Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 2. Erstattung der Gebühren bei nur teilweiser Eintrittspflicht

Rz. 66 Bei der Frage, ob und inwieweit Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung gegeben ist, wenn nur eine sog. Teildeckung in Betracht kommt, sind verschiedene Fallgestaltungen denkbar. Rz. 67 In Betracht kommt, dass dem Versicherungsnehmer mehrere Delikte vorgeworfen werden und die Vorwürfe nur teilweise unter Versicherungsschutz stehen. In einem solchen Fall besteht n...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / IV. Rechtsanwaltsvergütung für Einholung der Rechtsschutzdeckung

Rz. 28 Fallgestaltungen, in denen die Rechtsschutzversicherung die Rechtsschutzdeckung schuldhaft verzögert, etwa wegen Prüfung des Versicherungsfalles oder Rechtsschutzdeckung für mitversicherte Personen, kann ausnahmsweise auch für die Einholung der Rechtsschutzzusage die Vergütung als Verzugsposition verlangt werden.[25] So bestimmt in Fortführung des BGH vom 6.10.2010[26...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Vorsätzliche Verkehrsstraftat

Rz. 123 Ein spezielles Thema ist die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei vorsätzlich begangener Verkehrsstraftat. In diesem Fall kommt gemäß § 4 Abs. 3 ARB der Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung in Fortfall, wenn der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person wegen einer verkehrsrechtlichen Vorsatztat verurteilt wird. Ein insoweit in Betracht k...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Verkehrsrecht und Rechtsschutz

Rz. 8 Der Rechtsanwalt hat häufig für den Mandanten die Frage zu klären, ob und in welchem Umfang Leistungspflicht einer bestehenden Rechtsschutzversicherung gegeben ist. So stellt sich nicht nur die Frage, ob der Versicherungsnehmer oder ein mitversicherter Dritter Deckungszusage erbittet, sondern auch (z.B.), welches Sachgebiet die Deckung erfassen soll (nachfolgend exempl...mehr

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Literaturverzeichnis / I. Buchtitel

Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Auflage 2020 Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Auflage 2022 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 48. EL 2023 Bode, Der neue EU-Führerschein: Praxisorientierte Einführung, Texte, Tabellen, 1998 Bode/Winkler (Hrsg.), Fahrerlaubnis: Eignung, Entzug, Wiedererteilung, 5. Auflage...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / VI. Rechtsschutz bei Auslandsunfällen

Rz. 95 Bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland trägt gemäß § 5 Abs. 1 b ARB/2.3.2.1 ARB 2016 die Rechtsschutzversicherung die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen, am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes. Bei Beauftragung eines im Inland zugelassenen Anwaltes trägt der Versicherer die ...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Der Versicherungsschutz bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten

Rz. 49 Rechtsschutz besteht grundsätzlich für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit. Zu den verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten gehören alle Vorschriften, die der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen. Hieran ändert sich nichts, wenn der Versicherungsnehmer zusätzlich in Tateinheit gegen eine Vorschrift des allgemeinen Ord...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / V. Kosten für außergerichtliche Sachverständigengutachten

Rz. 75 Wichtig ist zu beachten, dass die Rechtsschutzdeckung für außergerichtliche Gutachten nur für bestimmte Angelegenheiten und darüber hinaus nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird.[42] Rz. 76 Die nachfolgenden Darstellungen orientieren sich an der Fassung der ARB (94) sowie der gleich lautenden ARB (2000). Rz. 77 Auf einschränkende Abweichungen in den ARB (75) ...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. Besonderheit Mediation

Rz. 94 Die Rechtsschutzversicherungen sind auch im Bereich der Konfliktlösung in ihren Versicherungsbedingungen neue Wege gegangen und haben ganz bewusst die Mediation in ihren Katalog aufgenommen. Dabei wird Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren anerkannt, mithilfe dessen "die Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 2. Zweiter Rechtsanwalt

Rz. 31 Ein weiteres Problem stellt der Rechtsanwaltswechsel während des laufenden Mandates dar. Nicht nur sind dann berufsrechtliche Pflichten zu beachten, sondern es ist auch keine Selbstverständlichkeit, dass die Rechtsschutzversicherung – oder im Erstattungsfalle der Gegner – die Kosten eines zweiten Rechtsanwalts trägt: Praxistipp Achtung: BGH vom 22.8.2012 – XII ZB 183/1...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 5. Tatbestände zur Einschränkung und zum Ausschluss des Rechtsschutzes

Rz. 17 Üblicherweise besteht Rechtsschutzdeckung nur für den Versicherungsnehmer und nicht für die ansonsten mitversicherten Personen, auf den der sog. Fußgänger-Rechtsschutz ausgedehnt ist. Rz. 18 Hinweis für die Praxis Die vorstehend genannte Einschränkung bedeutet, dass bei lediglich bestehendem Verkehrs-Rechtsschutz nur der Versicherungsnehmer selbst Anspruch auf Rechtssc...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Muster: Meldung Rechtsschutzfall im Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen

Rz. 37 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.2: Anschreiben an Rechtsschutzversicherung wegen Deckungsschutz VS-Nr.: _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherungsschutz für: _________________________ Interessenwahrnehmung vor Verwaltungsbehörde aus folgendem Rechtsbereich: _________________________ Ereignisdatum: ____...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / 3. Musterschriftsatz/Mandanteninformation zur Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung)

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.3: Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens Sehr geehrte/r _________________________, die Fahrerlaubnisbehörde hat angeordnet, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zum Nachweis der Fahreignung beizubringen. Zuständig für die Erstellung dieses Gutachtens ist eine Begutachtungss...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Fallgestaltungen

Rz. 13 Somit kommt Rechtsschutzdeckung in verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten in folgenden Fallgestaltungen in Betracht: a) Angelegenheiten mit Bezug zur Fahrerlaubnis:mehr

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Literaturverzeichnis / II. Einzelbeiträge

Albrecht/Evers/Klipp/Schulze, Projektgruppe MPU-Reform: Schlussbericht. Schriftenreihe: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Reihe M: Mensch und Sicherheit (257), 2015 (online verfügbar unter https://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/1105) Anderson/McLean/Farmer/Lee/Brooks, Vehicle travel speeds and the incidence of fatal pedestrian crashes. Accident An...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 2. § 12 ARB 2008/2010

Rz. 53 In § 12 ARB 2008/2010 ist der "Wegfall des versicherten Interesses" versichert. § 12 Abs. 2 ARB 2008/2010 hat folgenden Wortlaut: Zitat "Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode fort, soweit der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstandes der Ve...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / C. Beachtung der Ausschlussklauseln

Rz. 99 Auch im Bereich der Verkehrssachen sind die in Betracht kommenden Risikoausschlüsse zu beachten. Diese sind in den ARB sinnvollerweise geregelt im Anschluss an die Leistungsbeschränkungen. Rz. 100 Nach ARB (94) sind die bisher in § 4 Abs. 1 ARB geregelten Risikoausschlüsse beseitigt. Nunmehr ist in § 5 Ziff. 3 ARB zum Leistungsumfang geregelt, dass die Versicherung nic...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 2. Freistellung

Rz. 89 In der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer keinen Zahlungsanspruch gegen den Versicherer; dieser ist lediglich verpflichtet, den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen freizustellen und unbegründete Ansprüche abzuwehren (§ 100 VVG). Auch in der Rechtsschutzversicherung besteht das Leistungsversprechen des Versicherers darin, den Versicherungsn...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / H. Anfrage Deckungsschutz beim Rechtsschutzversicherer

Rz. 61 Die Honorarfrage ist regelmäßig zu Beginn eines Mandats zu klären. Selbst wenn ein Rechtsschutzversicherer zum gleichen Konzernverbund gehört, wie der Streitgegner in der Schadensache selber, sind beide rechtlich voneinander getrennt agierende Unternehmen. So kann es durchaus vorkommen, dass eine Konzerntochter ein Klageverfahren gegen eine andere Konzerntochter finan...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. § 21 Abs. 3 ARB 2000 – Fahrzeug-Rechtsschutz

Rz. 30 Entnommen Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, § 11 Rn 16.mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / II. Interessenwahrnehmung vor Verwaltungsbehörde oder Verwaltungsgericht

Rz. 21 Weitere Voraussetzung für Rechtsschutzdeckung im verkehrsrechtlichen Verwaltungs-Rechtsschutz ist, dass die Interessenwahrnehmung vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Verwaltungsgericht stattfindet. Gemeint sind hier alle Verwaltungsbehörden, die verkehrsrechtlich tätig werden, und alle Verwaltungsgerichte, auch die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungs...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Im Adhäsionsverfahren

Rz. 125 Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist es unerheblich, in welchem Verfahren die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Also sind beim Adhäsionsverfahren i.S.d. §§ 403 ff. StPO – auch wenn es im Ausland durchgeführt wird – von der Rechtsschutzversicherung die Kosten zu übernehmen.mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 2. § 21 Abs. 1 ARB 2000 – Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 29 Nach den ARB 2000 bietet sich regelmäßig folgendes Bild: Entnommen Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, § 11 Rn 7.mehr

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zfs 12/2024, Terminsgebühr ... / 3 Anmerkung:

Gebührenrechtliches In seinem Urteil hat der IX. ZS des BGH noch einmal die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für den Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen zusammengefasst. Danach genügt es für den Anfall dieser Terminsgebühr, wenn der Gegner die auf eine Erledigung des Verfahrens gerichteten Äußerungen zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine P...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 1. Mitversicherte Personen

Rz. 52 In den meisten Fällen sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Ehefrau und Kinder mitversichert. Oft ist es daher sinnvoll, den Versicherungsvertrag fortzusetzen.mehr

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§ 4 Sachversicherungen / XII. Checkliste: Kaskoversicherung

Rz. 222 I. Versicherungsvertrag II. Schadenfeststellungmehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / II. Kosten bei Selbstvertretung eines Anwaltes

Rz. 25 Streitig ist die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung die Versicherungsleistung zum Inhalt hat im Fall einer Selbstvertretung des Anwaltes. AG München[21] stellt darauf ab, dass die Regelung in ARB, wonach die Vergütung eines für den VN tätigen Rechtsanwaltes getragen wird, sobald er nachweist, dass er zur Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits er...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Im Nebenklageverfahren

Rz. 124 Bei Vertretung des Nebenklägers hat die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer vom Mandanten bzw. VN selbst erhobenen "aktiven" Nebenklage nicht zu übernehmen im Gegensatz zu den Kosten einer "passiven" Nebenklage. Im Falle der passiven Nebenklage ist der VN entsprechend der gerichtlichen Kostenentscheidung von den Nebenklagekosten freizustellen. Hinweis In den neu...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / X. Musterschreiben

Rz. 202 Bei Übernahme eines Mandats muss der Mandant darauf hingewiesen werden, dass die Kosten eines Rechtsanwalts, der vorgerichtlich gegen den Kaskoversicherer tätig wird, vom Mandanten selbst zu tragen sind, da es sich um vertragliche Ansprüche handelt. Der Kaskoversicherer ist nur dann zur Tragung der Kosten verpflichtet, wenn er sich in Verzug befindet oder zu Unrecht ...mehr

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§ 3 Allgemeine Formulare im... / I. Allgemeines

Rz. 64 Besteht keine Rechtsschutzversicherung für den konkreten Streitfall und sind die finanziellen Möglichkeiten des Mandanten dergestalt, dass es einerseits keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe gibt, andererseits die Kosten eines Rechtsstreits nicht aus eigenen Mitteln geschultert werden können, sollte eine Prozessfinanzierung in Betracht gezogen werden. Rz. 65 Bei einer...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 3. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)

Rz. 18 Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer und unterliegen der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB. Die Bearbeitung von versicherungsrechtlichen Mandaten beginnt daher mit den jeweiligen AVB. Wenn diese keine Sonderregelungen enthalten, gilt das VVG . Findet man auch hier keine Regelung, ist auf das BGB zurückzugre...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Allgemeines

Rz. 1 Der Versicherungsschutz in verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten beinhaltet die Rechtsschutzdeckung für die Verfolgung und Abwehr von Rechten in allen verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten.[1] Das Wort "verkehrsrechtlich" ist kein eindeutiger Begriff der Rechtssprache. Für die Versicherungsdeckung in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit kommt es so...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Statistisch gesehen entfallen auf jeden Bundesbürger etwa sechs Versicherungsverträge. Die Rechte und Pflichten aus den Versicherungsverträgen eines Erblassers gehen im Wege der Universalsukzession gemäß § 1922 BGB unverändert auf den oder die Erben über. Weder im BGB noch im VVG gibt es besondere Bestimmungen über die Vererblichkeit von Versicherungsverträgen. Rz. 2 Di...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Erstattung der gesetzlichen Gebühren

Rz. 65 Die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes trägt die Rechtsschutzversicherung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes. Dies gilt bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Inland. Für den Fall eines Rechtsschutzfalles im Ausland ist die Vergütung eines für den Versich...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / B. Musterschreiben

Rz. 118 Die Korrespondenz mit Versicherungsgesellschaften beginnt im Regelfall mit dem Ausfüllen von Schadenanzeigen und anderen Vordrucken, in denen der Versicherungsnehmer angehalten wird, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Schadenhergang und zur Schadenhöhe zu machen. Die anwaltliche Korrespondenz beginnt im Regelfall erst dann, wenn der Versicherer seine Eintri...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / b) Gutachten einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation

Rz. 90 Zu den Bestellungsvoraussetzungen wurde in die ARB (94) und gleich lautend in die ARB (2000) die ausweitende Regelung übernommen, dass der Rechtsschutzversicherer auch die Kosten trägt für ein privates Gutachten "einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation". Diese Regelung war in den ARB (75) noch nicht enthalten. Rz. 91 Hinsichtlich der übrigen Vorauss...mehr

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§ 1 Einführung / I. Mandatsvorbereitung

Rz. 1 Das versicherungsrechtliche Mandat betrifft regelmäßig eine streitige Auseinandersetzung zwischen Versicherungsnehmer (VN) und Versicherer (VR) zu einem Schaden- oder Leistungsfall bzw. zu einem Vertrag. Neben den spartenspezifischen Fragen, die in den folgenden Kapiteln getrennt voneinander besprochen werden, sind allgemeine Fragestellungen rund um den Leistungs- oder...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / IV. Wartezeit und fehlender Risikoausschluss

Rz. 23 In § 4 Abs. 1 ARB bzw. 3.1.1 ARB 2012 und 2021 ist geregelt, dass eine dreimonatige Wartezeit in Betracht kommt.[19] Auch dürfen keine Risikoausschlüsse vorliegen. So ist in den ARB 2012 und 2021 beispielsweise Deckungsschutz bei Park- und Halterverstößen (3.2.16) ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn in den Rechtsbereichen nach 2.2.1 bis 2.2.8 ein ursächlicher Zusammenh...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 5. Rechtsanwaltskosten

Rz. 92 Vertritt ein Rechtsanwalt den Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung seiner vertraglichen Ansprüche, so muss der Versicherungsnehmer diese Kosten auch selbst tragen. Der Versicherer ist nur dann verpflichtet, Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, wenn er sich bei der Beauftragung des Rechtsanwalts bereits in Verzug befand. Insoweit handelt es sich um den allgemeinen Ve...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / IV. Übersicht

Rz. 127 Häufig ergeben sich in der Praxis Unklarheiten bei älteren ARB über die Möglichkeiten der Beteiligung von Rechtsschutz bzw. über den Kostenfreistellungsanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Die mögliche Beteiligung von Rechtsschutz (und ggf. Haftpflichtversicherung) bei Vertretung eines Verletzten besteht gemäß nachstehender Übersicht:mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 1. Quotenvorrecht

Rz. 98 Nach § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf der Forderungsübergang sich nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auswirken. Bei nur partieller Leistungsfähigkeit des Schädigers greift der Regressanspruch des Versicherers erst dann durch, wenn der Versicherungsnehmer vollständigen Schadenersatz erhalten hat. Beispiel Der Brandstifter verursacht einen Gebäudeschaden von 500.000 EU...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. § 22 ARB 2000 – Fahrer-Rechtsschutz

Rz. 31 Entnommen Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, § 11 Rn 19. Rz. 32 Wichtige Regelungen zum Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz in Ordnungswidrigkeitenverfahren sind in ARB 2000 die Regelungen der §§ 23 Abs. 3, 24 Abs. 2 c, 25 Abs. 2 c, 26 Abs. 3 d, 27 Abs. 3 d und 28 Abs. 2 c. Rz. 33 Im Übrigen ist zu weiteren Übersichten der einzelnen Rechtsschutzarten, ...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / a) Aufbau des VVG

Rz. 12 Der Aufbau des neuen VVG weist eine ähnliche Struktur auf wie das VVG 1908:mehr

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zfs 12/2024, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin, ein Rechtsschutzversicherer, verlangte vor dem AG Köln von der beklagten Rechtsanwaltsgesellschaft die Rückzahlung einer im Wege des Vorschusses für ein Berufungsverfahren ihres Versicherungsnehmers nach einem Gegenstandswert von 58.883,78 EUR an die Anwaltsgesellschaft geleisteten 1,2 Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer in Höhe von 1.782,14 EUR. In jenem für den ...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 4. ARB 2008

Rz. 8 Der in den ARB 94 erstmals eingefügte Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen wurde zunächst inhaltsgleich von den ARB 2000 übernommen und jetzt ebenso auch in den ARB 2008.[6] Der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen gem. § 2 g ARB 2008 umfasst: Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / q) Insassenunfallversicherung, § 9 Abs. 3

Rz. 530 Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist mittlerweile ebenso üblich. Gerade wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei der Mitnahme von Dritten keine allzu gravierenden Beschränkungen auferlegen möchte, empfiehlt sich eine solche Versicherung. Zudem kann sich für den Arbeitgeber der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung als ratsam erweisen.[1320]mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / E. Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit/Schiedsgutachter

Rz. 36 In den ARB 2012 und 2021 ist unter Ziff. 3.4. die Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit ausgeführt. Hiervon haben die Rechtsschutzversicherungen zuletzt auch häufiger Gebrauch gemacht.[30] In Ziff. 3.4.1.2. ist Mutwilligkeit dergestalt definiert, dass die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Miss...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / III. Umfang der Rechtsschutzgewährung

Rz. 56 In § 21 Abs. 4 ARB ist der Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt. Gemäß § 21 Abs. 4 ARB umfasst dieser (neben Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen) Strafrechtsschutz sowie Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz. Rz. 57 Nach der Systematik der versicherten Rechtsangelegenheit ist wiederum in § 2 ARB bestimmt, welcher Umfang der Versicherungsschutz der §§ 21 ff. ARB b...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / III. Informationspflicht und Belehrungsanschreiben für den Mandanten

Rz. 14 In der Regel kennen sich die Mandanten mit den Gepflogenheiten der jeweiligen Verfahren nicht aus. Da ein Beratungsgespräch zwar alles enthalten kann, jedoch die Aufnahmekapazität beschränkt ist, empfiehlt es sich, dem Mandanten einen Aufklärungsbogen zur Verfügung zu stellen, den er mit nach Hause nehmen kann. Hier kann der Mandant bei später auftretenden Fragen mit ...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Allgemeines

Rz. 5 Das erste Auftreten gegenüber dem VR ist vielfach richtungsweisend. Der erste Eindruck kann Türen öffnen oder schließen. Man kommuniziert rechtlich mit einer juristischen, faktisch aber mit einer natürlichen Person. Landet man als Anwalt in der falschen "Schublade", kann sich dies negativ auf das gesamte Mandat auswirken. Hinweis Anstreben sollte man eine Kommunikation ...mehr