Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Allen/Lamont, Wie wir im Team die Dinge geregelt bekommen - Die Getting Things Done-Methode in der Zusammenarbeit mit anderen

Von David Allen und Edward Lamont. 1. Aufl., 2025. Verlag Franz Vahlen GmbH, München. 264 S, 26,90 EUR Die Autoren eröffnen eindrucksvoll mit GTD "Getting Things Done"– einem Produktivitätssystem –, wie es gelingt, Produktivität neu zu denken und damit in wahrhaftig einträgliche Bahnen zu lenken. Wenn Teams in der modernen Arbeitswelt wirklich erfolgreich zusammenarbeiten, wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Börstinghaus/Lindner, Schlagwortkommentar Mietrecht - Problem und Lösung von A bis Z

Herausgegeben von Prof. Dr. Ulf Börstinghaus und Dr. Erik Lindner. 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXV., 1.240 S., 149,00 EUR Mit dem vorliegenden Schlagwortkommentar gehen die Herausgeber einen völlig neuen Weg der Darstellung und Kommentierung des Mietrechts. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Kommentaren, die sich nach den Paragraphen des BGB und der Nebengesetze richten, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2025, Wann darf die... / II. Die Lösung

Grundlage der Kostenerstattung: § 788 ZPO Wann und welche Kosten zu ersetzen sind, ergibt sich grundsätzlich aus § 788 ZPO. Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie i.S.d. § 91 ZPO notwendig waren, dem Schuldner zur Last. Sie dürfen dann zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Hauptanspruch und den sonstigen titulierten Nebenforderungen, wie etwa den Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Verwirkung des... / Leitsatz

1. Die Verwirkung des Erinnerungsrechts der Landeskasse setzt ein Zeit- und ein Umstandsmoment voraus. 2. Fußt das Umstandsmoment allein auf der Festsetzungsentscheidung des Urkundsbeamten bzw. der Auszahlung der festgesetzten Vergütung, scheidet eine Verwirkung innerhalb eines Jahres seit der Festsetzungsentscheidung regelhaft aus. 3. Der für die Verwirkung maßgebliche Zeitra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Zur angemessen... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Den Ausführungen des LG zur Mittelgebühr ist zu widersprechen. Es ist vielmehr so, dass auch in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren von der Mittelgebühr auszugehen ist und dann geprüft werden muss, welche Umstände die Gebühr ggf. erhöhen oder zu einer niedrigeren Gebühr führen. Den Ausführungen des LG lässt sich demgegenüber nicht entnehmen, was denn nun Ausgangsp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Kostenschuldne... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Auffassung des LG Karlsruhe entspricht der ganz überwiegenden Rspr. Indes wird die Entscheidung kaum noch praktische Relevanz haben. Der Gesetzgeber hat nämlich zum 1.6.2025 die Vorschrift des § 22 Abs. 2 S. 2 GKG wie folgt neu gefasst: Zitat "Im Verfahren, das gemäß § 696 Abs. 1 der Zivilprozessordnung dem Mahnverfahren folgt, schuldet die Kosten, wer den Mahnbescheid bea...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Breyer/Najdecki Beck'sches Formularbuch GmbH-Recht 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-66301-7, 159 EUR Die be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Angemessene Ra... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Man hätte gern mehr zu den konkreten Umständen des Falles erfahren, um beurteilen zu können, ob das LG mit seiner Bemessung der Terminsgebühr richtig liegt. Dafür spricht allerdings angesichts der aufgezählten Kriterien einiges. Dann hätte man auch gewusst, warum das LG von der "Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit" ausgegangen ist. Auch dazu steht leider nichts im Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Gebührentabellen / VI. Gebühren in Verfahren nach Teil 6 VV

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 29 § 15a Anrechnung einer Gebühr (1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (2) 1Sind mehrere Gebühren ganz oder teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Anwendungsbereich

§ 15a Abs. 2 RVG gilt für alle im RVG geregelten Gebührenanrechnungen, insbesondere also nicht nur für die durch Vorbem. 3 Abs. 4 VV vorgeschriebene Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr, sondern insbesondere auch für die Anrechnung von Verfahrensgebühren (z.B. Vorbem. 3 Abs. 5 VV) oder Terminsgebühren (z.B. Abs. 2 der Anm. zu Nr. 3104 VV). Betragsrahmenge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Zeitpunkt des ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. hätte man auch anders entscheiden können. Denn das RVG nennt keinen Zeitpunkt für die Stellung des Pauschgebührenantrags. Es ist zwar richtig, dass der Pauschgebührenantrag grds. erst gestellt werden, wenn die zu vergütende Tätigkeit abgeschlossen ist und die gesetzliche Gebühr gem. § 8 RVG fällig ist. I.d.R. wird das dann sein, wenn zumindest die Instanz abgeschloss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Schwierige Fri... / Leitsatz

Fristen, deren Berechnung Schwierigkeiten oder Besonderheiten aufweist, wie etwa die Frist zur Begründung eines Zulassungsantrags im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof, bedürfen besonderer Sorgfalt und dürfen daher von einem Rechtsanwalt grundsätzlich nicht vollständig seinem Büropersonal überlassen werden. Das Interesse an der Erlaubnis zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / I. Intention des Gesetzgebers

Rz. 1 Mit dem KostBRÄG sind alle Gebührenbeträge mit Ausnahme der Gebühr Nr. 2500 VV RVG und der Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG) angehoben worden. Insoweit hat sich als Maßstab für die Bemessung des Anpassungsvolumens bei den Rechtsanwaltsgebühren die allgemeine Einkommensentwicklung etabliert. Seit der letzten Anpassung des RVG zum 1.1.2021[1] bis April 2024 sind die Tarifverd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Beschuldigten. Das LG hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung der Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus abgelehnt. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft am 11.9.2024 Revision eingelegt. Mit Verfügung vom 5.11.2024 wurde die bis dahin nicht begründete Revision wieder zurückgenommen. Der Pflicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / XXIV. Mahnverfahren

Rz. 52 Hatte der Anwalt den Auftrag zum Mahnverfahren vor dem 1.6.2025 erhalten und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach dem 31.5.2025, gilt für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn der Anwalt schon zusammen mit dem A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / XXX. Rechtsmittelverfahren

Rz. 61 Seit dem 1.1.2021 gelten auch hier keine Besonderheiten mehr. Maßgeblich ist das Datum der unbedingten Auftragserteilung zum Rechtsmittel. In Verfahren nach Teil 4, 5 und 6 VV RVG ist § 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG zu beachten, wonach für den vorinstanzlichen Anwalt das Einlegen des Rechtsmittels noch zur Instanz gehört. Hier beginnt die Angelegenheit erst mit dem Auftrag, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / XIII. Beschwerde

Rz. 39 Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel (s. Rdn 61), sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird. Soweit die Beschwerde ausnahmsweise keine neue Angelegenheit auslöst, so in der Regel in Verfahren nach Teil 4 bis 6 VV RVG (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10a RVG), bleibt es dagegen beim bisherigen Recht. Beispiel 20: Der Anwalt ist im Mai 2025 mit der Verteidigung des Mandan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / LVI. Zwangsvollstreckung

Rz. 95 Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erhäl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / II. Wegfall der eigenhändigen Unterschrift oder elektronischen Signatur

Rz. 3 Die neue Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 1 GNotKG soll die elektronische Übermittlung von notariellen Kostenberechnungen erleichtern. Bislang war eine Übersendung der notariellen Rechnung entweder im Original mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Jetzt genügt die Textform. Der Gesetzgeber vollzieht damit die für die anw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / g) Mehrere Beteiligte

Rz. 47 Vertritt der Anwalt in einem Gewaltschutzverfahren mehrere Antragsteller liegen verschiedene Verfahrensgegenstände vor, deren Werte nach § 33 Abs. 1 Satz 1 FamGKG zu addieren sind.[8] Gleiches gilt, wenn der Anwalt einen Antragsteller vertritt, der Ansprüche nach GewSchG gegen mehrere Antragsgegner geltend macht.[9]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / XXXIX. Verfahrenstrennung

Rz. 72 Nach einer Verfahrenstrennung verbleibt es grds. beim bisherigen Recht, auch wenn zwischenzeitlich eine Gebührenänderung eingetreten ist. Infolge der Verfahrenstrennung erhält der Anwalt keinen neuen Auftrag; aus dem ursprünglich gemeinsamen Auftrag werden infolge der Trennung jetzt lediglich zwei verschiedene Angelegenheiten. Rz. 73 Anders verhält es sich jedoch, wenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (3) Anrechnungsfälle ohne Kürzung

Rz. 38 Möglich ist auch, dass es gar nicht zu einer Kürzung kommt. Beispiel 6: Der Anwalt legt für den Mandanten Widerspruch gegen einen Mahnbescheid über 1.000,00 EUR ein. Parallel dazu fordert er für den Mandanten außergerichtlich 25.000,00 EUR ein. Auszugehen ist von der Mittelgebühr. Nach Widerspruch des B wird die Mahnsache an das Streitgericht abgegeben. Dort erhebt der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Übergangsrecht GNotKG / C. Notarielle Verfahren oder Geschäfte

Rz. 12 Für notarielle Verfahren oder Geschäfte enthält § 134 Abs. 2 GNotKG eine besondere Regelung. Hier kommt es – vergleichbar der Regelung des § 60 Abs. 1 Satz 1 RVG für den Anwalt – auf das Datum der Auftragserteilung an den Notar an. Auch wenn dies – im Gegensatz zu § 60 RVG – nicht ausdrücklich geregelt ist, wird man auf den unbedingten Auftrag abzustellen haben. Im Fal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Tätigkeiten im... / I. Sachverhalt

Nach Rücknahme der Berufung hatte der Berufungsbeklagte die Festsetzung einer 1,1-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3200, 3210 VV beantragt und diese damit begründet, sein Anwalt habe die Berufung entgegengenommen und weitergeleitet sowie deren Inhalt dargelegt und über das weitere Verfahrensprozedere in der zweiten Instanz informiert. Das VG hatte zunächst antragsgemäß festgesetzt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / VII. Anwaltswechsel

Rz. 32 Bei einem Anwaltswechsel kann der neue Anwalt, sofern er nach dem Stichtag beauftragt worden ist, nach neuem Recht abrechnen.[10] Zur Kostenerstattung in diesen Fällen s. Rdn 101.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / XIX. Erneuter Auftrag

Rz. 46 War der nach bisherigem Recht erteilte Auftrag beendet (z.B. infolge Mandatsniederlegung) und erhält der Anwalt später den Auftrag, wieder tätig zu werden, bleibt es bei der Anwendung des bisherigen Rechts (§ 15 Abs. 5 Satz 1 RVG), es sei denn, es liegt ein Fall des § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG vor. S. dazu "Zwei-Kalenderjahres-Frist" (Rdn 98).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / XXXI. Reisekosten

Rz. 62 Auch hier gilt die Übergangsregelung des § 60 RVG. Maßgebend ist also nicht, wann die Geschäftsreise ausgeführt wird, sondern der Tag der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit (§ 60 Abs. 1 Satz 1 RVG) bzw. der Tag der Beiordnung oder Bestellung (§ 60 Abs. 1 Satz 3 RVG). Da sich aber hinsichtlich der Reisekosten des Anwalts durch das KostBRÄG keine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Überblick

Rz. 199 Auch hier wurden die Gebührenbeträge nach Mindest- und Höchstbetrag angehoben. Ebenso sind die Festgebühren für den beigeordneten oder bestellten Anwalt angehoben worden. Damit erhöht sich faktisch auch hier die Zusätzliche Gebühr der Nr. 6216 VV RVG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Gebührentabellen / IV. Gebühren in Strafsachen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 7. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG

Rz. 169 Die Zusätzliche Gebühr in Nr. 4141 VV RVG enthält keinen eigenen Gebührenrahmen. Vielmehr wird auf die jeweilige Verfahrensgebühr Bezug genommen. Maßgebend ist die Rahmenmitte. Faktisch handelt es sich damit eine Festgebühr in Höhe der jeweiligen Mittelgebühr. Bei der Gebühr Nr. 4141 VV RVG handelt es sich um eine Festgebühr, die immer in Höhe der jeweiligen Rahmenmi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / XLIII. Verbundverfahren

Rz. 78 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 2 Satz 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehesache und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (1) Anrechnungsfälle bei vollständiger Anrechnung

Rz. 35 Die nunmehr auch geregelte vollständige Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr kann sich insbesondere bei Verfahrensgebühren ergeben. Beispiel 3: Der Anwalt wird für den Kläger zunächst in dem selbstständigen Beweisverfahren 1/25 tätig, in dem es um Gewerke im Wert von 10.000,00 EUR geht. Später kommt es zu einem weiteren Beweisverfahren 2/25 über Gewerke im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Beschwerde geg... / Leitsatz

Eine Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ist auch ohne eine Begründung zulässig und führt zu einer in rechtlicher und tatsächlicher Sicht vollständigen Überprüfung der angefochtenen Entscheidung. Bei treuhänderischer Abtretung einer Kreditkartenforderung von einer Landesbank an ein Inkasso-/Factoringunternehmen können durch die Beauftragung eines Anwalts am Sit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die Gebührenbeträge

Rz. 186 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich für die Grundgebühr in Bußgeldsachen gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Übergangsrecht RVG / XVIII. Erinnerung

Rz. 45 Soweit eine Erinnerung eine eigene Angelegenheit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG), gilt für sie neues Recht, wenn der Auftrag hierzu nach dem Stichtag liegt. Bei anderen Erinnerungen stellt sich die Frage des Gebührenrechts nicht, da solche Verfahren keine neue Angelegenheit auslösen (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 RVG), es sei denn, der Anwalt ist ausschließlich mit der E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Zur angemessen... / IV. Bemessung im Einzelnen

1. Grundgebühr Nr. 5100 VV Das LG hat eine Grundgebühr i.H.v. mindestens 90,00 EUR für angemessen gehalten. Dieser Wert liege noch innerhalb der zuzugestehenden Toleranzgrenze (120 % entsprechen 108,00 EUR), deren Anwendung und Reichweite eine streng mathematische Genauigkeit aufzwinge, da es bei der Billigkeitskontrolle nicht um eine trennscharfe Abgrenzung, sondern stets um...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Voraussetzung... / 2 Anmerkung

In seiner Entscheidung prüft das OLG detailliert, wann ein Testamentsvollstrecker zur Rückzahlung der Testamentsvollstreckervergütung aufgrund Verwirkung verpflichtet ist. Es macht aber auch interessante Ausführungen für die Gestaltungspraxis zu der Frage, ob und wie ein Notar, welcher ein Testament des Erblassers beurkundet hat, auch als Testamentsvollstrecker über den Nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Anwendung ges... / 2 Anmerkung

I. Der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen ist nach § 14 BewG nach drei Methoden zu berechnen. Im Normalfall ist der Kapitalwert mit dem Vielfachen des Jahreswerts nach Maßgabe des § 14 Abs. 1 zu ermitteln. Die Vervielfältiger sind dabei zwingend nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts zu ermitteln und ab dem 1. Januar des auf die Veröffentlichung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2025, Kein Verfahrens... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung klärt die streitige Frage, ob sich die in § 1360a Abs. 4 BGB geregelte Verpflichtung zur Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses auch auf die Kosten einer vor- oder außergerichtlichen Rechtsberatung oder Vertretung erstreckt, und ist dabei ein Muster der juristischen Methodenlehre. Der Bundesgerichtshof verneint im Ergebnis die Verpflichtung zur Leistung e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Gegenstandswer... / II. Bestimmung des Gegenstandswertes

1. Grundsätze Die Höhe der Gebühr Nr. 4142 VV sei nur am Gegenstandswert ausgerichtet, es handele sich um eine reine Wertgebühr i.S.d. § 2 RVG (vgl. Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 26. Aufl., 2023, VV 4142 Rn 2). Bei dem hier vorliegenden Arrest sei der Gegenstandswert ausgehend von dem zu sichernden Anspruch gem. § 23 Abs. 1 S. 1 und 2 RVG i.V.m. § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, § 3 ZPO z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2025, Verwirkung von ... / 2 Anmerkung

Unwahrer Vorwurf sexuellen Kindesmissbrauchs führt zu vollständiger Verwirkung des Trennungsunterhaltsanspruchs. Die Beteiligten hatten zunächst 2020 einen Vergleich abgeschlossen, der Ehegattenunterhalt für die Dauer des Getrenntlebens in Höhe von 1.434 EUR vorsah. Im vorliegenden Verfahren ging es vor dem Amtsgericht Böblingen (BeckRS 2024, 40574) um die Abänderung des Trenn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Abs. 5)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Mit dem dritten Größenmerkmal zur Bestimmung der relevanten Größenkategorie für ein Unternehmen ist nach § 267 Abs. 5 die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer zu ermitteln als der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils zum Quartalsende am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei sind auch die im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Von Tigern, GruKo und anderen Bettvorlegern

Die Älteren von uns erinnern sich bestimmt noch an die Werbung eines großen Mineralölkonzerns, der damit prahlte, wenn man seinen Kraftstoff tanke, dann habe man den "Tiger im Tank". Derartige Reklame mit einem so majestätisch kraftvollen Tier wäre vermutlich heute für einen Kraftstoff undenkbar. Und das hat mit dem von weiten Teilen der Bevölkerung wahrgenommenen Kampf der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2025, Iudex non calcu... / VI. Ergebnis

Es gibt verschiedene Aspekte der Begründung, die jeweils zu der vom Bundesgerichtshof letztlich gefundenen Lösung führen. Gutdeutschs Begründung soll zuerst genannt werden, weil sie als mathematischer Beweis nichts Anderes zulässt und daher auch für die Beteiligten die höchste Akzeptanz haben wird. Dem entspricht letztlich – im Ergebnis ohnehin, aber auch vom Grundgedanken her...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2025, Unzureichende Information über das Ergebnis der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

So mancher Vollstreckungsauftrag kommt zurück, ohne dass der Gläubiger erkennen kann, welche Tätigkeiten der Gerichtsvollzieher tatsächlich entfaltet hat und woran eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung letztlich gescheitert ist. Das hindert den Gläubiger daran, sachgerechte Maßnahmen zur Beseitigung des Vollstreckungshindernisses zu ergreifen. Dies widerspricht § 34 Gerichtsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und eine Entscheidung über eine Pflichtteilsentziehung sind nicht alltäglich. Das LG Nürnberg-Fürth hatte zu beiden zu befinden. Prozessual waren in der ersten Stufe des Prozesses die Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung anerkannt worden, ohne den Pflichtteilsanspruch an sich anzuerkennen. Das hätte durch e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2025, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Ausführungen und die Berechnungen des LG lassen sich für mich nur schwer nachvollziehen. Das liegt u.a. auch daran, dass das LG umfangreichere allgemeine Ausführungen zu Wertgebühren und zur Nr. 4142 VV macht, die m.E. überflüssig waren, weil es hier nur um die Festsetzung des Gegenstandswertes ging (allgemein zur Nr. 4142 VV Burhoff, AGS 2024, 193 und zu den Gegensta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2025, Wartepflicht d... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde ist auf den form- und fristgerecht angebrachten Antrag zulassen. Sie hat auch in der Sache Erfolg, weil es geboten ist, das angefochtene Urteil auf die zulässige Verfahrensrüge wegen der Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG). Ein Betroffener hat einen Anspruch darauf, sich im Bußgeldverfahren der Hilfe eines Verteidi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die Gebührenbeträge

Rz. 190 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge:mehr