Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Berechnung.

Rn 7 Sie geht vom Reisepreis (einschl Gewinn) aus und kann konkret (II 2) oder wahlweise (BGH NJW-RR 90, 114 [BGH 26.10.1989 - VII ZR 332/88]) aufgrund einer Pauschalierung erfolgen (II 1). Solche Tarife bzw Entschädigungspauschalen müssen so gestaltet werden, dass es idR ausgeschlossen ist, dass die Entschädigung nach II 2 überschritten wird (BGH NJW-RR 22, 1137 Rz 19), wob...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einfluss des Unionsrechts.

Rn 12 Die Europäische Union verfügt bereits seit ihrer Gründung über Bestimmungen, welche in das Zivil- und besonders das Schuldrecht der Mitgliedsstaaten eingreifen (s nur Art 101, 102 AEUV). Die Grundfreiheiten können jedenfalls die zwingenden Normen des Schuldrechts einschränken oder von der Anwendbarkeit ausschließen (s dazu Remien Zwingendes Vertragsrecht und Grundfreih...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ersatzfähige Aufwendungen.

Rn 2 Voraussetzung für einen Anspruch nach § 1877 ist zunächst, dass der Betreuer zum Zwecke der Führung der Betreuung Aufwendungen getätigt hat (I). In Betracht kommen hier in erster Linie bare Auslagen und die Eingehung von Verbindlichkeiten, wie etwa für Telefon (soweit notwendig auch Handygebühren), Porto, Rechtsberatungskosten, Abschriften, Fotokopien nach Erforderlichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechnung.

Rn 33 Der Geschädigte muss beweisen, dass ein unfallbedingter Schaden eingetreten ist, wobei ihm § 287 ZPO helfen kann (BGH NJW-RR 24, 1350 [BGH 30.07.2024 - VI ZR 122/23]; Vor § 249 Rn 9 und BGH NJW 20, 393 [BGH 15.10.2019 - VI ZR 377/18], dort auch zum Einwand einer Vorschädigung des Unfallfahrzeugs). Der nötige Nachweis der Kosten gelingt am leichtesten durch die Vorlage ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Voraussetzungen.

Rn 1 Während § 366 das Verhältnis mehrerer Hauptforderungen untereinander bestimmt, regelt § 367 das Verhältnis von Hauptforderung, Zinsen und Kosten im Falle der nicht zureichenden Tilgung. Ansprüche auf Nutzungsherausgabe sind demgegenüber eigene Hauptforderungen, so dass § 366, nicht § 367 anzuwenden ist (Karlsr NJW-RR 17, 1445 [OLG Karlsruhe 24.07.2017 - 12 U 75/17]; tei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Durchsetzung.

Rn 16 Der einzelne Miterbe kann den Schuldner eines fälligen Anspruchs mahnen und ihn dadurch, mit Wirkung für alle, in Verzug setzen (hM MüKo/Gergen § 2039 Rz 18 mwN), den Anspruch durch Leistungs- oder Feststellungsklage gerichtlich geltend machen (Frankf FamRZ 08, 1978: Antrag eines Miterben auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs) und zur Sicherung einen Arrest o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Prozessuale Fragen.

Rn 33 Da die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht miteinander verlobt sind noch sonst in einer iSd § 383 ZPO oder § 52 StPO engen persönlichen Beziehung zueinander stehen, steht ihnen in einem den anderen betreffenden Rechtsstreit kein Zeugnisverweigerungsrecht zu (EuGMR NJW 14, 39). Dies entspricht dem eindeutigen Wortlaut der Norm. Der Umstand, dass der Ge...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 313 Soll der Rechtsstreit mit Prozesskostenhilfe geführt werden, ist für die Frage, welche Gebühren anfallen, das Innenverhältnis maßgeblich, also der dem Prozessbevollmächtigten erteilte Auftrag. Rz. 314 Hat der Anwalt des Antragstellers nur den Auftrag, Prozesskostenhilfe zu beantragen, entsteht nur die Gebühr nach Nr. 3335 VV RVG.[205] Hat er dagegen bereits Klageauftr...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Einzelumstände

Rz. 118 Geht man von einem in jeder Hinsicht unterdurchschnittlichen Verkehrsunfall aus, nämlich einem Unfall mit folgenden Merkmalen:mehr

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zfs 09/2025, Zu den Folgen ... / 2 Anmerkung:

Das OLG Hamm hält an seiner Rechtsprechung fest, nach der ein betrügerisch agierender Geschädigter seine berechtigten Ansprüche nach wie vor geltend machen kann. Schon 2022 hatte der 9. Senat entschieden, dass das Verschweigen eines Vorschaden nicht zu einem Anspruchsausschluss nach § 242 BGB führt. Berechtigte Ansprüche des Geschädigten seien vom Schädiger auszugleichen, auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1386 BGB – Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft.

Gesetzestext Jeder Ehegatte kann unter entsprechender Anwendung des § 1385 die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen. Rn 1 Die Norm gibt die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 1385 die Zugewinngemeinschaft durch Gestaltungsentscheidung zu beenden, ohne zugleich auch den Leistungsanspruch geltend zu machen. Hiervon wird insb Gebrauch machen, wer si...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 217 Vertritt der Anwalt im gerichtlichen Verfahren mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 – maximal auf einen Erhöhungssatz von 2,0. Die erhöhte Gebühr bezieht sich aber nur auf denjenigen Gegenstand, an dem die Auftraggeber gemeinschaftlich beteiligt sind. Rz. 218 Beispiel E ist Eigentümer und Halter eines Fahrzeu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1586b BGB – Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten.

Gesetzestext (1) 1Mit dem Tod des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. 2Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg. 3Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. (2) Für die Berechnung des Pflichtteils ble...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ende der Ehezeit (Abs 1 Hs 2).

Rn 5 Das Ende der Ehezeit wird nach § 3 I Hs 2 durch die Zustellung des Scheidungsantrags ausgelöst. Sie bewirkt die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens (§§ 113 I 2, 124 S 2 FamFG iVm §§ 253 I, 263 I ZPO). Auch im Falle der Eheaufhebung kommt es für das Ende der Ehezeit auf die Zustellung der das Verfahren einleitenden Antragsschrift an. Dieser Stichtag bleibt auch dan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages.

Rn 4 Die Rechtshängigkeit tritt ein mit der Zustellung der Antragsschrift (§§ 111 Nr 1, 113 I FamFG, 253 I ZPO). Dem steht die Geltendmachung des Anspruchs in der mündlichen Verhandlung gleich (§§ 111 Nr 1, 113 I FamFG, 261 II ZPO), zB dann, wenn der Scheidungsantrag nicht zugestellt wird (BGH NJW 72, 1373 [BGH 24.05.1972 - IV ZR 65/71]). Der Zugang der Abschrift eines Gesuc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen.

Rn 7 Die Reichweite der erst durch die vollständige Erbringung von Leistung und Gegenleistung eintretenden Wirksamkeitsfiktion ist im Einzelnen sehr umstr. Einigkeit besteht, dass eine Rückforderung der ausgetauschten Leistungen ausgeschlossen ist, da der fingierte Vertrag einen Rechtsgrund zum Behaltendürfen darstellt. Unklar ist aber, ob § 105a nur auf Verpflichtungsgeschä...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Festsetzung nach § 11 RVG

Rz. 54 Voraussetzung ist stets, dass der Anwalt im gerichtlichen Verfahren als Bevollmächtigter beauftragt wurde, wobei es ausreicht, dass das entsprechende Verfahren anhängig war. Festsetzbar sind nach § 11 Abs. 1 RVG zum einen die "gesetzliche" Vergütung, also diejenige, die nach den Gebührentatbeständen des VV RVG entstanden ist, sowie zum anderen Aufwendungen nach § 670 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dispositionsbefugnis über das Rechtsverhältnis.

Rn 5 Das Rechtsverhältnis muss der Dispositionsbefugnis der Parteien unterliegen. Sie fehlt, wenn Rechte Dritter (s Rn 14) oder zwingendes Recht betroffen sind. Bsp: Rn 6 Gesellschaftsrecht: (1.) Im Aktienrecht wird (a) die Befugnis zum Abschluss eines Vergleichs zunächst eingeschränkt durch § 50 AktG (Ersatzansprüche gg Gründer), § 53 AktG (Ersatzansprüche bei Nachgründung),...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sicherungsanspruch (Abs 1 S 1).

Rn 5 Gem I 1 hat der Unternehmer einen eigenständigen, einklagbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung. Über ihn kann durch Teilurteil auch dann entschieden werden, wenn der Rechtsstreit zugleich den Vergütungsanspruch betrifft (BGHZ 230, 120 = NJW 21, 2438). Der Anspruch entsteht mit Abschluss des Bauvertrages, muss allerdings gem I 1 nur auf Verlangen des Unternehmers erfüll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsumfang.

Rn 3 Da durch die Beistandschaft die elterliche Sorge nicht eingeschränkt wird, besteht das Vertretungsrecht des Sorgeberechtigten neben dem des Beistandes fort. Im Falle eines Rechtsstreits hat der Gesetzgeber mit § 234 FamFG den Vorrang der Vertretung durch den Beistand ausdrücklich geregelt, wonach ein Vertretungsverbot des Elternteils besteht, sobald die Beistandschaft w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wertermittlungsanspruch (Abs 1 S 2 Hs 2).

Rn 16 Der Anspruch auf Wertermittlung bezweckt nicht, verbindlich den Wert des Nachlassgegenstands im Zeitpunkt des Erbfalls festzulegen, sondern soll dem Pflichtteilsberechtigten die Beurteilung des Risikos eines Rechtsstreits über den Pflichtteil erleichtern (BGH NJW 22, 192 Rz 8). Er ist vom Auskunftsanspruch streng zu unterscheiden (BGH NJW 84, 487, 488) und ggü diesem s...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach Abschluss der außergerichtlichen Regulierung bzw. des Rechtsstreits stellt sich die Frage, gegenüber wem und auf welche Weise die anwaltlichen Gebühren geltend zu machen sind. Rz. 2 Dabei sind zum einen die verschiedenen vertraglichen bzw. erstattungsrechtlichen Beziehungen der Beteiligten zu berücksichtigen. Der Anwalt kann sich hinsichtlich seiner Vergütung in er...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Nur außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 99 Eine Erstattungspflicht des Gegners hinsichtlich der außergerichtlichen Anwaltskosten kann sich mangels analoger Anwendbarkeit von § 91 ZPO nur aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben.[67] Im Bereich der Unfallschadensregulierung kommen gesetzliche oder vertragliche Ansprüche in Betracht. Rz. 100 Vertragliche Ansprüche sind etwa denkbar, wenn der Gegner b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1438 BGB – Haftung des Gesamtguts.

Gesetzestext (1) Das Gesamtgut haftet für eine Verbindlichkeit aus einem Rechtsgeschäft, das während der Gütergemeinschaft vorgenommen wird, nur dann, wenn der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, das Rechtsgeschäft vornimmt oder wenn er ihm zustimmt oder wenn das Rechtsgeschäft ohne seine Zustimmung für das Gesamtgut wirksam ist. (2) Für die Kosten eines Rechtsstreits haf...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Allgemeines

Rz. 8 Der Anspruch besteht in Höhe der gesetzlichen bzw. der vereinbarten Gebühren. Die gesetzlichen Gebühren berechnen sich entweder nach dem RVG oder – in Fällen von Beratung, Gutachten und Mediation ohne Gebührenvereinbarung – nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 34 Abs. 1 RVG). Rz. 9 Für den Gebührenanspruch des Anwalts ist der Ausgang des Rechtsstreits o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1463 BGB – Haftung im Innenverhältnis.

Gesetzestext Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen folgende Gesamtgutsverbindlichkeiten dem Ehegatten zur Last, in dessen Person sie entstehen:mehr

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zfs 09/2025, Keine Deckung ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über Ansprüche aus einem Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsvertrag wegen eines Versicherungsfalls. Dem Versicherungsvertrag lagen die AVB-R – Stand 1.7.2015 nach Anlage K 2 der erstinstanzlichen Akte zugrunde, welche auszugsweise lauten: 1. Was leistet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung? Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Teilabtretung.

Rn 12 Die Abtretung einer Teilforderung ist zulässig, sofern die Forderung teilbar ist u die Parteien keinen Abtretungsausschluss vereinbart haben (BGHZ 23, 53 ff; Valdini ZGS 10, 442 ff). Sie führt zum Entstehen von zwei selbstständigen Forderungen, die – wenn nicht etwas anderes vereinbart wird – gleichen Rang haben (BGHZ 46, 242, 243 f; NJW 91, 2629). Die Tilgungsbestimmu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 36 Liegen die Voraussetzungen des § 18 III vor, darf jeder WEigtümer die Maßnahmen treffen, die notw sind (= Notmaßnahmen) und kann Ersatz seiner Aufwendungen verlangen (BGH ZMR 19, 419 Rz 5). Notw sind nur Maßnahmen, welche die Gefahrenlage beseitigen, nicht aber solche zur Vornahme oder Beauftragung von Arbeiten, die einer dauerhaften Beseitigung der Schadensursache die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Dritte.

Rn 6 Klagebefugt sind ferner der Insolvenz- (LG Düsseldorf ZWE 12, 337; AG Charlottenburg ZMR 10, 644) – solange das Wohnungseigentum nicht freigegeben ist –, der Zwangs- (BayObLG NJW-RR 91, 723 f; KG WuM 90, 324; LG Berlin ZMR 09, 474f) oder der Nachlassverwalter. Ob die Klagebefugnis dieser Dritten die der WEigtümer des verwalteten Wohnungseigentums verdrängt, ist str (ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (2) 1Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme. 2Steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so können sie das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. (3) Vollmachten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform. (4) Ein Wohnungseigentümer ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 4 Der Anfechtende ist zum Ersatz des Vertrauensschadens (§ 122) verpflichtet. Hierzu gehören ua die Prozesskosten eines Rechtsstreits, den der Nachlassgläubiger gg den Erben nach Annahme der Erbschaft angestrengt hat, oder vergebliche Vollstreckungskosten. Rn 5 Ficht der Erbe seine Ausschlagung an, kann er gg den Erbschaftsbesitzer nach § 2018 vorgehen (Staud/Otte § 1957 R...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / III. Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer

Rz. 159 Der Haftpflichtversicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer im Schadensfall von der persönlichen Inanspruchnahme freizustellen. Diese Verpflichtung erfüllt er, indem er die begründeten Schadensersatzansprüche Dritter befriedigt und unbegründete Schadensersatzansprüche abwehrt, soweit diese Ansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 44 Aus § 16 II 1 verpflichtet sind die – ggf werdenden – WEigtümer. Dies betrifft auch die Kosten eines Rechtsstreits, den der WEigtümer gewonnen hat (AG Pfaffenhofen ZMR 23, 589; s.a. BGH MDR 24, 1039; LG Rostock ZWE 23, 369 Rz 14: etwas anderes kann vereinbart werden; auch ein Beschl ist möglich). Ein WEigtümer ist allerdings (erst) durch einen Beschl nach § 28 I 1, II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. (2) 1Der Unterhalt ist in der Weise zu leisten, die durch die eheliche Lebensgemeinschaft...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / d) Dritte

Bei allseitigem Einvernehmen können auch dritte Personen an der Mediation teilnehmen. Ihre Rolle hängt von dem Grund ihrer Teilnahme ab. Sie kann beispielsweise darin bestehen, komplizierte tatsächliche, z.B. technische oder bauliche, Tatsachen zu erläutern (z.B. durch Sachverständige oder sonstige mit besonderer Sach- und Fachkunde ausgestattete Personen). Dabei kommt ihnen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1449 BGB – Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung.

Gesetzestext (1) Mit der Rechtskraft der richterlichen Entscheidung ist die Gütergemeinschaft aufgehoben; für die Zukunft gilt Gütertrennung. (2) Dritten gegenüber ist die Aufhebung der Gütergemeinschaft nur nach Maßgabe des § 1412 wirksam. Rn 1 Ist der Aufhebungsantrag nach § 1447 oder § 1448 begründet, so hebt das FamG die Gütergemeinschaft auf. Mit der Rechtskraft des Aufh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1441 BGB – Haftung im Innenverhältnis.

Gesetzestext Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen folgende Gesamtgutsverbindlichkeiten dem Ehegatten zur Last, in dessen Person sie entstehen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 84b BGB – Beschlussfassung der Organe.

Gesetzestext Besteht ein Organ aus mehreren Mitgliedern, erfolgt die Beschlussfassung entsprechend § 32, wenn in der Satzung nichts Abweichendes geregelt ist. Ein Organmitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und der Stiftung betrifft. Rn 1 Auf...mehr

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AGS 09/2025, Festsetzung de... / I. Sachverhalt

Der Freistaat Bayern hatte die Beklagte, eine Industrie- und Handelskammer in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (IHK), im Wege einer Beleihung mit der Verwaltung der Corona-Hilfen beauftragt. Die IHK forderte durch drei Bescheide von dem Kläger vorläufig bewilligte, aber letztlich mangels Einreichung der Endabrechnung versagte und zurückgeforderte "Ne...mehr

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AGS 09/2025, Erstattungsfäh... / III. Keine Prozessbezogenheit weiterer Kosten

Die sofortige Beschwerde des Klägers hatte – zu geringem Teil – hinsichtlich der weiteren vom Rechtspfleger berücksichtigten Kostenpositionen Erfolg. Das Schlüsselgutachten hatte die Beklagte bereits am 11.10.2022 in Auftrag gegeben. Nach Auffassung des OLG Brandenburg hatte die Beklagte zu diesem Zeitpunkt keine Erkenntnisse darüber, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ausreich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Haben die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand ausgeschlossen oder geändert oder haben sie eine Vereinbarung über den Güterstand aufgehoben oder geändert, so können sie hieraus einem Dritten gegenüber Einwendungenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1470 BGB – Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung.

Gesetzestext (1) Mit der Rechtskraft der richterlichen Entscheidung ist die Gütergemeinschaft aufgehoben; für die Zukunft gilt Gütertrennung. (2) Dritten gegenüber ist die Aufhebung der Gütergemeinschaft nur nach Maßgabe des § 1412 wirksam. Rn 1 Ist der Aufhebungsantrag nach § 1469 begründet, so hebt das FamG die Gütergemeinschaft auf. Mit der Rechtskraft des Aufhebungsbeschl...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Prozessführungsbefugnis des Versicherers

Rz. 209 Bei Annahme des Mandates treffen den Anwalt bestimmte Hinweispflichten. Wird er beispielsweise von einem bereits verklagten Unfallbeteiligten beauftragt, so muss er überprüfen, ob dessen Haftpflichtversicherer ebenfalls am Prozess beteiligt ist oder voraussichtlich sein wird. Denn der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Führung des Rechtsstreits dem Versichere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Prozesskostenhilfe.

Rn 18 WEigtümer und die GdW (BGH ZMR 19, 514 Rz 5; ZMR 10, 780) können nach §§ 114 ff ZPO Prozesskostenhilfe erhalten. Die Rechtsverfolgung durch die GdW liegt im allgemeinen Interesse, wenn weder sie selbst noch sämtliche WEigtümer die Kosten aufbringen können (BGH ZMR 19, 514 Rz 11). Kann die GdW darlegen, dass ihr kein Darlehen in der erforderlichen Höhe gewährt würde und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 298 findet nicht nur auf gegenseitige Verträge (§§ 320 ff), sondern auch auf alle sonstigen Fälle von Zug-um-Zug-Leistungen, wie zB §§ 255, 273, 285, 348, 371, 785, 797, 1144, 1223, § 812 I HGB, Anwendung, auch wenn diese lediglich Nebenleistungen darstellen wie zB §§ 368, 371 (Grüneberg/Grüneberg § 298 Rz 1; MüKoBGB/Ernst § 298 Rz 1). Die zu erstattenden Kosten eines...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1429 BGB – Notverwaltungsrecht.

Gesetzestext 1Ist der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, durch Krankheit oder durch Abwesenheit verhindert, ein Rechtsgeschäft vorzunehmen, das sich auf das Gesamtgut bezieht, so kann der andere Ehegatte das Rechtsgeschäft vornehmen, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; er kann hierbei im eigenen Namen oder im Namen des verwaltenden Ehegatten handeln. 2Das Gleich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1460 BGB – Haftung des Gesamtguts.

Gesetzestext (1) Das Gesamtgut haftet für eine Verbindlichkeit aus einem Rechtsgeschäft, das ein Ehegatte während der Gütergemeinschaft vornimmt, nur dann, wenn der andere Ehegatte dem Rechtsgeschäft zustimmt oder wenn das Rechtsgeschäft ohne seine Zustimmung für das Gesamtgut wirksam ist. (2) Für die Kosten eines Rechtsstreits haftet das Gesamtgut auch dann, wenn das Urteil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Stimmverbote.

Rn 4 Ein Stimmverbot besteht, soweit es durch Gesetz (vgl §§ 715 V 1, 720 IV, 727 1) oder den Gesellschaftsvertrag angeordnet ist. Eine gesellschaftsvertragliche Regelung kann aber nicht den Eingriff in den Kernbereich der Mitgliedschaft des betroffenen Gesellschafters sanktionieren, da hierfür stets die Zustimmung des Betroffenen erforderlich ist (BGH NJW 85, 974 [BGH 05.11...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 17 Eigenbedarf (BGH ZMR 06, 702 u ZMR 19, 668) ist das zahlenmäßig am meisten geltend gemachte berechtigte Interesse des Vermieters, der nicht zwingend Eigentümer sein muss, LG Hambg ZMR 11, 789. Rechtsstreite werden häufig wegen Schadensersatzes geführt (AG Grünstadt ZMR 13, 722; Börstinghaus NZM 05, 775). Eigenbedarf – zum Reformbedarf Hinz NZM 23, 185 – bedeutet, dass ...mehr