Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.4.2 Gegen das Ergänzungsurteil

Rz. 20 Das Ergänzungsurteil ist grundsätzlich selbständig anfechtbar (§ 140 Abs. 2). Das gilt nicht nur für den Fall, dass das Urteil ergänzt wird (vgl. BGH, Urteil v. 27.11.1979, VI ZR 40/78 = NJW 1980 S. 840), sondern auch dann, wenn der Antrag auf Ergänzung des Urteils zurückgewiesen wird (vgl. BGH, Urteil v. 6.7.2006, III ZR 13/05). Nach der Rechtsprechung des BGH zu § 3...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen den Regelungen in anderen Verfahrensordnungen (§ 319 ZPO; § 118 VwGO). Sie lässt – ebenso wie die §§ 139, 140 – bestimmte Ausnahmen von dem Grundsatz zu, dass das Gericht an seine Urteile gebunden ist (Abänderungs- und Abweichungsverbot, vgl. bei Vollkommer, in: Zöller, § 318 Rn. 10). Die Möglichkeit zur Berichtigung offenbarer...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.3 Entscheidung des Gerichts

Rz. 16 Über den Antrag auf Urteilsergänzung wird nicht durch Fortsetzung des alten Verfahrens, sondern in einem besonderen Verfahren entschieden (§ 140 Abs. 2). Die Entscheidung ergeht, wenn es sich nur um den Kostenpunkt handelt, durch Beschluss, der lediglich mit der Entscheidung in der Hauptsache angefochten werden kann (vgl. dazu unten Rn. 19), im Übrigen durch Urteil, d...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.3 Verfahren

Rz. 10 Die Urteilsberichtigung kann von Amts wegen und auf Antrag erfolgen. Sie ist jederzeit möglich, also auch noch nach Einlegung eines Rechtsmittels und nach Eintritt der Rechtskraft (allg. Meinung, vgl. z. B. Zeihe, § 138 Rn. 5; Redeker/von Oertzen, § 118 Rn. 4) und nach Verweisung des Rechtsstreits (vgl. Vollkommer, in: Zöller, § 319 Rn. 22). Vor der Berichtigung ist d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 98... / 4 Rechtsschutz

Rz. 12 Gegen die Anordnung der Einnahme des Augenscheins sind die Rechtsbehelfe des Einspruchs [1] und ggf. der Anfechtungsklage [2] statthaft. Ist die Beschwer nach der Durchführung der Augenscheinseinnahme abgeschlossen, kann der Rechtsbehelf als Fortsetzungsfeststellungsrechtsbehelf fortgeführt werden[3], um so zu verhindern, dass das Beweisergebnis im Besteuerungsverfahren...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.1 Begriff

Rz. 3 Die materielle ("innere") Rechtskraft bedeutet, dass die Beteiligten und die Gerichte an den Urteilspruch gebunden sind und jedenfalls eine abweichende Entscheidung über den Streitgegenstand ausgeschlossen ist. Sie sichert die Maßgeblichkeit und Rechtsbeständigkeit des Inhalts der gerichtlichen Entscheidung (BVerfGE 47 S. 146, 161). Die Rechtskraft ist Ausfluss des Rec...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.5 Zuständigkeit

Rz. 12 Über die Berichtigung entscheidet gemäß § 138 Satz 2 der Vorsitzende. Beim Sozialgericht, für das diese Vorschrift unmittelbar gilt, ist dies selbstverständlich, denn der Vorsitzende hat das Urteil auch allein verfasst. Für das LSG und BSG, für die § 138 nur über § 153 bzw. § 165 entsprechend gilt, wäre auch eine Berichtigung durch die 3 Berufsrichter denkbar. So weis...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 2.2 Mängel der Ausfertigung

Rz. 3 Bei wesentlichen Zustellungsmängeln (siehe auch bei § 133) wird die Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt. Das kann auch bei wesentlichen Mängeln der Urteilsausfertigung vorliegen, so z. B., wenn das Urteil u. a. das Aktenzeichen, unter dem das Verfahren geführt worden ist, und die Beteiligten nicht korrekt wiedergibt (vgl. BSG, Beschluss v. 28.1.2004, B 6 KA 95/03 B...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.4.1 Aufgabe, Anforderungen

Rz. 12 § 136 nennt selbst nicht die Anforderungen, die an die Entscheidungsgründe eines Urteils zu stellen sind. Gemäß dem nach § 202 entsprechend anwendbaren § 313 Abs. 3 ZPO (BSG, SGb 1984 S. 484; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 136 Rn. 1b; Zeihe, § 136 Rn. 13b; siehe auch oben Rn. 1) enthalten die Entscheidungsgründe eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen...mehr

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Jansen, SGG § 132 Urteilsve... / 2.1 Verkündung unmittelbar im Anschluss an die mündliche Verhandlung

Rz. 2 Verkündung ist das Verlesen der Urteilsformel (Abs. 2 Satz 1; § 136 Abs. 1 Nr. 4). Diese muss also im Zeitpunkt der Verkündung schriftlich niedergelegt sein, weil sie sonst weder verlesen noch in Bezug genommen werden kann (vgl. § 311 Abs. 2 Satz 1 oder § 311 Abs. 4 Satz 2 ZPO; vgl. auch BGH, NJW 1985 S. 1782, 1783). Durch die Pflicht zur schriftlichen Niederlegung sol...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.2.1 Fehlen einer Entscheidung zu dem erhobenen Anspruch

Rz. 9 Zunächst bedarf es der Feststellung, dass über den erhobenen Anspruch nicht entschieden worden ist. Wie dies zu geschehen hat, ist keineswegs eindeutig. Nach BAG (NJW 1959 S. 1942) soll allein nach der Urteilsformel, nicht nach den Entscheidungsgründen zu bestimmen sein, ob ein Antrag übergangen worden ist (vgl. auch Redeker/von Oertzen, § 120 Rn. 2; Zeihe, § 140 Rn. 5...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.1 Unterschrift

Rz. 2 Das sozialgerichtliche Urteil und der Gerichtsbescheid (§ 105) sind nur vom Vorsitzenden zu unterschreiben. Der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedarf es wie im Verwaltungsprozess nicht (vgl. § 117 Abs. 1 Satz 4 VwGO). Urteile des LSG und des BSG sind von den Mitgliedern des Senats – den an der Entscheidung beteiligten Berufsrichtern – zu unterschreiben (§ 153 ...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.2.2 Rechtskraftfähige Entscheidung

Rz. 9 Der formellen Rechtskraft fähig sind nach allg. Meinung alle Entscheidungen, die selbständig anfechtbar sind oder deren an sich gegebene Anfechtung durch Gesetz ausgeschlossen ist (vgl. z. B. Redeker/von Oertzen, § 121 Rn. 1; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 141 Rn. 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 705 Rn. 3; Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pi...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.2 Andere Wirkungen des Urteils

Rz. 42 Von der Rechtskraft sind andere Wirkungen des Urteils zu unterscheiden, insbesondere: die Innenbindung des Gerichts gemäß § 318 ZPO (i. V. m. § 202 SGG). Nach § 318 ZPO ist das Gericht an die Entscheidung, die in dem von ihm erlassenen End- und Zwischenurteil enthalten ist, gebunden. Damit besteht innerhalb der Instanz ein Aufhebungs-, Abänderungs- und Abweichungsverbo...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.2 Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Rz. 18 Der Fortsetzungsfeststellungsantrag setzt gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 ein berechtigtes Interesse voraus. Das berechtigte Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein. Entscheidend ist, dass die erstrebte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers zu verbessern (BVerwGE 53 S. 134, 137; BSG, SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 4)...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 2.1.3 Tatbestandsberichtigung bei Urteilen ohne mündliche Verhandlung, Gerichtsbescheiden, Beschlüssen, Revisionsurteilen?

Rz. 5 Konsequenz aus der h. M. für den Sozialgerichtsprozess (s. o.) ist, dass im Grundsatz eine Tatbestandsberichtigung ausgeschlossen ist, wenn das Urteil nach § 124 Abs. 2 ergangen ist, ohne dass eine mündliche Verhandlung vorausgegangen ist (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 139 Rn. 2c; Zeihe, § 139 Rn. 4; Bolay, in: Lüdtke, § 139 Rn. 3). Das Gleiche gil...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.4.3 Bezugnahmen, Absehen von weiterer Darstellung, Verzicht auf Tatbestand und Entscheidungsgründe

Rz. 28 Das SGG lässt in § 136 Abs. 3, § 153 Abs. 2 (siehe auch bei § 136 Rn. 15, 16; § 153 Rn. 6 bis 10) zu, dass unter bestimmten Voraussetzungen im Urteil des SG oder LSG von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen werden kann. Zweck des § 136 Abs. 3 ist es, auf unnötige Formulierungs- und Schreibarbeit verzichten zu können, ohne den Rechtsschutz einzu...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.5 Materielle Rechtskraft und Streitgegenstand

Rz. 16 Gemäß § 141 Abs. 1 binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist. Damit ist die Rechtskraftwirkung bewusst eng auf die Entscheidung über den Streitgegenstand begrenzt (vgl. zu § 121 VwGO BVerwG, Urteil v. 18.9.2001, 1 C 4.01, DVBl. 2002 S. 340). Nur in diesem Umfang soll sie die Beteiligten des Vorprozesses auch im Folgeverfahr...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 2.2.2 Beschluss/Vermerk

Rz. 8 Über den Antrag auf Tatbestandsberichtigung entscheidet das Gericht nach Anhörung der Beteiligten gemäß § 139 Abs. 2 Satz 1 durch Beschluss. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist gemäß § 124 Abs. 3 freigestellt, aber unüblich (eine mündliche Verhandlung war im zivilgerichtlichen Verfahren bis 31.8.2004 obligatorisch, nach § 320 Abs. 3 ZPO in der Fassung des...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Die gesonderte Feststellung... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, Ass. jur., LL.M Köln-Paris[*] Wie bereits im 1. Teil dieses Beitrages erläutert, bilden die Besteuerungsgrundlagen, d.h. die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, an die die Besteuerung anknüpft, grundsätzlich einen mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheides (§ 157 Abs. 2 AO). Vielmehr ist regelmäßig nur die Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 6 Rechtsmittel/Instanzenzug

Gegen die Urteile der Sozialgerichte ist im Regelfall das Rechtsmittel der Berufung an das jeweils zuständige Landessozialgericht gegeben.[1] Die Revision gegen ein Urteil des Landessozialgerichts oder Beschluss nach § 55a Abs. 5 Satz 1 SGG ist möglich, wenn sie vom Landessozialgericht oder nach einer Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundessozialgericht zugelassen ist.[2] Die Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 1.2 Sachlich

Die Sozialgerichtsbarkeit ist 3-stufig aufgebaut. Wenn die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit funktionell zuständig sind, entscheidet in der ersten Instanz das Sozialgericht (SG). Das Landessozialgericht (LSG) hat über Berufungen gegen Urteile und Beschwerden gegen andere Entscheidungen (z. B. Beschlüsse) der Sozialgerichte zu befinden. Bei den Landessozialgerichten handelt ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 3.1 Vorverfahren

Die Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt und die Verpflichtungsklage auf Erlass eines Verwaltungsakts kann grundsätzlich erst dann erhoben werden, wenn vorher ein Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) durchgeführt worden ist.[1] Dieser Grundsatz wird in bestimmten Fallkonstellationen durchbrochen (z. B. ein Gesetz hat für besondere Fälle bestimmt, dass kein Vorverfahre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialgerichtsbarkeit wird in Angelegenheiten des Sozialrechts tätig. Sie wurde im Jahr 1954 errichtet und besteht seitdem als eine der 5 Gerichtsbarkeiten selbstständig und gleichgeordnet neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Sozialgerichtsbarkeit wird in ...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.2 Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist, im Gegensatz zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung und zur allgemeinen Betriebsprüfung, ein ad-hoc Prüfinstrument mit spezieller umsatzsteuerrechtlicher Rechtsgrundlage (§ 27b UStG). Wie bereits der Name suggeriert, geht es bei der Umsatzsteuer-Nachschau weniger um eine vollumfängliche umsatzsteuerrechtliche Prüfung der Geschäftstätigkeit, sondern vi...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.9.6 EuGH-Vorlage zur Entnahmebesteuerung

Neben unentgeltlichen Wertabgaben unterliegen auch andere unentgeltliche Zuwendungen aus dem Unternehmen der umsatzsteuerlichen Entnahmebesteuerung, sofern der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben (§ 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG). Bemessungsgrundlage für solche Entnahmen ist grundsätzlich der Einkaufspreis zzgl. Nebenko...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2024 / 2.9.10 Bankenhaftung bei Kontokorrentkonto

Nach § 13c UStG haftet ein Abtretungsempfänger für die Umsatzsteuer auf eine steuerpflichtige Leistung des leistenden Unternehmers, wenn dieser die festgesetzte Steuer nicht oder nicht vollständig entrichtet hat. Der Abtretungsempfänger kann ab dem Fälligkeitszeitpunkt der Steuer, frühestens bei Vereinnahmung, in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Vereinnahmung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 5.1.1 Bei Anfechtbarkeit

Im Gegensatz zu nichtigen Beschlüssen sind anfechtbare Beschlüsse grundsätzlich wirksam, bis sie angefochten werden. Werden sie nicht angefochten, werden sie nach Ablauf der Anfechtungsfrist (ca. 1Monat, s. u.) endgültig wirksam. Heilung Wie auch im Falle der Nichtigkeit wird ein anfechtbarer Beschluss durch Bestätigung des Beschlusses oder Verzicht auf Rechtsmittel gegen dies...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsakt / 8 Rechtsmittel

Gegen einen Verwaltungsakt kann in der Regel Widerspruch eingelegt werden.[1] Die Widerspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe im Inland bzw. 3 Monate bei Bekanntgabe im Ausland.[2] Das Widerspruchsverfahren (auch als Vorverfahren bezeichnet) ist Voraussetzung für die Klageerhebung. Dies ist in § 78 SGG geregelt. Wird der gegen einen Verwaltungsakt zul...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beschwerde

Begriff Die Beschwerde ist in erster Linie ein Rechtsmittel der Sozialgerichtsbarkeit. Gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte findet die Beschwerde an das Landessozialgericht (LSG) statt. Das gilt jedoch nicht für Urteile, prozessleitende Verfügungen oder wenn der Rechtsbehelf der Beschwerde gesetzlich ausgeschlossen ist. Auch gegen Entscheidungen der Vorsitzenden dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Sozialgesetzbuch / 2.3 SGB X

Das SGB X gilt für alle Sozialgesetzbücher, wenn es dann um das Sozialverwaltungsverfahren (einschl. Widerspruchsverfahren) und den Sozialdatenschutz geht. Regelungsbereiche sind z. B.: Amtshilfe, Verfahrensgrundsätze, Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlicher Vertrag, Rechtsbehelfsverfahren, Schutz der Sozialdaten (Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung und organisatorische Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsakt / 4 Rechtsbehelfsbelehrung

Die Behörde, die einen schriftlichen Verwaltungsakt erlässt oder schriftlich bestätigt hat, hat den durch den Verwaltungsakt beschwerten Beteiligten über den Rechtsbehelf und die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, deren Sitz, die einzuhaltende Frist und die Form schriftlich zu belehren.[1] Hat die Behörde einen Verwaltungsakt elektronisch er...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gerichtlicher Prüfungsmaßstab nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO; Tätigkeit und Mitteilung der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

Leitsatz 1. Art. 78 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert zum Schutz der Rechte, die dem Einzelnen aus der Datenschutz-Grundverordnung erwachsen, einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, der nach Maßgabe des nationalen Verfahrensrechts eine vollständige inhaltliche Überprüfung der Beschwerdeentscheidung der Aufsichtsbehörde durch das Gericht ermöglicht. 2. Maßsta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anrufungsauskunft / 6 Anrufungsauskunft ist anfechtbar

Gegen die Anrufungsauskunft ist ein selbstständiger Rechtsbehelf möglich. Der BFH hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Erteilung und der Widerruf einer Anrufungsauskunft nicht nur eine Wissenserklärung (unverbindliche Rechtsauskunft) des Betriebsstättenfinanzamts darstelle, sondern vielmehr ein feststellender Verwaltungsakt i. S. d. § 118 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Nachschau / 6 Einspruch gegen die Lohnsteuer-Nachschau

Grundsätzlich sind gegen schlichtes Verwaltungshandeln keine Rechtsmittel gegeben. [1] Allerdings können im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau ergangene Verwaltungsakte mit Einspruch angefochten werden, z. B. mit einem Einspruch[2] gegen die Aufforderung das Betreten der nicht öffentlichen Geschäftsräume zu dulden, gegen die Vorlage von Aufzeichnungen, Büchern, Geschäftspapieren un...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fristen und Termine / 1.2.1 Beginn

Wann eine Frist beginnt, ist abhängig davon, ob Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt[1] oder der Beginn eines Tages[2] der maßgebende Zeitpunkt ist. Der Tag, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, wird in diesen Fällen nicht mitgerechnet.[3] Praxis-Beispiel Fristbeginn mit Ereignis Zustellung eines Verwaltungsaktes am 7.2.2019 mit rechtsfehlerf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / 4.3 Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

Widerspruch und Anfechtungsklage haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Diese Wirkung erfasst grundsätzlich auch rechtsgestaltende und feststellende Verwaltungsakte sowie Verwaltungsakte mit Drittwirkung.[1] Hinweis Keine aufschiebende Wirkung Die aufschiebende Wirkung entfällt jedoch in den Fällen, in denen die Funktionsfähigkeit der Sozialversicherungsträger sichergestel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / Zusammenfassung

Begriff Mit Widerspruchsverfahren wird das Vorverfahren bezeichnet, welches durch Erhebung eines Widerspruchs als Rechtsmittel gegen den Erlass eines Verwaltungsaktes oder die Ablehnung des Erlasses eines begehrten Verwaltungsaktes beginnt. Das Widerspruchsverfahren dient der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes. Es ist einer Klage vor den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / 10 Zielvereinbarung

Eine Zielvereinbarung mit dem Empfänger des Persönlichen Budgets soll Aussagen über die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die Erforderlichkeit von Nachweisen für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs und über die Qualitätssicherung vorsehen.[1] Hierbei soll sich der Nachweis auf die Leistung selbst beziehen, nicht auf den Preis. Entsche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunfts- und Beratungspfl... / 2 Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung

Eine der wohl bekanntesten Arten von Auskunftsstellen sind die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung. Bei ihnen handelt es sich um regionale Dienststellen, die zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung beraten, Auskünfte erteilen, (Renten-)Anträge und Rechtsbehelfe ( z. B. Widersprüche) entgegen nehmen. Hier erhalten Interessierte und Versicherte sämtlic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsakt / 5 Wirksamkeit

Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Er wird dann mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird.[1] Die Bekanntgabe erfolgt gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, ka...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsakt / 3 Inhalt

Der Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.[1] Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.[2] Die Behörde hat über den Rechtsbehelf gegen den Verwaltungsakt zu belehren. Diese Rechtsbeh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 3.1 Berichtigung der Sozialversicherungsbeiträge

Eine vom Antrag abweichende Genehmigung oder die Ablehnung des Finanzamts zur Lohnsteuerpauschalierung kann mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs angefochten werden. Wird als Ergebnis einer Lohnsteuer-Außenprüfung vom Finanzamt Lohnsteuer in einer größeren Zahl von Fällen pauschal nacherhoben, ist zu prüfen, ob im Einzelfall durch die fehlerhafte Steuerermittlung auch Sozialver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.7 Erklärungsfrist

Rz. 23 Die Klage kann nach Eintritt der Rechtshängigkeit [1], also ab Eingang der Klage beim FG, in jedem Stadium des Verfahrens bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung i. S. d. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 705 ZPO zurückgenommen werden.[2] Die Rücknahme kann also auch noch nach Verkündung bzw. Zustellung des finanzgerichtlichen Urteils bis zum Ablauf der Rechtsmittel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6 Entscheidung über die Rücknahme (Abs. 2 S. 2)

Rz. 47 Nach § 72 Abs. 2 S. 2 FGO stellt das mit der Sache befasste Gericht nach Eintritt der Wirkung einer Rücknahmeerklärung das Verfahren durch einen sog. Einstellungsbeschluss ein.[1] Allerdings wird im Einstellungsbeschluss eine Entscheidung über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit nicht getroffen; so dass dem Beschluss nur eine deklaratorische Bede...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3 Erklärungsempfänger

Rz. 11 Die Rücknahmeerklärung ist gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 269 Abs. 2 S. 1 ZPO gegenüber dem Gericht abzugeben, bei dem das Verfahren (noch) anhängig ist. Die Klage kann insoweit – ggf. nach Einwiligung des Beklagten nach § 72 Abs. 1 S. 2 und 3 FGO (Rz. 25) – bis zur Rechtskraft des Urteils zurückgenommen werden.[1] Eine nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 72 FGO ist Ausdruck der im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Dispositionsmaxime, nach der es dem Kläger frei steht, von einem Rechtsschutzbegehren auch nach Klageerhebung – ggf. nach Einwilligung des Beklagten – noch Abstand zu nehmen. In Abs. 1 der Vorschrift werden die Voraussetzungen einer wirksamen Klagerücknahme geregelt (Rz. 5ff.). Die Re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2 Erklärungsbefugnis

Rz. 8 Die Rücknahmeerklärung kann nur vom Kläger i. S. d. § 57 Nr. 1 FGO abgegeben werden. Sie steht in seinem freien Belieben und bedarf keiner Begründung.[1] Sonstige Beteiligte, insbesondere auch notwendig Beigeladene, können die Klage nicht zurücknehmen. Lediglich der Beklagte kann in den in § 72 Abs. 1 S. 2 FGO aufgeführten Ausnahmefällen die Einwilligung versagen (Rz. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Erteilung und Fiktion der Einwilligung

Rz. 25 In den in § 72 Abs. 1 S. 2 FGO aufgeführten Fällen (Rz. 29) ist die Rücknahme nur mit Einwilligung des Beklagten möglich. Durch diese Regelung soll dem Interesse des Beklagten an einer gerichtlichen Entscheidung bei einem bereits weit fortgeschrittenen Prozessstadium Rechnung getragen und verhindert werden, dass sich der Kläger gegen den Willen des Beklagten einer Ent...mehr