Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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AGS 11/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Detlef Burhoff, Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren (§ 14 RVG), ZAP 2025, 795 Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die im konkreten Fall anzusetzende Gebühr unter Berücksichtigung der in dieser Vorschrift aufgeführten Kriterien. Dies gilt auch für die Rahmengebühren, die dem Rechtsanwalt nach Teil 5 VV im Bußgeldverf...mehr

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zfs 11/2025, Verfahren beim Ombudsmann

Hinweis An die A Rechtsschutzversicherung AG Helferring 1 a 12345 Münchhausen Schadennummer: 09021976/001 Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Ihrer Rechtsschutzbedingungen erteilen Sie in Bußgeldverfahren Kostenschutz für die Beauftragung eines Sachverständigen, der z.B. Geschwindigkeitsmessungen auf ihr ordnungsgemäßes Zustandekommen überprüft, damit Ihr Versicherter in einem st...mehr

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AGS 11/2025, Pießkalla, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

Von Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla. 7. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 248 S., 49,00 EUR Mandate im Verkehrsrecht gehören zu den häufigsten Tätigkeiten in den meisten Anwaltsbüros. Dies betrifft sowohl zivilrechtliche Ansprüche als auch Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen. Das bereits in 7. Aufl. erschienene Handbuch erleichtert dem Rechtsanwalt und seinen Mit...mehr

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zfs 11/2025, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung ist fristgerecht eingelegt worden. Allerdings fehlt es im Umfang einer Forderung von 164,64 EUR an einer den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügenden Begründung, so dass sie insoweit unzulässig ist. Danach muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren ...mehr

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zfs 11/2025, Umfang der Rec... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. steht bereits kein Anspruch auf Deckungsschutz nach § 125 VVG, § 25 VRB 2014 zu. 1. Die Parteien haben eine "Mehrfahrzeug-Verkehrs-Rechtsschutz inkl. Personen-Verkehrs-Rechtsschutz" Versicherung mit dem u.a. in § 25 VRB 2014 festgelegten Inhalt abgeschlossen … Der Versicherungsschutz erfasst allerdings – anders als die Kl. und ihm folgend das LG meinen – den hier i...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / G. Angrenzende Rechtsgebiete und -fragen (Rechtsschutzversicherung)

Rz. 24 Zur Reichweite des Risikoausschlusses "Streitigkeiten aus dem Bereich des Erbrechts" gem. Nr. 3.2.10. ARB 2021 der Musterbedingungen des GDV (Rechtsschutzversicherung), siehe § 2033 Rdn 28.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Angrenzende Rechtsgebiete und -fragen (Rechtsschutzversicherung)

Rz. 10 Zur Reichweite des Risikoausschlusses "Streitigkeiten aus dem Bereich des Erbrechts" gem. Nr. 3.2.10. ARB 2021 der Musterbedingungen des GDV[6] (Rechtsschutzversicherung) siehe § 2033 Rdn 28.mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / II. Rechtsschutzversicherung

Rz. 35 Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2021) nehmen vom Versicherungsschutz Streitigkeiten aus dem Bereich des Erbrechts aus (Ziff. 3.2.10). Nach herrschender Meinung umfasst der Ausschluss nicht Streitigkeiten aus einem Erbschaftskauf, da die §§ 2371 ff. BGB nicht als spezifisch erbrechtliche Bestimmungen angesehen werden, sondern weit über...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / G. Angrenzende Rechtsgebiete und -fragen (Rechtsschutzversicherung)

Rz. 28 Rechtliche Auseinandersetzungen aus dem Verkauf eines Erbteils werden i.R.d. Rechtsschutzversicherung nicht von dem Risikoausschluss der "Streitigkeiten aus dem Bereich des Erbrechts" gem. Nr. 3.2.10. ARB 2021 der Musterbedingungen des GDV[66] erfasst.[67] Von diesem Ausschlusstatbestand werden nur solche Ansprüche erfasst, die spezifisch erbrechtlicher Natur sind. Au...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.2.1 Kosten aus Abfindungen

Die Zahl der personen- oder betriebsbedingten Kündigungen, die vor einem Arbeitsgericht enden, steigt. Mit geringer Chance auf eine schnelle Neubeschäftigung versucht jeder Entlassene einen möglichst hohen Betrag von seinem alten Arbeitgeber zu erhalten. Dabei spielt die meist durch eine Rechtsschutzversicherung gegebene Deckung der Kosten und damit eine Minimierung des Risi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 15. Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherung (abgestimmt auf die vorstehend aufgeführten Muster)

a) Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein Rz. 186 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein VS-Nr.: _________________________ VN: _________________________ Hier: Beauftragung in Straf- bzw. OWi-Sache Versichertes Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: _________________________ Ereignis vom: __...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Allgemein

Rz. 183 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.14: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (allgemein) In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die im Anschluss an den Termin geführte Unterredung. Es wird empfohlen, nach Eingang entsprechender Aufforderung die verhängte Geldstrafe bzw. Geldbuße zu zahlen. ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 134 Um für den Mandanten überprüfen zu können, ob der zu beurteilende strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Sachverhalt von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten gedeckt ist, ist es zwingend erforderlich, dass der Verteidiger sich von dem Mandanten die konkreten zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsschutzversicherer zugrunde li...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Checkliste: Mandantenberatung

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§ 51 Verkehrsrecht / Literaturtipps

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / III. Vorvertragliche Haftung

Rz. 19 Für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten ist § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 oder Abs. 3 BGB anwendbar.[71] So judizierte der BGH, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Honorars eines Mandanten einer Rechtsanwaltskanzlei gerechtfertigt war, da die Kanzlei vor Übernahme auf eine bestehende Interessenkollision zu der Bank hätte hi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VI. Mögliche Beteiligung von Rechtsschutz

Rz. 269 Der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen ist z.B. in § 2g ARB 2000/2008 geregelt, Hiernach besteht Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten. Hierzu zählen z.B. Führerscheinsachen oder aber Fahrtenbuchauflagen.[289]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Leistungsarten

Rz. 138 In § 2 ARB 2008/2000/94 sind die Leistungsarten festgelegt, in denen Rechtsschutz gewährt wird. In § 2j ARB 2008/2000/94 ist der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz geregelt. In § 2i ARB 2008/2000/94 ist der Strafrechtsschutz geregelt. Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen ist in § 2g ARB 2008/2000/94 geregelt. Im Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz besteht Versicherungssc...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein

Rz. 186 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein VS-Nr.: _________________________ VN: _________________________ Hier: Beauftragung in Straf- bzw. OWi-Sache Versichertes Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: _________________________ Ereignis vom: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenh...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Vorschussanforderung

Rz. 187 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.18: Vorschussanforderung In vorbezeichneter Angelegenheit bitten wir unter Hinweis auf unseren Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Vorschusses nach § 9 RVG um den gelegentlichen Ausgleich der beigefügten Kostenvorschussnote, die eine Mittelgebühr im Hinblick auf die zu erwartenden Tätigkeiten enthält. (Un...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / cc) Vereinbarung eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG

Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.6: Vereinbarung eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG Vergütungsvereinbarung zwischen den Rechtsanwälten _________________________ und _________________________mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Verurteilung allgemein in Hauptverhandlung

Rz. 190 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.21: Verurteilung allgemein in Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten verurteilt. Wegen der Bemühungen ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bei Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug

Rz. 184 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.15: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug) In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die Besprechung nach dem Termin. Es wird empfohlen, die Geldstrafe nach Aufforderung zu zahlen. Sofern Sie wegen der Höhe der zu zahlend...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Einstellung ohne Hauptverhandlung

Rz. 188 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.19: Einstellung ohne Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit kann erfreulicherweise berichtet werden, dass das Verfahren vor Durchführung einer Hauptverhandlung eingestellt worden ist. In der erledigten Angelegenheit wird anliegend...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung

Rz. 189 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.20: Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit teilen wir mit, dass das Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt worden ist. Es musste auf die Erstattung der notwendigen Auslagen verzichtet werden. Dies ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / f) Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme

Rz. 191 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.22: Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten in fahrlässig...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 1. Pflichtverletzung

Rz. 22 Die fünf häufigsten Anwaltshaftungsfälle sind Fristversäumnis, Verstoß gegen materiell-rechtliche Ausschlussfristen, Vergleichsreue des Mandanten, Unkenntnis des materiellen Rechts, Führen aussichtsloser Prozesse und Streit um den Mandatsumfang.[80] Eine Vertragspflicht, deren Verletzung in einem Regressfall geltend gemacht wird, muss auf eine der folgenden vier Grund...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Haftungsausfüllende Kausalität oder Zurechnung

Rz. 29 Der Kern des anwaltlichen Regressrechts ist die haftungsausfüllende Kausalität – Zurechnungsfragen stehen seit jeher im Mittelpunkt der anwaltlichen Haftung.[116] Bei der haftungsausfüllenden Kausalität geht es um die Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Schaden, für dessen Feststellung ein hypothetischer Geschehensablauf zu ermitteln ist, nämlich der, wie er...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Bestellung und – mögliche – Einlassung und Recht auf Akteneinsicht

Rz. 9 Der Verteidiger sollte von vornherein das angestrebte Ziel der Verteidigung, z.B. Einstellung des Verfahrens ohne Bußzahlung, gegen Bußzahlung oder Freispruch, im Auge haben und hierauf die Verteidigungsstrategie ausrichten. Empfehlenswert ist es, grds. eine Einlassung erst nach Einsicht in die Ermittlungsakten vorzulegen. Etwas anderes kann geboten sein, wenn der Manda...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Im sozialgerichtlichen Verfahren 1. Instanz können nachfolgende Gebühren entstehen: Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 RVG-VV i.H.v. 65 EUR bis 719 EUR (Mittelgebühr 392 EUR), eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 RVG-VV i.H.v. 65 EUR bis 665 EUR (Mittelgebühr 365 EUR) sowie eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 1000,1002,1006 RVG-VV i.H. der Verfahrensgebühr zu...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwendbarkeit von §§ 114 ZPO ff. Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO; mit Ausnahme des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO) in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. Das Institut der Prozesskostenhilfe soll den Zugang zu den Gerichten auch für weniger gut bemittelte Bürger gewährleisten...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / A. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – Rechtsmittelprüfgebühr

Rz. 1 Rechtsmittelprüfung Der Anwalt kann eine Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels verdienen. Die Gebühr Nr. 2102 VV RVG beträgt 39,00 bis 419,00 EUR. Dies gilt für sämtliche Rechtsmittelprüfungen, nicht jedoch für eine Prüfung von Rechtsbehelfen wie beispielsweise von Erinnerung oder Gehörsrüge. Die Gebühr ist auf eine Gebühr für das nachfolgende R...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 3. Keine anderen Hilfemöglichkeiten

Rz. 61 Anderweitige Hilfen Der Rechtsuchende darf keine anderen Möglichkeiten zur Beratung haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG). Dies können z.B.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / III. Anwendbarkeit von § 15a RVG

Rz. 144 Zu § 15a RVG wird zunächst auf die Ausführungen in § 22 Rdn 124 ff. verwiesen. Keine Erstattung Verwaltungsverfahren: Für Gebührenerstattung im Widerspruchsverfahren ist nunmehr § 15a RVG maßgeblich. Es kommt damit nicht zu einer Anrechnung der Gebühren aus dem Verwaltungsverfahren im Verhältnis zur Verwaltungsbehörde, da keine der Alternativen des § 15a Abs. 2 RVG er...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Anrechnung von Betragsrahmengebühren auf Betragsrahmengebühren

Rz. 140 Verbot der "Doppelanrechnung" Mit dem neuen § 14 Abs. 2 RVG ab 1.1.2021 hat der Gesetzgeber allgemein klargestellt, wie Betragsrahmengebühren auf Betragsrahmengebühren anzurechnen sind: Zitat "Ist eine Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr anzurechnen, ist die Gebühr, auf die angerechnet wird, so zu bestimmen, als sei der Rechtsanwalt zuvor nicht tätig gewesen." Dies...mehr

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§ 10 Einzeltätigkeiten / A. Verkehrsanwalt

Rz. 1 Aufgabe Verkehrsanwalt/Korrespondenzanwalt Der Verkehrsanwalt ist weder Verfahrensbevollmächtigter noch Vertreter des Verfahrensbevollmächtigten. Vielmehr ist er selbstständiger Bevollmächtigter des Mandanten neben dem originären Verfahrensbevollmächtigten. Da er den Mandanten berät und dem originären Verfahrensbevollmächtigten die von dem Mandanten gesammelten wesentli...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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§ 3 Mandatsanbahnung und Ma... / D. Begriffe

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AGS 10/2025, Streitwertbesc... / II. Rechtsschutzversicherung steht Beschwerdeberechtigung nicht entgegen

Die Beschwerde ist gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG zulässig. Insbesondere ist der Kläger beschwerdebefugt. Der Beschwerdeschrift ist nicht zu entnehmen, dass die Beschwerde ausschließlich im Interesse seines Rechtsschutzversicherers und damit für einen nicht beschwerdebefugten Beteiligten (vgl. LAG Sachsen, Beschl. v. 15.3.2010 – 4 Ta 54/10) eingelegt worden ist.mehr

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AGS 10/2025, Anspruch des R... / IV. Bedeutung für die Praxis

Im vorliegenden Fall hatte die beklagte Rechtsanwaltsgesellschaft wohl gemeint, besonders schlau zu sein. Sie hat in Kenntnis der Rückforderung des auf die Terminsgebühr geleisteten Vorschusses durch die Rechtsschutzversicherung ein Vergütungsfestsetzverfahren gem. § 11 RVG gegen den Mandanten beantragt, in dem die zurückverlangte Terminsgebühr mit festgesetzt wurde. Die Rec...mehr

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AGS 10/2025, Anspruch des R... / III. Keine Bindungswirkung des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses zwischen der Klägerin und der Beklagten

Der BGH hat sich der Auffassung des LG Köln nicht angeschlossen, wonach der rechtskräftig gewordene Vergütungsfestsetzungsbeschl. des Rechtspflegers des LG Ingolstadt v. 25.8.2022, in dem auch die geltend gemachte Terminsgebühr mit festgesetzt worden war, eine Bindungswirkung zwischen der Klägerin und der Beklagten entfaltet. 1. Wirkung der Rechtskraft Nach § 325 Abs. 1 ZPO wi...mehr

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AGS 10/2025, Anspruch des R... / I. Sachverhalt

Die beklagte Rechtsanwaltsgesellschaft hatte in einem Berufungsverfahren vor dem OLG einen Versicherungsnehmer der Klägerin, eine Rechtsschutzversicherung, vertreten. Auf Anforderung der Beklagten vom 4.5.2020 zahlte die hier klagende Rechtsschutzversicherung der Beklagten einen Vorschuss auf die zu erwartende Terminsgebühr nach einem Gegenstandswert von 55.163,19 EUR i.H.v....mehr

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AGS 10/2025, Überprüfung un... / V. Wirtschaftliche Situation des Verurteilten

Bei der Frage nach den tatsächlichen Auswirkungen sei die wirtschaftliche Situation des Verurteilten in den Blick zu nehmen. Er trage unter Vorlage entsprechender Nachweise vor, dass er Arbeitslosengeld i.H.v. 1.091,10 EUR monatlich beziehe. Dieser monatlichen Einnahme stünden feste monatliche Verbindlichkeiten i.H.v. insgesamt 364,52 EUR gegenüber, die sich aus einer Verpfl...mehr

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AGS 10/2025, Anspruch des R... / II. Anspruch auf Rückzahlung eines Vorschusses

Der BGH hat zunächst darauf hingewiesen, dass der Rechtsanwalt aus dem Anwaltsvertrag jedenfalls entsprechend § 675, 667 BGB verpflichtet ist, denjenigen Teil eines ihm geleisteten Vorschusses zurückzuzahlen, der die tatsächlich geschuldete Vergütung übersteigt. Ist der Mandant rechtsschutzversichert, geht sein Rückzahlungsanspruch gegen den Rechtsanwalt wegen eines nicht ve...mehr

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AGS 10/2025, Streitwertbesc... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung erweckt den Eindruck, als könne das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung die Beschwer der Partei für eine Streitwertbeschwerde entfallen lassen. Zutreffend ist, dass eine Streitwertbeschwerde, die für einen nicht beschwerdeberechtigten Beteiligten eingelegt wird, unzulässig ist und dass ein Rechtsschutzversicherer nicht beschwerdeberechtigt ist, weil er vo...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Rechtsschutzversicherung

Beiträge zu dieser Versicherung sind Werbungskosten, wenn und soweit der Vertragsabschluss beruflich veranlasst ist. Dies ist der Fall, wenn die Aufwendungen, welche die Versicherung deckt, im Nichtversicherungsfall Werbungskosten sind. Bei Kfz-Rechtsschutzversicherungen sind die Beiträge im Verhältnis der beruflichen und privaten Nutzung des Kfz aufzuteilen (bei Arbeitnehme...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Versicherungsbeiträge, Werbungskosten

Die steuerliche Behandlung von Versicherungsbeiträgen hängt insbesondere vom Anlass der Versicherung sowie von dem versicherten Risiko ab. Beiträge zu Versicherungen, mit denen private Risiken abgesichert werden oder Kapital angesammelt werden soll, gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind allenfalls gem. § 10 EStG als Sonderausgaben abziehbar, z. B. Kranken...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.2 Belastung

§ 33 EStG setzt eine Belastung des Steuerpflichtigen aufgrund außergewöhnlicher und dem Grunde nach zwangsläufiger Aufwendungen voraus. Belastet ist der Steuerpflichtige, wenn er die Aufwendungen endgültig selbst zu tragen hat. Eine Belastung besteht daher insoweit nicht, als die Aufwendungen von dritter Seite erstattet werden. Ersatzleistungen – auch diejenigen in späteren ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 7. Rechtsschutzversicherung

Rz. 43 Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, die auch Mandate aus dem Verkehrszivilrecht abdeckt, so sind zwei Punkte zu beachten: a) Eingeschränkter Leistungsumfang nach ARB Rz. 44 Die Vergütung für eine Beratung – mag sie nun auf einer Gebührenvereinbarung oder auf den Vorschriften des BGB beruhen – ist in erster Linie vom Mandanten zu tragen. Dieser wieder...mehr