Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Offenlegung der Prozessstandschaft.

Rn 41 Im Interesse der Gegenpartei hat der Prozessstandschafter die Ermächtigung offenzulegen und mitzuteilen, wessen Rechte er einklagt (BGHZ 125, 196, 201 = NJW 94, 2549; BGHZ 94, 117, 122 = NJW 85, 1826; BGH NJW 99, 2110 f; NZG 08, 711). Einer Offenlegung bedarf es nicht, sofern allen Beteiligten bekannt ist, welches Recht eingeklagt wird (BGHZ 108, 52, 58 = NJW 89, 2751;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übernahmeentscheidung.

Rn 21 Der Einzelrichter ist nicht befugt, den Rechtsstreit an das Kollegium zurückzuübertragen. Er hat die Sache dem Kollegium vorlegen, das nach Anhörung der Parteien dann darüber entscheidet, ob es sie wieder übernimmt. Eine mündliche Verhandlung ist möglich, aber nicht erforderlich (§ 128 IV). Das Kollegium entscheidet über die Rücknahme der Sache in voller Besetzung unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ergebnislose Auskunft und Erledigung der 3. Stufe.

Rn 18 Stellt sich aufgrund der durch den Bekl erteilten Auskunft (und ggf bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) heraus, dass ein Leistungsanspruch nicht besteht, muss die Klage abgewiesen werden. Rn 19 Eine einseitige Erledigungserklärung gem § 91a hilft dem Kl nicht, da der Leistungsantrag zu keiner Zeit begründet war (BGH NJW 94, 2895). Auch die analoge Anwendung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellung an Nichtbeklagten.

Rn 7 Die Klage kann nach dem Inhalt der Klageschrift gg den ›richtigen‹ Beklagten als wahren Schuldner gerichtet sein, aber versehentlich einem Dritten – etwa einem Namensvetter (plastisch Saarbr OLGR 97, 253) – zugestellt werden. In dieser Konstellation wird niemand Partei: Dies folgt für den Zustellungsempfänger daraus, dass er nach dem erkennbaren Willen des Kl nicht Part...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ende der Rechtshängigkeit.

Rn 9 Durch formell rechtskräftiges Urt, Klagerücknahme, Erledigungserklärung oder Prozessvergleich wird die Rechtshängigkeit beendet. Die Rechtshängigkeit durch Prozessvergleich kann nur entfallen, wenn die prozessualen Formvorschriften (§§ 160 Abs 3 Nr 1, 162 Abs 1 S 1 und 3, 163) eingehalten werden, wegen der Doppelnatur des Prozessvergleiches (einerseits materiell-rechtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidung.

Rn 31 Fehlt das Rechtsschutzinteresse ist die Klage grds als unzulässig abzuweisen, kann bei Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen aber auch als unbegründet abgewiesen werden (BGHZ 12, 308). Wird Ersatzpflicht künftigen Schadens zugesprochen, muss die Mitverschuldensquote des Kl festgestellt werden (BGH NJW 78, 544 [BGH 25.11.1977 - I ZR 30/76]). Ist die streitige Verpfli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erledigung der Auskunft.

Rn 14 Wenn der Bekl nach Erhebung einer Stufenklage die verlangte Auskunft erteilt und nur noch zu den weiteren Klageansprüchen Einwände vorträgt, kann der Kl den Rechtsstreit im Hinblick auf den Auskunftsanspruch (tw) nach § 91a für erledigt erklären. Falls sich der Bekl dem anschließt, ergeht keine isolierte Kostenentscheidung durch Beschl, sondern es ist die Kostenentsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 96 betrifft neben den §§ 94, 95 einen weiteren Fall der Kostentrennung und damit eine weitere Ausn des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Die Vorschrift ist in allen Instanzen anwendbar, auch im Rechtsmittelverfahren. Ggü der Regelung des § 94 ist sie subsidiär. Ein Bestreiten der Anspruchsberechtigung ist, sofern die Voraussetzungen des § 94 gege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwischenfeststellungsklage (Abs 2).

Rn 35 Gegenstand einer Zwischenfeststellungsklage kann nur ein im Laufe des Prozesses str gewordenes Rechtsverhältnis sein, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zT abhängt. Da nur die Entscheidung über den Klageanspruch in Rechtskraft erwächst (§ 322), kann dies in einem späteren Rechtsstreit ders Parteien über weitere auf das v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streit um die Wirksamkeit des Prozessvergleichs.

Rn 235 Es bleibt im Streit um die Wirksamkeit eines Vergleichs, namentlich bei Fortsetzung des Rechtsstreits beim Wert der ursprünglich gestellten Anträge (BGH AGS 20, 284 [BGH 09.10.2019 - IV ZR 171/18]; MDR 12, 1436 [BGH 19.09.2012 - V ZB 56/12]); mitverglichene Gegenstände führen nur zur Werterhöhung, soweit sie nunmehr in den Rechtsstreit einbezogen werden (hM, Übersicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenentscheidung.

Rn 20 Das Teilurteil verzichtet wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung grds auf einen eigenen Kostenausspruch (zB ›Der Ausspruch über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten‹). Eine Teilkostenentscheidung ist zulässig zugunsten eines mit dem Teilurteil ausscheidenden Streitgenossen wegen dessen außergerichtlichen Kosten (Köln MDR 76, 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Übernahme durch Rechtsnachfolger.

Rn 13 Bei Grundstücksveräußerung ohne weiteres (§ 266 I), ansonsten mit Zustimmung des Gegners (Abs 2 S 2). Wird eine Forderung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung abgetreten, kann der Rechtsnachfolger sogar durch Berufungseinlegung den Rechtsstreit übernehmen, wenn der Gegner sich rügelos hierauf einlässt (Kobl OLGR 04, 357). Das Gericht kann die Zustimmung nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenübernahme durch Vergleich.

Rn 4 Gerichtskostenbefreiung für den obsiegenden Gegner der PKH-Partei tritt nur dann ein, wenn dem Gegner die Kosten durch gerichtliche Entscheidung auferlegt worden sind. Die Befreiung gilt nicht, wenn die bedürftige Partei die Übernahme der Kosten durch gerichtlichen oder auch außergerichtlichen Vergleich übernommen hat. Dann sind die Kosten gg die arme Partei durch den G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 7 Eine Zurückverweisung setzt grds den Antrag zumindest einer Partei voraus. Ohne einen solchen Antrag ist eine Zurückverweisung allein in den Fällen der Nr 7 möglich. Verzichten die Parteien übereinstimmend auf eine Neuverhandlung in erster Instanz, so muss der Rechtsstreit vom Berufungsgericht auch dann zu einer sachlichen Entscheidung geführt werden, wenn dies mit eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verzögerung.

Rn 1 In den Fällen der auf Antrag angeordneten Aussetzung nach §§ 152, 153 kann die Aussetzung aufgehoben werden, wenn der Rechtsstreit, der Anlass für die Aussetzung ist, vorwerfbar verzögert wird. Eine lediglich objektive Verzögerung genügt nicht: Da das Gericht unter den in §§ 152, 153 genannten Voraussetzungen dem Antrag auf Aussetzung auch dann zwingend stattgeben muss,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Reichweite und Grenzen der Bindungswirkung.

Rn 8 Der Beschl ist für das Adressatgericht bindend, insoweit allerdings nur hinsichtlich der Rechtswegfrage (§ 17a II 3), nicht indes bei anderweitiger sachlicher oder örtlicher Zuständigkeit innerhalb seines Rechtswegs (BAG NJW 96, 742; OVG NRW Beschl v 31.1.24 – 4 E 72/24 – juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl v 6.6.17 – 1 SHa 2/17 – juris; Hamm Beschl v 3.11.16 – III-1 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage, Rücktritt, Aufhebung.

Rn 28 Der Wegfall der Geschäftsgrundlage führt weder zum Wegfall der Prozessbeendigungsvereinbarung noch der materiell-rechtlichen Absprachen, sondern nur zur Vertragsanpassung. Rechtlicher Bestand des Vergleichs und prozessbeendende Wirkung werden nicht berührt (BGH NJW 86, 1348, 1349). Die Frage, in welchem Umfang der Vergleich weiter gilt, ist daher nicht durch Fortsetzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Streitige Prozessfähigkeit.

Rn 15 Stellt sich in mehreren parallel geführten Rechtsstreiten die Frage nach der Prozessfähigkeit des Klägers, so kommt eine Aussetzung bis zur Vorlage eines in einem Parallelverfahren eingeholten Gutachtens nicht in Betracht: Die Wechselwirkungen beruhen auf der faktischen Ebene sich deckender Beweisfragen. Allerdings kann der Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Vormund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck/Systematik.

Rn 1 Zweck. Nach der Verhandlungsmaxime bringen die Parteien die zur Ausfüllung der Rechtsnormen (mit den gewünschten Rechtfolgen) erforderlichen Tatsachen selbst bei (da mihi facta, dabo tibi ius; s § 286 Rn 86). Sie bestimmen dadurch über den der gerichtlichen Entscheidung zugrunde zu legenden Prozessstoff. Grds ist keine Partei gezwungen, im Erkenntnisverfahren vorzutrage...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Klage kann ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache zurückgenommen werden. (2) 1Die Zurücknahme der Klage und, soweit sie zur Wirksamkeit der Zurücknahme erforderlich ist, auch die Einwilligung des Beklagten sind dem Gericht gegenüber zu erklären. 2Die Zurücknahme der Klage erfolgt, wenn sie nicht bei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassung.

Rn 3 Die Entscheidung über die Zulassung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGH NJW 02, 1957 [BGH 07.03.2002 - VII ZR 193/01]), weder die Partei noch der Vertreter haben darauf einen Anspruch (MüKoZPO/Toussaint § 89 Rz 4). Nach dem Zweck der Vorschrift setzt die Zulassung eine begründete Aussicht auf den Nachweis der Vollmacht oder eine Genehmigung voraus (Anders...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abweisung der Klage als unzulässig.

Rn 7 Ein anfänglicher unbehebbarer Mangel führt zur Abweisung der Klage als unzulässig durch Endurteil (BGHZ 159, 94, 104 = NJW 04, 2523; KG NJW 14, 2737), wobei die Verfahrenskosten die unterlegene (auch prozessunfähige) Partei (BGHZ 121, 397, 399 = NJW 93, 1865) bzw derjenige zu tragen hat, der etwa als falscher gesetzlicher Vertreter den Rechtsstreit veranlasst hat (BGH V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unstreitige Hilfsaufrechnung.

Rn 24 War die Hilfsaufrechnungsforderung unstr, so hat sie nicht den Streitwert des Verfahrens erhöht, unabhängig davon, ob über sie entschieden worden ist oder nicht (§ 45 III GKG). Wird die Klage abgewiesen, weil die Klageforderung nicht besteht, unterliegt der Kl in vollem Umfang und hat die Kosten nach § 91 zu tragen. Wird die Klage abgewiesen, weil zwar die Klageforderu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen und Verfahren.

Rn 2 Für eine Aussetzung nach § 152 muss das Eheaufhebungsverfahren anhängig sein. Hierbei hängt die Vorgreiflichkeit der Entscheidung nicht davon ab, ob die Ehe, deren Aufhebung betrieben wird, zwischen den Parteien des Rechtsstreits eingegangen wurde (Zö/Greger Rz 2). Die Entscheidung kann nach § 128 IV – nach Gewährung rechtlichen Gehörs – ohne mündliche Verhandlung durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Jeder Gläubiger, dem der Anspruch überwiesen wurde, ist berechtigt, gegen den Drittschuldner Klage auf Erfüllung der nach den Vorschriften der §§ 853 bis 855 diesem obliegenden Verpflichtungen zu erheben. (2) Jeder Gläubiger, für den der Anspruch gepfändet ist, kann sich dem Kläger in jeder Lage des Rechtsstreits als Streitgenosse anschließen. (3) Der Drittschuldner hat b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Klage und Widerklage.

Rn 22 Besteht kein Sachzusammenhang (§ 33) ist die isolierte Verweisung von Hauptklage und Widerklage zulässig. Die nach § 33 begründete Zuständigkeit der Widerklage bleibt von der Abtrennung (§ 145) unberührt. Bei ausschl Zuständigkeit des AG für eine Klage und Zuständigkeit des LG für die Widerklage ist die Verweisung des gesamten Rechtsstreits nach § 506 nicht möglich. De...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sachurteilsvoraussetzung.

Rn 11 Eine Klage ist als unzulässig abzuweisen, wenn dem Kl oder dem Bekl die Parteifähigkeit fehlt. Diese Behandlung der Klage zeigt, dass ein nicht rechtsfähiges Gebilde (Prozess-)Partei, nur eben nicht parteifähig ist. Die Parteifähigkeit ist eine in jeder Lage des Verfahrens vAw zu prüfende, weder Rügeverzicht (§ 295 II) noch Präklusion (BGHZ 159, 94, 98 f = NJW 04, 2523...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Arten von Drittbeteiligungen.

Rn 1 Der durch das Zweiparteienprinzip geprägte Zivilprozess kennt grds nur die Beteiligung von zwei Parteien, denen als Mitkläger oder Mitbeklagte ebenfalls als Parteien anzusehende Streitgenossen zur Seite stehen können. Die Einbeziehung Dritter, die keine Parteien sind, kann auf Veranlassung des Dritten selbst, der Partei oder des Gerichts geschehen. Der Dritte, der den G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Eine Aussetzung ist grds in jedem zivilprozessualen Verfahren möglich (zur Aussetzung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im Patentverletzungsrechtsstreit: BGH GRUR 12, 93 [BGH 28.09.2011 - X ZR 68/10]). Mit Inkrafttreten des Verbandsklagerichtlinienumsetzungsgesetzes (BGBl I 23, 272) wurden die bisherige Regelung zur Aussetzung mit Blick auf ein anhängiges Muste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 208 FamFG – Tod eines Ehegatten.

Gesetzestext Stirbt einer der Ehegatten vor Abschluss des Verfahrens, gilt dieses als in der Hauptsache erledigt. Rn 1 Die Ehewohnungs- und Haushaltssachen sind höchstpersönliche Rechte der Ehegatten. Als solche sind sie nicht vererblich. Mit dem Tod eines der Beteiligten hat sich der Rechtsstreit damit erledigt. Eine Fortsetzung durch die Erben ist nicht möglich. Etwas ande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 Wird eine ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein nachträgliches Ereignis unzulässig oder unbegründet, droht dem Kl Klageabweisung mit der Folge der Kostenlast (§ 91). Um dies zu vermeiden, könnte er zwar die Klage zurücknehmen (§ 269 I) oder auf den geltend gemachten Anspruch verzichten (§ 306). In beiden Fällen verbliebe es – bei Reduzierung der Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verhandlung vor dem erkennenden Gericht.

Rn 9 Abs 1 gebietet eine mündliche Verhandlung nur vor dem erkennenden Gericht (Musielak/Voit/Stadler Rz 8). Erkennendes Gericht ist das Gericht, das im konkreten Einzelfall zur Entscheidung des Rechtsstreits berufen ist (Wieczorek/Schütze/Borck Rz 19). Das können der originäre oder obligatorische Einzelrichter (§§ 348, 348a) und der Vorsitzende der KfH (§ 349) sein (Musiela...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Streitverkündung/Nebenintervention.

Rn 15 Drittbeteiligungen sind im selbstständigen Beweisverfahren zulässig (BGH NJW 97, 859; BGH BauR 98, 172). Es herrscht Streit, ob das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten bereits gegeben ist, wenn dieser bloß ein rein wirtschaftliches Interesse hat (LG Darmstadt IBR 13, 1040), oder ob ein rechtliches Interesse an dem Obsiegen der unterstützten Partei vorliegen mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gewährleistungs- und Interventionsklage (Nr 2).

Rn 5 Nr 2 setzt die Zulässigkeit einer Gewährleistungs- oder Interventionsklage nach dem maßgebenden nationalen Prozessrecht voraus, ordnet sie aber nicht an. Als Gewährleistungsklage iSd Vorschrift ist eine Klage anzusehen, die der Beklagte in dem Rechtsstreit gg einen Dritten zum Zweck der eigenen Schadloshaltung wegen der Folgen dieses Rechtsstreits erhebt (EuGH Slg 05, I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 26 Der in Abs 1 angeordnete Vertretungszwang gilt in erster Linie für die Parteien des Rechtsstreits, wobei an die formale Parteistellung angeknüpft wird. Eine evtl vorhandene eigene Rechtskunde der Partei ist ohne Bedeutung (St/J/Jacoby § 78 Rz 21; MüKoZPO/Toussaint § 78 Rz 23). Darüber hinaus ergreift der Anwaltszwang aber auch die anderen Personen, die neben oder zusam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Wirtschaftliche.

Rn 20 Da durch § 41 Nr 1 eine unmittelbare Interessenkollision ausgeschlossen ist, kommen lediglich mittelbare wirtschaftliche Interessen am Prozessausgang in Betracht. Diese sind dann denkbar, wenn der Richter als Mitglied einer am Prozess beteiligten Organisation wirtschaftlich an deren Erfolg partizipiert. Das kann aber nur dann die Besorgnis der Befangenheit begründen, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtliches Interesse (Interventionsgrund).

Rn 5 Ein rechtliches Interesse am Obsiegen der Hauptpartei, ein Interventionsgrund, liegt vor, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits durch Inhalt oder Vollstreckung unmittelbar oder mittelbar auf privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Verhältnisse des Nebenintervenienten einwirkt (BGH WM 06, 1252; NJW 97, 2385 f). Der Begriff des rechtlichen Interesses ist weit auszul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidungsmaßstab ohne Parteivereinbarung.

Rn 7 Haben die Parteien eine Vereinbarung über das anzuwendende Recht nicht getroffen und lässt sich ein Parteiwille auch nicht mittelbar aus der Wahl einer bestimmten institutionellen Verfahrensordnung oder aus der Rechtswahl im Zusammenhang mit dem Hauptvertrag entnehmen, so muss nach Abs 2 das Schiedsgericht das Recht desjenigen Staates anwenden, mit dem der Gegenstand de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Mit dem Anerkenntnis, einer – im Verständnis der hM – rein prozessualen Rechtshandlung (krit Stamm ZZP 127 [14], 125, 127; monographisch, von der prozessualen Natur ausgehend, aber materielle Wertungen einbeziehend Heiß S 77 ff), begibt sich der Beklagte der Chancen auf den prozessualen Sieg, indem er den vom Kl erhobenen prozessualen Anspruch und die darüber aufgestell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird. (2) 1Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachdienlichkeit.

Rn 20 Liegt vor, wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt und durch die Zulassung ein neuer Prozess vermieden wird (BGH NJW 01, 1210 [BGH 15.01.2001 - II ZR 48/99]). Es ist unerheblich, ob nach Zulassung neue Parteierklärungen und Beweiserhebungen nötig werden und dadurch die Erledigung des Rechtsstreits verzögert wird (BGH NJW-RR 87, 58 [...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Vor § 239 Rn 1. § 240 gilt für rechtshängige Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, und zwar unabhängig davon, ob der Schuldner auf der Kläger- oder der Beklagtenseite steht (vgl allg zum Anwendungsbereich Vor §§ 239 ff Rn 1, 2). Sind mehrere Parteien auf einer Seite vorhanden und wird nur über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt eine Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bei Unzuständigkeit.

Rn 30 Auf Antrag des Kl spricht das Gericht seine Unzuständigkeit nach Anhörung der Parteien aus und verweist den Rechtsstreit zugleich an das zuständige Gericht. Bei fehlendem Verweisungsantrag wird die Klage durch Prozessurteil abgewiesen. Zuvor ist der Kl nach § 139 auf das Antragserfordernis hinzuweisen (BGH NJWE-FER 97, 115).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird durch Widerklage oder durch Erweiterung des Klageantrages (§ 264 Nr. 2, 3) ein Anspruch erhoben, der zur Zuständigkeit der Landgerichte gehört, oder wird nach § 256 Abs. 2 die Feststellung eines Rechtsverhältnisses beantragt, für das die Landgerichte zuständig sind, so hat das Amtsgericht, sofern eine Partei vor weiterer Verhandlung zur Hauptsache darauf anträgt, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vorgerichtliches vergebliches Verlangen.

Rn 32 Der Beklagte muss vorgerichtlich die Fortsetzung des Mietverhältnisses oder eine den Umständen angemessene Räumungsfrist von dem Kl vergeblich verlangt haben. Unschädlich ist es, wenn der Mieter vorprozessual ›Kündigungswiderspruch‹ eingelegt, sich aber aus dem Widerspruchsschreiben jedoch – inhaltlich eindeutig – ergibt, dass unter grundsätzlicher Anerkennung der Vermi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorbehalten, so bleibt der Rechtsstreit im ordentlichen Verfahren anhängig. (2) Soweit sich in diesem Verfahren ergibt, dass der Anspruch des Klägers unbegründet war, gelten die Vorschriften des § 302 Abs. 4 Satz 2 bis 4. (3) Erscheint in diesem Verfahren eine Partei nicht, so sind die Vorschriften über das Versäumnisurteil ...mehr

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zfs 08/2025, Jahresbericht ... / IV. Erforderliche Kosten

Das LG Offenburg[25] vertritt die Auffassung, dass Deckungsschutz für die Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle nicht zu gewähren sei. Eine solche Tätigkeit sei nicht erforderlich im Sinne von § 125 VVG, da Zweck des Güteverfahrens nicht sei, das streitige Verfahren vorzuverlagern, sondern einen Rechtsstreit zu vermeiden. Im vorliegenden Fall der Geltendmachung von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist ein Rechtsstreit nicht anhängig, hat das Gericht nach Beendigung der Beweiserhebung auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass der Antragsteller binnen einer zu bestimmenden Frist Klage zu erheben hat. (2) 1Kommt der Antragsteller dieser Anordnung nicht nach, hat das Gericht auf Antrag durch Beschluss auszusprechen, dass er die dem Gegner entstandenen Kos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 13 § 17 II 1 GVG räumt den Gerichten Rechtsweg überschreitende Entscheidungszuständigkeiten ein, wenn der Streitgegenstand unter unterschiedlichen Rechtswegen zuzuordnenden Gesichtspunkten zu beurteilen, der geltend gemachte Anspruch also aus verschiedenen Klagegründen herleitbar ist (Anspruchsnormenkonkurrenz, BVerwG NVwZ 18, 993 [BVerwG 12.03.2018 - BVerwG 10 B 25.17])....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 36 Brüssel Ia-VO(1) Die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen werden in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. (2) Jeder Berechtigte kann gemäß dem Verfahren nach Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 die Feststellung beantragen, dass keiner der in Artikel 45 genannten Gründe für eine Versagung der Anerkennung g...mehr