Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.1 Gebührentatbestand, Kostenverzeichnis

Rz. 29 In Teil 7 des Kostenverzeichnisses (KV GKG), Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, sind die Gebühren in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geregelt. Wenn im Einzelfall kein Gebührentatbestand vorliegt, ist das Verfahren gerichtsgebührenfrei (vgl. BSG, Beschluss v. 7.9.2010, B 1 KR 1/10 D zum Analogieverbot bei Gerichtskosten; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v....mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3.1 Kosten des Gerichtsverfahrens

Rz. 17 Die außergerichtlichen Kosten müssen sich auf den erledigten Rechtsstreit beziehen. Hierzu gehören Aufwendungen, die für ein Prozesskostenhilfeverfahren, ein Beweissicherungsverfahren, ein Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung, ein Verfahren vor dem Güterichter sowie für Verfahren der Urteilsergänzung oder- berichtigung entstanden sind. Die Kosten eines selbstständig...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.2.1 Nichtigkeitsklage, § 579 ZPO

Rz. 5 Die Nichtigkeitsklage ermöglicht die Wiederaufnahme eines Verfahrens, wenn der Prozess mit besonders schweren prozessualen Fehlern behaftet ist. . Ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Nichtigkeitsgrund und der rechtskräftigen Entscheidung ist nicht erforderlich, die Gesetzesverletzung wird vermutet. Die Nichtigkeitsgründe sind in § 579 Abs. 1 ZPO abschließend aufgezäh...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.7 Beweiserhebungskosten nach Abs. 4

Rz. 18 Nach § 192 Abs. 4 können einer Behörde ganz oder teilweise die Kosten der Beweiserhebung im gerichtlichen Verfahren auferlegt werden, die dadurch verursacht werden, dass die Behörde erkennbare und notwendige Ermittlungen im Verwaltungsverfahren unterlassen hat und im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden mussten. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers handelt es ...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 197a bestimmt abschließend, in welchen Verfahren der Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens durchbrochen wird. Wenn Kläger und Beklagter eines Verfahrens nicht zu den in § 183 genannten Personen in einem Rechtszug i. S. d. kostenrechtlichen Vorschriften gehören sowie in Verfahren nach § 202 Satz 2 (Verfahren wegen überlanger Dauer des...mehr

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Jansen, SGG § 184 Pauschgebühr / 2.4 Gebührentatbestand

Rz. 6 Die Pauschgebühr fällt für jede Streitsache an. Gebührenrechtlich ist unter einer Streitsache jedes bei einem Gericht der Sozialgerichtsbarkeit anhängige Verfahren – der Rechtsstreit als Ganzes – zu verstehen, das durch eine Klageerhebung, Rechtsmitteleinlegung oder die Stellung eines Antrags in einem selbständigen Verfahren eingeleitet wird (BSG, Beschlüsse v. 29.6.20...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.1 Kostenverteilung bei streitiger Entscheidung, § 193 Abs. 1 Satz 1

Rz. 9 Die Kostenentscheidung nach § 193 Abs. 1 Satz 1 ist nach sachgemäßem Ermessen zu treffen. Abgesehen von der in § 194 Satz 1 ausgesprochenen Verweisung auf § 100 ZPO finden die Kostenvorschriften der ZPO keine Anwendung. Die besonderen, den Eigenarten des sozialgerichtlichen Verfahren angepassten Kostenregelungen des SGG schließen eine entsprechende Anwendung dieser Kos...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.9 Kosten des Beigeladenen, § 197a Abs. 2 SGG; §§ 162 Abs. 3, 154 Abs. 3 VwGO

Rz. 93 § 197a Abs. 2 bestimmt abschließend, in welchen Fällen einem Beigeladenen Kosten des Verfahrens auferlegt werden können. Die Regelung differenziert zwischen Beigeladenen, die der Vorschrift des § 183 unterfallen, und denen, die von § 183 nicht erfasst werden. § 197a Abs. 2 SGG stellt eine Sonderregelung zu § 154 Abs. 3 VwGO dar. Rz. 94 Nach § 197a Abs. 2 Satz 1 kann ei...mehr

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Jansen, SGG § 182a Mahnverf... / 2.2 Mahnantrag

Rz. 3 Das Mahnverfahren wird durch den Antrag eines Unternehmens der privaten Pflegeversicherung eingeleitet (§§ 690, 702 ZPO). Der Antrag ist auf die Geltendmachung von Beitragsansprüchen aus der privaten Pflegeversicherung mit Nebenforderungen zu beschränken. Aus prozessrechtlichen Gründen verbietet § 182a Abs. 1 Satz 2 die Verbindungen von Beitragsansprüchen aus privater ...mehr

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Jansen, SGG § 182a Mahnverf... / 2.6 Einspruch

Rz. 9 Rechtsbehelf gegen den Vollstreckungsbescheid ist der Einspruch (§ 700 Abs. 3 ZPO). Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen und beginnt ab der Zustellung des Vollstreckungsbescheids zu laufen (§§ 338, 339, 700 ZPO). Bei rechtzeitigem Einspruch gibt das Amtsgericht den Rechtsstreit an das im Mahnbescheid als Prozessgericht benannte Sozialgericht ab (§ 700 Abs. 3 ZPO). Mit ...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.2 Wiederaufnahmegründe

Rz. 4 Die Wiederaufnahmeklage ist als außerordentlicher Rechtsbehelf darauf gerichtet, die Rechtskraft eines Urteils oder einer gleichzusetzenden Entscheidung zu beseitigen, wenn schwerwiegende Umstände eine erneute richterliche Beurteilung erforderlich machen. Nicht jeder tatsächliche oder rechtliche Irrtum und nicht jedes fehlerhafte Verfahren rechtfertigen die Durchbrechu...mehr

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Jansen, SGG § 182a Mahnverf... / 2.4 Widerspruch

Rz. 6 Rechtsbehelf gegen den Mahnbescheid ist der Widerspruch. Der Widerspruch ist innerhalb von 2 Wochen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) nach Zustellung des Mahnbescheids schriftlich einzulegen, er kann sich auf den gesamten Beitragsanspruch beziehen oder auf einen Teil beschränken. Der Widerspruch kann, bis die Verfügung über den Vollstreckungsbescheid abgeschlossen ist und in de...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

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Jansen, SGG § 180 Wiederauf... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In den Vorschriften § 180 und § 181 sind besondere Wiederaufnahmeverfahren geregelt, mit denen der Gesetzgeber in Fällen von Zuständigkeitskonflikten bei Vorliegen bindender oder rechtskräftiger Entscheidungen eigene Verfahrenswege eröffnet. Sinn und Zweck der §§ 180, 181 ist – ebenso wie § 75 Abs. 5 –, verfahrensrechtlich zu ermöglichen, dass im Sozialrecht widersprec...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.7 Verfahren, §§ 19, 66 GKG

Rz. 61 Die Erhebung der Gerichtskosten erfolgt nach dem GKG und KostVfg. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der Instanz, in dem das Verfahren anhängig war (§ 19 Abs. 1 GKG), stellt die Gerichtskostenrechnung auf. Die Gerichtskostenrechnung hat als Kostenansatz die Berechnung der Gerichtskosten und Justizverwaltungskosten sowie die Feststellung der Kostenschuldner zum Gegen...mehr

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Jansen, SGG § 187 Teilung d... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Für eine Streitsache i. S. v. § 184 entsteht in jeder Instanz eine Pauschgebühr. Die Pauschgebühr ist zu gleichen Teilen auf alle Gebührenpflichtigen nach § 184 Abs. 1 zu verteilen, der Betrag der Pauschgebühr ist durch die Zahl der Gebührenpflichtigen zu teilen (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 8.9.2008, L 1 SK 9/08, JurBüro 2008 S. 656). Die Gebührenpflichtigen h...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 193 bis 195 regeln, inwieweit ein Beteiligter im Verhältnis der Beteiligten zueinander verpflichtet ist, die eigenen Prozesskosten endgültig zu tragen oder die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, und wie dieser prozessuale Kostenerstattungsanspruch geltend zu machen ist. Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach eine Kostenerstattung zugu...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.3 Verfahren

Rz. 12 Auf das Verfahren zur Festsetzung der Entschädigung nach § 191 sind die Vorschriften des JVEG entsprechend anwendbar. Bei dem Anfall von erstattungsfähigen Kosten nach dem JVEG setzt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Höhe der zu vergütenden Kosten sowie die Gewährung eines Vorschusses nach § 3 JVEG durch einen Verwaltungsakt fest. Der Verwaltungsakt stellt kein...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.5 Kosten

Rz. 11 Einem Beteiligten können durch sein Verhalten entstandene Kosten des Staates und der übrigen Beteiligten auferlegt werden. Das Verhalten des Beteiligten muss ursächlich für Entstehung weiterer Kosten sein. Der Kostenbegriff ist nicht identisch mit dem des § 1 GKG. Kostengläubiger kann der Staat und ein anderer Beteiligter sein. § 192 ist eine Sonderregelung zu § 193 A...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.2 Verfahren bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 6 Bei anderweitiger Beendigung des Verfahrens, d. h. ohne instanzbeendende streitige Entscheidung, (z. B. durch die Zurücknahme eines Rechtsbehelfs, ein angenommenes Anerkenntnis, den Abschluss eines Prozessvergleichs, der Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen; zur einseitigen Erledigungserklärung vgl. BSG, Beschluss v. 29.12.2005, B 7a AL 192/05 B) entsche...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.1 Bewilligungsverfahren

Rz. 39 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders (§ 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Sie wird für jedes Verfahren und jede Instanz gesondert bewilligt. Dies erfordert in einem neuen Rechtszug erneut die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen. Unter einem Rechtszug i. S. v. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist der Gebührenrechtszug i. S. v. § 35 GKG zu verste...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / 4. Beratung zu Rechtsmitteln

Rz. 42 Nach der Entstehungsgeschichte der Vorschrift für die Erstberatung ist § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 nicht für den Rat eines Berufungsanwalts anwendbar. Rz. 43 Über die Möglichkeit, ein Rechtsmittel einzulegen, belehren die Arbeitsgerichte (§ 9 Abs. 5 S. 1 ArbGG). Wenn der Mandant seinen erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten nach den Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels ...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / V. Verlustigerklärung des Rechtsmittels

Rz. 134 Eine Berufung kann gemäß § 64 Abs. 6 ArbGG, § 516 ZPO ohne Einwilligung des Berufungsbeklagten bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurückgenommen werden. Die Zurücknahme der Berufung hat nach § 64 Abs. 6 ArbGG, § 516 Abs. 3 S. 1 ZPO zwei Folgen. Sie führt zum Verlust des eingelegten Rechtsmittels und zur Verpflichtung, die durch das Rechtsmittel entstandenen Kost...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / I. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 136 Bei der Nichtzulassungsbeschwerde handelt sich um einen Rechtsbehelf, kein Rechtsmittel.[91] Bei der Nichtzulassungsbeschwerde geht es nämlich nicht um die Überprüfung der Sachentscheidung des Berufungsgerichts, sondern um die Frage, ob das Rechtsmittel gegen die Sachentscheidung zugelassen werden kann.[92] Rz. 137 Der Rechtsanwalt erhält im Verfahren über die Nichtzu...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / III. Verfahren vor dem Berufungsgericht

Rz. 138 Für das zweitinstanzliche Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht bleibt es bei der Regelung der ZPO. Insbesondere ist § 97 ZPO zu beachten, wonach ein ohne Erfolg eingelegtes Rechtsmittel der Partei zur Last fällt, die es eingelegt hat. Wenn der Rechtsmittelführer aufgrund neuen Vorbringens obsiegt, können ihm dennoch gemäß § 97 Abs. 2 ZPO die Kosten des Rechtsmittel...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / I. Verfahrensgebühr

Rz. 130 In dem Berufungsverfahren beträgt die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3200 VV 1,6. Nach Nr. 3201 VV ermäßigt sich die Gebühr Nr. 3200 VV bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags auf 1,1. Eine vorzeitige Beendigung liegt vor, wenn der Auftrag endet, bevor der Rechtsanwalt das Rechtsmittel eingelegt oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme der Kla...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / A. Rechtsschutzversicherung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung[1] besteht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Auf europarechtlicher Ebene ist die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit zu beachten. Auf nationaler...mehr

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§ 3 Gebühren des RVG / D. Gebühren in der zweiten Instanz

Rz. 126 Gemäß § 64 Abs. 2 ArbGG kann Berufung beim Landesarbeitsgericht nur eingelegt werden, wenn sie in dem Urteil des Arbeitsgerichts zugelassen worden ist, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt,[83] wenn es in den Rechtsstreitigkeiten um das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses geht oder wenn es sich um ein Versä...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / III. Andere Rechtsgebiete

Rz. 19 Häufig werden von dem Mandanten auch Fragen zu steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Themen gestellt. Eine dogmatisch befriedigende Abgrenzung zwischen der umfassenden Beratung wegen einer Kündigung einerseits und der Übernahme gesonderter Mandate aus dem Sozialversicherungs- oder Steuerrecht andererseits fehlt. Rz. 20 In der Praxis wird in der Regel so ...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / D. Rechtsmittelverfahren

Rz. 37 Der Betriebsrat soll grundsätzlich für jede Instanz gesondert entscheiden müssen, ob er die (weitere) Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wünscht.[22] Wegen einer besonderen Bedeutung kann der Betriebsrat aber auch von vornherein den Anwalt für mehrere Instanzen hinzuziehen oder für den Fall, dass der Arbeitgeber ein Rechtsmittel einlegt. In eiligen Fällen kann der Betri...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / V. Erfolgsaussichten

Rz. 42 Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mandanten muss, damit das Kostenrisiko von der Rechtsschutzversicherung zu tragen ist,[74] hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 ARB 75; § 1 i.V.m. § 18 Abs. 1a und b ARB 94/2000; § 3a ARB 2010; Ziffer 3.4 ARB 2012). Will sich der Rechtsschutzversicherer auf fehl...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / I. Kündigungsschutzklage, hilfsweise Nachteilsausgleich

Rz. 47 Der Gesetzgeber hat zum Schutze des Arbeitnehmers mit § 42 Abs. 2 GKG [41] für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Norm geschaffen, die den Streitwert auf einen Quartalsverdienst begrenzt. Ein Quartalsverdienst ist etwas anderes als ein dreifacher Monatsverdienst. Bei dem Quartalsverdienst werden ...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / A. Gesonderte Angelegenheit

Rz. 1 Der Streitwert ist in der arbeitsrechtlichen Angelegenheit bedeutsam für das Einlegen von Rechtsmitteln und für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten. Der im erstinstanzlichen Urteil festgesetzte Streitwert (§ 61 Abs. 1 ArbGG) ist nur für das Einlegen einer Berufung bedeutsam.[1] Für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten hat der Urteilsstreitwert im a...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / B. Bemerkungen zur "Erforderlichkeit" bei § 40 BetrVG

Rz. 17 Vom Arbeitgeber zu tragen sind, wie bereits angedeutet, nach der Rechtsprechung nur Anwaltskosten, wenn der Betriebsrat die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung seiner Interessen nach pflichtgemäßer und verständiger Beurteilung aller Umstände als erforderlich/notwendig erachten konnte.[38] Besonders relevant: Der Betriebsrat darf laut Rechtsprechung die...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / C. Einzelne Streitgegenstände

Rz. 42 Nach § 61 Abs. 1 ArbGG setzt das Arbeitsgericht im Urteil den Wert des Streitgegenstandes fest.[36] Es handelt sich dabei lediglich um einen Wert, der Bedeutung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels hat[37] und nicht um den Gebührenstreitwert, nach dem sich die Gebühren berechnen. Rz. 43 Zu beachten ist weiter, dass es sich bei dem nach § 61 ArbGG festgesetzten Wert...mehr

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AGS 11/2025, Festsetzung de... / II. Zulässigkeit des Rechtsmittels

Die sofortige Beschwerde war nach Auffassung des OLG Naumburg gem. § 125 Nr. 3 JVollzGB I LSA, § 121 Abs. 4 StVollzG i.V.m. § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthaft und fristgerecht innerhalb der Zweiwochenfrist nach § 464b S. 4 StPO erhoben worden. Zunächst sei der Verfahrensbevollmächtigte beschwerdebefugt, nachdem er selbst den Kostenfestsetzun...mehr

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AGS 11/2025, Gebührenfreie ... / III. Beschwerde ist gebührenfrei

Das Beschwerdeverfahren ist gem. § 68 Abs. 3 S. 1 GKG gebührenfrei. Die gesetzlich bestimmte Gebührenfreiheit (§ 66 Abs. 8 S. 1, § 68 Abs. 3 S. 1 GKG) gilt zwar nur für statthafte Beschwerden (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 1.9.2016 – I ZB 70/16; Beschl. v. 30.3.2021 – I ZB 36/20, GRUR-RS 2021, 11836; Beschl. v. 23.3.2022 – I ZB 12/22; Senat, Beschl. v. 27.9.2024 – 3 W 12/24, Ents...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / c) Rechtsanwalt war bereits in der Vorinstanz tätig

War der Rechtsanwalt bereits in der Vorinstanz tätig, ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG für die Anwendung alten oder neuen Rechts auf die Vergütung des Anwalts für das Rechtsmittelverfahren allein darauf abzustellen, ob der unbedingte Auftrag für das Rechtsmittel vor oder nach dem Stichtag erteilt worden ist. Das gilt auch im Falle der Beiordnung oder Bestellung mit Mandatsverhä...mehr

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AGS 11/2025, Streitwert in ... / II. Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde

Das Rechtsmittel war nach Auffassung des KG als "isolierte" Streitwertbeschwerde – unabhängig von den Überprüfungsmöglichkeiten hinsichtlich der Sachentscheidung selbst – statthaft (vgl. KG, Beschl. v. 14.2.2014 – 2 Ws 27/14 – und v. 30.3.2007 – 2 Ws 151/07 Vollz, AGS 2007, 353; OLG Hamm NStZ 1989, 495). Der Verfahrensbevollmächtigte sei aus eigenem Recht zur Einlegung des R...mehr

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FF 11/2025, Anwaltsregress ... / 2 Aus den Gründen

Gründe: [15] Die zulässige Klage ist begründet. [16] Die Klage ist zulässig. Der Schaden ist derzeit nicht bezifferbar, sodass der Vorrang der Leistungsklage der Zulässigkeit der Feststellungsklage nicht entgegensteht. Auch hat die Klägerin, insbesondere da Verjährung drohte, ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 ZPO. [17] Die Klage ist auch begründet. [18] Die Klägerin hat ge...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / h) Rechtsmittelverfahren

Nach derzeitigem Recht gelten keine Besonderheiten mehr. Maßgeblich ist das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur Einlegung des Rechtsmittels.mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungster... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Während sonst bei der Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV in der Regel darum gestritten wird, ob ein "Verhandeln" i.S.d. Vorschrift vorgelegen hat oder nicht – das LG geht davon hier zutreffend aus (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., Vorbem. 4 VV Rn 33 m.w.N.) –, geht es in dieser Entscheidung um die Frage, ob auch das Tätigwerden in einem Vorführtermin nac...mehr

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zfs 11/2025, Die Änderung d... / 3 Anmerkung:

Die recht knappen Ausführungen des XI. ZS des BGH geben Anlass, die Problematik etwas ausführlicher zu beleuchten. Keine Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes Gegen eine Festsetzung des Gegenstandswertes durch den BGH – wie sie hier in dessen Beschl. v. 11.3.2025 erfolgt ist – ist ein Rechtsbehelf nicht vorgesehen. § 33 Abs. 3 RVG sieht gegen die Festsetzung d...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / e) Beschwerde

Beschwerden sind Rechtsmittel, unabhängig davon, ob sie sich gegen die Hauptsache richten (§ 17 Nr. 1 RVG) oder gegen eine Nebenentscheidung (§ 18 Nr. 3 RVG), sodass auf die dortigen Ausführungen (s.u. h)) verwiesen wird.mehr

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AGS 11/2025, Isolierte Anfe... / V. Bedeutung für die Praxis

Die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung setzt zum einen die sog. fiktive Rechtsmittelfähigkeit voraus. Das bedeutet, in der Hauptsache hätte ein Rechtsmittel zulässig sein müssen. Zum anderen muss auch der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR (ab 1.1.2026: 300,00 EUR) übersteigen. Wird – wie hier – eine gemischte Kostenentscheidung angefochten,...mehr

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AGS 11/2025, Mehrwert eines... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

Die Beschwerde ist gem. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft und fristgerecht i.S.d. § 33 Abs. 3 S. 3 RVG eingelegt. Sie ist auch i.Ü. zulässig. Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR. Bei der Ermittlung des Betrages ist die Vergütung nach §§ 13, 50 RVG zugrunde zu legen, da der Klägerin lediglich PKH mit Ratenzahlung bewilligt worden ist. Hiervon a...mehr

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FF 11/2025, Anwaltsregress ... / Leitsatz

1. Ein Anwalt verletzt seine vertraglichen Pflichten gegenüber seiner Mandantin, wenn er im Versorgungsausgleichsverfahren keine Bedenken gegen die Ordnung für die interne Teilung von privaten Rentenversicherungen eines Versorgungsträgers erhebt, die unter Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz eine unterschiedliche Garantieverzinsung der neu begründeten Anrechte der Mandan...mehr

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AGS 11/2025, Ermäßigte Gebü... / III. Bedeutung für die Praxis

Sowohl in erster als auch in zweiter Instanz sieht das RVG in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Ermäßigung bei eingeschränkten Tätigkeiten vor. In erster Instanz ist dies nach Nr. 3101 Nr. 3 VV der Fall, wenn lediglich ein Antrag gestellt und eine Entscheidung entgegengenommen wird. In Beschwerdeverfahren – wie hier – liegt wiederum eine eingeschränkte Tätigkeit ...mehr