Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / III. Vorvertragliche Haftung

Rz. 19 Für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten ist § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 oder Abs. 3 BGB anwendbar.[71] So judizierte der BGH, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Honorars eines Mandanten einer Rechtsanwaltskanzlei gerechtfertigt war, da die Kanzlei vor Übernahme auf eine bestehende Interessenkollision zu der Bank hätte hi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VI. Mögliche Beteiligung von Rechtsschutz

Rz. 269 Der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen ist z.B. in § 2g ARB 2000/2008 geregelt, Hiernach besteht Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten. Hierzu zählen z.B. Führerscheinsachen oder aber Fahrtenbuchauflagen.[289]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Zeugnisberichtigungsanspruch

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein

Rz. 186 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein VS-Nr.: _________________________ VN: _________________________ Hier: Beauftragung in Straf- bzw. OWi-Sache Versichertes Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: _________________________ Ereignis vom: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenh...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Einstellung ohne Hauptverhandlung

Rz. 188 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.19: Einstellung ohne Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit kann erfreulicherweise berichtet werden, dass das Verfahren vor Durchführung einer Hauptverhandlung eingestellt worden ist. In der erledigten Angelegenheit wird anliegend...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Verurteilung allgemein in Hauptverhandlung

Rz. 190 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.21: Verurteilung allgemein in Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten verurteilt. Wegen der Bemühungen ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bei Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug

Rz. 184 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.15: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug) In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die Besprechung nach dem Termin. Es wird empfohlen, die Geldstrafe nach Aufforderung zu zahlen. Sofern Sie wegen der Höhe der zu zahlend...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Vorschussanforderung

Rz. 187 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.18: Vorschussanforderung In vorbezeichneter Angelegenheit bitten wir unter Hinweis auf unseren Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Vorschusses nach § 9 RVG um den gelegentlichen Ausgleich der beigefügten Kostenvorschussnote, die eine Mittelgebühr im Hinblick auf die zu erwartenden Tätigkeiten enthält. (Un...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / cc) Vereinbarung eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG

Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.6: Vereinbarung eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG Vergütungsvereinbarung zwischen den Rechtsanwälten _________________________ und _________________________mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung

Rz. 189 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.20: Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit teilen wir mit, dass das Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt worden ist. Es musste auf die Erstattung der notwendigen Auslagen verzichtet werden. Dies ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / f) Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme

Rz. 191 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.22: Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten in fahrlässig...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Im sozialgerichtlichen Verfahren 1. Instanz können nachfolgende Gebühren entstehen: Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 RVG-VV i.H.v. 65 EUR bis 719 EUR (Mittelgebühr 392 EUR), eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 RVG-VV i.H.v. 65 EUR bis 665 EUR (Mittelgebühr 365 EUR) sowie eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 1000,1002,1006 RVG-VV i.H. der Verfahrensgebühr zu...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 1. Pflichtverletzung

Rz. 22 Die fünf häufigsten Anwaltshaftungsfälle sind Fristversäumnis, Verstoß gegen materiell-rechtliche Ausschlussfristen, Vergleichsreue des Mandanten, Unkenntnis des materiellen Rechts, Führen aussichtsloser Prozesse und Streit um den Mandatsumfang.[80] Eine Vertragspflicht, deren Verletzung in einem Regressfall geltend gemacht wird, muss auf eine der folgenden vier Grund...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Haftungsausfüllende Kausalität oder Zurechnung

Rz. 29 Der Kern des anwaltlichen Regressrechts ist die haftungsausfüllende Kausalität – Zurechnungsfragen stehen seit jeher im Mittelpunkt der anwaltlichen Haftung.[116] Bei der haftungsausfüllenden Kausalität geht es um die Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Schaden, für dessen Feststellung ein hypothetischer Geschehensablauf zu ermitteln ist, nämlich der, wie er...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / l) Kosten

Rz. 715 Nach § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG muss der Rechtsanwalt die Prozesspartei vor Abschluss einer Vereinbarung über die Prozessvertretung auf den Ausschluss der Kostenerstattung für seine Hinzuziehung und wegen Zeitversäumnisses hinweisen. Auf Verlangen sind der Prozesspartei die voraussichtlichen Kosten mitzuteilen.[1236] Unterbleibt die vorgeschriebene Belehrung, hat die Pr...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Bestellung und – mögliche – Einlassung und Recht auf Akteneinsicht

Rz. 9 Der Verteidiger sollte von vornherein das angestrebte Ziel der Verteidigung, z.B. Einstellung des Verfahrens ohne Bußzahlung, gegen Bußzahlung oder Freispruch, im Auge haben und hierauf die Verteidigungsstrategie ausrichten. Empfehlenswert ist es, grds. eine Einlassung erst nach Einsicht in die Ermittlungsakten vorzulegen. Etwas anderes kann geboten sein, wenn der Manda...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Kosten, prozessuale Erklärungen

Rz. 591 Gerichtliche und außergerichtliche Kosten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können ein erheblicher Faktor sein und bedürfen deshalb einer Regelung. Der Streitwert ist gem. § 12 Abs. 7 ArbGG regelmäßig der Vierteljahresbezug brutto ohne Berücksichtigung der Abfindung. Anwaltskosten sind gem. § 12a ArbGG in der ersten Instanz nicht zu erstatten. Der Rechtsschutz b...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwendbarkeit von §§ 114 ZPO ff. Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO; mit Ausnahme des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO) in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. Das Institut der Prozesskostenhilfe soll den Zugang zu den Gerichten auch für weniger gut bemittelte Bürger gewährleisten...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / A. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – Rechtsmittelprüfgebühr

Rz. 1 Rechtsmittelprüfung Der Anwalt kann eine Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels verdienen. Die Gebühr Nr. 2102 VV RVG beträgt 39,00 bis 419,00 EUR. Dies gilt für sämtliche Rechtsmittelprüfungen, nicht jedoch für eine Prüfung von Rechtsbehelfen wie beispielsweise von Erinnerung oder Gehörsrüge. Die Gebühr ist auf eine Gebühr für das nachfolgende R...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 3. Keine anderen Hilfemöglichkeiten

Rz. 61 Anderweitige Hilfen Der Rechtsuchende darf keine anderen Möglichkeiten zur Beratung haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG). Dies können z.B.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / III. Anwendbarkeit von § 15a RVG

Rz. 144 Zu § 15a RVG wird zunächst auf die Ausführungen in § 22 Rdn 124 ff. verwiesen. Keine Erstattung Verwaltungsverfahren: Für Gebührenerstattung im Widerspruchsverfahren ist nunmehr § 15a RVG maßgeblich. Es kommt damit nicht zu einer Anrechnung der Gebühren aus dem Verwaltungsverfahren im Verhältnis zur Verwaltungsbehörde, da keine der Alternativen des § 15a Abs. 2 RVG er...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Anrechnung von Betragsrahmengebühren auf Betragsrahmengebühren

Rz. 140 Verbot der "Doppelanrechnung" Mit dem neuen § 14 Abs. 2 RVG ab 1.1.2021 hat der Gesetzgeber allgemein klargestellt, wie Betragsrahmengebühren auf Betragsrahmengebühren anzurechnen sind: Zitat "Ist eine Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr anzurechnen, ist die Gebühr, auf die angerechnet wird, so zu bestimmen, als sei der Rechtsanwalt zuvor nicht tätig gewesen." Dies...mehr

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§ 10 Einzeltätigkeiten / A. Verkehrsanwalt

Rz. 1 Aufgabe Verkehrsanwalt/Korrespondenzanwalt Der Verkehrsanwalt ist weder Verfahrensbevollmächtigter noch Vertreter des Verfahrensbevollmächtigten. Vielmehr ist er selbstständiger Bevollmächtigter des Mandanten neben dem originären Verfahrensbevollmächtigten. Da er den Mandanten berät und dem originären Verfahrensbevollmächtigten die von dem Mandanten gesammelten wesentli...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.2 Schadensersatzansprüche des Vermieters

Der Mieter hat dem Vermieter alle Nachteile zu ersetzen, die dem Vermieter aufgrund der vom Mieter veranlassten fristlosen Kündigung entstehen. Dieser Schadensersatzanspruch des Vermieters umfasst insbesondere den Mietausfall, d. h. die ihm entgehende Miete für die vereinbarte feste Vertragsdauer[1] oder (z. B. bei einem unbefristeten Mietverhältnis) bis zu dem Zeitpunkt, zu...mehr

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§ 3 Mandatsanbahnung und Ma... / D. Begriffe

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AGS 10/2025, Streitwertbesc... / II. Rechtsschutzversicherung steht Beschwerdeberechtigung nicht entgegen

Die Beschwerde ist gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG zulässig. Insbesondere ist der Kläger beschwerdebefugt. Der Beschwerdeschrift ist nicht zu entnehmen, dass die Beschwerde ausschließlich im Interesse seines Rechtsschutzversicherers und damit für einen nicht beschwerdebefugten Beteiligten (vgl. LAG Sachsen, Beschl. v. 15.3.2010 – 4 Ta 54/10) eingelegt worden ist.mehr

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AGS 10/2025, Anspruch des R... / IV. Bedeutung für die Praxis

Im vorliegenden Fall hatte die beklagte Rechtsanwaltsgesellschaft wohl gemeint, besonders schlau zu sein. Sie hat in Kenntnis der Rückforderung des auf die Terminsgebühr geleisteten Vorschusses durch die Rechtsschutzversicherung ein Vergütungsfestsetzverfahren gem. § 11 RVG gegen den Mandanten beantragt, in dem die zurückverlangte Terminsgebühr mit festgesetzt wurde. Die Rec...mehr

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AGS 10/2025, Anspruch des R... / I. Sachverhalt

Die beklagte Rechtsanwaltsgesellschaft hatte in einem Berufungsverfahren vor dem OLG einen Versicherungsnehmer der Klägerin, eine Rechtsschutzversicherung, vertreten. Auf Anforderung der Beklagten vom 4.5.2020 zahlte die hier klagende Rechtsschutzversicherung der Beklagten einen Vorschuss auf die zu erwartende Terminsgebühr nach einem Gegenstandswert von 55.163,19 EUR i.H.v....mehr

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AGS 10/2025, Anspruch des R... / III. Keine Bindungswirkung des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses zwischen der Klägerin und der Beklagten

Der BGH hat sich der Auffassung des LG Köln nicht angeschlossen, wonach der rechtskräftig gewordene Vergütungsfestsetzungsbeschl. des Rechtspflegers des LG Ingolstadt v. 25.8.2022, in dem auch die geltend gemachte Terminsgebühr mit festgesetzt worden war, eine Bindungswirkung zwischen der Klägerin und der Beklagten entfaltet. 1. Wirkung der Rechtskraft Nach § 325 Abs. 1 ZPO wi...mehr

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AGS 10/2025, Überprüfung un... / V. Wirtschaftliche Situation des Verurteilten

Bei der Frage nach den tatsächlichen Auswirkungen sei die wirtschaftliche Situation des Verurteilten in den Blick zu nehmen. Er trage unter Vorlage entsprechender Nachweise vor, dass er Arbeitslosengeld i.H.v. 1.091,10 EUR monatlich beziehe. Dieser monatlichen Einnahme stünden feste monatliche Verbindlichkeiten i.H.v. insgesamt 364,52 EUR gegenüber, die sich aus einer Verpfl...mehr

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AGS 10/2025, Anspruch des R... / II. Anspruch auf Rückzahlung eines Vorschusses

Der BGH hat zunächst darauf hingewiesen, dass der Rechtsanwalt aus dem Anwaltsvertrag jedenfalls entsprechend § 675, 667 BGB verpflichtet ist, denjenigen Teil eines ihm geleisteten Vorschusses zurückzuzahlen, der die tatsächlich geschuldete Vergütung übersteigt. Ist der Mandant rechtsschutzversichert, geht sein Rückzahlungsanspruch gegen den Rechtsanwalt wegen eines nicht ve...mehr

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AGS 10/2025, Streitwertbesc... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung erweckt den Eindruck, als könne das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung die Beschwer der Partei für eine Streitwertbeschwerde entfallen lassen. Zutreffend ist, dass eine Streitwertbeschwerde, die für einen nicht beschwerdeberechtigten Beteiligten eingelegt wird, unzulässig ist und dass ein Rechtsschutzversicherer nicht beschwerdeberechtigt ist, weil er vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Rechtsschutzversicherung

Beiträge zu dieser Versicherung sind Werbungskosten, wenn und soweit der Vertragsabschluss beruflich veranlasst ist. Dies ist der Fall, wenn die Aufwendungen, welche die Versicherung deckt, im Nichtversicherungsfall Werbungskosten sind. Bei Kfz-Rechtsschutzversicherungen sind die Beiträge im Verhältnis der beruflichen und privaten Nutzung des Kfz aufzuteilen (bei Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Versicherungsbeiträge, Werbungskosten

Die steuerliche Behandlung von Versicherungsbeiträgen hängt insbesondere vom Anlass der Versicherung sowie von dem versicherten Risiko ab. Beiträge zu Versicherungen, mit denen private Risiken abgesichert werden oder Kapital angesammelt werden soll, gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind allenfalls gem. § 10 EStG als Sonderausgaben abziehbar, z. B. Kranken...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderausgaben-ABC / Rechtsschutzversicherungen

Die Beiträge gehören nicht zu den Sonderausgaben. Es können jedoch anteilig Werbungskosten vorliegen, wenn die Versicherung auch berufliche Anteile abdeckt. Eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter kann bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ggf. in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / 2.2 Belastung

§ 33 EStG setzt eine Belastung des Steuerpflichtigen aufgrund außergewöhnlicher und dem Grunde nach zwangsläufiger Aufwendungen voraus. Belastet ist der Steuerpflichtige, wenn er die Aufwendungen endgültig selbst zu tragen hat. Eine Belastung besteht daher insoweit nicht, als die Aufwendungen von dritter Seite erstattet werden. Ersatzleistungen – auch diejenigen in späteren ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 7. Rechtsschutzversicherung

Rz. 43 Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, die auch Mandate aus dem Verkehrszivilrecht abdeckt, so sind zwei Punkte zu beachten: a) Eingeschränkter Leistungsumfang nach ARB Rz. 44 Die Vergütung für eine Beratung – mag sie nun auf einer Gebührenvereinbarung oder auf den Vorschriften des BGB beruhen – ist in erster Linie vom Mandanten zu tragen. Dieser wieder...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 5. Rechtsschutzversicherung

a) Leistungsumfang nach ARB Rz. 169 Die Gebühr für eine außergerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2021 des GDV[128] trägt der Ver...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Rechtsschutzversicherung

Rz. 295 Die Gebühr für eine gerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2021 trägt der Versicherer die Kosten einer einverständlichen E...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Honorarklage/Mahnbescheid

Rz. 59 Scheidet das vereinfachte Festsetzungsverfahren aus, weil die Vergütung nicht zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehörte oder weil der Mandant nicht-gebührenrechtliche Einwendungen[24] erhebt (§ 11 Abs. 5 RVG), muss der Vergütungsanspruch eingeklagt oder im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Rz. 60 Bei Rahmengebühren ist – soweit Stre...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / I. Vergütungsvereinbarung

Rz. 14 Im Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten, das letztlich zum Massengeschäft vieler Anwälte gehört, dürfte der Abschluss von Vergütungsvereinbarungen bis heute nicht der Regelfall, sondern eher eine Ausnahme bilden. Ein Großteil der Mandanten verfügt über eine Rechtsschutzversicherung, d.h. hier werden Gebühren oberhalb des gesetzlichen Rahmens nicht erstattet. Die Eff...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / I. Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Auch im Rahmen der strafrechtlichen Mandatierung haben Mandant und Anwalt die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, was heute sehr weit verbreitet ist. Es kommen also insbesondere Zeithonorare und Pauschalhonorare in Betracht. Greift man auf Pauschalhonorare zurück, so bietet es sich an, diese nach Verfahrensabschnitten zu gliedern, z.B. der Tätigkeit im...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Anspruchsumfang

Rz. 124 Der Verkehrsrechtsschutz schützt den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter oder Fahrer von Motorfahrzeugen oder Anhängern (2.1.1 ARB 2021). Mitversichert sind auch die berechtigten Fahrer und berechtigten Mitfahrer dieser Fahrzeuge. Rz. 125 Der Schadensersatz-Rechtsschutz deckt die gesamte Unfallregulierung ei...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Eingeschränkter Leistungsumfang nach ARB

Rz. 44 Die Vergütung für eine Beratung – mag sie nun auf einer Gebührenvereinbarung oder auf den Vorschriften des BGB beruhen – ist in erster Linie vom Mandanten zu tragen. Dieser wiederum kann seine Anwaltskosten, soweit sie nicht der Unfallgegner erstattet, bei seinem Rechtschutzversicherer geltend machen.[14] Dabei ist allerdings eine mögliche Einschränkung des Leistungsu...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Rationalisierungsabkommen

Rz. 172 Einige Rechtsschutzversicherer bieten den Anwälten für die außergerichtliche Tätigkeit sog. Rationalisierungsabkommen an, in denen die Einigung pauschal mit einem festen Gebührensatz abgerechnet wird. Dieser liegt je nach Versicherer zwischen 1,1 und 1,5. Der Abschluss eines solchen Abkommens führt zu einem unmittelbaren Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer, wä...mehr

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§ 7 Muster / II. Zeithonorar

Rz. 2 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.2: Gebührenvereinbarung für Beratung – Zeithonorar Gebührenvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Für die Beratung in der Verkehrsunfallsache/Fahrerlaub...mehr

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§ 7 Muster / II. Pauschalhonorar

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.5: Vergütungsvereinbarung für außergerichtliche Vertretung – Pauschalhonorar Vergütungsvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Aufgrund des Auftrags vom ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Rationalisierungsabkommen

Rz. 46 Einige Rechtsschutzversicherer bieten Anwälten für die außergerichtliche Tätigkeit den Abschluss sog. Rationalisierungs- oder Kooperationsabkommen an, in denen die Beratung pauschal mit einem Festbetrag abgerechnet wird. Die Höhe kann sehr unterschiedlich sein. Der Abschluss eines solchen Abkommens führt zu einem unmittelbaren Anspruch des Anwalts gegen den Versichere...mehr