Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 06/2025, Erstattungsfäh... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Dresden macht auf eine Problematik aufmerksam, die in der Praxis recht häufig vorkommt. Deshalb sollen hier die gebühren- und erstattungsrechtlichen Besonderheiten dargestellt werden, die hinsichtlich der Terminsgebühr im Falle einer Klagerücknahme auftreten können. 1. Anfall der Terminsgebühr Dem Grunde nach zutreffend ist das OLG Dresden vom Anfall d...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XXVI. Parteiwechsel

Rz. 55 Wird nach einem Parteiwechsel derselbe Anwalt, der die austretende Partei vertreten hat, auch für die eintretende Partei tätig, so liegt nach der Rspr. des BGH[21] keine neue Angelegenheit vor, sodass sich die Vergütung gegenüber der neuen Partei ebenfalls nach altem Recht berechnet. Beispiel 27: Gegen A war im März 2025 Klage erhoben worden. Im Juni 2025 wird die Klag...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / III. Anrechnung

Rz. 22 Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grds. verschiedene Angelegenheiten zugrunde. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die jewe...mehr

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Vorwort

Am 18.6.2024 hatte das BMJ einen Referentenentwurf zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) vorgelegt. Aufgrund des Scheiterns der Ampel-Regierung wurde dieser Entwurf dann von der Bundesregierung aber zunächst nicht mehr weiterverfolgt. Schließlich wurde der leicht überarbeitete Gesetzesentwurf von einer Gruppe von Abgeordneten in den Bundestag eingebracht. Dort ...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / 2. Bedingter Auftrag

Rz. 7 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 Satz 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[2] Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führe, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhält.[3...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / V. Verweisung auf andere Vorschriften (§ 60 Abs. 1 Satz 6 RVG)

Rz. 16 Die vorstehenden Grundsätze gelten auch dann, wenn das RVG auf ein anderes Gesetz verweist. Bedeutung hat dies vor allem für die Änderung von Wertvorschriften des GKG, des FamGKG oder des GNotKG, auf die § 23 Abs. 1 und 3 RVG Bezug nimmt. Rz. 17 Ist also vor dem 1.6.2025 ein unbedingter Auftrag zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit nach § 15 RVG erteilt worden, da...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XXXIV. Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 65 In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren bzw. das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10 Buchst. a) und Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 6. Analoge Anwendung der Nr. 1008 VV RVG

Rz. 62 Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen verschiedener Gegenstände vertritt, und die Addition der Werte wegen der Begrenzung auf die Wertstufe von über 80.000,00 EUR nicht mehr zum Tragen kommt, also wenn der Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, 33 Abs. 1 Satz 1 FamGKG) mehr als 95.000,00 EUR beträgt, ist nach der Rspr. insoweit Nr. 1008 VV R...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / 2. Grundsatz (§ 60 Abs. 1 Satz 3 RVG)

Rz. 14 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 Satz 5 RVG). Beispiel 8: Der Anwalt war im April 2025 ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / cc) Anrechnung bei Festgebühren

Rz. 41 Vom Wortlaut nicht erfasst ist die Anrechnung mehrerer Festgebühren. In Anbetracht dessen, dass der Gesetzgeber die Anrechnung von Festgebühren auch bei der jetzigen Korrektur nicht geregelt hat, obwohl das Problem bekannt war, könnte davon auszugehen sein, dass der Gesetzgeber die Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG nicht auf die Anrechnung von Festgebühren angewendet wi...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / [Ohne Titel]

Die Zahl von Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat in der letzten Zeit deutlich zugenommen, und zwar in allen Verfahrensbereichen. Deshalb erlangen auch die Fragen, die mit der Vergütung des Rechtsanwalts, der einen Mandanten in einem Verfahren vor dem EuGH vertritt, immer mehr Bedeutung. Die nachfolgenden Ausführungen stellen die Abrechnun...mehr

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FoVo 06/2025, Wann darf die... / I. Das Problem

Rechtsanwälte und Inkassodienstleister betreiben für eine Vielzahl von Mandanten die Forderungseinziehung und titulieren die Forderungen zunächst im gerichtlichen Mahn- oder Erkenntnisverfahren, wenn der Schuldner auf außergerichtliche Bemühungen nicht reagiert. Ab welchem Zeitpunkt darf vollstreckt werden? Für den Rechtsdienstleister stellt sich nun die Frage, ab wann er den ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Telefax

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Dokumente dürfen grundsätzlich auf elektronischem Wege wirksam, dh ohne Verstoß gegen die Schriftform übermittelt werden, auch wenn diese die > Unterschrift verlangt. Ausreichend ist nicht nur ein Telegramm (BGH, NJW 1966, 1077 und 2114), sondern auch ein Computer-Fax mit einer eingescannten Unterschrift (Oberste Bundesgerichte, DB 2000, 1860...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Mehrere selbstständige Beweisverfahren

Soweit der Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens auch Gegenstand eines Rechtsstreits ist oder wird, wird die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens nach Vorbem. 3 Abs. 5 VV auf die Verfahrensgebühr des Rechtszugs angerechnet. Beispiel 5: Mehrere selbstständige Beweisverfahren Rechtsanwalt R wird für M gegen G im selbstständigen Beweisverfahren 1 tät...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / IX. Auslagen

Rz. 35 Die Regelungen des § 60 RVG gelten auch für Auslagen des Rechtsanwalts nach Teil 7 VV RVG. Da mit dem KostBRÄG aber alle Auslagentatbestände unverändert geblieben sind, spielt das Übergangsrecht hier diesmal keine Rolle.mehr

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AGS 06/2025, Keine Beiordnu... / II. Beiordnung nicht geboten

Die Erstreckung der VKH auf das Zwangsmittelverfahren in der Folgesache Versorgungsausgleich kommt nicht in Betracht, da für den Antragsteller in dem Zwangsmittelverfahren keine Gerichtskosten anfallen und auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich ist.mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / VI. Auslagen

Der Rechtsanwalt hat auch im Vorabentscheidungsverfahren Anspruch auf die nach den Nrn. 7000 ff. VV entstehenden Auslagen. Dazu gehört auch die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV, da es sich bei dem Vorabentscheidungsverfahren um eine vom Ausgangsverfahren verschiedene Angelegenheit handelt.[23] Dafür spricht i.Ü. auch schon die Anrechnungsregelung in § 38 Abs. 3 RVG.mehr

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FF 06/2025, Kein Verfahrens... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind Eheleute, aus deren Ehe drei minderjährige Kinder hervorgegangen sind. Sie leben seit dem September 2022 dauerhaft, zunächst innerhalb der auf einem landwirtschaftlichen Hof gelegenen Ehewohnung, voneinander getrennt. Kurz nach der Trennung suchte die Antragstellerin ihre erstinstanzliche Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwältin N. auf, um...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Außergerichtliche Vertretung und Mahnverfahren

Es kann auch zu der Situation kommen, dass eine Gebühr nur teilweise, eine weitere Gebühr aber vollständig auf dieselbe Gebühr anzurechnen ist. Die Erweiterung des Wortlauts des § 15a Abs. 2 S. 1 RVG auch auf vollständige Anrechnungen durch das KostBRÄG 2025 stellt sicher, dass auch diese Fälle nach § 15a Abs. 2 RVG zu beurteilen sind. Hinweis Hiervon nicht erfasst sind aber ...mehr

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AGS 06/2025, Erstattungsfäh... / III. Erstattungsfähigkeit der Terminsgebühr

1. Terminswahrnehmung nicht notwendig Die der Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 6) angefallene Terminsgebühr war hingegen nach Auffassung des OLG Dresden nicht erstattungsfähig, da die Teilnahme an der per Videokonferenz durchgeführten mündlichen Verhandlung nicht notwendig gewesen sei. Maßstab für die Notwendigkeit von Kosten zur Rechtsverteidigung i.S.d. § 91 Abs. 1 ...mehr

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FF 06/2025, Verfahrenswertb... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Nürnberg befasst sich mit einem in Unterhaltssachen alltäglichen Problem, nämlich mit der Frage, wie bei einem Antrag auf Zahlung laufenden Unterhalts nachträgliche Erhöhungen wertmäßig zu erfassen sind. Um von vornherein einem Missverständnis vorzubeugen, sei darauf hingewiesen, dass nachträgliche Antragsermäßigungen niemals eine Rolle spielen können...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / 1. Überblick

Rz. 13 Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 Satz 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des § 60 Abs. 1 Satz 3 und Satz 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 Satz 4 RVG.mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Anhebung der Anrechnungsgrenze

Rz. 103 Aufgrund der Anhebung des Betragsrahmens der Geschäftsgebühr in Sozialsachen (Nr. 2302 Nr. 1 VV RVG; s. Rdn 71 ff.) war auch eine Anhebung der Anrechnungsgrenze nach Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 2 VV RVG geboten. Die Anrechnungsgrenze entspricht – wie bei Vorbem. 2.4 Abs. 4 VV RVG – der hälftigen Mittelgebühr. Zur Begründung und Berechnung einschließlich der Abrundung wird ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Die neue Kappungsgrenze

Rz. 72 Aufgrund der Anhebung der Betragsrahmengebühren für die Geschäftsgebühr der Nr. 2302 VV RVG (s.u. Rdn 81) war auch eine Anhebung der Anrechnungsgrenze nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 Satz 2 VV RVG geboten. Die Anrechnungsgrenze soll – wie bei Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 2 VV RVG (s.u. Rdn 102) – der hälftigen Mittelgebühr entsprechen. Allerdings beträgt die neue Mittelgebühr nunmeh...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XLII. Verbindung

Rz. 76 Werden mehrere selbstständige Verfahren, in denen gem. § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist, miteinander verbunden, so berechnen sich nach der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. §§ 39 Abs. 1 Satz 1 GKG, 33 Abs. 1 Satz 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht...mehr

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AGS 06/2025, Tätigkeiten im... / II. Keine Vergütung im Berufungsverfahren

Die Verfahrensgebühr nach Nrn. 3200, 3201 VV fällt nur dann an, wenn ein unbedingter Verfahrensauftrag für das Berufungsverfahren erteilt worden ist und dieser vorzeitig geendet hat. Das ist hier – wie die Rechtspflegerin richtig dargelegt hat – nicht der Fall. Dem Anwalt war noch gar kein Verfahrensauftrag für die zweite Instanz erteilt worden. Nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 R...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / VIII. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Rz. 33 Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren jeweils eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem 1.6.2025 ein Arrest- oder ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet worden und erst nach dem 31.5.2025 das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren n...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 3. Die Eingangsstufe

Rz. 56 Es ist allerdings dabeigeblieben, dass dem bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt bei Werten von über 4.000,00 EUR geringere Gebührenbeträge zustehen als dem Wahlanwalt. Zu einer Anhebung der untersten Gebührenstufe konnte sich der Gesetzgeber trotz den Forderungen der Anwaltschaft leider nicht entschließen. Rz. 57 Allerdings ist der Gebührenbetrag der untersten We...mehr

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AGS 06/2025, von Heintschel-Heinegg/Kudlich, StGB Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg und Prof. Dr. Hans Kudlich. 5. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXXII, 3.558 S., 239,00 EUR Das Werk bietet eine umfassende und praxisorientierte Erläuterung sämtlicher Vorschriften des Strafgesetzbuches. Mit einem Umfang von über 3.500 Seiten stellt die Neuauflage eine unverzichtbare Referenz für diejenigen dar,...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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AGS 06/2025, Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht

Von Dr. Hans Langenberg und Dr. Kai Zehelein. 11. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXIV, 578 S., 89,00 EUR Die Abrechnung von Betriebs- und Heizkosten spielt in der mietrechtlichen Praxis eine große Rolle. Nicht zu Unrecht werden die Betriebskosten als "Zweite Miete" bezeichnet. Schon der Umfang des Werkes mit über 570 Seiten zeigt, welche praktische Relevanz dieses Re...mehr

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AGS 06/2025, Zur angemessen... / II. Allgemeines zu Rahmengebühren im (straßenverkehrsrechtlichen) Bußgeldverfahren

Bei den streitigen Gebühren handelt es sich um Rahmengebühren. Diese bestimmt der Rechtsanwalt nach den Ausführungen des LG Hagen im Einzelfall unter Berücksichtigung aller in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG genannten Umstände. Abweichungen von bis zu 20 % von der angemessenen Gebühr seien dabei in der Regel nicht als unbillig anzusehen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 24.1.2008 – 4 Ws 528/0...mehr

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§ 10 Materialien / C. Gesetzesbegründung zu den Änderungen des RVG

Rz. 3 Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um Folgeänderungen zur Aufhebung des § 24 RVG. Zu Nummer 2 (§ 13 RVG) Zu Buchstabe a Die vorgeschlagene Änderung bewirkt eine Erhöhung der Wertgebühren um durchschnittlich 6 Prozent. Auf Abschnitt II Nummer 1 des allgemeinen Teils der Begründung wird verwies...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Die Regelung gilt für den Wahlanwalt. Sie gilt auch für den im Wege der PKH beigeordneten bzw. bestellten Rechtsanwalt. Beim Pflichtverteidiger, der für das Straf-/Bußgeldverfahren bestellt ist, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchgeführt wird, sind die Tätigkeiten, die er im Hinblick auf das Vorabentscheidungsverfahren erbringt, von der Pflichtverteidigerbestellung u...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / VII. Kostenentscheidung/Kostenerstattung

Die in den Vorentscheidungsverfahren ergehenden Urteile des EuGH enthalten folgende Entscheidung: Zitat "Die Auslagen der Regierung der …, des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die Erklärungen vor dem Gerichtshof abgegeben haben, sind nicht erstattungsfähig. Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem vor dem nati...mehr

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AGS 06/2025, Angemessene Ra... / II. Mittelgebühren angemessen

Das LG hat jeweils die Mittelgebühren der Terminsgebühr nach Nr. 5110 VV i.H.v. jeweils 280,50 EUR festgesetzt. Eine Rahmengebühr nach § 14 RVG – wie sie hier mit Rücksicht auf die Gebührentatbestände im Streit stehe – sei unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Ei...mehr

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AGS 06/2025, Bemessung der ... / II. Allgemeine Kriterien des § 14 RVG

Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt in Verfahren, für welche das VV eine Rahmengebühr vorsieht, die Höhe der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen. Dabei sind insbesondere der Umfang und die Schwierigkeit der Sache, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ...mehr

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AGS 06/2025, Bemessung der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist – auf der Grundlage der im Beschluss mitgeteilten Verfahrensumstände – zutreffend. Denn der Verteidiger hat sich in die Akte einarbeiten müssen, da der Berufungshauptverhandlungstermin anstand. Darauf hat eine etwaige Rechtsmittelbeschränkung keinen Einfluss. Zwar kann eine Beschränkung Einfluss auf die Gebührenhöhe haben (vgl. dazu LG Hannover JurBüro 2...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / VI. Zusammenfassung

Nach wie vor gilt: Das Jugendamt ist wichtig, das Jugendamt unterhält gut geschulte Mitarbeiter und das Jugendamt stellt eine andere Hilfe gegenüber der subsidiär formulierten Beratungshilfe dar. Treffen die Beratungspflichten des Jugendamtes im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe mit der Beratungshilfe zusammen und liegt keine Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme des Jugendamt...mehr

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AGS 06/2025, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Die Teilnahme eines Rechtsanwalts an der mündlichen Verhandlung löst das Entstehen einer Terminsgebühr auch dann aus, wenn die Klage gegen den vertretenen Beklagten schon vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen worden ist, aber der aufrufende Richter hiervon (noch) keine Kenntnis hatte. Die Gebühr ist aber vom zurücknehmenden Gegner nicht zu erstatten, wenn der an der ...mehr

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AGS 06/2025, Tätigkeiten im... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Die Verfahrensgebühr der Nr. 3200 VV und damit auch die ermäßigte Verfahrensgebühr der Nr. 3201 VV setzen einen unbedingten Auftrag für das Berufungsverfahren voraus. Damit ein solcher Auftrag erteilt werden kann, muss der Mandant erst einmal über den Inhalt des erstinstanzlichen Urteils und den generellen Ablauf eines Berufungsverfahren, ein...mehr

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AGS 06/2025, Fragen und Lös... / II. Anfall der Terminsgebühr

Die Terminsgebühr fällt nach Vorbem 3 Abs. 3 S. 1 VV für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins an. Dies erfordert, dass der Rechtsanwalt nach Aufruf der Sache zum Termin vertretungsbereit erschienen ist. Dies war hier der Fall. Folglich ist dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV angefallen. Zwar war der Klägervertreter nicht an...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / aa) Der neue Gesetzestext

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Vollständige Anrechnung mehrerer Beratungsgebühren Nr. 2501 VV

Nach Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2501 VV ist die Beratungsgebühr Nr. 2501 VV i.H.v. 42,00 EUR auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt. Beispiel 11: Mehrere Beratungsgebühren Nr. 2501 VV Rechtsanwalt R hat für die Beratungen des Mandanten M gegen G zwei Beratungsgebühren Nr. 2501 VV über je 42,00 EUR erhalten. Anschließend wird R ...mehr

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§ 1 Einleitung / H. Gebührentabellen

Rz. 22 Die neuen Gebührentabellen sind in § 11 abgedruckt. Hier sind zum einen sämtliche Anwaltsgebühren dargestellt, also die Wertgebühren für den Wahl- und für den Pflichtanwalt sowie die Betragsgebühren der Beratungshilfe und die Betragsrahmengebühren in Sozialsachen, Straf- und Bußgeldsachen sowie in Verfahren nach Teil 6 VV RVG, und zwar jeweils nach Mindest- und Höchstg...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Überblick

Rz. 54 Nicht nur die Gebührenbeträge des § 13 RVG sind angehoben worden, sondern auch die Gebührenbeträge der Tabelle des § 49 RVG, also die Gebührenbeträge, die der bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt aus der Staatskasse erhält. Der gesamte § 49 RVG ist zwar neu gefasst worden; die Änderungen beschränken sich jedoch darauf, die Gebührenbeträge anzuheben und drei weiter...mehr

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zfs 06/2025, Eigentumsvermu... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung der Klägerin hat teilweise Erfolg. Nicht erheblich ist die Rüge der Klägerin, die Beklagten seien nicht ordnungsgemäß anwaltlich vertreten, weil sich ihr Prozessbevollmächtigter aufgrund der Tätigkeit für beide Beklagten in einem Interessenskonflikt befände. Gemäß § 43a Abs. 4 Satz 1 BRAO darf der Rechtsanwalt nicht tätig werden, wenn er einen andere...mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Kombination aus teilweiser und vollständiger Anrechnung der Gebühren Nrn. 2501 und 2503 VV

Auch in der Beratungshilfe kann es zu einer Kombination von teilweiser und vollständiger Anrechnung von Beratungshilfegebühren kommen. Beispiel 13: Beratungsgebühr Nr. 2501 VV und Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV Rechtsanwalt R hat für die Vertretung des Mandanten M gegen G eine Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV über 102,00 EUR erhalten. Außerdem hat er für eine Beratung eine Beratungsg...mehr