Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 2. Arbeitsrechtsschutz (§ 2b ARB 2010)

Rz. 19 Arbeitsrechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen und öffentlich rechtlichen Dienstverhältnissen, also auch für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende. Rz. 20 Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Vertragsverletzung ist gedeckt, nicht jedoch bei Streik (§ 3 Abs. 1 a ARB 2010). Versichert sind auch Streitigkeiten über ...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / V. Leistungsarten (§ 2 ARB 2010)

Rz. 17 In den §§ 21 bis 29 ARB 2010 wird der Umfang des Versicherungsschutzes geregelt in verschiedenen Formen des Versicherungsschutzes. Es besteht somit keineswegs Versicherungsschutz für alle in Betracht kommenden rechtlichen Interessen; der Versicherungsschutz muss stets ausdrücklich vereinbart werden. Dies ist nur möglich für die in § 2 ARB 2010 enumerativ genannten Tat...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / b) Klageentwurf

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.8: Deckungsschutz für zwei gesonderte Klagen Klage an das Amtsgericht: _________________________ (Adresse) Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ (Name, Adresse) gegen die Rechtsschutzversicherung AG, vertr.d.d. Vorstand, dieser vertr.d.d. ...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / c) Klageentwurf

Rz. 69 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.6: Deckungsschutz für Klage aus einer Lebensversicherung Klage an das Landgericht: _________________________ (Adresse) Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ (Name, Adresse) gegen die _________________________ Rechtsschutzversicherung AG, v...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / VII. Obliegenheiten

Rz. 39 Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was der Versicherungsnehmer zu tun oder zu unterlassen hat. Der Versicherungsnehmer muss diese Obliegenheiten beachten, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Der Versicherer kann nicht auf Erfüllung von Obliegenheiten klagen, es besteht nur die Sanktion der Leistungsfreiheit.[10] Rz. 40 Obliegenheiten vor E...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / VIII. Selbstbeteiligung (§ 5 Abs. 3 c ARB 2010)

Rz. 42 Die meisten Rechtsversicherer bieten Versicherungsverträge nur noch mit einer Selbstbeteiligung an. Die Selbstbeteiligung gilt für jede Leistungsart, kann also trotz eines einheitlichen Sachverhalts mehrfach in Betracht kommen: Wird ein Rechtsanwalt bei einem Verkehrsunfall im Strafverfahren und bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen tätig, so ist die Selb...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / I. Bearbeitungshinweise

Rz. 3 Bei Zweifeln, ob Versicherungsschutz besteht, empfiehlt es sich, sofort bei Übernahme eines Mandats die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen oder vom Versicherungsnehmer einholen zu lassen; ansonsten genügt es, den Rechtsschutzversicherer erst dann zu informieren, wenn Kosten auslösende Maßnahmen ergriffen werden. Wird die Zusage nicht erteilt, ist es...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / B. Musterschreiben

Rz. 53 Rechtsschutzversicherungen sollten erst dann angeschrieben werden, wenn eine Leistung beansprucht wird. Eine vorsorgliche Schadenanzeige kann sich für den Versicherungsnehmer nachteilig auswirken: Gemäß § 13 Abs. 2 ARB 2010 kann der Versicherer bei zwei eintrittspflichtigen Schadenfällen innerhalb von 12 Monaten den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen. Diese Kündi...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / II. Muster-Klageerwiderung

1. Verspätete Deckungszusage Rz. 76 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.9: Arbeitsrecht (verspätete Deckungszusage) Schriftsatz an das Amtsgericht Köln: _________________________ (Adresse) In Sachen _________________________ ./. _________________________ bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Antrag: Die Klage wird abgewiesen. Gründe: Die K...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 1. Verspätete Deckungszusage

a) Rechtslage Rz. 64 Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, einen gemeldeten Schadenfall unverzüglich zu bearbeiten. Sobald ihm alle für die Deckungsprüfung notwendigen Informationen vorliegen, besteht allenfalls noch eine Frist von 2–3 Wochen, innerhalb derer die Deckungszusage oder Deckungsablehnung zu erteilen ist. Bei Nichteinhalten dieser Frist kann der Versichere...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 2. Versicherungsfall

a) Rechtslage Rz. 67 Voraussetzung für die Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers ist der Eintritt eines Versicherungsfalles (§ 4 ARB 2010). Im Schadenersatz-Rechtsschutz wird der Versicherungsfall als erstes Ereignis definiert, durch das der Schaden verursacht wurde; im Beratungsrechtsschutz ist es die Änderung der Rechtslage, in allen anderen Fällen ein Verstoß gegen...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 3. Außergerichtlicher Vergleich

a) Rechtslage Rz. 70 Gemäß § 5 Abs. 3 b ARB 2010 trägt der Rechtsschutzversicherer die bei einer einverständlichen Erledigung entstandenen Kosten nicht, "soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen." Bei gerichtlichen Verfahren ergeben sich keine Besonderheiten, da bei einem Vergleich im Regelfall die ...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 4. Kostenminderungspflicht

a) Sachverhalt Rz. 74 Der Mandant hat wegen seiner Ansprüche aus einem Unfallereignis Schadenersatzansprüche gegen die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung und den versicherten Fahrer erhoben. Seine mitversicherte Ehefrau möchte nunmehr gesondert Klage erheben und ihre eigenen Ansprüche ebenfalls klageweise geltend machen. Der Rechtsschutzversicherer hat wegen der geso...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / c) Klageentwurf

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.5: Deckungsschutz für Kündigungsschutzklagen Klage an das Amtsgericht: _________________________ (Adresse) Klage des Büroangestellten _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ (Name, Adresse) gegen die Rechtsschutzversicherung AG, vertr.d.d. Vorstand, d...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / c) Klageentwurf

Rz. 73 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.7: Deckungsschutz für außergerichtlichen Vergleich Klage an das Amtsgericht Köln _________________________ (Adresse) Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ (Name, Adresse) gegen die _________________________ Rechtsschutzversicherung AG, ver...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 8. Beratungsrechtsschutz im Familienrecht/Lebenspartnerschaftsrecht/Erbrecht (§ 2k ARB 2010)

Rz. 32 Dieser Beratungsrechtsschutz besteht nur, wenn ein Versicherungsfall (§ 4 Abs. 1 b ARB 2010) eingetreten ist. Die vorsorgliche Beratung ist weiterhin nicht versichert. Der Beratungsrechtsschutz entfällt ersatzlos, wenn die Beratung unmittelbar einer gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit vorausgeht. Rz. 33 Da dieses Ergebnis nur schw...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / IX. Der Versicherungsfall (§ 4 ARB 2010)

Rz. 44 Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz ist der Eintritt eines Versicherungsfalles. Eine vorsorgliche Beratung oder Tätigkeit ist nicht versichert. Aus § 4 Abs. 1 S. 2 ARB 2010 ergibt sich, dass der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Beendigung eingetreten sein muss.[11] Rz. 45 Für den Schadenersatzrechtsschutz ist Versicheru...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / XI. Auskunftspflicht des Rechtsanwalts

Rz. 52 Gemäß § 17 Abs. 8 ARB 2000 gehen Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers "mit ihrer Entstehung" auf den Rechtsschutzversicherer über. Diese Regelung entspricht der gesetzlichen Regelung in § 86 VVG. Übergangsfähig sind auch vertragliche Ansprüche aus dem Schadenereignis.[15] Aufgrund des Anwaltsvertrages ist der beauftragte Rechtsanwalt verpflichtet, seine...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 6. Allgemeine Straftaten (§ 2i bb ARB 2010)

Rz. 29 Für Straftaten außerhalb des Verkehrsrechts besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie (auch) fahrlässig begangen werden können. Verbrechen sind ohnehin vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ebenso Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, selbst wenn es zu keiner Verurteilung kommt. Rz. 30 Bei einem Delikt, das vorsätzlich und fahrlässig begangen werden k...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / C. Gerichtliches Verfahren

Rz. 61 Wenn ein Rechtsschutzversicherer seine Eintrittspflicht verneint, ist im Regelfall eine Klageerhebung geboten. Nur bei Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen Mutwilligkeit oder fehlender Erfolgsaussicht ist das Schiedsverfahren-/Stichentscheid-Verfahren gemäß § 3a ARB 2010 möglich. Rz. 62 Kläger ist der Versicherungsnehmer; ein unmittelbarer Anspruch des beauftragte...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / b) Sachverhalt

Rz. 71 Der Mandant beauftragt den Rechtsanwalt mit der Geltendmachung von Wandlungsansprüchen aus einem Gebrauchtwagenkauf. Es kommt zu einem Vergleich mit dem Inhalt, dass der Verkäufer das Fahrzeug zurücknimmt und den Kaufpreis zurückzahlt, allerdings unter Abzug von 2.000 EUR für die mehrmonatige Nutzung des Fahrzeuges durch den Mandanten. Der Rechtsanwalt macht die seine...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 1. Schadenersatzrechtsschutz (§ 2a ARB 2010)

Rz. 18 Schadenersatzrechtsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf eine Vertragsverletzung oder auf Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. Hinweis Nur für die aktive Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen besteht Versicherungsschutz, nicht für die Abwehr. Diese Deckungslücke...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / IV. Versicherte Personen (§ 15 ARB 2010)

Rz. 14 Versicherungsschutz wird nicht nur dem Versicherungsnehmer gewährt; Versicherungsschutz besteht auch für bestimmte Dritte, an deren Mitversicherung der Versicherungsnehmer in der Regel ein Interesse hat. Eine solche Mitversicherung gibt es in vielen Versicherungssparten, sie ist eine Versicherung für fremde Rechnung, eine Sonderform des Vertrages zugunsten Dritter (§§ ...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 5. Verkehrsstraftaten (§ 2i aa ARB 2010)

Rz. 27 Zu den "klassischen" Verkehrsstraftaten gehören Aber auch die Nötigung im Straßenverkehr ist eine verkehrsrechtliche Straftat.[8] Rz. 28 Für verkehrsrechtliche Straftaten gilt folge...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 3. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (§ 2c ARB 2010)

Rz. 21 Der Versicherungsschutz wird gewährt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten. Diese Leistungsart besteht nur für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB 2010). Rz. 22 Sonstige Nutzungsverhältnisse sind insbesondere faktische Nutzungsverhältnisse, wenn...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / X. Verjährung (§ 14 ARB 2010)

Rz. 49 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren nach den allgemeinen Verjährungsregeln des BGB (§§ 194 ff. BGB). Wenn ein Anspruch beim Versicherer angemeldet ist, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht (§ 14 Abs. 2 ARB 2010). Rz. 50 Da der Rechtsschutzanspruch ke...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / VI. Risikoausschlüsse (§ 3 ARB 2010)

Rz. 35 Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den ARB, die im Einzelnen regeln, wann ein Leistungsanspruch gegen den Versicherer besteht. Die Grenzen dieses Versicherungsschutzes werden entweder durch positive Beschreibungen (primäre Risikobegrenzung) oder durch den Ausschluss bestimmter Risiken (sekundäre Risikobegrenzung) bestimmt. Rz. 36 Von diesen Risikoauss...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 4. Vertrags- und Sachenrecht (§ 2d ARB 2010)

Rz. 24 Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten. Rz. 25 Der Versicherungsschutz in § 2d ARB 2010 ist ein Auffangtatbestand, da er nur dann eingreift, "soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a, b oder c enthalten ist." Im Rahmen des Vertr...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / a) Sachverhalt

Rz. 74 Der Mandant hat wegen seiner Ansprüche aus einem Unfallereignis Schadenersatzansprüche gegen die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung und den versicherten Fahrer erhoben. Seine mitversicherte Ehefrau möchte nunmehr gesondert Klage erheben und ihre eigenen Ansprüche ebenfalls klageweise geltend machen. Der Rechtsschutzversicherer hat wegen der gesonderten Klage ...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / b) Sachverhalt

Rz. 65 Der Rechtsanwalt vertritt einen Arbeitnehmer in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Dem Mandanten ist am _________________________ fristlos gekündigt worden. Die Deckungsanfrage des Rechtsanwalts ging am _________________________ beim Rechtsschutzversicherer ein. Da innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist noch keine Deckungszusage vorliegt, erhebt der Rechtsanwalt d...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / II. Beratungsrechtsschutz

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.2: Familienrecht Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr o.g. Versicherungsnehmer hat mich in einer familienrechtlichen Angelegenheit um Rat und Auskunft gebeten. Ihr Versicherungsnehmer lebt seit dem _________________________ von seiner Ehefrau getrennt. Er hat sich beraten lassen, welchen Ehegatten- und Kindesunte...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / a) Rechtslage

Rz. 64 Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, einen gemeldeten Schadenfall unverzüglich zu bearbeiten. Sobald ihm alle für die Deckungsprüfung notwendigen Informationen vorliegen, besteht allenfalls noch eine Frist von 2–3 Wochen, innerhalb derer die Deckungszusage oder Deckungsablehnung zu erteilen ist. Bei Nichteinhalten dieser Frist kann der Versicherer das Recht v...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / a) Rechtslage

Rz. 67 Voraussetzung für die Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers ist der Eintritt eines Versicherungsfalles (§ 4 ARB 2010). Im Schadenersatz-Rechtsschutz wird der Versicherungsfall als erstes Ereignis definiert, durch das der Schaden verursacht wurde; im Beratungsrechtsschutz ist es die Änderung der Rechtslage, in allen anderen Fällen ein Verstoß gegen Rechtspflich...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 2. Versicherungsfall

Rz. 77 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.10: Versicherungsrecht An das Landgericht _________________________ In Sachen _________________________ ./. _________________________ bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Antrag: Die Klage wird abgewiesen. Gründe: Eine Eintrittspflicht der Beklagten besteht nicht, da der Versicherungsfall bereit...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / I. Versicherungsfall

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.1: Arbeitsrecht (Beendigung des Arbeitsverhältnisses) Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr o.g. Versicherungsnehmer hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit um Rat und Auskunft gebeten. Der Arbeitgeber des Versicherungsnehmers hat diesen am _________________________ gebeten, einer einvernehmlichen Beend...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / III. Mutwilligkeit

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.3: Vollstreckungstitel Sehr geehrte Damen und Herren, in der o.g. Schadensache haben Sie eine Kostenübernahme mit der Begründung verweigert, dass der Anspruchsgegner vermögenslos sei, so dass die Durchführung des Rechtsstreits mit unnötigen Kosten verbunden sei. Die Erwirkung eines Vollstreckungstitels ist allei...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 3. Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.11: Außergerichtlicher Vergleich An das Amtsgericht In Sachen _________________________ ./. _________________________ bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Antrag: Die Klage wird abgewiesen. Gründe: Der Kläger hat sein Wandlungsbegehren in vollem Umfang durchgesetzt und hat obsiegt, sodass die B...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 1. Verspätete Deckungszusage

Rz. 76 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.9: Arbeitsrecht (verspätete Deckungszusage) Schriftsatz an das Amtsgericht Köln: _________________________ (Adresse) In Sachen _________________________ ./. _________________________ bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Antrag: Die Klage wird abgewiesen. Gründe: Die Klage ist unbegründet, weil d...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / IV. Einvernehmliche Regelung

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.4: Außergerichtlicher Vergleich (einvernehmliche Regelung) Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben die Ausgleichung meiner Kostenrechnung mit der Begründung verweigert, dass der Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung seiner Wandlungsansprüche Erfolg gehabt habe, weil der Verkäufer des Gebrauchtwagens nach An...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / a) Rechtslage

Rz. 70 Gemäß § 5 Abs. 3 b ARB 2010 trägt der Rechtsschutzversicherer die bei einer einverständlichen Erledigung entstandenen Kosten nicht, "soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen." Bei gerichtlichen Verfahren ergeben sich keine Besonderheiten, da bei einem Vergleich im Regelfall die Kosten entspr...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 4. Kostenminderungspflicht

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.12: Außergerichtlicher Vergleich (Kostenminderungspflicht) An das Amtsgericht _________________________ In Sachen _________________________./. _________________________ bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Antrag: Die Klage wird abgewiesen. Gründe: Eine gesonderte Klage würde erhebliche Mehrkost...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / III. Beachtung des Quotenvorrechtes

Rz. 26 In der Rechtsschutzversicherung beinhaltet das Quotenvorrecht zugunsten des Mandanten, dass dieser aus der Kostenerstattung des Gegners die vom Versicherungsumfang nicht gedeckten Kosten seiner Rechtsverfolgung vorab entnehmen darf. Dies kommt im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes in Betracht, z.B. wenn nur Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für einen Teilb...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 1. Beispiel für eine Vergütungsabrede

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Auftrag zur Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin erteilt hiermit Rechtsanwalt _________________________ Auftrag zur Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung _________________________ Und gleichsam VOLLMACHT zur anwaltlichen Vertretung und Wahrnehmung d...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. Fälligkeit der Versicherungsleistung

Rz. 70 Gemäß § 5 Abs. 2 a ARB kann der Versicherungsnehmer die Übernahme der vom Versicherer zu tragenden Kosten verlangen, sobald er nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits erfüllt hat. Sobald der Mandant des Anwaltes, also der VN, als Kostenschuldner in Anspruch genommen wird, also nach Vorschussanforderung, hat die Rechtsschutz...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Regelungen zu den Obliegenheiten

Rz. 113 Unter Obliegenheiten verstehen die ARB 2012/2021 (Nr. 4.1.) "sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten."[52] Diese Legaldefinition gibt vor, dass der Versicherungsnehmer sich aus dem Versicherungsvertrag heraus bestimmten Regeln zu unterwerfen hat, anderenfalls verliert er den...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Vergütungsvereinbarungen in der Praxis

Rz. 141 Seit langer Zeit werden von Rechtsschutzversicherungen mit Rechtsanwälten getroffene frühere Gebührenvereinbarungen, häufig genannt "Rationalisierungsabkommen", insbesondere unter berufsrechtlichen Aspekten kritisch gesehen. Dies hat sich auch durch die BGH-Rechtsprechung[65] nicht nachhaltig geändert. Rz. 142 An die Stelle der früher angestrebten so genannten "Ration...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. "Missverhältnis" zwischen Geldbuße und Verteidigungskosten

Rz. 134 Das "Missverhältnis" zwischen Geldbuße und Verteidigungskosten kann nicht das allein entscheidende Kriterium für die Bejahung oder Verneinung der Mutwilligkeit sein, "da es gerade die Aufgabe der Rechtsschutzversicherung ist, dem VN das Kostenrisiko bei der Abwehr rechtlicher Eingriffe aller Art abzunehmen". Maßstab für die Mutwilligkeit kann nicht sein, was ein "nor...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Rechtsschutz bei Vorsatztat

Rz. 104 Für den Bereich der verkehrsrechtlichen Strafvorschriften sind die Voraussetzungen des Ausschlusses des Versicherungsschutzes in § 4 Abs. 3 b S. 1 ARB geregelt. Nach dieser Vorschrift ist bei in Betracht kommenden Vorsatztaten der Versicherungsschutz – gegenüber Absatz 3a – erweitert. Nach dieser Vorschrift besteht bei einem Verstoß gegen verkehrsrechtliche Strafvors...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / V. Kosten/Gebühren für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Rz. 32 In verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten trägt die Rechtsschutzversicherung, wie ausgeführt, die gesetzlichen Gebühren des Anwaltes sowie die Verwaltungskosten, jedoch nur im verwaltungsrechtlichen sowie verwaltungsgerichtlichen Führerscheinverfahren. Nicht jedoch werden die gesetzliche Vergütung des Anwaltes sowie die Kosten für die Begutachtung, soweit nich...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / I. Leistungsumfang nach ARB

Rz. 24 In welcher Höhe der Versicherer die Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen Anwaltes und die im Verfahren anfallenden Kosten zu übernehmen hat, ist in § 5 Abs. 1 a ARB 94 und gleich lautend in § 5 ARB 2008 geregelt. Hiernach hat die Rechtsschutzversicherung zunächst die Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen Anwaltes in gesetzlicher Höhe zu tragen...mehr