Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter. 2Dies gilt nicht, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Tod der Partei.

Rn 12 Durch den Tod der bedürftigen Partei endet das PKH-Verfahren. Das Verfahren ist an die Person des Antragstellers geknüpft. Einem Verstorbenen kann keine PKH bewilligt werden, auch wenn die Bewilligungsreife schon eingetreten war (Kobl FamRZ 15, 2025; Stuttg FamRZ 11, 1604; Celle FamRZ 12, 808; Frankf FamRZ 11, 385). Verstirbt die bedürftige Partei, so kann nur der Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zweiparteienprinzip (Verbot des Insichprozesses).

Rn 3 Der Zivilprozess lebt vom Parteiengegensatz, also einer Konstellation, in der sich zwei Parteien als Angreifer und Verteidiger gegenüberstehen. Darum endet ein Prozess, nachdem sich kraft Erbgangs in einer Person die Parteistellung von Kl und Bekl vereinigt (BGH NJW-RR 99, 1152; FamRZ 11, 288 Rz 7 ff). Wegen des notwendigen Interessengegensatzes müssen Kl und Bekl perso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen des Teilurteils.

Rn 21 Das Teilurteil spaltet den Rechtsstreit in zwei Teile auf. Ein Vorbringen zu dem durch Teilurteil erledigten Teil ist im Verfahren über den verbleibenden Teil nicht mehr zulässig. Verspätete Angriffs- und Verteidigungsmittel dürfen nicht durch Teilurteil zurückgewiesen werden (Rn 4). Das Teilurteil kann für den jeweils entschiedenen Teil selbstständig formell und mater...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Zivilgerichtsbarkeit im Rechtsschutzsystem.

Rn 6 Die in der ZPO geregelte streitige Zivilgerichtsbarkeit ist Teil der sog ordentlichen Gerichtsbarkeit. Darunter wird aus historischen Gründen eine Zusammenfassung der Zivilgerichte, der Strafgerichte und der Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit innerhalb des Rechtswegs der ordentlichen Gerichtsbarkeit verstanden (vgl §§ 12, 13 GVG). Diese ordentliche Gerichtsbarkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahren und Entscheidung.

Rn 56 Über den Feststellungsantrag ist in einem normalen Erkenntnisverfahren nach mündlicher Verhandlung durch Endurteil nach § 300 zu entscheiden. Das Feststellungsinteresse ergibt sich aus dem Kosteninteresse des Kl, der sonst die Kosten tragen müsste. Das Gericht prüft, ob die Hauptsache sich erledigt hat, ob also die ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein ...mehr

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AGS 08/2025, Einigungsgebüh... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte mit seiner vor dem LG Bremen erhobenen Klage von den Beklagten Zahlung von 11.854,36 EUR nebst Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten als Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall verlangt. Nach Zustellung der Klage an die Beklagte zu 2, die der Kläger als Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen hatte, erklärte diese ohne anwaltliche Vertretung, sie we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt der Erledigung.

Rn 51 Da das Gericht bei der einseitigen Erledigungserklärung zu prüfen hat, ob tatsächlich Erledigung eingetreten ist, kommt dem Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses – anders als bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen (Rn 23) – eine wichtige Bedeutung zu. Einigkeit besteht, dass erledigende Ereignisse jedenfalls solche sind, die nach Rechtshängigkeit eintreten und z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wirtschaftlich Beteiligte.

Rn 5 Wirtschaftlich beteiligt sind die Personen, deren endgültigen Nutzen der Rechtstreit anstrebt (BGH NJW 77, 2310 [BGH 19.09.1977 - II ZB 9/76]; Bambg NJW-RR 90, 638 [OLG Bamberg 23.10.1989 - 4 W 63/89]). Rn 6 Im Insolvenzverfahren können das sowohl Masseals auch Insolvenzgläubiger sein. Nachrangige Insolvenzgläubiger kommen als Vorschusspflichtige nur dann in Frage, wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift trifft zwei wesentliche Aussagen: (1) Das Gericht hat eine Pflicht zu entscheiden, sobald der Rechtsstreit oder einer von mehreren verbundenen Prozessen (Abs 2) zur Endentscheidung reif ist. § 300 ist damit eine Regelung über den maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt, die das Verfahren beschleunigen, dessen Prozesswirtschaftlichkeit fördern und den Justizge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Prozessvollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, einschließlich derjenigen, die durch eine Widerklage, eine Wiederaufnahme des Verfahrens, eine Rüge nach § 321a und die Zwangsvollstreckung veranlasst werden; zur Bestellung eines Vertreters sowie eines Bevollmächtigten für die höheren Instanzen; zur Beseitigung des Rechtsstreits durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Vor § 239 Rn 1 ff. § 239 wird durch § 246 (s dort) verdrängt, gilt also nicht, wenn zur Zeit des Todes eine Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten stattfand; dabei kommt es auf die jeweilige Instanz an (BAG NJW 21, 874 Rz 5; BFH FamRZ 09, 113; Brandbg BeckRS 19, 23921 Rz 2 = FamRZ 20, 185; zum Beginn der nächsthöheren Instanz vgl § 244 Rn 4; vgl Rn 6 – zum Zeitp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 21. Gerichtsstandsbestimmungsverfahren.

Rn 32 Die Kosten eines zum Rechtsstreit gehörenden Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens sind Kosten des Rechtsstreits und damit erstattungsfähig. Nach der Neufassung des § 16 Nr 3a RVG fallen insoweit allerdings kaum noch gesonderte Kosten an. Möglich ist dies allenfalls noch bei einem Anwaltswechsel zwischen Gerichtsstandsbestimmungsverfahren und Hauptsache.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 71b Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 71b Brüssel Ia-VO0 Die Zuständigkeit eines gemeinsamen Gerichts wird wie folgt bestimmt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege, kann dieser Partei zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten. (2) Die Nebenintervention kann in jeder Lage des Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung, auch in Verbindung mit der Einlegung eines Rechtsmittels, erfolgen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Die Entscheidung über Verweisung eines Rechtsstreits an die Zivilkammer oder an die Kammer für Handelssachen ist nicht anfechtbar. 2Erfolgt die Verweisung an eine andere Kammer, so ist diese Entscheidung für die Kammer, an die der Rechtsstreit verwiesen wird, bindend. 3Der Termin zur weiteren mündlichen Verhandlung wird von Amts wegen bestimmt und den Parteien bekanntgemacht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kompetenzkonflikte.

Rn 2g §§ 72a, 119a sind vorrangig ggü Zuständigkeitsregelungen im Geschäftsverteilungsplan einschließlich Verbleibensklauseln, die etwa an Fristen oder eine durchgeführte Verhandlung anknüpfen (Schlesw 13.8.19 – 2 AR 20/19 Rz 13 ff). Eine überlastungsbedingte längere Dauer vor Abgabe des Verfahrens ändert nichts an der Zuständigkeit (BayObLG NJW 22, 2849 Rz 43). Die speziali...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unzumutbarkeit der Vorschusspflicht der wirtschaftlich Beteiligten.

Rn 4 Wenn feststeht, dass die zur Verfügung stehenden Mittel zur Deckung der Kosten nicht ausreichen, ist zu prüfen, ob es den wirtschaftlich am Rechtsstreit Beteiligten zumutbar ist, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen. a) Wirtschaftlich Beteiligte. Rn 5 Wirtschaftlich beteiligt sind die Personen, deren endgültigen Nutzen der Rechtstreit anstrebt (BGH NJW 77, 2310 [BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sofort.

Rn 3 Das Anerkenntnis muss sofort abgegeben werden, also bei der erstmöglichen Gelegenheit. Wann das wiederum der Fall ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Soweit das Gericht einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, muss das Anerkenntnis spätestens im Termin abgegeben werden. Der Klageanspruch darf dann aber schriftsätzlich nicht zuvor bestritten wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Aussetzung und Ruhen.

Rn 9 Aussetzung und Ruhen treten nur kraft richterlicher Anordnung oder Zustellung eines entspr Beschl ein, der vAw oder auf Antrag zwingend oder nach einer Ermessensausübung des Gerichtes ergeht (BGH NJW 20, 1973 Rz 23). Die Aussetzung ist nur zulässig, wenn das Gesetz sie vorsieht, wie zB in der ZPO in §§ 65, 148, 149, 152–154, 246, 247, 578 II sowie in den §§ 21, 136, 221...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Einschränkungen und Erweiterungen.

Rn 11 Einschränkungen des gesetzlichen Umfangs der Prozessvollmacht sind nur zulässig und wirken nur in den durch § 83 gezogenen Grenzen ggü dem Gericht und dem Gegner. Wird die Prozessvollmacht nur für eines der in einem Rechtsstreit verbundenen Prozessrechtsverhältnisse erteilt (zB bei subjektiver Klagehäufung oder § 61), ist das kein Fall einer Beschränkung (vgl auch § 83...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der allgemeine Gerichtsstand des Fiskus wird durch den Sitz der Behörde bestimmt, die berufen ist, den Fiskus in dem Rechtsstreit zu vertreten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zwangsvollstreckung und Erkenntnisverfahren.

Rn 4 Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist vom Erkenntnisverfahren organisatorisch getrennt. Zwar ist die Vollstreckung aus einem Endurteil, das einen Rechtsstreit im Erkenntnisverfahren abschließt, der Regelfall, von dem auch das Achte Buch der ZPO ausgeht (s § 704). Es ist jedoch nicht zwingend, dass der Zwangsvollstreckung ein Rechtsstreit vorausgeht (Zö/Seibel Vor § 704 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird in einem bei der Kammer für Handelssachen anhängigen Rechtsstreit die Klage nach § 256 Abs. 2 der Zivilprozessordnung durch den Antrag auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses erweitert oder eine Widerklage erhoben und gehört die erweiterte Klage oder die Widerklage als Klage nicht vor die Kammer für Handelssachen, so ist der Rechtsstreit auf Antrag des Gegners a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsnatur.

Rn 2 Nach nunmehr hM hat der Prozessvergleich eine Doppelnatur; er ist sowohl materiell-rechtliches Rechtsgeschäft, weil er sachlich rechtlich die Ansprüche und Verbindlichkeiten der Parteien regelt, als auch Prozessvertrag, weil er den Rechtsstreit beendet (BGH NJW-RR 18, 1023 [BGH 19.04.2018 - IX ZR 222/17]; NJW 15, 2965 [BGH 14.07.2015 - VI ZR 326/14]; aA MüKoZPO/Wolfstei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Trennung und Verweisung.

Rn 4 Bei der objektiven Klagehäufung kann es vorkommen, dass nicht alle Begehren als Handelssache zu qualifizieren sind. In diesem Fall kann der gesamte Rechtsstreit verwiesen werden (§ 95 Rn 2). Um aber der KfH nicht die Zuständigkeit für den Teil zu nehmen, der Handelssache ist, und um dem Kläger nicht das Wahlrecht aus der Hand zu nehmen (MüKoZPO/Pabst Rz 8), kommt auch e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 19 Zur Zulässigkeit und Begründetheit der Restitutionsklage s Rn 2 f, vor §§ 578 ff Rn 3 sowie § 578 Rn 2 f. Soweit ein Rechtsstreit noch anhängig ist, sind Wiederaufnahmegründe dort zu erledigen. Tatsächliches Vorbringen zu Restitutionsgründen kann deshalb auch in der Revision in Abweichung von § 559 noch zu berücksichtigen sein (BGH NJW 00, 1871 [L]; MDR 04, 644; NJW-RR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist eine originäre Einzelrichterzuständigkeit nach § 348 Abs. 1 nicht begründet, überträgt die Zivilkammer die Sache durch Beschluss einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Interessenkollision.

Rn 11 Zur Vermeidung von Interessenkollisionen kann eine Ersatzzustellung nicht an den Prozessgegner erfolgen. Ein Verstoß macht die Zustellung unwirksam. Heilung nach § 189 ist möglich. Über den Wortlaut ›Rechtsstreit‹ hinaus ist die Zustellung in allen Angelegenheiten unzulässig, in denen zwischen dem Zustellungsadressaten und der Ersatzperson eine konkrete Interessenkolli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gleiches Gericht.

Rn 2 Die zu verbindenden Prozesse müssen bei demselben Gericht, nicht zwingend bei demselben Spruchkörper anhängig sein (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 11; aA Zö/Greger Rz. 10). Dennoch ist die spruchkörperübergreifende Verbindung außerhalb des Bereichs der zwingend vorgeschriebenen Verbindung in der Gerichtspraxis regelmäßig nur dann anzutreffen, wenn alle Beteiligten (Part...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 22 EuZVO – Nichteinlassung des Beklagten.

Gesetzestext (1) War ein verfahrenseinleitendes Schriftstück oder ein diesem gleichwertiges Schriftstück nach dieser Verordnung zum Zwecke der Zustellung in einen anderen Mitgliedstaat zu übermitteln und hat sich der Beklagte nicht auf das Verfahren eingelassen, so ergeht kein Urteil, bis festgestellt ist, dass das Schriftstück so rechtzeitig zugestellt oder übergegeben wor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff.

Rn 1 Die Zuerkennung der Parteifähigkeit bedeutet, dass ein Rechtssubjekt im eigenen Namen als Kl oder Bekl an einem Rechtsstreit teilnehmen kann. Eine von der Parteifähigkeit zu trennende Frage ist es, ob die Partei den Rechtsstreit auch selbst führen und vor Gericht auftreten darf oder hierfür einen gesetzlichen Vertreter benötigt. Sie wird durch § 52 beantwortet, der für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 7 Macht der Rechtsnachfolger des veräußernden Grundstückseigentümers von seiner Berechtigung, den Rechtsstreit zu übernehmen, keinen Gebrauch und ist er mangels Antrags des Prozessgegners auch nicht zur Übernahme verpflichtet (§ 266 I), führt der Rechtsvorgänger den Rechtsstreit nach § 265 II weiter (BGHZ 175, 253). Erst mit der Übernahme des Verfahrens durch den Erwerber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenschuldner.

Rn 4 Kostenschuldner nach § 96 kann nur die Partei sein, die im Rechtsstreit voll oder tw obsiegt hat. Dazu gehört zunächst einmal jeder Fall, in dem das Gericht der Klage durch streitige Entscheidung ganz oder tw stattgegeben oder die Klage ganz oder tw abgewiesen hat. Hierzu gehören aber auch die Fälle, in denen der Antrag letztlich anerkannt wird. Das Anerkenntnis bezieht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird vor der Kammer für Handelssachen eine nicht vor sie gehörige Klage zur Verhandlung gebracht, so ist der Rechtsstreit auf Antrag des Beklagten an die Zivilkammer zu verweisen. (2) 1Gehört die Klage oder die im Falle des § 506 der Zivilprozessordnung erhobene Widerklage als Klage nicht vor die Kammer für Handelssachen, so ist diese auch von Amts wegen befugt, den Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Wirkung.

Rn 1 Die Vorschrift besitzt in der forensischen Praxis kaum Relevanz. Sie erlaubt es, prozessleitend durch einen nicht selbstständig anfechtbaren, abänderbaren Beschl die mündliche Verhandlung, nicht das Verfahren als solches, auf selbstständige Angriffs- und Verteidigungsmittel zu beschränken. Hierzu zählen alle zur Begründung des Klageantrags oder zur Rechtsverteidigung vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) 1Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus und verweist den Rechtsstreit zugleich an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges. 2Sind mehrere Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsverhältnis zum Gegner.

Rn 2 Im Unterschied zu § 66 setzt die streitgenössische Nebenintervention nicht nur ein Rechtsverhältnis zwischen dem Streithelfer und der unterstützten Partei, sondern zusätzlich zwischen dem Streithelfer und der Gegenpartei voraus (BGHZ 92, 275, 277 = NJW 85, 386). Entspr dem üblichen Verständnis ist ein Rechtsverhältnis eine durch den Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 29 I.

Rn 1 Die Regelung begründet einen besonderen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen am Erfüllungsort. Mit dem Erfüllungsort als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit stellt § 29 I in bewusster Abkehr vom Schutzzweck des § 12 (vgl § 12 Rn 1) den Gedanken des Sachzusammenhangs zwischen dem Vertragsverhältnis nach materi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 385 I Nr 3.

Rn 5 Zu den ›Vermögensangelegenheiten‹ gehören zB Eheverträge und Vereinbarungen hinsichtlich des ehelichen Güterrechts, das Erbrecht des Ehegatten und der Eltern und Kinder, sowie die mit Unterhalts- oder Sozialhilfeansprüchen in Zusammenhang stehenden Tatsachen wie etwa das Einkommen (LSG NRW NZS 15, 199, Rz 16). Voraussetzung ist freilich stets, dass der Zeuge selbst dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsnachfolge beim Beklagten.

Rn 17 Ein gewillkürter Beklagtenwechsel ist wie eine Klageänderung zu behandeln. Nach § 263 ist für deren Zulässigkeit die Einwilligung des neuen Bekl oder eine Sachdienlichkeitserklärung des Gerichts erforderlich. Für das Ausscheiden des bisherigen Bekl aus dem Rechtsstreit ist nach Beginn der mündlichen Verhandlung entspr § 269 I auch dessen Zustimmung erforderlich (BGH GR...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Bedingte Rechtsmittel

Rz. 164 Soll ein Rechtsmittel unter der Bedingung der Gewährung von Prozesskostenhilfe eingelegt werden, sind besonders die laufenden Rechtsmittelfristen zu beachten. Eine Entscheidung über die Prozesskostenhilfe, ist selten vor Ablauf dieser Fristen zu erhalten. Nun kann der Rechtsanwalt den Weg wählen, das Rechtsmittel nebst PKH-Antrag fristgerecht einzulegen, auf eine schn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 2 Der Antrag ist bei dem Gericht zu stellen, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll. Geht es um die Bewilligung von PKH für ein Verfahren in einem höheren Rechtszug, so ist also dieses Gericht zuständig. Wird im VwGO-Verfahren ein PKH-Antrag für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, so ist für den Antrag auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist ein Rechtsstreit anhängig, so ist der Antrag bei dem Prozessgericht zu stellen. (2) 1Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, so ist der Antrag bei dem Gericht zu stellen, das nach dem Vortrag des Antragstellers zur Entscheidung in der Hauptsache berufen wäre. 2In dem nachfolgenden Streitverfahren kann sich der Antragsteller auf die Unzuständigkeit des Gerichts nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Im Fall der Hauptintervention (§ 64) streiten zwei Gläubiger über eine Forderung, gg die der Bekl Einwendungen erhebt. In dieser Situation kann der Hauptintervenient die Initiative ergreifen und seinen Anspruch sowohl gg den Kl als auch den Bekl des Hauptprozesses durchsetzen. Abweichend hiervon ist der Schuldner (Bekl) im Prätendentenstreit (§ 75) zur Erfüllung des Kla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 5 Die Interventionswirkung hängt davon ab, dass die Streitverkündung formgerecht erklärt wurde (§ 73), den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 72 entspricht, für den Streitverkündeten die Möglichkeit einer Einflussnahme auf den Prozess bestand (BGH NJW 82, 281 f [BGH 08.10.1981 - VII ZR 341/80]; BGH NJW 15, 559 Rz 13) und vor Abschluss des Folgeprozesses eine rkr Sachentsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird einer Klage auf Räumung von Wohnraum mit Rücksicht darauf stattgegeben, dass ein Verlangen des Beklagten auf Fortsetzung des Mietverhältnisses auf Grund der §§ 574 bis 574b des Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen der berechtigten Interessen des Klägers nicht gerechtfertigt ist, so kann das Gericht die Kosten ganz oder teilweise dem Kläger auferlegen, wenn der Beklagte d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Widerklage eines Dritten.

Rn 20 Unter den Begriff der Drittwiderklage fasst man auch den Fall, in dem eine am Rechtsstreit bislang nicht beteiligte Partei (Dritter, der auch Streithelfer sein kann; vgl BGHZ 131, 76, 78) im Wege der Widerklage gg den Kl der Hauptklage u/oder Dritte vorgeht (vgl nur Zö/Schultzky Rz 29). Eine solche isolierte Widerklage durch einen bisher am Rechtsstreit nicht beteiligt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausschluss bei Widerklage.

Rn 2 Auch wenn die Voraussetzungen vorliegen, kommt eine Verweisung nicht in Betracht, wenn der in Abs 2 besonders geregelte Fall eines widersprüchlichen Verhaltens vorliegt. Hat nämlich der Rechtsstreit vor dem AG begonnen und wurde von diesem an eine Zivilkammer des LG verwiesen, so kann der Beklagte Verweisung an die KfH dann nicht verlangen, wenn er selbst eine Widerklag...mehr