Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 02/2023, Bezirksrevisor... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz: elektronisches Dokument Man kann streiten, ob das OLG Bamberg über § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG zu Recht auf § 130d ZPO zurückgegriffen hat. Käme man nicht zu der Verweisung auf § 130d ZPO, würde § 14b Abs. 1 FamFG direkt eingreifen, der denselben Wortlaut hat. Dies hat zur Folge, dass auch die Staatskasse – hier vertreten durch die Bezirksrevisorin – verpflichtet is...mehr

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AGS 02/2023, Zusätzliche Ve... / II. Analoge Anwendung der Nr. 4141 VV

Das LG teilt die Ansicht des AG, dass eine analoge Anwendung des Nr. 4141 VV zu erfolgen habe. Der Fall, dass sich Verteidiger und Staatsanwaltschaft noch vor Anklageerhebung darauf einigen, dass ein Strafbefehl ergehen soll, der vom Beschuldigten akzeptiert wird, sodass eine Hauptverhandlung von vornherein ausgeschlossen werde, sei in Nr. 4141 VV nicht geregelt. Allerdings ...mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen For... / II. Modul A: alles zum Gläubiger

Basisdaten Modul A fasst die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen. Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindest eines Gläubigers zu benennen. Hierbei muss es sich gemäß § 750 Abs. 1 ZPO um einen im Vollstreckungstitel benannten Gläubiger handeln. Anderenfalls würde es an den allgemeinen Vollstreck...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / I. Entstandene Kosten

Eine Möglichkeit, den Verhandlungstermin bei dem LG Hamburg wahrzunehmen, besteht darin, dass Rechtsanwalt B persönlich mit dem eigenen Pkw nach Hamburg fährt und den Termin selbst wahrnimmt. Hierdurch entstehen ihm folgende Gebühren und Auslagen:mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / I. Entstandene Kosten

1. Terminsvertretervergütung – Auslagen des Prozessbevollmächtigten In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob das mit dem Terminsvertreter vereinbarte Honorar nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV zu den Aufwendungen des Prozessbevollmächtigten und damit zu dessen gesetzlichen Auslagen gehört.[6] Bejaht man dies, kann Rechtsanwalt B folgende Vergütung abrechnen:mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 2. Terminsvertretervergütung – keine Auslagen des Prozessbevollmächtigten

Gehört die mit dem Terminsvertreter vereinbarte Pauschalvergütung nicht zu den gesetzlichen Auslagen des Prozessbevollmächtigten, ergibt sich hingegen folgende Berechnung der Anwaltsvergütung:mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 1. Terminsvertretervergütung – keine Auslagen des Prozessbevollmächtigten

Neigt man der Auffassung zu, nach der die vereinbarte Terminsvertretervergütung nicht zu den gesetzlichen Auslagen des Prozessbevollmächtigten gehört, sind nach § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO nur die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt B i.H.v. 2.005,15 EUR erstattungsfähig. Darüber hinaus kann die Erstattungsfähigkeit der Terminsvertreterkosten...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / III. Berücksichtigung der Umsatzsteuerbeträge

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt für die Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Antragstellers (des Kostenfestsetzungsverfahrens), dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann. Eine solche Erklärung hatte hier im Kostenfestsetzungsantrag v. 13.7.2021 hinsichtlich der Antragsgegner zu 2–5 vorgelegen. 2. Einwendungen gegen d...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr i... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger in einem JGG-Verfahren beim Jugendschöffengericht, in dem dem Angeklagten die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt worden ist. Der Pflichtverteidiger hat nach Abschluss des Verfahrens die Gewäh...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr i... / III. Besonderer Umfang

Nach Ansicht des Senats handelte es sich hier nicht um ein besonders umfangreiches Verfahren. Anders als der Rechtsanwalt meine, entspreche der Aktenumfang – auch unter Berücksichtigung der Sonderbände – noch dem für ein erstinstanzliches Verfahren vor dem Jugendschöffengericht senatsbekannt häufig vorliegenden Umfang. Selbst ein überdurchschnittlicher Aktenumfang könne nur ...mehr

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AGS 02/2023, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Im Gegensatz zur früheren Regelung im GKG, wonach nur die auszugleichenden Anwartschaften beim Verfahrenswert berücksichtigt wurden, kommt es nach § 50 FamGKG nur darauf an, ob die Anrechte Gegenstand des Verfahrens waren. Es ist unerheblich, ob ein Ausgleich angeordnet wurde oder nicht. Daher ist ein Wert auch dann festzusetzen, wenn ein Aus...mehr

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zfs 02/2023, Keine ordnungs... / Leitsatz

Die Honorarberechnung nach § 10 Abs. 1 S. 1 RVG geht dem Mandanten nicht in der erforderlichen schriftlichen Form zu, wenn die Berechnung vom Rechtsanwalt mit einfacher Signatur über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das Gericht gesandt und von dort in ausgedruckter Form dem Mandanten zugeleitet wird. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.2022 – I-3 W 111/22mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtliches Gehör im Kostenfestsetzungsverfahren a) Ausgestaltung im einzelnen umstritten Nach der Regelung in § 104 Abs. 1 S. 3 ZPO hat der Rechtspfleger seine dem Antrag ganz oder zum Teil stattgebende Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag dem Antragsgegner unter Beifügung der Kostenberechnung von Amts wegen zuzustellen. Dies könnte dafür sprechen, dass es einer ...mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / III. Klare und verständliche Klausel

1. Allgemeines Das Oberste Gericht Litauens hatte u.a. danach gefragt, ob Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 dahin auszulegen sei, dass eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet und die außer dem geltenden Stunden...mehr

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AGS 02/2023, Abrechnung des... / Leitsatz

Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellter nicht anwaltlicher Berufsbetreuer der höchsten Vergütungsstufe im Rahmen des Insolvenzverfahrens des Betreuten keiner anwaltlichen Hilfe bedarf. Ein Rechtsanwalt, der zugleich als Betreuer tätig ist, darf nur dann seine anwaltlichen Dienste gesondert abrechnen, wenn die Tätigkeit n...mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / Leitsatz

Eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet, genügt ohne weitere Angaben nicht dem Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit. EuGH, Urt. v. 12.1.2023 – C-395/21mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / Leitsatz

Beauftragt ein Gläubiger einen Inkassodienstleister mit der Einziehung einer – zunächst – unbestrittenen Forderung nach Verzugseintritt des Schuldners, sind dessen Kosten grundsätzlich auch dann in voller Höhe erstattungsfähig, wenn der Gläubiger aufgrund eines später erfolgten (erstmaligen) Bestreitens der Forderung zu deren weiterer – gerichtlicher – Durchsetzung einen Rec...mehr

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AGS 02/2023, Anders/Gehle, Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 81. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 3.180 S., 179,00 EUR Ebenso zuverlässig wie das Christkind erscheint jedes Jahr die Neuauflage des von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars. Die 81. Aufl. berücksichtigt eine Vielzahl neuer, zum Teil zur Drucklegung noch nicht in Kraft getretener, Gesetze, die Ei...mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / II. Hauptgegenstand des Vertrages

Der EuGH stellt zunächst klar, dass Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 dahin auszulegen ist, dass eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet, unter diese Bestimmung fällt. Die Zeithonorar-Klausel betreffen den sog...mehr

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FoVo 02/2023, ZPO positiv weiterentwickelt

Anders/Gehle Zivilprozessordnung Kommentar, 81. Aufl. 2023 3.180 Seiten, 179 EUR ISBN 978-3-406-79364-6 Lange Jahre war der Kommentar von Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann der Kommentar in der gerichtlichen Praxis. Er ist dann in die Jahre gekommen und die erfrischende Konkurrenz von Zöller und Musielak haben den Standardkommentar in seiner Spitzenstellung in der Rechtsprax...mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / 10

Auf einen Blick Rückforderungsrechte in Schenkungsverträgen sind wichtig, erreichen steuerliche Vorteile aber nur bei ursprünglicher Vereinbarung und exakter zivilrechtlicher Erfüllung des die Rückforderungsberechtigung des Schenkers auslösenden Tatbestands. Die Herausgabe des zivilrechtlichen Schenkgegenstands ist unerlässlich. Bei Verbleib von Nutzungen beim Beschenkten dr...mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / IV. Folgen der Missbräuchlichkeit der Klausel

Der EuGH führt weiter aus: Die Klausel sei nicht bereits deshalb, weil sie dem Transparenzerfordernis gem. Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie nicht entspreche, als missbräuchlich anzusehen ist, es sei denn, der Mitgliedstaat, dessen innerstaatliches Recht auf den betreffenden Vertrag anwendbar ist, habe dies gem. Art. 8 der Richtlinie ausdrücklich vorgesehen. Das nationale Gericht...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr f... / IV. Bedeutung für die Praxis

Vorab: Die gewährte Pauschgebühr ist nicht zu beanstanden, wenn man den Zeitaufwand des nach § 68b StPO beigeordneten Zeugenbeistandes sieht. Aber: 1. Das OLG argumentiert mal wieder – gebetsmühlenartig – damit, dass die "Bewilligung einer Pauschgebühr … dabei die Ausnahme dar[stelle]; die anwaltliche Mühewaltung müsse sich von sonstigen – auch überdurchschnittlichen Sachen –...mehr

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zfs 02/2023, Die sog. Alkoh... / VIII. Fazit

Die Alkoholklausel besitzt einen VN-freundlichen Ansatz und erleichtert bei alltäglichen Lebenssituationen die Schadenregulierung. Der Wein oder das Bier beim Essen führt nicht zu umfangreichen Ermittlungen und Beweisproblemen bei VR und VN. Alle Unfälle, die durch eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung verursacht wurden und nicht beim Lenken von Kraftfahrzeugen erfolgen, ...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr i... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Soweit das OLG bei den allgemeinen Voraussetzungen für die Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 RVG erneut unter Hinweis auf (falsche) BGH-Rspr. darauf hinweist, dass sich die anwaltliche Mühewaltung von sonstigen – auch überdurchschnittlichen Sachen – in exorbitanter Weise abheben müsse, ist dazu bereits wiederholt Stellung genommen worden. Ich erspare es mir und dem Leser, das...mehr

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AGS 02/2023, Zusätzliche Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. hat das LG die analoge Anwendung der Nr. 4141 VV auf den Fall des "abgesprochenen Strafbefehls" überzeugend begründet (dazu a. Gerold/Schmidt/Burhoff, a.a.O.; Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4141 VV Rn 61). A.A. sind bislang gewesen N. Schneider (DAR 2015, 771, 772 und NZV 2014, 149, 151 sowie DAR 2017, 431), der den entspr...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / I. Sachverhalt

Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 2 und 3 hatten im eigenen Namen für die Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung vor dem LG Leipzig einen Terminsvertreter beauftragt und diesem ein Pauschalhonorar von 400,00 EUR gezahlt. Soweit hier von Interesse stellten die Rechtsanwälte den Beklagten zu 2 und 3 die ihnen für die Vertretung vor dem LG Leipzig angefallene Vergütu...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / Leitsatz

Es kann dahinstehen, ob es im Kostenfestsetzungsverfahren zulässig ist, einen Kostenfestsetzungsbeschluss ohne vorherige Anhörung des Erstattungspflichtigen zum maßgeblichen Kostenfestsetzungsantrag zu erlassen. Eine eventuelle Gehörsverletzung wirkt sich nämlich dann nicht mehr aus und rechtfertigt nicht eine Abänderung oder Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, wenn der...mehr

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AGS 02/2023, Abrechnung des... / I. Sachverhalt

Ein auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätiger Rechtsanwalt wurde zum Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellt. Er begleitete den Betroffenen, der früher selbstständig tätig gewesen und hierdurch in finanzielle Schieflage geraten war, zunächst im Rahmen eines auf Fremdantrag eingeleiteten Insolvenzverfahrens und bereitete nach dessen Aufhebung einen Eigenan...mehr

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AGS 02/2023, Auslagenerstat... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das BVerfG bestätigt seine bisherige Rspr. zu § 34a Abs. 3 BVerfGG zur Frage der – vollen oder teilweisen – Erstattung der Auslagen nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde (vgl. dazu auch AnwK-RVG/N. Schneider, 9. Aufl., 2021, § 37 Rn 35 ff.). Abzustellen ist auf den Grund der Erledigung und dabei ist danach zu fragen: Hat die öffentliche Gewalt von sich aus den angegri...mehr

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ZErb 02/2023, Literaturkrit... / 27 Kroiß

Anwaltformulare Nachlassgerichtliches Verfahren mit Erbscheinsverfahren 2. Auflage, 2022 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-123-0, 79 EUR Vollständig überarbeitet und aktualisiert liegt die 2. Auflage der Anwaltsformulare "Nachlassgerichtliches Verfahren" vor. Das von Kroiß verantwortete Formularbuch bietet Muster für alle Aspekte des nachlassgerichtlichen Verfahrens beginnend bei de...mehr

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AGS 02/2023, Fragen und Lös... / 2. Terminsvertretervergütung – Auslagen des Prozessbevollmächtigten

Folgt man der Gegenauffassung, wonach die vereinbarte Terminsvertretervergütung zu den gesetzlichen Auslagen des Hauptbevollmächtigten gehört, sind die hierdurch angefallenen Mehrkosten (200,00 EUR vereinbartes Honorar + 19 % Umsatzsteuer i.H.v. 38,00 EUR =) 238,00 EUR jedenfalls in der Höhe erstattungsfähig, als durch die Einschaltung des Terminsvertreters eigene Terminsrei...mehr

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AGS 02/2023, Bezirksrevisor... / I. Sachverhalt

Das AG Gemünden (Main) hatte der Antragsgegnerin in dem anhängigen Scheidungsverbundverfahren durch Beschl. v. 7.4.2022 Verfahrenskostenhilfe (VKH) ohne Ratenzahlung bewilligt und ihr den Rechtsanwalt Y beigeordnet. Die Bezirksrevisorin beim LG Würzburg hat als Vertreterin der Landeskasse mit Schreiben vom 1.6.2022 sofortige Beschwerde mit dem Ziel der Anordnung der Zahlung ...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechungs... / X. Abänderung

In Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung auch die Vorschrift über den Tod eines Ehegatten nach § 31 VersAusglG anwendbar.[52] Verstirbt der im Versorgungsausgleich insgesamt ausgleichsberechtigte Ehegatte, führt dies im Ergebnis zugunsten des insgesamt ausgleichspflichtigen Ehegatten dazu, dass kein Versorgungsausglei...mehr

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zfs 02/2023, Berichtigung ö... / 2 Aus den Gründen:

[21] II. Die Berufung ist zulässig und begründet. [22] 1. Dem Kläger steht der geltend gemachte Hauptanspruch nach den §§ 437 Nr. 2, 3, 323 Abs. 1, 346, 348, 440, 280, 281, 283, 311a, 284 BGB i.V.m. § 434 BGB zu. [23] a) Die Kaufsache war bei Gefahrübergang mangelhaft i.S.v. § 434 Abs. 1 BGB. [24] Mindestens hinsichtlich des reparierten Unfallschadens liegt ein anspruchsbegründ...mehr

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AGS 02/2023, Pauschgebühr f... / II. Voraussetzungen für eine Pauschgebühr nach § 51 RVG

Gem. § 51 Abs. 1 S. 1 und 3 RVG sei – so das OLG – Voraussetzung der Bewilligung einer Pauschgebühr, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht, dass diese wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache bzw. des betroffenen Verfahrensabschnitts nicht zumutbar sei. Die Bewilligung einer Pauschgebühr stelle dabei die Ausnahme dar; die anwaltliche M...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 1. Nachbesserungsbedarf für alte Vollmachten und das Problem der einem Betreuer gestatteten Schenkungen

Zentrale Vorschrift für die Vorsorgevollmacht ist nunmehr § 1820 BGB. Die Bevollmächtigung zu bestimmten ärztlichen, freiheitsentziehenden und zwangsweisen Maßnahmen setzt danach weiterhin neben der Einhaltung der Schriftform die ausdrückliche Nennung dieser Befugnisse in der Vollmachtsurkunde voraus (§ 1820 Abs. 2 i.V.m. §§ 1829 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2, 1831 und 1832 BGB). Hä...mehr

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AGS 02/2023, Gerichtskosten... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Einführung der Anhörungsrüge hat zwar zu einer – vom Gesetzgeber auch gewollten – Entlastung des BVerfG mit Verfassungsbeschwerdeverfahren geführt. Gleichzeitig hat dies zu einer erheblichen Mehrbelastung der Instanzgerichte geführt, weil diese von – oft nicht einsichtigen – Verfahrensbeteiligten mit Anhörungsrügen geradezu bombardiert werden. So war hier auch der Kläger...mehr

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FF 02/2023, Ehegatteninneng... / 2 Anmerkung

Das Oberlandesgericht hatte sich in seiner Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der Ehemann (M) im Streitfall eine Nutzungsentschädigung nach § 1361b Abs. 3 BGB – die Ehefrau (F) war nach der Trennung aus dem ihr allein gehörenden Haus ausgezogen, das M sodann allein bewohnte – deshalb nicht schuldete, weil das Objekt Gegenstand einer konkludenten Ehegatteninnengesells...mehr

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ZErb 02/2023, Zur Verhängun... / 1 Gründe

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und auch in der Sache erfolgreich. I. Der Kläger (= Gläubiger) hat die Festsetzung eines Zwangsgelds gegen den Beklagten (= Schuldner) beantragt, damit dieser ein notarielles Nachlassverzeichnis vorlegt. Der Beklagte war durch Teilanerkenntnis-, Teilversäumnis- und Teilurteil des LG Memmingen v. 3.12.2020 zur Auskunftserteilung unter gleich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / 2. Einkommensteuer

Rz. 79 [Autor/Stand] Obwohl Erwerber von Todes wegen und Erwerber durch Schenkung unter Lebenden unter keine der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes fallen, ist eine Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer grundsätzlich nicht ausgeschlossen.[2] Rz. 80 Beispiel Ein Rechtsanwalt vererbt Honorarforderungen, die dem Erben zufließen. Die Honorarforderungen un...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / 5

Auf einen Blick In der Fallkonstellation, dass nach Ablauf der Rechtsbehelfsfristen hinsichtlich des Erbenfeststellungsurteils und der durch Feststellungsbeschluss erfolgenden Erbscheinserteilung an den obsiegenden Kläger ein wirksames eigenhändiges Testament aufgefunden wird, mittels dessen eine Erbeinsetzung des im Erbenfeststellungsprozess unterlegenen Beklagten erfolgt i...mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen For... / III. Modul B: vieles zum Schuldner

Basisdaten Modul B fasst die Angaben zum Schuldner, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen und gleicht in der Struktur Modul A. Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindest eines Schuldners zu benennen. Hierbei muss es sich gemäß § 750 Abs. 1 ZPO um einen im Vollstreckungstitel benannten Schuldner handeln. Anderenfalls wü...mehr

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zfs 02/2023, Haftungsvertei... / 3 Anmerkung:

Es ist nicht unbedingt wünschenswert, dass ein und demselben Begriff in ein und demselben Gesetz eine unterschiedliche Bedeutung zukommt. Berücksichtigt man die klassischen Auslegungsmethoden, so darf dies einen Juristen allerdings auch nicht überraschen. Denn der Wortlaut ist nur ein erster Anhalt im Rahmen der Auslegung eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals, der Kontext, ...mehr

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zfs 02/2023, Zulässigkeit d... / 1 Sachverhalt

Der BGH hatte der Beklagten durch Urt. v. 17.9.2020 u.a. die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) sowie die in der Berufungsinstanz angefallenen Gerichtskosten auferlegt. Hieraufhin hat die Klägerin zu 1) in ihrem Kostenfestsetzungsantrag vom 17.9.2020 auf der Grundlage des vom BGH auf 9 Mio. EUR festgesetzten Streitwertes die Festsetzung von Patentanwaltskosten i.H....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsstreitigkeiten (vor Gericht)

Rn. 1032 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Zu Bilanzansatz s §§ 4,5 Rn 873 (Hoffmann). Die Bewertung einer Rückstellungsvorsorge sollte umfassen bei Passivprozessen den eingeklagten Betrag abzüglich möglicher Regressansprüche zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten die Rechtsverfolgungskosten der Aktiv- und Passivprozesse für die nächste Instanz. In beiden Fällen sind auch Kosten für evt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Umfang und Sonderprobleme der Gebäude-AK

Rn. 534 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Definition der AK richtet sich nach § 255 Abs 1 HGB (s Rn 150), wobei sich diese Legaldefinition des § 255 Abs 1 HGB tabellarisch wie folgt darstellen lässt:mehr

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FF 02/2023, Ehegatteninneng... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Eheleute. Aus der Ehe sind keine gemeinsamen Kinder hervorgegangen. [2] Die Antragstellerin ist alleinige Eigentümerin des mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebauten Grundstücks […]. Dieses wurde während der Zeit intakter Ehe als Familienheim genutzt. Die Trennung der Beteiligten erfolgte im Jahr 2015 durch Auszug der ...mehr

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Das Testament / 2.8 Unternehmertestament

Besonderer Regelungsbedarf besteht, wenn ein Unternehmen in den Nachlass fällt. Aufgrund der engen Verflechtung des Erbrechts mit dem Steuer- und Familienrecht und der unbedingten steuerlichen Trennung von Privat- und Betriebsvermögen ist es stets ratsam einen Steuerberater [1] in die Gestaltung eines Unternehmertestaments einzubinden. Zunächst ist zu beachten, dass im Gesells...mehr

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Das Testament / 2.10.3.2 Fortführung des Unternehmens bei Testamentsvollstreckung

Da zu bezweifeln ist, dass ein unternehmensfremder und regelmäßig auch noch anderweitig tätiger Dritter als Testamentsvollstrecker die unternehmerische Initiative und das Engagement aufbringt, die für die dauerhafte Unternehmensfortführung nach dem Tod des Inhabers erforderlich ist, kann die Testamentsvollstreckung im unternehmerischen Bereich regelmäßig nur eine Übergangslö...mehr