich, wenn im Fall eines nach Grund und Betrag streitigen Anspruchs durch das angefochtene Urt über den Grund des Anspruchs vorab entschieden oder die Klage abgewiesen ist, es sei denn, dass der Streit über den Betrag des Anspruchs zur Entscheidung reif ist. Unmittelbar anwendbar ist Nr 4 damit auf die unbegründete Berufung gg ein (stattgeb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Wegfall.

Rn 26 Das Feststellungsinteresse muss bei Schluss der mündlichen Verhandlung noch vorliegen (BGHZ 18, 98). Tatsachen, die zum Wegfall des Feststellungsinteresses führen und erst nach der letzten Tatsachenverhandlung entstanden sind, dürfen noch in der Revisionsinstanz verwertet werden, ebenso neue Tatsachen, die dieses Interesse begründen können (BGHZ 18, 22, 41; BGH NJW 84,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Klagehäufung ist der Oberbegriff für die subjektive (Streitgenossenschaft; mehrere Parteien am Rechtsstreit beteiligt) und objektive Klagehäufung (mehrere prozessuale Ansprüche/Streitgegenstände). Diese Norm dient der Prozessökonomie. Der Kl kann mehrere Ansprüche in einer Klage geltend machen. Diese Bestimmung hat keine große praktische, aber theoretische Bedeutung zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 49. Terminsvertreter.

Rn 58 Die gesetzliche Vergütung eines Terminsvertreters (Nr 3401, 3402 VV RVG), der für die Partei die Vertretung in einem Termin iSd Vorb 3 III VV RVG übernimmt, ist grundsätzlich erstattungsfähig, da es sich um die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts handelt. Die Höhe der zu erstattenden Kosten kann allerdings durch § 91 II 2 beschränkt sein. Soweit sich eine Partei n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Der Tenor soll die Entscheidung so vollständig enthalten, wie es die Lage gestattet (R/S/G § 60 Rz 19). Der Tenor folgt regelmäßig der Dreiteilung nach Ausspruch zur Sache, zu den Kosten und zur Vollstreckbarkeit. Beim Vorbehaltsurteil sollte der Vorbehalt dem Sachausspruch folgen (§ 302 Rn 11). Die Berufungszulassung schließt die Urteilsformel ab; einer Nichtzulassung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit (Abs 1).

Rn 9 Ob die sofortige Beschwerde eröffnet ist, wird durch das Enumerationsprinzip (Abs 1 Nr 1) einerseits, eine beschränkte Generalklausel (Abs 1 Nr 2) andererseits bestimmt. Die sofortige Beschwerde findet zum einen dann statt, wenn dies in der ZPO sowie in anderen Gesetzen, die auf die ZPO verweisen (vgl etwa §§ 4, 6 InsO, § 17a IV 3 GVG für Entscheidungen der Amts- und La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vereinbarung hat keine rechtliche Wirkung, wenn sie nicht auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und die aus ihm entspringenden Rechtsstreitigkeiten sich bezieht. (2) 1Eine Vereinbarung ist unzulässig, wennmehr