Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / a) Rechtslage

Rz. 64 Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, einen gemeldeten Schadenfall unverzüglich zu bearbeiten. Sobald ihm alle für die Deckungsprüfung notwendigen Informationen vorliegen, besteht allenfalls noch eine Frist von 2–3 Wochen, innerhalb derer die Deckungszusage oder Deckungsablehnung zu erteilen ist. Bei Nichteinhalten dieser Frist kann der Versicherer das Recht v...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / a) Rechtslage

Rz. 67 Voraussetzung für die Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers ist der Eintritt eines Versicherungsfalles (§ 4 ARB 2010). Im Schadenersatz-Rechtsschutz wird der Versicherungsfall als erstes Ereignis definiert, durch das der Schaden verursacht wurde; im Beratungsrechtsschutz ist es die Änderung der Rechtslage, in allen anderen Fällen ein Verstoß gegen Rechtspflich...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 2. Versicherungsfall

Rz. 77 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.10: Versicherungsrecht An das Landgericht _________________________ In Sachen _________________________ ./. _________________________ bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Antrag: Die Klage wird abgewiesen. Gründe: Eine Eintrittspflicht der Beklagten besteht nicht, da der Versicherungsfall bereit...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 4. Kostenminderungspflicht

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.12: Außergerichtlicher Vergleich (Kostenminderungspflicht) An das Amtsgericht _________________________ In Sachen _________________________./. _________________________ bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Antrag: Die Klage wird abgewiesen. Gründe: Eine gesonderte Klage würde erhebliche Mehrkost...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / III. Mutwilligkeit

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.3: Vollstreckungstitel Sehr geehrte Damen und Herren, in der o.g. Schadensache haben Sie eine Kostenübernahme mit der Begründung verweigert, dass der Anspruchsgegner vermögenslos sei, so dass die Durchführung des Rechtsstreits mit unnötigen Kosten verbunden sei. Die Erwirkung eines Vollstreckungstitels ist allei...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / I. Versicherungsfall

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.1: Arbeitsrecht (Beendigung des Arbeitsverhältnisses) Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr o.g. Versicherungsnehmer hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit um Rat und Auskunft gebeten. Der Arbeitgeber des Versicherungsnehmers hat diesen am _________________________ gebeten, einer einvernehmlichen Beend...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 3. Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.11: Außergerichtlicher Vergleich An das Amtsgericht In Sachen _________________________ ./. _________________________ bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Antrag: Die Klage wird abgewiesen. Gründe: Der Kläger hat sein Wandlungsbegehren in vollem Umfang durchgesetzt und hat obsiegt, sodass die B...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 1. Verspätete Deckungszusage

Rz. 76 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.9: Arbeitsrecht (verspätete Deckungszusage) Schriftsatz an das Amtsgericht Köln: _________________________ (Adresse) In Sachen _________________________ ./. _________________________ bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Antrag: Die Klage wird abgewiesen. Gründe: Die Klage ist unbegründet, weil d...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / IV. Einvernehmliche Regelung

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.4: Außergerichtlicher Vergleich (einvernehmliche Regelung) Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben die Ausgleichung meiner Kostenrechnung mit der Begründung verweigert, dass der Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung seiner Wandlungsansprüche Erfolg gehabt habe, weil der Verkäufer des Gebrauchtwagens nach An...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / II. Beratungsrechtsschutz

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.2: Familienrecht Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr o.g. Versicherungsnehmer hat mich in einer familienrechtlichen Angelegenheit um Rat und Auskunft gebeten. Ihr Versicherungsnehmer lebt seit dem _________________________ von seiner Ehefrau getrennt. Er hat sich beraten lassen, welchen Ehegatten- und Kindesunte...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / a) Rechtslage

Rz. 70 Gemäß § 5 Abs. 3 b ARB 2010 trägt der Rechtsschutzversicherer die bei einer einverständlichen Erledigung entstandenen Kosten nicht, "soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen." Bei gerichtlichen Verfahren ergeben sich keine Besonderheiten, da bei einem Vergleich im Regelfall die Kosten entspr...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / III. Beachtung des Quotenvorrechtes

Rz. 26 In der Rechtsschutzversicherung beinhaltet das Quotenvorrecht zugunsten des Mandanten, dass dieser aus der Kostenerstattung des Gegners die vom Versicherungsumfang nicht gedeckten Kosten seiner Rechtsverfolgung vorab entnehmen darf. Dies kommt im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes in Betracht, z.B. wenn nur Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für einen Teilb...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 1. Beispiel für eine Vergütungsabrede

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Auftrag zur Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin erteilt hiermit Rechtsanwalt _________________________ Auftrag zur Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung _________________________ Und gleichsam VOLLMACHT zur anwaltlichen Vertretung und Wahrnehmung d...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. Fälligkeit der Versicherungsleistung

Rz. 70 Gemäß § 5 Abs. 2 a ARB kann der Versicherungsnehmer die Übernahme der vom Versicherer zu tragenden Kosten verlangen, sobald er nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits erfüllt hat. Sobald der Mandant des Anwaltes, also der VN, als Kostenschuldner in Anspruch genommen wird, also nach Vorschussanforderung, hat die Rechtsschutz...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Regelungen zu den Obliegenheiten

Rz. 113 Unter Obliegenheiten verstehen die ARB 2012/2021 (Nr. 4.1.) "sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten."[52] Diese Legaldefinition gibt vor, dass der Versicherungsnehmer sich aus dem Versicherungsvertrag heraus bestimmten Regeln zu unterwerfen hat, anderenfalls verliert er den...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Vergütungsvereinbarungen in der Praxis

Rz. 141 Seit langer Zeit werden von Rechtsschutzversicherungen mit Rechtsanwälten getroffene frühere Gebührenvereinbarungen, häufig genannt "Rationalisierungsabkommen", insbesondere unter berufsrechtlichen Aspekten kritisch gesehen. Dies hat sich auch durch die BGH-Rechtsprechung[65] nicht nachhaltig geändert. Rz. 142 An die Stelle der früher angestrebten so genannten "Ration...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / IV. Rechtsanwaltsvergütung für Einholung der Rechtsschutzdeckung

Rz. 28 Fallgestaltungen, in denen die Rechtsschutzversicherung die Rechtsschutzdeckung schuldhaft verzögert, etwa wegen Prüfung des Versicherungsfalles oder Rechtsschutzdeckung für mitversicherte Personen, kann ausnahmsweise auch für die Einholung der Rechtsschutzzusage die Vergütung als Verzugsposition verlangt werden.[25] So bestimmt in Fortführung des BGH vom 6.10.2010[26...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Vorsätzliche Verkehrsstraftat

Rz. 123 Ein spezielles Thema ist die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei vorsätzlich begangener Verkehrsstraftat. In diesem Fall kommt gemäß § 4 Abs. 3 ARB der Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung in Fortfall, wenn der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person wegen einer verkehrsrechtlichen Vorsatztat verurteilt wird. Ein insoweit in Betracht k...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. "Missverhältnis" zwischen Geldbuße und Verteidigungskosten

Rz. 134 Das "Missverhältnis" zwischen Geldbuße und Verteidigungskosten kann nicht das allein entscheidende Kriterium für die Bejahung oder Verneinung der Mutwilligkeit sein, "da es gerade die Aufgabe der Rechtsschutzversicherung ist, dem VN das Kostenrisiko bei der Abwehr rechtlicher Eingriffe aller Art abzunehmen". Maßstab für die Mutwilligkeit kann nicht sein, was ein "nor...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Rechtsschutz bei Vorsatztat

Rz. 104 Für den Bereich der verkehrsrechtlichen Strafvorschriften sind die Voraussetzungen des Ausschlusses des Versicherungsschutzes in § 4 Abs. 3 b S. 1 ARB geregelt. Nach dieser Vorschrift ist bei in Betracht kommenden Vorsatztaten der Versicherungsschutz – gegenüber Absatz 3a – erweitert. Nach dieser Vorschrift besteht bei einem Verstoß gegen verkehrsrechtliche Strafvors...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Leistungsumfang nach ARB

Rz. 24 In welcher Höhe der Versicherer die Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen Anwaltes und die im Verfahren anfallenden Kosten zu übernehmen hat, ist in § 5 Abs. 1 a ARB 94 und gleich lautend in § 5 ARB 2008 geregelt. Hiernach hat die Rechtsschutzversicherung zunächst die Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen Anwaltes in gesetzlicher Höhe zu tragen...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / V. Kosten/Gebühren für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Rz. 32 In verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten trägt die Rechtsschutzversicherung, wie ausgeführt, die gesetzlichen Gebühren des Anwaltes sowie die Verwaltungskosten, jedoch nur im verwaltungsrechtlichen sowie verwaltungsgerichtlichen Führerscheinverfahren. Nicht jedoch werden die gesetzliche Vergütung des Anwaltes sowie die Kosten für die Begutachtung, soweit nich...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 2. Erstattung der Gebühren bei nur teilweiser Eintrittspflicht

Rz. 66 Bei der Frage, ob und inwieweit Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung gegeben ist, wenn nur eine sog. Teildeckung in Betracht kommt, sind verschiedene Fallgestaltungen denkbar. Rz. 67 In Betracht kommt, dass dem Versicherungsnehmer mehrere Delikte vorgeworfen werden und die Vorwürfe nur teilweise unter Versicherungsschutz stehen. In einem solchen Fall besteht n...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Verkehrsrecht und Rechtsschutz

Rz. 8 Der Rechtsanwalt hat häufig für den Mandanten die Frage zu klären, ob und in welchem Umfang Leistungspflicht einer bestehenden Rechtsschutzversicherung gegeben ist. So stellt sich nicht nur die Frage, ob der Versicherungsnehmer oder ein mitversicherter Dritter Deckungszusage erbittet, sondern auch (z.B.), welches Sachgebiet die Deckung erfassen soll (nachfolgend exempl...mehr

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Literaturverzeichnis / I. Buchtitel

Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Auflage 2020 Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Auflage 2022 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 48. EL 2023 Bode, Der neue EU-Führerschein: Praxisorientierte Einführung, Texte, Tabellen, 1998 Bode/Winkler (Hrsg.), Fahrerlaubnis: Eignung, Entzug, Wiedererteilung, 5. Auflage...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / VI. Rechtsschutz bei Auslandsunfällen

Rz. 95 Bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland trägt gemäß § 5 Abs. 1 b ARB/2.3.2.1 ARB 2016 die Rechtsschutzversicherung die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen, am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes. Bei Beauftragung eines im Inland zugelassenen Anwaltes trägt der Versicherer die ...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / V. Kosten für außergerichtliche Sachverständigengutachten

Rz. 75 Wichtig ist zu beachten, dass die Rechtsschutzdeckung für außergerichtliche Gutachten nur für bestimmte Angelegenheiten und darüber hinaus nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird.[42] Rz. 76 Die nachfolgenden Darstellungen orientieren sich an der Fassung der ARB (94) sowie der gleich lautenden ARB (2000). Rz. 77 Auf einschränkende Abweichungen in den ARB (75) ...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Der Versicherungsschutz bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten

Rz. 49 Rechtsschutz besteht grundsätzlich für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit. Zu den verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten gehören alle Vorschriften, die der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen. Hieran ändert sich nichts, wenn der Versicherungsnehmer zusätzlich in Tateinheit gegen eine Vorschrift des allgemeinen Ord...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. Besonderheit Mediation

Rz. 94 Die Rechtsschutzversicherungen sind auch im Bereich der Konfliktlösung in ihren Versicherungsbedingungen neue Wege gegangen und haben ganz bewusst die Mediation in ihren Katalog aufgenommen. Dabei wird Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren anerkannt, mithilfe dessen "die Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 2. Zweiter Rechtsanwalt

Rz. 31 Ein weiteres Problem stellt der Rechtsanwaltswechsel während des laufenden Mandates dar. Nicht nur sind dann berufsrechtliche Pflichten zu beachten, sondern es ist auch keine Selbstverständlichkeit, dass die Rechtsschutzversicherung – oder im Erstattungsfalle der Gegner – die Kosten eines zweiten Rechtsanwalts trägt: Praxistipp Achtung: BGH vom 22.8.2012 – XII ZB 183/1...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Muster: Meldung Rechtsschutzfall im Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen

Rz. 37 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.2: Anschreiben an Rechtsschutzversicherung wegen Deckungsschutz VS-Nr.: _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherungsschutz für: _________________________ Interessenwahrnehmung vor Verwaltungsbehörde aus folgendem Rechtsbereich: _________________________ Ereignisdatum: ____...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 5. Tatbestände zur Einschränkung und zum Ausschluss des Rechtsschutzes

Rz. 17 Üblicherweise besteht Rechtsschutzdeckung nur für den Versicherungsnehmer und nicht für die ansonsten mitversicherten Personen, auf den der sog. Fußgänger-Rechtsschutz ausgedehnt ist. Rz. 18 Hinweis für die Praxis Die vorstehend genannte Einschränkung bedeutet, dass bei lediglich bestehendem Verkehrs-Rechtsschutz nur der Versicherungsnehmer selbst Anspruch auf Rechtssc...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 3. Musterschriftsatz/Mandanteninformation zur Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung)

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.3: Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens Sehr geehrte/r _________________________, die Fahrerlaubnisbehörde hat angeordnet, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zum Nachweis der Fahreignung beizubringen. Zuständig für die Erstellung dieses Gutachtens ist eine Begutachtungss...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Fallgestaltungen

Rz. 13 Somit kommt Rechtsschutzdeckung in verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten in folgenden Fallgestaltungen in Betracht: a) Angelegenheiten mit Bezug zur Fahrerlaubnis:mehr

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Literaturverzeichnis / II. Einzelbeiträge

Albrecht/Evers/Klipp/Schulze, Projektgruppe MPU-Reform: Schlussbericht. Schriftenreihe: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Reihe M: Mensch und Sicherheit (257), 2015 (online verfügbar unter https://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/1105) Anderson/McLean/Farmer/Lee/Brooks, Vehicle travel speeds and the incidence of fatal pedestrian crashes. Accident An...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 2. § 12 ARB 2008/2010

Rz. 53 In § 12 ARB 2008/2010 ist der "Wegfall des versicherten Interesses" versichert. § 12 Abs. 2 ARB 2008/2010 hat folgenden Wortlaut: Zitat "Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode fort, soweit der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstandes der Ve...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / C. Beachtung der Ausschlussklauseln

Rz. 99 Auch im Bereich der Verkehrssachen sind die in Betracht kommenden Risikoausschlüsse zu beachten. Diese sind in den ARB sinnvollerweise geregelt im Anschluss an die Leistungsbeschränkungen. Rz. 100 Nach ARB (94) sind die bisher in § 4 Abs. 1 ARB geregelten Risikoausschlüsse beseitigt. Nunmehr ist in § 5 Ziff. 3 ARB zum Leistungsumfang geregelt, dass die Versicherung nic...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 2. Freistellung

Rz. 89 In der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer keinen Zahlungsanspruch gegen den Versicherer; dieser ist lediglich verpflichtet, den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen freizustellen und unbegründete Ansprüche abzuwehren (§ 100 VVG). Auch in der Rechtsschutzversicherung besteht das Leistungsversprechen des Versicherers darin, den Versicherungsn...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / H. Anfrage Deckungsschutz beim Rechtsschutzversicherer

Rz. 61 Die Honorarfrage ist regelmäßig zu Beginn eines Mandats zu klären. Selbst wenn ein Rechtsschutzversicherer zum gleichen Konzernverbund gehört, wie der Streitgegner in der Schadensache selber, sind beide rechtlich voneinander getrennt agierende Unternehmen. So kann es durchaus vorkommen, dass eine Konzerntochter ein Klageverfahren gegen eine andere Konzerntochter finan...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. § 21 Abs. 3 ARB 2000 – Fahrzeug-Rechtsschutz

Rz. 30 Entnommen Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, § 11 Rn 16.mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / II. Interessenwahrnehmung vor Verwaltungsbehörde oder Verwaltungsgericht

Rz. 21 Weitere Voraussetzung für Rechtsschutzdeckung im verkehrsrechtlichen Verwaltungs-Rechtsschutz ist, dass die Interessenwahrnehmung vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Verwaltungsgericht stattfindet. Gemeint sind hier alle Verwaltungsbehörden, die verkehrsrechtlich tätig werden, und alle Verwaltungsgerichte, auch die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungs...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Im Adhäsionsverfahren

Rz. 125 Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist es unerheblich, in welchem Verfahren die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Also sind beim Adhäsionsverfahren i.S.d. §§ 403 ff. StPO – auch wenn es im Ausland durchgeführt wird – von der Rechtsschutzversicherung die Kosten zu übernehmen.mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 2. § 21 Abs. 1 ARB 2000 – Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 29 Nach den ARB 2000 bietet sich regelmäßig folgendes Bild: Entnommen Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, § 11 Rn 7.mehr

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zfs 12/2024, Terminsgebühr ... / 3 Anmerkung:

Gebührenrechtliches In seinem Urteil hat der IX. ZS des BGH noch einmal die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für den Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen zusammengefasst. Danach genügt es für den Anfall dieser Terminsgebühr, wenn der Gegner die auf eine Erledigung des Verfahrens gerichteten Äußerungen zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine P...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 1. Mitversicherte Personen

Rz. 52 In den meisten Fällen sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Ehefrau und Kinder mitversichert. Oft ist es daher sinnvoll, den Versicherungsvertrag fortzusetzen.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / q) Insassenunfallversicherung, § 9 Abs. 3

Rz. 530 Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist mittlerweile ebenso üblich. Gerade wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei der Mitnahme von Dritten keine allzu gravierenden Beschränkungen auferlegen möchte, empfiehlt sich eine solche Versicherung. Zudem kann sich für den Arbeitgeber der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung als ratsam erweisen.[1320]mehr

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§ 4 Sachversicherungen / XII. Checkliste: Kaskoversicherung

Rz. 222 I. Versicherungsvertrag II. Schadenfeststellungmehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / II. Kosten bei Selbstvertretung eines Anwaltes

Rz. 25 Streitig ist die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung die Versicherungsleistung zum Inhalt hat im Fall einer Selbstvertretung des Anwaltes. AG München[21] stellt darauf ab, dass die Regelung in ARB, wonach die Vergütung eines für den VN tätigen Rechtsanwaltes getragen wird, sobald er nachweist, dass er zur Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits er...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Im Nebenklageverfahren

Rz. 124 Bei Vertretung des Nebenklägers hat die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer vom Mandanten bzw. VN selbst erhobenen "aktiven" Nebenklage nicht zu übernehmen im Gegensatz zu den Kosten einer "passiven" Nebenklage. Im Falle der passiven Nebenklage ist der VN entsprechend der gerichtlichen Kostenentscheidung von den Nebenklagekosten freizustellen. Hinweis In den neu...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / I. Allgemeines

Rz. 64 Besteht keine Rechtsschutzversicherung für den konkreten Streitfall und sind die finanziellen Möglichkeiten des Mandanten dergestalt, dass es einerseits keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe gibt, andererseits die Kosten eines Rechtsstreits nicht aus eigenen Mitteln geschultert werden können, sollte eine Prozessfinanzierung in Betracht gezogen werden. Rz. 65 Bei einer...mehr