Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 160 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich für das vorbereitende Verfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 217 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 5. Neue Gebührenstufen

Rz. 60 Eingefügt worden sind zudem zwei weitere Wertstufen. Die bisherige Wertstufe von "über 50.000,00 EUR", die der Wertstufe des Wahlanwalts von bis 65.000,00 EUR entsprach, ist jetzt auf Werte bis 65.000,00 EUR begrenzt worden. Hinzu gekommen sind zwei weitere Wertstufen für Rz. 61 Das bedeutet, dass für den beigeordnete...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 5. Zusätzliche Gebühr

Rz. 193 Auch bei der zusätzlichen Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG handelt es sich faktisch um eine Festgebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensmitte. S. dazu auch Rdn 169 zu Nr. 4141 VV RVG. Die Gebühr Nr. 5115 VV ist eine Festgebühr. LG Dresden, Beschl. v. 28.10.2010 – 5 Qs 164/10 [36] Rz. 194 Maßgebend ist im vorbereitenden Verfahren nicht die Verfahrensgebühr des Verfahrens vor ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 165 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich im Berufungsverfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 11 Gebührentabellen / V. Gebühren in Bußgeldsachen

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 203 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit in gerichtlichen Verfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 205 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit für allgemeine Tätigkeiten gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 175 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich für Einzeltätigkeiten damit gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (2) Anrechnungsfälle bei vollständiger und teilweiser Anrechnung

Rz. 37 Möglich ist auch, dass eine teilweise anzurechnende Gebühr mit einer voll anzurechnenden Gebühr zusammentrifft. Auch dann gilt § 15a Abs. 2 RVG. Beispiel 5: Der Anwalt erwirkt für den Mandanten gegen den B einen Mahnbescheid über 10.000,00 EUR. Parallel dazu wehrt er für den Mandanten eine Forderung i.H.v. 8.000,00 EUR außergerichtlich ab. Nach Widerspruch des B wird d...mehr

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§ 1 Einleitung / B. RVG

Rz. 3 Im RVG sind zum einen die Wertgebühren nach der Tabelle des § 13 RVG (Wahlanwalt) und der Tabelle des § 49 RVG (Pflichtanwalt) angehoben worden. Zum anderen wurden darüber hinaus auch mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr (Nr. 2500 VV RVG) sämtliche Betrags- und Betragsrahmengebühren angehoben. Dabei war es in sozialrechtlichen Angelegenheiten und in Verfahren nach der...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (4) Anrechnung nach Betragsrahmengebühren

Rz. 39 Die Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG gilt nicht nur bei der Anrechnung von Wertgebühren, sondern auch bei der Anrechnung von Betragsrahmengebühren, also auch dann, wenn im Verwaltungsverfahren mehrere Geschäftsgebühren angefallen sind und es anschließend zu einem einheitlichen Widerspruchsverfahren kommt oder wenn mehrere Widerspruchsverfahren in ein einziges Klageverf...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XLVIII. Verweisung

Rz. 86 Durch eine Verweisung entsteht grds. keine neue Angelegenheit (§ 20 Satz 1 RVG), sodass weiterhin das bisherige Gebührenrecht gilt. Eine Ausnahme greift nur dann, wenn nach § 20 Satz 2 RVG eine neue Angelegenheit beginnt. Dann richtet sich das Verfahren nach Verweisung nach neuem Recht, sofern die Verweisung nach dem Stichtag erfolgt ist. Beispiel 42: Der Anwalt war im...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / dd) Keine Auswirkung auf sog. "Kettenanrechnungen"

Rz. 44 Die Änderung des § 15a Abs. 2 RVG betrifft nur den Fall, dass mehrere Gebühren auf eine (einzige) Gebühr anzurechnen sind. Die Vorschrift des § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG hat dagegen keine Bedeutung für sog. Kettenanrechnungen, bei der eine Gebühr auf eine andere Gebühr angerechnet wird und diese dann wiederum auf eine dritte Gebühr. Hier bleibt es dabei, dass jede Gebühr i...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (2) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 211 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit für den zweiten Rechtszug gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 1 Einleitung / F. Übergangsrecht

Rz. 20 Neben den inhaltlichen Änderungen des RVG und der Gerichtskostengesetze wird für den Anwalt ab dem 1.6.2025 das Übergangsrecht eine zentrale Rolle spielen. Hier ist zu differenzieren zwischenmehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 158 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich für die Allgemeinen Gebühren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / dd) Zusatzgebühr

Rz. 214 Auch bei der zusätzlichen Gebühr nach Nr. 6216 VV RVG handelt es sich faktisch um eine Festgebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensmitte. S. dazu auch Rdn 169 ff. zu Nr. 4141 VV RVG und Rdn 193 zu Nr. 5115 VV RVG. Rz. 215 Maßgebend ist auch hier im außergerichtlichen Verfahren nicht die dortige Verfahrensgebühr, sondern die des erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahre...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / A. Einleitung

Rz. 1 Auch wenn das KostBRÄG 2025 zum 1.6.2025[1] in Kraft getreten ist, bedeutet dies nicht, dass der Anwalt sofort nach den neuen Beträgen und Vorschriften abrechnen darf. Er muss vielmehr prüfen, ob in seiner abzurechnenden Sache nicht doch noch altes Recht gilt. Der Schlüssel zu der Frage, welches Recht anzuwenden ist, liegt in der Regelung des § 60 RVG. Grds. ist ab dem ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Die Gebührenbeträge

Rz. 188 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich im vorbereitenden Verfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die Gebührenbeträge

Rz. 192 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich im Rechtsbeschwerdeverfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / H. Vereinbarte Vergütungen

Rz. 107 Treffen die Parteien eine Vergütungsvereinbarung und nehmen sie Bezug auf die gesetzliche Vergütung (etwa das Doppelte, Dreifache o.Ä), kann dies zu Auslegungsfragen führen, die gegebenenfalls zur Unbestimmtheit, Unklarheit und damit zur Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung führen können.[52] Ist die gesetzliche Vergütung nicht näher bezeichnet, dann ist im Zweif...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 162 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich für das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XXXIII. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 64 Selbständiges Beweisverfahren und zugehöriges Hauptsacheverfahren sind jeweils eigene Angelegenheiten. Daher ist die Anwendung des jeweiligen Gebührenrechts gesondert zu prüfen.[27] Beispiel 30: Der Mandant hatte dem Anwalt im Mai 2025 den Auftrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens (Streitwert 15.000,00 EUR) erteilt. Nach Abschluss des Beweisverfah...mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 3. Anwaltsvergütung

Rz. 82 Für den Anwalt ist das Verfahren über die Anordnung von Zwangsmaßnahmen nach § 35 FamFG eine besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 21 RVG), für die er eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG erhält. Die Anwaltsgebühr entsteht – im Gegensatz zu Gerichtsgebühr bereits mit der Androhung. Rz. 83 Der Gegenstandswert beträgt i.d.R. 500,00 EUR.[13] Rz. 84 Strittig is...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die Gebührenbeträge

Rz. 197 Zu solchen Einzeltätigkeiten zählen auch Tätigkeiten in der Vollstreckung, wie z.B. ein Ratenzahlungsantrag.[37] Rz. 198 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit für Einzeltätigkeiten gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Die Änderung

Rz. 109 Die Auffassung, die eine fiktive Terminsgebühr angenommen hat, ist nunmehr in der neuen Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG umgesetzt worden. Danach erhält der Anwalt eine fiktive Terminsgebühr auch in "einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung" oder ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten … ohne mündliche V...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 167 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich im Berufungsverfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / II. Anfechtung eines Vergleichs

Rz. 21 Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[7] da der Streit über die Wirksamkeit des Vergleichs bzw. der Wirksamkeit der Anfechtung in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.6.2025 geschlossen und nach dem 31.5.2025 angefochten wird. Etwas anderes g...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 201 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit für die Grundgebühr der Nr. 6100 VV RVG gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XLI. Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren oder Verfahren nach Abstandnahme

Rz. 75 Das Nachverfahren und das Verfahren nach Abstandnahme stellen gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 5 RVG). Der Anwalt erhält daher für das Nachverfahren bzw. das Verfahren nach Abstandnahme bereits die Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag hierzu erst nach dem Stichtag erhalten hat. Beispiel 36: Auf e...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 226 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit für Einzeltätigkeiten gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 173 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich in der Strafvollstreckung damit gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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FoVo 06/2025, Änderung der ... / 1 Der Fall

Anwalt und Mandant streiten um Vergütung und Fremdgeld Der Kläger nimmt den Beklagten auf Zahlung von Rechtsanwaltsvergütung in Anspruch; der Beklagte beansprucht widerklagend vom Kläger die Auszahlung von Geldern auf dem Fremdgeldkonto des Klägers. Mit Urteil vom 9.2.2024 hat das LG die auf Zahlung von 19.993 EUR gerichtete Klage abgewiesen und den Kläger auf die Widerklage ...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XLV. Vergleich

Rz. 82 Der Abschluss eines Vergleichs löst keine neue Angelegenheit aus, sodass sich die Einigungsgebühr nach dem Gebührenrecht der zugrunde liegenden Angelegenheit richtet. Das gilt auch für einen Mehrwertvergleich. Die Auffassung des OLG Hamburg,[36] wonach ein vor einer Änderung des Gebührenrechts beauftragter Anwalt, der in einem gerichtlichen Verfahren einen Vergleich a...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 207 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit für das außergerichtliche Verfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XLVII. Verwaltungsverfahren

Rz. 84 Verwaltungsverfahren und Nachprüfungsverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 1 Buchst. a RVG). Ist der Auftrag für das Verwaltungsverfahren vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden, gilt ungeachtet dessen für das Nachprüfungsverfahren neues Recht, wenn der Auftrag für das Nachprüfungsverfahren erst danach erteilt worden ist. Beispie...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / LI. Widerklage, Drittwiderklage (Widerantrag, Drittwiderantrag)

Rz. 89 Für eine Widerklage gilt das Gleiche wie für die Klageerweiterung. Auch die Widerklage eröffnet keine neue Angelegenheit. Es gilt einheitlich bisheriges Recht, auch wenn der Auftrag zur Widerklage bzw. zum Widerantrag nach dem Stichtag erteilt worden ist.[38] Nur dann, wenn eine bisher nicht beteiligte Partei in den Prozess einbezogen wird, also durch eine Drittwiderkl...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (2) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 209 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit für gerichtliche Verfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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AGS 06/2025, Fragen und Lös... / 2. 1,3-Verfahrensgebühr

Nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Mit der Prüfung der von Klägerseite direkt übersandten Abschrift der Klageschrift im Rahmen des erteilten unbedingten Prozessauftrags ist den Prozessbevollmächtigten der Beklagten die Verfahrensgebühr angefallen. Nach der Gegenauffassung, die die Erteilung e...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (2) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 213 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit für den dritten Rechtszug gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / LVII. Zwei-Kalenderjahres-Frist

Rz. 98 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG als neue Angelegenheit.[44] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung ...mehr

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ZErb 06/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Pflichtteilsansprüche des Klägers gegen die Beklagte als Alleinerbin nach (… .). Der Vater des Klägers und Ehemann der Beklagten verstarb am 7.3.2020. Die Beklagte war die zweite Ehefrau des Erblassers, vorher war der Erblasser mit der Mutter des Klägers verheiratet gewesen. Der Erblasser lebte mit der Mutter des Klägers zusammen in den Vereinigte...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Die bisherige Streitfrage

Rz. 105 Eine wichtige Änderung ist in der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG vorgenommen worden. Die Streitfrage, ob in Kindschaftssachen nach § 155 Abs. 1 FamFG eine fiktive Terminsgebühr möglich sein soll, ist nunmehr dahingehend geklärt, dass diese künftig anfallen kann. Rz. 106 Die überwiegende Rspr. hatte eine solche fiktive Terminsgebühr unter Berufung darauf abgelehn...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / dd) Mehrwertvergleich

Rz. 116 Denkbar ist, dass es in einer Kindschaftssache nach § 155 Abs. 1 FamFG zu einem Mehrwertvergleich kommt. In diesem Fall entsteht die Einigungsgebühr auch aus dem Mehrwert und konsequenterweise auch die fiktive Terminsgebühr. Wird in einem Rechtsstreit mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung ein Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen, ohne dass ein mündlicher...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Geldstrafen und Geldbußen als Werbungskosten

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Einheit der Rechtsordnung verbietet es seit jeher, Geldstrafen (> Rz 3) durch eine sich aus dem Abzug von der > Bemessungsgrundlage ergebende Steuerermäßigung zu mindern (BFH 140, 50 = BStBl 1984 II, 160; vgl § 12 Nr 4 EStG). Darüber hinaus ist nicht nur der BA/WK-Abzug von Geldstrafen, sondern auch von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verw...mehr

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zfs 06/2025, Kosten einer v... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Brandenburg bedarf einiger Anmerkungen. Keine Festsetzung der Aufwendungen der Klägerin Die Klägerin wollte sich möglicherweise (Anwalts-)Kosten und Zeit ersparen, die bei der nach Auffassung des OLG Brandenburg richtigen Verfahrensweise angefallen wären, nämlich einen Antrag auf gerichtliche Ermächtigung zur Durchführung eines Verfahrens nach § 887 ZP...mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Abänderung des am 10.10.2020 im Verfahren … vor dem Amtsgericht B. abgeschlossenen Vergleichs zum Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten sind seit dem … 2021 getrenntlebende Eheleute. Aus der am … geschlossenen Ehe ist das gemeinsame Kind M., geboren am xx.xx.2017, hervorgegangen. Dieses hielt sich nach der Trennung der Beteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prozessführungsbefugnis/Pro... / 2 Abgrenzung Prozessstandschafter/Vertreter

Im Unterschied zur Prozessstandschaft tritt der Verwalter als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf, wenn er nicht im eigenen, sondern im fremden Namen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Rechte/Ansprüche geltend macht. Die Vertretungsmacht des Verwalters ergibt sich aus § 9b Abs. 1 WEG. Sie umfasst auch das Recht, für die Gemeinschaft der Wohnungseig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatervergütungsvero... / 5 Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Die Gebühren des Steuerberaters ergeben sich entweder unmittelbar aus der StBVV oder aus vertraglichen Vereinbarungen eines Honorars. Vergütungenmehr