Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 8 Sachschaden / I. Vorlage der Reparaturrechnung

Rz. 224 Die Bezifferung des Fahrzeugschadens auf der Grundlage einer Reparaturkostenrechnung bietet sich an, wenn der Geschädigte das Fahrzeug fachgerecht reparieren lassen und die dadurch verursachten Reparaturkosten ersetzt erhalten möchte. Liegt ein Reparaturschaden vor, steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, den Schaden konkret auf der Grundlage einer Reparaturkos...mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / b) Probierkonsum von Cannabis

Rz. 77 Der letztgenannte Probierkonsum lässt die Fahreignung unberührt. Bei nur einmaliger Einnahme ist eine Wiederholung nicht zu erwarten mit der Folge, dass für die Zukunft eine Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht zu befürchten ist.[34] Hieran hat sich durch die Neuregelung ab 1.4.2024 nichts geändert. Rz. 78 Eine andere Frage ist es, ob der Einwand des einmaligen Prob...mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / V. Sperrfristverkürzung

Rz. 17 Da des Öfteren jeder Monat, in dem eine Fahrerlaubnis nicht zur Verfügung steht, wichtig ist, kann dahingehend beraten werden, dass der Mandant versucht, die Sperrzeit zu verkürzen. Eine vorzeitige Aufhebung der Sperre setzt voraus, dass der Mandant neue Tatsachen vorlegen kann, auf die die Entscheidung einer Sperrfristaufhebung gestützt werden kann.[10] Da bereits bei ...mehr

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R / 4 Rechtsmittelverzicht [Rdn 2694]

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Z / 23 Zuziehung eines Dolmetschers [Rdn 4429]

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U / 3 Unterbrechung der Hauptverhandlung [Rdn 3222]

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V / 25 Verlesung von Protokollen, Verlesung nach Zeugnisverweigerung [Rdn 3672]

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B / 33 Beweisantrag, Allgemeines [Rdn 1091]

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R / 20 Revision, Verfahren [Rdn 2926]

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A / 5 Ablehnungsantrag [Rdn 53]

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FF 11/2024, Schadensersatz ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Kläger ist der Rechtsnachfolger der verstorbenen vormaligen Klägerin (im Folgenden auch: Erblasserin). Die Beklagte zu 1 ist Tochter der Erblasserin, der Beklagte zu 2 ist Sohn der Beklagten zu 1 und Enkelsohn der Erblasserin. Der Kläger nimmt – soweit für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren noch von Interesse – den Beklagten zu 2 auf Schadensersatz weg...mehr

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V / 8 Verfahrensverzögerung, Verzögerungsrüge [Rdn 3418]

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / IV. Haushaltsvorstände (Haushaltsführungsschaden)

Rz. 123 Der nicht berufstätige Geschädigte erleidet einen Erwerbsschaden, wenn er während des verletzungsbedingten Ausfalls seinen Haushalt nicht mehr führen kann. Der Haushaltsführungsschaden des Nichtberufstätigen wird in der Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung häufig übersehen. Rz. 124 Die Haushaltsführung stellt eine Erwerbstätigkeit i.S.d. § 842 BGB dar und/oder begründ...mehr

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N / 8 Nichtverlesung des Anklagesatzes, Antrag [Rdn 2417]

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A / 30 Anhörungsrüge [Rdn 399]

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R / 11 Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2804]

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R / 13 Revision, Begründung, Verfahrensrüge [Rdn 2836]

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / II. Bezifferung des Schmerzensgeldes

Rz. 17 Liegen dem Geschädigten Arztberichte vor, ist die Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen. Ein Schmerzensgeld als angemessener Ausgleichsbetrag muss unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für jeden einzelnen Fall durch Würdigung und Abwägung aller ihn prägenden Umstände gewonnen werden.[9] Das auf diese Weise gewonnene Ergebnis ist anschließend ...mehr

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A / 38 Auslandszeuge [Rdn 497]

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V / 7 Verfahrensverzögerung, Allgemeines [Rdn 3386]

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V / 13 Verhandlungsleitung [Rdn 3502]

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§ 13 Verkehrsunfallmanipula... / b) Unreparierter verschwiegener oder bestrittener Vorschaden

Rz. 41 Streitig sind diejenigen Konstellationen, in denen der Geschädigte Kenntnis von einem unreparierten Vorschaden im erneut anstoßrelevanten Fahrzeugbereich hat, diesen jedoch gegenüber dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer und dem erkennenden Gericht verschweigt oder dessen Existenz bestreitet. Wird durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen bestätigt, dass ...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / d) Bewertung von Immobilienmiteigentum – latente Steuer

Die Bewertung von Immobilien kann im Einzelfall problematisch sein. Grundsätzlich gilt aber, dass eigengenutzte Immobilien mit dem Substanzwert bewertet werden, während vermietete Objekte nach dem Ertragswert zu beurteilen sind. Des Weiteren ist die latente Steuer zu berücksichtigen. Dies ist zwar umstritten,[32] jedoch hat sich der BGH[33] schon seit Jahren darauf festgelegt...mehr

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E / 14 Erklärungen des Verteidigers, Allgemeines [Rdn 1834]

Rdn 1835 Literaturhinweise: Dahs, Vertretung des Angeklagten durch seinen Verteidiger bei Erklärungen gemäß § 257 StPO, NJW 1962, 2238 Eschelbach, Erklärungen des Verteidigers zur Sache in der Hauptverhandlung, ZAP F. 22, S. 711 König, Pazifische Phantasien – Ist das Gericht berechtigt, möglicherweise sogar verpflichtet, seine Sicht vom bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme i...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Chefarzt

Rz. 71 Ein im medizinischen Bereich völlig weisungsfrei arbeitender Chefarzt ist haftungsrechtlich als verfassungsmäßig berufener Vertreter des Trägers zu behandeln. Das gilt – bei Erfüllung dieser Kriterien – nicht nur für den ärztlichen Direktor, sondern auch für den Leiter einer nichtselbstständigen Klinik.[112] Der Chefarzt wäre ohne abweichende Vereinbarung für seine di...mehr

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§ 35 Vorverfahren / II. (Erweiterte) Akteneinsicht

Rz. 7 Bereits mit dem ersten Kontakt zur Verwaltungsbehörde oder zum Gericht kann, wie gesehen, die Akteneinsicht begehrt werden. Zum einen dient das der Prüfung der Erfolgsaussichten der Verteidigung, zum anderen kann nur auf diese Weise auf der Ebene des Verwaltungsverfahrens eine hinreichende Tatsachenkenntnis, ggf. auch Rechtskenntnis gesichert werden.[18] Die Akteneinsi...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Abgrenzung der Betriebs- und Berufs- von der Privathaftpflichtversicherung

Rz. 159 Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen unterscheiden sich von der Privathaftpflichtversicherung dadurch, dass sie nicht die Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson (vgl. Rdn 141), sondern unternehmerische Risiken abdecken. Rz. 160 Bei der Berufshaftpflichtversicherung gibt es weniger Abgrenzungsprobleme, weil darin Fehler der eigentlichen Berufsausübung ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 6. Subsidiaritätsklausel, Abs. 3 g bzw. Nr. 3.3.7 ARB 2012

Rz. 371 Nach der Bestimmung des § 5 Abs. 3 g ARB trägt der Versicherer nicht die Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde. Rz. 372 Es ist nur ein Fall bekannt, in welchem diese Klausel Bedeutung erlangt. Es geht um das sog. Verweisungsprivileg des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers gegenüber dem Gesch...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / VI. Unterhaltsschaden im Prozess

Rz. 27 In einem auf Ersatz eines Unterhaltsschadens gerichteten Prozess muss zunächst berücksichtigt werden, dass sich die Forderungen in der Regel aus bereits entstandenen Ansprüchen für die Vergangenheit, aus Rentenansprüchen für die Zukunft und aus einem Feststellungsanspruch für weitere zukünftige Risiken zusammensetzen. Auch ist es erforderlich, einen Klageantrag zu ste...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Vorliegen einer gemischten Anstalt

Rz. 435 Das Vorliegen einer gemischten Anstalt kann von Außenstehenden und somit auch von den potenziellen Patienten nicht ohne weiteres erkannt werden. Bereits der Umstand, dass innerhalb eines Gebäudekomplexes sowohl eine Krankenhausbehandlung als auch Kuren- und Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt sowie Rekonvaleszenten aufgenommen werden, führt zum Vorliegen einer gemis...mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / IV. Beratungshilfen für den Mandanten

Rz. 13 Für den im Verkehrsverwaltungsrecht beratenden Anwalt ist es insbesondere wichtig, dem Mandanten einen Handlungsweg aufzuzeigen, welche Schritte er unternehmen muss, um seine Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 45.1: Informationsschreiben an Mandanten zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis Sehr geehrter Herr __...mehr

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§ 45 Entziehung der Fahrerl... / bb) Gelegentlicher Konsum (bis 31.3.2024)

Rz. 83 Zunächst ist festzuhalten, dass schon nach der Rechtslage bis 31.3.2024 bei gelegentlichem Konsum von Cannabis ohne Zusatztatsache die Fahreignung erhalten bleibt, wie sich aus dem Tabelleneintrag ("ja") ergibt. Dabei deckt dieses Konsummuster den Bereich ab, der zwischen dem einmaligen Probierkonsum einerseits und dem regelmäßigen (nahezu täglichen) Konsum anderersei...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) § 14 VVG

Rz. 229 Nach § 14 VVG ist die Leistung aus einer Lebensversicherung mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen fällig.[301] Notwendige Erhebungen umfassen die Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer braucht, um den Eintritt des Versicherungsfalls fes...mehr

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A / 2 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 8]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Einverständliche Erledigung, Abs. 3 b bzw. Nr. 3.3.2 ARB 2012

Rz. 352 Nach der für die Praxis sehr wichtigen Regelung des § 5 Abs. 3 b ARB trägt der Rechtsschutzversicherer nicht die Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenve...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung

Rz. 69 Versichert ist bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der AHB und der BBR zunächst die eigene gesetzliche Haftpflicht des Krankenhausträgers. Der gesetzliche Versicherungsschutz erstreckt sich nach § 102 VVG zudem auf die Vertreter des Betriebes sowie die Betriebsleiter und -aufseher.[109] Nach den BBR für Krankenhäuser ist aber regelmäßig auch ...mehr

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§ 35 Vorverfahren / I. Bestellungsschreiben und Vollmacht

Rz. 1 Wird der Verteidiger vom Betroffenen mandatiert, geht es zunächst darum, sich gegenüber den zuständigen Stellen als Bevollmächtigter des Betroffenen zu erkennen zu geben, um einerseits dessen prozessuale Interessen und Rechte zu wahren, andererseits aber auch Informationen zum Geschehen über die Akteneinsicht oder sonstige Anfragen zu erhalten. Die Art, wie sich der Ve...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / V. Sachverständigenverfahren, A.2.6 AKB

Rz. 296 Bei Streit über die Höhe der Kaskoentschädigung ist das Sachverständigenverfahren gem. A.2.6 AKB durchzuführen. Unzulässig ist das Sachverständigenverfahren nur dann, wenn die relevanten Rechengrößen unstreitig sind und lediglich über Abrechnungsmodalitäten gestritten wird.[473] Die im Sachverständigenverfahren getroffenen Feststellungen sind verbindlich, es sei denn...mehr

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§ 13 Verkehrsunfallmanipula... / 1. Anscheins- oder Indizienbeweis

Rz. 26 Prozessual stellt sich die Frage, ob für die Einwilligung des Geschädigten in das Unfallgeschehen der Anscheinsbeweis als Instrument der Beweiswürdigung herangezogen werden kann. Die Rechtsprechung hierzu ist bis heute uneinheitlich. Der BGH schließt die Anwendung des Anscheinsbeweises beim Verdacht eines gestellten Unfalls nicht grundsätzlich aus, wenngleich betont w...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozeßordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantrag im Strafprozess, bearbeitet von Dallmeyer, Güntge und Tsambikakis, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg/Bearbeiter, (Rn) Anwaltkommentar zur StPO, herausgegeben von Krekeler und Löffelmann, 2. Aufl. 2010 zitiert: ...mehr

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§ 13 Verkehrsunfallmanipula... / 3. Checkliste der eher für oder eher gegen eine Einwilligung sprechenden Umstände

Rz. 31 Die Feststellung, ob der vermeintlich Geschädigte in die Beschädigung seines Kraftfahrzeugs eingewilligt hat oder nicht, kann in einem ersten Schritt anhand der nachfolgenden Checkliste erfolgen.[53] a) Motivmehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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P / 2 Pflichtverteidiger, Bestellung neben Wahlverteidiger [Rdn 2470]

Rdn 2471 Literaturhinweise: Beulke, Auswechslung wegen terminlicher Verhinderung und Ablehnung der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers – zugleich Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 25.08.2022 – StB 35/22, StV 2023, 153 Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Fromm, Beschränkung der Verteidigung durch das Auftreten eines "...mehr

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B / 12 Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 783]

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H / 1 Haftfragen [Rdn 2100]

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V / 31 Vernehmung des Angeklagten zur Sache [Rdn 3750]

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.1.1 Personenkreis der Abschlussprüfer

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 319 Abs. 1 HGB sind als Abschlussprüfer im Generellen ausschließlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugelassen. Die Prüfung einer mittelgroßen GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) sowie einer mittelgroßen KapCo-Gesellschaft (§ 264a Abs. 1 HGB) kann auch von vereidigten Buchprüfern sowie Buchprüfungsgesellschaften geprüft we...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 3 Haftung für Hilfeleistung bei der Aufstellung einer Bilanz

Rz. 50 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a HGB ergibt sich eindeutig, dass die Unterstützung bei der Aufstellung des JA eine eigenständige Leistung darstellt, die strikt von der Prüfungsleistung zu trennen ist. Vielmehr führt eine derartige Leistung dazu, dass der betreffende Abschlussprüfer nicht als Prüfer für den JA dieser Gesellschaft herangezogen we...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.2.1 Einführung

Rz. 669 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Verwaltungsrat, der Nominierungsausschuss und das Präsidium als gesetzliche Vertreter i. S. v. § 26 BGB, § 6 Abs. 1 DRSC-Satzung (Stand: 01.07.2022, abrufbar auf der Homepage des DRSC[1]). Die Gremien des Vereins sind die Fachausschüsse als Rechnungslegungsgremium (Fachausschuss Fina...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.9 Haftungsausschluss

Rz. 35 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 323 Abs. 4 HGB kann die Haftung gem. § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Daher können weder die Pflichten noch die Rechtsfolgen abbedungen werden.[1] Ein Vergleich bzw. Verzicht über bereits entstandene (d. h. bekannte) Ersatzansprüche ist möglich.[2] Hingegen können die Haftungsobergrenzen durch vertra...mehr