Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 10.3 Vermögensschaden-Rechtsschutz

Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer. Die Vermögensschaden-Rechtsschutz-Police enthält damit die Kostenkomponente der D&O-Versicherung. Diese Versicherung bietet sich u. a. an, wenn die GmbH für den Geschäftsführer keine D&O-Versicherung abschließen möchte. Praxis-Beispiel Fälle für die Vermögensschaden-Rec...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.2 Zulässigkeit der Rechtsform

Eine GmbH ist nahezu für jeden Zweck zugelassen, es gibt nur wenige Ausnahmen. Möchten sich z. B. Freiberufler in der GmbH zusammenschließen, ist zunächst zu klären, ob die GmbH für diese Rechtsform zugelassen ist. Mittlerweile wird die GmbH soweit bekannt für alle Freiberufler bis hin zur Praxis-GmbH für Ärzte zugelassen. Dabei ist aber zu prüfen, welche weiteren Voraussetz...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / II. Die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung

Rz. 7 Die Rechtsschutzversicherer verfügen über ein jährliches Prämienaufkommen von mehr als 4,4 Milliarden EUR. Hiervon entfallen etwa 2,3 Milliarden EUR auf Anwaltshonorare und etwa 850 Millionen EUR auf Gerichtskosten. Etwa jeder zweite Haushalt verfügt über eine Rechtsschutzversicherung, rund ⅔ aller Autofahrer sind rechtsschutzversichert. Das immer wieder – gerade von d...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. 3-Monatsfrist nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung

Rz. 15 Bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung ist in nahezu allen Verträgen die dreimonatige Wartefrist (Bsp.: Nr. 3.1.1 ARB 2012/2021) vereinbart, die eine Leistung der Rechtsschutzversicherung blockiert, die allerdings in folgenden Leistungsarten hiervon eine Ausnahme macht:mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / D. Obliegenheiten in der Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht

I. Die Regelungen zu den Obliegenheiten Rz. 113 Unter Obliegenheiten verstehen die ARB 2012/2021 (Nr. 4.1.) "sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten."[52] Diese Legaldefinition gibt vor, dass der Versicherungsnehmer sich aus dem Versicherungsvertrag heraus bestimmten Regeln zu unterw...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / G. Vergütungsvereinbarung mit Rechtsschutzversicherung

I. Vergütungsvereinbarungen in der Praxis Rz. 141 Seit langer Zeit werden von Rechtsschutzversicherungen mit Rechtsanwälten getroffene frühere Gebührenvereinbarungen, häufig genannt "Rationalisierungsabkommen", insbesondere unter berufsrechtlichen Aspekten kritisch gesehen. Dies hat sich auch durch die BGH-Rechtsprechung[65] nicht nachhaltig geändert. Rz. 142 An die Stelle der...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / VI. Rechtsschutzversicherung

Rz. 51 Auch in der Rechtsschutzversicherung gibt es unterschiedliche Bedingungen. Es gelten die bei Vertragsschluss oder durch eine spätere Vereinbarung einbezogenen Versicherungsbedingungen. Es gibt die ARB 75, ARB 95, ARB 2010 und ARB 2012. 1. Mitversicherte Personen Rz. 52 In den meisten Fällen sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Ehefrau und Kinder mitversichert....mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung

A. Rechtsschutzversicherung Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadenversicherung und unterliegt den für die gesamte Schadenversicherung geltenden Bestimmungen des VVG. Es gibt keinen allgemeinen Rechtsschutz, erst recht keinen "Vollrechtsschutz", vielmehr wird der Versicherungsschutz speziell für einzelne Eigenschaften oder Tätigkeitsbereiche des Versicherungsnehmer...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung im Straßenverkehrsrecht

Rz. 1 Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, zu dem die Rechtsschutzversicherung eine vergleichbare Bedeutung hat wie zum Bereich des Verkehrsrechtes. Im Bereich des Verkehrsrechtes ist eine Deckung durch die Rechtsschutzversicherung von annähernd 70 % erreicht. Dies bedeutet, dass in Angelegenheiten des Verkehrsrechtes bei zwei von drei Verkehrsrechtsangelegenheiten eine Rechtsschu...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / V. Checkliste zur Prüfung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechtes

Rz. 34 Bei Prüfung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in einer Angelegenheit des Straßenverkehrsrechtes, und zwar im Straf- und OWi-Verfahren, ist es wichtig zu klären, zu welcher Leistungsart Rechtsschutzdeckung besteht. Rz. 35 Checkliste: Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherungmehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Muster: Vergütungsvereinbarung mit Rechtsschutzversicherung

Rz. 143 Vergütungsvereinbarungen beziehen sich, soweit die gesetzlichen Vergütungen im Falle gerichtlicher Auseinandersetzung nicht zwingend anzuwenden sind, auf einzelne Tätigkeiten, z.B. die Höhe der Vergütung bei außergerichtlicher Tätigkeit gem. Nr. 2400 VV-RVG. Insbesondere aber ist die Vergütung der Verteidigertätigkeit in Straf- und OWi-Verfahren Gegenstand der Festle...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei verkehrsrechtlichen Straftaten

Rz. 39 Verkehrsrechtliche Straftaten sind nur versichert, wenn die abgeschlossene Versicherung den Verkehrsbereich mit eingeschlossen hat, z.B. §§ 21, 22, 26, 27, 28 ARB. Rz. 40 Hierunter fallen alle Strafvorschriften, die unmittelbar der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen, also alle Bestimmungen, die die Verkehrsteilnehmer und somit auch den Versicherungsnehmer vor S...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Umfang am Beispiel der ARB 2016 der Advocard Rechtsschutzversicherung

Rz. 28 Der Versicherungsschutz umfasst aktuell bei der Advocard Rechtsschutzversicherung[18] nach § 23 Abs. 6 ARB 2016: Zitatmehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / A. Rechtsschutzversicherung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadenversicherung und unterliegt den für die gesamte Schadenversicherung geltenden Bestimmungen des VVG. Es gibt keinen allgemeinen Rechtsschutz, erst recht keinen "Vollrechtsschutz", vielmehr wird der Versicherungsschutz speziell für einzelne Eigenschaften oder Tätigkeitsbereiche des Versicherungsnehmers gewährt oder aber für bes...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / D. Checkliste: Rechtsschutzversicherung

Rz. 80 Hinweis Checkliste: Rechtsschutzversicherung I. Versicherungsvertrag II. Versicherte Risiken III....mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 7. Ordnungswidrigkeit (§ 2j ARB 2010)

Rz. 31 Für Ordnungswidrigkeiten besteht uneingeschränkt Versicherungsschutz, auch bei Vorsatz.mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / b) Sachverhalt

Rz. 68 Der Versicherungsnehmer hat am _________________________ eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen und Leistungsansprüche aus dieser Zusatzversicherung am _________________________ geltend gemacht. Der Versicherer hat die Leistung mit der Begründung abgelehnt, der Versicherungsnehmer habe bei Abschluss des Versicherungsvertrages f...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / IV. Hinweise zum Anwaltsregress und Rechtsschutzversicherung

Rz. 40 Die Verjährung eines gegenüber dem Rechtsanwalt gerichteten Ersatzanspruchs beginnt, wenn der Mandant den Schaden und die Pflichtwidrigkeit des Rechtsanwalts erkannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat. Rät der Rechtsanwalt zur Fortsetzung des Rechtsstreits, hat der Mandant in der Regel auch dann keine Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit seines Rechtsa...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / III. Der Rechtsschutzvertrag

Rz. 11 Der Versicherungsvertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer kommt durch Antrag und Annahme (§§ 145 ff. BGB) zustande. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist lex spezialis zum BGB, so dass die allgemeinen Regeln des BGB dann Anwendung finden, wenn das VVG keine Sonderregelung vorsieht. Rz. 12 Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadenversicherung und unte...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 2. Arbeitsrechtsschutz (§ 2b ARB 2010)

Rz. 19 Arbeitsrechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen und öffentlich rechtlichen Dienstverhältnissen, also auch für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende. Rz. 20 Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Vertragsverletzung ist gedeckt, nicht jedoch bei Streik (§ 3 Abs. 1 a ARB 2010). Versichert sind auch Streitigkeiten über ...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / V. Leistungsarten (§ 2 ARB 2010)

Rz. 17 In den §§ 21 bis 29 ARB 2010 wird der Umfang des Versicherungsschutzes geregelt in verschiedenen Formen des Versicherungsschutzes. Es besteht somit keineswegs Versicherungsschutz für alle in Betracht kommenden rechtlichen Interessen; der Versicherungsschutz muss stets ausdrücklich vereinbart werden. Dies ist nur möglich für die in § 2 ARB 2010 enumerativ genannten Tat...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / b) Klageentwurf

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.8: Deckungsschutz für zwei gesonderte Klagen Klage an das Amtsgericht: _________________________ (Adresse) Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ (Name, Adresse) gegen die Rechtsschutzversicherung AG, vertr.d.d. Vorstand, dieser vertr.d.d. ...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / c) Klageentwurf

Rz. 69 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.6: Deckungsschutz für Klage aus einer Lebensversicherung Klage an das Landgericht: _________________________ (Adresse) Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ (Name, Adresse) gegen die _________________________ Rechtsschutzversicherung AG, v...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / VII. Obliegenheiten

Rz. 39 Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was der Versicherungsnehmer zu tun oder zu unterlassen hat. Der Versicherungsnehmer muss diese Obliegenheiten beachten, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Der Versicherer kann nicht auf Erfüllung von Obliegenheiten klagen, es besteht nur die Sanktion der Leistungsfreiheit.[10] Rz. 40 Obliegenheiten vor E...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / VIII. Selbstbeteiligung (§ 5 Abs. 3 c ARB 2010)

Rz. 42 Die meisten Rechtsversicherer bieten Versicherungsverträge nur noch mit einer Selbstbeteiligung an. Die Selbstbeteiligung gilt für jede Leistungsart, kann also trotz eines einheitlichen Sachverhalts mehrfach in Betracht kommen: Wird ein Rechtsanwalt bei einem Verkehrsunfall im Strafverfahren und bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen tätig, so ist die Selb...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / I. Bearbeitungshinweise

Rz. 3 Bei Zweifeln, ob Versicherungsschutz besteht, empfiehlt es sich, sofort bei Übernahme eines Mandats die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen oder vom Versicherungsnehmer einholen zu lassen; ansonsten genügt es, den Rechtsschutzversicherer erst dann zu informieren, wenn Kosten auslösende Maßnahmen ergriffen werden. Wird die Zusage nicht erteilt, ist es...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / B. Musterschreiben

Rz. 53 Rechtsschutzversicherungen sollten erst dann angeschrieben werden, wenn eine Leistung beansprucht wird. Eine vorsorgliche Schadenanzeige kann sich für den Versicherungsnehmer nachteilig auswirken: Gemäß § 13 Abs. 2 ARB 2010 kann der Versicherer bei zwei eintrittspflichtigen Schadenfällen innerhalb von 12 Monaten den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen. Diese Kündi...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / I. Musterklagen

1. Verspätete Deckungszusage a) Rechtslage Rz. 64 Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, einen gemeldeten Schadenfall unverzüglich zu bearbeiten. Sobald ihm alle für die Deckungsprüfung notwendigen Informationen vorliegen, besteht allenfalls noch eine Frist von 2–3 Wochen, innerhalb derer die Deckungszusage oder Deckungsablehnung zu erteilen ist. Bei Nichteinhalten dies...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / II. Muster-Klageerwiderung

1. Verspätete Deckungszusage Rz. 76 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.9: Arbeitsrecht (verspätete Deckungszusage) Schriftsatz an das Amtsgericht Köln: _________________________ (Adresse) In Sachen _________________________ ./. _________________________ bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Antrag: Die Klage wird abgewiesen. Gründe: Die K...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 1. Verspätete Deckungszusage

a) Rechtslage Rz. 64 Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, einen gemeldeten Schadenfall unverzüglich zu bearbeiten. Sobald ihm alle für die Deckungsprüfung notwendigen Informationen vorliegen, besteht allenfalls noch eine Frist von 2–3 Wochen, innerhalb derer die Deckungszusage oder Deckungsablehnung zu erteilen ist. Bei Nichteinhalten dieser Frist kann der Versichere...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 2. Versicherungsfall

a) Rechtslage Rz. 67 Voraussetzung für die Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers ist der Eintritt eines Versicherungsfalles (§ 4 ARB 2010). Im Schadenersatz-Rechtsschutz wird der Versicherungsfall als erstes Ereignis definiert, durch das der Schaden verursacht wurde; im Beratungsrechtsschutz ist es die Änderung der Rechtslage, in allen anderen Fällen ein Verstoß gegen...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 3. Außergerichtlicher Vergleich

a) Rechtslage Rz. 70 Gemäß § 5 Abs. 3 b ARB 2010 trägt der Rechtsschutzversicherer die bei einer einverständlichen Erledigung entstandenen Kosten nicht, "soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen." Bei gerichtlichen Verfahren ergeben sich keine Besonderheiten, da bei einem Vergleich im Regelfall die ...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 4. Kostenminderungspflicht

a) Sachverhalt Rz. 74 Der Mandant hat wegen seiner Ansprüche aus einem Unfallereignis Schadenersatzansprüche gegen die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung und den versicherten Fahrer erhoben. Seine mitversicherte Ehefrau möchte nunmehr gesondert Klage erheben und ihre eigenen Ansprüche ebenfalls klageweise geltend machen. Der Rechtsschutzversicherer hat wegen der geso...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / c) Klageentwurf

Rz. 73 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.7: Deckungsschutz für außergerichtlichen Vergleich Klage an das Amtsgericht Köln _________________________ (Adresse) Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ (Name, Adresse) gegen die _________________________ Rechtsschutzversicherung AG, ver...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / c) Klageentwurf

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.5: Deckungsschutz für Kündigungsschutzklagen Klage an das Amtsgericht: _________________________ (Adresse) Klage des Büroangestellten _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ (Name, Adresse) gegen die Rechtsschutzversicherung AG, vertr.d.d. Vorstand, d...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 6. Allgemeine Straftaten (§ 2i bb ARB 2010)

Rz. 29 Für Straftaten außerhalb des Verkehrsrechts besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie (auch) fahrlässig begangen werden können. Verbrechen sind ohnehin vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ebenso Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, selbst wenn es zu keiner Verurteilung kommt. Rz. 30 Bei einem Delikt, das vorsätzlich und fahrlässig begangen werden k...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 4. Vertrags- und Sachenrecht (§ 2d ARB 2010)

Rz. 24 Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten. Rz. 25 Der Versicherungsschutz in § 2d ARB 2010 ist ein Auffangtatbestand, da er nur dann eingreift, "soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a, b oder c enthalten ist." Im Rahmen des Vertr...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 8. Beratungsrechtsschutz im Familienrecht/Lebenspartnerschaftsrecht/Erbrecht (§ 2k ARB 2010)

Rz. 32 Dieser Beratungsrechtsschutz besteht nur, wenn ein Versicherungsfall (§ 4 Abs. 1 b ARB 2010) eingetreten ist. Die vorsorgliche Beratung ist weiterhin nicht versichert. Der Beratungsrechtsschutz entfällt ersatzlos, wenn die Beratung unmittelbar einer gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit vorausgeht. Rz. 33 Da dieses Ergebnis nur schw...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / IX. Der Versicherungsfall (§ 4 ARB 2010)

Rz. 44 Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz ist der Eintritt eines Versicherungsfalles. Eine vorsorgliche Beratung oder Tätigkeit ist nicht versichert. Aus § 4 Abs. 1 S. 2 ARB 2010 ergibt sich, dass der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Beendigung eingetreten sein muss.[11] Rz. 45 Für den Schadenersatzrechtsschutz ist Versicheru...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / C. Gerichtliches Verfahren

Rz. 61 Wenn ein Rechtsschutzversicherer seine Eintrittspflicht verneint, ist im Regelfall eine Klageerhebung geboten. Nur bei Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen Mutwilligkeit oder fehlender Erfolgsaussicht ist das Schiedsverfahren-/Stichentscheid-Verfahren gemäß § 3a ARB 2010 möglich. Rz. 62 Kläger ist der Versicherungsnehmer; ein unmittelbarer Anspruch des beauftragte...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / XI. Auskunftspflicht des Rechtsanwalts

Rz. 52 Gemäß § 17 Abs. 8 ARB 2000 gehen Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers "mit ihrer Entstehung" auf den Rechtsschutzversicherer über. Diese Regelung entspricht der gesetzlichen Regelung in § 86 VVG. Übergangsfähig sind auch vertragliche Ansprüche aus dem Schadenereignis.[15] Aufgrund des Anwaltsvertrages ist der beauftragte Rechtsanwalt verpflichtet, seine...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / b) Sachverhalt

Rz. 71 Der Mandant beauftragt den Rechtsanwalt mit der Geltendmachung von Wandlungsansprüchen aus einem Gebrauchtwagenkauf. Es kommt zu einem Vergleich mit dem Inhalt, dass der Verkäufer das Fahrzeug zurücknimmt und den Kaufpreis zurückzahlt, allerdings unter Abzug von 2.000 EUR für die mehrmonatige Nutzung des Fahrzeuges durch den Mandanten. Der Rechtsanwalt macht die seine...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 3. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (§ 2c ARB 2010)

Rz. 21 Der Versicherungsschutz wird gewährt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten. Diese Leistungsart besteht nur für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB 2010). Rz. 22 Sonstige Nutzungsverhältnisse sind insbesondere faktische Nutzungsverhältnisse, wenn...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 1. Schadenersatzrechtsschutz (§ 2a ARB 2010)

Rz. 18 Schadenersatzrechtsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf eine Vertragsverletzung oder auf Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. Hinweis Nur für die aktive Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen besteht Versicherungsschutz, nicht für die Abwehr. Diese Deckungslücke...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / IV. Versicherte Personen (§ 15 ARB 2010)

Rz. 14 Versicherungsschutz wird nicht nur dem Versicherungsnehmer gewährt; Versicherungsschutz besteht auch für bestimmte Dritte, an deren Mitversicherung der Versicherungsnehmer in der Regel ein Interesse hat. Eine solche Mitversicherung gibt es in vielen Versicherungssparten, sie ist eine Versicherung für fremde Rechnung, eine Sonderform des Vertrages zugunsten Dritter (§§ ...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 5. Verkehrsstraftaten (§ 2i aa ARB 2010)

Rz. 27 Zu den "klassischen" Verkehrsstraftaten gehören Aber auch die Nötigung im Straßenverkehr ist eine verkehrsrechtliche Straftat.[8] Rz. 28 Für verkehrsrechtliche Straftaten gilt folge...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / VI. Risikoausschlüsse (§ 3 ARB 2010)

Rz. 35 Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den ARB, die im Einzelnen regeln, wann ein Leistungsanspruch gegen den Versicherer besteht. Die Grenzen dieses Versicherungsschutzes werden entweder durch positive Beschreibungen (primäre Risikobegrenzung) oder durch den Ausschluss bestimmter Risiken (sekundäre Risikobegrenzung) bestimmt. Rz. 36 Von diesen Risikoauss...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / X. Verjährung (§ 14 ARB 2010)

Rz. 49 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren nach den allgemeinen Verjährungsregeln des BGB (§§ 194 ff. BGB). Wenn ein Anspruch beim Versicherer angemeldet ist, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht (§ 14 Abs. 2 ARB 2010). Rz. 50 Da der Rechtsschutzanspruch ke...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / a) Sachverhalt

Rz. 74 Der Mandant hat wegen seiner Ansprüche aus einem Unfallereignis Schadenersatzansprüche gegen die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung und den versicherten Fahrer erhoben. Seine mitversicherte Ehefrau möchte nunmehr gesondert Klage erheben und ihre eigenen Ansprüche ebenfalls klageweise geltend machen. Der Rechtsschutzversicherer hat wegen der gesonderten Klage ...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / b) Sachverhalt

Rz. 65 Der Rechtsanwalt vertritt einen Arbeitnehmer in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Dem Mandanten ist am _________________________ fristlos gekündigt worden. Die Deckungsanfrage des Rechtsanwalts ging am _________________________ beim Rechtsschutzversicherer ein. Da innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist noch keine Deckungszusage vorliegt, erhebt der Rechtsanwalt d...mehr