Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 8 Kosten und Gebühren / e) Beratung und Rechtsschutzversicherung

Rz. 112 Fast jede Rechtsschutzversicherung (RSV) erstattet ihrem Versicherungsnehmer für den Fall einer anwaltlichen Beratung andere Beträge. Regelmäßig trägt die RSV aber nicht mehr als den Höchstsatz von 190 EUR. Ohne Kenntnis des Versicherungsvertrages des Auftraggebers kann der RA daher keine zutreffende Auskunft darüber geben, ob und in welcher Höhe die RSV dem Auftragg...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Rechtsschutzversicherung

Rz. 38 Viele Auftraggeber sind rechtsschutzversichert. Der Auftraggeber glaubt dann oftmals, dass die Vergütung des von ihm beauftragten RA "unproblematisch" ist, weil er davon ausgeht, dass seine Rechtsschutzversicherung die Zahlung der Vergütung vollständig übernimmt. Rz. 39 Genau das ist aber aus vielerlei Gründen oftmals gerade nicht der Fall. So kann es sein, dass der Au...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / I. Allgemeines

Rz. 146 Kennen Sie die Werbung einer der großen Rechtsschutzversicherer, die damit wirbt, dass diese Rechtsschutzversicherung "Anwalts Liebling" ist? Bei einem Neumandat schleicht sich mitunter ein Gefühl der Sicherheit in vergütungsrechtlicher Hinsicht ein, wenn der Mandant seine Rechtsschutzversicherungs-Card "zückt". Der Mandant fühlt sich auf der sicheren Seite, weil er g...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. Ablehnung der Kostendeckung

Rz. 156 Eine Rechtsschutzversicherung ist, wie andere Wirtschaftsunternehmen auch, auf eine "satte" Gewinnerzielung ausgerichtet. Wir dürfen uns nicht wundern, wenn die Rechtsschutzversicherung sich darin übt und versucht, Gebühren eigenmächtig zu kürzen. Oft verkennt sie dabei, dass nicht die Rechtsschutzversicherung, sondern der RA gem. § 14 RVG die Gebühr unter Berücksich...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Einschränkungen des Versicherungsschutzes

Rz. 163 Nachstehend werden die "wichtigsten" Einschränkungen aufgeführt, die von dem Grundsatz des Versicherungsschutzes abweichen: Rz. 164 Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht die Mehrkosten, die durch Beauftragung mehrerer RA bestehen. Rz. 165 Praxistipp: Auch in diesem Fall sollten Sie den Mandanten befragen, ob bereits eine...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Rechtsschutzversicherung

Rz. 67 Hat eine Rechtsschutzversicherung (RSV) eine sog. Kostendeckungszusage erteilt, so zahlt diese anstelle des Auftraggebers die gesetzliche Vergütung des RA. Unterliegt der Auftraggeber im gerichtlichen Verfahren, zahlt die RSV auch die Kosten der Gegenseite und die Gerichtskosten. Rz. 68 Der Auftraggeber bleibt alleiniger Vergütungsschuldner. Zahlt die RSV nicht oder nu...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Kostendeckungszusage

Rz. 147 Die überwiegende Zahl der RA klärt die Kostendeckungsfrage für die anwaltliche Tätigkeit mit der Rechtsschutzversicherung für den Mandanten als einen kostenlosen Service. Dabei weiß der Mandant i.d.R. nicht einmal, dass diese Tätigkeit einen eigenen Vergütungsanspruch des RA begründet. Er geht vielmehr davon aus, dass diese Leistung als eine Art Nebentätigkeit in sei...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Übersendung der Kostendeckungsanfrage

Rz. 154 Die Übersendung der Kostendeckungsanfrage sollten Sie (allein schon aus Kostengründen) entweder via elektronischem Behördenpostfach (eBO) oder "online" (einige Versicherer bieten eine Online-Kostendeckungsanfrage an) bewirken. Diese Übersendungsformen sind effizienter, schneller und kostengünstiger als die Übermittlung auf dem Postweg. Rz. 155 Einige Rechtsschutzversi...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / A. Beratungshilfe

I. Allgemeines Rz. 1 Wie stellen Sie sich den "idealen Mandanten" vor? Das ist gewiss ein zahlungskräftiger, zahlungswilliger, zufriedener Mandant und wenn er dazu unkompliziert und freundlich ist, umso besser. Wenn es diesen Mandanten – gerade im Hinblick auf die Zahlungsfreudig- und -willigkeit – gibt, so ist dieser "Exot" in einigen Kanzleien eher die Ausnahme, denn sehr vi...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / B. PKH/VKH

I. Allgemeines Rz. 66 Ein in der Praxis wichtiges Arbeitsgebiet ist die PKH/VKH (zukünftig nur noch PKH) sowie der Umgang mit Mandanten, die u.U. einen Anspruch auf PKH haben. In diesem Kapitel ist dieses Thema mit der Hilfe von Beispielen und Musterformularen den Kanzleimitarbeitern eine Orientierungshilfe und Unterstützung, die evtl. in der Praxis bisher gar nicht oder sehr...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Antragstellung/Zuständigkeit

1. Form des Antrags auf Bewilligung von PKH Rz. 97 Den Antrag auf Bewilligung von PKH kann der Antragsteller schriftlich oder mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Prozessgerichts stellen. Ebenso kann der Antrag auch in der mündlichen Verhandlung gestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Protokollierung des Antrages. Stellt der Antragsteller einen schriftlichen Antrag, s...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VII. Rechtsmittel

1. Allgemeines Rz. 138 Das Gericht der Hauptsache entscheidet über den Antrag auf Bewilligung von PKH durch Beschluss (§ 127 Abs. 1 ZPO). 2. Form und Frist Rz. 139 Weist das Gericht den PKH-Antrag zurück, kann der Beschluss, bis auf eine Ausnahme, auf die noch eingegangen wird, binnen einer Notfrist von einem Monat seit Zustellung mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Allgemeines

Rz. 138 Das Gericht der Hauptsache entscheidet über den Antrag auf Bewilligung von PKH durch Beschluss (§ 127 Abs. 1 ZPO).mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Zuständigkeit

Rz. 21 Zuständig ist das AG, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Sofern der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist das AG zuständig, in dessen Bezirk das Bedürfnis für die Beratungshilfe besteht (§ 4 Abs. 1 BerHG).mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. Möglichkeiten der Antragstellung

1. Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe beim AG Rz. 32 In diesem Fall stellt der Antragsteller den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe und Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe direkt beim AG. Diesen Antrag kann der Antragsteller mündlich oder schriftlich stellen. Rz. 33 Das AG kann ebenfalls Beratungshilfe gewähren (§ 3 Abs. 2 BerHG), wenn dem Rec...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Frist

Rz. 98 Eine gesetzliche Frist, innerhalb welcher ein Antrag auf PKH gestellt werden muss, ist nicht gegeben. Das bedeutet aber nicht, dass PKH für einen Rechtsstreit beantragt werden kann, der beendet ist. Die PKH umfasst nicht die nachträgliche Erstattung von Prozesskosten.mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Rechtsbehelf/Rechtsmittel

Rz. 45 Wird der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe abgelehnt, hat der Antragsteller die Möglichkeit, gegen einen ablehnenden Beschluss Erinnerung einzulegen (§ 7 BerHG). Die Erinnerung kann schriftlich oder mündlich beim AG eingelegt werden, das den Beschluss erlassen hat.mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Erfolgsaussicht/Mutwilligkeit

Rz. 85 Zwei weitere wesentliche Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH sind a) Erfolgsaussicht Rz. 86 Mit seinem Antrag auf Bewilligung von PKH reicht der Antragsteller auch die Klage oder den Antrag ein, für den er PKH begehrt. Dabei kann es sich um...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 8 Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen zunächst drei Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 1 BerHG erfüllt sein. § 1 BerHG (1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wennmehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 3. Wesentliche Verbesserung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Beendigung des Prozesses/Verfahrens

Rz. 134 Das Gericht kann innerhalb einer Frist von vier Jahren nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens oder einer sonstigen Beendigung des Verfahrens innerhalb derselben Frist hinsichtlich der getroffenen Entscheidung über eine Zahlung eine Änderung herbeiführen, sodass entweder Raten oder eine Einmalzahlung der von der Landeshauptkasse vorgeleisteten Prozesskosten zu ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VI. PKH im Mahnverfahren

Rz. 137 Der Antrag auf Bewilligung von PKH kann auch im Mahnverfahren gestellt werden. Ist der Antragsteller aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die im Vergleich zum ordentlichen Verfahren geringeren Gerichtskosten aufzubringen, oder kann er diese nur in mehr als vier Raten aufbringen und erscheint die Rechtsverfolgung in dem Mah...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Beiordnung eines auswärtigen RA

Rz. 131 Gem. § 121 Abs. 3 ZPO kann ein RA, der im Bezirk des Prozessgerichts nicht niedergelassen ist, beigeordnet werden. Dies jedoch nur dann, wenn keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dies bedeutet, dass Reisekosten grds. nicht erstattet werden. Der auswärtige RA wird zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA beigeordnet. Hier ist in der Rspr. eine Entwicklung dahingehen...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Gesetzliche Grundlage

Rz. 5 Geregelt sind die Voraussetzungen für die Beratungshilfe in dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG). Rz. 6 Zum 1.1.2014 wurde die Beratungshilfe zusammen mit einer Neuregelung der Prozesskostenhilfe durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts v. 31.8.2013 umfassend reformiert (nachstehend Refo...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Wirkung der PKH

Rz. 126 Die Wirkung der PKH ist in § 122 ZPO geregelt. Danach ist derjenige, dem PKH bewilligt wurde, von der Zahlung von Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, den eigenen Rechtsanwaltskosten sowie ggf. Sachverständigengebühren befreit. Eine Zweitschuldnerhaftung gem. § 31 Abs. 1 GKG scheidet bei bewilligter PKH auch aus. Rz. 127 Von der PKH sind jedoch die Kosten der Geg...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 3. Frist

Rz. 23 Nach § 6 Abs. 2 BerHG bleibt der Direktzugang zum Rechtsanwalt durch die nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe (RA ist vor der Bewilligung tätig geworden) auch nach der Reform 2014 erhalten. Der Antrag muss jedoch jetzt gem. § 6 Abs. 2 S. 2 BerHG spätestens vier Wochen nach der Beratungstätigkeit gestellt werden (in Gegensatz zu früher, wo der Antrag nicht frist...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VI. Bewilligungsfähige Rechtsgebiete und Beratungspersonen

Rz. 46 In allen Rechtsgebieten, wie z.B. dem Zivil-, Arbeits-, Sozial- oder Strafrecht, wird Beratungshilfe bewilligt. Rz. 47 Das Privileg der Rechtsanwaltschaft zur alleinigen Beratung wurde teilweise aufgeweicht. Grundsätzlich erfolgt die Beratung gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BerHG zwar noch durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind....mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / I. Allgemeines

Rz. 1 Wie stellen Sie sich den "idealen Mandanten" vor? Das ist gewiss ein zahlungskräftiger, zahlungswilliger, zufriedener Mandant und wenn er dazu unkompliziert und freundlich ist, umso besser. Wenn es diesen Mandanten – gerade im Hinblick auf die Zahlungsfreudig- und -willigkeit – gibt, so ist dieser "Exot" in einigen Kanzleien eher die Ausnahme, denn sehr viele Menschen s...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Voraussetzungen für die Bewilligung

Rz. 71 § 114 ZPO (1) 1Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. 2Für die grenzübersch...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse während des Prozesses/Verfahrens

Rz. 133 Sofern PKH ohne Ratenzahlung bewilligt wurde, ist der Antragsteller zunächst von Zahlungen befreit. Diese Befreiung erlischt jedoch dann, wenn sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers während des Prozesses wesentlich verändern, denn der Antragsteller hat insoweit sein Einkommen und/oder Vermögen einzusetzen (§ 115 Abs. 1 S. 1 und 2 ZPO). Dies...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Aufhebung der Bewilligung von PKH

Rz. 136 Das Gericht kann den Beschluss, mit dem der Partei PKH bewilligt wurde, gem. § 124 ZPO aufheben. Dies können Sie dem Gesetzeswortlaut des § 124 ZPO – wie folgt – entnehmen: (1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wennmehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / I. Allgemeines

Rz. 66 Ein in der Praxis wichtiges Arbeitsgebiet ist die PKH/VKH (zukünftig nur noch PKH) sowie der Umgang mit Mandanten, die u.U. einen Anspruch auf PKH haben. In diesem Kapitel ist dieses Thema mit der Hilfe von Beispielen und Musterformularen den Kanzleimitarbeitern eine Orientierungshilfe und Unterstützung, die evtl. in der Praxis bisher gar nicht oder sehr selten mit PK...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Form des Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 22 Den Antrag auf Beratungshilfe kann der Antragsteller/Rechtssuchendemehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe beim AG

Rz. 32 In diesem Fall stellt der Antragsteller den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe und Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe direkt beim AG. Diesen Antrag kann der Antragsteller mündlich oder schriftlich stellen. Rz. 33 Das AG kann ebenfalls Beratungshilfe gewähren (§ 3 Abs. 2 BerHG), wenn dem Rechtssuchenden sofort eine Auskunft erteilt werden kan...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VII. Besonderheit der öffentlichen Rechtsberatung in Hamburg und Bremen sowie Öffnungsklausel nach der Reform

Rz. 49 Grds. kann der Antragsteller wählen zwischen einem RA seiner Wahl oder, sofern vorhanden, einer öffentlichen Beratungsstelle. Rz. 50 In den Bundesländern Hamburg und Bremen erfolgt die Beratung ausschließlich durch die öffentlichen Rechtsberatungsstellen. Beratungshilfe durch Rechtsanwälte findet keine Unterstützung. In dem Bundesland Berlin hat der Antragsteller die W...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Form des Antrags auf Bewilligung von PKH

Rz. 97 Den Antrag auf Bewilligung von PKH kann der Antragsteller schriftlich oder mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Prozessgerichts stellen. Ebenso kann der Antrag auch in der mündlichen Verhandlung gestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Protokollierung des Antrages. Stellt der Antragsteller einen schriftlichen Antrag, so muss dieser Antrag von dem Antragsteller,...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / b) Mutwilligkeit

Rz. 92 Von Mutwilligkeit spricht man, "wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde."[1] Mutwillig handelt danach, wer den kostspieligeren von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen beschreitet.[2] Rz. 93 Beispiel 3: Die Ehefrau unseres Mandanten M, der die Scheidung begehrt, ist eine sehr erfolgreiche Geschäftsfrau, ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 3. Formular

Rz. 99 Sofern ein PKH-Antrag gestellt werden soll, muss neben der Klage/dem Antrag und dem Antrag auf Bewilligung von PKH bei dem Gericht ein von dem Kläger/Beklagten und Antragsteller ausgefülltes Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" bei dem Prozessgericht eingereicht werden (§ 117 ZPO). Die von dem Antragsteller gemachten Angaben in ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VIII. Wirkung der Beratungshilfe + Vergütungsvereinbarung

Rz. 52 Sofern Beratungshilfe bewilligt wird und die Beratung durch einen RA erfolgt (Ausnahme: Hamburg und Bremen, s.o.), trägt die Landeshauptkasse die Kosten der anwaltlichen Vergütung. Vergütungsschuldner ist die Staatskasse und nicht der Mandant. Rz. 53 Der Vergütungsanspruch richtet sich nach der gesetzlichen Vergütung für die Beratungshilfe Nr. 2500 ff. VV RVG. Rz. 54 In...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Hinweis auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 687 Ist der Gegner des Mandanten zur Erstattung seiner Kosten verpflichtet, muss er ihm nur die gesetzliche Vergütung erstatten. Vereinbart der RA daher mit seinem Auftraggeber eine Vergütung, die von der gesetzlichen Regelung abweicht, muss die Vereinbarung einen Hinweis darauf enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Fal...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Antrag auf PKH

Rz. 43 PKH bzw. VKH und in vielen Bundesländern auch Beratungshilfe sind für viele Auftraggeber oft die einzige Möglichkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Im familienrechtlichen Mandat ist die Häufigkeit der erfolgten Bewilligungen am höchsten. Aber auch im arbeitsrechtlichen Mandat und den sonstigen möglichen Arten von Auseinandersetzungen ist eine immer w...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. PKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 111 In der Praxis kommt es mitunter sehr oft vor, dass die Erfolgsaussicht nicht von vornherein eingeschätzt werden kann. Ist ungewiss, ob das Gericht PKH bewilligen wird und will der Mandant den Prozess jedoch ohne die Bewilligung von PKH nicht fortführen, so ist zu empfehlen, zunächst den Antrag auf PKH zu stellen und die Klage nur in dem Fall von PKH an- bzw. rechtshä...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / a) Erfolgsaussicht

Rz. 86 Mit seinem Antrag auf Bewilligung von PKH reicht der Antragsteller auch die Klage oder den Antrag ein, für den er PKH begehrt. Dabei kann es sich um eine Rechtsverfolgung des Antragstellers handeln (Antragsteller ist Kläger/Antragsteller) oder aber um eine Rechtsverteidigung (Antragsteller ist Beklagter/Antragsgegner). Rz. 87 Seitens des Gerichts (der Vorsitzende oder ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 72 PKH erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aus eigenen Mitteln aufzubringen. Grds. hat jede Partei, die einen Antrag auf Bewilligung von PKH stellt, ihr Einkommen und Vermögen einzusetzen, um den Prozess aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zum Einkomme...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Formular

Rz. 25 Sofern der Antrag schriftlich oder nachträglich gestellt wird, ist das nachstehende Formular zu verwenden. Rz. 26 Praxistipp: Einen entsprechenden Vordruck für einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie bspw. kostenlos auf der folgenden Internetseite einsehen und herunterladen: https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf Rz. 27 Bevor die verschied...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Zuständigkeit

Rz. 102 Der PKH-Antrag folgt der Zuständigkeit für die Hauptsache. Dies gilt auch dann, wenn der PKH-Antrag gesondert eingereicht wird. Rz. 103 Beispiel 1: Mandant M erhebt eine sog. Kostenvorschussklage i.H.v. 2.500,00 EUR gegen seinen in Hanau wohnenden Vermieter aufgrund eines erheblichen Wasserschadens in der von ihm bewohnten Mietwohnung in Berlin-Kreuzberg (Der Mandant ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Form und Frist

Rz. 139 Weist das Gericht den PKH-Antrag zurück, kann der Beschluss, bis auf eine Ausnahme, auf die noch eingegangen wird, binnen einer Notfrist von einem Monat seit Zustellung mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde angefochten werden (§ 127 Abs. 2 i.V.m. § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO). Die sofortige Beschwerde kann entweder bei dem Gericht, das den Beschluss erlassen hat ode...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IX. Aufhebung der Beratungshilfe

Rz. 59 Seit der Reform 2014 gibt es gem. § 6a BerHG zwei Möglichkeiten einer Aufhebung. Rz. 60 Die erste Möglichkeit ist die Aufhebung von Amts wegen durch das Gericht, wenn die Voraussetzungen für die Beratungshilfe zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht vorgelegen haben. Die Aufhebung muss dabei innerhalb eines Jahres erfolgen (§ 6a Abs. 1 BerHG). Gem. § 8a Abs. 1 BerHG bleibt ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Nachträglicher Antrag durch den RA

Rz. 36 Sofern der Rechtssuchende den direkten Weg zum RA wählt, ist der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe nachträglich innerhalb der 4-Wochen-Frist (vgl. Rdn 23) zu stellen. Hierzu ist ein Antragsformular zu verwenden. Rz. 37 Über den nachträglich gestellten Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet der Rechtspfleger beim AG. War der RA beratend tätig und ...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 7. Rechnungslegung bei einem rechtsschutzversicherten Mandanten

Rz. 58 Die Vergütungsrechnung ist dem Mandanten als Auftraggeber und Rechnungsempfänger zu erteilen mit dem Hinweis, dass eine Abschrift der Rechnung an die Rechtsschutzversicherung zum Ausgleich des Rechnungsbetrages übermittelt wurde. Die Kopie der Rechnung können Sie an die Rechtsschutzversicherung mit der Aufforderung um Zahlungsausgleich übermitteln.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Vergleich/Einigung unter Widerruf

Rz. 238 In gerichtlichen Verfahren werden Vergleiche oftmals unter dem Vorbehalt des Widerrufs geschlossen. Die Gründe dafür können mannigfaltig sein. Häufig will der RA noch Rücksprache mit seinem Auftraggeber über die erzielte Einigung halten und sein ausdrückliches Einverständnis einholen. Oder sein Mandant ist verpflichtet, die Zustimmung der Rechtsschutzversicherung für...mehr